walt über alle seine Untertyanen besitzt. Er gilt für den Vollstrecker der Gebote des Himmels nnd ist ebensowohl geistliches Oberhaupt als höchster Richter und oberster Kriegsherr. Die wichtigsten Angelegenheiten des Staates verhandelt ein Ministerrat (Künkitschu) in Gegenwart des Kaisers, und zwar sonderbarerweise ganz früh am Morgen (zwischen 5 und 6 Uhr). Neben diesem besteht als oberste Verwaltungsbehörde der aus zwei chinesischen und zwei tartarischen Mitgliedern zusammengesetzte sogenannte „innere Rat". Diesem sind folgende sechs Staatsministerien (Liu-pu) untergeordnet: 1. Das Ministerium zur Ernennung und Ueberwachung aller Verwaltungsbeamten des ganzen Reiches, zur Beglaubigung sämtlicher Regierungs- erlasse durch das Staatsfiegel und zur Aufzeichnung der Verdienste und tüchtigen Leistungen hervorragender Männer; 2. das Finanzministerium; 3. das Ministerium zur Bewahrung der alten Bräuche und religiösen Riten, sowie zur Erhaltung der Staatsstempel; 4. das Kriegsministerium; 5. das Justiz-Ministerium; 6. das Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Die Präsidenten dieser Ministerien legen die Entscheidungen ihrer Ressorts dem „inneren Rate" vor, der sie nach eingehender Besprechung an den Kaiser gelangen läßt, dem die endgiltige Beschlußfassung obliegt. Ferner sind zu nennen: Das Ministerium für die Verwaltung der Nebenländer (Mongolei, Dsungarei, Türkistan und Tibet), das im Jahre 1860 eingesetzte Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Tsunglijamen), das u. a. mit der Aufsicht über die von den Europäern geleiteten Institute betraut ist, und das berühmte Hanlia-Kollegium, eine Art Akademie der Wissenschaften. Endlich gehören zur Regierung zwei Behörden, über deren uns zum Teil etwas eigentümliche scheinende Funktionen wir namentlich durch das Werk des Engländers Gray über China gut unterrichtet find; näm- lich: 1. der Rat der öffentlichen Zensoren und 2. das kaiserliche Hausministerium. Die Mitglieder des ersteren, sechzig an der Zahl, haben das Privilegium, gegen jede politische und wirtschaftliche Maßnahme der Regierung, von der sie eine Schädigung der dynastischen oder staatlichen Interessen befürchten, Einspruchs zu erheben und beim Kaiser wegen Aufhebung derselben vorstellig zu werden; sie haben daher die Aufgabe, den Sitzungen des „inneren Rates", sowie der sechs Ministerien beizuwohnen. Außerdem reisen sie im Lande umher, um die Thätigkeit der Provinzialbehörden zu betrachten,, über die sie sodann an den Rat berichten. Auch sendet dieser Geheimagenten und Spione aus, um in unauffälliger Weise verdächtig gewordene Beamte oder Bürger zu beobachten.
Noch eigenartiger ist die Funktion des aus sechs Mitgliedern bestehenden Ministeriums des kaiserlichen Hauses. Dieses führt die Verzeichnisse der Geburten, Todesfälle, Vermählungen und sonstigen Familienverhältnisse der Prinzen von Geblüt und hat dem Kaiser über das Verhalten derselben Bericht zu erstatten. Die erwähnten Verzeichinsse werden alle zehn Jahre dem Herrscher vorgelegt, der daraufhin Belohnungen und Titel austeilt. Die Mitglieder diefer Behörde haben ferner den sechs Zentral-Ministerien häufig darüber Mitteilung zu machen, welcher von den Söhnen des Kaisers nach seinen Fähigkeiten am mersten zum Thronfolger geeignet erscheine. Die betreffenden Berichte gelangen dann durch Vermittelung des „inneren Rates" an den Kaiser, der bei der Wahl seines Nachfolgers durch>- aus nicht auf die kaiserliche Familie beschränkt ist wenn ihn auch, natürlich! das dynastische Interesse gewöhnlich zur Ernennung eines seiner Söhne veranlaßt, der Regel wird einer von den Söhnen der drei ersten kaiserlichen Gemahlinnen, durchaus lischt immer der älteste, zum Thronfolger ernannt; übrigens wird die Wahl erst beim Ableben des Monarchen bekannt gemacht. Ist der Kaiser kinderlos, so ersieht er sich einen Prinzen aus einer Seitenlinie seiner Dynastie zum Nachfolger aus. Die ursprüngliche Sitte, jedem kaiserlichen Prinzen ein Staatsamt zu übertragen, besteht heutzutage nicht mehr, da von Prmzen, die M in hohen staatlichen Stellungen befanden, häufig Empörungen und Aufstände ausgingen. Sie, erhalten daher jetzt nur noch den Titel „Könige", ohne irgend welche sonstige Auszeichnung seitens des Staates.
Was die Verwaltung der 18 Provinzen des eigent
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lichen China anlangt, so hat zunächst jede derselben eirteti Gouverneur; außerdem stehen 15 Provinzen, teils für sich allein, teils zu dreien, zum größten Teile aber je zwei zusammen unter einem Generalgouverneur oder Vizekönig (Tsungtu). Das militärische Oberkommando führt der Generalgouverneur oder Gouverneur; nur die tartarischen Truppen, die als Gegengewicht gegen das rein chinesische Element dienen sollen, find aus diesem Grunde einem selbständigen Tartaren-General unterstellt. Die übrigen höchsten Provinzialbeamten find der erste Befehlshaber des Fußheeres und der erste Admiral der Flotte; ferner der Schatzmeister, der Vorsitzende der Kom'mission für die Prüfungen der Gelehrten und der Oberrichter. Diesem letzteren unterstehen die Tantai's, jedem von diesen die Präfekten einer Präfektur, letzteren wiederum alle Statthalter eines Bezirkes, und endlich, jedem von diesen die Lokalverwaltungen sämtlicher Städte und Dörfer eines Bezirkes. Außerdem steht diesem Würdenträger eine beratende und ausübende Korporation zur Seite.
Das ganze große Heer der chinesischen Beamten ist in neun Rangstufen eingeteilt, deren wichtigstes äußeres Unterscheidungszeichen die Farbe und der Stoff des oben auf der Mütze getragenen kugelförmigen Knopfes ist (dunkelrot, hellrot, dunkelblau, hellblau, Krhstall, Perlmutter, Gold und Silber). Die höchsten Würdenträger haben ferner eine unterhalb des Knopfes befestigte, schief nach hinten herabfallende Pfauenfeder mit zwei Augen, niedrigere eine solche nur mit einem Auge. Die Tracht der Beamten besteht in einem blauseidenen, goldbestickten, bis zu den Knöcheln reichenden Gewand, über welches ein kurzes Kleid von veilchenblauer Seide geworfen wird. Die Aermel dieses Obergewandes sind sehr weit und reichen ein gut Teil über die Fingerspitzen hinaus; gewöhnlich werden sic über das Handgelenk zurückgeschlagen, in Gegenwart des Kaisers jedoch müssen sie ganz herunter gelassen sein — eine eigentümliche, übrigens sehr alte Sitte, die den Zweck haben soll, dem Träger des Gewandes in solchen Momenten den Gebrauch, seiner Hände unmöglich zu machen und dadurch etwaigen Attentaten auf die Person des Monarchen vorzubeugen. Auf der Vorder- und Rückfeite des Oberkleides ist ein — je nach, dem Range verschiedener — Vogel aüfgestickt, der mit ausgebreiteten Flügeln aus einem von Meereswogen umbrausten Felsen steht. Um die Schulter wird ein kurzer seidener Ueberwurs getragen, dessen verschiedenartige Beschaffenheit den literarischen Grad des betreffenden Beamten andeutet.
So sehen wir denn, wie in der Verfassung und Verwaltung des gewaltigen „Reiches der Mitte" alles bis auf die geringfügigsten Kleinigkeiten und Aeußerlichkeiten fest geregelt und bestimmt ist. Die eigenartige Starrheit und Unbeweglichkeit dieses Staatsorganismus aber läßt die Kenntnis aller Einzelheiten in diesen Einrichtungen und Verhältnissen für diejenigen europäischen Nationen, die in politische und wirtschaftliche Beziehungen zu China treten, nur um so notwendiger erscheinen.
Es ist nicht unsere Schuld, daß diese Beziehungen jetzt so unangenehme geworden find. G. H.
Gemeinnütziger.
Die Behandlung des S ch u h w e r k s. Erstes und unbedingtes Erfordernis, um Schuhwerk in möglichst lange brauchbarem Zustande zu erhalten, ist, daß dasselbe Paar Schuhe, Stiefel, rc. nicht täglich getragen, sondern mit einem zweiten Paar ausgetauscht und dem getragenen Paare ausreichend Zeit zum ganz allmählichen Austrocknen gewährt wird, denn es sammelt sich tagsüber stets soviel Feuchtigkeit in den Schuhen an, daß dieselbe sich während der Nachtstunden nicht völlig verflüchtigen kann. Den zerstörendsten Einfluß auf Oberleder und Brandsohle aber übt die Ausdünstung des Fußes aus. Dieselbe bewirkt eine so vollständige Durchfeuchtung, daß die Haltbarkeit des besten Stiefels in allerkürzester Zeit beeinträchtigt ist, wenn derselbe zwischen dem Tragen nicht austrocknen kann. Zu vermeiden ist dabei ganz besonders ein zu plötzliches Trocknen, da hierdurch auch das im Leder enthaltene und diesem unentbehrliche Fett verflüchtigt wird, das Oberleder wird infolgedessen sofort hart und brüchig, ganz


