voll GyPS und Stärkemehl, sowie Drahtspähne, Scheuev tücher präsentierten sich. —
Ein unendlicher Wirrwar von Dingen, durch den dennoch eine sichtende Ordnung geht, in dem jedes an seiner Stelle, seinem Platze steht, und nur die übergroße Anhäufung den Eindruck des wüsten Durcheinanders hervorruft.
Die kleine Familie stand einen Augenblick ganz stumm vor diesem Warenlager, das sie von nun an zu verwalten hatte, und Paul, obgleich er schon so oft hier gewesen, und seinen in Aussicht genommenen Besitz geprüft und bewundert hatte, war fast von stolzer lleberraschung erfüllt, als sich ihm in Gegenwart der Seinen der Laden in seiner ganzen Weitläufigkeit präsentierte. „Seht her!" rief er aus, indem er in den Hintergrund trat, und eine Gardine von einem uischenartigen Wandraum zurückschob. Hier avar eine Art Wohnecke geschaffen, ein mit einem Shawl bedecktes Sopha, ein Lehnstuhl unb ein Tisch mit einer Spiritusmaschine nahmen das kleine Viereck ein. „Hierher können wir uns zurückziehen, wenn im Geschäftsgang einmal eine kleine Pause entsteht", erklärte er. Die Großmutter sah mißtrauisch nach den Fenstern hin, an denen sich langsam, ganz vereinzelt ab und zu ein Passant vorbeischob. Sie hatte die starke Ahnung daß der „Geschäftsgang" derlei Pausen zum Austmhen in einem mehr als erwünschten Maße gewähren würde.
(Fortsetzung folgt.)
Das Briefgeheimnis.
Von Dr. AlbertLüders.
Nachdruck verboten.
Wenn Frau Wohlmut in Wölkenkuckucksheim an Frau Wehmut in dem nur 10 Kilometer entfernten Posemuckel in der haute saison der Kaffeegesellschaften in sorgfältig verschlossenem Couvert einen Brief schreibt, der die Quintessenz der allwinterlichen medisance enthält, kommt es wohl vor, daß Frau Neugier, wenn sie die Gattin eines auf dem Lande funktionierenden und die Korrespondenz der beiden genannten Damen vermittelnden kleinen Postmeisters ist, sich an die streng umschriebene Grenze des Briefgeheimnisses nicht kehrt und mit der gummilösenden Kraft des Wassers und mit der siegellackerweichenden Wärme des erhitzten Messerstahles in stillverschwiegener Maulwurfsarbeit den Geheimnissen ihrer Freundinnen aus die Spur zu kommen sucht, deren Gedankenfabrikat meistens ebenso unbedeutend ist wie die Schreiberin selbst.
Der Endeffekt dieses gegen den Paragraphen 299 des Strafgesetzbuches gerichteten Vergehens ist meistens harmlos wie die demselben zu Grunde liegenden Motive: denn wichtige, das Allgemeinwohl berührende Interessen sind damit kaum gefährdet. In dem Augenblick aber, wo sich die politische Polizei mit den Briefgeheimnissen der eigenen Staatsangehörigen zu befassen beginnt oder den internationalen Briefverkehr antastet, gewinnt die Sache ein Interesse, wo jeder Bürger sich zurufen muß: „tun res agitur" (um deine Sache handelt sich's).
Im Deutschen Reichstag sind vor kurzem aus dem Munde ernsthafter Männer Unregelmäßigkeiten in der Briefbeförderung in dem verbündeten und benachbarten Donaustaat zur Sprache gekommen; die Berechtigung dieser Beschwerden mag vorläufig dahingestellt bleiben und wird jedenfalls von maßgebender Seite in beiden Staaten einer strengen Untersuchung unterzogen werden. Aber die Wahrung des Briefgeheimnisses, wie sie in Vergangenheit und Gegenwart geehrt worden ist, kennzeichnet vielleicht besser als manches andere die Politik der einzelnen Staaten, die sich nicht von heute auf morgen ändert, sondern ihrem sie erfüllenden Geiste nach für längere Zeiträume die gleiche bleibt. , ... _
Ganz frei von der Verletzung des Briefgeheimnisses hat sich wohl überhaupt kein Staat gehalten. Uns Menschen von heute erscheint es als eine naturrechtliche, gar Nicht erst des Beweises bedürftige Rechtswahrheit, daß der Staat, der das Postwesen im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt in die Hand genommen hat, und Postsendungen, besonders Briefe gegen den in Briefmarken vereinnahmten Beförderungspreis ihrem Bestimmungsort zuführt, kemen
119 -
Anspruch daraus 'hat, vow dem Inhalte Kenntnis zu nehmen, mit Ausnahme der wenigen gesetzlich geregelten Fälle, in welchen im Interesse des bedrohten Gemeinwohles der Richter die Beschlagnahme ausspricht. Darum sichern auch sämtliche Verfassungen den Schutz des Briefgeheimnisses ihren Staatsbürgern ausdrücklich zu.
Früher war das jedoch ganz anders. In den Zeiten, wo man von der Qualität des „beschränkten Unterthanen- verstandes" eine so geringe Meinung hatte, daß man Ruhe für die erste Bürgerpflicht erklärte, hielt man sich bona fide für berechtigt, in der Privatkorrespondenz harmloser Staatsbürger auch ohne jede Verdachtsmomente herum- zuschnüffeln. Dieses unwürdige Ueberwachungssystem, mit dem nur eine Schar gewissenloser Polizeispitzel großge- zogen, im Publikum aber die Achtung vor den Staatsinstitutionen untergraben wurde, mag vielleicht der Wirtschaft einer Republik Venedig im 13. oder 14. Jahrhundert würdig sein, wo der furchtbare Rat der Zehn es für nötig befand, jeden, vom ärmsten Facchino bis zum Dogen, aufs genauste zu überwachen. Der moderne Mensch jedoch, der sich aus freiem Willen und Ueberzeugung im Interesse der Staatsnotwendigkeit die erforderlichen Beschränkungen auferlegt, empfindet diese Bevormundung als gehässigen Zwang.
Nichtsdestoweniger wurde sogar im freien England vor wenig mehr als 50 Jahren das Briefgeheimnis von den politischen Behörden selbst auf das schmählichste verletzt. Damals hielt sich in London der italienische Verschwörer Mazzini auf, der von dort aus die Fäden jener zahlreichen Zettelungen in den kleinen Staaten Italiens dirigierte und ein Schrecken der dortigen Machthaber war. Nachdem man sich in England immer viel darauf zugute gethan, den von der kontinentalen Reaktion Verfolgten ein Asyl zu bieten, konnte man sich nicht dazu entschließen, dem Verschwörer die bis dahin gewährte Freistatt zu entziehen; man suchte sich jedoch der Regierung des Königs Franz von Neapel, welche am meisten durch Mazzinistische Verschwörungen bedroht war, durch mildere Mittel gefällig zu erweisen, indem man im Jahre 1844 auf Anordnung des Staatssekretärs des Innern, Graham, die Korrespondenz Mazzinis mit Beschlag belegte und deren Inhalt nach Neapel und an andere' kontinentale Regierungen mitteilte.
Während die preußische Post, im Sinne ihres Gründers, des Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm und des allen geheimen Schnüffeleien gänzlich abholden Großen Friedrich sich von systematischen Verletzungen des Briefgeheimnisses im allgemeinen sreigehalten hat, existiert doch eine Zeitperiode, in der es ein Büreau zur heimlichen Briefaufmachung gab. Wie es damals in der preußischen Post zuging, können wir aus einem Briefe des Grafen zu Tohna- Schlobitten an den Präsidenten von Schön vom Jahre 1813 schließen, in welchem es heißt: „Da es mir greulvoll ist, an die Verletzung des Briefgeheimnisses zu denken, und weil ani Ende kein Mittel sicher genug ist, so habe ich mit den mir liebsten Menschen den einfachen Ausweg gewählt, uns gar nicht mehr zu schreiben." In der Folgezeit, wo der Geist Metternichs in den Kabinetten auch der anderen deutschen Staaten allmächtig war, wurde es noch schlimmer, es existierte damals in Berlin ein vollständiges schwarzes Kabinett, das mit Eifer der Untersuchung aller an bestimmte Personen gerichteten Briefe oblag.
Was damals in Preußen geschah, ist jedoch nichts im Vergleich mit der Unsicherheit des Briesgeheimnisses, wie sie auf Oesterreich und Frankreich, den hohen Schulen der Briesöffnungskunst, lastete. Mag von den gräßlichen Geschichten, welche uns in Romanen, Memoirenwerken und Chroniken über die französische Gesellschaft unter Ludwig XIII. und XIV. berichtet werden, auch neun Zehntel auf Rechnung der erfindungsreichen Phantasie ihrer Verfasser gesetzt werden können, Thatsache war, daß in jenen, nur dem blinden Chauvinismus ruhmreich erscheinenden Zeiten eine grauenvolle Spionage die mündlichen Aeußer- ungen und schriftlichen Mitteilungen zahlloser Menschen zu deren Verderben fruktifizierte. Vielleicht liegt diese Ränkesucht und Spionierlust, die wir ja auch bei den rassse- verwandten Spaniern und Italienern hochentwickelt finden, im Blute der Franzosen, deren Charakter kem geringerer als Voltaire mit den Worten „Halb Affe, halb Tiger" schilderte. Jedenfalls Hatte Ludwig XI., der die erste Staats-:


