Nr 304 Erstes Blaff
178. Jahrgang
Aeitag, 28. Dezember 1928
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DeuischlandS Recht aus Räumung
Strescmanns Weihnachtsbotschaft.
3n der weihnachtlichen Stille pflegen die führenden Staatsmänner Muße zu finden, sich über brennende Tagesfragen rück- und vorwärts- schauend zu äufjem. Das ist auch in diesem Jahr der Fall gewesen, vielleicht in etwas geringerem Umfang als früher. Besonders interessatrt und aufschlußreich ist eine längere Darlegung, di« RrichSaußenntinister Dr. Stresemann, Wohl mit guter Berechnung, einem großen amerikanischen Dlatj, der „Baltimore Sun", für die Weihnachtsnummer zur Berfügung gestellt hat. Bach der großen Aussprache in Lugano konnte er jetzt sine ira et Studio seinem britischen Kollegen Chamberlain auf dessen soviel besprochene Aeußerung über die juristische Seite der Rheinlandräumung sachlich und nüchtern antworten.
Bekanntlich hatte Chamberlain im britischen Unterhaus auf eine Anfrage erwidert, juristisch habe Deutschland auch aus Artikel 431 des Versailler Vertrages keinen Anspruch aus vorzeitige Räumung des Rheinlandes abzuleiten. da es seine sämtlichen Verpflichtungen aus deut Vertrage noch nicht erfüllt habe. Allerdings fügte Chamberlain hinzu, es handle sich dabei auch um eine politische Frage, und von diesem Gesichtspunkt aus gesehen wünsche die englische Regierung die Räumung des besetzten Gebietes. Da diese Aeußerung in schroffem Gegensatz zu dem stand, was der Reichskanzler Hermann Müller im September in Genf zur Begründung unseres Anspruchs auf die Räumung angeführt hatte, so wurde sie in der deutschen Öffentlichkeit als eine besondere Unfreundlichkeit dagegen erblickt, was wir als unser gutes Recht fordern zu dürfen glaubten. Darüber Haben sich Stresemann, Chamberlain und Briand in Lugano ausgesprochen, und nun faßt unser Reichsaußen- Minister noch einmal zusammen, was sich zu der Sache sagen läßt.
Stresemann hebt hervor, daß es im Ausland auch dort, wo man Verständnis für die deutsche Forderung ausbringt, vielfach befremdlich wirke, wenn Deutschland nicht nur politische und moralische, sondern auch juri st Ische Gesichtspunkte geltend mache, was ja auch jene Aeuhe- rung Chamberlains bewiesen hat. Wir aber dürften die Tatsache, daß der Versailler Vertrag der deutschen Regierung einen wohlbegründeten Rechtsanspruch auf Räumung gibt, nicht einfach in den Hintergrund treten lassen. Artikel 431 des Versailler Vertrages bestimmt klar und deutlich, daß die Besahungstruppen sofort aus dem Rheinland zurückzuziehen sind, wenn Deutschland vor Ablauf der vertragsmäßigen Frist von 15 Jahren seine Verpflichtungen „erfüllt" (complies with) und nicht „erfüllt hat" (has complicd with). Die beiden großen Verpflichtungen Deutschlands aus dem Vertrage, die hier in Betracht kommen, sind die Entwaffnung und die Reparationszahlungen. Daß die Entwaffnung vollständig durchgeführt ist, wird von keiner Seite mehr Beitritten. Ueber die Reparalionsverpflichtung gehen die Ansichten auseinander, aber auch erst seit einiger Zeit. Heute wird behauptet, unter Hinweis auf das französische Beispiel nach dem Kriege von 1870/71, daß die gesamte Reparationsschuld vor Ablauf der 15 Jahre abgetragen sein müsse, wenn Deutschland die vorzeitige Räumung zu fordern berechtigt sei. Dem steht, wie Stresemann sehr richtig ausführt, der klare Wortlaut des Vertrages entgegen, der nur eine völlige Sicherstellung über jeden Zweifel hinaus dafür verlangt, daß die Reparationsverpflichtung erfüllt wird. Das ist nach deutscher Auffassung geschehen durch das Dawes-Abkommen und wird geschehen durch die bevorstehende Revision des Abkommens mit einer endgültigen Lösung des Reparationsproblems.
Run bestimmt weiter Artikel 429, die Räumung der drei Zonen sei davon abhängig zu machen, daß Deutschland die Bedingungen des Vertrages getreulich erfüllt, und gerade hierauf stützt sich die englische Auffassung. Es liegt auf der Hand, daß diese auch rein juristisch unhaltbar ist, denn wenn Artikel 429 für sich allein stände, so wäre Artikel 431 völlig sinnlos. Daß Deutschland die riesenhaften und übermenschlichen Reparativnsberpslichtungen aus dem Versailler Vertrag innerhalb 15 Jahren vollständig erfüllen kann, hat wohl damals kein Mensch geglaubt und glaubt auch heute niemand. Aber gerade die britische Regierung hat sich noch im August 1923, als sie die Beteiligung am Ruhreinbruch ablehnte, in der bekannten Rote Lord Curzons an Frankreich dahin geäußert, daß ein Vergleich der französischen Leistungen nach 1870/071 mit den Deutschland auferlegten völlig unzulässig sei.
Von befonberer Wichtigkeit ist der Hinweis Stresemanns darauf, daß das Dawes-Avkom- men nicht ein bloßes Zahlungsversprechen Deutschlands darstelle, sondern für die Einhaltung der regelmäßigen Zahlungen Pfänder geschaffen habe, die unter ausländischer Kontrolle stehen. Darin, daß Deutschland auf die Bereitstellung solcher Pfänder einging, ist es auch über den Rahmen des Versailler Vertrages hinausgegangen, und das stellt eine freiwillige erhöhte Leistung dar. Somit wird niemand bestreiten können, daß Deutschland ganz im Gnime des Artikels 431 seine Verpflichtungen dauernd erfüllt und damit zugleich auch der Erklärung entspricht, die Wilson, Cle- menceau unb Lloyd George am 16. Juni 1919 unterzeichnet haben. In dieser Erklärung heißt es,
Amerikas Beteiligung an der Reparationskonferenz.
Die Antwort Washingtons auf die Einladung der sechs Machte zur Teilnahme an der bevorstehenden Sachoerständigenkonferenz für die Reparationsfrage ist gerade rechtzeitig zum Weihnachsfest erfolgt. Wie die vorousgegangenen Auslassungen des Präsidenten Coolidge, stellt auch diese knappe Antwort eine Bekräftigung des Standpunktes dar, der von deutscher Seite in dieser Frage unausgesetzt eingenommen worden war: hatte Coolidge gefordert, daß die Sachverständigen in voller Freiheit der Meinung und ohne irgendeine Festlegung durch ihre Regierungen prüfen sollten, so stellt die formelle Antwort auf das von dem britischen Botschafter Sir Esme Howard überreichte Memorandum fest, daß die Vereinigten Staaten gegen die Mitwirkung amerikanischer Sachverständiger nichts einzuwenden haben, „sofern die Auswahl und die Ernennung der Sachverständigen durch diese sechs Regierungen erfolge".
Formell entspricht das dem Verhalten, das Amerika schon mit Bezug auf die Daweskonferenz beobachtet hatte: also keine Ernennung her amerikanischen Mitglieder von Staats wegen, aber Zu - stimmung zu ihrer Heranziehung. Dieses Verhalten ergibt sich schon daraus, daß der Gegenstand der Beratungen einen Teil der Verpflichtungen des Versailler Vertrages betrifft, der von Amerika nicht ratifiziert worden ist. Aber schon die genannten Persönlichkeiten zeigen, in wie hohem Maße sich die Vereinigten Staaten doch auch tatsächlich für die Konferenz und ihr künftiges Ergebnis intereffie- r e n. Unter diesen Persönlichkeiten steht Owen P o u n g voran, der als Vertreter des Generals Dawes und einer der sachkundigsten Finanzpolitiker der Vereinigten Staaten bereits dem Daweskomitee I angehörte. Weiter wird jetzt der frühere Staats- sekretär des Auswärtigen, Charles Evans Hughes, genannt, der frühere Gouverneur von Neu- york, bann 1916 Präsidentschaftskandidat her Republikaner gegen Wilson war und als Außenminister Haroings vier Jahre lang an führender Stelle der internationalen Außenpolitik gestanden hat. Im Sommer 1924 besuchte er, als der erste leitende Staatsmann der ehemals feindlichen Nationen Berlin. Hughes ist vor allem Jurist und gilt als einer der besten Recktskenner Amerikas. Aber auch diele Eigenschaft wird ja bei der Aufgabe der Sachverständigenkonferenz einen wertvollen Beitrag abgeben. Weiter wird u. a. der ehemalige Delegierte der Vereinigten Staaten bei der Repara- tionskommission, Roland William B o y d e n genannt, der während der erwähnten Funktion in den Jahren 1920 bis 1923 Sachkenntnis in der Reparationsfrage erwerben konnte.
Es kommen nolürfich noch andere Ramen in Frage, die zum Teil auch schon genannt toaten. In jedem Falle aber ergibt sich aus der Stellungnahme Wa'h'.ngtens die Sympathie für die Bestrebungen, eine Endregelung der deutschen Reparotionsverpfii''tungen herbeizuführen und eine Bereitschaft, die moralischen Bindungen an die Dor'chleg? des Sachver- ständigrnausschufses anzun f>nvn. d e unter amerikanischer Mi.Wirkung, unt.r hervorragender Beteiligung bedeutender und anerkannter amerikanischer Autoritäten Zustandekommen werden. Wenn man in Frankreich demgegenüber immer wieder versucht, Hintertüren offen zu halten, um die Unabhängigkeit und freie Enl'chluhfähig- feit der Sachverständigen im voraus nach wirklichen oder angeblichen Dedür niffen der Gläubiger festzulegen, so ist dafür jetzt kein Raum mehr.
Ms amerikanischen Sachverständigen
Meine Erörterung der Krierisschuldenfrage.
London, 27. Dez. (TU.) Die Entscheidung der amerikanischen Regierung in der Jrage der Teil
nahme an den Arbeiten des Reparationsausschusses, Ist. wie der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" meint, das Mindeste, das unter den gegenwärtigen Umstanden von 2tmerika erwartet werden konnte. Die vorsichtige Natur der amerikanischen Antwort zeige, wie wohl begründet die in letzter Stunde von einigen der alliierten Machte und insbesondere von Großbritannien erhobenen Einwendungen gegen den Originaltext des von p o I n c a r d in parls entworfenen gemeinsamen alliierten-deutschen Kommunique war. Der Wegfall eines Abschnittes sei auf die Befürchtung starker Einwande in Washington zurückzuführen.
was die Ernennung der amerikanischen Sachverständigen für den neuen Ausschuß anlange, so ständen im Vordergrund die Ramen von Owen 2} o u n g und Charles Hughes sowie General Dawes. Gegen letzteren spreche aber die Tatsache, daß er in seiner Eigenschaft als Vizepräsident als amerikanischer Vertreter nicht besonders geeignet sei. Daneben werde auch der frühere amerikanische Beobachter in der Reparationskommission, Bowden, genannt Präsident Coolidge vertritt, wie man wissen will, den Standpunkt, daß die Aufgabe des neuen Reparationsausschusies nur in der vollen Durchführung der in Genf ausgestellten Formel für eine ..oo11ständige und endgültige Reparatlonsregelung liegen kann. Weiterhin soll er erklärt haben, daß die Ablehnung der amerikanischen Regierung, die amerikanischen Sachverständigen für den Ausschuß zu ernennen, als ein Hinweis dafür angesehen werden könne, daß Amerika jede Hineinziehung der Kriegsschuldenfrage mit aller Entschiedenheit ab lehnt pariser Meldungen, wonach neben Owen Young der amerikanische Botschafter in Mexiko. Morrow, als Sachverständiger sür die Beratungen über die Reparationsfrage
Berlin, 28. Dez. (Priv^Del.) Die sozialdemokratische Kommission zur Prüfung des Wehrproblems, die der Parteivorstand eingesetzt hat, veröffentlicht das Ergebnis ihrer Arbeit. Cs heißt in dem Wehrprogramm:
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands verwirft den Krieg als Mittel der Politik. Als Mitglied der sozialistischen Arbeiterinternationale kämpft die Sozialdemokratische Partei Deutschlands für vollständige Abrüstung durch internationale Abkommen. Die Abrüstung wird nur dann dem Frieden dienen, wenn sie nicht eine einseitige Verpflichtung ist. wie sie den Besiegten des Weltkrieges durch die Sieger auf erregt wurde. Der Deutschen Republik ist die historische Mission zugefallen, Vorkämpferin der internationalen Abrüstung zu sein. Diese Mission kann sie nur dann erfüllen, wenn sie die ihr aufgezwungenen ein- fsitigen Rüstungsbeschränkungen nicht überschreitet. Eine Verpflichtung der Deutschen Republik, die ihr auferlegten Rüftungsbestimmungen ohne Rücksicht auf ihre politische und militärische Zweckmäßigkeit auszuschöpfen, erkennt die Sozialdemokratische Partei Deutschlands nicht an.
Noch droht die Machtpolitik imperialistischer und faszistischer Staaten mit konterrevolutionären Interventionen und neuen Kriegen. So lange diese Gefahren bestehen, ist die deutsche Republik genö-
ausersehen wurde, wurden im Staatsdepartement als ganz abwegig bezeichnet und zur Begründung darauf hingewicfen, daß Morrow auf seinem poften in Mexiko unentbehrlich fei und das Staatsdepartement deshalb nicht oerlaffcn könne, von Oroen Houng stehe noch nicht fest, ob er geneigt fei, die Berufung als Sachverständiger anzunehmen.
Das Interesse an Europa.
Genugtuung über die schnelle Antwort Washingtons.
Paris, 27. Dez. (WB.) Der,Temps" schreibt zur Haltung der Vereinigten Staaten zum Reparationsproblem, man sei günstig beeindruckt worden durch die Schnelligkeit, mit der Washington auf das Ersuchen um Beteiligung an den Beratungen im Sachverftändigenausschnf; geantwortet habe. Wegen des großen Mißtrauens, das man in Amerika bisweilen an den Tag lege gegenüber Fragen, die seiner Ansicht nach nur die europäischen Mächte angehen, habe man befürchten können, daß prinzipielle Einwände erhoben werden würden. Ganz tm Gegenteil aber sei sofort eine günstigeAnt- wort erteilt worden, und Pie Kommentare der Presse ließen erkennen, welche Wichtigkeit der Rolle der Vereinigten Staaten innerhalb des Reparatioirsausschusses beigemessen werde und welchen Einfluß sie in der Lage sein könnte, zugunsten gewisser Lösungen auszuüben. Trotz aller Reden über die Verpflichtung der Vereinigten Staaten, ihre volle Aktionsfreiheit auf sämtlichen Gebieten zu wahren, sei es klar, daß Rordamerika sich an dem politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau der Alten Welt nicht desinteressieren könne. Darum ergäben sich für die Vereinigten Staaten gebieterische RoNvendigketten, die die rein politischen Erwägungen nicht einzuschrärcken vermögen.
tigt, zum Schutze dec Weltbestimmung ihres Volkes eine Wehrmacht aufrechtzuerhalten. Die Wehrmacht kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie in ihrem Denken und Fuhlen mit dem Volke verbunden ist und fick als dienendes Glied in die demokratische Republik einordnet.
Um die Reichswehr in diesem Sinne umzugestalten, stellt die Sozialdemokratische Partei insbesondere folgende Forderungen:
Kontrolle des Reichstages über alle Verträge der Heeresverwaltung. Keine Subvention an Privatfirmen, die mittelbar oder unmittelbar illegalen Rüstungen dient. Verbot der Bestrafung von Veröffentlichungen gegenüber illegalen Rüstungen. Gesetzliche Bestimmungen zur Sicherung einer unparteiischen Rekrutierung. Beseitigung des Bildungsprivilegs für das Offizierkorps. Sicherung der staatsbürgerlichen Rechte der Soldaten. Schutz der Rechte der Soldaten durch eine von ihnen gewählte Personalvertretung. Demokratisierung des Diszipli- narrcchts und des Militärstrafrechts. Republikanische Lehrkräfte und Lehrbücher beim Unterricht. Verbot der Verwendung militärischer Kräfte bei Konflikten zwischen Kapital und Arbeit. 9n dem Programm heißt es dann noch: Die Sozialdemokratische Partei fordert die Neufestigung des Völkerrechts im Sinne der Humanität. Insbesondere fordert sie Verbot des Gaskrieges und der Verwendung von Bakterien zur Kriegführung.
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Ein sozialdemokratisches Wehrprogramm.
wenn Deutschland vor 1935 Bewerfe feines guten Willens und ausreichende Garantien für die Erfüllung seiner Vertrags- Verpflichtungen gegeben habe, würden die beteiligten alliierten und assoziierten Mächte bere t fein, eine Vereinbarung über die frühere Beendigung der Beseyungsperjode zu treffen. Will heute noch jemand in England und Frankreich, wollen die Herren Chamberlain, Briand und Poincarö leugnen, daß dieser Voraussetzung von Deutschland voll entsprochen wird und daß es daher auch einen wohlbegründeten juristischen Anspruch auf sofortige Räumung besitzt? Die politischen und moralischen Gründe, mit denen der Anspruch Deutschlands auf die sofortige Räumung unterstützt wird, erhalten somit auch auf juristischem Gebiet ihre vollwertige Ergänzung.
Gestörte Parlamenteferien.
Eine Landlagssitzung in Preußen.
Berlin, 27. Dez. (VDZ.) Infolge des kommunistischen Vorstoßes in der letzten Plenarsitzung des Landtages am Mittwoch, den 19. Dezember, wird, um der preußischen Verfassung Genüge zu leisten, das Preußenparlament morgen um 13 Uhr zufammentreten, um den als einzigen Punkt auf die Tagesordnung gefetzten Urantrag der Abgeordneten Schwenk (Kommunist) und Genossen, dem Staatsmini st erium das Vertrauen zu entziehen, zu beraten. Wie das Nachrichtenbureau des VDZ. erfährt, haben so viele Landtagsabgeordnete Urlaubsgesuche
für diese mitten in die eigentlichen Weihnachtsferien fallende Sitzung eingereicht, und außerdem so viele andere Abgeordnete erklärt, daß sie nicht gewillt seien, wegen dieses einen Sitzungstages die weite Reise nach Berlin anzutreten, daß voraussichtlich ein absolut beschlußunfähigesHaus beisammen (ein wird. Dies hat jedoch insofern keine praktischen Auswirkungen, als nach der Geschäftsordnung des Preußischen Landtages die Beschlußunfähigkeit nur bei einer Schluß- abftimmung bezweifelt werden kann. Morgen aber wird überhaupt nicht a b g e stimmt. Vielmehr kommt das Mißtrauensvotum erst am Mittwoch, dem 2. Januar, in einer Abendsitzung zur Entscheidung.
Das Schicksal des Mißtrauensantrages unterliegt jedoch in parlamentarischen Kreisen, auch der Oppositionsparteien, keinerlei Zweifeln. Rach der Verfassung müssen, um das Kabinett zu stürzen, mehr als die Hälste aller gewählten Landtagsabgeordneten, für das gegenwärtige Parlament also 226, mit „3a" stimmen, während sonst selbst bei einer relativen Zufallsmehrheit der Antrag abgelehnt wäre. Da vermutlich die Deutsche Vvlkspartei sich mindestens der Stimme enthalten wird, hat der kommunistische Antrag, selbst bei der keineswegs sicherstehenden Zustimmung aller übrigen Oppositionsparteien, keine Aussicht auf Annahme. Die preußischen Staatsminister und Ministerpräsident Dr. Braun weilen in Berlin und würden sich einem Wunsche des Hauses, zur Beratung des Mißtrauensantrages zu erscheinen, nach der Geschäftsordnung fügen müssen. Zum Reden farm sie allerdings keine Bestimmung
zwingen. Immerhin rechnet man für die morgige La. dt gs ihung mit einer mehrstündigen Dauer. In parlamentarischen Kreisen ist im Anschluß an den kommunistischen Vorstoß die Frage erörtert werden, ob die Verfassung dahin zu ändern sei, daß die Frist für die Erledigung von Mißtrauensanträgen, die ja zu den Ausführungsbestimmungen gehört, aus der Verfassung herausgenommen wird. Da jedoch die Oppo- sitionsparleien an dem gegenwärtigen Zustand interessiert find, dürfte sich die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Verfassungsänderung kaum finden. Cs ist daher anzunehmen, daß in Zukunft der Preußische Landtag öfters in seiner Ferienruhe durch taktische Anträge einzelner Fraktionell empfindlich gestört wird.
Oer neue Präsident
des Landesft'nanzamis Kassel.
Berlin, 27. Dez. (WB.) Ministerialdirektor Dr. L o t h h o I z, der nach mehrjähriger Tätigkeit als Ministerialdirektor im früheren Reichsmiiuste- rium für Wiederaufbau vier Jahre lang die Haus- h a lt s a b t e i l u n g des Reichsfinanz- Ministeriums mit großem Erfolg geleitet hat, scheidet am 1. Januar 1929 aus dem Reichsfinanz- minifterium aus; er übernimmt auf feinen Wunsch als Präsident die Leitung des Landesfinanzamts Kassel. Zum Nachfolger als Mini, sterialdirektor und Leiter der Haushaltsabteilung des Reichsfinanzministeriums ist der bisherige Generalreferent für den Haushalt, Ministerialrat Ludwig Graf Schwerin von Krosigk, ernannt worden.


