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Bilderrätsel.
(Nachbildung verboten.)
(Auflösung in nächster Nnmmer.) Auflösung des Abstrichrätsels in vor. Nr. Wie gewonnen, so zerronnen.
Redaknon: August Götz. - Rotationsdruck und »erlag der Brühl'schen UniversttLIS.Tnch. und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.
* Erne treffende Mahnung. Jtn neuesten Heft des „Kunstwart" schreibt F. Avenarius: „Die Hauptreisezeit gibt dem Städter Gelegenheit, wie er sie sonst nirgends findet, mit seinen Anschauungen bewußt auf „das Land" zu wirken. Unbewußt tut er das ja tausendfach und immerdar: wir brauchen nur zu sehen, wie unsere Dörfer sich verwandeln, um den Einfluß des Städtischen aller Enden wahrzunehmen. In welcher Richtung er fließt, das zeigen die Ortschaften am klarsten, die im Begriffe sind, Sommerfrischen zu werden: fast ohne Ausnahme verlieren sie den eigenartigen, den selbständigen, den Heimatscharakter unö erhalten dafür allmählich das Aussehen von billig und schlecht gebauten Vororten. Das Renommieren mit dem „geradezu großstädtischen Aussehen" dörflicher Bäder, das früher sogar in den Prospekten beliebt war, unterbleibt zwar jetzt zumeist. Der Sache nach ist es heute noch fast überall so, daß die Badedirektionen und die Gemeinderäte von Sommerfrischen ihre Orte nicht besser zu „heben" glauben, als indem sie nach aller Möglichkeitdas nachmachen,was derReisende aus der Stadt gern eine Weile lang los fern möchte. Wir alle tragen ein Stück Mitschuld daran, ^er n die Sommerwohnung zieht, will Frieden mit den Wirten haben, und es ist sicher nicht angenehm, den Leuten zu sagen, daß ihr Gärtchen nicht freundlicher dremschaut durch >ie neue „modefarbene" Veranda, in deren Ziergiebel eine Laubsäge rasend geworden ist, und ihre Stube nicht schöner durch die Tapete mit dem „JUgend"°O)rnament auf der Vorjahrs noch so ruhig einfarbigen Wand. Unsertwegen ist das ja gemacht. Rufen wir aber wenigstens nicht aus Höflichkeit ein A und O scheinbarer Bewunderung Sagen wir ihnen, so freundlich es angeht, aber sagen wir s ihnen, daß es nicht das „Großstädtische" ist, was wir hier draußen suchen, wo doch nun einmal keine Großstadt ist und wo deshalb' solche Versuche nie zu was Rechtem! führen können, sagen wir ihnen, daß wir vielmehr uns gerade an dem erfieuen, was aus dem Ort selbst herausgewachsen, was Leben von seinem Leben ist. Daß wir saubere, einfach gestrichene Stuben mit kleinen gemütlichen Fenstern und offenen Holzbalken schöner finden als dünn- maurige höhere mit Ramschtapeten von Müller U. Kohn, „Palastfenstern und Flügeltüren" der billigsten Bauholz- Warenfabrik und schwebenden Papiermachätorten an den Decken; derbe Tische aus freiliegendem Holz lieber als Wertheimsche echt imitierte lackierte mit Geschwüren au den Beinen; Häuser, die zu den anderen passen, lieber als solche, die hier als „was Extraes" angestaunt toerbcn und ans dem Baugewerkschulenmusterbuch stammen. Mögen uns unsere Wirte auch für verrückt halten, sagen wirs ihnen doch wir sind für sie die Konsumenten, wir haben Einfluß, und'unser und unserer Vorfahren Schuld'ist es,.daß ihnen selbst der Geschmack genommen worden ist. Aus der Stadt kam die Krankheit, aus der Stadt müssen vorläufig noch die Aerzte oder müssen wenigstens die Warner gegen btti
ex”l»fs-Ih-ld. »t.jeft.« «W «hg stürmischen Szene): „Aber Amalie, wie kannst Du mir nur ein so unwissenschaftliches Buch an den Kopf werfen?" _
Leute au vielen Orten; /'absonderlich aber in denen schlechten Wirths- Armen- und Hirtenhäusern / SckAsfereyen( / eintzlich gelegenen Höffen / auch bey Waasen-Meistern / Henckerund Scherg-Gesind ihren Aufenthalt und Unter;chleifs.gesunden '/ die dann und wann selbst mit unter der Teck gelegen / so soll man dann und wann ein General-Streifs in dem gantzen Creyß und allen dessen Landen und Oerthern dergestalt vornehmen / daß ein jeder Stand oberwähnies herrenloses Gesindel in seinem Gebieth auf- zusucheu / diejenige / so sich betretten lassen / handvest zu machen Und zu bestrafsen habe."
Tas Drohen mit Zwangsarbeit, Galeeren- und Prügelstrafe machte nicht den geringsten Eindruck auf das Gesindel; man mußte schon zu schärferen Mitteln greifen, wenn man etwas ausrichten wollte. So erschien, hauptsächlich auf Betreiben des hessischen Geheimen Rates und Kreis gesandten, Herrn von Mascowsky, eine „geschärffte Poenalsanetion", Signatum Frankfurt den 20. Juni 1722.
Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende:
1. Zigeuner und ähnliche Subjekte, männlichen ober weiblichen Geschlechts, die sich nach dem 31. Juli noch im oberrheinischen Steife blicken lassen, sollen, auch wenn keine Spezialmissethat gegen sie vorliegt, mit Ruten ausgehauen und mit dem Brandmal O. E. (Ober-Rheinischer Crehß) auf dem Rücken, landesverwiesen, im zweiten Betretungs- sall aufgeknüpft werden.
2. Liegt noch dazu ein Verbrechen vor, oder haben sie bewaffnete Gegenwehr geleistet, so tritt Strafverschärfung durch Köpfen, nach vorhergehendem Zwicken mit glühenden Zangen, oder durch das Rad ein.
3. Dieselbe Strafe trifft Weiber und Kinder nach zurückgelegtem 18. Jahre. Die unmündigen Wider sollen zu Handwerkern in die Lehre, in Hospitäler und Wäisenhäuser gebracht werden.
4. Befinden sich unter bett Ergriffenen Personen, „welche zur Todes-Straffe nicht sogleich qualifiziret, 'oder aber aus anderen Creyßen allschon weg gejagt, weiter aufgefangen worden", so sollen sie „nach scharfser Ruthen- güchtigung und Brandmarck- auch wohl Wstutzung eines hrs aus dem Creyß verwiesen werden, oder aber, weil durch die Fustigatton und Relegation, als wodurch sie nur von einem Creyß dem andern zugeschicket werden, und gleichwohl in der Lufft so wenig als unter der Erde leben können, der Hauptzweck nicht erreichet wird", zu Schantz- Arbeiten in den kaiserlichen Festungen Philippsburg. Breisach, Kehl, oder zu anderen „operivus publieis" verwendet, unter die Soldaten gesteckt, über das Meer in neue Colonien und Plantagen, oder auf die Galeeren (von Venedig; ein Nürnberger Kaufmann besorgte den Vertrieb der Ware) geschickt werden.
5. Es sollen häufige „General-Streiffungen" vorgenommen werden, auch mit den Generalitäten der benachbarten Kreise Vereinbarungen getroffen werden, um die oberrheinischen Lande von „Ziegeuiiern, Gaunern und frembden Bettlern, diesem Ungezieffer" auf einmal zu säubern.
6. Diese Poenalsanktion ist im ganzen Kreise zu publizieren, monatlich in allen Gemeinden abzulesen, an die Tore, Rathäuser, an die Wegweiser anzuschlagen.
Einige Jahre nach dem Erlaß der Poenalsanktion gelang es wirklich, eine der gefährlichsten Banden aufzuheben. Ich folge in der Schilderung einigen zeitgenössischen Werken; das eine betitelt sich „Spezification und accnrate Beschreibung von der zu Anfang dieses Jahrs im löbl. Ober-Rheinschen Crayße nach und nach eingebrachten io. Zigeuner-, Mord- und Rauber-Bande" und ist in Giessen 1726 gedruckt. Bei Buchner findet siM die aus 12 Folioseiten bestehende Schrift, welche ganz kurz die Namen der Zigeuner und die von ihnen verübten Verbrechen aufzählt, w örtlich ab gedruckt.
Eine eingehende Schilderung der Hinrichtung, die am 14. November 1726 auf dem alten Gießener Richtplatz (an Stelle des heutigen neuen Friedhofs) vollzogen wurde, findet sich in einem ebenfalls von Buchner benutzten fliegenden Kalender von 1728.
(Fortsetzung folgt.)


