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Liebigshöhe

Donnerstag. 5. Juli, abends 8.15 Uhr

Viertes

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Sonnig, den 8. Mi 1928 ab 3 Uhr in der Müllerschen Badeanstalt

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Leitung: Obermusikmeister Löber.

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Heute letzter Tag:

Faschingskönig

Ab morgen bis einschl. Sonntag:

Das Geheimnis einer Mutter

6 Akte nach dem bekannten Roman von A. Benett.

Personen des Spiels:

Jack Harn....................Paul Richter

Seine Mutter.....................Adele Sandrock

Carlos Carpentaria..........Longhorne Burton

Juliette, seine Schwester.------Claire Bommer

Pauline...........................Renee Herlbel

Rosle............. Francis Cuyler

Jetsam............................ Gaston Modot

Ferner:

Von Sport, Pleite

Lustspiel in 2 Akten. Sowie:

Die neuesten Filmberichte aus aller Welt.

Astoria-Liditspiele

Heute letzter Tag:

Kleinstadtsünder

Ab morgen bis einschl. Sonntag:

Mutter

Nach dem Roman von Maxim Gorki in 7 Akten Der gewaltigste Revolutionsfilm der je über die Leinwand ging. Ferner:

Herlock Sdiolmes der Meister

Lustspiel in 2 Akten. Sowie:

Eine chinesische Sache

Lustspiel In 2 Akten.

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Bekanntmachung.

Nachstehend bringe ich die Bekannt­machung des Hess. KreiSamts Gießen vom 11. Juni 1928 zur allgemeinen Kenntnis.

Gießen, den 29. Juni 1928.

Der Oberbürgermeister

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Goethe-Bund

Donnerstag, 5. Juli, abends

8 Uhr, in der Neuen Aula:

Bekanntmachung.

Betreffend die Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten.

Vom 11. Juni 1928.

Ich bringe hiermit zur öffentlichen . Kenntnis, daß für die Deckzeit 1928 das Deckgeld für Bedecken der Stuten durch Hengste des Landgestüts endgültig auf 40, RM. festgesetzt worden ist.

Die in Hessen wohnenden Stuten­besitzer haben nach Schluß der Deckzeit zunächst nur einen Teilbetrag von 15, RM. zu entrichten. Der Restbetrag von 25, RM. wird ihnen gestundet bis zum Ablauf der Trächtigleitsdauer. Wird nach dieser von dem Stutenbesitzer nach­gewiesen, daß seine während der Deckzeit gedeckte Stute ein lebendes Fohlen nicht geboren hat, so wird der Rest des Deck- geldeS erlassen. Ein Erlaß des Rest­betrages (Fohlengeld) tritt auch dann cm, wenn das Fohlen ein Lebensalter von 28 Tagen nicht erreicht hat. Beim Ver­kauf einer gedeckten Stute an einen an­deren, in Hessen wohnenden Besitzer kommt ein Erlaß des Restbetrages des Deckgeldes nur in Frage, wenn von dem eitherigen Besitzer durch Vorlage einer amtlichen Bescheinigung nachgewiesen wird, daß die Stute bei dem neuen Besitzer em Fohlen nicht zur Welt gebracht oder das Fohlen ein Lebensalter von 28 Tagen nicht erreicht hat. Für nach außerhalb Hessens verkaufte Stuten wird der Rest­betrag des Deckgeldes auch dann nicht erlassen, wenn die Stute ein lebendes Fohlen nicht geboren hat.

Nicht in Hessen wohnende Stuten­besitzer, die in Hessen Stuten decken lassen, haben das volle Deckgeld (1. und 2. Teil­betrag zusammen) alsbald zu entrichten. Auch mchthessischen Stutenbesitzern kann der 2. Teilbetrag des Deckgeldes (Fvhlen- geld) erlassen bzw. zurückerstattet werden, wenn sie bis spätestens Ende Juli des auf das Decken folgenden Jahres durch eine amtliche Bescheinigung des zuständigen Bürgermeisteramts oder der Ortspolizei- behörde den Nachweis erbringen, daß ihre während der vorigen Deckzeit gedeckte Stute ein Fohlen nicht geworfen oder das Fohlen ein Lebensalter von 28 Tagen nicht erreicht hat.

Deckscheine für Stuten, die aus irgend­einem Grunde nicht bedeckt wurden, sind der ausstellenden Behörde bis spätestens Ende Juli des Jahres, in dem sie aus- gestellt wurden, zurückzugeben. Unter­bleibt die rechtzeitige Rückgabe, so wird angenommen, daß das Bedecken der Stuten stattgefunden hat. Das Deckgeld wird alsd'ann von dem Stutenbesitzer bei­getrieben. Spätere Einreden hiergegen können nicht berücksichtigt werden.

Anträge auf Erlaß des Restbetrages des Deckgeldes für Stuten, die lebende Fohlen nicht geboren haben oder deren Fohlen innerhalb 28 Tagen nach der Geburt verenden, haben die Stutenbesitzer nach Ablauf der Trächtigkeitsdauer, späte­stens bis Ende Juli des auf das Decken folgenden Jahres, bei den Ortsbehörden zu stellen, worüber von diesen spätestens bis zu dem genannten Zeitpunkte beson­dere Niederschriften (Protokolle) zu er­richten sind. Auf die rechtzeitige Stellung der Anträge und die rechtzeitige Errichtung der Niederschriften wird mit dem Ansügen hingewiesen, daß auch hier die Stuten* besitzet die Folgen einer etwaigen Der- säumniS zu tragen haben. 63386

Darmstadt, den 11.Juni 1928.

Der Hess. Minister für Arbeit u. Wirtschaft Korell.

Zagdverpachtung.

Die Gemeinde Bernsfeld verpachtet am 11. b. M. nachm. 1 Uhr die Gemeindeiagd auf weitere 6 Jahre ab 1. 8. 28. Dieselbe besteht aus zirka 500 Hektar Feld- und zirka 45 Hektar Waldjayd und ist von Station Nieder-Ohmen m einer halben Stunde zu erreichen.

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Goethe-Äbend

Fräulein Trude Heft, Mitglied des Stadttheaters Gießen.

Rezitation und

Herr Direktor Franz Neubert, Leipzig Festvortrag:

Goethe und die Frauen

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Betreffend: Vergebung von Pflaster­arbeiten.

Unter Hinweis auf die ReichSver- dingungsordnung für Bauleistungen (DIN 1984/XXI) sollen im öffentlichen Wett­bewerb folgende Arbeiten vergeben werden:

1. Das Versetzen von zirka 1100 lfd. Meter Randsteine.

2. Die Ausführung von zirka 8600 qm Straßenpflaster.

3. Die Ausführung von zirka 900 qm Mosaikpflaster.

Die Unterlagen für ein Angebot können vom hiesigen Stadtbauamt bezogen werden.

Die Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis

Samstag, den 14. Juli 1928 vormittags 11 Nhr dem hiesigen Stadtbauamt einzureichen.

Alsfeld, den 2. Juli 1928.

Hessische Bürgermeisterei Alsfeld ____________Dr. Völsing.______6345D

Bekanntmachung.

Der vom Gemeinderat beratene Vor­anschlag der Gemeinde Großen «Duse^k für 1928 liegt vom 5. d. M. an eine Woche lang auf dem Geschäftszimmer der Bür­germeisterei zur Einsicht offen. Einwen­dungen gegen denselben können dort münd­lich oder schriftlich vorgebracht werden.

Es ist die Erhebung einer Umlage beschlossen worden, zu der auch die Aus­märker beizutragen haben.

Grohen-Bufeck, den 4. Juli 1928.

Bürgermeisterei Grohen-Bufeck.

Gans. 6318D

Bekanntmachung.

Der vom Gemeinderat beratene Vor­anschlag der Gemeinde Mainzlar für das Rj. 1928 liegt vom Donnerstag, dem 5., bis einschl. Mittwoch, den 11. d. M., auf dem Bürgermeistereibureau in der Zeit von 11-1 Uhr täglich zur Einsicht offen. 6315D

Mainzlar, den 3. Juli 1928.

Bürgermeisterei Mainzlar. Vogel.

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