Nr. 247 Erstes Blatt
178. Jahrgang
Zreltag, 19. Oktober 1928
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Dr Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr Wilh Lange für Feuilleton Dr H.THyriot, für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An« zeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Gies;en
Für und wider die Abschaffung der Todesstrafe.
Beratungen im Rechtsausschuß des Reichstags.-Der Vorsitzende Professor Kahl sucht einen Mittelweg mit dem Vorschlag der lebenslänglichen Sicherungsverwahrung für Mörder.
Berlin, 18. Oft. (DDZ.) Der Reichstags- ausschuh für die Strafrechtsreform begann am Donnerstag die Beratung des Abschnittes „Strafen". Bor dem Eintritt in die fachliche Aussprach« erklärte
Reichsjustizminister Koch, dah er sich als einen Freund der Abschaffung der Todes st rase bekenne. Die Bevölkerung Deutschlands zeige trotz der schweren Kriegsjahre, der Revolutions- und Inflationszeiten ein außerordentlich hohes sittliches und moralisches Empfinden. Die meisten Länder Europas kämen ohne die Todesstrafe aus, und es fei nicht elnzuschen, warum man sich in Deutschland an die Beibehaltung der Todesstrafe ketten wolle Die Anwendung der Todesstrafe gegen einen Schuldlosen, die selbst beim besten Prozeßverfahren unb beim besten Richterpersonal nicht vollkommen auszuschiietzen sei, müsse als furchtbares Unglück angesehen wn:den, da es aus keine We ise wieder gutgemacht werden könne und ja ein solcher Fehlspruch jedesmal wieder einen schweren und fast unüberwindlichen Schlag gegen las Verträum der Bevölkerung zur Rechtsprechung bedeute. Der Grund, daß die Todesstrafe abschreckend wirke, sei nicht durchschlagend. Einen Borbehalt müsse er freilich machen: Für Zeiten auherorden t- kicher Gefahren könne der Staat auf die Toi-esstrafe nicht verzichten. 3um Schluß wies der Minister daraus hin, dah auch Oesterreich die Todesstrafe a b g e s ch a f s t habe.
Abg. Or. Rosenfeld (S.) begründet den Antrag feiner Partei über die Abschaffung der Todesstrafe. Er und seine Freunde wollten kein.swcgs an isoziale Elemente schützen. Warum werde im übrigen die Todesstrafe nur bei Mord verhängt? Sei z. V. F r a u e n s ch ä n d u n g bei glrichze.tigcrn Augenausstechen, damit der Täter nicht erkannt werde, nicht weit schlimmer, oder Kinderrnißhand» langen, die Kinder zu Krüppeln machten? Er erinnere an iie Fälle, wo Hn schuldige zum Tode verurteilt seien. Unter Kaiser Wilhelm 1. •- daran erinnere er dir Deutschnationalen — sei lange Jahre feine Todesstrafe bestätigt worden. W«r für die Todesstrafe hier als Gesetzgeber eintrete gebe dadurch dem Henker die Ermächtigung zum' legalisierten Mord. Davor müsse er angesichts der Bolksstimmung warnen.
Abg. Emminger (B.V.P.) begründet den Antrag, dem § 33, der von der Todesstrafe handelt, folgenden zweiten Absatz zu geben: „An Tälern, die bei Begehung der Tat noch nicht 21 Jahre alt waren, darf die Todesstrafe nicht vollstreckt werdeir." Born Standpunkt der Religion könne man weder für noch gegen die Todesstrafe sprechen. Der Staat aber, der in Notfällen des Krieges ufw. das Leben seiner besten Staatsbürger beanspruchen könne und müsse, habe auch das Recht, zum Schutze cher Gesellschaft, wo es nötig, dem Verbrecher baä Leben zu nehmen. Justizirrtümer würden nie ganz verschwinden: aber praktisch spielten diese Fälle überhaupt keine Rolle. Sei denn der Hauptzweck der Strafe Erziehung und Besserung? Das treffe nur bei Jugendlichen zu. Der Hauptzweck der Strafe sei, daß der Staat seine Autorität aufrecht erhält und die Gesellschaft schützt. Die Mörder mögen doch zuerst einmal mit der Abschaffung der Todesstrafe vorangehen. Der Totschläger stelle sich vielfach dem Gericht, der Mörder verberge sich, weil er die Todesstrafe fürchte. Sie Wirte also abschreckend. Wir ständen noch mitten in so starker Kriminalität, dah ein gefährliches Experiment, wie die Abschaffung der Todesstrafe, nicht gewagt werden könne. Er könne die Verantwortung dafür nicht übernehmen, dah die Zahl der Opfer sich durch Abschaffung der Todesstrafe vermehre. Vielleicht könne man auch im Deutschen Strafgesetzbuch eine Ab - ftufung eintreten lassen: für Massenmord, mehrfachen Mord, Mord im Rückfall, Lustmord, Elternmord usw. müsse sie in erster Linie bleiben. Habe man mildernde Umstände, dann könne man den Geschworenen in etwas leichteren Fällen eine Milderung überlassen.
Abg. D. Dr. Kahl (D.V.p.) macht den Versuch eine vermittelnde Lösung zu finden, aber nur für seine Person, nicht für seine Fraktion. Dem Gedanken der Abschreckung steht der Redner zweifelnd gegenüber. Vielleicht könne man immer nur die Fälle nachweisen, in denen die Todesstrafe nicht abgeschreckt habe, aber nicht diejenigen Fälle, in denen sie wirklich abge* schreckt habe. Wenn wirklich ein vollständiges Fehlurteil sich ereignen sollte, so bliebe dem Staate nichts anderes übrig, als das Unglück an den Hin- tervliebenen wiedergutzumachen. Aber ausschlaggebend für die Abschaffung der Todesstrafe könne ein solch bedauernswerter Fall nicht sein. Der juristisch allein vollwertige Grund gegen die Todesstrafe sei ihre Unteilbarkeit und deshalb die Unmöglichkeit, die unendliche Skala der Motive au berücksichtigen. Aber gegenüber dem Entwurf sei dieser Einwand nicht stichhaltig wegen der Ein-
ügung der Vorschriften über die mildernden 1 mstände.
Das ursprüngliche Recht des Staates, für die höchste pflicht der Sicherheit der menschlichen Gesellschaft auch das Leben In Anspruch zu nehmen, könne unmöglich abge st ritten werden. Das zeige auch der Artikel 85 der österreichischen Verfassung, der die Todesstrafe lediglich im ordent
lichen Verfahren abschaffe. Lin Bedenken gegen die Aushebung der Todesstrafe sei niemals aus der Welt zu schaffen. Der lebenslänglich verurteilte habe gewissermaßen einen Freibrief zu weiteren Morden. Lr könne zu irgendeiner wei.eren Strafe nicht mehr verurteilt werden, auch wenn er seinen Wärter, den Geistlichen oder irgendeinen Besucher ermordet.
Nun sei in Oe st erreich die Todes st rase abgeschafft. Ein solcher Dualismus fei auf die Dauer schwer erträglich. Ferner hätten Rechts« lehrer, Richter und Anwälte in steigendem Mähe unterschriftlich sich für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt, wenn auch sicherlich noch nicht die Mehrheit der Richter. Ferner neige der Strafvollzug mehr und mehr dazu, die Todesstrafe nicht zu vollstrecken. Die Sicherheit könne er nun aber nur darin sehen, daß der Mörder, der bisher mit dem Tode bestraft wurde und bestraft werden mußte, unter keinen Umständen in die menschliche Gesellschaft zurückkehren darf. Dann werde allerdings das Zuchthaus das Sammelbecken der Mörder fein, für die keine irgendwelche Milderung vorhanden ist. Er verlange deshalb eine Vorschrift des Inhalts: „Ein wegen Mordes zu lebenslanger Zuchthausstrafe Verurteilter ist im Falle feiner Begnadigung einschließlich der Amnestie in die lebenslange Sicherungsverwahrung überzuführen." Der Redner bittet, materiell noch nichts zu beschließen, sondern erst bei den Vorschriften über die Sicherungsverwahrung. Nach den Beschlüssen darüber werde auch er sich entscheiden.
Abg. Dr. Beil (3.)
erklärt: Er habe alle Argumente gegen die Todesstrafe ernst und sorg,am gewürdigt und abgewertet. Gleichwohl sei er nicht in brr La^e, von seinem Standpunkt abzugehen. Der Staat, der jedem Bürger das Recht der Rotwehr zuerkenne, würde sich selbst des Rechtes der Rotwehr begeben, wenn er die Todesstrafe aufhebe: alle anheren 6tretfmittel seien un'ec älm- ständen für ihn nicht durchführbar. Die Zen- trumsfraktivn lehne das'Prinzip der Rahe und rücksichtslosen Vergeltung ebenso ab, wir die einseitige Rücksichtnahme auf die Strafe und die Volksstimmung. Sie lasse sich lediglich von ihrer innersten äleberzeugung und von dem edlen Grundgedanken der Gerechtigkeit leiten. Heber» triebene Humanität gegen Mörder sei immer gleichbedeutend mit einer Inhumanität gegen d i e Opfer der Mörder und gegen öie ganze Gesellschaft. Der Gesichtspunkt der gerechten Sühne müsse sich mit d.'mGrundgedanken des Schuhes derStaatsbürger und der Sicherung der Gesellschaftsordnung in rechter Weise verbinden. Daraus ergebe sich, daß der Schuh der Volksgenossen die Todesstrafe nur dann erheische und recht- fertige, wenn es sich um die schwersten und abscheulichsten Verbrechen handele. Im übrigen halt der Redner die Strafe, die der Vorsitzende vorschlägt, auf dauernde Entfernung aus der menschlichen Gesellschaft zu erkennen, für schlim mer als den Tod.
Abg. ör. Hanemann (On.)
weist darauf hin, daß in der Praxis die Staaten auf die Todesstrafe nicht verzichten können. England, Frankreich, Italien und die Schweiz hätten die Todes st rafe wieder ein* geführt. Allerdings brauche der Mord nicht unter allen Hmständen der Todesstrafe zu unterliegen. Redner erinnert an die bereits im alten Strafrecht privilegierten Fälle der Kindestötung und an Fälle, wo eine verzweifelte Mutter sich das Leben nehmen und ihre Kinder nicht im Elend zurücklassen wolle. Eins der wichtigsten Momente fei immer wieder die Sicherung der menschlichen Gesellschaft. Die lebenslängliche Verwahrung erlegt der Gesellschaft K 0 st e n auf, die für andere Zwecke besser anzuwenden wären. Dabei schütze aber diese kostspielig« Sicherheitsverwahrung nicht einmal zuverlässig vor weiteren Morden und Schandtaten. Redner erwähnte einen Fall, wo ein Ausbrecher den Wärter, dessen vierjähriges Kind und einen Säugling ermordet habe. Beim gegenwärtigen Zustande der Kriminalität glaube seine Fraktion noch nicht auf baß äußerst« Strafmittel verzichten zu können.
Sin Luffschiffdienst über den Atlantik.
Eckeners Besprechungen in Amerika.
L a k e h u r st, 18. Oft. (Associated Preß.) Dr. Eckener erhielt zahlreiche Briefe von Städten zwilchen Lakehurst und Chikago, in denen die Hoffnung ausgesprochen wird, daß der „Graf Zeppelin" sie auf seiner in der nächsten Woche beginnenden Fahrt nach dem mittleren Westen überfliegen werde. Der Ravigalionsoffizier v. Schiller teilte mit, der Reiseplan sei noch nicht endgültig fe st gelegt, jedoch sollen möglich st zahlreiche Städte überflogen werden. Ziemlich sicher ist es, dah das Luftschiff nach A k r 0 n, dem Sih der Goodyear Zeppelin Company und nach Detroit kommen wird. In Detroit dürfte es am Ankermast im Ford-Flughasen anlegen.
Heute fand hier eine Konferenz von Persönlichkeiten statt, die sich wie verlautet, für den Plan Dr. Eckeners, 14 Millionen Dollar für die Einrichtung eines regelmäßigen transatlantischen Luft- schiffdienstes aufzubringen, interessieren. Dr. Eckener selbst nahm nicht an der Konferenz teil.
Eine neue Einsturzkatafirophe.
In Vincennes stürzt ein Sechsstockneubau zusammen und begräbt 29 Arbeiter unter den Trümmern. — Sieben Todesopfer geborgen.
Paris, 18. Oktober. (Wv.) Um 16 Uhr ist heute ein im Bau befindliches Haus in Vincennes, das bereits bis zum sechsten Stockwerk errichtet war, plötzlich — ähnlich wie in Prag — eingestürzt. Etwa 25 Arbeiter (die genaue Zahl läßt sich im Augenblick nicht feststellen) waren zur Zeit des Unglücks auf dem Bauplatz beschäftigt. Sofort wurde die Straße und die umliegenden unbebauten Plätze mit Steintrümmern überschüttet. von dem Haus steht nur noch das erste Stockwerk. Der Feuerwehr gelang es nach einer Stunde, sechs Arbeiter zu bergen. Zwei von ihnen waren bereits tot, die anderen wurden schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Später Hal die Rettungsmannschaft sich mit einem unter den Trümmern liegenden Arbeiter verständigen können, der mitteilte, daß neben ihm drei bewußtlose Kameraden liegen. Der Feuerwehr gelang es, dem Arbeiter durch einen Schlauch etwas Rum zuzuführen.
Sämtliche Opfer sind, wie die Mehrzahl der dort beschäftigten Arbeiter, Italiener. Zwei Schlosser konnten sich durch herausspringen aus den Fenstern teilen, einem Arbeiter gelang es, mit leichten Verletzungen zu flüchten. Der Baumeister, der im Erdgeschoß bereits eine Wohnung für sich hatte fertigstellen lassen, befand sich nicht, wie anfänglich geglaubt, im Augenblick des Unglücks im Hause, sondern seine Frau, der es aber gelang, sich zu retten. Der Baumeister selbst befindet sich jetzt auf der Unglücksstätte, ist aber noch unfähig, überhaupt anzugeben, wieviel Arbeiter er beschäftige, lleber die Ursache des Unglücks ist noch nichts bekannt, heute abend waren die Aufräumungsarbeiten so weit gediehen, dah man einen Teil des Gebälkes freilegen konnte, unter dem sich noch fünf 21 r - beiter befinden. Lin Maurermeister, der gegen 16 Uhr auf der Straße Augenzeuge des L i n- st u r z e s war, sah, wie die Mauern des Hauses wankten und nach der Gartenseite hin z u -
sammenstürzten. Gleichzeitig entwickelte sich eine dicke Staubwolke. Er erklärt, es hätten sich vor einem Monat Risse an dem Hause gezeigt, aber man habe die erforderlichen Ausbesserungen vorgenommen.
3m Laufe der Rächt sind weitere vier Tote geborgen, was die Zahl der bis jetzt zutage geförderten Todesopfer auf sieben erhöht. Unter den Toten befindet sich auch jener Arbeiter, mit dem die Rettungsmannschaften am Abend sprechen und dem sie Rum zur Stärkung einflößen konnten. Während der Aufräumungsarbeiten sind noch fünf Mauern eingestürzt. Die Rettungsmannschaften hörten im Laufe der Rächt noch die Stimmen von zwei Personen, die aber noch nicht befreit werden konnten. Man glaubt, daß nunmehr noch etwa zwölf Arbeiter unter den Trümmern sind.
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Der Italiener Provini, der der Eigentümer und Bauherr des eingestürzten Hauses ist, hat übrigens, als er sich einen Augenblick unbeobacht. t glaubte, einen Selbstmordver- s u ch unternommen. Der Stadtrat von Vincennes hat die Hergabe von Krediten zur Unter» stühung der Familien der Opfer, sowie die Beerdigung der Verunglückten auf Kosten der Stadtverwaltung brschlossen. Rach dem „Journal" hat Provini, anscheinend aus Ersparnisrücksichten, die Pläne des Reubaues nicht durch einen Architelten, sondern durch einen einfachen Ba uzeichner Herstellen lassen. Außerdem soll der Bau zu schnell durchgeführt worden sein. Nach dem „Petit Journal" hatte das Gebäude trotz seiner sechs Stockwerke nur 80 Zentimeter ft arte Grundmauern. Dor 14 Tagen soll man einen Riß und sogar ein leichtes Nachrutschen auf dem linken Flügel nach dem Garten hin bemerkt haben, und ein Maurermeister, der am Bau beschäftigt war, erklärte, Provini habe, als er ihn darauf aufmerksam machte, befohlen, das Loch mitZementzuzustopfen.
Parker Silberi Mi nach Paris, Am und SriifieL
Befriedigendes Ergebnis der Londoner Besprechungen des ReparationSagenien.
Paris, 19. Oft. (WTB. Funkspruch.) „Petit Journal" berichtet, daß der Generalagent für die Reparationszahlungen, Parker Gilbert, gestern Abend aus London kommend in Paris eingetroffen ist. Das Blatt glaubt zu wissen, daß er heute eine Unterredung mit p 0 incare haben wird, die sich auf die Möglichkeit einer R e - vision des Dawesplanes beziehen wird, von Paris aus wird Parker Gilbert nach Rom und dann wahrscheinlich nach Brüssel fahren, um dort Besprechungen über das gleiche Thema zu führen. Alsdann wird er nach Berlin zurückkehren, um die Verhandlungen mit der Reichsregierung fortzusehen.
Hebet seine Londoner Besprechungen mit Churchill, über die wir gestern schon berichteten, verlautet noch, dah es ihm nach erheblichen Schwierigkeiten gelungen sein soll, den Schahkanzler zu dem versprechen zu bewegen, dah England die kommende Dawesplankonferen; nicht durch Obstruktion behindern werde. Parker Gilbert lege Wert daraus, dah diese Konferenz z w i s ch en dem 10. Rovember und dem Monat Mär; ab- gehalten werde, also nach den amerikanischen Präsidentschaftswahlen und vor den britischen Parlamentswahlen.
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In ihr«m offenbar inspirierten Artikel zu den Londoner Besprechungen Parker Gilberts verbreitet sich die „Times" über die Rheinlandfrage und die Reparationsfrage und erklärt, die jetzt eröffneten Desprechungen hätten zum Ziel, die der deutschen Souveränität auferlegten Einschränkungen zu kritisieren. Das Blatt sagt dann: In der Frage der Ernen
nung des in Aussicht genommenen Sachver - ständigenausschusses sind bereits gute Vorarbeiten geleistet worden. Inzwischen ist noch eine diplomatische Frage zu regeln, nämlich welche Regierung die Initiative ergreifen und offiziell di« Bildung des Sachverständigenausschusses beantragen soll. Der Standpunit der britischen Regierung ist der. dah sie sich, solange feststeht, daß dem britischen Steuerzahler keine neuen Lasten auferlegt würden, nicht von irgendeinem Versuch fernhalten wird, die endgültige Regelung der Reparationsfrage zu beschleunigen. Die Ansicht der Schahamtssachverständigen über die Möglichkeit einer Regelung innerhalb der nächsten sechs Monate ist nicht so optimistisch, wie die ihrer französischen, deutschen und sogar amerikanischen Kollegen. Die Hcnchtfrage ist. ob es angebracht ist, die Festsetzung der deutschen Reparativns- summe im gegenwärtigen Augenblick zu erörtern. Parker Gilbert glaubt es und Poincare, viele deutsch« Staatsmänner und eine große Anzahl einflußreicher Amerikaner teilen seine Auffassung. Die französisch« Regierung sieht sich noch immer der Rotwendigkeit gegenüber, 400 Millionen Dollar für amerikanische Kriegsanleihe im August nächsten Iahres zu bezahlen und wünscht dringend, eine Regelung zu erlangen, die den Weg zur Kommerzialisierung der deutschen Schuld dadurch eröffnen würde, daß in nicht allzu langer Zeit die deutschen Eisenbahn- und Industrieobligationen auf den Markt gebracht werden. Hnd die deutsch« Regierung ist sicher lebhaft an einer Regelung interessiert, die nicht nut ihre Verpflichtungen genau bezeichnen, sondern sie auch von der lästigen Kontrolle des Dawesplanes befreien würde."


