Oeffentlicher Vortrag
Freitag, den 10. Februar 1928, abends um 8 Uhr, spricht im großen Hörsaal der Universität
Alfons Paquet über das Problem der unterdrückten Völker
Eintritt: 1 Mark. Für Studenten 50 Pfennige.
Die Gießener Studentenschaft
Allgemeine ärztliche ,2l3D Gesellschaft für Psychotherapie
Dr. Aigner, Nervenarzt aus Freiburg i. Br.: MSWMllMMlMMO Vortrag für Aerzte am Freitag, dem 10. Februar 1928, abends 6'/4Uhr,imHörsaalderllniv.-NervenNimt, Gießen, am Steg 18. - Alle Aerzte»sind freundlichst eingeladen. Der Vorsitzende: Ws. Dl. Sommer. Geheimer Mesizinolrat.
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Samstag, den n.Februar 1928,19 Uhr, in den Sälen des 6af6 Leib, Walltorstr.
Karten im Vorverkauf im Sporthaus Schwan, Mäusburg,- Boller, Bahnhof« siraße u. Seltersw.,- (Laf6 Amend, Bahn« Hofstraße,- Paulus, Frankfurt. Hof,- Fr. A. Nennstiel, Seltersweg, und Abendkasse.
BereinVolkshochschuleGießen I Freitag, 10. ftebr., 20 llbr, Sinaiaal der Oberrcalschule ((Sing. BlSmarcksir.): I MeronJeollicheMilglieder-TeFsaioöiloDg1 Tagesordnung: 1. Berichts 2. Ergänzungs- wähl zweier Vorstandsmitglieder;
3. SavungSänderung zwecks Eintragung des Vereins ins Vereins- regt sie r; 4. Erhöhung derMitglieder- detträge; 6. Verschiedenes.
12511)Der Borstand.
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Bekanntmachung.
Betr.: Die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Dersicherungsamts für die Stadt Gießen.
Die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Dersicherungsamts für die Stadt Gießen findet am 15218
Sonntag, dem 25. März 1928 statt. Gewählt wird durch die Ausschußmit- glieder der Krankenkassen und die Dor- standsmitglieder der Ersatzkassen, die im Bezirk des Dersicherungsamts mindestens 50 Mitglieder haben. Bei den Ersatzkassen, die örtliche Verwaltungsstellen haben, wählen an Stelle der Vertreter der Versicherten im Vorstande die Geschäftsleiter der für den Bezirk des Versicherungsamts zuständigen örtlichen Verwaltungsstellen.
Wählbar sind nur volljährige Deutsche, die im Bezirk des Versicherungsamts wohnen oder ihren Betriebssitz haben oder beschäftigt werden (Paragraphen 47,12RDO).
Es sind je sechs Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten zu wählen. Die Wahl erfolgt auf Grund von Vorschlagslisten wirtschaftlicher Vereinigungen von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder von Verbänden solcher Vereinigungen. Jede Liste muß mindestens 18 Namen enthalten.
Die vorzuschlagenden Personen sollen mindestens je zur Hälfte an der Unfallversicherung beteiligt sein und in der Reihenfolge aufgeführt werden, daß mindestens jeder an ungerader Stelle Vorgeschlagene an der Unfallversicherung beteiligt ist.
Sie sollen ferner mindestens je zu einem Drittel am Sitze des Versicherungsamtes selbst oder nicht über zehn Kilometer entfernt wohnen oder beschäftigt sein. Auch sollen die hauptsächlichsten Erwerbszweige, besonders die Landwirtschaft, und die verschiedenen Teile des Bezirks berücksichtigt werden.
Die Vorgeschlagenen sind nach Vor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohn- ort, bei Versicherten auch unter Angabe des Arbeitgebers, zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen.
Mit den Vorschlagslisten für die Versicherten ist von jedem in der Liste Genannten eine Erklärung daruoer vorzulegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. Bei den Vorschlagslisten für die Arbeitgeber ist eine solche Erklärung nur erforderlich, soweit ein Dorgeschlagener nach Paragraphen 17, 50 RVO. zur Ablehnung der Wahl berechtigt ist.
Die Vorschlagslisten sind, soweit nicht im nachstehenden Absatz ein anderes bestimmt ist, ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie den Vorschriften der Wahlordnung nicht entsprechen, und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird.
Sind die Vorschriften der Wahlordnung nicht beachtet, so ist der Dorschlagsberech- tigte aufzufordern, andere geeignete Personen vorzuschlagen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, so kann der Wahl- (eiter bei Verstößen gegen Rr. 7 Abs. 2 und Abs. 3 der Wahlordnung von oben onfan- genü in der Liste die nicht geeigneten Vorgeschlagenen streichen oder zugunsten geeigneter Dorgeschlagener an eine spätere Stelle letzen.
Ist ein DorgAchlagener nicht in der vor- geschriebenen Weise bezeichnet, und kommt der Dorschlagsberechtigte der Aufforderung, die Bezeichnung zu ergänzen, nicht recht- zeitig nach, so wird der Name des unvollständig Bezeichneten gestrichen. Enthält eine Vorschlagsliste trotz etwaiger Strei. chungen eine größere als die vorgeschrie- bene Zahl von Bewerbern, so werden die Vorgeschlagenen gestrichen, deren Namen den in zulässiger Zahl vor ihnen Genannten folgen. Enthält eine Vorschlagsliste weniger als die vorgeschriebene Zahl von Bewerbern, so wird sie dadurch nicht ungültig.
Wird nur eine Vorschlagsliste eingereicht, o findet keine Wahl statt. Die in der Vor- chlagsliste gültig verzeichneten Personen gelten in der erforderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als gewählt.
Die Vorschlagsberechtigten werden hiermit aufgefordert, bis spätestens 3. März 1928 Vorschlagslisten, die den vorgenannten Bestimmungen entsprechen, bei mir einzureichen.
Gießen, den 6. Februar 1928.
Der Wahlleiter.
Dr. Frey.
Berichtigung.
Nuhholzverkauf
der Bürgermeisterei Hohensolms (kreis
Wetzlar), Bekanntmachung vom 1. Februar 1928 in Nr. 31 des „Gießener Anzeigers": 1511D
Das Nadelholz ist geschält und an die
Wege gerückt und (nur) in Erda ohne Rinde gemessen.
Auskunft erteilt für Erda Förster Stünz, Erda.
Hohensolms, den 8. Februar 1928.
Der Bürgermeister. Tischler.
Vergebung von Slraßenregulienm sarbeilen
Die bei dem Umbau der vrovinzlalstraße „Gießen—Marburg" zwischen km 10,8 und 11,9 erforderlichen Arbeiten und Lieferungen sollen öffentlich vergeben werden.
Zeichnungen, Arbeitsbeschreibunaen und Bedingungen liegen während der Vormit- tagsdienststunden auf Zimmer 2 der unter- zeichneten Behörde (Johannesstr. 17) zur Einsicht offen, woselbst auch Angebotsvordrucke abgegeben werden.
Die mit entsprechender Aufschrift versehenen Angebole sind verschlossen und postfrei bis 1497D
Freitag, den 17. Februar 1928 vormittags 10 Uhr einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bewerber erfolgt.
Zuschlagsfrist: drei Wochen.
Gießen, den 9. Februar 1928.
Provinzialdirektion Oberhessen.
__________Tiefbau.__________
Bekanntmachung.
In unser Handelsregister Abteilung A wurde eingetragen: 1492D
Am 27. Januar 1928: die Firma Wil- Helm und Albert Ruhl in Gießen. Inhaber sind der Feinmechaniker Wilhelm Ruhl und der Kaufmann Albert Ruhl, beide in Klein- Linden. Die offene Handelsgesellschaft hat am 15. August 1927 begonnen.
Am 1. Februar 1928 bei der Firma W. fiilbinger, Löwendrogerie in Gießen: Die Firma ist geändert in W. Kildinger Löwendrogerie Nachfolger, Inhaber Wilhelm Bratherig. Inhaber ist der Drogeriebesitzer Wilhelm Bratherig in Gießen. Die Prokura der Wilhelm Kilbinger Ehefrau ist erloschen.
Gießen, den 6. Februar 1928.
__________hessisches Amtsgericht._________
Aufgebot.
Der Rentner Scholum Gav.ß in Gießen, Bleichstraße 26, hat beantragt, seinen verschollenen, am 3. August 1883 geborenen und im Jahre 1907 nach Amerika aus gewanderten Sahn Leopold Ganß, zuletzt wohnhaft in Gießen, für tot zu erklären.
Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den
26. November 1928, vormittags 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird.
An alle, welche Auskunft über Leben ober Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. 1492D
Gießen, den 3. Februar 1928. hessisches Amtsgericht.
Stammhch-Verstetgenmg
Montag, den 13. Februar, mittags 1 Uhr, kommen im Rathaus, dahier, auf dem Submifsionswege folgende Mengen Hotz 8um Verkauf (nach homa): 1439D
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485
89
5
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Stück mit 375,62 fm 2a
Stück mit 102,88 fm 2b
Stück mit 7,08 fm 3a
2
1
Stück mit 3,47 fm 3b
Stück mit 2,26 fm 4a
1542
Stück mit 845,21 fm Los 2. Fichlensiämme.
313
Stück mit 62,52 fm la
221
Stück mit 77,03 fm 1b
49
Stück mit 31,31 fm 2a
7
Stück mit 6,66 fm 2b
1
Stück mit 1,39 fm 4a
591
Stück mit 178,9lfm
Los 3. Lärchensiämme.
12
Stück mit 5,07 fm 1b
14
Stück mit 8,51 fm 2a
2
Stück mit 1,75 fm 2b
2
Stück mit 2,13 fm 3a
30
Stück mit 17,46 fm
Los 4. Fichtenstangen.
1041 Stück mit 93,69 hn l.Kla e 1491 Stück mit 79,46 fm 2. Kla e 1265 Stück mit 37,95 km 3. Kla e
3797 Stück mit 211,10 fm
Die Angebote sind schriftlich mit dem Vermerk „Holzverkauf", nach Losen getrennt, nach Durchschnittspreis pro Fest- meter und bei Los 4 pro Stück bis zu obengenanntem Termin beim hiesigen Bür- germeifteramt einzureichen, woselbst die Eröffnung erfolgt. Bedingungen werden im Termin bckanntgegeben.
Gute Abfahrt 2 lan Bahnhof Brand- obernborf bzw. hasselborn.
Branb-Obernborf, den 7. Februar 1928. Der Bürgermeister.
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Der grobe Erfolg meiner Weife en Woche konnte nicht ausbleiben, da ich riesige Mengen Leib*, Bett? und Tischwäsche zu so niederen Preisen verkauft habe, daß es bald das Tagesgespräch Gießens bildete.--Um dem
Wunsche meiner Kunden Rechnung zu tragen, sehe ich mich veranlaßt, die Weiße Woche um 3 Tage zu verlängern! Der letzte Verkaufstag ist somit Samstag, der 11. Februar. 1510a


