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des Tweed gelängt war. Heutzutage jedoch sausen die den etwaigen hartherzigen Eltern oder Vormündern entronnenen englischen Liebespaare per Blitzzug nach irgend einer der vielen unfern der Grenze gelegenen Städte mit Hotels ersten Ranges, die gute Table d'hote und anderen Komfort bieten, wie man ihn in dem schottischen Grenzdorse schwerlich finden dürfte. Gretna-Green besaß und besitzt nämlich nicht etwa, wie mancher glaubt, ein besonderes Privilegium. Vielmehr besteht in ganz Schottland eine so wunderbare Gesetzgebung betreffs der Eheschließungs-Formalitäten, daß jedem normalen deutschen Rechtskundigen, der zufällig davon Kenntniß nimmt, die Haare zu Berge stehen müssen. Deshalb will ich auch auf diesen Gegenstand hier nicht weiter eingehen, denn allzu unwahrscheinliche Dinge, wenn sie auch zehntausendmal nach­weislich wahr sind, soll ein auf Reputation haltender Schrift­steller seinen Lesern lieber gar nicht erzählen.

Wer Helgoland alsDeutsches Gretna Green" bezeichnet, der hat recht und unrecht, je nachdem. Durchaus feststehend ist die Thatsache, daß alljährlich so und soviel Paare hier anlangen, um sich trauen zu lassen und denen, nach Ableistung eines Eides und Erlegung von 200 Reichsmark bar, die Erfüllung ihres Wunsches binnen kürzester Zeit beschafft wird, unter Umständen schon binnen einer Stunde nach Ankunft des Dampfers! Das klingt fabelhaft, aber es ist wahr, absolut wahr- der wackere Herr Pastor Schröder hierorts, den ich zufällig zu interviewen Anlaß nahm, hat es mich selbst ver­sichert. Und wohl zu merken, richtig und bindend, gesetzlich und kirchlich gültig überall, durchaus unanfechtbar ist die Trauung hier auf dem rothen Felsen. Das war sie schon, als Helgoland noch unter englischem Scepter stand. Vollends jetzt, da hier Deutschlands Schwarz- weiß - roth weht, sollten diejenigen Zweifler, die eine Trauung auf Helgoland als irgend etwas Minderwerthiges anzusehen geneigt wären, doch gütigst in Betracht ziehen, daß das löbliche Deutsche Reich, in dem Ordnung, Gesetz und Sitte gilt, sicherlich einen Zustand nicht dulden würde, der gegen jene wesentlichen Erfordernisse eines modernen Culturstaates irgendwie zu ver­stoßen geeignet sein könnte.

Das ist aber keineswegs der Fall. Deßhalb ist auch nach der Angliederung Helgolands an das Deutsche Reich am 10. August 1890 der hinsichtlich der Trauungen ohne Aufgebot bestehende Ausnahmezustand unverändert in Kraft geblieben. Viele Leute nahmen damals an, daß das nicht der Fall sei, und deßhalb verminderte sich in der ersten Zeit nach der Besitzergreifung die Zahl der Trauungen merklich. Diese Uebergangsperiode aber ist, so meinte Herr Pastor Schröder, längst überwunden,- gegenwärtig ist die frühere Durchschnittsziffer wiederum überschritten und, beispielsweise im laufenden Jahre haben bis Ende Juli schon etwa 50 Paare hierorts die Trauung ohne Aufgebot vollziehen lassen.

Ohne Aufgebot!" Darin liegt das Hauptkriterium des hier geltenden Ausnahmezustandes. Im Uebrigen aber unter­scheidet sich, wie man gleich bemerken wird, diese Helgoländer Eheschließung wirklich äußerst wenig von demjenigen, was im Allgemeinen im deutschen Vaterlande Brauch ist. Deßhalb trifft auch, wie vorhin schon angedeutet, der Vergleich mit den wundersamen Zuständen in Schottland in specie Gretna- Green, in sehr vielen Punkten, ja, in den meisten, ganz und gar nicht zu. Gründlich im Jrrthum befinden sich namentlich diejenigen schwärmerischen Liebesleute, die gelesen haben oder sich haben erzählen lassen, die Sache mache sich auf Helgoland etwa in ähnlicher Weise, wie in den Vereinigten Staaten Nordamerikas, wo neben den Geistlichen der ver­schiedensten Sekten auch Friedensrichter, Notare und sonstige juristische Respectspersonen aller Art im Handumdrehen Männlein und Weiblein zusammenfügen, gegen Erlegung der üblichen Gebühren etwa nach folgendem Recept:

Willst ihn?" -Ja." -Willst sie?"Ja." Seid Mann und Frau- kostet vier Dollars."

Da gibt es denn, ganz abgesehen von der hierorts immerhin recht respektablen Höhe der erwachsenden Unkosten, sehr häufig einen Moment unangenehmer Enttäuschung, wenn der heirathslustige Jüngling auf hochachtungsvoll ergebene briefliche Anfrage von der zuständigen Stelle (das ist das Pastorat, dem alle solche Zuschriften überwiesen werden) folgende gedruckte Antwort erhält:

Helgoland, den .... 18 . .

P. P.

In Beantwortung Ihres Geehrten vom .... ermangele ich nicht, Ihnen nachstehend die gesetzlichen Bedingungen mit» zutheilen, welche von Auswärtigen, die hier getraut werden wollen, zu erfüllen sind.

1. Es ist ein Taufschein zu produciren, da Israeliten nicht getraut werden können. Auch muß mindestens ein Theil evangelisch sein.

2. Bisher Unverehelichte, welche das 25. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, müssen den obrigkeitlich oder notariell beglaubigten Coscns der Eltern zu der be­absichtigten Ehe beibringen. Minderjährige, d. h. solche, welche das 22. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen mit den Todesschcinen auch die Einwilligung der Vormünder beibringen.

3. Verwittwete haben den Totenschein des verstorbenen Gatten vorzulegen und, falls unmündige Kinder aus der früheren Ehe vorhanden sind, auch eine Bescheinigung, daß die Erbansprüche dieser Kinder gesichert sind.

4. Geschiedene müssen das Scheidungserkenntniß produciren, aus dessen Gründen sich kein Hinderniß gegen die be­absichtigte Eheschließung ergeben darf.

5. Alle haben hier vor der zuständigen Behörde, bei welcher ich einen diesbezügliche Antrag einreichc, zu beschwören, daß sie ledig sind, worauf dann die Erlaubniß zur Trauung ohne Aufgebot ertheilt wird.

6. Die erforderlichen Documente sind vorher einzusenden, solche, die in einer anderen als der deutschen, englischen oder französischen Sprache abgefaßt sind, in beglaubigter Uebersetzung.

7. Die Gesammtgebühren für alle betheiligten Beamten und öffentlichen Kassen sind auf 200 Mark festgesetzt.

8. Können die vorstehend angegebenen Bedingungen erfüllt werden, so steht der Trauung Hierselbst nichts entgegen. Meistens kann dieselbe schon am Tage der Ankunft vollzogen werden.

Hochachtungsvoll ergcbenft

Pastor H. Schröder."

In sehr, sehr vielen Fällen wirkt diese recht prosaische Antwort äußerst vernichtend auf das entflammte Strohfeucr poetischer Gefühle. Wie manche jugendliche Leute mögen in ihrem Licbesrausche denKonsens der Eltern" gerade für dasjenige überflüssige Beiwerk erachtet haben, auf das die braven Einwohner der romantischen Klippe keinen Wert legen dürften und nun schmettert eine so grausame Enttäuschung den Hagel auf die junge grüne Saat ihres Herzensbüudnisses! Das kommt davon, wenn man sich nicht gehörig informirt. Jeder ältere Badegast und deren gibt's doch genug in Deutschland würde ihnen auf Befragen gern erfahrungs­gemäß mitgetheilt haben, daß die Helgoländer durchaus nicht romantisch veranlagt, vielmehr nüchtern-practische Geschäfts­leute sind, und kein Vernünftiger wird ihnen das verdenken.

(Schluß folgt.)

Humoristisches.

Ein echter Parvenü. . . Ich sag' Ihnen, Frau Gräfin, meiner Tochter habe ich eine Erziehung genießen lassen, die manchen anderen Vater bankerott gemacht hätte!

Rcdactüm: 8L Scheyda. Druck und Verlag der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei (Pietsch & Sch-Yda) in Gießen.