Ausgabe 
30.12.1932 Frühausgabe
 
Einzelbild herunterladen

Aritag, 50. Dezember 1932

Nr. ZOiKvühaussabe

182. Jahrgang

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhesfen

Crrd und Verlag: vrLHI'lche Univeifiläts-Vuch- und Steinbruderei R. Lange in Sletzen. Lchristleitung und S-sch-stsltele: SchuMale 7.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für 1 mm höhe für Anzeigen von 27 nun Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig; für Ne« klameaineigen von 70 mm Breite 35 Neichspfennig, Platzvorfchrist 20u , mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Or H.THyriot; für den ühcigen Teil Ernst Dlumschein und würden An« zeigenteil i.D. Th.Kümmel sämtlich in (Siegen.

Erschelnt täglich, autzer Sonntags und Feiertags. Beilagen: Die Illustrierte Giegener Familienblätter Heimat m Bild Die Scholle llbrnatr-Sezugspreis:

Mit 4 Beilagen RM. 1.95 Ohne Illustrierte . 1.80 Zustellgebühr.. , -.25 Auch bet Nichterscheinen von einzelnen Nummern infolge höherer Gewalt.

Zernsprechanschlüsse unter Sammelnummer 2251. Anschrift für Drahtnach­richten: Anzeiger Stehen.

Postscheckkonto:

Zronlsurtam Main 11686.

Das Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Handelsvertrag.

Aufrechterhaltung der Meistbegünstigung, aber Lockerung der Zolltarifbindungen.

'Berlin, 29. Dez. (LU.) Der Deutsche Reichs- ] anzeiger Qlr. 3C5 vom Donnerstag veröffentlicht den Wortlaut des Zusatzabkommens zum deutsch-französischen Handels­abkommen einschl. der Listen und Les Zeich­nungsprotokolls. Amtlich wird dazu folgendes mitgeteilt:

Die ersten vier Artikel dieses Abkommens regeln die Frage der Meistbegünstigung. Prak­tisch ist die gegenseitige Meistbegünstigung voll aufrechterhalten worden. Die gegenseitig meist­begünstigten Waren sind in zwei Li st en ent­halten, die dem Abtvmmen beigefügt sind. Von der Meistbegünstigung ausgenommen sind lediglich solche Waren, an denen die Vertrags­partner kein Interesse haben.

Der wichtigste Artikel des Abkommens ist dann der Artikel 5, der die Bestimmungen über die Auf­lockerung der Tarifanlagen des Han­delsvertrages enthält. Die neue Regelung ist so, daß zwar die Listen des alten Abkommens auf- rechterhalten bleiben und keine Aenderung der Sähe festgelegt ist, aber jedem Derkragsleil ist jetzt die Möglichkeit gegeben, einzelne oder mehrere Positionen mit 14f äglger F r i sl auf­zukündigen. Der betroffene Bertragsteil kann jedoch Derhandlungen beantragen, wenn er glaubt, datz durch die Kündigungen das Gleichgewicht ver­schoben worden ist. Falls es dabei nicht binnen zehn Tagen zu einer Einigung kommt, kann der betroffene Bertragsteil auf dem ganzen Gebiet der Listen Zollerhöhungen vornehmen. Das Ausmatz dieser Zollerhöhungen darf aber den an­deren Teil nicht stärker belasten, als dessen Kün­digungen ausmachen.

3n Artikel6 Les Zusatzabkommens sind die Ausnahmen von der Meistbegünstigung neu geregelt. Der Artikel enthält auch eine Wäh­rungsschuhklausel, wonach Bei einer Ver­schiebung der Währung des einen Teils gegen­über derjenigen des anderen Teils um mehr als 10 v. H. Zollzuschläge erhoben werden 15 inen.

Zu der Vorgeschichte und den Ergebnissen des Zusatzabkommens erfahren wir noch, Latz die Frage einer etwaigen Kündigung des Han­delsvertrags dadurch au. geworfen wurde, datz auf französischer Seite das seit etwa einem Jahr bestehende Kontingentierungs­sh st e m als nachteilig und ungeeignet zum Preis­schutz für Lie französische Wirtschaft empfunden wurde. Aus deutscher Seite bestand aber ange­sichts der unsicheren Wirtschaftsverhältnisse gleichfalls das Vestreben, die bestehenden starren Vindungen in elastischere um zu- wandeln. Die agrar.s,en Interessen spielten dabei deshalb eine geringere Rolle, weil die Gesamteinfuhr Frankreichs nach Deutschland in solchen Erzeugnissen nur etwa 9 Millionen Mk. in den abgelaufenen dreiviertel Zähren von 1932 ausmachte. Das Abkommen bringt eine neuartige Metho'.e, um ohne Vertragskündigung beiderseits zu einer gewissen Hand­lungsfreiheit zu gelangen. Der Vertrag wird ausrecht erhalten. Lessen Ausfall angesichts der zahlreichen Durchlöcherungen des Handels- Vertragssystems sehr unerwünscht gewesen wäre, besonders auch, weil der Export nach Frankreich inGoldvaluta und ohne Devisenrestriktionen bezahlt wird.

DieOeuischnationalen fordern Llmstellung derHandelspoUtck.

Berlin, 29. Dez. (Lil.) DieMitteilungen der DRVP." fahren mit der Veröffentlichung der auf der letzten Dorstandssitzung der DRVP. an­genommenen Richtlinien für die Behebung der deutschen Rot fort.

Die DRVP. fordert seit Zähren einen Kurs­wechsel unserer Handelspolitik, die einer grundsätzlichen Umstellung bedarf. Rach dem Raub seines Auslandsvermögens ist Deutsch­land gezwungen, unter allen Umständen aus fei­nem Außenhandel einen Ausfuhrüber­schuß herauszuwirtschaften, um seine gewaltigen Außenschulden (zur Zeit noch über 20 Milliarden) anzahlen zu können. Die durch die deutsche Aus­fuhr erworbenen fremden Zahlungsmittel müssen in erster Linie zur Bestreitung der notwendigen Einfuhr verwendet werden. Rotwendig ist die Einfuhr ausländischer Rohstoffe für die deutsche Zndustrie. Ohne diese Ausfuhr können wir weder den deutschen Znlandbedars befriedigen, noch die deutsche Ausfuhr ausrechterhalten. Erst in zweiter Linie können nicht notwendige Einfuhr­bedürfnisse, z. D. an Lebensmitteln, be­friedigt werden. Die Katastrophe der deutschen Landwirtschaft und die durch sie hervorgerufene Arbeitslosigkeit verlangt gebieterisch eine Be­seitigung der Einfuhr von solchenLe- b e n ö m i 11 e l n, die w r n Deu schlank» erzeugen bzw. überhaupt entbehren können.

Mit diesen nattonalwirtfchafllichen Interessen trifft drittens das Währungsintereffe zusammen, weil nur durch p-ianmäfeige Senkung überflüssiger Einfuhr und Steigerung des deutschen Jndustrie- exportes der für den Schuldendienst er­forderliche Devisenbedarf gedeckt wer­den kann. £>as Mittel zu einer solchen Umstellung

der Handelspolitik können die Hanbelsver- r ä g e mit dem Grundsatz der Allgemeinen Meist­begünstigung nicht bieten, denn nach diesem System ist eine toirtfame Regelung der Einfuhr unmöglich. Auch die Devisenzwangswirtschaft bietet feinen" Ersatz, da sie mehr oder weniger schematisch vom Devisenbedarf der einzelnen Firmen in der Vergangenheit ausgeht. Eine staatswirtschaftlichs Regelung des Außenhandels ist nur von der Wa re nsei te her möglich. Die Mehrzahl der europäischen Staaten ist bereits z u Kontin­gentierungen, d. h. zur mengenmäßigen Re­gelung der Einfuhr aus den einzelnen Bezugslän­dern übergegangen. Dieses System ist das ein­zige, das zur Zeit wirkliche Rettungsmöglich- feiten bietet. Die Kontingentspolitik bietet auch die Möglichkeit, die einzelnen Länder in dem Maße ver­schieden zu behandeln, der ihrer Bedeutung als Kunden Deutschlands entspricht. Jede Regelung des I Außenhandels aber bleibt unvollkommen, wenn nicht durch. ein Schuldenabkommen die Last der deutschen Außenschulden auf ein der deutschen *

Leistungsfähigkeit entsprechendes Maß herab­gesetzt wird.

Oer Heichslandbund fordert völlige Sperre der Buttereinfuhr.

B e r 1 i n , 29. Dez. (ERD.) (Eigene Meldung.) Die Pressestelle des Reichslandbundes gibt ein Telegramm bekannt, das der ge'chästsführende Präsident des Re.chslandbunds, G r a f v. K a l ck- reuth, in Anbetracht des Zusammenbruchs der Buttervreise an den Reichskanzler gerichtet hat. Die Butterpreise haben heute mit 95 Mark ge­genüber 135,50 Mark im Dezember 1913 je Zent­ner Berliner Quotierung einen neuen Re - kordtief st and erreicht. Der Reichslandbund fordere schnellstes energisches Eingreifen und bis zur Herstellung geordneter Marltverhältnisse völlige Buttereinfuhrsperre. Der Reichslandbund halte sich für verpflichtet, allen Ernstes auf die ständig wachsende bedroh­liche Erregung in der gesamten deutschen Landwirtschaft hinzuweisen.

Kaplan GMs über die Grenze abgeschoben

Um Anteilnahme der Bevölkerung zu verhindern vor Ablauf der Zeit von belgischen Gendarmen ausgewiesen.

Aachen, 29. Dez. (TU.) Der am heutigen Donnerstagabend dem reichsdcutschen Kaplan (511- les aus Eupen zugestellte Ausweisungsbe­fehl aus Belgien war angesichts der haiiung der Bevölkerung, die dem Geistlichen in hohem Matze zugetan war, bis Freitag 24 Uhr b e - friftet worden. Für Donnerstag abend hatten nun der Gcfangchor und der Iüngllngsverein Eupen, dessen Präses der Ausgewiesene war, eine Ehrung des scheidenden Kaplans geplant. Gegen 15.45 Uhr am Donnerstag erschienen jedoch in der Wohnung des Ausgewicsenen zwei belgische Gendarmen in Zivil, die ihn aufforderten, ihnen zu folgen. Kaum eine viertel st unde Zeit hatte der Kaplan, um seine notwendigsten Sachen zu palen. Zunächst begleiteten die beiden Gen­darmen ihn zum Bürgermeisteramt, wo ihm seine Papiere ausgehändigt wur­den, darunter auch der Ausweisungsbefehl, dessen ursprüngliches Datum 30. Dezember in 2 9. D e - jetnbet umgeändert war. Er wurde dann in Begleitung der beiden Gendarmen in einem Auto an die deutsche Grenze gebracht, wo er abgeseht wurde.

von hier aus hat der Kaplan mit der Stra­ßenbahn seine Fahrt nach Aachen fortgesetzt, wo er vorläufig bei verwandten verweilt, um sich am Freitag dem Bischof von Aachen zur Verfügung zu stellen. Offenbar wollte die belgische Behörde mit der plötzlichen Ausweisung verhindern, datz wie mit Sicherheit vorauszusehen war die Eupener Bevölkerung sich an der Ab­schiedskundgebung für den Geistlichen in größtem Ausmaß beteiligte.

*

Kaplan Gilles war im Kriege Feldgeist­licher gewesen uni) hatte sich gleich nach seiner Rückkehr aus dem Felde um eine Stelle in seiner Heimat bemüht, di« ihm auch da­mals von der Diözese Eupen-Malmedy z u gesagt wurde. Zunächst ist ihm aber Lunn die Ein­reiseerlaubnis verweigert worde-n. Spä­ter ist bann eine Anfrage von Lüttich aus an ihn ergangen, ob er zur Annahme bereit fei. Er hat daraufhin eine Kap Ian st eile in Eupen übernommen, die er jetzt trotz des Wider­spruch- des Bischofs von Lüttich auf Veranlassung der politischen Polizei verlassen mußte.

Oie französische Kammer genehmigt die Anleihegarantie für Oesterreich.

Heftiger Widerstand der Rechten. - panl-Doncour stellt die Vertrauensfrage.

Paris, 29. Dez. (WTD.) Die heutige Kam- mersihung, auf deren Tagesordnung der öster­reichische Anleiheplan steht, für den der französische Staat einen Betrag von 100 Millio­nen Schilling garantieren soll, begann mit einem Angriff des Abgeordneten Louis Marin, der die Gelegenheit benutzte, sämtliche Argumente gegen die Vorlage anzubringen, die von der rechtsstehenden französischen Presse in den letzten Tagen angeführt worden waren: Frankreichs Finanzlage sei mehr a'.s schlecht, und nachdem man die Amerikaner nicht bezahlt habe, könne man unmöglich an die Oester reicher Geld geben, um so weniger, als Oesterreich ein Faß ohne Boden sei, und irgendwelche Garan­tien gegen den Anschluß illusorisch blie­ben.

Der Generalberichterstatter Lamoureux, der ex officio bestellt worden war, da kein anderes Mitglied des Finanzausschusses sich zur Heber- nähme des Berichts bereitfinden wollte, wies darauf hin, daß das Protokoll vom 15. 3uli aus­drücklich an d i e Verpflichtung desPro- to kolls von 1 922 erinnere, nach dem Oesterreich versprach, seine Unabhängigkeit nicht zu veräußern und von jeder wirtschaftlichen und finanziellen Verhandlung abzusehen, die diese Unabhängigkeit gefährden könnte.

Der ehemalige Finanzminister F l a n b i n sprach von derdeutschen Karte , die Bundeskanzler Schober mit seinem Zollunionsplan zum Schaden Oesterreichs ausgespielt habe. Jetzt solle das Aus­land wieder Geld geben für den Zweck, eine aus­ländische Bank zu sanieren. Die gegenwärtige An­leihe werde nicht ausreichen, um Oesterreich zu sa­nieren. Die Lage Oesterreichs sei unlösbar, so­lange die gegenwärtige wirtschaftliche Belastung anhalle. Die Abkommen von Strefa würden ohne Ergebnis bleiben, wenn man die französische Anleihe ratifiziere, weil man dann keine Möglich­keit mehr habe, die notwendigen solidarischen Maß­nahmen den übrigen mitteleuropäischen Ländern aufzuzwingen. Es sei auch falsch zu behaupten, daß die Anleihe die Friedensgarantie auf 20 Jahre verlängere, denn Oesterreich habe das Recht, sich

von seinen Verpflichtungen in zehn Jahren zu be­freien. Ueberbies sei zu befürchten, daß die österreichische Regierung immer noch nicht die Zollunion mit Deutschland aufge­geben habe.

H e r r i o t trat mit Nachdruck für den Gesetzent­wurf ein, wobei er darauf hinwies, daß Frankreich, wenn die österreichische Anleihe nicht zustande käme, bis 1943 für 7 5 0 Millionen Fran- k e n Zinsen einzustehen habe. Auch müsse man sich die politischen Rückwirkungen vor Augen hallen, wenn man die österreichische Regierung des vierten Teiles ihrer Einnahmen beraube. Die Not Oesterreichs dürfe nicht dazu dienen, den Traum der Alldeutschen zu verwirklichen. Es handele sich um die politische, wirtschaftliche und moralische U n - abhängigkeit Oe st erreich s.

Ministerpräsident Paul-Boncour for­derte nachdrücklich die Gewährung der An- le'.hegarantie. Das Protokoll von Lausanne sei eine Folge des Protokolls von 1922 und des Friedensvcrtragcs von Sain Germain. Alle Hoff­nungen auf eine Wiedergesundung Mitteleuropas würden in Frage gestellt sein, wenn die Anleihe abgelehnt würde und man wisse, daß die Rotlage zu allerhand kriegerischen Versuchungen führen Jonne. Da es sich um einen Grundstein der gesamten französischen Außenpolittk handele, sehe er sich genötigt, die Vertrauensfrage zu stellen. Rach einem lebhaften Rededuell zwi­schen den Anhängern unö Gegnern der Anleihe­garantie nahm die Kammer in den späten Abend­stunden den Gesetzesvorschlag der Regierung über die Garantte für die österreichische Anleihe mit 352gegenl88Stimmenan. Ein Zusatz- antrag des Abgeordneten Marin, den Zins­satz auf das in Frankreich übliche Maß herabzu­fetzen. wurde schon vorher mit 337 gegen 189 Stim­men abgelehnt.

to

Das ArbeitsbeschaWgsprogramm.

Die Bc gebung der Arbeiten.

Berlin, 29. Dez. (WTD.) Reichskommissar Dr. Gereke beantwortete Fragen int Zusam­

menhang mit dem Arbeitsbeschaßungsprogramm. Die erste Frage bezog sich auf die Träger der Arbeiten, die im Rahmen dieses P" gramms in Frage kommen, und auf die Dar­lehensbedingungen für die Gelder, die zu ihrer Durchführung bereitgestellt werden.

Der Reichskommissar erllärte: Zm Augenblick muh vor allem die ileberlegung angestellt wer­den, welche Arbeiten die Träger des Pro­gramms ausführen können. Auf Grund dieser Erwägung Ibnnen erst die Vorarbeiten geleistet werden, die in der Anfertigung von Zeichnungen und Plänen und in der Aufstellung von Kosten­anschlägen bestehen, wonach grundsätzliche Be­schlüsse der zuständigen Organe der Träger also der Gemeindevertretung, Stadtverordneten­versammlung usw. herbeigeführt werden müs­sen. Bis das alles erledigt ist, werde ich die Richtlinien veröffentlicht haben, aus denen sich auch die Anschrift für die Darlehensanträge ergibt. Das Sofort-Programm umfaßt zunächst 500 Millionen Mark. Für deren Vergebung gilt vor allem, daß keine Kredite an Pri­vate gewährt werden. Die Arbeiten vergeben nur die Glieder der öffentlichen Hand aus den Krediten, die ihnen zu Aufbauzwecken gegeben werden. Es entsteht also durch eine solche Auf­tragserteilung an die private Wirtschaft bie Arbeit zu vollem Tariflohn für den Arbeiter und zu gerechtem Preis für den Unternehmer. Ein besonderer Vorteil für die Wirtschaft besteht in der B a r b e z a h - lung, und, wo irgend möglich und nötig, auch in der Leistung entsprechender Anzahlungen, wie das früher bei solchen Arbeiten üblich war.

ileberschre'iiungen des Voranschlages müf'en vom Unternehmer selbst getragen werden, a."o Rachbewilligungen werden auf kei­nen Fall gewährt werden. Soweit noch St e ue r g u t sch e i n e für Einstellungen ge­geben werden, können diese an der Unternehmer-- schluhrechnung abgesetzt werden. Gelder dürfen nur für die Arbeiten verwandt werden, für die sie gegeben sind, nicht etwa für sonstige Zwecke: darüber wird genaue Kontrolle ge­führt, sowohl bei dem Träger der Arbeit wie bei dem Unternehmer. Zahlungen werden voraus­sichtlich von den Finanzkassen durch- geführt. Ein Eingriff in die Auszahlungssummen, eltoa durch die Finanzämter, ist nicht zulässig, sie können also nicht etwa gegen Steuer­schulden aufgerechnet werden. Ebenso wird ein Schutz gegen d i e private Zwangsvollstreckung gewährt, die s a unter ilmstän.en den arbei schaffenden Zweck der Ecld- hergabe illusorisch machen könnte. Das wird z. B. so erreicht, daß etwaige Awzahlungen juristisch Eigentum der a u f t r a g g e b e n d e n Stelle bis zur Abnahme der Arbeit bleiben.

Forderungen des gewerblichen Mittelstands.

Hannover, 29. Dez. (ERD.) Der Zeitungs- dienst des ReichsverbanLes des Deutschen Hand­werkes tritt in seinem Zahresrückblick für weit­gehende Reformen des gewerblichen Mittelstandes ein. Zn diesem Rückblick werden u. a. die For­derungen des deutschen Handwerks auf Ein­schränkung der Gewerbefreiheit er­wähnt. Danach soll die Ausübung eines Hand­werksbetriebes von der Ausfertigung einer Handwerkerkarte abhängig ge­macht werden, die auf der Grundlage der Hand­werksrolle auszustellen ist. Ferner wird als Vor­aussetzung für die Ausübung eines Handwerks- betriebet die Berechtigung zur Füh­rung des Meistertitels verlangt.

Zur Rundfunkrede des Reichskommissars fün Arbeitsbeschaffung wird bemerkt, diese Rede habe die Bedenken des Handwerks nicht zu zerstreuen vermocht, daß eine unmittelbare Belebung der Wirtschaft nicht zu erwarten sei. Arbeits­beschaffungsprogramme für die öf­fentliche Hand blieben doch immerKrücken für die Wirtschaft". Die Regierung Popen habe durch die Bereitstellung von 50 Mil­lionen Mark für Althausreparatu­ren eine recht günstige Seilbelebung der Wirt­schaft erreicht. Dieser Weg sollte mit aller Energie weiter beschritten werden. Der Reichs­verband des Deullchen Handwerks habe die Er­richtung eines besonderen Reichsmini- steriums für den gewerblichen Mit­telstand gefordert.

Der Fall Hentsch.

Die Leichenöffnung. Auslieferungs- begeßren an Italien.

Dresden, 29. Dez. (Sil.) lieber das Er­gebnis der Oeffnung der Leiche des Ra­tionalsozialisten Hentsch, die am Mittwoch er­folgte, erfahren wir noch folgendes: Der Befund ergab, daß drei Schüsse auf den Ermordeten abgegeben worden sind. Der eine der Schüfe.», der beim Durchgang durch die Lunge eine Ar-° terie abgerissen hat, hat den Tod des Hentsch herbeigeführt. Zm Körper des Ermor­deten wurde ein Geschoß gefunden, ein weiteres Geschoß, wahrscheinlich das, welches die Lunge durchbohrte, steckte in der Kleidung an der Stelle des Rückens. Der Tod Hentchs ist nicht durch Ertrinken, sondern infolge des ßungen- fchusses eingetreten.