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Sollen Herren tanzen?
Folgende sensationelle Nachricht macht die Runde durch Ne Blätter:
„Ein eigenthümlicher Fall aus einem Ballsaale wird demnächst vor Gericht verhandelt werden- eine junge Dame hatte während des Tanzens das Unglück, hinzufallen und sich das Bein zu brechen. Sie hat nun eine Klage gegen ihren Tänzer auf Schadenersatz angestrengt . . Sollte das Urtheil zu Gunsten der jungen Dame ausfallen, dann werden wohl die Herren in den Ballsälen durch ihre Abwesenheit glänzen!"
Dieser Satz enthält den Versuch, einen hohen Gerichtshof durch Androhung eines Generalstrikes der tanzenden Männer einzuschüchtern, eine sträfliche Handlung, die ich als loyaler Bürger öffentlich nicht billigen kann, wenn auch Mein Herz sich heimlich dem Schrei der Entrüstung an- schließe, der in jener Drohung zum Ausdruck gelangt. Denn vor meinen geistigen Augen erscheinen alle die zarten Füßchen, die durch mein allgewichtiges Auftreten Schaden gelitten, alle Schleppen, die ich abgetreten, alle Caram- bolagen und Rippenstöße, die ich im Gewühl verschuldet, und heischen schauerlich gerichtliche Sühne. Ach, .meine Heuern Freunde, in diesem Punkte sind wir, die wir'überhaupt noch tanzen, allzumal arge Sünder.
Die Nachricht ist aber um so sensationeller, als das Ereigniß, welches sie mittheilt, zu gleicher Zeit in zwei ver- ichiedenen Welttheilen sich abgespielt zu haben scheint, denn einige Zeitungen verlegen es nach Newyork, während andere als Schauplatz der Handlung Birmingham nennen. In dieser Stadt sollen sogar die Damen — damit die Herrenwelt nicht vollends entmuthigt und zum verzweiflnngsvollen Strike getrieben werde — sich entschlossen haben, im Falle der Verurtheilung des Miffethäterö die Strafsumme auf dem Wege der Collecte aufzubringen . . .
Es ist kein Zweifel, daß diese Angelegenheit wie keine andere dazu geeignet ist, philosophische Naturen zu veranlassen, an diese seltsame Doppelthatsache tiefsinnige Betrachtungen zu knüpfen, oder einen witzigen Kopf zu verleiten, die Blüthen seines Spottes darüber auszustreuen — die Sache läßt sich von den verschiedensten Seiten beleuchten, ohne an Interesse einzubüßen- wenn ich jedoch weder betrachte noch scherze, so liegt der Grund in einem Punkte, der mir bei dem ganzen Handel als das Allermerkwürdigste erscheint- genau derselbe Fall hat sich nämlich vor einiger Zeit in Berlin selbst nicht nur ereignet, sondern auch that- sächlich zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt, das, wenn es auch die berufsmäßigen Berichterstatter übersahen, geradezu denkwürdig genannt werden muß. Da mir das stenographische Protocoll der an Aufregungen und seltsamen Enthüllungen reichen Verhandlungen vorliegt, bin ich in der glücklichen Lage, auf Grund dieser gewissenhaften Aufzeichnungen über den Proceß berichten zu können. Ich enthalte mich dabei jedes Commentars und lasse nur die Thatsachen sprechen.
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Vorsitzender: Angeklagter, treten Sie näher! Sie heißen Fritz Eberhardt, sind einunddreißig Jahre alt, ledig, Doctor der Philosophie, bisher unbestraft . . .
Angeklagter: Ja.
Vorsitzender: Sie haben gehört, wessen der Herr Staatsanwalt und der Vertreter der Privatklägerin Fräulein Lieschen Treu Sie beschuldigen?
Angeklagter: Ja.
Vorsitzender: Bekennen Sie sich schuldig jener groben Fahr- -assigkeit, infolge deren die Privatklägerin zu Schaden kam?
Angeklagter (fest): Nein, Herr Präsident. (Murmeln Zm Auditorium, das zumeist aus Damen besteht.)
Vorsitzender: Ich mache Sie aufmerksam, daß Sie durch ein reumüthiges Geständniß Ihre Lage verbessern könnten.
Angeklagter: Ich bin unschuldig.
Staatsanwalt: Ich möchte mir erlauben, den hohen Gerichtshof darauf aufmerksam zu machen, daß der Angeklagte in der Voruntersuchung selbst zugestanden hat, er sei einer der schlechtesten Tänzer des Jahrhunderts. (Sensation.)
Vorsitzender: Diese Aussage kommt einer Schulderklärung nahe. Angeklagter, war Ihnen diese Thatsache, daß Sie nicht tanzen können, vor jenem Abende nicht bekannt, an welchem das bedauerliche Ereigniß stattfand?
Angeklagter: Es war mir bekannt. (Bewegung.)
Staatsanwalt: Um so größer war Ihre Leichtfertigkeit, Fräulein Lieschen Treu zum Opfer Ihrer übrigens durch Zeugen festgestellten notorischen Unfähigkeit zu machen.
Vorsitzender: Haben Sie jemals Tanzunterricht genossen?
Angeklagter: Nein, niemals. (Eine Dame aus dem Publikum ruft: „Unerhört" und wird vom Vorsitzenden zur Ruhe verwiesen.)
Staatsanwalt: Es ist thaisächlich unerhört, daß Sie es trotzdem unternahmen . . . Doch ich will nicht vorgreifen. Haben Sie schon früher einmal den Versuch gemacht, öffentlich Proben Ihrer Tanzkunst abzugeben? (Gelächter.)
Angeklagter: Ja, vor siebzehn Jahren bei einem Schülerkränzchen . . .
Vorsitzender: Erinnern Sie sich vielleicht damals ebenfalls Unheil angerichtet zu haben?
Angeklagter: Ich erinnere mich, daß Niemand zu Schaden kam, als ich selbst. Ich fiel hin und verletzte mir das Knie. (Lachen.)
Staatsanwalt: Dieser Schaden hätte Sie klug machen sollen. (Bravo!) Haben Sie an jenem Unglücksabende, ehe das bedauerliche Ereigniß eintrat, mit einer anderen Dame getanzt?
Angeklagter: Nein. (Bewegung.)
Staatsanwalt (scharf): Sie hatten es also durchaus auf Fräulein Treu abgesehen. (Starke Bewegung.) Meine Herren, ich muß gestehen, daß ich das außerordentlich auffallend finde. Was veranlaßt Sie, gerade Fräulein Treu mit einem Engagement zu jenem Walzer zu beglücken? (Tiefe Stille.)
Angeklagter: (schweigt.)
Vorsitzender: Kannten Sie Fräulein Treu von früher?
Angeklagter (nach einer ausdrucksvollen Pause): Ja. (Starke Bewegung im Auditorium.) Eine ältere Dame kreischt: „Scandal, ein Racheact!" (Sensation.)
Staatsanwalt: Sie kannten die achtungswerthe Dame! Ich . . (sarkastisch) ich meine, Sie kannten sie näher . . . Waren Sie nicht mit dem Fräulein verlobt?
Angeklagter (leise): Ja. Vor fünf Jahren . . .
Staatsanwalt (stark): Aber das Verhältniß wurde dann aufgelöst . . .
Angeklagter: Ja.
Vertheidiger: Von welcher Seite?
Angeklagter: (schweigt). (Große, anhaltende Bewegung.)
Es wird hierauf die Beschädigte als Zeugin vorgerufen. Fräulein Lieschen Treu ist siebenundzwanzig Jahre alt, blond und sieht sehr sanft, fast schüchtern aus. Da ihr das Stehen schwer fällt, darf sie auf einem Stuhle Platz nehmen.
Vertheidiger: Mein Fräulein, Sie beanspruchen eine Entschädigung von dreißigtausend Mark von meinem Clienten.
Zeugin (ohne aufzublicken): Ja.
Vertheidiger: Sie geben an, daß der Fehler, den Ihnen die Tanzungeschicklichkeit des Angeklagten zugezogen hat, Ihre werthe Persönlichkeit sozusagen für den Heirathsmarkt entwertet habe?
Vorsitzender: Ich muß den Herrn Vertheidiger ersuchen, von der durch Religion und Gesetz geheiligten Institution der Ehe nicht in diesem Tone zu sprechen. Uebrigens haben wir uns hier mit den Entschädigungsansprüchen der Zeugin nicht zu beschäftigen.
Vertheidiger: Ich wollte nur andeuten, daß der Unfall


