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sich schon vor 100 Jahren gegen das festländische Europa tauben zu dürfen glaubte. p
m.. mit *3,el1rt, Januar dieses Jahres in Kraft getretene bürgerliche Gesetzbuch ruft allenthalben eine große Umwälzung rn unseren bisherigen Rechtsanschauungen hervor. So macht
Illustrierte Konversations-Lexikon ber p r a u (Verlag von Martrn Oldenbourg in Berlin) in den uns weben zugehenden Lieferungen 24 und 25 darauf aufmerksam, datz der Rechtsbegriff der M i t g i f t in dem Verhältnis der Ehe- Mlten zueinander dem Bürgerlichen Gesetzbuch vollständig fremd klarer, jedem verständlicher Sprache, die glücklich zu dem vcr- wickelten Satzbau des Bürgerlichen Gesetzbuches kontrastiert, setzt das „^llusrrierte Konversations-Lexikon der Frau" auseinander, wie das Vermögen der Frau nur dem Verwaltungs- und Nutz- nießungsrecht des Mannes unterliegt, und erst durch besonderen Vertrag Gütergemeinschaft re. eingeführt wird. Neben der Rechts- stellung der Frau sind auch die Gebiete der Hauswirtschaft, Loilette, Frauencrwerb, Ge,undheitspflege rc. nicht vernachlässigt wir erwähnen hier besonders die ausführlichen Artikel: Mode Massage, Mädchen-Erziehung, Mädchen-Schulwesen, Malereien,
k"> cm iuiuic uie wrgmilige Aus
stattung des ganzen Werkes verdienen die vollste Anerkennung unb Die Unterstützung seitens der gesamten Frauenwelt. Das „Jllu- ^LSbrsatwns-Lexikon der Frau^ ist komplett in zwei geschmackvollen Leinenbanden zu Mk. 12.50 oder in zwei vor- nehmen Halbfranzbänden zu Mk. 14.00, cv. auch gegen monatliche Teilzahlungen, durch alle Buchhandlungen des In- und Auslandes zu beziehen.
Auflösung in nächster Nummer.
Auflösung des Logogriphs in voriger Nummer:
Linde, Linie.
I ffi'* durchsuchen lassen wollten, kurzerhand weg und I schleppten ne in englische Hafen. Dieses brutale Verfahren gegen | neutrale Staaten war die Veranlassung, daß Kaiser Paul den I $?tan seiner Mutter, die Herstellung der im Jahre 1780 schon I tn I^rlff genommenen bewaffneten Neutralität wieder I Dezember ward zwischen Dänemark, Schweden
I ?"d 'Rußland der Bund geschlossen, dem auch Preußen unmittelbar I darauf beitrat. Das war für England Grund genug, alle erreich baren Handelsschiffe dieser Staaten, mit denen es sich keineswK im Krieg befand,, wegzunehmen. Am 30. März 1801 erschienen oflar .zwei englische Flotten vor Kopenhagen und begannen - rm Frieden — den Angriff auf die dänischen Schiffe uitb Batterieen, bei welchem auf dänischer Seite mehr als tausend J-Kann fielen Weitere englische Gewaltthätigkeiten unterblieben Damals nur deswegen, weil sich wenige Wochen darauf durch ^e am 23. Marz 1801 erfolgte Ermordung Pauls I. der Neu ! tralitatsbund auflöste.
io die weitere Geschichte der englischen Seemacht im 19 Jahrhundert ist eine Kette von Gewaltthätigkeiten. Im ^ahre 1807 stellte England demselben kleinen Dänemark die Wahl, entweder mit ihm ein enges Bündnis zu schließen, oder ihm seme ganze Flotte als Unterpfand dafür zu überlassen, daß Dänemark an keinem Bündnis gegen England teilnehme. Die Weigerung, hierauf emzugehen, trug den Dänen das ruchlose Bombardement von Kopenhagen vom 1. bis 5. September 1807 ein, bet welchem über 2000 Menschen in den Straßen der Haupt- getötet wurden. Dem unmenschlichen Sieger aber fiel als Beute die ganze dänische Flotte: 18 Linienschiffe, 15 Frc- satten, 6 Briggs und 25 Kanonenboote in die Hände
.Die Schlacht von Navarin, welche am 20. Oktober 1827 mitten int Frieden die Vernichtung der türkischen Flotte herbei- em Kriegslieferungen an Frankreich im Jahre
E-e diesem die ,Fortsetzung des Krieges ermöglichten, d?s Bombardement von Alexandria int Jahre 1882 sind Beweise für die Richtigkeit des Wortes, welches vor 25 Jahren Heinrich ^M^tschke schrieb: „England ist heute der Hort der Barbarei im Völkerrecht; , England allem verschuldet, daß der Seekrieg au« heute nur ein organisierter Seeraub ifc und eher nicht kann
- v lt zu einem menschlichen Seerecht kommen, als wenn auch ?u' ee?el!',toxe langst auf dem Festlande, ein Gleichgewicht ber Mächte besteht, unb kem Staat mehr wagen darf, sich alles zu erlauben".
Bersteckrätsel.
Nachdruck verboten.
y„ Man suche ein Sprichwort, dessen einzelne Silben in folgenden Wörtern versteckt tote die Silbe „an" in „Wanderer."
Der Freiheitskämpf der iiordamerikanischen Kolonien gegen auf deren Ausbeutung bedachte Mutterland hatte um das Jahr 1780 auch Frankreich unb Spanien zum Seekriege 8egen England veranlaßt. An Haß gegen letzteres fehlte es auch damals nicht. Schon während des siebenjährigen Krieges nntfLs-M, englische Regierung jedes Jahr eine große Anzahl ^Iandischer Schiffe tn der ungerechtesten Weise sür gute Prise ca Dasselbe gewaltthütige Vorgehen erneute sich nun, als np tenglanb mit den obengenannten Seemächten in Krieg befand, aas Uebergeimcbt der britischen Kriegsflotte war damals durchaus nicht so sonnenklar rote heute, und um die ärgsten Repressalien
Gegner zu vermeiden, hielt sich die englische Kaperei diesen gegenüber m mäßigen Grenzen. Um so ärger verfuhr man mit Holland, welches 3toar eine starke Handelsflotte besaß, die der Gegenstand der englischen^ Eifersucht war, seine Kriegsmarine aber m unentschuldbarer Weise vernachlässigt hatte. Auf Anregung Katharinas II., ber nordischen Semiramis, wie sie ein galanter Franzose genannt hat, schlossen die neutralen Seestaaten den sogenannten „Bund der bewaffneten Neutralität", welcher °em Grundsätze „Frei schiff, frei Gut" allgemeine Anerkennung verschaffen lollte. England erkannte dieses Recht der Neutralen zum Scheme an, um sich nicht noch die Feindschaft Rußlands zuzuzlehen sorgte aber insgeheim dafür, daß das durch eifer- fuchtelnde Parteien zerrissene Holland, der einzige Staat, der i dank seiner großen Handelsflotte und seiner Reichtümer imstande j geweftn Ware, von dem Rechte der Neutralen ausgiebigen Gebrauch zu machen, diesem Bunde beiträte, bis England einen «pfunhpnUL^Le0^nsdrunS aeg.en diesen verhaßten Konkurrenten Mauden haben wurde, inzwischen belästigte man den nieder- ianbischen Handel, wo man nur konnte, und hob sogar im Früh- L^«0 den im Jahre 1674 zwischen England und Holland I geschlossenen Schiffahrtsvertrag, welcher den Holländern im Kriege Staaten gewisse Vorzugsrechte sicherte, emseittg aus Der Grund zum Kriege gegen die Generalstaaten I
?nb ^ch bald: aus den Papieren eines im Sommer 1780 ge- I laberten norbamerikaniscyeii Schisses erhielt man Kenntnis von s'uem geheimen Handelsverträge, welchen die Stadt Amsterdam I im iahre 1788 mit den aufständischen Kolonieen geschlossen hatte I WntpUn($Anic6rete mtm Seemacht ber Niederlanbe mit kaltem n-irfip ber Kriegserklärung hatte man zahl-
tetaje holländische Schisse weggenommen; nach der Kriegs- I »papniuhnpn ^rfu^r man englischerseits gleich Seeräubern gegen den ahrhundertelangen treuen Bundesgenossen, dem man I die wertvollsten ostindlschen Besitzungen, das Fundament der I englischen Kolonieen, daselbst fortnahm; im Februar I
Kritischen Admirale Rodney und Vaughan die ^estttwische "önsel St. Eustachius, den Zentralpunkt des hollän- di^en Handels in Amerika, eroberten hierbei 300 feindliche I obwohl die Insel förmlich kapituliert hatte I dw willkürsichsten Erpressungen. Die holländische Seemacht lag völlig am Boden, nicht ohne Schuld der Holländer selbst, welche I in thonchter Verblendung ihrem Generalstatthalter Wilhelm V von Oranten die stets aufs neue geforderten Mittel zum Ausbau I der lange vernachlässigten holländischen Kriegsflotte verweigert I b5"ru uud nun ohnmächtig zusehen mußten, daß ihnen England eine Kolonie nach der anderen sortnahm. Der Friede von Ver- /nachte der gänzlichen Besitznahme des holländischen ^^o,umfreiches durch England ein Ende. Immerhin aber hielt I Mvnbkp^f^?'ui genannten Frieden an den Besitzungen der /ur dasienrge, was es in Nordamerika verlor, mnStpn Leibe die Erfahrung machen I ^Uvll-e,e-v-.i.sicuuiig, vacaowen-scyutwefen, Malereien
eiaenpn' r a ?er Uicht den Rückhalt einer starken Mehlspeisen rc. Diese Vielseitigkeit, sowie die sorgfältige Aus-
r futter flch fyat, toebcr als Freunb QCQCötct nncß I -------<-•
als Femd gefürchtet ist. I
öefährlichster Nebenbuhler war überwunden; nun I
fr;^p Kfl tsC “I1 £nbei~ Festlandstaaten. Im zweiten Koalitions- I frteKeLberc-: ,ben Frieden von Lnneville einen für Deutsch- I
jgud tote für Italien gleich schmachvollen Abschluß fand, hatten Schweden und Dänemark wiederholt von dem jetzt vielfach ge- I nannten drott de convoi Gebrauch gemacht. Es ist ein int See- £lVÄein anerkanntes Recht neutraler Staaten, die eigenen Handelsschiffe, deren Durchsuchung seitens einer der kriegführenden Parteien sie verhindern wollen, durch eines ihrer eigenen Kriegsschiffe eskortieren zu lassen. Dieses Geleit ailt I auf Jreu nnb ®lau6en als die Gewähr des neutralen Staates I
JlS- KUf bEm Handelsschiffe keine Kriegskontrebande ^Nndesi und wird tnt internationalen Höflichkeitskodex respektiert. Daß dies heute kaum noch geschieht, kommt daher, daß bei dem kolossalen Anwachsen der Handelsflotten kein Staat der Erde S’S** genug besitzt, um seine Handelsschiffe in dieser Weife sicher über den Ozean zu geleiten. Schweden und Däne- I mart machten redoch vor 100 Jahren von diesem Rechte hänsig I Gebrauch. Auch hier kehrte sich England nicht im mindesten an I Recht; seine Kriegsschiffe nahmen dänische und I schwedische Fregatten, welche die von ihnen geleiteten Kaufsahr-
Tamienbaum - Gottfried - Testament — Reseda — Motorwagen — Piston t Fallschirm — Herkules — Wiegemesser — Roffelenker — Sorgenstuhl. >
Redaktion. E. Burkhardt. Druck und Verlag der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei (Pietsch Erben) in Gießen.
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