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tuft direkt genießen könne. Wir suchen gleich nach unserer Ankunft das Jägerhäurchen auf und sagen zugleich, daß wir nach der Probe noch einmal wieder vorsprechen würden, dann erwarten sie uns und gehen nicht zu Bett. Wenn dann die Gäste von der Schlangenburg fort sind, verabschieden wir uns, um nach Helzendorf zu gehen, und dann, Rohden« berg, heben wir den Schatz."
Siegfried erhob sich und ging erregt im Zimmer auf und ab.
„Jetzt gehen Sie nach Hause, lieber Freund", sagte Langenbach, „es ist spät geworden, vielleicht schlafen Sie trotzdem noch etwa«. Nach großen Auf« regungen gelingt es oft, leichter einzufchlummern, als nach den kleinen, unangenehmen." _____
„Schlafen werde ich nicht, doch das ist kein Unglück. Wäre erst Alles vorüber I"
„Und glücklich, fügen Sie hinzu!"
„Ja und glücklich! Wenn wir den Kasten dort nicht mehr finden?"
„Dann müssen Sie sich trösten mit dem, was immerhin noch dabei gewonnen ist. Die verlorene Bibel ist wenigstens wieder da, und dieses Familien, gefpenst kann fortan keinem Mitglieds mehr den Kopf verdrehen, das ist unter Umständen auch schon eine Million werth."
Siegfried nahm Hut und Stock, und Langenbach die Hand reichend, sagte er:
„Gute Nacht, mein treuer Freund, nehmen Sie meinen Dank für Ihre Hülfe und guten Rath« schlüge."
Langenbach leuchtete Siegfried die Treppe hin« unter. (Fortsetzung folgt.)
Amerikanische Rechtspflege.
Von Heinrich Köhler.
(Nachdruck verboten.)
Die jüngsten Vorgänge, welche sich während des Anarchistenprocesses in Chicago abspielten, haben die Aufmerksamkeit der alten Welt wieder einmal auf die amerikanische Rechtspflege gelenkt.
Es giebt Optimisten, bis Amerika „das Land der Zukunft" nennen, es giebt aber auch Leute, die längere Zeit dort gelebt und ein offene« Auge für feine Zustände gezeigt haben, welche aus der vielfach bestehenden Corruption einen weniger günstigen Schluß für die Zukunft, d. h. vor Allem auf die Einheitlichkeit der Republik ziehen. Einer der wundesten Punkte, auf den wir hier zunächst unser Augenmerk richten wollen, ist nun die Rechtspflege in den Vereinigten Staaten.
Da alle Aemter in erster Linie vom Standpunkt
der Parteiwesens besetzt werden, so zwar, daß die am Ruder befindliche Partei dieselben für ihre Anhänger in Anspruch nimmt, so kann man sich derken, daß weniger auf die Befähigung, als auf den Nutzen, welchen der Betreffende in seiner Stellung der Partei leisten kann, gesehen wird. Da ist denn auch der Richter mehr oder weniger der Sclave feiner Partei, welche ihm zu dem Amt verhalf und ihm dasselbe wieder entziehen würde, wenn er sich dessen unwürdig, d. h. zu selbstständig erweisen wollte. Es ist aus diesem Grunde eine sehr herkömmliche Sitte, daß Angeklagte sich weniger auf ihr gutes Recht, als auf den Einfluß ihrer Partei verlassen und es ist oft genug vorgekommen, daß oft notorische schwere Verbrecher fretge« sprachen wurden.
Al» ein Beispiel unter vielen ist hier ein gewisser Stokes anzuführen, Eigsnthümer bedeutender Hotels, unter anderen auch des bekannten Hoffmann House, der großartigsten Restauration New.Yorks und überhaupt der Vereinigten Staaten. Dieser erschoß in einem New < Aorker Hütel einen Mann, Namens I. Firk, einen der größten Eisenbahn-Magnaten und beliebten Colonel, meuchelmörbertsch hinterrücks auf dcr Treppe. Das berüchtigte französische Schlagwort Cherchez la femme! Suchet dis Frau! fand bei diesem Recontre wieder einmal seine Anwendung. Der Mörder, welcher bedeutenden Anhang besaß, wurde mehrmals zum Tode verurtheilt und dann dennoch freigesprochen.
Gleich der Vorfälle in Chicago erinnern sich die Leser gewiß noch jenes großen Volksaufruhrr in Cincinnati, welcher auch nichts weiter als das Resultat eines schimpflich bestochenen Urtheilsspruches seitens der Geschworenen war. Es handelte sich um ein besonders grausames Verbrechen, welches durch mehrmaliges Selbstgeständniß klar erwiesen war. Der Mörder Bremer hatte mit Hilfe eines Negers feinen Prinzipal im Stalle mit einer Eisenstangs erschlagen, ihn seiner Baarschaft beraubt und den Leichnam in den nahen Wald gefchleppt. Die Bevölkerung nahm an diesem Fall großes Interesse und man erwartete allgemein die Verurtheilung durch den Strang. Da erkannten die Geschworenen nur auf Todtschlag und verurtheilten den Mörder zu einer mehrjährigen Zucht- hauüstrafe. Selbst der Richter war empört darüber und in sämmtlichen Zeitungen war man darüber einig, daß hier eine Bestechung der Geschworenen durch den bemittelten Vater des Mörders, welcher zugleich ein einflußreicher Politiker war, vorlag. Es wurde ein großartiges Volksmeeting abgehalten, bet welchem trotz der Abmahnung ruhig gesinnter, angesehener Bürger der Beschluß gefaßt wurde, das Ge- fängniß zu stürmen, in welchem noch andere Mörder schon lange Zeit saßen, ohne daß dar Urtheil an ihnen vollstreckt wurde, weil durch Advocatenkniffe immer neue Moniente herbeigetragen wurden, um der Gerechtigkeit entgegenzuwirken. Das Gefängniß wurde auch gestürmt, aber man fand den Mörder Berner nicht mehr darin vor, da derselbe vorsichtshalber schleunigst nach dem Staatsgefängniß abgesührt worden war. Da die Polizei den Aufruhr nicht zu


