Ausgabe 
15.2.1900
 
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Mit seinen 130000 Bewohnern ist genugsam bekannt. Der Großvater des jetzigen Graf-Regenten von Lippe-Biester- feld wird sich bei Eingehung seiner Ehe mit einer einfach adeligen Modeste von Unruh im Jahre 1803 kaum etwas von den Verdrießlichkeiten haben träumen lassen, welche seinem Enkel aus diesem Umstande erwuchsen. Das Schiedsgericht hat sich einer weitverbreiteten Rechtsanschau­ung des 18. Jahrhunderts angeschlossen, wonach die Ehe eines hochadeligen Mannes mit einer Frau des niederes Adels als ebenbürtig anzusehen ist, und hat dem Biester- felder damit das Regentschaftsrecht gegeben. Nachdem die­ser mit einer Gräfin Wartensleben vermählt ist, deren Mutter als Mädchen ein einfach bürgerliches Fräu­lein^ Halbach war, muß die Ebenbürtigkeitsfrage be­treffs der gräflichen Kinder in einiger Zeit wiederum aktuell werden. Deutschland wird dann das erbauliche Schau­spiel des Streites darüber sehen, ob 25 Prozent bürger­liches Blut in den Adern einer Persönlichkeit diese zur Regierung über den geruhigen deutschen Bürger untaug­lich machen.

In England hat man sich an die deutsche Ebenbürtig­keitstheorie nie gekehrt. Wenn man es vorzog, sich im allgemeinen mit gleichfalls regierenden Häusern zu ver­schwägern, so hat doch der Umstand, daß der Blaubart ajüf dem Königsthrone, der achte Heinrich, die unglück­liche Anna Boleyn heiratete, es nicht verhindert, daß die dieser Ehe entsprossene Tochter Elisabeth, die maiden Queen, den Dhron des Jnselreichs bestieg, und auch heute be­steht, wenn ein gleicher Fall einträte, kein rechtliches Hin­dernis.

Das Gleiche gilt von Rumänien, obwohl dort ein Zweig des fürstlichen Hauses Hohenzollern herrscht. Daß der Thronfolger trotz der Begünstigung des Verhältnisses dudch die Dichterkönigin Carmen Sylva schließlich nicht die schöne Bojarentochter Vacarescu heimführte, sondern! eine englische Prinzessin ehelichte, hatte seinen Grund nicht in einer Unebenbürtigkeit der ersteren, sondern in dem Umstande, daß man bte ganze Dynastie für gefährdet er­achten mußte, wenn in dem von Parteiungen zerrissenen Lande der künftige König durch Verheiratung mit einer eingeborenen Dame seine Stellung über den Parteien auf­gäbe und in die inneren Streitigkeiten hineingezogen würde.

.Das meiste Interesse erregen natürlich die in den letzten Zeiten aus Oesterreich eingetroffenen Nachrichten. Die Heirat der Kronprinzessin-Wittwe Stephanie mit dem Grafen Lonyay, welche demnächst stattfinden soll, ist vom Gesichtspunkt des öffentlichen Rechtes gänzlich belanglos. Denn daß die aus dieser Ehe zu erwartenden Mnder weder in Oesterreich-Ungarn noch in Belgien irgend welche Rechte an den Thron haben, ist ebenso sicher, wie daß die Tochter des verstorbenen Kronprinzen Rudolf und der Stephanie erst dann an den Thron gelangen könnte, wenn sämt­liche österreichischen Erzherzöge gegenwärtig etwa 40 ausstürben oder verzichteten.

Etwas anders liegen die Verhältnisse, hinsichtlich der angeblichen bevorstehenden Vermählung des Thronfolgers Franz Ferdinand mit der Gräfin Chotek. Der genannte Erzherzog ist zweifellos thronberechtigt und könnte sich nur durch freiwilligen Verzicht von der Herrscherpflicht befreien. Zweifelhaft ist die Sache nur hinsichtlich dev Erbfolgerechte der aus dieser Ehe zu erwartenden Kinder. Ob die kaiserliche Familie sich nach den Ereignissen von 1805 und 1866 noch zumdeutschen" Hochadel rechnet, kann zweifelhaft sein. Es kommt daher alles darauf an, ob und was in der Zeit von 1805 bis zum Beginn der Verfassungsära die Dynastie hausgesetzlich über diesen Punkt bestimmt hat. Soweit Fernstehende, die den In­halt dieser Hausgesetze nicht kennen, die Rechtslage be­urteilen können, ist eine Thronfolge erzherzoglicher Kin­der, welche einer nach deutschem Fürstenrecht nicht eben­bürtigen Frau das Leben verdanken, keineswegs absolut ausgeschlossen. Daß aber eine der ältesten und vornehmsten Dynastieen Europas diese für sie selbst so überaus wichtigen Fragen in einem hundertjährigen Zeitraum nicht längst geregelt haben sollte, ist durchaus unwahrscheinlich, und es unterliegt wohl kaum einem Zweifel, daß, falls sich

Redaktion: ®. Burkhardt. Druck und Verlag der Brühl'schen

die jetzt umlaufenden Gerüchte bewahrheiten, der-Bruder! des Obengenannten, Erzherzog Otto, oder dessen männ­liche Nachkommenschaft im Falle der hoffentlich noch recht fernen Vakanz des Kaiserthrones als Monarchen in den Kaiserpalästen am Burgring in Wien und in der ihrer Vollendung nahen Burg in Ofen ihren Einzug halten werden.

Literarisches.

Die Mode 1900 Mit der Jahrhundertwende trifft auch eine erfreuliche Wendung der Hutinode zusammen. Man giebt diesem charakteristischen Schmuck der Frauen individuellen Charakter, indem man ihn dem Kopf der Trägerin entsprechend malerisch formt, so daß es eine bestimmte Modefayon eigentlich nicht gibt und die Neuheit erst durch den Aufputz zum Ausdruck gelangt. Ganz originelle Arrangements bringt dieWiener Mode" in farbigen und Textbildern in ihrem soeben erschienenen 10. Hefte, das für 45 Pfennig, durch alle Buchhandlungen und vom Verlage derWiener Mode", Wicnstraße, zu beziehen ist.

Das Reichsschatzamt.

Schüchtern pocht es am Schalter Lisettchen steht draußen so bang, Dahinter ein mürrischer Alter, Der läßt fie warten so lang . . . Jetzt hat er das Fenster offen, Fragt knurrig um Lieschens Begehr, Das zögert und schweigt ganz betroffen, Dann flüstert's:Mein Gott, lieber Herr! Um einen Schatz thät ich bitten, Wie Suschen und Annamarei, Die Grete hat gar schon den dritten. Nur ich allein bin noch frei!" Der Alte schließt fluchend die Pforte, Lisett' ist so klug wie zuvor Sie glaubt' sich am richtigen Orte, Es steht dochReichsschatzamt" am Thor. I P.

Magisches Quadrat.

Nachdruck verboten.

In die Felder nebenstehenden Quadrates sind die Buchstaben b, e e, h h, k, l l, n n, o o o o, r, z derart einzutragen, daß die wagerechten und senkrechten Reihen gleichlautend Folgendes ergeben: 1. Nahrhaftes Gemüse.

2. Musikalisches Instrument.

3. Waffe mancher Tiere.

4. Viel gepriesene Zeit.

(Auflösung in nächster Nummer.)

Auflösung der Skataufgabe in voriger Nummer: (Mit a, b, c, d werden die vier Farben bezeichnet; also a Eichel, Treff; b Grün, Pique; c --- Rot, Coeur; d Schellen, Carreau; A; D Unter, Wenzel, Bube; D = Dame, Ober.) Vorhand gewinnt ihr Spiel; sie legt: a Z und dZ, in den Skat. Mittelhand hatte b TS,, a K, a 9, a 7, b Z, bD, b 8, cZ, d 9, Hinterhand den Rest. Verlauf des Spieles:

1. SB. aA M. a7 H. a8 11.

2. 33. oA SDl.cz §. c 9 = 21.

3. V. d A M. d9 §. d 8 = 11.

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