Ausgabe 
21.2.1928
 
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rüstnng vor. die binnen vier Zähren durch geführt werden soll, jedoch dergestalt, daß bereits nach Ablauf de» ersten Jahres die Mög­lichkeit bewaffneter Zusammenstöße einge­schränkt ist. Demgemäß soll bereit» im Laufe de» ersten Jahres die Demobilisierung der Heere um 50 Prozent und die Vernichtung sämtlicher Munitionsvorräte unter Ausschaltung der wichtigsten Arten für See- und Luftfahrzeuge aus Kampfformotionen und die Auflösung der Kriegsbehörden erfolgen. In den folgenden drei Jahren soll die endgültige Abrüstung durchgesührt werden. Mit der Kontrolle über die Durchfüh­rung der Konvention werden betraut, die Inter­nationale ständige Kontrollkommission, die Kom­missionen der einzelnen Staaten und die Bezirks- kommissionen, die gemäß dem Grundsatz der Pari­tät und unter der Teilnahme der Vertreter der ge­setzgebenden Körperschaften, der Ocffentlichkeit und der werktätigen Klassen ausgebaut sein müssen.

Annahme der Zreigabebill im Senat.

Washington, 20. Febr. (1BB.) Der Senat beriet heute viereinhalb Stunden über die Jreigabc- bill, insbesondere über den Antrag des Senators Fletcher, die Entschädigung sür deutsche Schisse und Patente von 100 aus 75 Mill. Dollar herabzusehen. Dieser sowie alle anderen Ab- onderungsanträge wurden abgelehnt. Darauf

wurde die Freigabebill ohne namentliche Abstim­mung in der vom Senatsausschuh oorgeschlagenen Form angenommen. Morgen tritt nunmehr eine Konferenz von Delegierten beider Häuser des Kongresses zusammen, um über die vom Senatsaus- schuh an der Vorlage vorgenommenen Aende- r u n g e n zu beraten. In Kreisen des Ausschusses wird angenommen, daß die Bill am Freitag in b e i d e n h ä u se r n endgültig verabschie- d e t werden kann.

Ablehnung des Schiedsspruchs in der Metallindustrie.

halle, 20. Febr. (WTB.) Bis 12 Uhr mittags ist eine Erklärung seitens der Metall­arbeiter, deren Funktionäre um 11 Uhr in Halle zusammengetreten sind, nicht erfolgt. Der Borstand beantragte Ablehnung des Schiedsspruchs. Da die Arbeitgeber den Schiedsspruch a b ge­lehnt haben und die Arbeitnehmer sich bis zum Ablauf der Erklärungsfrist nicht erklärt haben, ist der Schiedsspruch also abgelehnt. Wie wir von unterrichteter Stelle erfahren, hat der Reichsarbeitsmini st er die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der mitteldeutschen i Metallindustrie nochmals zu Dienstag, 10 Uhr, zu einer unverbindlichen Besprechung zwecks coen- ' tueller Verbindlichkeitserklärung des | Schiedsspruches eingeladen.

festgestellt. Sie hätten namentlich eine Stein- trachtigung der freien Entschlußfas» s u n g des Angeklagten eingeräumt.

Der Verteidiger beantragte zum Schluß die Freisprechung des Angeklagten und erklärte, er plädiere nicht gern für den § 51, aber wenn alle vorgetragenen Gründe für seine Freispre­chung nicht ausreichen sollten, dann müsse er daran erinnern, daß alle Sachverständigen Günther Scheller den § 51 zugebilligt hätten.

Günther Scheller sei also für seine Lat nicht verantwortlich. Dann könne es aber auch keinen Mittäter geben. 3n seiner Replik trat der Staatsanwalt nochmals für seinen Antrag ein. Dann verwahrte er sich gegen die Ausfüh­rung des Verteidigers, daß die Anklage auf Tot­schlag unlogisch sei, weil ein Plan zur Tat nicht bestanden habe. Zum Tatbestand des Mordes gehöre Lieberlegung unmittelbar bei Begehung der Tat. Hier habe aber diese Lleberlegung im Augenblick der Tat ge'ehlt, obwohl vorher ein Plan gefaßt worden sei. Daher liege Totschlag vor. Der Verteidiger trat danach noch­mals für die Freisprechung ein. Angeklagter Krantz erhielt dann das Schlußwort. Er sagte, er sei an der Ausführung der Tat unschuldig. Cr bitte das Gericht, ihm durch Freisprechung die Möglichkeit zu geben, als Mann das büßen zu können, was er als Kind moralisch gesündigt habe. Das Gericht zog sich um 13.15 Llhr zur Urteils, indung zurück und verkündete gegen 16.30 Llhr folgendes

Urteil:

Freispruch im Krauhprozeß.

Drei Wochen Gefängnis wegen unerlaubten Waffenbesitzes werden auf die Llntersuchungshast angerechnet.

Berlin, 20. Febr. (WTB.) Um 10.25 Uhr be­gann die heutige Verhandlung im Krantz-Prozeß in Abwesenheit des Angeklagten, der aber nach An­gabe seines Verteidigers Dr. Frey verhandlungs- fähig ist und in kurzer Zeit erscheinen wird. Zu­nächst erhält

der Staatsanwalt

das Wort. Er begann mit der Feststellung der Tat, die er a u f Verabredung von zwei moralisch defekten Zugendlichen zurückfuhrte, zwei andere, ebenso zu bewertende junge Leute z u ermorden und dann sich s e l b st zu erschießen. Als Motiv nannte er für Günther Scheller Haß, für Krantz E fersucht. Er gab dann ein Charakterbild des Angeklagten und stellte die Tat in ihren Einzel­heiten zusammen. Nach dieser Darstellung hat Krantz an der Tat Günther Schellers mit vollem Bewußtsein teilgenom- m e n. Hinsichtlich Hilde Scheller stellte der Staatsanwalt fest, daß sie die moralische Mit­verantwortung für die Tat trägt. Ihre Aus­sagen über die Tat selbst erklärte er als durchaus glaubwürdig. Die Anklage werfe den Angeklagten drei Dinge vor: Verabredung zum Morde, Mit­hilfe bei der Ermordung Stephans und ver­botenen Waffenbesitz. Verabredung zum Morde liege zweifellos vor. Darauf stehe eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahre. De- züglich der Ernstlichkeit des verabredeten Planes bestände nach Ansicht der Sachverständigen Zwei­fel. Nach dem Grundsatzin dubio pro reo be­antrage er darum die Freisprechung des An­aeklagten von dieser Anklage. Die Klage wegen Mordes habe er fallen gelassen, weil die Ueberlegung gefehlt habe. Es bleibe aber auch dann noch ein schweres Verbrechen zu sühnen: die Mit- täterschaft am Totschlage, die vorsätz­liche Tötung ohne Ueberlegung, an der Krantz mit­verantwortlich teilgenommen habe. Er habe seinem Freunde Günther Scheller die Pistole gelassen, als er in das Schlafzimmer ging, um Stephan zu er­schießen. Er habe Hilde Scheller mit Gewalt daran gehindert, chrern Bruder in das Schlafzimmer zu folgen. Er fei Günther Scheller in das Schlafzim­mer gefolgt und habe die Zimmertür abgeschlossen. Durch seine Gegenwart habe er Scheller zu seiner Tat ermutigt und gestärkt. Beide, Scheller und Krantz, hätten in bewußtem und gewoll- ten Zusammenwirken gehandelt. Krantz habe sich der vorwiegend intellektuel­len Beteiliguna an einem Totschlag schuldig gemacht. Der § 51 sei für die Tat nicht anzuwenden: Krantz sei zur Zeit der Tat nicht be­trunken gewesen. Nach einer Reichsgerichtsentschei- düng genüge die bloße Anwesenheit bei einer mit einem anderen gemeinsam beschlossenen und von diesem ausgeführten Tat, um die Rechts­lage der verantwortlichen Mittäterschaft zu schaffen. Dem Angeklagten Krantz sei diese Mittäterschaft durchaus zuzutrauen gemeßen. Allerdings feien ihm feiner Jugend und feiner besonderen Charakteran­lagen wegen und unter Berücksichtigung des Rauschzustandes mildernde Umstände zuzu­billigen.

Er beantrage daher, wegen gemeinschaftlichen Totschlages unter Gewährung mildernder um­stände ein Jahr Gefängnis und wegen verbote­nen Waffenbesitzes einen Monat Ge'ängnis. Die beiden Strafen feien zufammenzuzie-en in ein Jahr eine Woche Gefängnis. Sechs Monate Untersuchungshaft feien auf die Strafe anzu­rechnen.

Der Verteidiger

wandte sich gegen die Ausführr.gen der Staats­anwaltschaft, daß dem Angeklagten die Tat juju- trauen sei. Die Aussagen der Sachverständigen und die ganze Beweisaufnahme hätten diese Auffassung nicht bestätigt. Die Anklage auf gemeinschaftlichen Totschlag sei nicht zu halten. Nach einer neuen Neichsgerichtsentscheidung begründe die physische Anwesenheit bei einer Tat nicht die Mittäterschast. Die Staatsanwaltschaft habe sich bei ihrer Beweis­führung in der Hauptsache auf Hilde Scheller geftüht. Deren 2lusfagen seien aber zum Teil w i Zerlegt worden durch Ellinor Ratti: zum Teil seien sie .nicht vollglaubwürdig gewesen, weil sie in der Erregung wahrgenommene Dinge betrafen. Die gan.y? Anklage, wie sie jetzt bestehe, sei überhaupt unmoralisch. Die entscheidenden Deweis- punkte der Staatsanwaltschaft seien sehr angreifbar, besonders die Behauptung. Krank habe bei der Tat zugesehen. Man könne hier doch höchstens von einem Dabeisein sprechen, denn Günther (Schel­ler habe geschossen, als Krantz sich schon wieder zur Tür umgedreht habe. Zur Mittäterschaft gehöre ein- mal das Bewußtsein und ferner der Wille zur Tat, aber das reiche zur Charakterisierung des Begriffes Mittäterschaft nicht aus. Es müsse neben dem Bewußtsein und Wollen noch zu einer gewißen Arbeitsteilung zwischen den Tätern

kommen. Jeder müsse die Tat als seine eigene gewollt haben; dazu müsse aber doch ein glaub­haftes Motiv angegeben werden. Die Staatsan­waltschaft hatte als Motiv Eifersucht angegeben, aber Eifersucht habe, wie die Beweisaufnahme er­geben habe, nicht Vorgelegen. Es könne sich höch­stens um eine Gekränktheit handeln, die aber nicht ausreichend gewesen fei, um eine solche Tat wollen zu lassen. Fällt das Motiv, so fällt auch die An­klage für Krantz auf diese Art. Eine Verurteilung sei nur möglich, wenn der Vorsatz zur Tat nach, ziiweisen sei. Von Vorsatz könne aber bei Kr.intz keine Rede fein. Das hätten alle Sachverständigen

Eigene Drahtmeldung desGießener Anzeigers".

Berlin. 21. Febr. Die Reuwahl zur Ham­burger Bürgerschaft, die infolge des Urteils des Staatsgerichtshofes notwendig war, ist an der Schwelle der Reuwahlen zum Reichstag erfolgt und hat deshalb als Stimmungsbaro­meter für die Meinung der Mähler ihren besonderen Wert. Wir haben ja leider seit dem neuen Wahlsystem Rachwahlen zum Reichstag, die an bestimmten Beispielen die Ver­schiebungen innerhalb der Wäh'.erschichten auf- weisen können, nicht mehr, sind also als Erscttz dafür auf die Reuwahlen in den ein­zelnen Parlamenten an ewie'en, und der ^amburger FaU ist um so interessanter, als hier seit der letzten Wahl erst wenig mehr als ein yulbes Jahr vergangen ist. Auf der anderen Seite ist es unvermeidlich, daß in einem so eng begrenzten Bezirk bef.immte Momente ausschlag­gebend sind, die keine allgemeine Gül­tigkeit haben. Es ist auch in Rechnung zu setzen, daß Hamburg als Großstadt nur einen Ausschnitt gibt und keine unbedingt zuver- läfsigen Rückschlüsse auf die Allgemeinheit ge­stattet.

Immerhin, wenn man das Ergebnis von 1927 zum Ausgangspunkt nimmt, ergibt sich, daß die Deutschnationalen ihren Stimmen­schwund noch immer nicht haben zum Stillstand bringen können: sie haben weiterhin einige Tau­send Wähler verloren und sind gegenüber ihrem Höchststand um mindestens 25 Prozent zurück­gegangen. Auch die Sozialdemokraten haben nach ihrem Wiederaufstieg vom vorigen Jahre einen Stillstand erlitten, der sich in­folge der höheren Wahlbeteiligung als Rück­schritt erweist, wahrend die Kommunisten etwas gewonnen haben: eine Warnung für die Sozialdemokraten, daß sie die Gefahr von dieser Seite nicht unterschätzen dürfen. Der Erfolg des Wahlkampfes liegt dagegen bei den Demo­kraten und bei der Deutschen Volks- Partei. Die Demokraten haben über 20 000 Stimmen zurückgewonnen, sie haben sogar dies­mal die Deutsche Volkspartei überflügelt, die ihrerseits 13 000 Stimmen gewann. Auch die Rationalsozialisten haben einen ge­ringen Teil ihrer früheren Verluste wieder ausgeglichen, während die Wirtschaftspa r- t e i ihren Hoch stand sehr rasch wieder ver­loren hat und fast ein Viertel ihrer eben erst gewonnenen Stimmen wieder abgeben mußte.

Erfreulich bleibt der Mißerfolg derSplit - terparteien, die nach dem Urteil des Staats­gerichtshofes natürlich in großen Massen auftraten. Zwölf verschiedene Gruppen tarnen mit ihren eigenen Wahllisten, ohne ein einziges Mandat zu gewinnen. Immerhin haben sie etwa 10 000 Stim­men nutzlos verpulvert, wozu noch ein sehr hoher Prozentsatz ungültiger Stimmen kommt. Es zeigt sich auch hier wieder, wie groß die Gefah­re n sind, die aus der Verzettelung der -Stimmen für die politische Gestaltung drohen. Jrgendweld)e praktischen Möglichkeiten haben diese kleinen Grup. pen doch nicht, ihre Interessen wirksam zu vertreten. Sie schwächen die großen Parteien, bei denen die Wähler immer noch besser aufgehoben sind. Für Hamburg speziell ergibt sich aus der neuen Zusam- mensetzung der Bürgerschaft, daß Sozialdemokraten und Kommunisten zwar zahlenmäßig noch eine ge­ringe Mehrheit haben, daß aber doch die stärkste Kombination das Zusammenarbeiten von Sozial­demokraten, Demokraten und Deut­scher Dolkspartei ist, wobei jetzt die beiden bürgerlichen Parteien ihr Schwergewicht gegenüber den Sozialdemokraten wesentlich erhöhen kön- nen, da sie zusammen sieben Mandate gewannen, während gleichzeitig die Sozialdemokratie drei ab­gaben.

Berliner Pressestimmen.

Berlin, 20. Febr. Zu dem Ausgange der ge­strigen Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft be­merkt der »Lokal-Anzeiger"', daß die

Der Angeklagte Paul firanfj wird wegen ver­botenen waffentragen» zu drei wachen Ge­fängnis verurteilt, im übrigen freigesprochen. Die Strafe wird auf die erlittene Untersuchungs­haft angerechnet.

Bei Begründung des Tlrteils betonte der Vor­sitzende, daß der Angeklagte von dem Ver­dachte der Tat des gemeinsamen Tot­schlages keineswegs frei geworden sei, und daß er lediglich wegen mangelnder Beweise hätte freigesprochen werden müssen. Zum Strafmaß wegen unerlaubten Waffenbesitzes führte der Vorsitzende aus, es habe auf Gefäng­nisstrafe erkannt werden müssen, weil durch den Waffenbesitz und das leichtfertige Fort­geben der Waffe an einenTrunkenen eine entsetzliche Tat geschehen sei. Strafmildernd sei die Jugend des Angeklagten in Betracht ge­zogen worden. Die Kosten des Verfahrens seien, soweit Freisprechung erfolgt sei, der Staatskasse zur Last gelegt worden.

Furcht vor der Möglichkeit einer roten Re­gierung die bürgerliche Wählerschaft in größerer Zahl zur Wahlurne getrieben habe, was vor allem der Dolkspartei und der Demokratischen Partei zugute gekommen sei. In der »D. QL Z." heißt es: Die Stärke, mit der die Demokratische Partei aus dem Wahlkampf hervorgegangen ist, darf in der Hauptsache wohl auf die Persön­lichkeit des ersten hamburgischen Bürgermeisters Dr. Petersen zurückgeführt werden, der es verstanden hat, die liberale Tradition des hamburgischen Bürgertums, die auch der Deutschen Dolkspartei zugute kommt, in positiver Arbeit für das Gemeinwohl des hamburgischen Staates einzusetzen. Die g l. Rund­schau" erklärt, daß der nationale Liberalis­mus einen gewaltigen Erfolg errungen habe. Man habe dem Liberalismus schon oft die To­desstunde angekündigt. Der gestrige Sonntag habe gezeigt, daß er seine Stellung im politischen Leben Deutschlands voll und ganz behaupte. Die »Germania" bezeichnet es als ein erfreuliches Zeichen, daß die Konjunkturblüte der nur wirtschaftliche Belange vertretenden Parteien, die letzthin immer und überall Er­folge hatten und nun in Hamburg erstmalig rückwärts marschieren, vorbei ist und den politischen Parteien wieder der Vorrang ein­geräumt wird. Aehnlich sagt dieVossische Zei­tung": Es hat sich gezeigt, daß die Wirtschafts­partei nur vorübergehend aus der iln- zufriedenheit und der Rotlage der Mittelschicht Gewinn ziehen kann.

Aus aller Welt.

Ein Saurier ausgegraben.

Auf dem ©ute des Freiherrn Heyl zu Herrns­heim auf der Küh-Kopfinsel bei Stock­stadt am Rhein ist bei Aushebung eines Grabens in etwa zwei Meter Tiefe das Skelett eines Sauriers gefunden worden. Leider wurde bei den Arbeiten das Knochengerüst stark beschädigt. Der Kulturinspektor Ritte vorn Kulturamt Darm­stadt wurde auf die auffallend großen Knochen aufmerksam gemacht, stellte Rachforschungen an und brachte das Knochengerüst eines vorsintflut­lichen Tieres zusammen. Besonders auffallend ist der riesige Kopf. Es handelt sich um eine Eidechsenart. Die ganze Länge des Tieres beträgt drei bis vier Meter. Cs wurden noch weitere ähnliche Knochen gesunden, so daß man hofft, noch ein zweites Tier dieser Gat­tung zu finden. Der Fund wird dem Landes­museum Darmstadt zugeführt werden.

Jnleressengemeinschafl der Theater des befehlen Gebietes.

Wegen der vom Reich und Preußen geplan­ten Vereinheitlichungsmaßnahmen für die Theater des besetzten Gebiets Haven in Berlin Verhand­lungen stattgefunden, die bezüglich Trier und Koblenz bereits zu einer Einigung führten. Beide Städte bilden für ihre Theater eine In­teressengemeinschaft, in der auch das preußische Kultusministerium und das Reichs- Ministerium für die besetzten Gebiete vertreten sein werden. Die Interessengemeinschaft wird eine gewisse Beschränkung des unmittelbaren Ein­flusses der Stadtverwaltungen und Stadtverord­netenversammlungen zur Folge haben, jedoch nur in geldlicher Hinsicht. In künstlerischen Beziehun­gen soll beiden Theatern möglich weitgehende Selbständigkeit verbleuen. Der Reichssinanz« Minister hat zugesagt, Zuschüsse für beide Theater außerhalb des Haushalts zur Verfügung zu stellen, so daß die Aufrechterhaltung der beiden Kunst­stätten unabhängig bleibt von der Gestal­tung der politischen Lage und Verabschiedung des Haushalts im Reichstag. Wegen der Zufa^.^en- arbeit der Theater Mainz und Darmstadt bestehen noch Schwierigkeiten, die erst be­seitigt werden müssen.

IMrgebmsimHambmserMgeWastswchlen

Französische Ehrung eines deutschen Physiker».

DieFranzösische Gesellschaft für die Sicherheit in Luftzeugen" hatte einen Wettbewerb ausgeschrie­ben, um das höchste Maß der Sicherheit für Flugzeuge zu erreichen. Das Preisgericht hat den Kieler Physiker Alexander Dehrn für das von ihm erfundene Behm-Lot für Flugzeuge d i e große goldene Plakette verliehen. Behm baute dasB e h m f ch e Echo 1 o t", das vom Schiff aus unter Wasser nach dem Meeresboden Schallwellen aussendet, und durch einen besonders empfindlichen Kurzzeitmesser die Zeit und damit die Tiefe mißt. In ähnlicher Weise wurde von ihm dann ein Apparat konstruiert, der den Flug, zeugen in Nacht und Nebel anzeigt, wie hoch sie sich über dem Erdboden befinden. Diese wichtige Erfindung hat ihm die oben gemel­dete Ehrung eingetragen.

Beim kentern eines Paddelboote» ertrunken.

Bei Oberrieden fentrte ein Paddelboot auf der Werra. Die in dem Doot befindlichen beiden Insassen fielen ins Wa fer. Einer er­trank, während es gelang, den anderen zu retten. Die Leiche des Ertrunkenen konnte noch nicht geborgen werden.

Reoolte im Tegeler Gefängnis.

In der Strafanstalt in Berlin-Tegel brachen Un­ruhen aus, die durch den Tobfuchtsanfall eines geisteskranken Sträflings her- vorgerufen wurden. Der Tobsüchtige und zwei gei- steskranke Zellengenossen zertrümmerten die Zellen- einrichtung und verbarrikadierten sich hinter den Trümmern. Durch das Toben der drei geisteskran- ken Sträflinae wurden die Insassen der umliegen­den Gemeinschaftszellen veranlaßt, gleichfalls un­ruhig zu werden und konnten von den Wärtern erst mit Gewalt beruhigt werden. Erst spät in der Nacht war es möglich, die Ruhe im Gefängnis voll­ständig wiederherzustellen.

Betrügereien einer wochenendhaussirma.

DieHaberland G. m. b. H." in Stettin zeigte auf der großen Wochenendausstellung in Berlin ein Holzhäuschen, für dessen Erwerb erleichterte Zah. lungsbebingungen gewährt wurden. Die Käufer mußten Notenwechsel ausstellen und als Sicherheit Hypotheken an erster Stelle auf die Grundstücke ein­tragen lassen bzw. Deckungswechsel geben. Diese Hypotheken und Wechsel gab die Gesellschaft sofort an dritte Gutgläubige weiter, die auf prompter Ein- löfung bestanden. Durch das Gebaren der Firma, die fast ohne Mittel arbeitete, sind viele Personen völlig ruiniert worden. Etwa 30 bis 40 Gläubiger haben gegen die Firma Klage angestrengt.

Jährlich 5000 Todesopfer der Kurpfuscherei in Deutschland.

Das Reichsgesundheitsamt beziffert die Zahl der Todesopfer der Kurpfuscher in Deut'chland jährlich auf mehr als 5000, d i e der Patienten, die durch unsach­gemäße Behandlung auf Lebenszeit schweren Schaden erleiden, noch weit höher. Rach behördlicher Statistik betreiben in Deutschland etwa 50 000 sog. Heilkundige ihr Handwerk, in Berlin allein gibt es fast 100 Heil­anstalten, in denen nach den verschiedensten Pfuscherrezepten kuriert wird. Besonders in der Rachkriegszeit hat die Zahl der Kurpfuscher er­heblich zugenommen. Zur De Lmpfung des Kurpfuschertums hat sich ein Bund der durch Kurpfuscher geschädigten Patienten gebildet.

Oie Wetterlage.

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* Schnee a Graupeln. Nebel K Qewiiier,^)Wind$tilic.-O' cicnte« Osi ^5 nissiger Sudsuewesi Q stürmische» nordwcit Oie pfene fliegen mit gern wrnoe. Pie oeiden Stationen stenengtR l* len gePen die Temperatur an Pie Linien reromden Orte mit gleicht» auf meeresniveau umaerechnetee Luftdruck

Wettervoraussage.

Im Hoch hat der Luftdruck weiter zugenommen und erreichte im Kerngebiet, das sich zum Teil Über Ostdeutschland erstreckt, einen Barometerstand von Über 780 mm. Die Windströmuna des Hocks führt von seiner Südseite unserem Gablet Luftmassen aus östlicher Richtung zu. Sie lassen zunächst das trockene Wetter weiter fortbestehen und nächtliche Ausstrahlung wird die Temperaturen vielfach unter den Gefrierpunkt finken lassen. Das nordwestliche Tiefdruckgebiet breitet sich langsam weiter ostwärts aus und seine Warmluft brachte heute morgen an der Westküste von Irland Niederschläge. Sehr wahrscheinlich dürste im Laufe des Donnerstags im Bereich des Tiefs bei uns wieder ein Witterungs­umschlag eintreten.

Wettervoraussage für Mittwoch: Nebelig-wolkig mit Aufheiterung, Temperaturen nachts vielfach unter Null, tagsüber mild, trocken.

Wettervorhersage für Donnerstag: Langsame Bewölkungszunahme, milder und später Neigung zu Niederschlägen wahrscheinlich.

Lufttemperaturen am 20. Februar: mittags« Grad Celsius, abends 4,7 Grad Celsius: am 21. Fe­bruar: morgens0,5 Grad Celsius. Maximum 7 Grad Celsius, Minimum1,4 Grad Celsius. Erdtemperaturen am 20. Februar: abends 4,8 Grad Celsius: am 21. Februar: morgens 2,9 Grad Celsius. Niederschläge 0,1 Millimeter. Sonnenschein­dauer: drei Biertelftunben.