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dem den
man Mr. Wells' selbst, der sich auch als Zeuge im Gerichtshof befand, herbeirief. Er pflegte, wie er aussagte, nie so spät nach Dunkelwerden zu schießen, und den vorigen Tag ser er in Canterbury gewesen und erst nach neun Uhr abends' zurückgekehrt.
Dieses neue Glied in der Kette der Beweisführung, das über die genaue Zeit von Jems Tod wichtigen Aufschluß, gab, hatte ein kleines Gespräch zwischen Coroner und dem Oberausseher der Polizei, rind Aufruf Mrs. Manns als Zeugin zur Folge.
„Ihr Gatte sagte uns, Mrs. Manu, daß der _ storbene aus seinem Weg zur Hintertür an Ihnen vorübergegangen wäre. Und totr haben gehört, daß er dabei sagte, er wolle zu seiner Pfeife und seinem Glas Bier gehen. Bemerkten Sie nun, nach welcher Richtung er ging?"
„Ja, Sir, das tat ich", antwortete Mrs. Mann, eine ängstliche Frau, die niM dahin gebracht werden konnte, ihre Aussage anders als in einem wispernden Tone zu machen.
der in Rr. 15 der „Petersb. Wjed." veröffentlicht wurde und das größte Aufsehen in ganz Rußland hervorrief. „Auf Grund meiner Untersuchung", schreibt der Fürst, „und auf Grund von Daten, die durch die höchste Verwaltungs- Lehörde des Gebiets bestätigt worden sind, nachdem sie von mir direkt bei den Eltern der unglücklichen Solotowa eingcholt worden waren, beruhen die Mitteilungen Ihres Korrespondenten unbedingt auf Wahrheit, ja die Tatsachen sind noch viel schrecklicher, als Ihnen berichtet worden ist. Es ist Ursache zu der Annahme vorhanden, daß die Solotowa sich nicht selbst mit Karbolsäure vergiftet hat, sondern vergiftet worden ist zur Beseitigung der Spuren der Bergewaltigungen, denen sie seitens einiger Dutzend Menschen ausgesetzt worden war." Dieser Brief, dem die Redaktion noch einen Artikel unter der Ueberschrift „Man kann nicht schweigen", zugesellt hatte, rief einen Sturm der Entrüstung in den besten Kreisen Petersburgs hervor. Die Presse wurde von den Behörden sofort gezwungen, die Angelegenheit totzuschweigen. Der Minister des Innern, Plehwe, erließ folgendes Zirkular an die Presse:
„Hauptverwaltung in Presseangelegenheiten. Nr. 517, 16. Januar 1903. Angesichts der Anordnung einer Untersuchung in Sachen der Umstände beim Tode des Fräulein Solotowa, erachtet es der Minister des Innern für notwendig, bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Untersuchung die Weiterverbreitung irgend welcher Nachrichten und Artikel über die genannte Angelegenheit zu verbieten. Desgleichen ist es untersagt, den in Nr. 15 der „Petersb. Wjed." veröffentlichten Brief des Fürsten M. Andronikow, sowie den Artikel „Man kann nicht schweigen" nachzudrucken."
Fürst Uchtomski wurde in die „Hauptverwaltung" be- schieden, wo Herr Swjerew ihm die „Unzufriedenheit des' Ministers Plehwe zu eröffnen hatte. Herr Swjerew hatte dabei die Einfalt, dem Fürsten Uchtomski zu bemerken, der Minister sei besonders deshalb unzufrieden, weil der Fürst, inl Besitz anscheinend wahrheitsgetreuer Daten in der Angelegenheit Solotowa, diese Daten nicht ihm, dem Minister, habe zugehen lassen. IM übrigen erklärte Herr Swjerew, der Minister des Innern habe aus eigenem Antrieb gleichfalls eine Untersuchung des Falles angeordnet. Der Brief des Fürsten Andronikow hatte also wenigstens die Wirkung, daß die Angelegenheit wieder ausgenommen werden mußte.
Gegenwärtig machen in Rußland Abschriften eines Privatbriefes des Fürsten Andronikow an W. D. Bjelow die Runde. Daraus sind folgende Angaben zu entnehmen: Nachdem der Fürst sich entschlossen hatte, auf eigene Faust die Wahrheit zu erkunden, begab er sich zunächst, um offen vorzugehen, zum Chef des Kubangebietes, des Schauplatzes der Ereignisse, Generalleutnant Malama, den er von seiner Absicht unterrichtete. Nicht wenig überrascht war der Fürst, als General Malama ihm sofort erklärte, die in den „Petersburger Wjed." gebrachte Darstellung entspräche vollkommen den Tatsachen. Fürst Andronikow schreibt nun, wie folgt: „General Malama versicherte mir, daß die Solotowa in der Tat von Persönlichkeiten des Justizressorts, d. y. der örtlichen Gerichtsbehörden vergewaltigt worden und daß ihr Tod infolge der tierischen Mißhandlungen und Schändungen erfolgte, denen dieses unglückliche Mädchen ausgesetzt war!" lieber all das hat der General seinerzeit dem tzöchst- kommandierenden im Kaukasus, Fürsten Golizyn, Bericht erstattet, und er ist bereit, jederzeit vor allen und auch vor dem Kaiser seinen amtlichen Bericht zu bekräftigen. Aus den wahrheitsgetreuen Angaben der Eltern der Solotowa sind mir ferner folgende Einzelheiten klar geworden:
Dem Untersuchungsrichter Pussepp war die Solotowa schon lange in die Augen gefallen und er machte eifrig Jagd aus sie. Als Helfershelferinnen zum Erreichen seiner Ziele dienten ihm zwei Mädchen, welche die nichtsahnende Solotowa, die schon lange ihre Schwester in Zaryzin besuchen wollte, überredeten, am 1. Mai die Fahrt nach Zaryzin anzutreten, und zwar mit demselben Zuge, in welchem Untersuchungsrichter Pussepp, Friedensrichter Dobrowolski (Sohn eines reichen Beamten in Jekaterinodar) und der Kandidat für Gerichtsämter Besmenow reisten. Tie Solotowa fuhr dritter, die andere Gesellschaft zweiter Klasse. Unterwegs war die Solotowa im Abteil mit den beiden oben erwähnten Mädchen, die ihr Spirituosen mv- boten und ihr eifrig zusprachen, daß sie trinken möge. Als die Solotowa eingeschlafen war, legten die beiden
Ein Mdchenschicksal.
Eine tiefe Erregung geht durch die gesamte russische Gesellschaft infolge der vom Fürsten Andronikow veröffentlichten Mitteilungen über den Tod eines unglücklichen Mädchens Namens Tatjana Solotowa. Die Solotowa wurde im Mai des verflossenen Jahres auf der Station Tichprez- kaja der Rostow-Wladikawkas-Eisenbahn angeblich wegen Diebstahls verhaftet und soll sich — nach amtlicher Lesart — aus unbekannter Veranlassung oder in einem Anfalle von Hysterie, im Gefängnisse das Leben genommen haben. Bald daraus erschien in der „Petersb. Wjed." eine Zuschrift, worin der Untersuchungsrichter Pussew beschuldigt wurde, der Solotowa die angeblich von ihr gestohlenen Sachen in ihr Gepäck geschoben zu haben. Dann habe Pussepp Lärm geschlagen, die „Diebin" sestnehmen lassen, sie in der Zelle vergewaltigt und darauf den Polizeibeamten überlassen. Diese hätten das Mädchen nicht allein selbst geschändet, sondern verschiedenen Vorübergehenden gegen ein Entgelt überlassen.
Das Justizministerium ordnete eine Untersuchung an, dre überaus oberflächlich gewesen sein muß, denn das Ministerium verwies alsbald offiziell die in dem Zeitüngs- berrchte nntgeteilten Dinge in das Reiche der Fabel und Redakteur der „Petersb. Wjed.", den Fürsten Uchtomski, wegen Verleumdung zur Verantwortung zu zrehen. Der angeschuldigte Untersuchungsrichter Pussepp reichte, durch den Petersburger Untersuchungsrichter des 4. Bezirks bereits im August des vorigen Jahres gegen Uchtomski tatsächlich die Klage wegen „Verleumdung durch Die Presse" ein, doch ist diese Klage merkwürdigerweise bis jetzt nicht zum gerichtlichen Austrag gekommen, ein Umstand, der nicht gerade zur Beliebtheit des Justizministers Murawjew beiträgt.
Tas Ergebnis einer genaueren privaten Untersuchung war in einem Briefe des Fürsten Andronikow niedergelegt.
„Und ging er in der Richtung des,Blauen Löwen' fort?"
„Nein, Sir."
Ein neues Murmeln entstand, das rasch unterdrückt wurde.
„Welcheii Weg ging er dann?"
„Er ging ins Waschhaus und wusch sich und dann ging er in seine Stube hinauf, zu der er die Hölztreppe emporstieg, die im Waschhause ist. Und ich beobachtete ihn aus Furcht, er würde das Licht brennen 'lassen. Das tat er auch', und so ging ich 'nauf und löschte es aus, damit es nicht unnütz verbrannte."
„Und wie lange war er da?"
Doch hierauf konnte die Zeugin sich nicht entschließen, eine bestimmte Antwort zu geben. „Sie könnt' es kaum sagen. Es möchte eine halbe Stunde gewesen sein, vielleicht auch noch mehr". Schließlich räumte sie ein, daß es kaum weniger gewesen sein konnte.
So daß es nun möglich schien, die Todeszeit Jems zwischen zehg Minuten vor acht, was ungefähr der früheste Zeitpunkt sein konnte, an dem er den Ort, wo man ihn sand, erreicht hatte, und zehn Minuten nach' acht festzusetzen, zu welcher Zeit der Knabe Charles Waklett den Leichnam entdeckt hatte.
(Fortsetzung folgt.)


