Ausgabe 
24.10.1928
 
Einzelbild herunterladen

Sl.O

METER

U'> |

Gießen, den 23. Oktober 1928.

93501

//

//

I 1

Lindenatrath, den 24. Oktober 198.

078M

93441)1

9348V

Lollar, den 24. Oktober 1928.

91480

07511

Gutes Einkommen

I

9362Dl

t

07500

oer-

mit

Bettvorlagen

ErftKIasstges Werk sucht

In-

tnoiae, Mannheim.

9351V

lllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllliu

4

Größte Auswahl in allen Preislagen

Karpfen Schleien

bei dauemder Anstellung kann sich sichem, wer bereit ist, sich dem durch günstige Zahlungsbe­dingungen erleichterten Verkauf des erstklassigen Erzeugnisses (unentbehrlicher Gebrauchsgegen- stand) eines allseitig rühmlichst bekannten Unter­nehmens an private tatkräftig zu widmen. Als Vergütung wird neben hoher Provision ein fester Spesenzufchuß gewährt. Angebote mit Angabe bisheriger Tätigkeit und Referenzen erbeten unt. 9359D an den Gießener Anzeiger.

Gießen, den 24. Oktober 1928.

Die Beerdigung findet am Freitag, dem 26. Oktober, nach­mittags 2 Uhr, von der Kapelle des Alten Friedhofes aus statt.

mark wird bestraft:

1. w.c .en :oi|iimmungen 10, 14, 28, 37, 40, 41,

Gestern morgen um 6/2 Uhr verschied nach kurzer, schwerer Krankheit unsere liebe Mutter, Schwieger­mutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme und die zahlreichen Kranzspenden, sowie für die trostreichen Worte des Herrn Dekan Dußmann heim Heimgänge unseres liehen unvergeßlichen Entschlafenen sagen wir auf diesem Wege unseren herzlichen Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Sophie Kaietsch und Kinder.

Die studentische Reformverbindung Adelphia im V. D. B.

I. A. d. C.: W. Rudersdorf, Fx.

Die Beerdigung findet Donnerstag, 25. Oktober, nachmitt igs 21/, Uhr. statt.

im 62. Lebensjahre.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

. Wilhelm Benner nebst allen Angehörigen.

Alten-Buseck, Frankfurt, Reiskirchen, Plainfield, Brook­lyn (Nord-Amerika), den 24. Oktober 1928.

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 25. Oktober, nachmittags 2V3 Uhr statt.

150 Reichs- 9355C in §§ ., 8, 43, 46, 47,

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen sagen wir hiermit herzlichsten Dank.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

A. E. Wagner geb. Veite.

Lang-Göns, den 21. Oktober 1928.

vom 17. Auaust 1928 zu Nr. M. b. I. II 3574 im Anschluß an die Friedhofs-, Be-

Gießen (Weserstraße 29), den 22. Oktober 1928.

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 25. Oktober, nachmittags 2 Uhr, von der Kapelle des Neuen Friedhofes aus statt. 07496

Vertreter

zur Bearbeitung von Behörden, dustrte und Autobestüern

gegen hohe Provision.

Danksagung.

Für die vielen Beweise der Liebe und Teilnahme, sowie für die zahlreichen Kranz- und Blumenspenden bei dem Heimgange unseres lieben Entschlafenen

Herrn Stephan Pfeffer

sagen wir herzlichen Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen

i. d. N. Wilhelmine Pfeffer geb. Oppermann.

Gießen, den 24. Oktober 1928.

Für den Verkauf unserer elektr. HauS- baltungöartlkel an Private suchen rotr noch einige nur bestere

Damen und Herren

Höchste Bezüge Elgema, Ges. elektrisch Maschinen u. Apparate m. b.H., fließen, Llndenpleti 1 07515

Sielt. Witwer mit Ruhegeh. wünscht

EHE

m. gesund. Irl. ob- Wwe. lohne Kinder ii.ohneA»b.)gesetzi. Alters, Bewerbe­rinnen bestenRuteS u. auS guter Fam. belieben unt. F. E. D. 229 durch Hndoll Bosse, Frankfurt a. HL, zu schreiben Strengste Diskret. Vermttil. zwecklos.

9337V.

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teil­nahme und die zahlreichen Kranzspenden sowie für die trostreichen Worte am Grabe unseres lieben Entschlafenen sagen wir hiermit allen unseren tiefgefühltesten Dank.

Helene Volk Wwe.

Familie Ludwig Weife V.

Aliendorf a. d. Lahn, den 22. Oktober 1928.

____________________________________________________ 07491

Vier rerkanad Grenze fahren. Mr Eu äußere 1

yplitik1 werden.

Der ® Hauptsache Präsident' tat 5 Politik keine 2 bringen, t baten in. einer Dir Politik dui 2l ömi vorsichtig . Gegners 4 seine Mtc gmd der Dahlkamp za einem Dawespiw

Das a! sich der schon etw uni) her, häsiigkeite ganze La Politik in jeder de ganzer lich die 1 handelt ti Stelle d i mit den r ali eine obwohl in Weiten z toi totfjan beiten fyat tarn die Klache der landi Mittel, m schen Der lelität Wirtschaft den land wie die sperich", Wässerung Dvuldei> alles n Dinge m öchlagwo

Ein fol eigentlich sofort im C die Aussic Dird eigen gerade ein, dann, daß oder Hoov!

PriiliinMomerl

der Schule für höheres Klavierspiel

von Minna Körner

zum Besten der Schwesternhäuser inGießen im Saale der Musikschule Westanlage 48. Eintrittskarten 1.50 bei Challier u. Westanlage 48 Anfang vormittags 11 Uhr

Kapital nicht erforderlich.

Herrew denen an einer soliden Existenz gelegen tit, wollen ihre Bewerbungen unter genauer Angabe der seitherigen Tätigkeit und Ausgabe von Referenzen einreichen unter H. M. 427 durch Bndoll

,,Ich habe dich je und je geliebt; darum habe ich dich zu mir gezogen aus lauter Güte."

Gott dem Herrn hat es wohlgefallen, am Dienstagabend 8/* Uhr, meine liebe Gattin, unsere Hebe Mutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Fran Elisabethe Spaar ^eb.Loiz

nach langem, schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden im 57. Lebensjahre zu sich zu rufen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Familie Kaspar Spaar

Gießen (Schiffenberger Weg 30), den 24. Oktober 1928.

Die Beerdigung findet Freitag, den 26. Oktober, nachmittags 2 Uhr, aut dem Neuen Friedhof statt,

WÄSCHESTOFFE in den Preislagen per m 0.95, 0.85,0.75,0.68 sind wieder aus der Bleiche eingetroffen

Nur gute, erprobte und langjährig bewährte Qualitäten

L. Bernard Plockstrafae 16 9361A Größtes Spezial-SWeschül am Platze

M

Hi

Copjrig

Fortfetzu

Dos vor Wen Mensc Wnl Ur

Konst W Az d ? kt Wc JM. hott len.m nicht t m. ^Qnn btt

SM

JUfriegtn.

I«#11 L'r 5n Kiewes ff feit di Überfall.

Quatsch

wie & »f;

B «C nut r

Der Plan über die Herstellung einer oberirdischen Telegraphenlinie an dem Wellerwca in Dutenhofen, Kreis Wetzlar, liegt bei dem Telegraphenamt in Gießen von heute ab vier Wochen aus. 9345D

Gießen, den 23. Oktober 1928. Telegraphenbauomt.

Aus einem Leben unermüdlicher, selbstloser Aufopferung entschlief Dienstag morgen um 3'/, Uhr mein lieber Gatte, unser lieber Vater, Schwiegervater und Großvater

Herr Heinritli Mann i.

Maurer

Im 67. Lebensjahre.

Die trauernd Hinterbliebenen.

SUlMlUg- slülMliWliie

45 A Tnucrbrnnb ofcit 40.* beide gm erdalien. abzugeben. Wo, sagtd.GeschästS- steue d. G. A. 93581)

Kaufgesuche |

Junger

tatafcr

Nnnil

zu kaufen gesucht.

Schrtstl. Angeb. unt. 9150 l)a.d. Gieß. Anz. Eine gut erhaliene Auto-Garage ca. 2,00/3,80 m. zu kaufen gesucht. Schr. Angeb. unter 07504 an den Gieß. An».

Bestimmungen eine höhere Strafe wirkt ist.

§ 8. Diese Polizeiverordnung tritt der Veröffentlichung in Kraft.

Gießen, den 20. Oktober 1928.

Der Oberbürgermeister.

3. B.: Dr. Hamm.

Wir betrauern tief das am Sonntag erfolgte Ableben unseres Heben hochverehrten A. H.

Pfarrer Georg Groth

(aktiv SS 88 - WS 90/91.

49, 63, 67, Absatz 1 der Friedhofs-, Beg-avnts- Ui u «euervestaltungsorü- nung zuwiderhandelt;

2. wer Denkmäler, Grabeinfassungen, Gitter und Aschenurnen, die ohne Ge- nehmigung des Oberbürgermeisters aufgestellt sind, trotz Aufforderung des Oberbürgermeisters innerhalb der gesetzten Frist nicht entfernt;

3. wer den von dem Begräbnisamt in­nerhalb seiner Zuständigkeit für die Beerdigung getroffenen Anordnungen nicht unbedingt Folge leistet;

4. wer die Ausgrabung und Wieder­bestattung einer Leiche den Vor­schriften des § 73 der Friedhofs-, Begräbnis- und Feuerbestottungs- ordnung zuwider vornimmt.

§ 2. Mit Geldstrafe bis zu 150 Reichs­mark werden die in § 44 Absatz 1 der Friedhofs-, Begräbnis- und Feuerbeftat- tungsordnung genannten Personen be­straft, wenn sie ohne Erlaubniskarten oder ihre Arbeiter oder Gehilfen ohne Arbeiterkarten auf dem Friedhof betrof­fen werden.

§ 3. Mit Geldstrafe bis zu 150 Reichs­mark wird bestraft, wer der im § 58, Absatz 1 der Friedhofs-, Begräbnis- und Feuerbestattungsordnung vorgeschriebenen Anzeigepflicht nicht rechtzeitig nachkommt. Die Strafe tritt nicht ein, wenn die An- zeige, obwohl nicht von dem Verpflichte­ten, doch rechtzeitig gemacht worden ist.

§ 4. Mit Geldstrafe bis zu 150 Reichs­mark wird bestraft, wer die angeordnete Ueberführung einer Leiche nach der Lei­chenhalle während der in ß 61, Absatz 1 der Friedhofs-, Begräbnis- und Feuer- beftattungsordnung bestimmten Frist oder zu der von dem Begräbnisamt festgesetz­ten Zeit verhindert.

§ 5. Zuwiderhandlungen gegen § 68 der Friedhofs-, Begräbnis- und Feuerbestat­tungsordnung werden nach § 367, Ziffer 2 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bestraft.

§6 . Mit Geldstrafe bis zu 150 Reichs­mark wird bestraft, wer ohne vorher ein- geholte polizeiliche Erlaubnis eine Leiche öffentlich ausftcllt. (Art. 366 P. St. G.).

§7 . Mit Geldstrafe bis zu 150 Reichs­mark wird bestraft, wer den im Fall des § 84 der Friedhofs-, Begräbnis- und Feuerbestattungsordnung erlassenen An­ordnungen des Oberbürgermeisters zu- widerhandell, soweit nicht nach anderen

Wafferschmfarbeiien.

Die Gemeinde Launsbach (Kreis Wetz­lar) plant Wasseraufschlußarbeiten zwecks Gewinnung von Wasser für eine zentrale Wasserversorgung. Nähere Auskunft er­teilt der Unterzeichnete, wo auch Ange- botsvordrucke zum Preise von 0,50 RM. erhältlich sind. 9364D

Angebote sind bis zum Mittwoch, dem 31. Oktober, nachmittags 5 Uhr, an den unterzeichneten Gemeindevorsteher abzu­geben.

Launsbach, den 24. Oktober 1928.

Der Gemeindevorsteher Pfaff.

Iuvruchsteme für Bauten stets vorrätig Anfuhr prompt und billig (E. Rübfamen, Gießen fternfpredier 1659. 897D

Zirka

8000

W

i atb aui & M. inM

schild die i die < die '

H. Hochstätter

Mäusburg

____________________________________9341A

Gestern früh */,5 Uhr entschlief nach kurzem Kranken­lager unsere Hebe Mutter

Frau Mathilde Möhl

geb. Busch

im 75. Lebensjahre.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Anna Weife geb Möhl Gustel Schmidt geb. Möhl.

gräbnis- und Feuerbestattungsordnung der Stadt Gießen folgendes bestimmt:

§ 1. Mit Geldstrafe vis zu

SchelMe

o. SL Psd. 48 Braüellfaie Psd. 30 Heinrich

Kalbfleisch

Televh. 1685. *»*D Besucht die Handele- schale Knnselmannl le beste Nachhille sind meine UebnngS- u. Nachhilfestunden, auch gegen Mittag»- oder Abendttsch.

Sckr. Angebote unt 07513 a. d. Giest.Anz.

Meiprliwt erteilt gründlichen, billigen

Nacbhilleunttrhcht

i. Latein, Nranzöi., Englisch. Schr. Ang. u. 07501 a. d. G. Anz. Tüchtiqe Schneiderin nimmt Kunden an in u. außer dem Hause bei ntedrtgen Prei­sen «täglich 4 lUlti. Schrtstl. Angeb. u. 07499 a. d. Gieß. Anz.

Dtrputz- arbeiten

in Akkord werden angenommen. 9lä&. in der Geschäftsstelle d. Gieß. Anz. 107511 Laden m. Metzgerei- emrtchiung, mit oder ohne Wirtschaft, zu verpachten.

Schrtstl. Angev. unt. 0/512 o. d. Gieß. Anz.

Gestern abend S/jUhr entschlief nach kurzem Leiden unsere innigste geliebte Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwägerin u.Tante Frau Emilie Stohr geb. Frech

im 81. Lebensjahre,

Im Namen der trauernd Hinterbliebenen :

Auguste Stohr

Emil Stohr und Frau.

I Schlafzimmer- nnd Kiichen-Einrichtung o. Privat geg. Kasse zu kaufen gesucht. Schrtstl. Angeb. unt. 07507and.Gieb.An».

Sür getragene ßeneollelöer zahlt höchste Preise L. Rofenzweig, Glehell.Selkersm.58L Karte genügt. 7ei,a

[Verschiedenes!

Düngekalk Aehkalk sämtliche

Kunstdünger H. Trechsler, Stemstr.73, Tel. 1581 Leb. Aale

Bekanntmachung.

Der Hessische Minister des Innern hat durch Verfügung vorn 17. August 1928 zu Nr. M. d. I. II 3574 die in der Sitzung der Stadtverordneten - Versammlung vom 8. Juli 1926 beschlossene Friedhofs-, Be­gräbnis- und Feuerbestattungsordnung l.er Stadt . io|i |i »n . ui.Qc.i

über die gärtnerische Unterhaltung von Gräbern durch die Stadt sowie einer Ge­bührenordnung genehmigt. 9355C

Diese Bestimmungen können bei dem städtischen Begräbnstamt (Altes Rathaus, Marktplatz) eingesehen werden.

Gießen, den 20. Oktober 1928.

Der Oberbürgermeister.

1.23.: Dr. Hamm.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des Artikels 129b II1 der Städteordnung vom 8. Juli 1911 in der Fassung des Gesetzes vom 15. April 1919 und der Verordnung über Vermögens­strafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Stodtverord- neten-Versammlung und mit Genehmi­gung des Herrn Ministers des Innern

alle Arten

Seefische nur feinste Nordike- wäre empfiehlt1,7,7D A. KocH NacüUgr. BiaasbnrglB, Tsl.1811

Speite- kartoffeln Industrie gute Qualität, emp» fieblt billigst W. Germer, KL« Linden, Wetzlarer Sit., Teleobon 2S1

Amt Giesten. 0,470 irische

SlUWM SflöeijiD ®0lö6ßIf® öll-AeWhve empfiehlt 07503 Georg UM geneniiber der Engelavotbeke

Speise-und

Salai- karioffeln

IN vrima Qualität, empfiehlt billigst

W. Hankel,

91 eiten Baue 7.

Televh. 612. 45D