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Oberheffen.

Landkreis Gießen.

3 Allen darf a. d. Lda., 7. Nov. Heule vor­mittag ereignete sich hier ein schwerer U n° q l ü ck s f a l l. Als der Landwirt Friedrich Wilhelm ÄZagner, der die Dreschmachine in einer Hof- reite hatte, bei dem Herunterwerfen der Garben be- hilflich sein wollte, glitt er auf dem Gerüst aus und stürzte in die Scheunentenne so unglück­lich ab, daß er das linke Schultergelenk brach. Ver­schiedene Anzeichen deuten darauf hin, daß der Be­dauernswerte außerdem noch innere Ver- l e tz u n g e n davongetragen hat.

* Ronnenroth, 8. Rov. Seinen 8 0. Ge­burtstag vollendet heute der Allveteran Konrad Mihler, Straßenwärter i. R., in körperlicher und geistiger Frische. Der alte Herr machte den Feldzug von 1870/71 im Infanterie- Regiment 116 6. Komp. mit. Er war Mitgründrr des Kriegervereins Ronnenroth, dessenVorstands- mstglied er noch ist. Für seine Verdienste wurde ihm das Hassia-Ehrenkreuz verliehen.

Kreis Friedberg.

L Melbach. 7. Rov. Die hiesige Orts­gruppe des Stahlhelms. Bund der Front­soldaten. hatte ihre Mitglieder, sowie die übrigen Ortsvereine für Montagabend zu einer Film­vorführung in das GasthausZur Post eingeladen. Schon geraume Zeit vor Beginn war der' Saal überfüllt. Zur Vorführung gelangten u. a. die FilmeEine Rordlandreise".Der Euch- fang der Lzeanflieger in Berlin" und derReichs­frontsoldatentag in Hamburg". Eingeleiiet uno beendet wurde die Darbietung durch Worte des Friedberger Ortsgruppenführers, die von echt 'vaterländischer Gesinnung durchdrungen waren. Die hiesige Volksschule hat in den letzten Tagen einen Lichtbilderapparat erstan­den. der im Laufe der nächsten Woche einem größeren Zuschauerkreise zugänglich gemacht wer­den soll. Die Mittel hierfür wurden seitens der Gemeinde im Laufe der drei letzten Jahre bereitgestellt. Da sich hier ein großer Wasserverbrauch im September ergab, fahndete man nach der Ursache, die sich nun in einer größeren Anzahl von Rohrbrü­chen bei den Hausanschlüssen herausstellte. Zur Zeit ist man mit der Beseitigung dieser Schäden beschäftigt.

Kreis Büdingen.

A Aidda. 7. Rov. Bei herrlichem Herbst­wetter fand heute hier der Martinimarkt statt, der einen starken Fremdenverkehr hierher führte. Der Auftrieb von Schweinen und Fer­keln betrug 424 Stück, die hauptsächlich von Züch­tern aus der Wetterau feilgeboten wurden. Als Käufer waren nicht nur Landwirte aus unserer Gegend, sondern auch aus dem vorderen Vogels­berg zahlreich erschienen. Der Handel entwickelte sich gut, doch machten sich hierbei die etwas gedruckten Preise für Schlachtschweine bemerk­bar, so daß die Preise für Ferkel kaum auf die seitherige Stufe kamen. Es wurden bezahlt für sechs Wochen alte Ferkel pro Stück 13 bis 14 Mark, für 8 Wochen alte 18 bis 20 Mk. und für 10 Wochen alte 26 Mark. Einleger kosteten das Stück 35 bis 40 Mk. Es verblieb nur ein geringer Lieberstand. Der Besuch des K r ä m e r - Marktes war trotz des guten Wetters mäßig. Heute feierte hier Heinrich Christian Keck Wwe. bei ausgezeichnetem Wohlbefinden ihren 8 0. Geburtstag. Sie ist die Witwe des vor etwa 25 Jahren verstorbenen berühmten Imkers, der seinerzeit durch den Dau praktischer Bienen­wohnungen bekanntgeworden war.

Kreis Schotten.

V Gedern, 7. Rov. Rach der letzten Per­son e n st a n d s a u f n a h m e, die am 10. Ok­tober Lurchgeführt wurde, betragt unsere Ein­wohnerzahl 2157, gegenüber 2030 im Jahre 1925, also eine Devölterungszunahme von 127 Personen innerhalb drei Jahren.

Kreis Alsfeld.

H Alsfeld, 7. Rov. Aus der Stadtvor­standssitzung: In der jüngsten Sitzung wurde die Treferlegung des städtischen Er­len te ich es um 30 Zentimeter beschlossen. Es hat sich herausgestellt, daß der Teich, der im Sommer für den Ruderbetrieb freigegeben ist. in feinem oberen Teile zu seicht ist, so daß die Boote stellenweise auf den Grund geraten und beschädigt werden. Die Arbeiten sollen durch Erwerbslose ausgeführt und an einen Unter« nehmer vergeben werden. Ein von den Be­wohnern der Rodenbergstraße eingereichtes Ge­such um nachträgliche Befreiung von den Stra- ßeubaukosten wurde abgäehnt, weil dieses unbegründet ist, die Anlieger auch ihre Zah- lungsp sucht durch Abschlagszahlungen bereits rechtsverbindlich anerkannt haben und auch die Frist zur Erhebung erner Klage im Derwaltungs- streitverfadren gegen den schon früher ablehnen­den Beschluß vom 25. Januar 1927 abgelaufen ist. Um künftig Streitfällen, wie der vorliegende, vorzubeugen, wurde ferner beschlossen, den 3. Rachtrag zum Ortsbaustatut dahin abzuändern, daß die Anlieger auch dann zu den (Strafe en- baukosten heranzuziehen sind, wenn es sich um den Ausbau, die Verbreiterung, Höher- oder Tieferlegung schon vorhandener chaussverter Wege oder gewöhnlicher Feldwege handelt. Für die Herstellung der Einfriedigung am F e st p l a tz entlang der Altenburger (Strafee wurde eine beantragte Krediterweiterung in Höhe von 720 Mk. nachträglich genehmigt. Für die Umpflasterung der Kaplaneigasse wurde beschlossen, die noch schien)en drei bis vier Waggons Hartbasalt-Groß-Pllastersteine von der Firma Johannes Rickel von Ober-Widders­heim zum Preise von 265 Mk. pro 10 Tonnen frei Waggon Alsfeld einschließlich bahnamtliche Wiege- und Anschlußgebühren zu beziehen. Eine längere Debatte entspann sich über die beantragte anderweitige Festsetzung der Miete für die Fe st Halle. Don den Vertretern der Linken wurden die bestehenden Sätze, für Samstag 50 Mk., für Sonntag 150 Mark und für Montag 100 Mk., für kleinere Feste als zu hoch b^eichn-et, während der Vorschlag der Finanzkommission auf Bei­behaltung der gegenwärtigen Sätze ging. Rach längerer Aussprache wurde der Antrag der Finanzkommission gegen die Stimmen der Linken angenommen. Unter Mitteilungen gab der Vorsitzende ein Schreiben der Provinzial­direktion Oberhessen bekannt, wonach diese den angeregten Ausbau der 0-S trafee Zie­genhain Alsfeld Lauterbach an der Kurve an der Lauterbacher Straße als erledigt ansieht, nachdem die Stadt das Pro­jekt der Provinz auf Geradlegung dieser Strecke abgelefent habe. Weiter wurde mitgeteilt,

Am Mittwochvormittag faird im Iohannes- saal zu Gießen die Mitgliederversammlung des Hessischen Landesvereins für In­nere Mission statt.

Rach einer Morgenandacht, gehalten von Pfar­rer Becker, Gießen, begrüßte Pfarrer Wag­ner, Darmstadt, die Vertreter von Kirche, Staat und Kommune, sowie die Mitarbeiter

des Vereins. Direktor Pfarrer Röhricht, Darmstadt, erstattete einen eingehenden Bericht über die segensreiche Tätigkeit des Landesvereins im letzten Jahre, dabei auf die allseitige An- erkemrung und die weitgehende finanzielle Un­terstützung hinweisend. An der anschließenden Aussprache beteiligten sich Superintendent Ober­kirchenrat Wagner, Gießen, sowie die Pfar­rer A u s f e l d, Gießen, Klotz, F. ischborn, Stork, Schwarz, und Glock, Mainz. Der Rechenschaftsbericht 1927 zeigte eine Ein­nahme von 35 242 Mark, eine Ausgabe von 30 611 Mark. Der Borans chlag 1929 sieht in Einnahme und Ausgabe den Betrag von 29614 Mk. vor. Bei den vorgenommenen Wah­len wurden die Ausscheidenden wiedergewählt, nur soll als stellv. Vorsitzender des Landesaus­schusses Amtsgerichtsdireltor Haustein, Darm­stadt, fungieren.

Ole r gievu-gSrat Linken seid, Darmstadt, übermittelte hierauf die Grüße des Ministers für Arbeit und Wirtschaft, sowie der Provinzial- direktivn Starkenburg und sprach nachträglich noch dem Oberhessischen Verein für Innere Mis­sion die Glückwünsche der Regierung zum 50jäh- rigen Jubiläum des Vereins aus.

Anschließend hielt Pfarrer Schuhmacher, Frankfurt a.M., einen Vortrag über:Wie rüsten wir uns auf das kommende Wände rgesetz?". Der Redner erläuterte zu­nächst die seitherige Tätigkeit der Inneren Mis­sion auf dem Gebiet der Wanderfürsvrge, um sich dann eingehend mit dem von dem bekannten Sozialpolltiker Dr. Polligkeit ausgearbLiteten Entwurf zum kommenden Wandergesetz zu be­schäftigen. Im Zusammenhang hiermit streifte er die Verhandlungen hezüglich des neuen Be­wahrungsgesetzes und besprach einzelne, hierbei in Frage kommende Bestimmungen des in Vor­bereitung befindlichen Strafgesetzbuchs. Er be­handelte dann weiter die Frage:Wie rüsten wir uns für das kommende Wander gesetz?" und zeigte dabei Wege zur praktischen Arbeit.

Schließlich besprach er noch die Frage:Was haben wir den Landesfürsorgeverbäirden auf dem

Gebiete der Wanderfürsorge im Augenblick voraus?". Der Redner schloß seine Ausführun­

gen mit dem Hinweis, daß die Wanderfürsvrge sich nicht durch Gesetze regeln läßt, wenn nicht der rechte Geist dabei wirkt. An der anschließen­den, sehr anregenden Aussprache beteiligten sich Pfarrer Grein (Arheilgen), Oberregierungsrat Linkenfeld (Darmstadt), Hausvater Loh (Gießen), Kirchenrat Rebel (Laubach) und Di­rektor Pfarrer Röhricht (Darmstadt).

Im Anschluß an die Verhandlungen des Landes­vereins fand nachmittags die Jahresversammlung des Landesverbandes der Inneren Mission in Hessen im gleichen Saale statt. Der Geschäftsführer des Verbandes, Pfarrer Röhricht (Darmstadt), erstattete Bericht über die Tätigkeit des Verbandes, der angeschlossenen Ver­bände und Anstalten. Er forderte festeren Zusam­menschluß der angeschlossenen Verbände innerhalb des Verbandes der Inneren Mission und ermahnte, sich nicht vom Zeitgeist vom Weg abdrängen zu lassen. An der anschließenden Aussprache nahmen Pfarrer Grein (Arheilgen), Superintendent Ober­kirchenrat Wagner und Pfarrer Lenz (Gießen) teil.

Hierauf hiell Direkwr V i e t o r vom Wirtschafts­bund gemeinnütziger Wohlfahrtseinrichtungen, Zen­trale Berlin, einen Vortrag überZweck und Ziel des Zusammenschlusses der An­stalten der Inneren Mission im Wirt­schal t s b u n d." Der Redner erläuterte zunächst die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der gesam­ten Wohlfahrtspflege auf wirtschaftlichem Gebiet, schilderte bann die Gründung des Wirtschaftsbundes gemeinnütziger Wohlfahrtscmrichtungen, der zu­nächst große Schwierigkeiten zu überwinden hatte. Er geigte die Organisation und die Aufgaben des Bundes, um sich bann eingehend mit der Tätigkeit und der Entwickelung desselben zu beschäftigen. Zum Schluß empfahl der Redner dem Landesver­band für Innere Mission und seinen Anstalten eine weitgehendere Beteiligung an Genossenschaftsein­richtungen. Zu den Ausführungen des Referenten nahmen Pfarrer Hickel (Darmstadt) und Grein (Arheilgen) Stellung.

Mit einem kurzen Schlußwort des Vorsitzenden, Pfarrer Wagner (Darmstadt), fand die Tagung ihr Ende.

Oer Beirugsprozeß in Gießen.

10. Verhandlungstag.

Gießen, 7. Rov. Heute vormittag began­nen in dem Prozeß gegen H., R. und He. vor dem Erweiterten Schöffengericht die Plä­doyers, die bis in die Abendstunden dauerten.

Zu Beginn der Sitzung wurde sofort dem Staatsanwalt das Wort zur Begründung der Anllage erteilt. Er führte u. a. au5: Be­reits Anfang April 1925, der Zeit der Gründung der Firma H. und R., war diese überschuldet und lebensunfähig. Die von den Angeklagten errechnete Eröffnungsbilanz mit einem Vermögen von mehreren taufend Mark stimme nicht, da die mitei ngerechneten Hypotheken des H. auf eigenen Grundbesitz, die damals von den Banken schon in voller Höhe in Anspruch genommen waren, niemals als einen Vermögens Bestandteil gewertet werden könnten. Weiter hätte der um diese Zeit bereits einsehende sehr umfangreiche Wechselverkehr den Qlngef tagten es zur besonde­ren Pflicht machen müssen, einwandfreie Duchaus­zeichnungen zu machen, Damit die einzelnen Ge­schäftsvorfälle jederzeit hätten nachgeprüft wer­den können. Cs bestehe darüber kein Zweifel, daß die unordentliche Buchführung nur in der Absicht geschehen wäre, die Gläubiger zu be­nachteiligen. Damit hätten sich H. und R. des betrügerischen Dankerotts schuldig gemacht. Auch hätten die Angellagten, insbesondere H., durch Aufwand übermäßige Sunmen verbraucht. So­dann ging der Anklagevertreter auf die einzelnen unter Anklage stehenden Fälle eig. Mit Aus­nahme von fünf Fällen, deren Entscheidung er dem Ermessen des Gerichts anheimgab. unb einem Fall, in dem er die Freisprechung des H. beantragte, hielt er in sämtlichen übrigen Fällen H. und, insoweit an diesen auch R. beteiligt war, auch R. des Betrugs, bzw. der Untreue für schuldig. Er wies aus den angerichteten Schaden hin und betonte, daß auch im öffentlichen Interesse mit empfindlichen Strafen gegen der­artige unlau.ere Machenschaften angekämpft wer­den müsse. Den Angeklagten He. hielt er in einem Fall der Untreue für schuldig. Er bean­tragte gegen H. eine Gesamtstrafe von zwei Jahren zwei Monaten Gefängnis, gegen R. eine solche von einem Jahr vier Monaten Gefängnis und gegen He. eine Geldstrafe von 60 Mk., evtl. 12 Tage Ge­fängnis.

Der Angeklagte He. beantragte seine Freisprechung, da er sich in keiner Be­ziehung strafbar gemacht habe.

Darauf erhielt der Bert eidiger des A. das Wort. Zunächst beschäftigte er sich ein­gehend mit dem angellagten Konkursverbrechen und -vergehen. Don einer Ueberschuldung zur­zeit der Gründung der offenen Handelsgesell- schast könne gar keine Rede sein. H. unb R. hätten sich seinerzeit über ihre Kontostände bei den einzelnen Danken genau vergewissert, diese auch richtig bei Aufstellung der Eröffnungs­bilanz berücksichtigt. Im übrigen stellten auch

Hypotheken auf eigenen Grundbesitz eines Geseü- schafters zweifellos Vermögenswerte dar, so daß diese die Angellagten mit Recht als Aktiva für sich gebucht hätten. Von einem Konkursverbrechen könne keine Rede fern, es sei den Angellagten nicht nachgewlesen, daß sie in der Absicht, ihre Gläubiger zu benachteiligen, die Bücher un­ordentlich geführt hätten. Höchstens könne unter Umständen ein Konkursvergeh en In Frage kom­men. Aber auch dann habe R. sich nicht strafbar gemacht, da H. erst einige Monate nach dem Ausscheiden des R. die Zahlungen eingestellt habe. Darauf behandelte er die Fälle, in denen R. des Betrugs oder der Untreue angeflagt ist. Weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht sei ein Rachweis für die Schuld des R. erbracht. Er beantrage daher die Freis prechung des R.

Rach der Mittagspause ergriff der Vertei­diger des H. das Wort. Zunächst behandelle er allgemein die Sachlage. Die Anklage könne nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht gehalten werden. Rur ganz wenige Fälle seien übriggeblieben, bei denen nur Verdacht be­stehe. H. habe immer den Leuten hel­fen wollen. Wenn ihm dies manchmal nicht gelungen wäre, so sei dies in den damaligen schwierigen Verhältnissen begründet gewesen. Wenn das Geschäft nicht habe aufkommen kön­nen, so seien mit Schuld daran die mangelnden kaufmännischen Kenntnisse des H., insbesondere auch auswärtige Banken, durch die H. in Schul­den geraten sei. Auskünfte, die von Danken über H. und R. bei Begründung der offenen Handelsgesellschaft eingeholt worden seien, hätten immer günstig gelautet. Dann befaßte sich der Verteidiger etngefeenb mit den sämtlichen ange­llagten Fällen. Soweit diese Fälle mit der Dolks- banl Philippstern in Verbindung stehen, wäre zu bedenken, daß der Aussage des Rendanten kein Glaube beizumessen wäre. Er berief sich dabei auf die Aussagen der hierüber vernomme­nen Zeugen. In keinem dieser Fälle hätte H. eine strafbare Handlung nachgewiesen werden können. Dasselbe gelte auch für die Fälle, für deren Erledigung sich H. mit dem Bankhaus Rasch in Verbindung gesetzt hatte. Auf die Aussage des Zeugen Rasch allein könne niemals ein verurteilendes Erkenntnis gestützt werden. In den Fällen, die nach Rodheim hinüberspielen, hätte sich H. ebenfalls nicht strafbar gemacht. Die Sparkasse Rodheim wäre ja immer über die Höhe der Beleihung jedes einzelnen von H. eingereichten Hypothekenbriefes unterrichtet ge­wesen. Er beantrage daher, H. in sämtlichen Fäl­len freihusprechen.

H. erklärte darauf, er habe eine Vermögens- schädigung seiner Kunden niemals gewollt: er sei unschuldig und bitte um Frei­sprechung.

R. erklärte, daß er u n s ch u l d i g sei, er bitte das Gericht, ihm sein Recht zu geben.

Weiterverhandlung: Do.inerstagnachmittag.

daß die bei der Errichtung des neuen Post- gebäudes entstandenen Differenzen zwischen dem Pvstbaurat uib der Stadtverwaltung durch eine Verhandlung auf der Oberpostdirettion in Darmstadt in zufriedenstellender Weise erledigt worden seien, so daß der Dau nunmehr endgültig fertiggestellt werden könne.

-er. Homberg a. d. Ohm, 7. Rov. Gestern nachmittag schlug zum ersten Male die in diesen Tagen in den Rathausturm eingebaute auto­matisch-elektrische Turmuhr. Die beiden Zifferblätter gereichen dem äußerlich neu­hergerichteten Rathause zur besonderen Zierde. Die ganze Anlage, Aufstellung des WerkÄ mit Zifferblättern, war ein dringendes Erfordernis. Die neue Ufer schlägt die vollen Stunden aus unb beulet die halben durch einen Schlag an. Wie schon ihr Rame be.agt, bedient sich das durchaus moderne Uhrwerk selbst. Gin Keiner Motor, vom elektrischen Strome angetricben, zieht das Uhrwerk rechtzeitig selbsttättg auf, von dem

eigentlichen Uhrwerk ein- und wieder ausge­schaltet. Möge die neue Ufer den Einwohnern Hombergs nur glückliche Stunden schlagenI An dieser Stelle sei ein geschichtlicher Rückblick ge­stattet. Das Rathaus, ein Bauwerk aus dem 16. Jahrhundert, wurde im Jahre 1539 auf dem Markt erbaut In dem Hause befand sich eine sehr kunstvolle Ufer mit einem Zifferblatt Eine männliche Figur, die sich bei dem Zifferblatte befand, gab die Stunden durch Pfeifen an und ein Hahn krähte dazu. Diese Uhr wurde 1612 abgenommen. Ein noch vorhandenes älteres Uhr- werk mit Zifferblatt rührt vermutlich aus dieser Zeit her. Die jetzt neu aufgestellte Turmuhr wurde durch den Uhrmacher L. Gnifkowski, Homberg, Don der Firma I. F. W e u l e bezogen. Ein Monteur leitete die Aufstellungsarbeiten und setzte das Werk in Gang. Die vor etlichen Wochen hier begonnenen K a n a l i s a t i o n s- arbeiten schreiten bei dem günstigen Herbst­wetter rüstig voran. Zur Zeit ist man in der

Obergare mit dem Aufbruch der Straße un> dem Einbau des Rohrnetzes beschäftigt. Die Wit- terung gestattet auch noch die Fortsetzung der Bautätigkeit.

Starkenburg.

WER. D a r m st a d t, 7. Rov. Der Vorsitzende der Industrie- und Handelskammer Darmstadt Fabrikant Dr. E. Schenck, vollendet: am heu­tigen Tage feinen 6 0. Geburtstag. 1911 wurde er zum ersten Male zum Mitg-.ied der Kammer gewählt und führt seit dem Jahre 1920, also besonders während der verwickelten und wirtschaftlich schlechtesten Zeiten, das Amt des Vorsitzenden. (Seit 1923 ist der Kammervoriitzende auch Mitglied der Kammer für Handelssachen beim Landgericht der Provinz Starkenburg.

WSR. Bensheim, 7. Rov. Gestern mittag starb an den Folgen einer langen schweren Krankheit der weit über Bensheim hinaus be­kannte Historiker Professor Karl Henkel- mann, langjähriger Schriftleiter derBerg- sträßer Gcschichtsblätter'. Erst vor kurzem war er auf Grund seiner Verdienste zum Ehren­bürger der Stadt Bensheim ernannt worden.

Rheinhessen.

WSR. Worms, 7. Rov. Die Zentralstelle zur Ermittlung unbekannter Leichen., für die Rheinprovinz weist darauf hin, daß in wenigen Monaten insgesamt 467 unbekannte Tote aus dem Rhein auf der Strecke zwischen Mainz und der holländischen Grenze gelänbet wurden und auch ihre Personalien zum größten Tell ermittelt werden formten. Im April wur­den aus dem Rhein 47 Tote gelänget, im Mai 49, im Juni 56, im Juli 189 (Badezeit), im August 80 und in der ersten September- Hälfte 55.

Preußen.

Kreis Biedenkopf.

,XX Bieber bei Rodheim, 7. Rov. diesen Tagen ist hier wieder ein Wahrzei­chen des einst so blühenden Bergbaues von der Bildfläche verschwunden. Infolge der Kriegsnöte war bekanntlich auch die am Fuße des Dünsberges gelegene ErzgrubeFried­berg" wieder in Betrieb genommen und sogar durch eine Drahtseilbahn und Verladerampe mit der Kleinbahn verbunden worden. Seit zwei Jahren ruht auf dieser Grube die Arbeit wieder, die geringe Ausdehnung des Grubenfeldes, vor allem aber die hohen Frachtsätze mögen zur voll­ständigen Stillegung geführt haben. Rurrmehr ist auch der 15 Meter hohe Förderturm mit seinem mächtigen Gebälk niedergelegt worden.

Kreis Wetzlar.

WSR. Wetzlar, 7. Rov. Auf der Pro­vinzialstraße WetzlarGroß-Rechtenbach über­rannte ein ohne Laterne fahrender Rad­fahrer in schnellem Tempo von hinten eine Frau, eine Hebamme aus Oberkleen, die heftig zu Boden geschleudert wurde und schwere Verletzungen an Kops und Armen erlitt. Der Rad^r beteiligte sich zunächst an den Hilfe­leistungen und gab an, einen Arzt holen zu wollen. Aus dem Wege dorthin riß er aus und konnte unerkannt entkommen. Andere Passanten veranlaßten dann die Uebetfüferung der Verunglückten in ihre Wohnung.

Das Urieit

im Frankfurter Bühnenprszeß

WSR. Frankfurt a. W., 7. Rov. Rach dem Strafantrag des Staatsanwalts, der wie ge­stern in einem Teil der Auflage schon gemeldet. D. Red. gegen Müller-Wieland 9 Mo­nate Gefängnrs und 1000 Mk. Geldstrafe be­antragt hatte, plädierten die Verteidiger auf Freisprechung. Im Schlußwort betonte der Angeklagte nochmals, daß er stets guten Glaii- bons gewesen sei. Das Urteil des Gerichts lautete: Der Angeklagte wird wegen Vergehens gegen § 312 des Handelsgesetzes (Untreue) in den Fällen Flügelverkauf, Kassenentnahnie von 16 500 Mk. und Vergütungen für Doppelvorstel- lungen zu 7 Monaten Gefängnis und 800 Mk. Geldstrafe verurteilt. Bei der Strafbemessung wurde berücksichtigt, daß der An­geklagte es durch seinen Fleiß und seine Tüch­tigkeit zu einer ansehnlichen Stellung gebracht habe. Auf der Höhe seines Schaffens sei er ge­scheitert. Zwar war er seinem Intellekt nach der Stellung gewachsen, aber es fehlte ihm die gefertigte Moral. Auf der andern Seite muhte erschwerend berücksichttgt werden, daß der An­geklagte eine Vertrauensstellung innehatte, und daß die Gelder, die er verwaltete, öffentliche Gelder waren.

Strafkammer Gießen.

Gießen, 6. Rov. In mehrstündiger Sitzung verhandelte die Große Strafkammer gegen einen Schupowachtmeister von Butzbach, der vom Amtsgericht Butzbach von der Anllage des einfachen Diebstahls srcigesprochen, vom Bezi ks- schöfsengericht aber wegen eines schweren und eines einfachen Diebstahls zu fünf Monaten und zwei Wochen Gefängnis verurteilt worden war. Gegen das freisprechende Urteil verfolgte die Staatsanwaltschaft, gegen das ver­urteilende Erkenntnis er selbst Berufung. Es wurde ihm zur Last gelegt, Kameraden, mit denen er die Stube teilte, bestohlen zu haben. Die vermißten Gegenstände, Wäsch?, ein Uhr und ein Ring, fanden sich in seinem Besitz, aus der Wäsche waren die Namenszeichen des Eigen­tümers herausgrtrennk, aus der Uhr war der cingravierte Rame d?s Besitzers ausgekratzt. Der Angeklagte, dem auch sonst Unredlichkeiten. Un- zuverläs.igleit im Dienst und Trunkenheit nach­gewiesen wurden, leugnete und wollte glauben machen, ein unbefannter Feind hätte ihm die Sachen zugeschmuggelt, um ihm zu schaden: den Ring an sich genommen zu haben, gab er zu. wollte aber nicht in böser Absicht gebanbeit haben. Aus der gesamten Beweisaufnahme ge- toann das Gericht die Uekerzeugung von der Schuld des Angeklagten: das verurteilende Erkenntnis des Schöffengerichts wurde be­stätigt, das freisprechende Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und auf eine Ge­samtstrafe von sechs Monaten Ge­fängnis erkannt.

Im Anschluß daran verhandelte die Kleine Strafkammer gegen einen jungen Mann von Erbe nhausen wegen Jagdvergehens.