Ausgabe 
17.1.1928
 
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Ur. U Lrfter Blatt

178. Zahrgaag

Dienstag, 17. Januar 1928

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Vieheu« FamUiendtätter Hetmat im Bild Die Scholle.

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Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantworllich für Politik Dr. Fr. Wilh Gange; für Feuilleton 0r H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschem; für den An­zeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Bietzen.

Der erste Tag der Berliner Länderkonferenz.

Möglichkeiten.

Die gestern begonnene Berliner Konferenz der Länderregierungen hat nach außen hin eine sehr klar umschriebene Ausgabe: Vereinfachung und Ersparnisse der öffentlichen Ver- w a l t u n g herbeizuführen. Aber dieses Ziel be­deutet etwas ganz anderes, je nadjbem, ob es von den Anhängern der unitarischen Parteien oder der föde- ralisttschen, von Preußen, Hessen und Thüringen, oder von Bayern, oder wieder von andern deut­schen Ländern her betrachtet wird.

Die Gegensätze haben sich in der öffentlichen Auseinandersetzung gezeigt, die vor Beginn der Konferenz bereits eingesetzt hatte. Und es scheint, daß besonders die bayerischen Bedenken, im Verein mit dem starken Einfluß des Zen- trums ausgesprochen rmitarische Gedankengänge von vornherein soweit ausgcschaltet haben, daß man als Programmüberschrift für die Länderkonferenz dieHerbeiführung des wahren Föde- r a l i s m u s im Aufbau des Reiches" in Umlauf ge­setzt hat. Auch das ist ein Programm, das sich hören läßt, denn ein wahrer Föderalismus ist von dem Zustand, wie er bisher besteht und von den partt« kularistischen Bestrebungen einzelner, allerdings ver­einzelter Gruppen im Deutschen Reich vielleicht viel weiter entfernt als von dem, was man kurzerhand als Unitarismus bezeichnet hat. Wenn es gelingt, die sämtlichen 200 Enklaven und Exklaven au beseitigen, die jeden Unbefangenen azx ein lächer­liches, Geld und Arbeit fressendes Ueberbleibsel einer alten Dynastienpolitik anmuten, wenn die einzelnen Länder sich einigermaßen schlüsselmähig, d. h. im Verhältnis zu chrer Bevölkerungszahl und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit auf das Ausmaß ihres Derwaltungsapparates fest- legen, wenn sie Funkttonen, die an sich mit der Aufrechterhaltung der oerfasiungsmäßigen Länder­hoheit nicht kollidieren, freilich an das Reich abgeben, so daß dieses in bezug auf die Fi­nanzverwaltung und die Justiz einen einheit­lichen Apparat im ganzen Reiche ausziehen kann, und wenn sie schließlich die Ersparnis­maßnahmen, für deren Erforschung und An­regung der Reichsfparkommisiar besteht, auf einen einheitlichen Plan bringen, so ist praktisch schon |ehr viel geschehen, auch wenn das alles un­ter der Schutzmarke des Föderalismus und mit einer starken Betonung der Eigenstaatlichkeit vor sich geht.

Es ist durchaus öenfear, daß ein solcher ®<» sundungs- und Rationalisierungsprozeh sogar dazu benutzt werden konnte, den Ländern ihre eigenen und im föderalistischen Sinne für sie wesentlichen Aufgaben, also vor allem diejenigen auf dem Gebiete der Kultur zu bestätigen und zu verstärken. Auch für die grundsätzlichen Unitarier ist es durchaus offenkumüg, daß die mancherlei Mängel einer Staatsbildung nach dy­nastischen Interessen und Zufällen bis zu einem gewissen Grade durch die hochbedeutsamen Krafts quellen kompensiert werden, die in der Schaf­fung und Erhaltung von Kulturzen­tren in den vielen größeren und kleineren Hauptstädten der deutschen Länder in Jahrhun­derten erwachsen sind. Und kein vernünftiger Mensch denkt daran, diese Kraftquellen zugunsten einer Nivellierung,' einer Zentralisierung zu ver­stopfen. So wenig ehrlicher Föderalismus mit Partikularismus identisch ist, so wenig ist em richtig verstandener, die historischen Dorbedingun- gen erkennender Unitarismus mit einem öden und verödenden Zentralismus übereinstimmend. Es handelt sich hier also, wenn man die Auf­gaben der Länderkonferenz von einer höheren Warte betrachtet, um die Schaffung eines all­gemeinen Verständnisses für die zweck­mäßigste Form der Reichsverwaltung unter Voranstellung des durch unsere wirtschaftliche Lage und unsere finanziellen Verpflichtungen zwangsläufig entscheidend gewordenen Erspar­nisgedankens. Wenn auch die Konferenz als erster Versuch dieser Art vielleicht zunächst noch die Widerstände etwas in den Vordergrund stellt, so ist eine Einigung auf dieses Ziel dvch das Entscheidende.

Die Eröffnungssitzung.

Die Referate.

Verl in, 16. Ian. (WB.) Um 10,15 Uhr eröffnete der Reichskanzler Dr. Marx im Kongrehsaal der Reichskanzlei die Länder­konferenz, an der sämtliche Reichsmini- st e r mit ihren Staatssekretären Reichsauhen- minister Dr. Stresemann war durch seine Krank­heit an der Teilnahme verhindert Reichsspar­kommissar, Staatsminister a. D. Dr. Saemisch, Staatssekretär Dr. Meißner vom Büro des Reichspräsidenten, Gesandter Dr. H a n i e I von Hainhausen und die Ländervertreter teil­nahmen. Der Reichskanzler wies in seiner Be­grüßungsansprache auf Die historische Bedeutung des Versammlungssaales hin, in dem 1878 der Berliner Kongreß und im November 1918 die bedeutsame Aussprache mit den Vertretern der einzelnen Freistaaten unter dem Vorsitz des damaligen Volksbeauftragten und späteren Reichspräsidenten Ebert ftattfanben, Er skiz­zierte dann kurz die Aufgabe der Länderkon­ferenz wobei er besonders hervorhob, daß jede Neuregelung in den Beziehungen zwischen Reich und Ländern auf der Grundlage vollster gegenseitiger Loyalität er­folgen müsse. Es werde sich ferner vor allem

darum handeln müssen, einzelnen Länder d u rch Uebernahme gewisser Verwaltungs­zweige auf das Reich zu helfen, ferner die Beseitigung der Enklaven und Ex­klaven mit möglichster Beschleunigung zu be­treiben und im Reich und in den Ländern auf dem Wege umfassender Verwaltungsmah- nahmen wesentliche Ersparnisse zu er­zielen. Die Reichsregierung erwarte von den Beratungen ein ergiebiges Resultat und von der Aussprache eine Vertiefung und Stärkung des

Bewußtseins, daß die Einheit der Ration und des Reiches unser wertvollstes und bestes Gut sei, das dem Deutschen Volke aus den Stür­men der Kriegs- und Nachkriegszeit geblieben sei.

Nach geschäftsordnungsmahigen Mitteilungen begannen zu der Frage der verfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Reich und Ländern die Referate und Korreferate. Als Redner sind hierzu bekanntlich vorgesehen als Referenten der Präsident des Hamburger Senats Bürger-

Eine historische Erinnerung.

Berliner Kongreß und Länderkonferenz.

Berlin, 17. Ian. Der große Kongreßsaal der Reichskanzlei hatte gestern wieder einmal einen historischen Tag. Seit langen Iahren hat er im Wesentlichen als Vor- und Wartezimmer für die Arbeitsräume des jeweiligen Reichskanzlers ge­dient. Aber er hat mindestens in zwei Fällen, wie das Reichskanzler Dr. Marx gestern bei der Eröffnung der Länderkonferenz hervorhob, schon früher einem weltgeschichtlichen Ereignis als Raum gedient: dem Berliner Kongreß von 1 878 und der ersten innerdeutschen Besprechung, in der die Volksbeauftragten unter Vorsitz Eberts mit den mehr oder weni­ger autorisierten Vertretern der einzelnen deut­schen Länder über die nächste Gestaltung der Singe sich aussprachen.

Wird es diesmal einen Bismarck, einen Bea­consfield, eine Gortschakow, einen Andrassy geben? und wer wird die Rolle dieser Historie schen Persönlichkeiten spielen, die in Lebensgröße von Anton v. Werner in jenem berühmten Bild des Berliner Kongresses festgehalten sind? Dies Bild beftndet sich übrigens ittcht etwa in der Reichskanzlei, deren historischen Kongreßsaal es wiedergibt, sondern im Bankettsaal des Roten Hauses, des Rathauses der Stadt Berlin. Da­mals galt es, den Frieden von S. Stefano zwi­schen Rußland und der Türkei zu erörtern,' ihn mit den älteren Verträgen und den Inter­essen der Großmächte, vor allem Englands und Oesterreichs in ©inflang zu bringen. Andrassy hatte es angeregt und der englische 'Premier­minister, Lord Salisbury, hatte ihn unterstützt.

Auch diesmal handelt es sich darum, einen früher vollzogenen Staatsakt in gewissem Sinne zu revi­dieren und mit den Bedürfnissen der beteiligten

Hoheitsvertretungen in Einklang zu bringen, nämlich um die Weimarer Verfassung von 1919 und die Bedürfnisse nach reibungslofen, sparsamem und höchstwirksamen Jneinanderareifen der Reichs­und der Ländermaschinerie. Der Berliner Kon­greß tagte einen Monat lang, vom 13. Juni bis 17. Juli 1878 und führte am letztgenannten Tage zur Unterzeichnung des Vertrages, der Rumänien, Serbien und Montenegro ihre Unabhängigkeit, Bul­garien die tributäre Souveränität, Ost-Rumelien die provinzielle Autonomie und Oesterreich und Ruß­land Abtretungen der Türkei brachte. Die ,L ä n b e r- konserenz soll nur zwei, höchstens drei Tage dauern und soll keine Gebietsoerluste für die einen oder anderen Teilnehmer erbringen. Aoer doch auch Abtretungen, insofern man endlich mit den 200 Zwerggebieten ein Ende zu machen versteht, die außerhalb ihrer eigentlichen Hoheitsverwaltung auf dem Boden einesfremden" deutschen Landes ein mehr oder weniger kümmerliches und kostspie­liges Derwaltungsdasein fristen. Und vielleicht auch diese ober jene Abtretung von Rechten, wobei jedoch, richtig verstanden, der Abtretende meist der eigentliche Gewinner sein wird.

Es lasten sich also schon einige Analogien zwi­schen dem historischen Vorgang im Kongreßsaal des Kanzlerpalais und der heutigen Konferenz Herstellen, und man möchte hoffen, daß, ebenso wie dem Kon­greß von 1878 die Berliner Konferenz von 1880 und 1881 gefolgt sind, um bestimmte Rechtsfragen der Meerengen und der Donau endgültig zu lösen, auch der Berliner Landerkonferenz weitere Verhandlungen folgen werden, die das große Ge­biet der inneren Verwaltungsreform und der orga­nischen Neugliederung des Reiches erfolgreich bis zu Ende bearbeiten.

RheinlaMäunumg gegen neue Leistungen.

Paul-Boncour fordert weitere Sicherheiten.

Eigene Drahtmeldung desGießener Anzeigers".

Berlin, 17. Ian. Herr Paul-Boncour, der engste Mitarbeiter Poincarös, fühlt sich schwer gekränkt, daß die gesamte deutsche Presse ihn einenSozialistischen TRilita- risten" genannt hat, weil er die Räumung des Rheinlandes, für die er in der Theorie ist, von neuen deutschen Ge­genleistungen abhängig macht. Im Paris mibi" veröffentlicht er eine sehr aus­führliche Unterredung, um diesen Vorwurf zu entkräften. Wir können uns aber zu unserem Bedauern nicht helfen, wir müssen auch diesmal wieder feststeklen, daß er ein Militarist aus­giebigsten Ausmaßes ist. Gewiß hat er Recht, daß jede wirkliche Llnnäherung zwischen Deutsch­land und Frankreich unmöglich ist, solange Truppen des einen Lande s das Ge­biet des anderen beseht halten. Die Schlußfolgerung, die er zieht, wird auch von Deutschland geteilt, daß der Rhein sobald wie möglich geräumt werden müsse, nur kommt dann bei ihm sofort der Pferdefußnicht ohne eine Gegenleistung, die die Sicherheit gewährleistet". Da trennen sich eben die Auffassungen, und dieser Nachsatz ist doch weiter nichts als die Negierung des Vor­satzes.

Auch Herr Paul-Boncour wagt nicht zu be­streiten, daß im Iahre 1935 spätestens das ge­samte besetzte Gebiet geräumt werden müsse. Dann kann von Gegenleistung natürlich keine Rede mehr fein. Er will also sich eine Leistung, die terminmähig feststeht, doppelt bezahlen lassen, nicht etwa in Form eines Trinkgeldes, sondern einer Dauerlast, die er sich so vorstellt, daß eine internationale Kontrolle am Rhein aufpassen müßte, ob Deutschland irgend­welche Kriegsvorbeveitungen betreibt. Diese Kon­trolle, behauptet er zwar, würde für Frank­reich ebenso gelten, wie für Deutschland. Wenn das wirklich seine Meinung wäre, liehe sich darüber reden. Nur, er will die Kontrolle zweifellos lediglich für die entmili­tarisierte Zone, und die gibt es ja in Frankreich nicht. Das ist das Taschenspielerkunst- stückchen, mit dem Herr Paul-Boncour arbeitet, obwohl er gerade als Sozialist für das, wa- Deutschland will, volles Verständnis haben müßte.

Die Abrüstungsbedingungen sind erfüllt, zur Erfüllung der Sicherheitsbedingungen sind die Locarnoverträge geschlossen. Deutschland hat also

nicht nur einen moralischen, sondern auch einen juristischen Anspruch auf Grund des Ver­sailler Vertrages darauf, daß die Räumung sofort vollzogen wird. Gerade ein Sozialist müßte sich dieser Beweisführung anschließen. Will er für Frankreich noch etwas mehr heraus- holen, dann könnte es doch höchstens der Vor­schlag sein, daß bis zu dem Stichtag des Iah.res 1935 an Stelle der Besatzung die immer noch über 60 000 Mann groß ist! eine internationale Kontrolle träte, daß aber dann jedes einseitige Einspruchsrecht ver­schwindet. Wollen bte Franzosen eine dauernde internationale Sicherung, so sind wir auch damit einverstanden, aber selbstverständlich nur auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. Die entmilitarisierte Zone müßte sich auf bei­den Seiten der westlichen Grenze, also auf Deutschland, Frankreich und Belgien, erstrecken und müßte unter eine Kontrolle des Völkerbundes gestellt werden, der das Recht unbegrenzter Aufsicht hat. Wir möchten aber wohl wissen, was Frankreich sagte, wenn ihm eine derartige Zumutung ernsthaft gestellt würde, nachdem es soeben erst Milliarden für neue Ver­teidigungsmittel seiner Ostgrenze bewilligt hat. Es bleibt also dabei, Herr Paul-Boncour ist Rationalist und Militarist, von Sozia­lismus hat er höchstens soviel, wie nötig ist, um innerpolitisch eine gute Figur zu machen.

Ohne Erlaubnis im besetzten Gebiet.

Berlin, 16. Ian. (WB.) Wie den Blättern mitgeteilt wird, ist ein Soldat Merk, der in Ludwigsburg der Reichswehrformation angehört, bereits 24mal zu feinen Eltern ins besetzte Gebiet gereist, ohne die vorgeschriebene Er­laubnis nachgeholt zu haben. Bei dem jetzigen 25. Mal ist er auf Denunziation von deutscher Seite von den französischen Be­hörden fest genommen worden. Auf Inter­vention der deutschen Behörden wurde er auf persönlichen Befehl des Generals Guillaumat in Freiheit gesetzt und an die Grenze des besetzten Gebietes gebracht. Ob er über militärische Dinge ausgefragt worden ist, konnte bisher noch nicht festgestellt werden, ob­wohl solche Ausfrqgungen an 6er Tagesordnung zu sein scheinen. Die französischen Behörden haben sich dem Merk gegenüber sehr nach­sichtig gezeigt.

meister Dr. Petersen und der württembe' gische Staatspräsident Bazille, und als Korrefe­renten der bayerische Ministerpräsident Dr. Held und der preußische Ministerpräsident Dr. h. c. Braun.

Das Referat des Hamburger Bürgermeisters Dr. Petersen

gipfelte in dem Vorschlag, einen Sachver - ständigenauSschuy einzusetzen, der die bis­her vorliegenden Entwürfe für die Umgestal­tung des Reiches durcharbeiten, eigene Vor­schläge machen und sie der weiteren Beschluß­fassung der zuständigen Stellen zur Verfügung stellen soll. Dieser Ausschuß soll zusammengesetzt sein aus Politikern, Verwaltungspraktikern, Staats- und Verwaltungsrechtlern, Vertretern der Wirtschaft, einschließlich der Arbeitnehmer- orga^isattonen. Den Vorsitz soll ein Vertrauens­mann der Reichsregierung und der Landerregie­rungen führen. Die jetzige Länderkonferenz soll nach der Auffassung Petersens die Fragen formulieren, die dem Ausschuß vorzulegen wären, und seine Arbeitsgebiete genau abgren­zen. 2m Verlaufe seiner Rede sprach Petersen die einzelnen Vorschläge zur Reform des Reiches durch. Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß über die Einzelheiten Der Umgestaltung keine Übereinstimmung besteht, daß aber alle Vor­schläge sich in folgenden grundsätzlichen Punkten einig sind:

1. Durchführung des demokratischen Prin­zips der Reichsverfassung auch bei der Ein­wirkung der Länder auf die willensbildung des Reiches.

2. Stärkung der Relchsgewalt.

3. Vereinheitlichung der politischen Willensbildung in einem einzigen Reichsparlament und damit Vermehrung der Stetigkeit in der Verwaltung des Reiches.

4. Aufbau lebendiger unterer und mittlerer Selb ft Verwaltungsbezirke und Ver­kürzung des Instanzenweges zur Zentralregierung.

5. Neugliederung des Reiches In Ge­bilde, die kulturell und wirtfchaftspolittsch lebensfähig sind und im Rahmen des Reiches ein Eigenleben führen.

Dieser Weg fei auch außenpolitisch ungangbar wegen der Reparationsschulden. Wenn aber eine Beseitigung der jetzigen Fehler durch den Aus­bau der föderalistischen Verfas­sungselemente nicht denkbar sei, so müsse man die Möglichkeiten des Einheitsstaates prüfen. Dr. Petersen ging dann die Einzelheiten der vorliegenden Vorschläge durch und dabei besprach er insbesondere den Plan der Bil­dung freier Reichsländer mit eigenem Landtage und eigenem Landespräsidenten. Er erklärte, daß ihm dieser Vorschlag ganz un­möglich erscheint, weil seine Voraussetzung die Zerbröckelung Preußens wäre. Preu­ßen müsse aber erhalten bleiben, bis es im Reiche aufgehen kann. Der umgekehrte Weg sei ver­hängnisvoll.

Oer würtiembergische Staatspräsident Bazille

betonte dann in seinem VortragReich und Län­der" nach einer eingehenden Besprechung der fundamentalen Grundsätze der Verfassung Bismarcks, auf deren Grundlage sich das deutsche Volk mit größter Schnelligkeit zum kraftvollsten Volk der Erde entwickelte, daß die BismarckscheVerfassung ein System von Ge­wichten und Gegengewichten bildete, indem jedes Gewicht mit seiner vollen Kraft wirken konnte, ohne die Wirksamkeit der anderen zu vernichten. Alsdann zählte der Redner die Punkte auf. in denen eine Preis­gabe der Grundsätze der Bismarckschen Polittk in der Weimarer Verfassung erfolgte. Unter den Folgen, die das Verlassen der Bismarckschen Grundsätze harbeiführte, unterstrich Bazille be­sonders die auf dem Gebiete des Finanz­wesens, wo sich geradezu groteske Zu - stände entwickelt hätten. Er führte dabei aus:

Das Reich wälzt die Ausgaben, die cs ihrer inneren Natur nach selbst tragen muß, die ülein- renfnerfurforge und Soziallasten, auf die Länder und Gemeinden ab. Es zwingt sie weiterhin, teils direkt, teils indirekt zu immer neuen Aus­gaben. Wichtige Steuern dagegen, die für die Länder und Gemeinden ganz unentbehrlich waren und find, vor allem die Einkommensteuer nimmt sie in die eigene Gesetzgebung und Ver­waltung und überweist dann von ihrem Ertrag den größeren Teil den Ländern und Gemeinden mit dem Verlangen, damit auszukommen, ob­wohl den Organen des Reiches jeder ausreichende Einblick in die Finanzgcbarung der Länder und Gemeinden, in ihre Bedürfnisse und in die Mög­lichkeiten sparsamerer Verwaltung fehlt und immer fehlen wird.

Verwaltungsreformen, sind zwar nötig und mög­lich. In Wahrheit liegt die Krankheit, unter der die Steuerzahler leiden,, nicht in der Existenz der Länder und den Einrichttwgen ihrer Verwal­tung, sondern allein in den Irrtümern, in denen die Baumeister der Reichsverfassung befangen waren. Auch die Klagen der Städte haben ihren Grund in den Gesetzen und Maßnahmen