9. Brandt.
27. Michil Lotzen Fraue
28. Scheffer Cathrin
von Echtzel die Beydte.
29. Die alt Salinesen
30. Die Alt kessil Margreth
31. Die Alt Schusterin, welche die Erst gewest; so Zacheris deß Schreiners Dochter Mann von Lich gericht gehabt, hatte sie dazu Links gericht, aber doch, wohl sein fach verricht, dast kein Mangel gewest. -
Nachrichtlich.
Nota Diese 3. persohn seindt aus ______Bingenh. gewest,________,
Anno 1654.
Zu Bingenheimb Ver vrtheilt, Vnd Hingericht wordey:
10. Brandt.
32. Elsbeth Johann Mobsen Fraue, Echtzel.
33. Elsbeth Johann Ludwig Fraue von Bingenheimb,
34. Margreth Alte Wahsin von Bingenheimb,
35. Anna Maria Lob Gela Dochter von Echtzel, wahr vndter der Linden gericht zu Bingenheimb, vndt Vf den kirchhof ahn die Mauer begraben, Nachrichtlich.
Den Iten Augusti Anno 1654.
Anno 1655.
Zu Bingenheimb Vndter der Linden Ver vrtheilt, Vnd Hingericht worden:
12. Brandt.
40. Adam Pefers Fraue Elß
41. Hanß Weilen Fraue Büngat
42. Hartman Wolfen Fraue Elß, Ist gericht, Vndt begraben worden,
43. Michil Hitzbergers Wittb. Elß, Al dise vihr Persohn seindt von
Echtzell gewehsen,
Den 30. Augusti 1655.
Anno 1656.
13. Brandt.
44. Georg Knorr (Sohn von Nr. 22)
45. Gehla Stollin
46. Georg Zimmermann,
seindt alle drey Von Echtzell geivest, Zu Bingenh. Vnderm Rathauß ge-- richt, In leicht körber gelegt, Bndt Vf den kirch Hof, am Ende der Mauer begraben worden, zur Nachricht, vnd Exempel daß sich Die Jugent daran, ahn der Verführung stöst,
Den 14ten Frb. 1656.
Das Kirchenbuch zu Bingenheim weist nach, daß dem Hexenrichter Caspari am 4. December 1653 eine Tochter Sibille Margarethe, am 14. Februar 1655 eine Tochter Toro< thea Sophie geboren wurde, welche am 7. September 1656 mit Tod abging. Am 14. Januar 1657 wurde ihm wieder ein Sohn geboren, der schon am 1. Mai 1657 wieder stack
Im landgräflichen Schlöffe erschien nach dem Tode des ersten Söhnleins weiterer Kindersegen. Am 30. Juni 1653 kam eine Prinzessin: Christine Wilhelmine. Dieser folgte am 15- October 1654 ein Söhnlein, welches noch vor seinen Eltern, am 26. Februar 1675, das Zeitliche segnete. Am 5. Septbr. 1655 erschien ein weiteres Knäblein, welches aber an dem- selben Tage verschied. Ein Jahr später, am 13. August 1656, erschien ein Knäblein, welches schon drei Wochen später, am 4. September 1656, wieder starb.
Die fürstlichen Eltern waren tief gebeugt ob dieser schweren Schicksalsschläge. Wie kann nur solches zugehen? fragte man sich in allen Kreisen. Es ist nicht anders zu denken, als daß die landgräfliche Familie durch Hexen, Zauberer und Unholde verfolgt und geplagt werde, denn die Herrschaft war so herzensgut, milde und leutselig gegen Jedermann, daß sich die Sage davon bis auf den heutigen Tag, nach mehr denn zweihundert Jahren, unter dem Volke erhalten bat. Dazu waren der Landgraf und seine Gemahlin von trefflicher Gesundheit und wohlgebildet an Leib und Geist, also konnte nur der böse Feind und sein Gelichter all' dieses Unheil stiften und weiter bringen. Auch Caspari sah seine Kinder in r Grab sinken. War es da nicht Pflicht der Beamten und Behörden, den Unholden, Hexen und Zauberern nachzuspüren «n
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Anno 1652: Vf fürstlichen Befehl, Seindt ahm Peinlichen Halß Gericht alhier zu Bingenheim Ver- vrtheilt, vnd Hingericht worden:
Alß volgt:
1. Brandt.
1, Der Schweinhirt von Bisses, welchem der Böß feindt den Halß zerbrochen im Gefäng- niß, damit sein Verhalten nit weiter möcht an tag kommen, Vf einer Schlaufe vf den Breulle geschlesft, verbrannt worden.
Im 9br 1652.
2. Brandt.
2. Deß Schweinehirdts Sohn von Bisses,
3. Die Printzin von Echtzel.
4. Schmack Anna von Echtzel.
5. Johann Wahsen Frauen von Echtzel.
3. Brandt.
6. Die Trösters von Echtzel.
7. Gersten Agnes von Echtzel.
8. Mathias Schützen Frauen von Gettenau, Lewig Verbrant worden.
9. Daß Mägdtlein von Geisent Nidda. ___________________
4. Brandt.
NB! Seindt im Ges. gestorben
10. Henrich Lobben Frauen von Echtzel.
11. Ferber Hüttgen von Echtzel.
12. Henrich BendersFraue, Echtzel
Lat: 12 P:son,
Weiter zu Bingenheimb Ver- vrtheilt vnd Hingericht worden Anno 1652:
5. Brandt.
13. Georg Mocken Frauen von Echtzel,
14. Hans Stefans Frauen von Echtzel,
15. Henrich Stoll von Echtzel,
6. Brandt.
16. Der Haubenschneydter von Echtzel,
17. Deß Haubenschneydters Weib, seindt alle Beydte begraben worden.
18. Heinz Bicken Fraue von Bin- genheimb verbrannt worden.
Summa 1652: Seindt auß Bingenheimb, Echtzel, Gettenaue, Bisses vndt GeissentNidda, Hingericht worden, wegen begangener Hexenstücken 18 Personen.
Anno 1654.
Zu Bingenheim Ver Vhrtheilt Vnd Hingericht.
8. Brandt.
22. Johann Knorr (ältester Gerichtsschöffe)
23. Michil Lotz
24. Die Alt Heppin
25. Ihr Dochter der Heppin, so Henrich Giesenern Verheyrath gewest, Anna.
26. Eichelmann, Johanns Fraue Margreth
alle aus Echtzel obbenannt fünf persohn, Hingericht worden den 24. January 1654.
Anno: 1655.
11. Brandt.
36. Catharine Johann Winters Weib,
37. Henrich Bendter,
38. Elsbeth Johann Wasen Dochter
39. Ferber Chathringen, seindt alle Vihr auß Echtzel Bürdig gewest, den 18. May 1655.
Diese Aufzeichnungen füllen die erste Blattseite des Schöffer'schen Verzeichnisses. Sie bedeuten: ein Meer voll Blut und Thränen; eine Centner- und Bergeslast von Schmerzen, Qual und Pein; eine wüste Einöde voll Seufzer, Kummer und Sorgen; eine Hölle voll Wahnsinn und Verzweiflung; ein Schänd- und Brandmal für Alle, welche bei dem Teufelswerk mithalfen; ein Kainszeichen für jene Weltanschauung und jenes Menschenalter.
Wenn nun 18 unschuldige Personen binnen zwei Monaten unter Henkershand eines grausamen Todes sterben, sollte man meinen, das sei der Höhepunkt der Barbarei gewesen. Die zweite Seite des Schöffer'schen Verzeichnisses enthält jedoch einige Zeilen, welche die Greuel in einem ganz neuen Lichte erscheinen lassen, denn das Morden wird jetzt, im Jahre 1653, auf unmündige Kinder ausgedehnt. Das Herz krampft sich zusammen, wenn man diese Zeilen liest, welche hierher gesetzt werden. Außerdem lassen wir die Aufzeichnungen' aus den Jahren 1654 und 1655 in ihrer Form und der ursprünglichen Orthographie folgen:
Anno 1653: Zu Bingenhm Vnderm Rathhauß hingericht worden, Vndt Neben ahn die kirch Mauer Vfm kirchhoff, In leichkörber fein bey gesetzt, weil sie kindter, vndt kleinerheit zur Vbelthat verführt worden,
NB
7. Gericht.
19. Johann Gottwaltzen kindt 20. Johannes Fauerbacher kindt 21. Henn Reuhls kindt
feindt 3. Mägdtlein gewest, zwey von Echtzel, und Eins von Gettenau.
Summa Ao. 1653.
seindt nit mehr alß beigeietzte drey kinder hingericht worden/ Alzeit Vermeint, sie füllen noch zue Bekehrung kommen, aber kein Hos- nung zu Spühren gewest, biß daß sie Ihr Endt genohmen, zweifelt man nit wegen fleissiges gebetts Vndt abschidt, Vnd fleissiges Ermahnen der Geistlichen sie sollen kinder deß Ewigen Lebens worden sein.
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Das Söhnlein schöffen i anderen < Heppin, 5 Eichelmai wurden, des Verz Gerichts^ auch unti
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