Ausgabe 
19.8.1899
 
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streicht und dieses auf die Wunde legt und sobald es trocken ist erneuert. Dr. H. erzählt einen Fall, wo eine Frau durch Anzünden ihrer Kleider infolge von Unvorsichtigkeit fast am ganzen Körper mit großen und tiefen Brandwunden bedeckt war. Der Arzt ließ mit der Salbe aus 1 Kilogramm Butter und 20 Eiern ein Betttuch bestreichen und die Kranke darin einhüllen- dies wurde mehrmals wiederholt, die heftigen Schmerzen ließen bald nach, und nach Verlauf von acht Tagen war die Patientin vollkommen gesund. In einem andern Fall hatte sich ein junges Mädchen durch Explosion der Theemaschine das ganze Gesicht verbrüht- auch hier wurde das Mittel mit Erfolg angewendet.

Zsür die Küche.

Gurkensalat im Winter. Man wählt, wie der Praktische Wegweiser", Würzburg, schreibt, solche Gurken aus, welche ein festes Fleisch und wenig Kerne besitzen (am besten Schlangengurken), und wäscht und schält sie ab. Nun schneidet man sie in nicht zu dünne Scheibchen, salzt sie schwach, drückt sie sogleich etwas aus und. mengt eine geringe Menge guten Weinessig und Pfefferkörner darunter und schüttet sie so in Gläser mit nicht engem Halse, doch muß ein etwa drei Finger breiter, leerer Raum bleiben. Hierauf nehme man gutes Provencer Oel und gieße es behutsam über die Gurken, so daß es 2-/z Zentimeter übersteht. Endlich werden die Gläser fest verkorkt und mit vorher naßgemachter Schweins­blase zugebunden. Stellt man die Gläser an einen dunklen, kühlen Ort (aber in keinen feuchten Keller), so hält sich der Salat sechs bis acht Monate lang frisch und unverändert. Will man ihn verbrauchen, so gießt man das Oel behutsam ab, schüttet die Gurken in eine Schüssel, läßt den alten Essig gänzlich ablausen und macht den Salat mit Zwiebeln, etwas gehackter Petersilie, Oelsund frischem Weinessig zurecht. Der In­halt eines geöffneten Glases muß auf einmal verbraucht werden.

VernEcht-s.

Bleihaltige Spielwaren nnd Gevranchsgegen- stänve. Durch das Reichsgesetz über den Verkehr mit biete und zinkhaltigen Gegenständen ist die Beschaffenheit von-, Trink- und Kochgeschirr, sowie Flüssigkeitsmaßen in betreff der chemischen Zusammensetzung des Materials, aus dem sie ge­fertigt sein dürfen, vollständig geregelt. Aber hinsichtlich des zulässigen Bleigehaltes blei- und zinkhaltiger Spielwaren und anderer Legierungen hergestellter Gebrauchsgegenstände fehlt es an gesetzlichen Bestimmungen oder es bestehen dcch Lücken in der Gesetzgebung. Was Spielwaren betrifft, so bedroht das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, denjenigen mit Strafe, der solche Gegenstände vorsätzlich derart herstellt, daß der bestimmungsgemäße oder vorauszusehende Gebrauch derselben die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet ist. Aber weder hier, noch in dem anderen Gesetze befindet sich eine genaue Beschränkung eines etwaigen Bleigehaltes bei aus Metall hergestellten Spielwaren auf ein gewisses Maß, wie es für Eßgeschirr rc. aufgestellt worden ist. Wie wichtig die Ausführung dieser Lücke in der Gesetzgebung ist, beweisen Untersuchungen, die Dr. Frühling in Braunschweig ange­stellt hat: Er hat nämlich bet Kinderblasinstrumenten in den Mundstücken bis zu 86 Prozent Blei gefunden. Er spricht mit Recht seine Verwunderung darüber aus, daß dies ge­setzlich zulässig ist, während eine Legierung zur Herstellung von Eßlöffeln schon beanstandet wird, wenn sie mehr als zehn Prozent Blei enthält. Auch die kleinen Signalpfeifen der Eisenbahnbeamten sind 'oft stark bleihaltig, bis zu | 67 Prozent. Dabei lassen sich diese Gegenstände io gut wie j bleifrei Herstellen. So wurden bei Kaffeelöffeln verschiedener t

Herkunst ost nur Spuren von Blei, anderseits bis 90 Prozent gefunden. Ferner fand Dr. Frühling: Puppenköpfe mit bleiweißhaltiger Farbe bemalt- eine Lokomotive aus lackiertem Weißblech, dessen Triebrädchen 89,9 Prozent Blei enthielt, endlich einen Zinnsoldaten mit 91 Prozent Blei. Bei der bekannten Giftigkeit des Bleies ist daher größte Vorsicht im Gebrauch von Spielwaren geboten, da die Kinder die leidige Gewohnheit haben, alle Gegenstände in den Mund zu stecken.

Woran erkennt man vie Hundswut? Bekanntlich ist vor einiger Zeit beim Berliner Institut für Infektions­krankheiten eine Tollwütstation errichtet worden. Dadurch ist es weiteren Kreisen klar geworden, daß auch bei uns viel mehr Fälle von Hundswut auftreten, als dies im allgemeinen angenommen wurde. Sind doch seil der kurzen Zeit des Bestehens jener Einrichtung weit mehr als hundert Personen, die von hundswutkranken oder verdächtigen Hunden gebissen wurden, eingeliefert und behandelt bezw. beobachtet worden. Die frühzeitige Erkenntnis dieser Erkrankung ist aber die Vorbedingung für eine erfolgreiche Verhütung. Wir wissen heute, daß die Hundswui eine reine Infektionskrankheit dar­stellt, deren äußere Symptome in vielen Fällen schon das Erkennen sichern. Wenigstens kann man annehmen, daß jedem Eigentümer eines Hundes, wenn er denselben nur einiger­maßen beobachtet, sofort die höchst eigentümlichen Anomalien auffallen müssen, die den Beginn der Hundswut anzeigen und ihn veranlassen, fachmännische Beurteilung einzuholen. Die stets vorhandene Veränderung des Charakters, welche sonst phflegmattsche Hunde auf einmal scheu, launisch und schreckhaft, gutmütige Tiere widerspenstig und mürrisch, sehr bissige dagegen Plötzlich merkwürdig friedlich und zutraulich werden läßt, ist für sich schon ein höchst bezeichnender Zug. Hierzu kommt noch die niemals fehlende Veränderung der Stimme, das sogenannte Bellgeheul, der Drang zum Ent­weichen, das vollständige Versagen des Futters, die Auf­nahme unverdaulicher Stoffe, wie Kohlenstücke, Draht, Erde, Glasscherben rc. - die außerordentlich ausgeprägte Beißsucht, welche die Tiere dazu bringt, nach ihrem Herrn zu schnappm, in leblose Gegenstände ohne vorheriges Bellen hineinzubeißen, daß ost die Zähne brechen, die deutlich ausgesprochene Gemüts­verstimmung, endlich die stets zutreffende Aufeinanderfolge eines Reizungs- und eines Lähmungsstadiums, all' das sind in die Augen springende Erscheinungen, die bei genügender Beobachtung kaum übersehen werden können. Anders aber steht die Sache, wenn eine hinreichende Beobachtung nicht möglich war, sei es, daß es sich um einen zugelaufenen Hund handelt, sei es, daß nur mehr der Kadaver vorliegt. Hat ein solches Tier einen Menschen verletzt, so gewinnt die Frage, ob Hundswut vorliegt oder nicht eine große Bedeutung. Zur Entscheidung bleiben da nur zwei Mittel übrig, die diagnostische Impfung und die Sektion. Die Impfung ist heute der richtigste und einzig verläßliche Behelf zur zweifellosen Fest­stellung der Wut, sie ist auch keineswegs zu umständlich, um eine praktische Verwertung finden zu können, allein bis zur Feststellung des Ergebnisses vergeht eine längere Zeit, und es handelt sich nicht allein um die Sicherheit, sondern auch um die Schnelligkeit des Erkennens- zu diesem Zweck kann die Sektion dienlich sein. Pathologische Leichenveränderungen, auf Grund deren die Wut mit obsoluter Sicherheit festge­stellt werden kann, giebt es nun freilich nicht. Aber gewisse Abnormitäten des Darmes und des Nervensystems reichen doch ost zur Feststellung der Wut aus. Eines der ver­läßlichsten Zeichen ist das vollständige Fehlen von normalen Nahrungsstoffen im Magen, an deren Stelle oftmals Fremd­körper ausgenommen find. Für die Praxis des Lebens er- giebt sich hieraus die Forderung: man darf niemals ein wut­verdächtiges Tier töten, sondern muß es lebend einem Tierarzt zusühren, ferner bei einigermaßen berechtigtem Verdacht auf Hundswut soll man sich möglichst schleunigst in die Behand­lung einer Tollwutstation begeben. Dr. M.

Wcbahion: 6. Burkharbt. Druck und Verlag der Brühl'schen UmversitätS-Buch- und Steindruckerei (Pietsch Erben) in Gießen.