Ausgabe 
15.7.1893
 
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Nirterchaltrrngsblatt sum Giefzenev Anzeiger» (Geneval-Anzeigev)

1893

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Samstag, den 15. Juli.

Der Staatsanwalt.

Novelle von Wolfgang Hellmuth.

------- (Nachdruck verboten.)

I.

Zehn volle Stunden schon währte mit geringfügigen Unter­brechungen die Sitzung des Schwurgerichts. Längst hatten die Gasflammen angezündet werden müssen und in ihrem flackernden, gelblichen Lichte erschienen die Gesichter der Männer, welche da an den Richtertisch und auf die Geschworenenbank berufen worden waren, um über das Schicksal eines Menschen­lebens abzuurth eilen, noch müder und abgespannter als zuvor. Eine schwüle, drückende Atmosphäre erfüllte den großen Raum jene schwere, athembeklemmende Luft, welche den Aufenthalt im Zuschauerraum eines Theaters während des letzten Actes so unbehaglich zu machen pflegt.

Und der letzte Act einer Tragödie war es ja auch hier, der die eng zusammengedrängte Menge hinter der Barrwre in athemloser Spannung erhielt und die zarter besaiteten Gemüther unter ihnen hier und da mit kleinen Schauern des Entsetzens durchrieselte. Die Beschuldigung, welche gegen den blassen jungen Mann auf der Anklagebank erhoben worden war, lautete auf das schwerste aller Verbrechen, das die bürgerlichen Gesetze kennen, und ehe der Tag zur Rüste ging, mußte die Ent­scheidung fallen über Sein oder Nichtsein eines Menschendaseins.

Man war unter den Zuhörern keineswegs sicher, nach welcher Seite hin die Waage der Themis ihr Zünglein neigen würde; denn der Angeklagte hatte wieder und wieder seine Unschuld betheuert, und Niemand war da, der auf Grund eigener Anschauung hätte Zeugniß geben können von dem Her­gang der düsteren That, welche man Jenem zur Last legte.

Ein Fräulein Martha Bergmann, eine ältliche, wohl­habende Dame, welche sehr zurückgezogen gelebt und in dem Rufe etwas übertriebener Sparsamkeit gestanden hatte, war eines Abends von ihrem nach mehrstündiger Abwesenheit heim­kehrenden Dienstmädchen mit zertrümmertem Schädel todt auf dem Fußboden des Wohnzimmers gefunden worden, und ver­schiedene augenfällige Umstände hatten keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie das Opfer eines Raubmörders geworden sei. Einige Schubfächer standen weit offen und ihr Inhalt war auf den Dielen zerstreut, während sich an anderen Möbeln deut­liche Spuren vorsanden, daß der Verbrecher erfolglos versucht hatte, die festen Schlösser aufzusprengen. Allem Anschein nach war er verscheucht worden, noch ehe er die Früchte seiner ruchlosen That hatte einheimsen können; denn nach den Aus­sagen des Mädchens, das mit den Gewohnheiten seiner unglück­

lichen Herrin ziemlich genau vertraut gewesen war, hatte Fräu­lein Bergmann in den von dem Mörder durchsuchten Fächern niemals Geld oder Kostbarkeiten aufbewahrt.

Die alsbald am Thatorte erschienenen Beamten der Criminalpolizei hatten noch an demselben Abend feststellen können, daß ein reducirt aussehender Mensch im Laufe des Nachmittags bei verschiedenen anderen Bewohnern des Hauses um ein Almosen gebeten hatte, aber überall mit leeren Händen fort­geschickt worden war, weil sein scheues Gebühren den Leuten unheimlich erschien. Auch fand sich Jemand, der wahrgerom- men hatte, wie dieser Mensch in auffälliger Hast, angstvolle Blicke um sich werfend, das Haus wieder verließ. Da eine ziemlich genaue Beschreibung von seinem Aeußeren gegeben werden konnte, war es den eifrigen Nachforschungen der Be­hörde schon innerhalb zweimal vierundzwanzig Stunden ge­lungen, ein Individuum zu verhaften, in welchem alle Bewohner des fraglichen Hauses übereinstimmend und mit vollster Sicher­heit den abgewiesenen Bettler wiedererkannten.

Der Verdächtige, dessen Persönlichkeit als die eines aus Oesterreich gebürtigen, brodlosen Schreinergesellen Namens Joseph Lechner festgestellt worden war, hatte nach einigem Zaudern zugegeben, daß er an dem betreffenden Tage in jenem Hause gebettelt habe; aber er hatte sogleich auf das Entschiedenste in Abrede gestellt, irgend etwas mit dem an Fräulein Berg­mann verübten Verbrechen zu thun zu haben. Nach seiner Er- zählung hatte er zwar an der Wohnungsthür des Fräuleins geklingelt, sich aber nach kurzem Warten wieder entfenrt, weil sich drinnen nichts geregt hatte und weil er deshalb angenom­men, daß keiner der Bewohner anwesend sei. In seinem Besitz waren nur wenige Groschen und keinerlei Werthgegenstände vorgefunden worden. Auch ließen sich in seinen Kleidern Blut­spuren trotz sorgfältigster Untersuchung nicht nachweisen. Aber der Verdacht der Thäterschaft war trotzdem auf ihm haften geblieben, denn man hatte bald ermittelt, daß er nicht nur schon früher zweimal wegen Diebstahls bestraft worden sei, sondern verschiedene Umstände machten es auch sehr wahrschein­lich, daß er erst in jüngster Zeit eine ähnliche Strafthat, deren Urheber bis jetzt unbekannt geblieben war, begangen habe.

Da hatte der Criminalcommissar, welcher die Recherchen leitete, seinen Vorgesetzten eines Tages durch die Mittheilung überrascht, daß Josef Lechner am Ende doch nicht der Mörder des Fräulein Bergmann sei. Der Beamte hatte nämlich herausgebracht, daß die Ermordete an dem verhängnißvollen Nachmittag, welcher der letzte ihres Lebens werden sollte, einen Besucher empfangen habe, und er war durch seine weiteren Nachforschungen zu dem Schluß gekommen, daß diesem Besucher die entsetzliche That vielleicht noch eher zuzutrauen sei, als dem