Ausgabe 
7.6.1902
 
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allem einer rechtmäßigen Ehefrau gleich. Für die Kinder hat der Mann zu sorgen. Nach Ablauf des Vertrages scheidet sie, falls derselbe nicht erneuert wird, von dem Manne und darf sich nach vier Monaten anderweit verheiraten. Auf Reisen heiratet der wohlhabende Perser in jeder Stadt, wo er längeren Aufenthalt nimmt, eine Sighe.

Bei der Abschließung-einer legalen Ehe geht es folgender­maßen zu: Da der Heiratslustige seine Zukünftige vorher nicht sehen darf, so liegt die Vermittelung einer Ehe fast ausschließlich bei den weiblichen Verwandten des heirats­fähigen Mädchens oder besonderen Unterhändlerinnen. Eine solche begiebt sich zu dem Heiratskandidaten, rühmt ihm die Vorzüge der Braut, und ivcnn er einverstanden ist, vereinbart sie mit den Eltern des Mädchens die Be- dingungen. Sodann wird zur Hochzeit geschritten, die in reichen Häusern äußerst pomphaft gefeiert wird und oft ?8 Tage dauert. Am ersten Tage wird der Träuungsakt vollzogen, eine sehr einfache Handlang.Der Bräutigam begiebt sich", berichtet Tr. Polak,in Begleitung zweier Zeugen zu den Eltern der Braut und bringt gewöhnlich die vereinbarte Ueberlassungssumme, das sogenannte Milch,- gelb, mit. Hierauf wird der Ehekontrakt niedergeschrieben und darin der Abfindungsbetrag, welchen die Frau im Sterbe- oder Scheidungsfalle zu erhalten hat, getunt ver­zeichnet. Der Mula liest nun das Gebet und fügt einige Worte der Ermahnung hinzu. Dann setzt sich der Vater der Braut dem Bräutigam gegenüber, sie reichen sich die rechte Hand, und der Mtcla spricht dabei die arabische Formel vor, welche der Vater nachspricht:Ich verheirate Dir meine Tochter, die Jungfrau Namens N.", worauf der Bräutigam, ebenfalls vom Mula souffliert, antwortet:Ich gehe die Heirat ein, ich nehme Deine Tochter unter meine Obhut und verpflichte inich, ihr Schutz zu gewähren. Ihr, die Ihr gegenwärtig seid, mögt es bezeugen!" Mit einigen frommen Reden und Segenswünschen der Umstehenden schließt die Zeremonie." In der Nacht nach der Hochzeit wird die Neuvermählte bei den ärmeren Klassen ihrem Manne zugeführt, bei den Reichen und Vornehmen erst nach Beendigung der Festlichkeiten tutd Schmausereien. Unter Trommelwirbel werden schon vorher auf Maultieren die Habseligkeiten der Fran, Kleider, Teppiche und Hausrat, nebst den Dienern und Sklaven ins Haus des Mannes ge­bracht, wobei es an renommistischem Pomp nicht fehlt, um die Mitgift größer erscheinen zu lassen. Tie Braut folgt erst gegen Mitternacht zu Pferde, sie wirdunter Trommel­schlag und Flintenschüssen und unter Vorantragen von Wind­lichtern durch ihre Genossinnen ins Haus des Mannes ge­leitet, der sie nun endlich zum ersten Male zu sehen be­kommt." Nicht immer sind beide Teile von einander be­friedigt, denn die Eltern suchen häßliche Töchter natürlich ebenfalls unter die Haube zu bringen und erlauben sich manchen schlauen Betrug. Andererseits kommt es auch vor, daß ein zehnjähriges Mädchen in ihrem Gatten einen Greis von 70 Jahren erkennt, der ihr Großvater oder sogar Ur­großvater sein könnte.

Ter Sitte nach muß der Mann die junge Frau gewalt­sam entschleiern, sie leistet dabei scheinbar Widerstand. Im Augenblick der Schleierlnftung ruft der Mann:Bismillah errahman errahim!" (Im Nameit Gottes, des Bardn- herzigen!) Wem es von beiden Teilen gelingt, zuerst auf den Fuß des andern zu treten, der "erhält nach dem Volks­glauben im Hause die Oberhand, weshalb zwischen den Neu­vermählten ein eifriger Wettstreit entsteht, bis einer von Leidenden Sieg erlangt hat. Der Akt der Scheidung geht ebenso leicht von statten, wie derjenige der Trauung, trotz­dem ^kommen Scheidungen verhältnismäßig selten vor, da der Mann, wie schon erwähnt, in diesem Falle nicht nur die der Frau bei einer eventuellen Trennung zugeschvie- bene Summe zu erlegen hat, sondern auch die Sorge für die Kinder übernehmen muß. Außerdem kostet eine neue Frau viel Geld und das Verstoßen einer Frau aus der Familie gereicht dem Manne noch obendrein zur Unehre. Es erfolgen daher Scheidungen meist nur infolge Untreue oder Kinderlosigkeit der Frau. In ersterem Falle gießt das Gesetz dem Manne sogar das Recht, seine Frau zu töten, er Zieht aber die Scheidung vor; Kinderlosigkeit ist dagegen für eine persische Frau ein Fluch, der sie sicher um des Mannes Liebe und jedes Ansehen bringt, und dem nicht zu verfallen, sie ebenso alle möglichen abergläubischen

j Mittel anwendet, wie sie nach derartigen Mitteln trachtet, um ihren Konkurrentinnen in der Gunst und im Harem ihres Mannes diesen Fluch aufzudrücken.

Kinder sind also im Hause des Persers ein heißbegehrter Artikel, umsomehr, als die Kindersterblichkeit ungemein groß ist, besonders unter den Knaben. Tie Mehrzahl der Kinder unterliegt nach Polak im zweiten Lebensjahre, Ruhr und Kindercholera raffen sie in Menge hinweg; im Früh-- ling 1859 starben allein in Jspahvn über 800 an den Blattern. Dabei wird das Kind in Persien zwei volle Fahre, ost noch länger, von der Mutter (oder in seltenen Fällen von der Amme) gesäugt! Eine Amme gilt ihrem Pflegling als zweite Mutter und wird hoch in Ehren gehalten. Bis zum 7. Jahre bleiben die Kinder im Harem unter Aufsicht der Mutter, d. h. sie tummeln sich in den inneren Höfen itnb Gärten der Häuser, während die Kinder der ärmeren Klassen sich ohne alle Aufsicht auf den Straßen bewegen. Im 7. Jahre verläßt der Knabe den Harem, um von nun an das Männergemach zu beziehen. Nun beginnt auch sein Unterricht, den er entweder durch einen Hofmeister oder in einer öffentlichen Schule empfängt. Vor allem bringt man ihm äußeren Anstand bei, er darf in Gegen­wart älterer Personen nicht sprechen, nicht kindisch fragen, nicht lebhaft sein; in Abwesenheit oder nach dem Tode des Vaters fungiert er als dessen Vertreter schon im Kindes­alter. Ter Vater bleibt sein Herr, so lange er lebt, ihm gehört selbst das vom Sohne erworbene Vermögen. Die Mädchen nehmen am Unterricht der Brüder teil, ohne doch möglichst die öffentlichen Schulen zu besuchen, bereits vom 9. Lebensjahre ab gehen sie nur noch verschleiert aus. Aermere Mädchen werden schon int 10. und 11. Jahre, ja in einzelnen Fällen schon im 7. Jahre verheiratet; besser situierte Familien warten mit der Verheiratung der Töchter bis zum 12. -oder 13. Jahre. Ein wohlgestaltetes Mädchen ist für die Eltern ein Kapital, da der Kaufpreis dafür! bisweilen die Summe von 500 Dukaten beträgt kein Wunder, daß man ihm alle mögliche Pflege angedeihen läßt, selbst wenn deshalb alle anderen im Hause Mangel leiden müßten!

Tie Perser kennen keine Familiennamen, sie nennen sich bei ihren Vornamen und fügen höchstens den Namen des Stammes ober Stammortes oder anch einen Beinamen hinzu. Tie Diener und Sklaven werden gut gehalten, in­folge dessen und weil sie in der Regel sehr zahlreich sind, zeigen sie sich ungemein träge und indolent, aber ihre Herren geniert das wenig, da sie keine hohen Ansprüche stellen. Tie Häuser zeigen nach der Straßenseite meist mir nackte, kahle Manern, alle Pracht wird nach innen, gegen die Höfe und Gärten, entfaltet. Geschlafen wird auf dem Dache, und es gilt als äußerst unanständig, von einem Hausdache nach einem anderen zu schauen und die Geheim­nisse der Bewohner zu belauschen. Leider läßt es der be­grenzte Raum nicht zu, hier auf die innere Einrichtung der Häuser und die Lebensweise der Perser näher einzugehen. Erwähnt sei nur, daß nach persischen Begriffen ein mit Teppichen gehörig belegtes Zimmer vollkommen möbliert ist, und daß man sich beim Essen sowohl Messer und Gabel als auch die Löffel spart wozu hätte die Natur uns denn auch sonst 10 Finger und 10 Nägel gegeben?

Magisches Quadrat.

(Nachdruck verboten.)

1. Gemütserregung.

2. Musikinstrument.

3. Pflanze.

4. Pelzwcrk.

In die Felder vorstehender Figur sind die Buchstaben B, EE, H, NN, 0000, RRRR, ZZ derart cinzutragen daß die wagcrechten und senkrechten Reihen gleichbedeutend sind und Wörter von der beigefligten Bedeutung ergeben.

(Auflösnng in nächster Nummer.)

Auflösung des Akrostichons in vor. Nr.:

Land, Onkel, Xanten, Eier, Lose, Angel, Uhr, Lalle, Siegel, Tanne, Auge, Nagel, Dante, Iran, Nase, Geber, Land, Iller, Nabel, Astern.

Boxeraufstand in China.

Redaktion: I. B.: R. Dittmann. Rotationsdruck und Verlag der Brübl'schen Universitäts-Büch- und Eteindrückerei (Pietsch Erow) in Gießen.