Ausgabe 
20.7.1893
 
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Nnterchaltrrirgsblatt znnr Giehenev Anzeigen (Gsneval-Anzeig-v)

Nr. 84.

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1893.

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Donnerstag, den 20. Juli.

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Der Staatsanwalt.

Novelle von Wolfgang Hellmuth.

(Fortsetzung).

Am nächsten Vormittag es war ein Sonntag und Rodewaldt hatte sich infolgedesien nicht in sein Bureau be­geben wurde ihm durch die Aufwärterin der Besuch zweier Herren angemeldet, deren Namen ihm nur ganz oberflächlich bekannt waren. Einigermaßen neugierig auf den Zweck ihres Erscheinens, hinsichtlich desien es ihm an jeder Vermuthung fehlte, ließ er sie eintreten, und es setzte ihn noch mehr in Erstaunen, als der eine von ihnen, der zum Sprecher aus- ersehen schien, ein Bankbeamter und Reservelieutenant v. Düring, nach einer feierlichen Verbeugung in sehr ernstem Tone begann:

Wir kommen als Bevollmächtigte unseres Freundes, des Rechtsanwalts Doctor Julius Stirner, und wir sind beauftragt, Ihre Erklärungen über ein Vorkommniß entgegen zu nehmen, das sich gestern im Haufe des Herrn Profeffor Hallenstein zu- getragen- Sie sollen sich dahin geäußert haben, daß es Ihnen unmöglich sei, mit dem Doctor Stirner an demselben Tische zu sitzen, und unser Freund ist ohne Zweifel berechtigt, darin eine schwere persönliche Beleidigung zu erblicken, wenn es Ihnen nicht gelingt, uns von dem unverfänglichen Sinn Ihrer Worte zu überzeugen."

Das zu versuchen, meine Herren, habe ich nicht den ge­ringsten Anlaß," erwiderte der Staatsanwalt kühl und ruhig. Die Erklärung, welche ich Herrn Profeffor Hallenstein gab und welche von Ihnen ganz richtig wiederholt worden ist, läßt, wie ich meine, an Deutlichkeit kaum etwas zu wünschen übrig, und ich bin überzeugt, daß Herr Doctor Stirner keiner Erläuterung bedarf, um ihren Sinn zu verstehen."

Sie geben also die beleidigende Absicht zul Für diesen Fall, Herr Staatsanwalt, sind wir ermächtigt, im Namen unseres Freundes Genugthuung von Ihnen zu ver­langen."

Das heißt: Doctor Stirner will sich mit mir schlagen?"

Ja! Eine Beschimpfung wie diese kann unter Ehren­männern wohl nicht gut auf andere Art gesühnt werden."

Unter Ehrenmännern vielleicht! Obwohl Sie zu vergessen scheinen, daß unsere Gesetze den Zweikampf verbieten und daß ich vom Staate zum Hüter dieser Gesetze bestellt worden bin. Aber es ist überflüssig, die Sache unter diesem Gesichtspunkte zu betrachten. Auch wenn ich mich unter Bei­seitesetzung meiner Pflicht zu einem Duell entschließen könnte, würde ich eine Herausforderung des Doctor Stirner doch nicht

annehmen, da ich eben außer Stande bin, ihn für einen Mann von Ehre anzusehen."

Der Bankbeamte warf sich in die Brust, und in dem Bestreben, würdevoll zu erscheinen, setzte er eine wahre Leichen­bittermiene auf.

Und auf Grund welcher Thatsachen glauben Sie sich dazu berechtigt? Sie begreifen, daß eine derartige verächt­liche Aeußerung über einen Mann, den ich soeben unseren Freund genannt, auch uns, seine Cartellträger, beleidigen muß, sofern sie nicht genügend motivirt werden könnte."

Nun wohl, meine Herren, ich will Ihnen die Motivirung nicht vorenthalten! Gegen Ihren Freund ist in öffentlicher Gerichtssitzung der Vorwurf erhoben worden, daß er mit vollem Bewußtsein von der Verwerflichkeit und Ehrlosigkeit seiner Handlungsweise, unter gröblicher Mißachtung seiner Pflicht und unter Verletzung seines Eides versucht habe, einen Ver­brecher seiner Bestrafung durch die irdische Gerechtigkeit zu entziehen und daß er sich dafür von dem Mörder mit dem Gelds seines unglücklichen Opfers habe belohnen lassen wollen- Er hat diese ungeheuerliche Beschuldigung nicht zurückgewiesen, und bis zu dem Augenblick, in welchem das Ehrengericht der Anwaltskammer eine Entscheidung über sein Verhalten abge­geben haben wird, kann er deshalb keinen Anspruch darauf erheben, wie ein Gentlemen behandelt zu werden. Sollte es ihm gelingen, sich vor dem Forum seiner Standesgenossen von jener Anklage zu reinigen, so werde ich bereit sein, ihm jede Genugthuung zu gewähren, auf welche er Anspruch er­heben darf."

Die Bewegung, mit welcher der Staatsanwalt seine letzten Worte begleitet hatte, ließ keinen Zweifel darüber, daß er den Cartellträgern des Herrn Stirner nichts weiter zu sagen habe und die Verhandlungen als beendet ansehe. Mit etwas ver­legenen Gesichtern zogen sich die beiden Herren zurück, und da sie nicht wtederkehrten, mußte Rodewaldt wohl annehmen, daß der Rechtsanwalt sich vorläufig mit seiner Erklärung zu­frieden gegeben habe.

III.

Das ehrengerichtliche Verfahren, welches unmittelbar nach der Verhandlung jenes Mordprocesses gegen Doctor Julius Stirner eingeleitet worden war, nahm einen ziemlich über­raschenden Verlauf. Diejenigen seiner Collegen, welche den Rechtsanwalt näher kannten, zweifelten im Grunde des Herzens keinen Augenblick an der Richtigkeit der Anschuldigung, welche der Angeklagte Paul Bergmann gegen ihn erhoben; denn ihnen war es längst kein Geheimniß mehr, daß Stirner sowohl in Civilprocessen wie in Straffachen ohne große Skrupel die Vertretung und Vertheidigung der anrüchigsten Personen über-