Liebigshöhe
Donnerstag. 5. Juli, abends 8.15 Uhr
Viertes
Abonnementskonzert
Gießener Schwimm Verein
Sonnig, den 8. Mi 1928 ab 3 Uhr in der Müllerschen Badeanstalt
Großes Schwimmsest
Leitung: Obermusikmeister Löber.
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Heute letzter Tag:
Faschingskönig
Ab morgen bis einschl. Sonntag:
Das Geheimnis einer Mutter
6 Akte nach dem bekannten Roman von A. Benett.
Personen des Spiels:
Jack Harn....................Paul Richter
Seine Mutter.....................Adele Sandrock
Carlos Carpentaria..........Longhorne Burton
Juliette, seine Schwester.------Claire Bommer
Pauline...........................Renee Herlbel
Rosle............. Francis Cuyler
Jetsam............................ Gaston Modot
Ferner:
Von Sport, Pleite
Lustspiel in 2 Akten. — Sowie:
Die neuesten Filmberichte aus aller Welt.
Astoria-Liditspiele
Heute letzter Tag:
Kleinstadtsünder
Ab morgen bis einschl. Sonntag:
Mutter
Nach dem Roman von Maxim Gorki in 7 Akten Der gewaltigste Revolutionsfilm der je über die Leinwand ging. — Ferner:
Herlock Sdiolmes der Meister
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Eine chinesische Sache
Lustspiel In 2 Akten.
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Bekanntmachung.
Nachstehend bringe ich die Bekanntmachung des Hess. KreiSamts Gießen vom 11. Juni 1928 zur allgemeinen Kenntnis.
Gießen, den 29. Juni 1928.
Der Oberbürgermeister
J.V.: Dr. Rosenberg.
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Goethe-Bund
Donnerstag, 5. Juli, abends
8 Uhr, in der Neuen Aula:
Bekanntmachung.
Betreffend die Erhebung von Deckgeld für Bedecken der Stuten.
Vom 11. Juni 1928.
Ich bringe hiermit zur öffentlichen . Kenntnis, daß für die Deckzeit 1928 das Deckgeld für Bedecken der Stuten durch Hengste des Landgestüts endgültig auf 40,— RM. festgesetzt worden ist.
Die in Hessen wohnenden Stutenbesitzer haben nach Schluß der Deckzeit zunächst nur einen Teilbetrag von 15,— RM. zu entrichten. Der Restbetrag von 25,— RM. wird ihnen gestundet bis zum Ablauf der Trächtigleitsdauer. Wird nach dieser von dem Stutenbesitzer nachgewiesen, daß seine während der Deckzeit gedeckte Stute ein lebendes Fohlen nicht geboren hat, so wird der Rest des Deck- geldeS erlassen. Ein Erlaß des Restbetrages (Fohlengeld) tritt auch dann cm, wenn das Fohlen ein Lebensalter von 28 Tagen nicht erreicht hat. Beim Verkauf einer gedeckten Stute an einen anderen, in Hessen wohnenden Besitzer kommt ein Erlaß des Restbetrages des Deckgeldes nur in Frage, wenn von dem eitherigen Besitzer durch Vorlage einer amtlichen Bescheinigung nachgewiesen wird, daß die Stute bei dem neuen Besitzer em Fohlen nicht zur Welt gebracht oder das Fohlen ein Lebensalter von 28 Tagen nicht erreicht hat. Für nach außerhalb Hessens verkaufte Stuten wird der Restbetrag des Deckgeldes auch dann nicht erlassen, wenn die Stute ein lebendes Fohlen nicht geboren hat.
Nicht in Hessen wohnende Stutenbesitzer, die in Hessen Stuten decken lassen, haben das volle Deckgeld (1. und 2. Teilbetrag zusammen) alsbald zu entrichten. Auch mchthessischen Stutenbesitzern kann der 2. Teilbetrag des Deckgeldes (Fvhlen- geld) erlassen bzw. zurückerstattet werden, wenn sie bis spätestens Ende Juli des auf das Decken folgenden Jahres durch eine amtliche Bescheinigung des zuständigen Bürgermeisteramts oder der Ortspolizei- behörde den Nachweis erbringen, daß ihre während der vorigen Deckzeit gedeckte Stute ein Fohlen nicht geworfen oder das Fohlen ein Lebensalter von 28 Tagen nicht erreicht hat.
Deckscheine für Stuten, die aus irgendeinem Grunde nicht bedeckt wurden, sind der ausstellenden Behörde bis spätestens Ende Juli des Jahres, in dem sie aus- gestellt wurden, zurückzugeben. Unterbleibt die rechtzeitige Rückgabe, so wird angenommen, daß das Bedecken der Stuten stattgefunden hat. Das Deckgeld wird alsd'ann von dem Stutenbesitzer beigetrieben. Spätere Einreden hiergegen können nicht berücksichtigt werden.
Anträge auf Erlaß des Restbetrages des Deckgeldes für Stuten, die lebende Fohlen nicht geboren haben oder deren Fohlen innerhalb 28 Tagen nach der Geburt verenden, haben die Stutenbesitzer nach Ablauf der Trächtigkeitsdauer, spätestens bis Ende Juli des auf das Decken folgenden Jahres, bei den Ortsbehörden zu stellen, worüber von diesen spätestens bis zu dem genannten Zeitpunkte besondere Niederschriften (Protokolle) zu errichten sind. Auf die rechtzeitige Stellung der Anträge und die rechtzeitige Errichtung der Niederschriften wird mit dem Ansügen hingewiesen, daß auch hier die Stuten* besitzet die Folgen einer etwaigen Der- säumniS zu tragen haben. 63386
Darmstadt, den 11.Juni 1928.
Der Hess. Minister für Arbeit u. Wirtschaft Korell.
Zagdverpachtung.
Die Gemeinde Bernsfeld verpachtet am 11. b. M. nachm. 1 Uhr die Gemeindeiagd auf weitere 6 Jahre ab 1. 8. 28. Dieselbe besteht aus zirka 500 Hektar Feld- und zirka 45 Hektar Waldjayd und ist von Station Nieder-Ohmen m einer halben Stunde zu erreichen.
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Goethe-Äbend
Fräulein Trude Heft, Mitglied des Stadttheaters Gießen.
Rezitation — und
Herr Direktor Franz Neubert, Leipzig Festvortrag:
Goethe und die Frauen
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Betreffend: Vergebung von Pflasterarbeiten.
Unter Hinweis auf die ReichSver- dingungsordnung für Bauleistungen (DIN 1984/XXI) sollen im öffentlichen Wettbewerb folgende Arbeiten vergeben werden:
1. Das Versetzen von zirka 1100 lfd. Meter Randsteine.
2. Die Ausführung von zirka 8600 qm Straßenpflaster.
3. Die Ausführung von zirka 900 qm Mosaikpflaster.
Die Unterlagen für ein Angebot können vom hiesigen Stadtbauamt bezogen werden.
Die Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis
Samstag, den 14. Juli 1928 vormittags 11 Nhr dem hiesigen Stadtbauamt einzureichen.
Alsfeld, den 2. Juli 1928.
Hessische Bürgermeisterei Alsfeld ____________Dr. Völsing.______6345D
Bekanntmachung.
Der vom Gemeinderat beratene Voranschlag der Gemeinde Großen «Duse^k für 1928 liegt vom 5. d. M. an eine Woche lang auf dem Geschäftszimmer der Bürgermeisterei zur Einsicht offen. Einwendungen gegen denselben können dort mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Es ist die Erhebung einer Umlage beschlossen worden, zu der auch die Ausmärker beizutragen haben.
Grohen-Bufeck, den 4. Juli 1928.
Bürgermeisterei Grohen-Bufeck.
Gans. 6318D
Bekanntmachung.
Der vom Gemeinderat beratene Voranschlag der Gemeinde Mainzlar für das Rj. 1928 liegt vom Donnerstag, dem 5., bis einschl. Mittwoch, den 11. d. M., auf dem Bürgermeistereibureau in der Zeit von 11-1 Uhr täglich zur Einsicht offen. 6315D
Mainzlar, den 3. Juli 1928.
Bürgermeisterei Mainzlar. Vogel.
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