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Ms dem ihm nun auch alles andere entgegenscholl, feine Rettung uni> Erlösung.
Er stürzte ans sie zu — er stürzte vor ihr nieder und Umklammerte ihre Kniee.
„Du glaubst mir", stammelte er, „Bell, dann glaubst .Du mir auch daß ich Dich noch liebe wie die verlorene .Seligkeit. Und Du, Du, Du — hörst Du, was ich weiß — Du, Du liebst auch mich Bell, Du liebst mich noch Noch immer! Noch immer!"'
Seine Worte sprudelten, stürzten hervor wie ein geschwellter Gießbach nach dem Regen. Wie in einem eisernen Schraubstock hielt' er mit seinen Armen die geliebte Gestalt umpreßt, den Kopf in die Falten ihres Kleides gedrückt, und ihre Berührung machte ihn nur noch sinnloser.
Ohnmächtig mußte sie ihm Stand halten. Sie versuchte sich ihm zu entreißen — es war vergebens.
„Ich liebe Dich nicht", keuchte sie.
(Fortsetzung folgt.)
Hessische Volkskunde.
Ende vorigen Monats ist das 2. Heft des 1. Bandes der „Hessischen Blätter für Bolkskunde" im Berlage von B. G. Teubner in Leipzig erschienen und somit dem 1. Heft in kurzem Zwischenraum gefolgt. Es ist dies ein Beweis für die Rührigkeit- mit der die „Bereinigung f. B" an ihrer Aufgabe arbeitet. Auch dieses Heft ist vorwiegend heimischen Stoffen gewidmet, die jedoch keineswegs des Interesses für die allgemeine Volkskunde entbehren.
IM ersten Beitrag „Kirchweihe im Bogels- deräe" begrüßen wir gern den Drück des von Pfarrer O. Schulte (Beuern) in einer Sitzung der Bereinigung gehaltenen Vortrags. Bezeichnet das Wort „Kirchweihe" Ursprünglich die Feier des Jahrestages der Einweihung der Orts'kirche, so ist die Benennung des Festes „Kirmes" die Erinnerung an die Haupthandlung des katholischen .Gottesdienstes!, an die Kirchmesse. Ein dritter Ilüsdruck Kerb' oder Kirb, hauptsächlich in Starkenburg und' Rheinhessen gebräuchlich ist aus Kirchweihe entständen. Der kirchliche Charakter des Festes ist im allgemeinen verloren gegangen, ebenso der Zusammenhang mit dem Erntedankfest, obgleich die Kirmes ursprünglich „ein Fest der Freude über Acker- und Weideertrag" gewesen ist. Heute ist sie lediglich eine „DanzluWärkeit", dre Noch ni<W einmal überall alljährlich wiederkehrt. IM Vogelsberg, der sich ja über- Haupt durch Festhalten an Sitten und' Gebräuchen der Urväter üuszeichnet, hüben sich die typischen Formen der Kirmes schärfer erhalten. So sehr verschieden die Feier in den einzelnen Orten ist, können wir doch, folgende gemeinsamen Grundzüge unterscheiden: 1) Einleitung der Kirmes mit Mädchenzuteilung, Kerbmännerwahl und Antrinken der Kirmes; 2) Umzug und Tanz am ersten Kirmestag; 3) Ständchen und Tanz am zweiten Dag; 4) Schlußtanz und Begräbnis der Kirmes. Leider kann im Rahmen dieser Anzeige auf Einzelheiten nicht eingegangen werden, so interessant diese auch sind'.
In dem zweiten Aufsatz des Heftes, „Eselritt und Dach ab deckens beschäftigt sich der Staatsärchivär Tb. I. R. D i e t e r i ch in Darmstaot mit alten Rechtsbräuchen namentlich Starkenburgs und Rheinhessens. Beides sind Strafen, die von illegitimen, vom Verfasser als! Winkelgerichte bezeichneten Gerichten verhängt werden über Männer, die das Attribut ihrer Herrschaft, die Hosen, an ihre Frauen abgetreten hüben. Dieterich erklärt diese Winkelgerichte, deren ausübende Mitglieder ost genug zu einer reinen Fastnachtsgesellschaft heräbgesunken waren, als entartete, etwa durch den Landesherrn außer Kraft gesetzte ordentliche Gerichte, oder auch als illegitime Nachfolger der alten in Abgang gekommenen Bolksgerichte. Ein heute noch bekanntes Beispiel dieser Art ist das bayerische Haberfeldtreiben. In Rheinhessen war es vornehmlich das Bubenheimer Geckengericht, das die Ehemänner für die Schmach; der von der zarten Ehehälfte bezogenen Prügel bestrafte. Der Ursprung dieses Gerichtes wirb vom Verfasser auf ejn altes Märkerding zurückgeführt. Traf die Strafe des Tachabdeckens vornehmlich den Mann, so büßte durch die Strafe des Eselrittes, der auch in Oberhessen (Amt Homberg a. d. Ohm) bekannt wär, am meisten die Frau; sie mußte auf dem Grautier durch die Straßen reiten
— allerdings war der Ehemann verdammt, den Esel zü führen.
IN der dritten größeren Abhandlung bespricht Dr. Karl Eb el, Kustos an der hiesigen Universitäts-Bibliothek „Gießener Flurnamen vom Ende des 15. Jahrhundert s." Die Namen entstammen einer Flurbeschreibung in dem Zinsbuch der Stadt Gießen vom Jahre 1495 (im städtischen Archiv), die zugleich eine Schätzung des Grundwertes der einzelnen Lagen darstellt. Unter den Flur- benennungen finden wir viele alte Bekannte, z. B. die Schwarzlach die Gänsweide, die Lichtenau, die Laiseyaide, den Heßler, die Hohleich ufto. Aber auch viele Namen, die seither verloren gegangen, oder bis zur Unkenntlichkeit verändert snid, tauchen wieder auf. Da ist z. B. das „Achsstädter Feld", das zu dem ausgegangenen Dorf Achstädt gehört hat. Dieses Dorf, von dem heute noch der Aster- Weg seinen Namen führt, lag am Nordabhange des Rod- bergs, wahrscheinlich westlich von dem neuen Friedhof. Dann erfahren wir, daß es außer dem uns noch bekannten ,Kamm" an der Lahn zwei weitere Striche dieses Namens gegeben hat. Der eine lag an der Wiesest, wo das Flüßchen in unsere Gemarkung eintritt, der andere ist auch am Laynufer, in der Nähe von Launsbach, zu suchen. Auch auf die alte Siedlung Ursenheim fällt durch die Erwähnung dieses Namens einiges Licht; hierzu wird vom Verfasser noch weiteres Material beigesteuert. Bon heute gänzlich unbekannten Namen seien erwähnt: das Lotzelfeld oder Lützelfeld, der Meysenborn (— „am Eisenborn"), die Megersheimer Mre, die (in der Nähe der Hohl-
eichch Sitrus und Bonkam (ebenda) und die Lachse (auf der Hardt.) Zu all diesen Namen werden ältere und jüngere Formen aus Urkunden und Handschriften beiaebracht und bei vielen eine Erklärung versucht, sowie hw Lage der Fluren bestimmt. Die Zusammensetzung der alten Gießener Gemarkung geht aus diesen Untersuchungen deutlich hervor. Der Verfasser bittet am Schlüsse seiner Arbeit, ihn bei der Aufklärung dunkel gebliebener Namen durch. Mitteilung etwa nod); vorhandener mündlicher Ueberlieferung unterstützen zu wollen .
Tie übrigen Beiträge sind kleineren Umfanges. Privatdozent Dr. R. Wünsch in Breslau führt in einem Artikel „Aus der Kinderstube" das Anblasen verwundeter Stellen auf den alten Glauben an die Wunderkrast des menschlichen Odems' zurück. Sollte düs Blasen nicht den Zweck haben, die beschädigte Körperstelle, die doch gewöhnlich durch vermehrte Blutzufuhr erhitzt erscheint, einfach angenehm zu kühlen? — Herr Steuerrat Hunsin ger in Gießen schildert uns humorvoll „die letzten Schlottenhäger in Hungen 1852." Die Schlottenhäger sind dreizehnjährige Jungen, die am zweiten Pfingsttag das Recht haben, jede männliche Person, die sie außerhalb des Städtchens antreffen, anzuhalten und weidlich; mit der „Schlotte", dem Wäscheblauel, durchzuhauen (zu „Hage"). Damit die Geschichte aber in richtiger Ordnung hergehe, werden Rang und Würden der Teilnehmer nach! dem Ausfall eines Wettlaufes vergeben. An diese Mitteilungen knüpft Prof. Dr. A. Strack einige Betrachtungen, in denen er das Hungener Pfingstspiel in eine Reihe uralter Gebräuche einfügt.
Im Anschluß an die im ersten Hefte der „Blätter" von A. Dieterich! gemachten Ausführungen über Himmelsbriefe macht Privatdozent Dr. Walter K ö h l e r neue Mitteilungen „zu den Himmels- und Höllenbriesen". — Endlich druckt der Herausgeber, Prof. Strack, feinen bereits in der Darmstädter Zeitung erschienenen Aufsatz über „Bolks!- kunde" nochmals ab'. Eine „Bücherschau" und eine „Chronik der Bereinigung" beschließen das Heft. Aus der Chronik wollen wir nodjl hervorheben, daß die Bereinigung den Verlust ihres Vorsitzenden, des Herrn Geh. Rats v. Bechtold beklagt, dessen hervorragenden Eigenschaften sie wesentlich ihre erfreulichie Entwickelung verdankt. Die Bereinigung zählt jetzt 754 Mitglieder, darunter als Patrone die Provinz Oberhessen, den Kreis Gießen, den Fürsten Karl von Solms-LIch Und den Odeuw aldklub.
Tas eben besprochene Heft der „Blätter" beweist, daß die Bereinigung für Bolkskunde auf dem rechten Wege zur Erreichung ihrer Ziele ist, Möchten sich ihr recht viele neue Mitglieder als Helfer Lei ihrer schönen Aufgabe zuwenden ! ' K—k.


