Ausgabe 
10.11.1902
 
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668

Geographisches Rätsel.

Worte von oben nach unten gelesen

stadt ergeben.

(Auflösung in

8'edakuon: Curt Plato

Deutscher Fluß.

Deutscher Fluß.

Stadt in Pensylvania.

Taufstadt Luthers.

Bekannter Ausflugsort.

Kap an der Westküste Siziliens.

Meereserscheinung.

Fluß in Rußland.

Stadt in Preußen.

nächster Nummer.)

Auflösung der Schachaufgabe in vor. Nr.: W. Ka4, Db5, Ld8, Sd4, g7, Bd5, e5, £2, g2, g5.

Schw. K£4, De7, Ba7, d6, £7, gG, h6.

1. Db5c4, beliebig. 2. Dreisach matt.

Rataticnkdruck und Berlaa der Brühl'schen Universttäts.Buch- und CtemdrnSerei (Pietsch Erben) in Gießen.

Vermis^tss.

Wenn das Gericht zu Tottenham sich, in dem Prozeß, mit dem es sich augenblicklich zu beschäftigen hat, zurechtfindet, kann es von Glück sprechen. Em ^ann Namens William Lilley wurde von seiner Frau verklagt, weil er sie böswillig verlassen haben soll. Tie Klagerm war selbst vor einiger Zeit wegen Bigamie unter An­klage. Ihr Gatte, Lilley, behauptete, daß sie, als er sre geheiratet hatte, bereits im Besitze eines Mannes war; der Gerichtshof hatte sie jedoch freigesprochierr. Gei Beginn der Verhandlungen erzählte der Advokat der Frau Lilley,

mipr tnlb sechs OhmTrincken" (Dünnbier, Weiter ' Mauß). Den Braumeistern und Knechten wurde zur Psluht n ein acht, mit besonderem Fleiß darauf zu achten, daß niüus an Solz, Malz, Hopfen, Kohlen, Trabern, Brer, Trincken" veruntreut werde.Dafern dre Braumeister einem oder anderem, wer der auch seh, das Bler nu Brauwhauß durch ihreu Bnfleiß verderben ließen, sollen sie dasselbe zu bezahlen schuldig vud gehalten seyu. f Auch waren die Braumeister verpflichtet em Ver­zeichnis der Personen, die wöchentlich gebraut unter ge- nauer Angabe des betreffenden Quantums »pack) ver slieüuua der Wochen bey vermeydung zwantzrg Gulden g'Sf"9 dem sBor, Mmclfler. Mrgermnfte, unb «ÄS t v?

®ebral 13 Mus (ä 8 Pf.) außer der Kost dre auch mit s)iYf)Ua vergütet werden konnte. Ten Brauknechten standen ,"« m,d Siertragcn 10 «tbu8l neben bg Bnft oder einer Vergütung hierfür von 5 Albus> Tre Feuerknechte erhielten die Kost und 9 Albus. Die Kost sollte bestehenbey der ersten Mahlzeit 6et) einem Gemuß, einem Fleisch vnd Käß, bey der andern Mahlzeit aber bey drehen Gerichten, beneben dem Käß." Außerdem wurd>. beim Bierbrauen 8 Matz Bier bewilligt und solltedem ienLn. s- brauw-n,-st. M««, ihnen

feinem Keller zu geben, vnd in das Brauwhauß zuschickeu, oder ihnen dasselbige, wie das gemeine Bier gilt, mit Geld zubezahlen." Im Brauhaus wurde zuweilen Wust hecht' L namenlltch dem'Br-imiwem tWrn ----- svrochen, weshalb die Verordnung betont:Weil auch bißhero ein großer Mißbrauch bey der Br^entoetn^uW im Brauwhauß Vorgängen, vnd osft du^ solches Sauffen, nicht allein das Bier verwahrlost, sondern auch viel Gottslästerung vnd andere vnnütze Wort getrieben, soll hiermit solch Brandenwem-Supp bey dreh Dulden Strass verboten seyu, welche Straff dann nicht allem der ienige, so das Bier brauwen last, sondern auch die Bräuwer, so den Brandenwein trincken, vnwagerlich er- 1C3' Mer^Bim ^nm' Ausschank bringen wollte, hatte es der meii werden; daher empfohlen wird:Alle Mer sollen ihrer Gütigkeit nach von den Schätzern vnpartheyiscä ge- würdiget, wie hoch es aber sonsten ins gemem sol^ge- brauwet, vnd beyläuffig Verzapffet verden oll voi dem Siatt-Raht mit Vorwissen vnd Bewilligung der Beambteii, nach gelegenheit der Zeit, aeftimteret vnd etn gewisser

soMen . zu gleicher Zeit nicht mehr alszwey oder je dreh Gebrauw- Bier auffgethan" nach vorausgegangener Berichtigung und Schätzung leitens der Deputierten in den Kellern von Faß zu Faß. Der betreffende Zapfer hatte nur, das Recht, sein Gebräu im Sommer vier Tage hinter einander, im Winter acht Tage lang zum Ausschank zu bringen,alsdan wieder so viel auff gethan werden, doch also, daß kem Bier unter vierzehn Tage alt sey, mann es zu- nprinhffen auffaetban wird." Wer emen oesseren Stoss liefern und "dazu mehr Malz, als die gesetzliche Vorschrift verlangte, verwenden wollte, dem sollte solches nichtver­wahret" sein, wogegen Keinerzubrauwung deß guten Biers gezwungen" werden sollte. Eine glückliche, Zeit, m der man noch fürzwen Pfenning" eine Maß Bier, wenn auch zweiter Sorte, erstehen konnte. Ob dieser damals gebraute Gerstensaft uns heute munden wurde, durfte fthr fraglich sein. e

(Nachdruck verboten.)

In die Felder des untenstehenden Kreuzes sollen die Buchstaben a an, 6 6 6 6 6, d, e e e e e e e e e e e e f, h h h, i, l Illi, m, nun o r r s t t, u, ü, tz so eingesetzt werden, daß die Worte dre danebenstehende Bedeutung ergeben, während die Ansangsbuchstaben der sjfinrto Man o6cn nack> unten gelesen den Namen einer deutschen Fa

daß feine Klientin vor dreißig Jähren als Witwe einen Mann Namens Daniel Smith geheiratet hatte, den man allgemein für einen alten Junggesellen hielt. Das war am 8 Avril 1873. Besagter Smith war sedoch schon seit 1856 verheiratet und hatte Frau und Kinder verlassen, um, Soldat zu werden. Nachdem er mehrere Jahre m den Kolo­nien gedient hatte, traf er eines Tages freunde ferner Srau, die ihm erzählten, daß letztere gestorben sei. Er heiratete dann die ehrenwerte Dame, die jetzt Frau Lilley zu sein behauptet. Smith lebte einige Jahre mit ihr, und das Bärchen hatte fünf Kinder; aber eines schonen Tages, lieh' sie ihn sitzen und lebte mit einem Manne Namens WilliamA zusammen, um bann Lilley zu heiraten. Aber als Lilley entdeckte, daß seine Frau bereits Mit Smith verheiratet war, und daß dieser noch lebte, verlivß er sie und strengte gegen sie '.einen Prozeß wegen Bigamie an, den er verlor Lilley hielt seine Ehe trotzdem sur ungesetzlich imd heiratete eine andere Frau. Die Geschichte wird aber noch viel verwickelter. Frau Lilley Nr. 1 behauptet, d ß, als sie Smith geheiratet hatte, dieser bereits verheiratet war, und daß, da seine Frau noch lebte, ihre (der y-van Lilley) Ehe mit ihm nichtig fein mußte: sie f dessen noch unverheiratet gewesen, als sie mit Lilley zum Traualtar ging, und daher sei sie setzt berechtigt, ihn wegen böswilligen Verlassens zu verklagen. Den Höhepunkt er­reichte der Wirrwarr aber, als festgestellt wurde, daß' Smiths erste Frau sich gleichfalls wieder verheiratet hatte und Frau Head geworden war. Smith und Frau Heaoi waren beide als Zeugen geladen; die letztere, em kleines, altes Weib, erkannte Smith als den Manu, den ^ie im Jahre 1856 geheiratet hatte.Er ist es , sagte sie. Als nun Smith gefragt wurde, ob er seine erste Fr au w teber er keim e, fetzte er feine Brille auf, musterte die alte Dame von allen Seiten umö sagte schließlich, daß er feine rh^r ehe­maligen Züge wiederfmden könne.Wenn es bie Clara ift" rief er,muß sie einfach von ben Toten auf er stand en ein! Das sage ich." Dann wandte er sich an Frau Headl mit bett Worten:Erinnern Sie sich, ber Zeit, wo ber Kellner " Mer bie alle Dame schnitt ihm, zum großen Amüsement des Gerichtshofes unb bes. Publicku^tone! ab üibem sie sagte:Em Lugner bist Tu schon immer gewesen>" Ter Prozeß mußte schließlich vertagt'werben. Dm Richter werben viel Zeit brauchen, um aus btefem Labyrinth herauszukommen.

@Ute Antwort. Heine, ber in seiner Jugend zum vrotestantischen Glauben übergetreten war, wurde von einem Freunde nach dem Grunde seines Glaubenswechsels geftagt. Ich fürchte", war seine Antwort,daß die Rothichilds zu familiär mit mir werden könnten."