Ausgabe 
14.6.1900
 
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Vater eine solche Mitteilung erhalten. Er schrieb über­haupt selten; sein letzter Brief war drei Monate alt und hatte ihr den Tod der schon lange kränkelnden Mutter ge­meldet. Demnach war es von selbst ausgeschlossen, daß sie eine Geldhilfe für ihren Vater erbeten haben und wegen Verweigerung derselben sich in Drohungen und Schmäh­ungen über den Professor ergangen haben sollte, der ihr stets mit Güte begegnet war. Daß ihr Vater Epileptiker war, gab sie zu; daß sie selbst aber mit diesem Leiden be­haftet sei, daß sie sich erinnern könne, jemals einen der­artigen Anfall gehabt zu haben, stellte sie mit aller Ent­schiedenheit in Abrede.

In dem makellosen Vorleben der Angeklagten ließ sich nirgends ein Anhalt für einen rachsüchtigen Charakter, für schlaue Lügen und Verstellungskünste und noch viel weniger für ihre Befähigung zu einem so schrecklichen Verbrechen nachweisen. Nicht unter kleinmütigem Weinen und Schluch­zen, nicht unter herzbewegenden Ausbrüchen der Verzweif­lung beteuerte sie ihre Unschuld, sondern sie that es mit einer ehernen Festigkeit, wie sie nur einem reinen Gewissen eigen zu sein pflegt. Dennoch sollte der günstige Eindruck, den dies auf den Gerichtshof machte, schwer Erschüttert werden.

Noch während der öffentlichen Prozeßverhandlung, die mehrere Tage in Anspruch nahm, traf die Nachricht ein, daß Konstanzes Vater sich erschossen habe. Der Gram, seine Tochter als Mörderin angeklagt zu wissen, konnte ihn zu diesem Verzweiflungsschritt getrieben haben. Gleichzeitig bestätigte sich aber auch, daß er durch seine Bürgschaftsleistung für einen flüchtig gewordenen Freund in Konkurs geraten war, und demnach konnte der verübte Selbstmord ebensowohl die Folge seines materiellen Rüins! gewesen sein. Die Aussage Frau Bruschers hatte sich mit­hin bewahrheitet, die Thatsachen, welche die Angeklagte, veranlassen konnten, die Hilfe Georgis für ihren Vater zu erbitten, waren, sogar bis auf dessen intime Selbstmord­gedanken, vorhanden, und damit gewann auch das von ihr abgeleugnete Motiv zu einer rachsüchtigen Handlung an dem reichen, seine Hilfe versagenden Gelehrten als Schuld­beweis an Kraft. Aber es kam noch ein sehr schwerwiegen­des Indizium hinzu. Der Besitzer einer Eisenwareühand- lung in der Nachbarschaft des Profesors erinnerte sich, daß wenige Tage vor dessen tragischem Ende die Angeklagte einen Hammer bei ihm gekauft hatte, welcher offenbar mit dem Mordinstrumente identisch war. Der Eisenhänd­ler kannte die Vorleserin genau; sie hatte öfter in seinem Laden kleine Einkäufe für die Haushaltung des Professors gemacht. Es war Abend gewesen, als sie den Hammer kaufte; dadurch, daß sie sich unter dem Schleier ein Taschen­tuch vor Mund und Wange hielt, über heftiges Zahnweh klagte und kaum zu sprechen vermochte, hatte sich der Vor­gang dem Ladenbesitzer so genau ins Gedächtnis geprägt, daß er seiner Sache vollkommen sicher war.

Daß die Angeklagte auch diese Zeugenaussage als eine vollständige Erfindung bezeichnete, konnte nach allem Vor­angegangenen selbstverständlich keinen Eindruck auf den Gerichtshof machen. Ihre Schuld war erwiesen. So un­glaublich die grausame That erschien, wenn man sie mit der bestechenden Erscheinung Konstanzes und ihrem un­schuldsvollen Wesen zusammenhielt, so fand dieses Rätsel doch durch ihr epileptisches Leiden seine Lösung.

Die herbeigezogenen medizinischen Sachverständigen erklärten sie für unzurechnungsfähig auf Grund einer teil­weisen Geistesstörung. Es erschien zweifellos, daß Kon­stanze von ihrem Vater her erblich belastet war; denn wie jede Nervenkrankheit, so kann auch die Epilepsie von den Eltern auf die Kinder übergehen. Bei Epileptikern kommen heftige Ausregungszustände vor, während welcher sie häufig Gewaltakte der gräßlichsten Art, Brandstiftung, Selbstmord und sogar Mord an anderen begehen, die ihnen nicht zugerechnet werden können. Diese Handlungen ent­springen aus einem unwiderstehlichen Triebe, dessen sich der Kranke häufig nicht bewußt ist, der aber auch auf einem bewußten Gedanken beruhen kann. Seine Erinnerung an das, was er in einem solchen anormalen Zustande erlebt oder thut, ist gewöhnlich ganz aufgehoben. Solche geistige Störungen können teils vor, teils nach epileptischen Krampfanfällen auftreten, sie können von diesen sogar durch eine längere Pause körperlichen und geistigen Wohl­

befindens getrennt sein. In einem jener Zustände geistiger Störung beging die Angeklagte hie That, deren sie sich nicht zu erinnern vermochte, der aber ein unwiderstehlicher Trieb zu Grunde lag, hervorgegangen aus einem gleich- zeitiKn Zusammenwirken heftiger seelischer Erregungen: dem tiefen Mitempfinden mit der verzweifelten Lage ihres Vaters; der schmerzlichen Enttäuschung, ihre Bitte um Georgis vielleicht zuversichtlich erhoffte Hilfe abgeschlagen zu sehen, und des wühlenden Gefühls ihrer Machtlosigkeit, den Vater vor Untergang Md schimpflichem Selbstmord zu retten.

Die Ohnmacht, in welcher die Angeklagte, nachdem sie den Hammer vom Blute gereinigt und unter ihre Sachen verborgen hatte, aufgefunden worden war, erschien als die Nachwirkung eines epileptischen Anfalls, vor dessen Ausbruch sie in jener geistig gestörten Stimmung den Mord begangen hatte. Den Hammer hatte sie vielleicht gar nicht zu diesem Zwecke gekauft. Ob ihr Ableugneü nachgewiesener Thatsachen dem natürlichen Triebe ent­sprang, die Schuld von sich abzuwälzen, oder ob dies auch noch auf Rechnung der Geistesstörung zu setzen war, mußte dahingestellt bleiben. Eher war das letztere anzunehmen, da sie sogar ihr epileptisches Leiden in Abrede stellte und sich dadurch ihres einzigen Rettungsmittels, der Unzurech. nungsfähigkeit, selbst begab. ...

Richtern wie Geschworenen wäre es schwer geworden, mit der Schuldigsprechung der Angeklagten, zu deren Schönheit sich soviel rührende Anmut gesellte, über wel­cher sich so vernichtend die Wucht tragischer Verhängnisse häufte, das Todesurteil zu verbinden. Selbst das Plai- doyer des Staatsanwalts für ihre Schuld fiel matt aus. Konstauze Herbronn wurde einer Irrenanstalt überwiesen, und so hart die lebenslängliche Verbannung an diesen traurigen Ort erschien, so ging doch durch die Menge, welche die Galerien füllte, eine Bewegung, wie ein er­leichtertes Aufatmen, daß dieses schöne, jugendliche Haupt nicht dem Beile des Scharfrichters überantwortet wurde.

(Fortsetzung folgt.)

Siebenhundert Jahre deutschen Bergbaues.

Ein Gedenkblatt zu den Mansfelder Festtagen.

(12.16. Juni.)

Von Dr. Kurt Rudolf Kreusner-Berlin.

Nachdruck verboten.

Nicht alle Güter der Erde hält eine vorsorgliche Natur für den Menschen in so bequemer Lage bereit, daß er nur zuzugreifen braucht; es bedarf vielmehr meistens einer mehr oder minder großen Summe Arbeit, damit wir in den Besitz dessen gelangen, was uns wertvoll und begehrens­wert erscheint, und selbst in den tiefen Eingeweiden der Erde sucht unter dräuenden Gefahren der Bergmann nach den blinkenden Schätzen und schimmernden Metallstufen, die seine Phantasie von Gnomen und Zwergen bewacht sein läßt. Allerdings sieht es in einem Bergwerk nie so aus, wie es sjch die Einbildungskraft dessen ausmalt, der sein Wissen von diesem Zweige menschlicher Thätigkeit sich nach! fchönfärberischen Schilderungen der Poesie und Sage gebildet hat, aber noch nie in einem Stollen drinüen ge­wesen ist; da ist nichts vorhanden von dem magisch-bläu­lichen Licht, bei dessen ungewissem Schimmer der beute­lüsterne, verwegene Schatzgräber unholde Berggeister aus ihren sorgsam gehüteten Kleinodien sitzend gewahrt, und die unterirdischen Prunkräume des Horselberges, in denen Frau Venus vergebens den an Erdensehnsucht krankenden Tannhäuser zurückzuhalten sucht, existieren nirgends; statt dessen 'giebt es hundert nützliche, über! recht prosaische Ditzge, welche zur Wasserhaltung, Förderung, Wetterführung und zur Sicherung der Bergleute gegen Unfälle dienen, und wer je in einem Kohlenbergwerk trotz des furchtbaren Schmutzes über die Schienengeleise der Bremsberge bis dorthin vorgedrungen ist, wo, platt auf der Erde liegend, die Häuer beim kümmerlichen Scheine ihrer Grubenljchter den Flötz abbauen, wird sich klar geworden sein, daß das Los jener Hunderttausende kein leichtes ist, die weit ab vom goldigen Sonnenlicht die Mineralschätze der Erde ge­winnen.