Ausgabe 
28.12.1928
 
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Nr 304 Erstes Blaff

178. Jahrgang

Aeitag, 28. Dezember 1928

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DeuischlandS Recht aus Räumung

Strescmanns Weihnachtsbotschaft.

3n der weihnachtlichen Stille pflegen die füh­renden Staatsmänner Muße zu finden, sich über brennende Tagesfragen rück- und vorwärts- schauend zu äufjem. Das ist auch in diesem Jahr der Fall gewesen, vielleicht in etwas geringerem Umfang als früher. Besonders interessatrt und aufschlußreich ist eine längere Darlegung, di« RrichSaußenntinister Dr. Stresemann, Wohl mit guter Berechnung, einem großen amerikani­schen Dlatj, derBaltimore Sun", für die Weih­nachtsnummer zur Berfügung gestellt hat. Bach der großen Aussprache in Lugano konnte er jetzt sine ira et Studio seinem britischen Kollegen Chamberlain auf dessen soviel besprochene Aeußerung über die juristische Seite der Rheinlandräumung sachlich und nüchtern antworten.

Bekanntlich hatte Chamberlain im britischen Unterhaus auf eine Anfrage erwidert, juri­stisch habe Deutschland auch aus Artikel 431 des Versailler Vertrages keinen Anspruch aus vorzeitige Räumung des Rheinlandes abzu­leiten. da es seine sämtlichen Verpflichtungen aus deut Vertrage noch nicht erfüllt habe. Allerdings fügte Chamberlain hinzu, es handle sich dabei auch um eine politische Frage, und von diesem Gesichtspunkt aus gesehen wünsche die englische Regierung die Räumung des be­setzten Gebietes. Da diese Aeußerung in schroffem Gegensatz zu dem stand, was der Reichskanzler Hermann Müller im September in Genf zur Begründung unseres Anspruchs auf die Räumung angeführt hatte, so wurde sie in der deutschen Öffentlichkeit als eine besondere Unfreundlichkeit dagegen erblickt, was wir als unser gutes Recht fordern zu dürfen glaubten. Darüber Haben sich Stresemann, Chamberlain und Briand in Lugano ausgesprochen, und nun faßt unser Reichsaußen- Minister noch einmal zusammen, was sich zu der Sache sagen läßt.

Stresemann hebt hervor, daß es im Ausland auch dort, wo man Verständnis für die deutsche Forderung ausbringt, vielfach befremdlich wirke, wenn Deutschland nicht nur politische und mora­lische, sondern auch juri st Ische Gesichts­punkte geltend mache, was ja auch jene Aeuhe- rung Chamberlains bewiesen hat. Wir aber dürf­ten die Tatsache, daß der Versailler Vertrag der deutschen Regierung einen wohlbegründeten Rechtsanspruch auf Räumung gibt, nicht einfach in den Hintergrund treten lassen. Artikel 431 des Versailler Vertrages bestimmt klar und deutlich, daß die Besahungstruppen sofort aus dem Rheinland zurückzuziehen sind, wenn Deutschland vor Ablauf der vertragsmäßigen Frist von 15 Jahren seine Verpflichtungener­füllt" (complies with) und nichterfüllt hat" (has complicd with). Die beiden großen Verpflichtungen Deutschlands aus dem Vertrage, die hier in Betracht kommen, sind die Ent­waffnung und die Reparationszah­lungen. Daß die Entwaffnung vollständig durchgeführt ist, wird von keiner Seite mehr Beitritten. Ueber die Reparalionsverpflichtung gehen die Ansichten auseinander, aber auch erst seit einiger Zeit. Heute wird behauptet, unter Hinweis auf das französische Beispiel nach dem Kriege von 1870/71, daß die gesamte Repara­tionsschuld vor Ablauf der 15 Jahre abge­tragen sein müsse, wenn Deutschland die vor­zeitige Räumung zu fordern berechtigt sei. Dem steht, wie Stresemann sehr richtig ausführt, der klare Wortlaut des Vertrages entgegen, der nur eine völlige Sicherstellung über je­den Zweifel hinaus dafür verlangt, daß die Reparationsverpflichtung erfüllt wird. Das ist nach deutscher Auffassung geschehen durch das Dawes-Abkommen und wird geschehen durch die bevorstehende Revision des Abkommens mit einer endgültigen Lösung des Reparationspro­blems.

Run bestimmt weiter Artikel 429, die Räu­mung der drei Zonen sei davon abhängig zu machen, daß Deutschland die Bedingungen des Vertrages getreulich erfüllt, und gerade hierauf stützt sich die englische Auffassung. Es liegt auf der Hand, daß diese auch rein ju­ristisch unhaltbar ist, denn wenn Artikel 429 für sich allein stände, so wäre Artikel 431 völlig sinnlos. Daß Deutschland die riesenhaften und übermenschlichen Reparativnsberpslichtungen aus dem Versailler Vertrag innerhalb 15 Jahren vollständig erfüllen kann, hat wohl damals kein Mensch geglaubt und glaubt auch heute nie­mand. Aber gerade die britische Regierung hat sich noch im August 1923, als sie die Beteili­gung am Ruhreinbruch ablehnte, in der bekann­ten Rote Lord Curzons an Frankreich dahin geäußert, daß ein Vergleich der französischen Leistungen nach 1870/071 mit den Deutschland auferlegten völlig unzulässig sei.

Von befonberer Wichtigkeit ist der Hinweis Stresemanns darauf, daß das Dawes-Avkom- men nicht ein bloßes Zahlungsver­sprechen Deutschlands darstelle, sondern für die Einhaltung der regelmäßigen Zahlungen Pfänder geschaffen habe, die unter auslän­discher Kontrolle stehen. Darin, daß Deutschland auf die Bereitstellung solcher Pfänder einging, ist es auch über den Rahmen des Versailler Ver­trages hinausgegangen, und das stellt eine freiwillige erhöhte Leistung dar. So­mit wird niemand bestreiten können, daß Deutsch­land ganz im Gnime des Artikels 431 seine Ver­pflichtungen dauernd erfüllt und damit zugleich auch der Erklärung entspricht, die Wilson, Cle- menceau unb Lloyd George am 16. Juni 1919 unterzeichnet haben. In dieser Erklärung heißt es,

Amerikas Beteiligung an der Reparationskonferenz.

Die Antwort Washingtons auf die Einladung der sechs Machte zur Teilnahme an der bevorstehenden Sachoerständigenkonferenz für die Reparationsfrage ist gerade rechtzeitig zum Weihnachsfest erfolgt. Wie die vorousgegangenen Auslassungen des Präsidenten Coolidge, stellt auch diese knappe Antwort eine Be­kräftigung des Standpunktes dar, der von deutscher Seite in dieser Frage unausgesetzt eingenommen worden war: hatte Coolidge gefordert, daß die Sach­verständigen in voller Freiheit der Mei­nung und ohne irgendeine Festlegung durch ihre Regierungen prüfen sollten, so stellt die formelle Antwort auf das von dem britischen Botschafter Sir Esme Howard überreichte Memorandum fest, daß die Vereinigten Staaten gegen die Mitwirkung amerikanischer Sachverständiger nichts einzuwenden haben,sofern die Auswahl und die Ernennung der Sachverständigen durch diese sechs Regie­rungen erfolge".

Formell entspricht das dem Verhalten, das Amerika schon mit Bezug auf die Daweskonferenz beobachtet hatte: also keine Ernennung her ameri­kanischen Mitglieder von Staats wegen, aber Zu - stimmung zu ihrer Heranziehung. Die­ses Verhalten ergibt sich schon daraus, daß der Gegenstand der Beratungen einen Teil der Ver­pflichtungen des Versailler Vertrages be­trifft, der von Amerika nicht ratifiziert worden ist. Aber schon die genannten Persönlich­keiten zeigen, in wie hohem Maße sich die Ver­einigten Staaten doch auch tatsächlich für die Kon­ferenz und ihr künftiges Ergebnis intereffie- r e n. Unter diesen Persönlichkeiten steht Owen P o u n g voran, der als Vertreter des Generals Dawes und einer der sachkundigsten Finanzpolitiker der Vereinigten Staaten bereits dem Daweskomitee I angehörte. Weiter wird jetzt der frühere Staats- sekretär des Auswärtigen, Charles Evans Hug­hes, genannt, der frühere Gouverneur von Neu- york, bann 1916 Präsidentschaftskandidat her Re­publikaner gegen Wilson war und als Außen­minister Haroings vier Jahre lang an führender Stelle der internationalen Außenpolitik gestanden hat. Im Sommer 1924 besuchte er, als der erste leitende Staatsmann der ehemals feindlichen Na­tionen Berlin. Hughes ist vor allem Jurist und gilt als einer der besten Recktskenner Amerikas. Aber auch diele Eigenschaft wird ja bei der Aufgabe der Sachverständigenkonferenz einen wertvollen Beitrag abgeben. Weiter wird u. a. der ehemalige Delegierte der Vereinigten Staaten bei der Repara- tionskommission, Roland William B o y d e n ge­nannt, der während der erwähnten Funktion in den Jahren 1920 bis 1923 Sachkenntnis in der Repara­tionsfrage erwerben konnte.

Es kommen nolürfich noch andere Ramen in Frage, die zum Teil auch schon genannt toaten. In jedem Falle aber ergibt sich aus der Stel­lungnahme Wa'h'.ngtens die Sympathie für die Bestrebungen, eine Endregelung der deutschen Reparotionsverpfii''tungen herbeizu­führen und eine Bereitschaft, die moralischen Bindungen an die Dor'chleg? des Sachver- ständigrnausschufses anzun f>nvn. d e unter ame­rikanischer Mi.Wirkung, unt.r hervorragender Be­teiligung bedeutender und anerkannter amerika­nischer Autoritäten Zustandekommen werden. Wenn man in Frankreich demgegenüber immer wieder versucht, Hintertüren offen zu halten, um die Unabhängigkeit und freie Enl'chluhfähig- feit der Sachverständigen im voraus nach wirk­lichen oder angeblichen Dedür niffen der Gläu­biger festzulegen, so ist dafür jetzt kein Raum mehr.

Ms amerikanischen Sachverständigen

Meine Erörterung der Krierisschuldenfrage.

London, 27. Dez. (TU.) Die Entscheidung der amerikanischen Regierung in der Jrage der Teil­

nahme an den Arbeiten des Reparationsausschusses, Ist. wie der diplomatische Korrespondent desDaily Telegraph" meint, das Mindeste, das unter den gegenwärtigen Umstanden von 2tmerika er­wartet werden konnte. Die vorsichtige Natur der amerikanischen Antwort zeige, wie wohl begründet die in letzter Stunde von einigen der alliierten Machte und insbesondere von Großbritannien er­hobenen Einwendungen gegen den Ori­ginaltext des von p o I n c a r d in parls ent­worfenen gemeinsamen alliierten-deutschen Kom­munique war. Der Wegfall eines Ab­schnittes sei auf die Befürchtung starker Ein­wande in Washington zurückzuführen.

was die Ernennung der amerikanischen Sach­verständigen für den neuen Ausschuß anlange, so ständen im Vordergrund die Ramen von Owen 2} o u n g und Charles Hughes sowie General Dawes. Gegen letzteren spreche aber die Tat­sache, daß er in seiner Eigenschaft als Vizepräsident als amerikanischer Vertreter nicht besonders geeig­net sei. Daneben werde auch der frühere amerika­nische Beobachter in der Reparationskommission, Bowden, genannt Präsident Coolidge vertritt, wie man wissen will, den Standpunkt, daß die Auf­gabe des neuen Reparationsausschusies nur in der vollen Durchführung der in Genf ausgestellten For­mel für eine ..oo11ständige und end­gültige Reparatlonsregelung liegen kann. Weiterhin soll er erklärt haben, daß die Ab­lehnung der amerikanischen Regierung, die ameri­kanischen Sachverständigen für den Ausschuß zu er­nennen, als ein Hinweis dafür angesehen werden könne, daß Amerika jede Hineinziehung der Kriegsschuldenfrage mit aller Ent­schiedenheit ab lehnt pariser Meldungen, wo­nach neben Owen Young der amerikanische Bot­schafter in Mexiko. Morrow, als Sachverständi­ger sür die Beratungen über die Reparationsfrage

Berlin, 28. Dez. (Priv^Del.) Die sozial­demokratische Kommission zur Prüfung des Wehrproblems, die der Parteivorstand eingesetzt hat, veröffentlicht das Ergebnis ihrer Arbeit. Cs heißt in dem Wehrprogramm:

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands verwirft den Krieg als Mittel der Politik. Als Mitglied der sozialistischen Arbeiterinternationale kämpft die Sozialdemokratische Partei Deutsch­lands für vollständige Abrüstung durch internationale Abkommen. Die Abrüstung wird nur dann dem Frieden dienen, wenn sie nicht eine einseitige Ver­pflichtung ist. wie sie den Besiegten des Welt­krieges durch die Sieger auf erregt wurde. Der Deutschen Republik ist die historische Mission zugefallen, Vorkämpferin der internationalen Ab­rüstung zu sein. Diese Mission kann sie nur dann erfüllen, wenn sie die ihr aufgezwungenen ein- fsitigen Rüstungsbeschränkungen nicht überschrei­tet. Eine Verpflichtung der Deutschen Republik, die ihr auferlegten Rüftungsbestimmungen ohne Rücksicht auf ihre politische und militärische Zweck­mäßigkeit auszuschöpfen, erkennt die Sozialdemo­kratische Partei Deutschlands nicht an.

Noch droht die Machtpolitik imperialistischer und faszistischer Staaten mit konterrevolutionären In­terventionen und neuen Kriegen. So lange diese Gefahren bestehen, ist die deutsche Republik genö-

ausersehen wurde, wurden im Staatsdepartement als ganz abwegig bezeichnet und zur Begrün­dung darauf hingewicfen, daß Morrow auf seinem poften in Mexiko unentbehrlich fei und das Staatsdepartement deshalb nicht oerlaffcn könne, von Oroen Houng stehe noch nicht fest, ob er geneigt fei, die Berufung als Sachverständiger anzunehmen.

Das Interesse an Europa.

Genugtuung über die schnelle Antwort Washingtons.

Paris, 27. Dez. (WB.) Der,Temps" schreibt zur Haltung der Vereinigten Staaten zum Re­parationsproblem, man sei günstig beeindruckt worden durch die Schnelligkeit, mit der Washington auf das Ersuchen um Beteiligung an den Beratungen im Sachverftändigenausschnf; geantwortet habe. Wegen des großen Miß­trauens, das man in Amerika bisweilen an den Tag lege gegenüber Fragen, die seiner Ansicht nach nur die europäischen Mächte angehen, habe man befürchten können, daß prinzipielle Ein­wände erhoben werden würden. Ganz tm Gegenteil aber sei sofort eine günstigeAnt- wort erteilt worden, und Pie Kommentare der Presse ließen erkennen, welche Wichtigkeit der Rolle der Vereinigten Staaten innerhalb des Reparatioirsausschusses beigemessen werde und welchen Einfluß sie in der Lage sein könnte, zu­gunsten gewisser Lösungen auszuüben. Trotz aller Reden über die Verpflichtung der Ver­einigten Staaten, ihre volle Aktionsfrei­heit auf sämtlichen Gebieten zu wahren, sei es klar, daß Rordamerika sich an dem politischen und wirtschaftlichen Wiederaufbau der Alten Welt nicht desinteressieren könne. Darum er­gäben sich für die Vereinigten Staaten gebiete­rische RoNvendigketten, die die rein politischen Erwägungen nicht einzuschrärcken vermögen.

tigt, zum Schutze dec Weltbestimmung ihres Volkes eine Wehrmacht aufrechtzuerhalten. Die Wehrmacht kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie in ihrem Denken und Fuhlen mit dem Volke verbunden ist und fick als dienendes Glied in die demokratische Republik einordnet.

Um die Reichswehr in diesem Sinne umzugestal­ten, stellt die Sozialdemokratische Partei insbeson­dere folgende Forderungen:

Kontrolle des Reichstages über alle Verträge der Heeresverwaltung. Keine Subvention an Privat­firmen, die mittelbar oder unmittelbar illegalen Rüstungen dient. Verbot der Bestrafung von Ver­öffentlichungen gegenüber illegalen Rüstungen. Ge­setzliche Bestimmungen zur Sicherung einer unpar­teiischen Rekrutierung. Beseitigung des Bildungs­privilegs für das Offizierkorps. Sicherung der staatsbürgerlichen Rechte der Soldaten. Schutz der Rechte der Soldaten durch eine von ihnen gewählte Personalvertretung. Demokratisierung des Diszipli- narrcchts und des Militärstrafrechts. Republika­nische Lehrkräfte und Lehrbücher beim Unterricht. Verbot der Verwendung militärischer Kräfte bei Konflikten zwischen Kapital und Arbeit. 9n dem Programm heißt es dann noch: Die Sozialdemo­kratische Partei fordert die Neufestigung des Völ­kerrechts im Sinne der Humanität. Insbesondere fordert sie Verbot des Gaskrieges und der Verwen­dung von Bakterien zur Kriegführung.

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Ein sozialdemokratisches Wehrprogramm.

wenn Deutschland vor 1935 Bewerfe feines guten Willens und ausreichende Ga­rantien für die Erfüllung seiner Vertrags- Verpflichtungen gegeben habe, würden die be­teiligten alliierten und assoziierten Mächte bere t fein, eine Vereinbarung über die frühere Been­digung der Beseyungsperjode zu treffen. Will heute noch jemand in England und Frankreich, wollen die Herren Chamberlain, Briand und Poincarö leugnen, daß dieser Voraussetzung von Deutschland voll entsprochen wird und daß es daher auch einen wohlbegründeten juristischen Anspruch auf sofortige Räu­mung besitzt? Die politischen und moralischen Gründe, mit denen der Anspruch Deutschlands auf die sofortige Räumung unterstützt wird, er­halten somit auch auf juristischem Gebiet ihre vollwertige Ergänzung.

Gestörte Parlamenteferien.

Eine Landlagssitzung in Preußen.

Berlin, 27. Dez. (VDZ.) Infolge des kom­munistischen Vorstoßes in der letzten Plenarsitzung des Landtages am Mittwoch, den 19. Dezember, wird, um der preußischen Verfassung Genüge zu leisten, das Preußenparlament morgen um 13 Uhr zufammentreten, um den als einzigen Punkt auf die Tagesordnung gefetzten Urantrag der Ab­geordneten Schwenk (Kommunist) und Genossen, dem Staatsmini st erium das Ver­trauen zu entziehen, zu beraten. Wie das Nachrichtenbureau des VDZ. erfährt, haben so viele Landtagsabgeordnete Urlaubsgesuche

für diese mitten in die eigentlichen Weihnachtsferien fallende Sitzung eingereicht, und außerdem so viele andere Abgeordnete erklärt, daß sie nicht ge­willt seien, wegen dieses einen Sitzungstages die weite Reise nach Berlin anzutreten, daß voraus­sichtlich ein absolut beschlußunfähigesHaus beisammen (ein wird. Dies hat jedoch insofern keine praktischen Auswirkungen, als nach der Geschäftsordnung des Preußischen Land­tages die Beschlußunfähigkeit nur bei einer Schluß- abftimmung bezweifelt werden kann. Morgen aber wird überhaupt nicht a b g e stimmt. Viel­mehr kommt das Mißtrauensvotum erst am Mitt­woch, dem 2. Januar, in einer Abendsitzung zur Entscheidung.

Das Schicksal des Mißtrauensantrages unter­liegt jedoch in parlamentarischen Kreisen, auch der Oppositionsparteien, keinerlei Zweifeln. Rach der Verfassung müssen, um das Kabinett zu stürzen, mehr als die Hälste aller ge­wählten Landtagsabgeordneten, für das gegen­wärtige Parlament also 226, mit3a" stimmen, während sonst selbst bei einer relativen Zufalls­mehrheit der Antrag abgelehnt wäre. Da vermutlich die Deutsche Vvlkspartei sich min­destens der Stimme enthalten wird, hat der kommunistische Antrag, selbst bei der keineswegs sicherstehenden Zustimmung aller übrigen Oppo­sitionsparteien, keine Aussicht auf An­nahme. Die preußischen Staatsminister und Ministerpräsident Dr. Braun weilen in Berlin und würden sich einem Wunsche des Hauses, zur Beratung des Mißtrauensantrages zu erscheinen, nach der Geschäftsordnung fügen müssen. Zum Reden farm sie allerdings keine Bestimmung

zwingen. Immerhin rechnet man für die morgige La. dt gs ihung mit einer mehrstündigen Dauer. In parlamentarischen Kreisen ist im Anschluß an den kommunistischen Vorstoß die Frage erörtert werden, ob die Verfassung dahin zu ändern sei, daß die Frist für die Erledigung von Mißtrauensanträgen, die ja zu den Aus­führungsbestimmungen gehört, aus der Verfas­sung herausgenommen wird. Da jedoch die Oppo- sitionsparleien an dem gegenwärtigen Zustand interessiert find, dürfte sich die erforderliche Zwei­drittelmehrheit für die Verfassungsänderung kaum finden. Cs ist daher anzunehmen, daß in Zukunft der Preußische Landtag öfters in seiner Ferienruhe durch taktische Anträge ein­zelner Fraktionell empfindlich gestört wird.

Oer neue Präsident

des Landesft'nanzamis Kassel.

Berlin, 27. Dez. (WB.) Ministerialdirektor Dr. L o t h h o I z, der nach mehrjähriger Tätigkeit als Ministerialdirektor im früheren Reichsmiiuste- rium für Wiederaufbau vier Jahre lang die Haus- h a lt s a b t e i l u n g des Reichsfinanz- Ministeriums mit großem Erfolg geleitet hat, scheidet am 1. Januar 1929 aus dem Reichsfinanz- minifterium aus; er übernimmt auf feinen Wunsch als Präsident die Leitung des Landes­finanzamts Kassel. Zum Nachfolger als Mini, sterialdirektor und Leiter der Haushaltsabteilung des Reichsfinanzministeriums ist der bisherige General­referent für den Haushalt, Ministerialrat Ludwig Graf Schwerin von Krosigk, ernannt worden.