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wünsche dir entfloh'ne Stunden, Vergang'ne Freuden nicht zurück — Denn das Glück ist nie verschwunden; Was verschwindet, ist kein Glück.
L. Schnabel.
(Nachdruck verboten.)
Die Irre von Sankt Rochus.
Kriminalroman von Gustav Höcker.
(Fortsetzung.)
Das Zimmer, in welchem Titus Allram den jungen Arzt empfing, war so einfach möbliert, daß es einen nichts! weniger als gemütlichen Eindruck machte. Man merkte, daß der Inwohner wenig aus Häuslichkeit hielt, da er selten dazu kam, sie zu genießen, und daß er sich nicht durch eine Behaglichkeit verweichlichen wollte, die sich mit dem beständigen Qui-vive seines Gewerbes nicht vertrug. Statt des Sofas diente ein mit Leder überzogener Lehnstuhl von ziemlich ehrwürdigen! Alter. Auf diesem nahm Allram, wenn er jemand empfing, stets Platz, wobei sein Rücken den Fenstern zugekehrt war, sodaß sich sein Gesicht im Schatten befand, während das volle Licht auf seinen! Besucher fiel. Von dem letzteren trennte ihn ein riesiger runder Tisch, welcher mit Gegenständen bedeckt war, die mit der Schmucklosigkeit des Zimmers im seltsamsten, Widerspruch standen. Da bildeten Bücher, Albums, aufrecht! stehende Photographien in den verschiedensten Rahmen, Bronzefiguren und andere kleine Luxussachen ein buntes, verwirrendes Chaos; aber sie hatten keinen anderen Zweck, als die Aufmerksamkeit von einem sechsläufigen Revolver abzulenken, welcher unter den vielen hübschen Dingen wie aus Zufall so plaziert war, daß Allram ihn jeden Augenblick mit einer unmerklichen Bewegung seiner Hand ergreifen konnte.
Der Detektiv kannte den Kriminalprozeß Georgi nur sehr oberflächlich aus den Zeitungen des Auslandes, wo er sich zu jener Zeit aufgehalten hatte. Sehr wahrscheinlich stand ihm in den nächsten Tagen wieder eine weite Reise von längerer Dauer bevor. Es war daher kaum Hoffnung vorhanden, daß er der Sache, die Doktor Gerth ihm vortrug, seine Dienste leihen konnte. Doch erklärte er wenigstens seine Bereitwilligkeit, sich mit dem Prozeß näher bekannt zu machen.
„Ich habe den stenographischen Bericht über die Schwuvgerichtsverhandlungen bei mir, und will Ihnen denselben zurücklassen", sagte Gerth, die Broschüre aus der
Tasche ziehend. „Wann darf ich mir erlauben, wiederzukommen?"
Der Detektiv antwortete auf diese Frage nicht. Er nahm die Broschüre aus Gerths Hand, überschlug sie rasch von Anfang bis zu Ende, indem er die Blätter an seines Daumen abgleiten ließ, lehnte sich in seinen alten Sessel zurück und begann dann von der ersten Seite an zu lesen, —. als wäre sein Besucher gar nicht vorhanden. Seine wasserblauen Augen flogen sehr schnell, aber mit gespannter Aufmerksamkeit über die Zeilen. Zuweilen ließ er die Schrift sinken und schien ein paar Augenblicke nachj- zudenken. Aber ob er nun las oder nachdachte, — seine Miene blieb immer unbeweglich wie Stein, und vergebens! strengte sich der junge Arzt an, aus derselben irgend einen Eindruck herauszulesen.
So verging eine geraume Zeit, denn die Broschüre war ziemlich Uimfangreich. Endlich legte sie der Detektiv vor sich aus den Tisch. Er war zu Ende damit.
Gerths Augen hingen an dem Munde dieses Mannes.
„Der Fall liegt verzweifelt", sagte der Detektiv. Dann trat ein längeres Schweigen ein.
„Der .Verteidiger hat zwar einige Punkte aufgegriffen, aber damit sein Arsenal vollständig erschöpft", unterbrach Allram endlich die Pause, indem er wieder nach, der Broschüre griff und darin blätterte. „Punkt eins: Wie das Blut an die Hand der Angeklagten gekommen fei, das ließe sich einfach damit erklären, daß diese durch eine unwillkürliche Bewegung des Schreckens^ welcher sie sich selbst nicht bewußt gewesen, mit den! Wunden des Erschlagenen in Berührung gekommen sein könne. Viel unerklärlicher erscheine es dagegen — und das ist Punkt zwei — daß an dem Mordinstrumente selbst keine Blutspuren entdeckt werden konnten. Hätten diese sich von dem eisernen Hammerkopf auch leicht abwaschelst lassen, so sei doch anzunehmen, daß, als der ganz nench offenbar frisch aus dem Laden gekommene Hammer zu deM mörderischen Zwecke gebraucht wurde, der Stiel einige Blutspritzer davongetragen habe, die aus dem weißen Holze nicht spurlos entfernt werden konnten. Der Stiel sei aber glatt, rein und unversehrt gewesen. Man könne daher die Frage als eine offene betrachten, ob die That mit diesem oder mit einem anderem Hammer von gleicher Größe ausgeführt worden sei. Daß derartige Beweisstücke, wie hier der Hammer, schon vor Ausführung eines Verbrechens unter das Eigentum Unschuldiger praktiziert worden seien, um auf diese den Verdacht zu lenken, sei schon häufig dagewesen. — Das ist richtig!"
Der Detektiv blätterte weiter und fuhr fort: „Punkt drei betrifft die Thür, welche aus dem Empfangssalon deH Professors auf den Korridor führt, stets sorgfältig von


