Ausgabe 
14.1.1888
 
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schuld träfe an dem Verderben des Landes, wirkte wie eine Saubetformel, so daß sich Alles nach und nach mehr an den demnächstigen Regenten drängte und von der Gräfin abfiel. Zu gleicher Zeit fing der Herzog, dessen Gesundheit schon lange zerrüttet war, an, ernstlich zu kränkeln. Von Todesähnungen er* füllt, wurde er von Reue über sein vergangenes Leben erfaßt; diese Reue wurde von Priestern ge# schürt, und in einer Stimmung, wo er nur noch im Gebete und religiösen Gesprächen Trost und Be­ruhigung fand, war es ein Leichtes, ihn zu veran- laffen, einen Befehl zu unterzeichnen, der die Gräfin vom Hofe verbannte und auf eines ihrer Güter ver­wies, daß sie nicht ohne besondere Erlaubniß ver- laffen dürfe. Alle ihre Versuche, den Herzog noch einmal zu sehen und zu sprechen, waren vergeblich, und so mußte sie denn aus ihrer bisherigen unum­schränkten Machtstellung mit schwerem Herzen scheiden. Sie verhehlte sich nicht, daß dies nur der Anfang sei und noch Schrecklicheres für sie nachfolgen würde. Durch große Summen hatte sie einige Personen in der Umgebung des Erbprinzen gewonnen, die ihr Alles berichteten, was dort geschah. So erfuhr sie schon nach kurzer Zeit, daß nicht allein ihre Scheidung vom Herzog eine beschlossene Sache sei, sondern daß sie am Tage der Scheidung auch gezwungen werden s sollte, ihr immobiles Vermögen an Gütern, Forsten l und Ländereien an den Herzog aözuireten, und nur über das, was sie an Kapitalien und Werthsachm besaß, durfte sie auch fernerhin frei verfügen, außer­dem sollte ihr eine jährliche Pension unter der Be­dingung ausgezahlt werden, daß sie das Schloß, auf welchem sie sich zur Zeit befand, und das, nebenbei bemerkt, in einer Enelaoe des Nachbarlandes lag, es gehört jetzt zu diesem Lande, nie zu dem Zwecke verlassen dürfe, die eigentlichen Grenzen des Herzogthums zu überschreiten.

Die Gräfin zweifelte keinen Augenblick daran, daß der sie aufs Aeußerste hassende Erbprinz auch alle diese Maßregeln ausführen würde. Aber nimmer­mehr sollte das ganze Land, das sie bisher unum­schränkt beherrscht hatte, über ihren tiefen Fall tcium- phiren, noch gab es Mittel, diese öffentliche Nieder­lage zu verhüten. Schon seit längerer Zeit hatte sie ein inneres, unheilbares Leiden, das sie aller Welt verheimlichte. Was lag ihr daran, die kurze Frist, die ihr noch befchieden war, selbstthätig adzu- kürzen? Sie stand schutzlos da, ihr Vater war schon vor einem Jahr gestorben. Wenn sie jetzt freiwillig in den Tod ging, so starb sie als Gemahlin des Herzogs und zugleich rächte sie sich an dem Erb- Prinzen, denn es war doch anzunehmen, daß der Herzog die kirchlichen Gesetze des Landes respeetiren s und nach dem Tode seiner rechtlich ihm verbundenen Gemahlin die vorgeschriebene Frist innehalten würde, innerhalb welcher es Niemandem «erstattet war, sich wieder zu verehelichen; bis dahin dürfte nach Allem, was über den Krankheitszuftand des Regenten ver­lautete, seine Lebenskraft nicht ausreichen, und dann war der Plan des Sohnes, feine Mutter, wenn ?

auch nur für kurze Zeit, wieder aus den herzoglichen Thron zu erheben, vereitelt.

Wie wenig oder wie viel die Gräfin Fichtenberg sich im Rausche ihres bewegten Lebens ihrer Tochter aus erster Ehe, ihres einzigen Kindes, erinnert hatte, sei dahin gestellt, einmal jedoch, wenn auch erst spät, mag die Sehnsucht nach ihr wohl zum Durchbruch gekommen fein, denn sie schrieb, noch als sie auf dem Gipwl ihrer Macht stand, einen Brief an ihren ersten Gatten und bat ihn, ihr die Tochter zu schicken, da sie im Stande sei, ihr am herzoglichen Hofe eine glänzende Zukunft zu bereiten. Mein Ur­großvater hatte ihr in so beleidigender Weise darauf geantwortet, daß sie nie wieder einen ähnlichen Ver­such gemacht hat. In der Einsamkeit ihres Ver­bannungsortes nun beschäftigten sich ihre Gedanken wieder vielfach mit ihrer Tochter, und konnte sie sie auch nicht mehr sehen, so -sollte sie doch versuchen, ihre Zukunft sicher zu stellen. Doch glaubte sie es svf dem geraden Wege nicht erreichen zu können. Wenn sie in einem Testament festsetzte, daß sie ihrer Tochter ihre Brillanten und was sie an Goldstücken gesammelt, vermache, wer bürgte ihr dafür, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen, nachdem man sie gestürzt, nachdem man sogar schon den Plan ge­faßt hatte, sie bei Lebzeiten zu berauben, nach dem Tode ihr letzter Wille respectirt werden würde?

Dennoch hoffte sie durch ein Testament, welches sie durch eine juristische Person anfertigen lassen wollte, Verschiedenes zu erreichen. In diesem Testament wollte sie ganz dieselben Bestimmungen treffen, wozu man sie zwingen wollte. Der Herzog sollte darnach all ihr immobiles Vermögen, ihre Tochter ihrs Wertsachen erben. Ihre Eitelkeit er­wartete von diesem Act, daß man sie, hierdurch ver­söhnt, standesgemäß beerdigen und ihr einen Platz in dem herzoglichen Mausoleum anweisen würde. Und wenn sie nun in diesem Testament ausdrücklich bemerkte, daß sie da« ihrer in Hamburg weilenden Tochter zugedachte Erbtheil bereits übergeben habe, so glaube sie sich der Annahme hingeben zu dürfen, daß man sie in dem Besitz belassen würde, zumal, da dieselbe eine Burgerin der freien Hausastadt Hamburg war, gegen die man schon aus diesem Grunde keinen Prozeß anstrengen würde um ein Object, das eine Mutter, die zur Zeit noch freie Disposition über ihr Vermögen hatte, ihrer Tochter als Geschenk übergeben.

Aber Letzterer dies Geschenk ungefährdet in die Hände zu spielen, das war unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine schwierige und auf dircctrm Wege nicht zu wagende Aufgabe. Einem von ihrer jetzigen Umgebung den Schatz anzuvertrauen, damit er ihn an seine Adresse befördere, durfte sie nicht riskiren, er hätte nach ihrer Meinung denselben entweder für sich zu behalten gesucht oder ihn dem Erbprinzen ausgeliefert. Selbst ihrem eigentlichen Vertrauten, ihrer sogenanntenRechten Hand", wagte sie nicht, diese Mission zu Übertragen. Dieser Vertraute, ein schlauer, listiger, verschlagener alter Mann, war