Ausgabe 
11.10.1928
 
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Jahren hier nicht mehr geübte Brauch des Werdeganges tritt in dies:m Jahre wieder in Erscheinung. Die durch das Ausbleiben eines wirksamen Regens hervorgerufene Futtermit­telknappheit veranlaßt viele Landwirte, ihr Bieh auf die abgemähten Wiesen zur Weide zu führen. Teilweise, besonders auf Dergwiesen, war der Stand des Grummetgrases so schlecht, das; es den Landwirten lohnender erschien, diese Wie­sen ungemäht abweiden zu lassen.

> Holzheim, 10. Oft. Infolge längerer Krankheit unserer Hebamme, Frau Marga­rete Schneider, die jetzt auf 43 Dienstjahre zurückblicken kann, war unsere Gemeinde genötigt, sich nach einer Nachfolgerin umzusehen. Auf der Bürgermeisterei waren acht Bewerbungen ein­gegangen. Durch die zuständige Kommission wurde Frau FriedaDiehl zur Nachfolgerin bestimmt. Frau Margarete Schneider wird nach ihrer Wiederherstellung den Dienst vorläufig noch ver­sehen. Durch ihre Freundlichkeit und berufliche Tüchtigkeit wird sie allgemein geschäht und er­freut sich in unserer Gemeinde großer Beliebt­heit. Anläßlich ihres 40. DiensHubiläums vor c-rei Jahren ließ ihr die Gemeinde in Anerken­nung ihrer Verdienste ein schönes Geschenk überreichen. Wie vielerorts, so war auch hier zur Wahl zur Kirchengemeindevertre- t u n g nur e i n Wahlvorschlag ein^egangen. Da­mit wurde die Wahl überflüs ig, die seitherigen Mitglieder gelten als gewählt.

Kreis Büdingen.

Aus dem Niddatal, 10. Oft. Die dies­jährige Dreschs aison nähert sich ihrem Ende. Verschiedentlich sind bereits die Dreschmaschinen in ihre Hallen zurückgebracht worden. Die vor­zügliche Beschaffenheit des Getreides, in Ver­bindung mit anhaltend gutem Wetter während der Dreschperiode liehen kaum Stockungen auf­treten. Der Preis pro Dreschstunde betrug an­fänglich 8,50 Mk., bröckelte aber in den letzten Wochen, wo sich mehr die Konkurrenz bemerkbar machte, auf V/t und 7 Mk. ab.

Kreis Schotten.

Schotten, 10. Okt. Der Leiter des hiesigen Kreisbauamts, der späteren Zneigstelle des Kreis­bauamts Büdingen, Reg.-Baurat Nodnagel, wurde nach Erbach i. O. verseht. In einer imHess. Haus" stattgefundenen Abschieds- feier gedachten der D. H. C. und Kriegerverein durch Apotheker Scriba, die Freiw. Feuer­wehr durch Otto Stang, die Stadt durch Bür­germeister M e n g e l des verdienstvollen Wirkens deS Scheidenden und entboten ihm herzliche Wünsche für die Zukunft. Musikalische und dekla­matorische Darbietungen gaben der Feier einen schönen Rahmen.

Kreis Alsfeld.

w Homberg a. d. Ohm, 10. Oktober. Dieser Tage mußte die Firma Da uster eine ganze Anzahl Steinbrucharbeiter entlas- s e n. Da sich zur Zeit andere Arbeitsgelegenheit nicht, ober nur in kleinem Mahstabe bietet, dürfte ein sehr großer Teil der Arbeiter auf Arbeitslosenunterstützung angewiesen fein. Wie man hört, ist ungenügender Absatz der Grund zur Entlassung gewesen. Gestern wurden an der Provinzialstrahe zwischen hier und Dannenrod Wirtschaftsäpfel und Birnen ver­steigert. Es hatten sich diesmal nicht allzu­viele Kaufliebhaber eingefunden. Trotzdem wurde der Korb Aepfet mit etwa 24 Mk., Dirnen durchschnittlich mit 2 Mk. bezahlt. Der größte Teil des Obstes wurde von einer Obstverwer- tungSgesellschaft aufgekauft.

-er. Homberg a. d. Ohm, 10. Oft. Unser statt­liches Rathaus, ein Holzbau aus dem 16. Jahrhundert, der außer den Geschäftsräumen der Türgermeifterei auch zwei Schulsäle enthält, wurde gründlich renoviert und ist nun wieder eine Zierde des Marktplatzes geworden. Auf dem Rathausturm wird auch die auto­matisch-elektrische Turmuhr, die zwei Zifferblätter erhält, in Kürze aufgestellt.

Nieder-Gemünden, 10. Oktober. Die Schützenabteilung des Schützen- und Sport­vereins Nieder-Gemünden beging am Samstag die Feier ihres 20jährigen Be­stehens. Nach einem Prolog von Frl. Jakob gab der erste Vorsitzende Scholl in einer län­geren Ansprache einen fesselnden Rückblick auf die vereinsgefchichte. Gesellige Darbietungen man» ingfachster Art füllten im übrigen die Feststun­den bestens aus.

Preußen.

Kreis Wetzlar.

ZZ Wetzlar, 10. Okt. Der Bau der neuen FriedhofSkapelle dürfte in den nächsten Wochen beendet werden. Die Ausmalungen im Innern der Kapelle sind beendet und stellen in ihrer Art ein Novum dar, das mindestens eine künstlerische Leistung bedeutet. Ob zwar die Aus­malung überall Zustimmung findet, wird sich erst zeigen, wenn das Publikum hierzu Stellung ge­nommen hat. Auch das mit der Friedhofskapelle Derbunbene Krematorium ist fertiggestellt. Mit seiner Inbetriebnahme wird auch für das diesige Beerdigungswesen eine neue Aera an» fangen. Da in der Stadt ein weitverzweigter Feuerbestattungsverein besteht, so ist mit einer größeren Zahl von Verbrennungen zu rechnen.

Kreis Biedenkopf.

# Holzhausen bei Gladenbach, 10. Oft. Dieser Tage hat die hiesige Textileinkaufs­genossenschaft ihr neuerbautes Haus be­zogen. Auf der Anhöhe nördlich des Dorfes steht der weithin sichtbare Bau, der innerhalb einiger Monate errichtet wurde. Den größten Dell des einstöckigen Baues nimmt der etwa 150 Quabratmeter große Maschinensaal ein, in bem zur Zeit 15 Strickmaschinen, 2 lleberwend- lingsmaschinen, 2 Nähmaschinen und eine 12teilige Spülmaschine stehen. Mit Ausnahme der Strick­maschinen werden alle Maschinen elektrisch be­trieben. Da der Saal von drei Seiten Tageslicht erhält, ist er hell und freundlich. Im anderen Flügel liegen 2 Bureaurämne und der 60 Ouadrat- neter große Lagerraum mit dem davorliegenden Auspackraum. 3m Dachgeschoß sind ein Speise­md ein Ankleideraum eingebaut. In dem großen Keller sind Räume für Garne, ferner für Brenn­material und der Kessel für die Warmwasser­heizung: ebenso befinden sich hier die Klosetts mit Wasserspülung, sowie die Einrichtung für Bad. Der Bau ist also mit allen Forderungen der Neuzeit versehen: er ist ausschließlich von hiesigen «Geschäftsleuten erstellt und eingerichtet toorben. 5>ie Genossenschaft beschäftigt zur Zeit außer dem Heschastsführer und dem Strickmcister 26 Arbeits­kräfte, davon 24 weibliche.

Klettermaxe in Frankfurt.

Daneben noch zahlreiche Bandeneinbrüche.

WEN. Frankfurt a. M., 10. Oktober, lieber eine Einbrecherzunft, die in letzter Zeit hier tätig ist, wird folgendes bekannt: Seit dem 4. d. M. Elibt ein Fassadenkletterer hier ein Gast­spiel, dem es auf ganz raffinierte Weise gelingt, ich trotz aller Sichcrungsvorkehrunaen in Dillen und Wohnungen Eingang zu verschaffen. Sein erster Besuch galt einer Villa am Schaumainkai, an der er an der Hausfassade bis zum zweiten Stock und von dort auf das Dach eines Erkers e m p o r ft i e g. Hier schlug er ein kleines Fenster ein und zwängte sich durch einen engen Lichtschacht in das Innere der Villa. In den Abend­stunden des 6. d. M. turnte der Einbrecher an einem Etagenhaus in der Nähe der Universität an den Saisonen in d i e Höhe und stattete der Wohnung im ersten Stock einen Besuch ab. Als die Familie um zehn Uhr abends nach Hause kam, rutschte er schleunigst an den Balkon, ulen der Hinterfront des Hauses in den Garten hinab und verschwand. Am Abend daraus versuchte allem Anschein nach derselbe Täter an den Balkonsäulen der Hinterfront eines Hauses in der Georg-Speyer-Straße in die Wohnung im ersten Stock au gelangen. Er wurde aber anschei­nend hier in seinem Vorhaben gestört und versuchte seine Kunst einige Häuser weiter. Hier kam er über den Balkon des ersten Stocks nach Zertrümmerung einer Fensterscheibe in die Woh- nung. Am folgenden Abend verlegte er den Schau- vlatz seiner Tätigkeit nach dem Stadtteil Frank- surt a. M.-Süd. Wieder auf die gleiche Weise stieg er hier von der Gartenseite aus auf die Küchen­veranda des ersten Stocks und kroch durch das Speisekammerfen st er in die Woh­nung, deren Bewohner abwesend waren. In den heimgesuchten Wohnungen wurden alle Behältnisse und Schränke nach Wertgegenständen durchsucht.

Während Klettermaxe an der Arbeit war, stand die Konkurrenz auch nicht müßig bei Seite. Seit dem 26. v. M. treibt nämlich eine Einbre - cherbande einer andern Spezialität ebenfalls hier ihr Unwesen. In verschiedenen Stadtteilen wurden von ihr in Parterrewohnungen Besuche abgestattet. Den Eingang in die Wohnun- gen verschafften sich die Gesellen durch Einschlagen einer Fensterscheibe. Auch hier haben die Einbre- cher alles durchwühlt. Neben Bargeld und Schmucksachen sielen ihnen auch Herren- und Damenwäsche, sowie Kleider in die Hände.

Oie Homburger Einbrecher.

WSN. B a d H o m b u r g, 10. Oft. Zu unserer gestrigen Meldung, wonach in Bad Homburg innerhalb einer Stunde drei Häuser von Einbrechern heimgesucht wurden, erfahren wir weiter, daß die Polizei sofort nach Dekanntwerden der Einbrüche die Ausfallstraßen der Stadt mit Beamten besetzte. Die Maßnahme

hatte jedoch keinen Erfolg, da die Einbrecher anscheinend im Belitz t>on Fahrrädern waren und schon das Weite gesucht hatten. Nachmittags gegen 4 Uhr drang in Niedereschbach ein Einbrecher durch ein Fenster in ein Haus ein. Die Tochter des Hauses überraschte ihn, worauf er einen Revolver zog und sie in Schach hielt, bis er alle Behältnisse durch­stöbert hatte. Nach Mitnahme eines kleinen Geldbetrages ergriff der Einbrecher die Flucht. Auf die Hilferufe des Mädchens hin nahmen Ortsbewohner die Verfolgung auf. Einem Rad­fahrer gelang es, den Täter zu stellen und fest- z u h a l t e n. Dieser setzte seinem Berfolger den Revolver auf die Brust und zwang ihn, ihn loszulassen. Er entkam unbehelligt in Richtung Frankfurt.

Der Lleberfall auf Graf Hardenberg.

LPD. Darmstadt, 10. Oft Die Verlet­zungen des Grasen Hardenherg sind glücklicherweise nicht so schwer, wie zuerst angenommen wurde. Der Graf ist bereits ver­nehmungsfähig und konnte nähere Angaben über die Täter machen. Es dürsten für den Raub­überfall nur zwei Täter in Frage kommen. Der eine davon trug blaugrauen Anzug, mit kleinen schwarzen Karos und rehbraune Tuch­gamaschen, sogenannte Promenadengamaschen (nicht Ledergamaschen). Die Kriminalpolizei hat inzwischen auch festgestellt, daß sich am 7. Oktober, abends gegen 9 Uhr, zwei verdächtige Personen in der Nähe des südlichen Schlotzeingangs auf­hielten. Die Beschreibung des einen Täters stimmt im wesentlichen mit der Beschreibung überein, die Graf Hardenberg bezüglich des Tä­ters machte, der ihn bewachte. Der -andere ver­mutliche Täter ist 1,70 bis 1,80 Meter groß, etwa 25 bis 27 Jahre alt, trug hellen Air­zug mit großen dunklen Karos, hatte keinen Mantel an und war ohne Kopfbedeckung. Er hatte auffallende, von der Nasenbasis ausgehende Falten und ziemlich hellblondes Haar. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß die Räu­ber vermuteten, daß der Großherzog in den letzten Tagen wieder eine Abfindungsrate erhalten habe, und daß Graf Hardenberg einen größeren Betrag zur Verwaltung in seinem Kassenschrank aufbewahre. Dafür spricht auch, daß sich die Täter sofort der Kassenschrankschlüssel bemächtigten und den Kassenschrank öffneten.

Heber die Art der Verletzmagen des Grafen von Hardenberg erfahren wir, daß der Graf infolge der schweren Schläge mit stumpfer Ge­walt zunächst einen Nasenbeinbruch er­litt. Außerdem befindet sich eine schwere Quetschwunde über dem rechten Oberkiefer. Ferner ist die Kopfhaut infolge schwerer Blutungen stark geschwollen.

Das Llrisil gegen die Straßenränder

Tarrach und Conrad erhalten je 4 Jahre Zuchthaus für den Autoraub bei Steinfurth.

Die gestrige Verhandlung vor dem Bezirks- schöffengericht Gießen gegen Tarrach und Conrad wegen Straßenraubs, über deren Vorgeschichte wir in unserer gestrigen Aus­gabe berichteten, gestaltete sich äußerst interessant. Sie begann mit der

Vernehmung der Angeklagten.

Beide bestritten lebhaft, je die Absicht gehabt zu haben, sich durch Raub in den endgültigen Besitz des Autos sehen zu wollen, wie es ihnen auch fern gelegen habe, irgend welche anderen Verbrechen auszuführen. Tarrach gab an, er­höbe schon längere Zeit geplant gehabt, eine größere Autotour zu unternehmen. Da es ihm an den nötigen Geldmitteln mangelte, hätte er derart vorgehen wollen, daß er irgendwo von seiner Heimatstadt entfernt ein Auto mietete, später den Chauffeur irgendwo zwangsweise ab* setzte, selbst dann das Auto weiter fahre und nach Beendigung der Reise es irgendwo stehen lasse.

Auf die Frage des Vorsitzenden, wozu er denn dabei das ganze Arsenal von Mafien benötigte, das beschlagnahmt worden war, er­klärte er, daß er damit lediglich den Chauffeur hätte einschüchtern wollen. Er habe Conrad, den er im Krankenhaus Bochum besuchte, über seine Absichten orientiert, und jener fei auch sofort bereit gewesen, sich aktiv zu beteiligen. So seien zwei von den fünf beschlagnahmten Revolvern dessen Eigentum, wie ihm auch sonst noch eine Reihe der anderen Gegenstände gehörten. Er sei auf die Richtung Gießen verfallen, da er in den Papieren feines ausgewanderten Bruders einen Stadtplan und eine Karte von der Umge­bung von Gießen mit verschiedenen Wegemark e- rungen gefunden habe. Die falschen Pässe, die sich in seinem Besitz befanden, seien ihm von einem 11 nbe kannten namens Erwin ver­schafft worden.

Auf die Frage, wo er denn Geldmittel für die Reise von Bochum nach Frankfurt hergehabt habe, konnte er, da er arbeitslos war, feine befriedigende Auskunft geben. Er bestritt auf das lebhafteste, jemals in Frankfurt getoesenzu fein, wie von einem Mitgefangenen in der Voruntersuchung ausgesagt worden war.

Der lleberfall auf den Chauf feur wurde von ihm so geschildert, daß er und Con* rad, nachdem sie den Wagen zum Halten ge­bracht hatten, den Chauffeur zum Verlassen des Führersitzes nötigten, ohne jedoch irgendwelche Waffen zu zeigen, oder zu gebrauchen. Auch die Fesselung des Wagenführers, der weiter unter der Aufsicht von Conrad gestanden habe, sei nur oberflächlich und durchaus nicht ernsthaft ge­wesen. Später, als der Wagen steckengeblieben sei, habe er die Absicht gehabt, Chauffeur und Auto ihrem Schicksal zu überlassen und einfach zu flüchten. Die Fesselung und das Verbergen des Cauffeurs hn Walde sei auf Vorschlag von Conrad geschehen, um ihre Entdeckung zu ver­hindern. Irgendeine Absicht, beit Chauffeur zu töten, habe ihnen ferngelegen.

Conrad trat in vielen Punkten den Aus­sagen seines Genossen entgegen. Er erklärte zu­nächst, von den Plänen Tarrachs nicht das ge­ringste gewußt zu haben. Bei einem Besuche im Krankenhause zu Bochum habe jener ihn auf­

gefordert, mit ihm eine Reise nach Frankfurt zu unternehmen, er habe darin eingewilligt, da er diese Gelegenheit benutzen wollte, seine dort woh­nende verheiratete Schwester zu besuchen. Er sei allerdings nicht dazu gekommen, diesen Plan auszuführen, da die Ankunft in Frankfurt erst bei Nacht erfolgt fei. Er habe bann nur ben Wunsch gehabt, toieber in bas Krankenbaus in Bochum zurück^ukehren, ba ihn die Reise in seinem noch krankhaften Zustanb sehr erschöpft habe. Da kein Zug mehr um diese Zeit zurück- gefobren sei, habe er das Anerbieten Tarrachs, der ihm vorschlug, eine Strecke weit ein Auto zu benutzen, banfbar angenommen. Er sei nach bem Ginsteigen in den Wagen infolge seiner Er­schöpfung in einen Halbschlaf gefallen, aus dem er erst erwacht fei, als der Chauffeur angehalten habe und die Führung des Autos von Tarrach übememmen worden fei. Er habe sich nun infolge feiner Erschöpfung gar nicht weiter aktiv be­teiligen können. Es sei ihm sehr unange­nehm gewesen, daß der Chauffeur gefes­selt wurde, ja er habe sogar, als jener später von Tarrach im Walde niedergelegt toorben sei, nichts gesagt, als er die oberflächliche Art der Fesselung bemerkte. Er bestritt, daß irgend­welche vorgefundenen Waffen ihm gehör­ten. Er führte bann noch aus, daß bie mehr­jährige Gefängnisstrafe, die er vor einiger Zeit wegen gemeinsamen Raubes mit Tarrach er­halten habe, eine solche Wirkung auf ihn zeitigte, daß er nicht baran bächte, irgendwelche neue Straftaten zu begehen. Er fei durch einen bloßen Zufall in die Sache hineingekommen, wobei ihm jede verbrecherifche Absicht ferngelegen habe.

Die Aussage des Chauffeurs

änderte aber wesentlich das Bild, das die beiden Angeklagten entworfen hatten. Er gab an, daß bei der Aufforderung, ben Wagen zu halten, beide gemeinsam auf den Trittbret­tern des Wagens gestanden und ihm den Revolver vorgehalten hätten. Er habe sogar bie Ansicht gehabt, baß Conrad im Vorgehen gegen ihn vielradikale r" ge­wesen sei. Tarrach habe nur schlecht fahren können, und er selbst habe immer aus bem Hinteren Teil bes Wagens heraus, in bem er sich gefesselt befand, Anweisungen geben müssen. Wenn Automobile entgegenfamen, muhte er sich bücken und Conrad bewachte jede seiner Bewegungen mit dem Revolver in ber Hand. Auch später, als er in bem Walbe gefesselt wurde, fei Conrad ber beftimmen- be Teil gewesen. Er gab noch an. daß er nur durch einen Zufall vor dem Erstickungstod bewahrt geblieben ist. Obschon ihm bie beiden Angeklagten bei der Umwicklung des Kopfes mit Gipsbinden bie Nasenlöcher freigelassen hät­ten, hätte er dies auf die Dauer nicht aushalten können, ba ber Walbboden, wo man ihn nleber» gelegt habe, sehr feucht war und deshalb mit einem baldigen Erhärten des Gipses gerechnet werden mußte. Es war auch kaum zu hoffen, daß ihn irgendwelche Passanten finden würden, ba bie Stelle, wo er gefesselt lag, z u- weit ab vom Wege sich befanb.

Die Aussage eines Polizeibeamlen,

ber bie ersten Vernehmungen ber beiden An­geklagten geleitet hatte, ging dahin, daß er ber

Meinung sei. beide Ang^lagken hätten sich in gleicher Weise an ber Ausführung des Der- berechens beteiligt.

Das Gericht hielt nun ben Angeklagten ihre frühere Straftat vor. Sie waren vor mehreren Jahren mit einer dritten Person in das Kassenzimmer einer Zeche eingebrochen und hatten unter bem Ruf:Hände hoch!" durch die Drohung mit Erschießen bie Auslieferung der Kasse an sich erreicht. Eine mehrjährige Gefängnisstrafe war bie Sühne hierfür.

Der Vertreter der Ltaatsanwaltschaft bezeichnete bas Vorgehen der beiden Angeklag­ten als vollendeten schweren Raub in Jdeallonkurrenz mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung, sowie Reallonkur- reroj mit qualifiziertem verbotenen Waf­fenbesitz. Er beantragte wogen der Gemein­gefährlichkeit ihres Tuns gegen jeden der beiden eine Gesamtzuchthaus st rase von drei Jahren, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren, Zuerkennung einer angemessenen Buhe an den Chauffeur und Einziehung der beschlagnahmten Waffen und der sonstigen zur Tat benutzten Gegenstände.

Die Verteidiger der Angeklagten stellten das Vorgehen der beiden bezüglich des Autos lediglich als straflosen Gebrauchs* d i e b st a h l bar. Weiterhin sei keine Körper­verletzung vorhanden. Es könne lediglich eine Bestrafung wegen Freiheitsberaubung eintreten, bei der um Zuerkennung mildernder Umstände gebeten wurde.

Tas Gericht

wich bei seinem Urteil insofern von den Aus­führungen der Anklage ab, als es nicht voll­endeten Raub des Wagens, sondern lediglich Nötigung des Chauffeurs, verbunden aber mit schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung und unerlaubten Waffenbesitz annahm. Bezüg­lich des Strafmaßes folgte es aber den Ausfüh­rungen der Staatsanwaltschaft, ja es ging so­gar noch über deren Antrag hinaus und er­kannte gegen Conrad und Tarrach auf eine Gefamtzuchthausstrafe von je vier Jahren, sowie auf bie beantragten Neben- st rasen.

Gießener Polizei von Anno dazumal.

Die Zuschrift von Prof. Fabricius-Mar- burg (Nr. 136, 2. Bl. des Gieß. Anz.) veranlaßt einen unserer alten Leser zu folgender Mittei­lung: Vor Errichtung des Schuhmannskorps in Gießen hatte die Stadt nur wenige.Ortsdiener, deren Uniformierung den aus dem Lande noch heute fungieren oen Ortsdienern glich. Den Ortsdienern wurden für den Nachtdienst besondere Hilfsdiener beigegeben. Diese so­wohl wie bie Ortsbiener waren meistens ältere Leute, mehr beleibt, als schnellfüßig. Diese Körper- beschasfenheit kam natürlich ben nächtlichen Radau- brübern besonders zustatten: sie verdufteten ein­fach in den damals noch zahlreicheren Winkeln und Gäßchen und ließen höchstens höhnische Zu­rufe zurück, den Ortsdienern die Auswahl saftiger Nachrufe, wieDas Gewirrer soll euch ver­schmeiße, ihr Mißgebierter" u. a. überlassend. Kommilitonen waren immer zur Stelle, wenn wirklich einmal ein HeMtäter gefaßt wurde: der Ortsdiener wurde umringt und solange auf ihn eingerebet, bis ber eigentliche Schuldige ver­duftet war ober sich in eine Kneipe zurückgezogen hatte. Mit dem Eintritt jüngerer Schutzleute wurde die Sache natürlich brenzlicher.

Die allzu geschäftstüchtige Mitropa.

Von Reisenden in Schnellzügen werden seit geraumer Zeit Klagen darüber laut, daß die Mitropa es bei der Ausübung ihrer Pflichten dem Publikum gegenüber nicht allzu genau nimmt und Lei jeder Gelegenheit versucht, sich wirt­schaftliche Vorteile zu verschaffen, die bei der Art, mit ber bas geschieht, zur Verärgerung beiträgt. Besonders eigenartig wird es empfunden, daß seit einiger Zeit in die Abteile z u Getränken keineGläser mehr verabfolgt werden, sondern daß der Reisende gezwungen ist, einen Papier­becher, den die Mitropa selbst vertreibt, zu kaufen. Bisher ist es im gastronomischen Gewerbe üblich gewesen, daß der Gast bie Hilfsmittel zur Einnahme von Speisen unb Getränken leihweise unb ohne besondere Berechnung ausgehändigt bekam. Die Mitropa aber scheint diesen Brauch durchbrechen zu wollen, ba ihr anscheinend vom Wahlspruch des ehrbaren Kaufmanns, vom Dienst am Kunden, nichts bekannt ist. Die eigenartige Geschäftsgebarung der Mitropa hat schon wiederholt zu Beanstandungen Anlaß ge­geben. Die Reichsbahn, die bekanntlich erheblich an ben Unternehmungen ber Mitropa beteiligt ist, täte gut daran, diesen Mißständen einmal auf den Grund zu gehen und für Abhilfe zu sorgen!

Llnnötige Straßensperrungen.

Man schreibt uns: Obgleich die Automobilisten der Ausbesserung ber Straßen gewöhnlich mit großer Sympathie gegenüberstehen unb diese Ar­beiten sogar mit viel Interesse verfolgen, ist doch vielfach bie mit ber Ausbesserung ver­bundene Sperrung als lästig empfunden wor­den. Besonders pflegt sich der Kraftfahrer zu ärgern, wenn Sperrungen in einer Ausdehnung von mehreren Kilometern erfolgen, während der auszubessernde Slraßentcil nur fünfzig bis hundert Meter lang ist. Dies ist vor allem deswegen höchst unangenehm, weil die Straßen' meist in ihrer ganzen Breite gesperrt werden. Würde die Beschotterung halbseitig vorgenommen und dieandereStrahenhälftefür den Verkehr freigehalten, so wäre bie Freude über bie Ausbesserung ber Straßen nicht mehr burch den Aerger über ben großen Umweg getrübt.

Bereits im Mai 1926 hat sich bccher der Auto* mobiltlub von Deutschland beschwerdeführend an den preußischen Minister ber Landwirtschaft, Do­mänen und Forsten gewandt. Der Erfolg war ein Erlaß an bie wegeunterhaltungspflichtigen Be­hörden, bei Jnstandsehungsarbeiten dieBedürf- niffc des Verkehrs z u berücksichtigen und die Arbeiten nach Möglichkeit so einzurichten, daß eine Hälfte ber Wege strecke für den Fahrzeugverlehr benutzbar bleibt.

Eine ähnliche Verfügung besteht auch für ben Freistaat Sachsen. Da aber für bie übrigen beut- fchen Länder eine gleiche Verfügung bisher nicht besteht, vielmehr ftänbig Beschwerden über die großen Widerwärtigkeiten einlaufen, bie durch oie unsachgemäße Sperrung von Straßen ver­ursacht werden, hat sich ber Automobilklub von