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,rod. 4. Juli. Cantern-- clzer vom Landwirt« nbng H 8*™ Ä eldrundgang ab.
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mittags der große historische Festzug durch die Straßen der Stadt bewegen. Er ist gedacht als der Einzug Philipp des Großmütigen 1527. Auf dem Marktplatz wird der Magistrat Philipp begrüßen. Dann begibt sich der Zug nach dem Schloß, wo der Landgraf von der Marburger Sängerschaft begrüßt und mit kurzen Worten das große Schloßfest eröffnen wird. Für die Gäste wird anschließend im Rittersaal ein Kaffee gegeben. Das große Volksfest in den Anlagen zwischen Schloß und Dammelsberg soll den Beweis erbringen, daß älniversitcjt, Stadt und Provinz eine Gemeinschaft bilden. Es sind dort Zelte vorgesehen, die insgesamt 7000 Personen aufnehmen können, und außerdem noch ungefähr 3000 Plätze im Freien. Schwälmer und ob>rhessische Dauern- tänze, Volkstänze von Jugendgruppen, historische Schwertertänze des akademischen Turnvereins, Liedervorträge der Marburger Gesangvereine, Belustigung der Kinder durch Puppenspieler, Spinnstubendarstellungen, Hans-Sachs- Spiele usw. werden für Unterhaltung und Frohsinn sorgen. Um 9 Uhr abends findet im Fest- zelt auf dem Kämpfrasen ein Kommers und gegen 12 Uhr nachts große Schloßbeleuchtung statt.
Handelskammer-Tagung m Hanau.
gur 400-Iahrseier der Marburger Universität.
H Marburg, 4. Juli. Stadt und Universität sind eifrig mit den Vorbereitungen zu dein Ende Juli stattfindenden Universi t ä t s - j u b i l ä u m beschäftigt. Der Gang der Feierlichkeiten ist kurz folgender: Am Rachmittag des 2 9. Juli Einweihung des Denkmals für die Gefallenen der Universität am Audolphsplatz, der turnerische Veranstaltungen der Studentenschaft im Stadion vorangehen. Für den Abend ist seitens der Universität in dem großen Festzelt auf dem Kämpfrasen eine Begrüßungsfeier vorgesehen, während die Studentenschaft einen Facielzug veranstaltet, wobei die Häuser der Stadt illuminiert werden. Am Vormittag des 3 0. Juli finden zunächst Gottesdienste statt, und um 11 Uhr der erste Festaktus in dem großen Festzelt auf dem Kämpfrasen. Rachmittogs werden das neue Kunstinstitut, die neue Ohren-, sowie die Kinderklinik ihrer Bestimmung übergeben. Abends schließt sich ein Festessen an. Daneben finden an anderen Stellen eine „Faust - Rezitation von Wüllner und ein Sinfoniekonzert statt. Roch dem zweiten Festaktus im Festzelt am Sonntag, 31. Juli, vormittags Wird sich nach-
Werh.
Weiß zieht und seht in drei Zügen Weiß: 3 Steine Ke4; Db5; La5.
Schwarz: 1 Stein Kc8.
Internationales Schachturnier zu Bad-Homburg.
Amtsgericht Metzen.
• Gießen, l*3uli. Die Angeklagten L. F. aus Kl.-L.. W. F. und W. R. aus Gießen, der erstere aus der Straf-, der letztere aus der Untersuchungshaft vorgeführt, alle mehr oder weniger vorbestraft, sämtlich sich als „Kaufleute bezeichnend. haben im Jahre 1925 26 mit dem Elektroinstallateur A. W. aus W. mehrfache Geschäfte abgeschlossen, die an Unübersichtlichkeit nichts zu wünschen übrig ließen. Der Zeuge W. behauptet, den Angeklagten einzelne Gegenstände, wie Rad.o- apparate. Heizöfen, Bügeleisen u. dgl. übergeben zu haben, teils „in Rechnung", teils unter Eigentum svorb eh alt. Die Angeklagten bestreiten das letztere, behaupten, die Gegenstände seien chnen, z. T. als Pfand, jedenfalls nicht unter Eigen- tümsvorbehalt geliefert worden. Da als einziger der Zeuge W. in Frage kam und des,en oft wenig klaren Rechtsgeschäfte gerichtsbekannt sind — er hatte übrigens erklärt, kein Interesse mehr an der Bestrafung zu haben — wurden die Angeklagten von der Anklage der Unterschlagung mangels Beweises freigesprochen
Der vorgenannte Zeuge A. W. saß 6alb nachher selbst auf der Anklagebank. Er gatte Abonnentengelder unterschlagen. d,e er für eine Frankfurter Firma, die Zeitschriften vertreibt, vereinnahmt hatte. Es lag zugleich Untreue vor. Strafe: 7 0 R M.. im Fall der Unsinbringlichkelt
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unterlassen hatte. Auch erschien es recht fraglich, ob man bei der geschilderten Sachlage die Angeklagten i. S. des Gesetzes als „Hilfspersonal' des W. jun. ansehen konnte. Trotzdem konnte auf Grund dieses Sachverhaltes nicht verurteilt werden, da den Angeklagten nicht nachzuweifen war. daß sie sich bewußt waren, unberechtigt zu fischen. Es scheinen in dieser Beziehung in beteiligten Kreisen rechtlich irrige Auffassungen zu bestehen, die den Angeklagten zugute zu halten waren. Da jedoch festgestellt wurde, daß die beiden Angeklagten auch dann noch gefischt hatten, als W. jun. schon weggefahren war, wurde jeder von ihnen in eine Geldstrafe von 20 RM. genommen.
Die Narrenkappe.
Splitter und Sparren vom RedakttonSttsch«
Das Aepfelchen.
Bevor wir - es war 1915 — in die Karpathen einmarschierten, lagen wir in Ragy-Berezna, einem kleinen ungarischen Städtchen. Der Kompagnie- schnutenfeger war abgängig geworden, und so ließ der Feldwebelleutnant Pulverloch den Barbier des Ortes zu sich inä Quartier kommen.
Herein trat ein kleiner, buckliger Kerl, der sich unter vielen Verbeugungen vorstellte, und geschäftig Messer, Schere, Seife, Schleifstein, Riemen, Puderquaste, Handtuch und — ein ganz kleines Aepfelchen auspackte. Dann stellte er einen Stuhl zurecht, sagte in seinem Ungarisch-Deutsch: „Teszik, nemmen Sie Platz", und seifte den Feldwebelleutnant mit einer stark parfümierten Seife ein.
„Stinko gutt, Gnaden, nit wahr?"
Mit flinken Bewegungen zog er das Messer ab: „Habe oft Ehre gehabt, gnädige Herren zu bedienen."
Run ergriff er das Aepfelchen: „Haben Gnaden Gnad' und nemmen Apfel in Maul, damit ausfillt Wange."
Und weil der Apfel wirklich ganz appetitlich ausfah, tat es der Feldwebelleutnant auch. So wurde er über den Apfel rasiert, gewaschen und gepudert. Zufrieden erhob er sich und gab dem Barbier seinen Lohn. Der dankte und bat mit vielen Bücklingen um sein Aepfelchen.
„3 — das habe ich ja gegeben und heruntergeschluckt."
„3oi, joi, — hab' ich schon viel' Kunden mit jennern Aepfelchen rasiert — wo soll ich nun her- nernrnen Aepfelchen so klaines?"
Mediziner-Spässe.
Die folgenden Kleinigkeiten sind den in der „Medizinischen Welt" mitgeteilten „Anekdoten um Erb" entnommen.
Erb hatte in der Vorlesung bei einem Kranken die Diagnose auf einen apfelgroßen Tumor gestellt, und als der Mann starb, fand sich bei der Autopsie nichts. Erb sagte bei der Besprechung des Falls in der Klinik mit großer Verachtung:
„Traurige Kerl, die Pathologe, noch nit ernol mein Tumor hawwe fe g'funnel"
Kolleg, Praktikant: Patient von einem Baum gefallen, geringe Störungen in den unteren Extremitäten. Der norddeutsche Praktikant macht seine Sache ganz gut. Diagnose: Ouerfchnittslrauma des Rückenmarks. Erb, gemütlich mit dem Kopf nickend: „Ra, junger Freund, e bissel zu nobel und zu viel. Sagen mer halt, er Hot sich ordentlich de Hinnere verbellert!"
Der Rorbdeutsche verstand kein Wort.
•
Dem Chefarzt des Krankenhauses fällt es eines Tages auf, daß der Inhalt der großen Weingeistflasche im Operationsfaal stärker abgenommen hat. als es dem chirurgischen Verbrauch entspricht. Er stellt seine Diagnose auf „innere Anwendung" durch das Personal und hängt an die Flasche einen Zettel mit der Aufschrift: Methylalkohol! Gefahr der Erblindung! Am andern Morgen fehlt wieder etwas, doch nur halb so viel wie beim ersten Male. Auf dem Zettel aber steht geschrieben: „Een Ooge riskier' ick!"
7 Tage Gefängnis. W. war seither noch nicht vorbestraft. Deshalb wurde von einer Freiheitsstrafe abgesehen.
H. B. aus Lg. hatte nicht für sein uneheliches Kind gesorgt, obwohl er von der Bürgermeisterei seines Heimatortes dazu aufgefordert war. Er behauptete, wirtschaftlich nicht dazu in der Lage gewesen zu sein. Das Gericht nahm jedoch an, daß der Angeklagte wenigstens etwas für das Kind habe tun und er zum mindesten seine Arbeitskraft intensiver habe verwerten können. Strafe: 2 Wochen Haft. Bei der Urteilsverkündung wurde darauf hingewiesen, daß bet dem Justizminister eine bedingte Begnadigung angeregt werde. Der Angeklagte hat es dann in der Hand, durch eine gewisse Fürsorge für das Kind sich den Erlaß der Strafe zu sichern.
Der Eisenbahnbeamte i. R. G. H. aus H. war angeklagt, im August vorigen Jahres den Rachtwächter von Gr.-L. mit gröblichen Beschimpfungen beleidigt zu haben, als dieser ihn nachts archielt, weil er mit dem Rad ohne Laterne fuhr. Der Angeklagte bestritt, der Täter gewesen zu sein. Sein Arzt, bei dem der Angeklagte 4 Tage später zur Konsultation erschienen war, hielt es für fraglich, daß der Angeklagte 4 Tage zuvor noch Rad gefahren sei. Der als Rachtwächter vernommene Zeuge hatte jedoch den Angeklagten, den er schon lange kennt, an Stimme, Gestalt und Gesicht mit einer jeden Zweifel ausschließen'oen Gewißheit erkannt. Er hatte ihn mit einer hellbrennenden Taschenlaterne beleuchtet, als er auf ihn zufuhr, vor ihm hinfiel und dann mit dem Rad in der Hand wütend auf ihn losging. Das Gericht sah den Angeklagten als überführt an. Strafe: 40 R M., im Fall der Uneinbringlichkeit 7 Tage Gefängnis. Dem 'Rachtwächter wurde das Recht zugesprochen, das Urteil durch Aushang an der Ortstafel zu veröffentlichen.
Die üblichen Fälle von Verstößen gegen das Kraftfahrgesetz fehlten nicht. Ein Fall wurde zur weiteren Aufklärung vertagt, im anderen auf eine Geldstrafe von 20 RM. erkannt. Beidemal wurde die mißbräuchliche Benutzung eines Probefahrtkennzeichens zur Last gelegt.
Eine Fifchereisache nahm längere Zeit in Anspruch. W. fcn. war 1926 Pächter einer Fischerei an der Lahn. Er gestattete seinem Sohn, die Fischerei für ihn auszuüben. Dieser beauftragte im Juli v. I. den Gastwirt A. S. und den Schuhmachermeister T. E., auf einem Kahn mit einem Reh zu fischen, während er selbst in einem Paddelboot hinterher fuhr. S. und E. hatten wegen unberechiigten Fischens Strafbefehle erhalten, gegen die sie Einspruch einlegten. In der Hauptverhandlung wurde festgestellt, daß W. sen. nicht ohne weiteres die Ausübung der Fischerei an W. jun. überlassen durste. Der letztere mußte eine Fischereikarte Hen was er
Bearbeitet
Problem Nr. 116.
Don W. Shinkman.
Schwarz.
Amtsgericht Wetzlar.
£2 Verstoß gegen die Verordnung des Ober- Präsidenten der Rheinprovinz — weil sie in Öen Gemarkung Dorlar entgegen dem Verbot ein weibliches Reh und einen Rehbock gelegentlich der Treibjagd abgeschossen haben sollten — war zwei Jagdberechtigten aus Altenhundem bzw. Rodheim a. L. zur Last gelegt. Gegen die erlassenen gerichtlichen Strafbefehle über je 100 Mk. Geldstrafe hatten beide Angeklagte Einspruch erhoben. Das Gericht vermochte nur die Schuld des
heiten, Dearbeitungs- und Düngungsfragen erörtert. Linker den beobachteten Pflanzenkrankheiten sind besonders hervorzuheben: Gelbrost an Weizen. Blasenfluß an Roggen und Streifenkrankheit an Gerste. Heber Die Rostkrankheiten und ihre Bekämpfung gab Dr. Selzer auf Befragen näher Anschluß und empfahl die Rot- wendigkeit sachgemäßer Düngungs- und Bodenbearbeitungsmaßnahmen. Die Gemeinde Ruppertenrod war durch den Beigeordneten Philippi vertreten, der am Schluffe des Ganges Dr. Selzer für seinen belehrenden Rundgang und seine allgemein verständlichen Ausführungen dankte. Die versammelten Landwirte äußerten fernerhin noch den Wunsch, daß im Winter ein Vortrag über „Düngungsmaßnahmen" gehalten werden möchte.
«o, Schadenbach, 4. Juli. Unter starker Beteiligung von hier und auswärts feierte gestern die hiesige evangelische Kirchen- gemeinde ein G u st a v - A d o 1 s - Fe st. Zu Dem Festgottesdienst am Vormittag hatten sich so viele Teilnehmer eingefunden, daß die Kirche bei weitem nicht alle Besucher fassen konnte. Die Festpredigt hielt Pfarrer Hoffmann, früher in Maulbach. Der Gottesdienst wurde durch Gesangsvorträge der Gemischten Chöre von Deckenbach und Schadenbach sehr bereichert. Im Anschluß cm den Gottesdienst waren die auswärtigen Gäste von den hiesigen Ortseinwohnern zur Bewirtung eingeladen. Die Rachversammlung im Freien hatte gleichfalls starken Besuch aufzuweisen.
Dieser Tage trafen sich Vertreter der hessischen und hessen-nassauischen I n - dustrie- und Handelskammern in Hanau zu einer gemeinsamen Versammlung. Nach einem Referat des Syndikus Dr. E h a r i f f e-- Mainz über die wirtschaftliche Lage des besetzten Gebiets nahm die Versammlung olgende Entschließung an:
„Die in Hanau versammelten Vertreter der Industrie- und Handelskammern des Gebietes am Mittelrhein und Main halten sich für verpflichtet, mit Nachdruck auf das schwere, immer fortwirkendc Hemmnis hinzuweisen, das die Besetzung eines großen Gebietes des Rheinlandes durch fremde Mächte für eine freie Entwicklung der Wirtschaft in den besetzten Gebieten selbst und den angrenzenden Bezirken darstellt. Allein die Tatsache der Besetzung schafft eine unsichtbare, aber stark trennende Grenze auch in wirtschaftlicher Beziehung. Das Vertrauen der Wirtschaftskreise des unbesetzten Deutschlands zu einer ruhigen und ungestörten Entwicklung der Geschäftsbeziehungen mit dem besetzten Gebiete ist nach den Ereignissen der letzten Jahre noch nicht zurückgekehrt, besonders auch da die Auswirkungen der Verträge von Locarno im besetzten Gebiet noch immer auf sich warten lassen. Die Wirtschaft des besetzten Gebietes selbst, die ihrer Struktur nach mit der des unbesetzten Gebietes in inniger Wechselbeziehung stehen muß, wird hierdurch aufs Schwerste geschädigt. Dazu kommt noch die lähmende Wirkung, die die Anwesenheit von fremden Truppen auf den einheimischen Unternehmungsgeist und die freie Entwicklung der ansässigen Unternehmungen aus- üben muß. Noch heute ist z. B. durch die Besetzung der freie, für die Wirtschaft immer bedeutungsvoller werdende Luftverkehr unterbunden und das besetzte Gebiet in einen Ausnahme- zuftand versetzt, unter dem kein anderes Gebiet der Welt steht. Wertvolles Jndustriegelände ist für militärische Zwecke beschlagnahmt. Die oben genannten Handelskammern ersuchen daher die Reichsregierung dringend, mit Nachdruck auf eine baldige Beseitigung d e r B e - s e tz u n g hinzuwirken im Interesse einer freien wirtschaftlichen Entfaltung der für die gesamte deutsche Volkswirtschaft so wichtigen, von der Besetzung mittelbar ober unmittelbar betroffenen Gebiete." r , , , ...
Zur Frage der B i n n e n u m s ch 1 a g t a r i s e berichtete das Mitglied der Industrie- und Handelskammer Mainz, Philipp Schmitt. Hierzu gab die Versammlung einstimmig folgende E r kl a r u ng ab:
„Schon seit Jahren muß die Rhein- und Main- schisfahrt mit Befremden feststellen, daß die Tarifpolitik der Deutschen Reichsbahn immer wieder darauf gerichtet ist, Transporte, die seither auf dem Wasserweg zur Verfrachtung gelangten, durch Ausnahmetarife der Eisenbahn zuzusühren. Mit großer Sorge beobachten die Wirtschaftsvertretungen diesen immer starker werdenden Kampf gegen die Binnenschiffahrt Die am 28. Juni d. I. in Hanau versammelten Vertreter der Handelskammern des Rhein-Maingebietes stehen daher auf dem Standpunkt, daß die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft die einseitige Bevorzugung der Seehafenplätze beseitigen und der Binnenschiffahrt die ihr zukommenden Umschlags- t a r i f e gewähren muß. Es muß insbesondere erwartet werden, daß die von den rhein-mainischen Handelskammern bereits feit langem gestellten Forderungen auf Wiedereinführung einzelner Wasserumschlagstarife endlich erfüllt werden.
Ueber die kommende Reichsra hmen- reaeliing für die Gewerbesteuer sprach Syndikus Dr. Cratz, Offenbach. Eine baldige reichsgesetzliche Regelung der gesamten Gewerbesteuern wurde von der Versammlung als dringend erwünscht bezeichnet.
Weiterhin standen noch zur Beratung meinsame Vorschriften für Bucherrevisoren, sowie für Sachverständige im allgemeinen.
Starkenburg.
Lpd. D a r m st a d t, 4. Juli. Heute um die Mittagszeit wurde in der Langestraße ein eineinhalbjähriges Mädchen durch ein Bierfuhr- werk schwer verl etzk. Das Kind faß mit hem Rücken an ein Haus gelehnt auf dem Fußsteig. Als der Bierwagen umwenden wollte, ist er wahrscheinlich mit dem Hinterteil des Hauswand ziemlich nahe gekommen und hat dabei das Kind ersaßt oder an die Wand gedrückt. Das bedauernswerte Kind wurde mit einem Schädelbruch und innerenVer- l e h u n ge n ins Krankenhaus gebracht.
Lpd. Erbach i. O., 4. Juli. Die in der Rahe vvn B i e l b r u n n im Talkeffel gelegene G eyersmühle brannte mit dem. anschließenden Wohnhaus vollkommen nieder. Die Scheune konnte vor dem Feuer bewahrt werden. Der Sachschaden ist sehr bedeutend, wenn auch teilweise durch Versicherung gedeckt. Die Ursache des Brandes ist vermutlich in dem Heißlaufen von Lagern zu suchen. Der angestrengten Tätigkeit der Feuerwehr von Vielbrunn gelang es, das Feuer zu löschen.
Preußen.
Kreis Wetzlar.
-t- Hochelheim, 4. Juli. Eine ansehnliche Festgemeinde war am gestrigen Sonntag hier zusammengekommen, um gemeinsam mit der hiesigen Christlichen Gemeinschaft dieEin- weihung des neuerbauten Vereins- Hauses festlich zu begehen. Eingeleitet wurde das Fest, das von Prediger Tripp le r lGrvß- Rechtenbach) geleitet wurde, durch eine Begrüßungsansprache des Ortsgeistlichen Pfarrer Schneider. Hiernach hielt der Direktor der Evangelischen Gesellschaft, Pastor Essen (Elberfeld) die Festansprache. Im Anschluß hieran folgten kurze Begrüßungsreden durch ^Prediger Meng (Grohen-Linden), Missionar Bär (Groß- Rechtenbach) und Rektor Ahbach (Rieder- girmes). Das Schlußwort sprach Prediger Semmel (Darmstadt), worauf Prediger Trippler (Groß-Rechtenbach) in warmen Worten allen denen dankte, die bei dem Bau des Vereins- Hauses tätig mitgeholfen haben. Die gemeinsamen Lieder wurden durch mehrere Posaunenchöre der Umgegend, unter Leitung des Dirigenten Doller (Lang-Göns), würdcg begleriet, ebenso trugen die Gemischten Chöre bou ojer, Hörnsheim und Lützellinden durch gesanglichL Darbietungen zur Verschönerung des Festes bet. Das neue Dereinshaus ist am Dorsausgang nach Lang-Göns errichtet. Es enthält einen größeren unb einen kleineren Saal von 11 bzw. 6 Meter Länge und 10 Meter Breite, die gegebenenfalls vereinigt werden tonnen. Der Bauplatz wurde der Gemeinschaft von einem hiesigen Emwohn^ geschenkt. Die Bauarbeiten wurden, wte auch sonstige Arbeiten, wie Backsteinbrennen, Sandgraben usw-, von Mitgliedern der Gemetnschaft. unter denen viele Maurer sind, kostenlos ausgeführt. Die übrigen Baukosten wurden größtenteils durch Verkauf von sog. Bausteinen m den umliegenden Gemeinschaften aufgebracht.
Kreis Kirchhain.
][ Kirchhain, 4 Juli. Gestern nachmittag ereignete sich tn der Rähe des Raden- häuser Hofes ein schwerer Motorrad- Unfall durch Platzen eines Radreifens. Einer der beiden Fahrer, der Schreiner Fischer aus Moischt bei Marburg, mußte mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen m die Marburger Klinik gebracht werden. - Auf dem Wege zum Frankfurter Flugtag blieb gestern ein Flugzeug der Kasseler Raab-Kahenstein- werke in den Bäumen des Herrenwaldes hängen. Das Flugzeug wurde beschädigt und muhte abmontiert werden.
von W. O r b a ch.
London 5 P. 2. Pr.: Bleutgen. Mainz 4 P.
3. Pr.: Bre.h Aachen und Haar, Frankfurt a. M., 3V-. P. 4. bis 5 Pr. get; Dr. Stern. Würzburg 3 P. 6. Pr.: Springe, München 2»,'s P. 8. Pr.: Riemann. Frankfurt a. M. 1 P. 8. Pr.
Lösung des Problems Rr. 113. Dvn A. don Elbe.
1. Dh3 — h2! usw.
Das Sechs meisterturnier zu Bad Homburg v. d. H. ging Donnerstag, den 24. Juni, zu Ende, über das wir schon kurz berichteten. Rachstehend geben wir die Resultate zu den einzelnen Runden. 1. Turnus: 1. Runds: Tartakower gewinnt gegen Orbach. der jedoch Remis erzielen konnte. Reti gegen Sämisch Bogoljubow gegen Jades, trotz besserer Position des letzteren. 2. Runde: Tartakower gewinnt gegen Bogoljubow trotz einer toten Remisposition, da Bogoljubow vergebliche Gewinnversuche unternahm. Reti gegen Jates. sowie Sämisch gegen Orbach in einer Gewinnstellung für Orbach, der jedoch in Zeit- bedrängnis einen groben Fehler beging. 3. Runde: Orbach gewinnt in glänzender Weise gegen Jates, Bogoljubow gegen Reti, Sämisch gegen Tartakower remis. 4. Runde: Orbach gegen Bogoljubow remis, Tartakower gegen Reti remis, Sämisch gegen Jates remis. 5. Runde: Jates gegen Tartakower remis, Bogoljubow gegen Sämisch remis, Reti gewinnt gegen Orbach ebenfalls in einer ausgesprochenen Remis- tellung infolge eines Versehens Orbachs. 6. Runde: Tartakower gegen Orbach remis. Bogoljubow gegen Jates remis. Reti gewinnt gegen Sämisch durch kraftvolles Spiel. 7. Runde: Bogoljubow gewinnt in glänzender Weise gegen Tartakower, Reti gegen Jates. Sämisch unb Orbach spielen remis. 8. Runde: Orbach gewinnt gegen Jates, Bogoljubow gegen Reti, Tartakower und Sämisch spielen remis. 9. Rmwe: Die interessante Partie Bogoljubow gegen Orbach endet unentschieden, desgleichen Reti gegen Tartakower, unb Jates gegen Sämisch 10. Runde: Tartakower schlägt Jates, die Partie Orbach gegen Reti endet nach kurzem Kampfe unent- chieden. Bogoljubow schlägt Sämisch
Das Endresultat ist somit folgendes: Bogoljubow 7 Punkte 1. Preis: Reti 61/2 P 2. Pr.: Dr. Tartakower 6 P. 3. Pr.: Orbach 4^2 P. 4. Pr. Es folgen: Sämisch 4 P.: Jates 2 P.
Das mit 24 Teilnehmern begonnene internationale Hauptturnier zeigte in der Siegergruppe folgendes Schlußergebnis: Weißgerber, Saarbrücken 51/2 Punkte 1. Preis: Morrison,
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