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Nr. 259 Lrftes Blatt

178. Jahrgang

Zreltag, 2. November 1928

Ct|$«tei täglt^,«fett Sonntag» nnb Feiertag»

Beilagen;

lvietzener FamiliendlLtt« Heimat im Bild Die Scholle

Dlonats-Bejogipreli: 2 Reichsmark und 20 Reichspfennig für Trüge» lohn, auch bei Richter» scheinen einzelner Nummern infolge höherer Gewalt. Fernfprechanichlüffe: 61, 64 und U2. «nfchrist für Drahtnach' richten. Anzeiger Oieste«.

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Eichener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

VrvS vnd Verlag: vrMsche UNiverfttütr-Vuch« und Stetnöraderd v. Lange in Sietzen. Schristlettvng und Geschäftsstelle: Zchnlftratze l.

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Chefredakteur

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantworilich für Politik Dr. Fr Wilh Lange für Feuilleton Dr tz.Thyriot, für den übrigen Teil Ernst Dlumschein; für den An­zeigenteil Kurt Hillmann.

sämtlich in Gießen

Ser Riesenkampf im rhemisch-weMischen Wustnegebiel.

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bann wurden wir Herr der erkannken aus den Eis- u n 5, daß die Tücken dieses

worden sind. Aber Situation und -ergen unter

Nister Wissel jedoch allein dem Parlament gegenüber die volle Verantwortung trägt. Der Reichswirtschaftsminister hat hin­gegen keinen Einfluß auf die Gestaltung der Dinge bei Schiedssprüchen. Arbeitsminister Wissel hat sich vom Reichswirtschaftsministerium lediglich das für die Beurteilung der Lage not­wendige Material beschafft. Die Behauptung, daß der Reichswirtschastsminister ebenfalls der Ansicht sei, dah der neue Lohntarif für die Wirtschaft tragbar ist, ist demnach unzutref­fend. -4

Die Reform des Schlichtungswesens.

Ein Vorschlag der Arbeitgeberverbande.

Berlin, l.Rov. (WTB.) 3m Anschluß an die am 16. Oktober d. 3. im Reichsarbeitsmini- Zerium abgchaltene Besprechung u.er das Schlich­tungswesen hat heute die Bereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände dem Reichsarbritsrninistecium die wesentlichen Dor- Schläge zu ter von Arbeitgeberseite erstrebten Reform des Schlichtungswesens übergeben. Die Vorschläge beschäftigen sich mit dem Umfang der Künftigen Verbindlichkeitserklärung und mit dem Verfahren, unter dem sie ausgesprochen werden f<oll. Em Eingriff des Staates soll nur dort ials berechtigt anerkannt werden, wo es sich um Fragen handelt, die in ihrer Bedeutung und Auswirkung nachweislich über den Kreis der wirtschaftlichen und sozialen 3 n- Leressen der streitenden Parteien yinausgehen. Diese Voraussetzungen sehen die Arbeitgeber für gegeben an:

1. bei Arbeitsstreitigkeiten in den sogenann­tenlebenswichtigen Betrieben",

2. bei Streitigkeiten, welche die deutsche Volks­wirtschaft so stark t'effen. daß die Le­bensmöglichkeiten der ©ef amt* bevölkerung bedroht sind.

Be- bie be-

Berlin, 1. Rov. (Priv.Tel.) Rach einer Mel­dung desB. T.M aus Büffdborf hat der Arbeits­konflikt in bet westdeutschen Eisenindustrie eine Verschärfung erfahren. Dle M e t a l l a r b e i - tergewerkschaften in fast sämtlichen großen Ranbbezirken bes eigentlichen Aussperrungs­gebietes Rorbwest haben die bestehenden und zum Teil schon abgelaufenen Lohnabkommen gekündigt, und zwar bisher in den Bezirken Hagen, Osnabrück, Iserlohn, Heine, Bielefeld und Velbert. Insgesamt fallen unter die gekündigten Tarife über hunderttausend Arbeiter, die zum über­wiegenden Teil in d e r weiterverarbei­tenden Eisenindustrie beschäftigt sind.

Oie Arbeitgeber erheben FesisieUungsklage. Antrag auf Ungültigkeitserklärung des Schiedsspruchs.

Berlin, 2.Roo. (Priv.Tel.) lieber die weitere Entwicklung der Lage erfahren wir, bah nach ber burchgeführten Aussperrung bie Arbeitgeber bie Feslstellungsklage auf Ungülligkeits- erklärungbes Schiedsspruches unb ber Berbinb- lichkeitserklärung einreichen werben. Für biefe Klage ist bas Arbeitsgericht zuständig. Man rechnet bamit, bah bie Entfcheibung rasch erfolgen unb bie un­terliegende Partei Einspruch erheben wirb. Da im Gesetz für schwerwiegenbe Fälle bas sofor­tige (Eingreifen bes Reichsardeitsge- richtes vorgesehen ist, bas bann bie enbgül- tige Entfcheibung zu fällen hat, ist nicht zu be­furchten, bah burch langwierige Reoifionsverhanb- lungen ber Konflikt noch lange hinausgezogen wird.

Oie parote des Christlichen Metallarbeiterverbandes.

Gff en, 1. Nov. (TU.) Der Ehristliche Metall- arbeiteroerbanb veröffentlicht eine Mitteilung, in ber es u. a. heißt: Die Funktionäre bes Christlichen Metallarbeiterverbanbes haben am 1 November zum Eifenkonflikt u. a. wie folgt Stellung genom­men: Durch bie Verbinblichkeitserklä- r u n g bes Schiedsspruches ist nach deutschem Recht

Meeres noch größer sind, als man sich vorslellen Jann. Gewiß Hal bas Schiff ftcmbgeljalfen dank ber Konstruktion meines Freundes Dr. D ü r r. Aber bas ist auch nur möglich gewesen, weil wir die Bean­spruchung auf das Mindestmaß herunlergedrück! h.it- ten. Run wollen wir nicht die Hände in den Schoß legen unb einfach Ehrungen über uns ergehen lassen. Es gilt vielmehr, aus den Er­fahrungen bie Lehren zu ziehen unb ben Fortschritt JA» suchen. Dir wissen, bah wir die Mittel zu diesem Fortschritt in der Hand haben. Wir können stär­kere Maschinen in das Luftschiff hineinbauen, ip bah man nicht mehr halb willenlos bem Treiben ger entfesselten Elemente preisgegeben ist. Bur wer diese Situation bei Reufunblanb miterlebte im Rebel lind Sturm, weih und hat Verständnis dafür, wie die vielen Transozeanslieger ihr Grab gs- funben haben. So versprechen wir als Abschluß die­ser Fahrt bem deutschen Volke, dah wir ben Ge­danken weiterentwickeln werben. Das Schiss hat sich gut bewährt, aber wir müssen stärkere Schiffe bauen, damit bie Transozeanüterque- rur.g nicht nur burch Ausweichen von Unwettern möglich ist. 3n diesem Sinne erhebe ich mein Glas «auf eine gedeihliche unb entschiebene Weiterentwick­lung ber Lustschisfahrt.

Nach diesem Festakt brachte die Bevölkerung von Friedrichshafen der Besatzung desGraf Zeppelin" einen Fackelzug dar, bei dem die ganze Stadt auf den Beinen war. Bei dem Fackelzug hielten Generaldirektor C o l s m a n r und Dr. Eckener lurxe Ansprachen an die Bevölkerung. Bei dieser Gelegenheit dementierte Generaldirektor Colsmann -entschieden alle Mell ungen, die von einer Berle - g u n g des Werkes des Grafen Zeppelin von Fried­richshafen nach einem anderen Ort wissen wollen.

Oesterreichs Glückwünsche.

Friedrichshafen. l.Rov. (WTB.) Auf ern Glückwunschtelegramm des österreichischen Dundesministers für Handel und Verkehr, Dr. Schuerff, hat Derchsverkehrsminister von Guärard wie folgt geantwortet: Für die Herz*

verweigern, zumal nach ben vorliegenden richten ber Ortsleitungen bie Werksbirektionen Tlolstandsarbeiten auf ein Mindestmaß schränken.

Tarifkündigungen in ben Randbezirken.

Festtage in Friedrichshafen.

Eine 2Refce Eckeners: Oer Ozean noch laiM nicht bezwungen! Nicht die Hände in den GchSß legen!

Der Begriff des öffentlichen 3n ter* sses soll eindeutiger als bisher gesetzlich fest* elegt werden. Ferner wird die Schaffung einer entralen Reichsschiedsstelle borge«

Der Relchsarbeiismiliister begründet die Verbindlichkeiisertlarung.

Berlin, 1. Rov. (WB.) Als Begründung mi der am 31. Oktober ausgesprochenen (Bet« bindlichkeitserklärung des Schieds* spruches in der Lohnstreitigkeit zwischen dem Arbeitgeberverband für den Bezirk der nord­westlichen Grupp« des Vereins Deutscher Eisen* und Stahlindustrieller und den drei Metall* arbeiterverbanden teilt das Reichsarbeitsmini* sterium mit: Der Schiedsspruch schlägt mit Wir­kung vom 1. 11. 28 eine Lohnerhöhung vor, die die einzelnen Werke je nach ihrer Lage verschieden trifft. 3m ganzen gesehen ist di«Belüftung noch tragbar und nach Lage der gesamten Verhältnisse nicht zu vermei­den. Die vorgeschlagene Regelung entspricht also bei gerechter 2lbwägung der 3nteressen beider Teile der Billigkeit. Da eine Vereinbarung unter den Parteien über einen Lohn» iarifbertrag für die Zeit vom 1. November 1928 ab trotz aller Bemühungen nicht herbei­geführt werden konnte, der Eintritt eines tarifvertragslosen Zustandes mit den sich daraus ergebenden Arbeitskämpfen aber wirtschaftlich und sozial nicht erträglich wäre, mußte die Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches ausgesprochen werden. Diese Möglichkeit ist im gegebenen Fall durch die Vor­schriften des Artikels 1 § 6 ter Schlichtungs­verordnung vom 30. Oktober 1923 gegeben.

Es war noch zu prüfen, ob der Schiedsspruch vom 27. Oktober 1928 rechtlich geeignet fet, durch Derbindlichkeits-erklärung zum Tarif­vertrag zu werden. Die Prüfung hat ergeben, daß rechtliche Bedenken nicht bestehen. 3nsbeson- dere sind die von ter Arbeitgeberieite in den der Derbindlichkeitserklärung b oraufgehenten Verhandlungen in dieser Beziehung gemachten Einwendungen nicht begründet. Falls ter Schiedsspruch, wie von Arbeitgeberseite ange­geben, mit der Stimme des Vorsitzenden der Schlichtungskammer allein erlassen sein sollte, so war dies nach ter geltenden gesetzlichen Rege­lung zulässig. Die Vorschrift tes § 21 Abs. 5 6.4 ter Ausführungsverordnung zur Schlich­tungsverordnung vom 29. Dezember 1923 läßt diese Möglichkeit ausdrücklich zu. Die damit in ber Ausführungsverordnung gegebene und seit Jahren unbeanstandet angewentete Regelung wird durch die Vorschrift des Artikels III § 1 der Schlichtungsordnung gedeckt, nach ter der Reichsarbeitsminister alle zur Durchführung dieser mir die Grundsätze des Schsichtungsversährens enthaltenden Verordnung er ordcr ihen Aus'üh- rungsbestimmungen, also auch die Vor­schriften über das Verfahren imein- zelnen, zu erlassen hat.

Der Schiedsspruch ändert auch nicht die Bestim­mungen des zur Zeit ungekündigt geltenden Rahmentarifvertrages vom 16. Mai 1927, so daß die Frage, ob eine solch» Aenderung, die durch Vereinbarung der Parteien, so auch durch einen für verbindlich erllärten Schiedsspruch erfolgen kann, nicht geprüft zu werden braucht. Abschnitt IX tes Rahmentarifvertrages bestimmt lediglich, daß dieAkkorde" so anzusehen sind, daß der Durchschnitlsarbeitcr bei gesteigerter Leistung unter normalen Betriebsverhällnissen 10 b. H. über den Tariflohn hinaus verdienen kann, und gibt im übrigen nähere Bestimmungen über das Verfahren hierzu. Er gibt also nur Richtlinien über die Berechnung der Akkorde auf der Grundlage des Stundenlohnes, schließt aber die Gewährung fester Zulagen an die Akkordarbeiter nicht aus. Schon durch den Schiedsspruch vom 15. Dezember 1927 in Ver­bindung mit den Vereinbarungen vom 10. De­zember 1927 und vom 24. 3anuar 1928 sind in einem Lohnabkommen den Atkotzdarbeitern wie in dem vorliegenden Schiedsspruch Festzulagen gegeben bzw. frühere Zulagen dieser Art erhöht worden. Die Parteien haben damals durch eine Protokollnotiz selbst zu erkennen gegeben, dah sie in einem solchen Verfahren nur eine Aus­führ ung des Abschnittes IX des Rahmen­vertrages, nicht seine Abänderung sehen.

Die Motive bes SHiebsspmchs.

Eine Darstellung

des Ncichsarbeitsministeriums.

Berlin, 1. Rov. (WTB.) 3n tem Lohn­konflikt ter nordwestlichen Gruppe der deutschen Eisen- und Stahlindustrie hat das Reichsarbeits­mini sterium schon bei Beginn der Verhandlungen angesichts ter Bedeutung, die die 3ndustrie für die deutsche Wirtschaft hat, den Schlichter Dr. 3 ö t t e n eingesetzt, dar am besten mit den Verhältnissen im Ruhrrevier bertraut ist. Auch der Minister hat sich von Auf mag an eingehend mit tem Konflikt befaßt und bis zur Verbindlichkeitscrllärung in stundenlangen Ver­handlungen versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Don amtlicher Seite wurde bei den Verhandlungen berücksichtigt, daß die Eisenindustrie mit wirtschaftlichen Tchwierigkeiten zu kämpfen hatte und noch bis heute unter den Nachwirkungen des fchwedlschen Erzstreiks leidet, der die Industrie zu Crzankäufen in Kanada und 3ndien zu erheblich teuereren Preisen als in Schwe­den zwang. Es mußte aber berücksichtigt werden, daß nach Abschluß des schwedischen Erzstreiks

Friedrichshafen, 1. Nov. (Dom Sonderbe­richterstatter des WTB.) Bei dem heute abend aus Anlaß der Heimkehr desGraf Zeppelin" veran­stalteten Festakt hieß der Stadtschultheiß von Fried­richshafen, Schnitzler, die Besatzung herzlich willkommen. Geheimrat Fisch vom Reich^verkehrs- minifterium sprach das Bedauern des Neichsver- kehrsministers aus, heute abend nicht mehr mitan­wesend zu fein. Er verlas dann das Schreiben des Reichsverkehrsministers Dr. ü. Euörard an Dr. Eckener. Im Namen der Schiffahrtsgesellschaften feierte Dr. Kiep, Vorstandsmitglied der Hamburg- Amerika-Linie, die Fahrt desGraf Zeppelin", der das goldene Band des Ozeans gewonnen habe. Für den Württembergifchen Automobilklub überreichte Dr. Mattes (Stuttgart) die Urkunden für die Ehrenmitgliedschaft an Dr. Eckener und Dr. Dürr und für den Bayerischen Automobilklub Dr. Hör - mann (München) die Goldene Medaille. Im Namen des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Deut­schen Lufthansa begrüßte Direktor Milch die Be­satzung desGraf Zeppelin" mit dem Wunsch guter Kameradschaft zwischen Luftschiff und Flugzeug. Dann sprach

Dr. Eckener.

Zu den Ehrungen, die man mir dargebrachl hak, kann ich nur sagen: Ich kann auch nichts ausrichten, ohne, wie man die Besatzung genannt hat, meine tapfere Schar, die pflichtbewußt und freudig ihren Dienst getan hat. Es ist ein seltsamer Wider­spruch, wie man uns einmal als große Helden feiert, unb dann das Luftschiff als ein sicheres, völkerver­bindendes Instrument bezeichnet. Wir lehnen es ab, irgendwie heroorgehoben zu werden. Ich habe die Fahrt über den Ozean durch die Luft nie als eine kleine Sache angesehen. Aber was wir auf der Rückfahrt erlebt haben, war so schwer, dah ich zu der Auffassung gelangt bin, der Ozean ist noch lange nicht bezwungen. Dr. Eckener schilderte bann bie Schwierigkeiten der Fahrt durch Rebel und Sturm bei Reufundland, bei der das Schiff ein ganzes Stück abgetrieben wurde und fuhr fort: Man hatte manchmal das Gefühl, dah bas Schiff durchznbrechen drohte, denn wir hatten einen geradezu unerhör­ten Sturm. Erft durch die Zeitungen haben wir erfahren, wie weit wir nach Borten verschlagen

sich die Lage ter (Industrie wieder gebes­sert hat, und daß ferner die Rationali- sierungSmaßnahrnen sich auszuwirken be­ginnen. Andererseits war zu erwägen, daß frü­here Lohnerhöhungen der 3ndustrie- arbeiter ter nordwestlichen Gruppe gegenüber Lohnerhöhungen ter Arbeiter anderer Gebiete erheblich geringer waren. Während z. D. im Kölner Gebiet eine Lohnerhöhuna von durch­schnittlich sieben Pfennigen erfolgte, betrug sie in ter nordwestlichen Gruppe nur zwei Pfennige. Die durch den jetzt gefällten Schiedsspruch vorge­sehene Lohnerhöhung erhöht die Löhne durch­schnittlich um drei bis vier Prozent; ter ASord- lohn wird um zwei Pfennige erhöht.

Sie Lage imAusspemuigsgebiei.

Essen, I.Rov. (TU.) Der Donnerstag galt an­gesichts der zur Tatsache gewordenen Aussperrung ter Metallarbeiter ten vorbereitenden Maßnahmen der Gewerkschaften. Der Vorstand des Deutschen Metallarbeiterverbandes hat das Bureau der Be- zi^leitung in Essen zum Sih des Aktionsausschus- fif »während der Aussperrung bestimmt. 3n einem Ausruf an die Hütten- und Metallarbeiter werden diese zur strengsten Disziplin angehal­ten. Die Mitglieder werten ersucht, keine Arbeit zu verrichten, die nicht entsprechend tem Schied»- fpruch bezahlt wird. Die Mitglieder sollen nur den Anweisungen der Organisation Folge leisten, jede Einmischung von außenstehender Seite soll unter allen Umständen a b g e l e h n t werden. Parolen, Flugblättern und Handzetteln, die von unberufener Seite kommen, soll keinerlei Be­achtung geschenkt werten.

3m Aussperrungsgebiet ist die Stimmung der Ar­beiterschaft bisher durchaus leidenschaftslos. Die Be­legschaftsversammlungen vertiefen in vollkom­men e r R u h e. Die Ausführungen ter Vertrauens­leute der Metallarbeiter und ebenso die Diskussionen trugen einen durchaus fachlichen Lharakter. Die Generalstreik- und Putschporolen der Kom­munisten finden hier keinen Boten. Die große Reoierkonserenz ter Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiterverbandes trat heute abend in Essen in die Beratung über die sich aus der Durchführung der Ausfperrungsaktion ergebenden gewerkschaft­lichen Maßnahmen ein. Rach eingehender Aus­sprache wurde beschlossen, entgegen der kommunisti­schen Parole, Rotstandsarbeiten nicht zu

schlagen Diese völlig neutrale und u n - Ä-olitische Stelle soll die Aufgabe haben, auf Antrag einer der Parteien oder ter Reichs* Regierung zunächst das Vor liegen ter Zuständig* teits Voraussetzung für eine etwaige Ve. Kindlich* kntserklärung und sodann, bei Bejahung dieser Frage, materiell die Richtigkeit des ergangenen Ü-chiedsspruches (dieser soll natürlich nach, wie Vor von der entscheitenten ersten 3nstanz ge­stillt werden) nach der wirtschaftlichen und sozia* fen. Seite hin zu prüfen. 3m Falle der Bejahung Vieser Fragen kann alsdann die Reichsschi en Estelle i!e S u ) d r l7eil)s e i-u g z u r Ver bi - d- Ilchkeitserllärung einp, eh len.

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«in neuer Tarif oertra g zwischen den Par­teien zustande gekommen. Der Christliche Metall- arbeiteroerbanb stellt sich rückhaltlos auf den ge­gebenen Rechtsboben. Die Arbeitnehmer, soweit sic entlassen sind, erheben infolge dieser Rechts­lage Ansvruch auf die staatliche A r - beitsl ofenunter ft ützung. Der Verband wird die arbeitslosen Mitglieder unterstützen. Für den Schaden, der dem Verband aus dem Vorgehen des Arbeitgeberverbandes Nordwest und der ihm angeschlossenen Werke entsteht, wird er Schaden­ersatzanspruch erheben.

Außerdem hat bie Konferenz der Funktionäre fol­gende Anweisung herausgegeben: Die Beleg- schasten der Werke Nordwest melden sich durch die Betriebsräte unter Berufung auf den verbindlich erklärten Schiedsspruch zur Arbeit an. Alle Arbeiter, die von der Arbeit zurückgewiesen werden, melden sich zur Eintragung in die Liste der Arbeitslosen bei den zuständigen Arbeitsämtern. Alle Arbeiter sollen die Fortsetzung ihrer Mitgliedschaft bzw. ihre Weiterversiche- rung in den Krankenkassen bei den bis­herigen Krankenkassen anmelden.

Keine ArbeitslosenunterWtzung.

Essen, 1. Nov. (Prio.-Tel.) Vom Arbeitsamt Essen wird mitgeteilt: Ausgesperrte könnten nach den gesetzlichen Bestimmungen während der Aus- sperrung Arbeitslosen- oder Krise nun­ter st ützung nicht erhalten. Die aus den Betrieben der Eisen- und Stahlindustrie ausgesperr­ten Arbeiter brauchen sich daher nicht beim Arbeits­amt zu melden. Diejenigen Arbeiter, die etwa nach Beendigung der Aussperrung nicht wie- bereingeftellt werden sollten, erfahren dadurch, daß sie sich während der Aussperrung nicht beim Ar­beitsamt meldeten, keine Benachteiligung in chin- icht auf einen etwaigen späteren Unterstützungsan- pruch. Sie werden in diesem Falle vielmehr so be- tändelt, als wenn sie sich sofort beim Arbeitsamt gemeldet hätten.

Die (Stellung des Reichswirischastsministers

Keinen Einfluß auf den Schiedsspruch.

Berlin, 1. Rov. (LU.) Zur Frage ter Verantwortung des Reichsarbeitministers in der Angelegenheir ter Derbindlichkeitserllärung des Schiedsspruches ist festzustellen, daß der Reichs­arbeitsminister sich zwar von ter Derbindlich­keitserllärung des Schiedsspruches mit dem Reichswirtschaftsmini st er Curtius in Verbindung gesetzt hat, daß der Mi-