Ausgabe 
30.6.1932 Frühausgabe
 
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Zufahgenehmigung von 500 Mk. er­teilt, so daß sie über Devisen von monatlich ins­gesamt 700 Mk. verfügen können. Für den Be­such schweizerischer Erziehungsinstitute wird dieser Betrag auf 500 Mk. festgesetzt. An­dererseits wird die Schweiz, gestützt auf den Bun- desratsbeschluh über den Kompensations­verkehr, die Einfuhr von Kohlen, Koks und Briketts, sowie von Zucker und Malz aus Deutsch-- land in bisherigem Ausmaße zulassen. Lieber die weitere Regelung des Warenverkehrs werden am 7. Juli Verhandlungen in Berlin aus­genommen. Dieses Abkommen gilt bis Ende Sep­tember 1932.

Polizei und Versailles- Kundgebung in Berlin.

Protest Hugenbergs.Eine Darstellung der Polizei.

Berlin, 29. Juni. (TL1.) Der deutschnationale Parteiführer Hugenberg hat wegen des Vor­gehens der BerlinerPolizei gegen die Stu­dentenschaft, die gegen Versailles protestierte, ein Telegramm an den Reichsinnen mi- n i st e r gesandt, in dem es u. a. heißt:Am Jah­restag der Llnterzeichnung des Versailler Schmach­friedens hat nationale Stu den tenschaft gemeinsam mit allenDevölkerungs- kreisen Berlins gegen Kriegsschuldlüge, Raub d-utscher Lande und Kolonien und Unter- drückung des Deutschtums eineKundgebung veranstaltet. Während und nach dieser Kund­gebung istpreußischePolizei unter Person- lichem Kommando Major Heinrichs unerhörter­weise gegen Kundgebungsteilnehmer

v o r g e g a n g e n. Don jungen Deutschnationalen wurden mehrere verletzt." Sn dem Telegramm wird dann weiter geaen das Verhalten ber Preu ßischen Polizei und die Einstellung ter geschafts- führenden Preuhenregierung s ch a r s st e -v e r Wahrung eingelegt und um Maßnahme zum Schutz der nationalen De Volke rung, insbesondere auch ter Jugend, gebeten.

Von der Leitung der B e r l i n e r S ch u tz p o l, - zei wird dagegen darauf hingewiesen, daß die nach Ansicht der Polizei provozierten Zusammenstöße rein parteipolitischer Natur waren und ü b e r h a u p t n i ch t s m i t d e r K u n d geb u n g selbst die in vollster Ordnung verlief, zu tun hatten. Die Studentenschaft, die überwie­gend in Wichs chargierte hat sich Do[ll9 e 1 wandfrei und mustergültig benom- m e n. Nach der Kundgebung mußte aber die Pol zei gegen die von einem Teil der an der Kundgebung Beteiligten gewaltsam unternommenen Versuche i n den Bannkreis e i n z u d r i n g e n , mit dem Gummiknüppel vorgehen. Man bezeichnet es bei der Leitung der Schutzpolizei als einfach unerträg­lich wenn von irgendeiner Seite derartige gewalt­same Versuche zur Bannkreisverletzung gemacht werden und man dann der Polizei das Recht ab- pricht, in pflichtgemäßer Weise i h r e A u fgabe zu erfüllen. Wenn bei der Abwehr demrtmer Gesetzesverletzungen auch hier und da Unschuldige betroffen würden, so träfe die Schuld daran die­jenigen, die diese Unschuldigen in s o l ch e D e - monstrationen hineinziehe n und sogar versuchten, sich hinter ihnen zu verstecken Es sei nicht wahr, zu behaupten, die Polizei habe mit vollster Absicht alte Leute und Kinder mißhandelt. Die Polizei habe nur in dem Augenblick energisch durchgegriffen, als ihre Versuche, die Demonstration gütlich aufzulösen, erfolglos blieben.

Die neuen mnerpMchen Mvewrdnnngen.

Gegen politische Ausschreitungen.

Berlin, 29. Juni. (WTB. Funkspruch.) Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 ter Reichsver­fassung wird folgendes verordnet:

§ 1-

(1) Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge dürfen von den Landes- behörden wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit ver­boten werten.

1. allgemein nur für bestimmt abge- grenzte Ortsteile,

2. im übrigen nur im Cinzelfalle. Weitergehende allgemeine Verbote treten außer Kraft.

(2) Das Tragen einheitlicher Klei­dung, die die Zugehörigkeit zu einer nicht ver­botenen politischen Vereinigung kennzeichnet, darf von den Landestehördcn nur im Einzel­falle bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werten. Bestehende allgemeine Verbote dieser Art treten außer Kraft.

(3) Hat der Reichsminister des Innern gegen ein Verbot nach Absatz 1 Rr. 1 Bedenken, so kann er die oberste Landesbehörde um Aen- derung oder Aufhebung ersuchen. Entspricht die oberste Lantesbehörde dem Er­suchen nicht, so kann er das Verbot a u f h e b e n.

§ 2.

Der Reichsminister des Innern kann allgemein für das ganze Reichsgebiet oder einzelne Teile Versammlungen unter freiem Himmel und Auszüge, sowie das Tragen einheitlicher Klei­dung, die die Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung kennzeichnet, verbieten und für Zuwiderhandlungen Gefängnisstrafe oder Geld­strafe allein oder nebeneinander androhen.

§ 3.

Plakate, Flugblätter und Flug­schriften, in denen zu einer Gewalttat ge­gen eine bestimmte Person oder allgemein zu Ge­walttätigkeiten gegen Personen oder Sachen auf­gefordert oder angereizt wird, können polizei­

lich beschlagnahmt und eingezogen werten. Zuständig sind, soweit die obersten Lan- tesbehörden nichts anderes bestimmen, die Ortspolizeibehörden.

Leber Versammlungen und Aufzüge.

Berlin, 29. Iuni. (WTB.) Funkspruch.) Auf Grund des § 4 der Verordnung des Reichspräsi­denten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Iuni 1932 wird mit Wirkung für das Reichs­gebiet folgendes verordnet:

§ 1.

(1) Oeffentliche p o l i t i sch eVe r sa m m l u n- gen sowie alle Versammlungen und Aufzüge un­ter freiemHimmel sind spätestens 48 Stun­den vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und des Verhandlungsgegenstantes der Orts­polizeibehörde anzumelden.

(2) Sie können im Cinzelfall verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmit­telbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu besorgen ist. Statt des Verbotes kann eine Genehmigung unter Aufla­gen ausgesprochen werden. Zuständig sind, so­weit die obersten Landesbehörden nichts anderes bestimmen, die Ortspolizeibehörden.

(3) Oeffentliche politische Versammlungen sowie alle Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel können aufgelöst werden, wenn sie nicht angemeldet oder wernr sie verbo­ten sind, oder wenn von den Angaben der An­meldung absichtlich abgewichen oder wenn einer Auflage zuwidergehandelt wird.

(4) Ausgenommen sind gewöhnliche Leichen­begängnisse, die hergebrachten Züge von Hoch­zeitsgesellschaften, kirchliche Prozessionen, Bitt­gänge und Wallfahrten.

(5) Eine Abordnung nach Absatz 2, 3 kann nach den Bestimmungen des Landesrechtes ange­fochten werten.

§ 2.

(1) Mit Gefängnis, neben dem aus Geldstrafe erkannt werden kann, wird bestraft:

1 werohne die nach § 1 erforderliche Anmeldung ober i n absichtlicher Abweichung von den in der Anmeldung gemachten Angaben oder unter Zuwiderhandlung gegen ein Verbot oder eine Auf­lage eine Versammlung ober einen Aus- zu g veranstaltet oder leitet oder dabei als Redner auftritt;

2. wer für eine Versammlung, die entgegen der Vorschrift des § 1 nicht angemeldet oder die ver­boten ist, den Raum zur Verfügung stellt.

(2) Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark wird bestraft, wer an einer Versammlung oder einem Aufzuge

teilnimmt, die entgegen der Vorschrift des § 1 nicht angemeldet oder die verboten find.

(3) Die Vorschriften des Absatz 1, 2 sind nicht anzuwenden, wenn ein politischer Zweck mit der Tot nicht verbunden war und eine Störung oder Ge­fährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht eingetreten ist.

§ 3.

Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark wird bestraft, wer sich noch Erklärung der Auflösung einer Versamm­lung (§ 1,3) nicht f o f o r t entfernt.

Oer Reichsinnenmmrster fordert Selbstdisziplin und Ruhe. Eine Erläuterung der neuen Notverordnungen.

Berlin, 29. Iuni. (WTB.) Amtlich. Mit ter heute in Kraft tretenden Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Iuni 1932 gegen politische Ausschreitungen haben die Maßnahmen der Reichsregierung auf diesem Gebiete ihren Ab­schluß gefunden. Allgemeine Verbote von Umzü- gen und das Tragen einheitlicher Kleidung kön­nen hinfort für das ganze Reich oder einige Teile nur noch vom Reichsmini st er des In­nern erlassen werden. Die Pflicht und das Recht, Maßnahmen zur Sicherung von Ruhe und Ordnung im Cinzelfalle zu treffen, liegen den Ländern ob, welche allein über Polizeikräfte verfügen, während das Reich Exekutivorgane nicht besitzt. Die zur Sicherung von Ruhe und Ordnung für die Länder notwendigen Grundlagen sind ihnen ausdrücklich gewährleistet.

Diese Regelung entspricht der Reichs­verfassung, welche grundsätzliche Regelungen dem Reich, die Ausführungen den Ländern über» I wiesen hat. Die Materie ist jetzt abschließend und grundsätzlich reichsrechtlich geregelt, die Zustän­digkeiten sind klar. Von einem unzulässigen Ein­griff in die Rechte der Länder kann bei dieser Sachlage keine Rete sein.

Der Versuch, zunächst im Verhandlungs­wege zwischen Reich und Ländern eine Verständigung zu erzielen, ist mit Unrecht von einem Teil der Öffentlichkeit getadelt worden, aber er entsprach nicht nur den bisher in Deutschland üblichen Gepflogenheiten des Verkehrs zwischen Reich und Ländern, sondern war ein Gebot politi­scher Notwendigkeit. Die Regierungen ber deutschen Länder sind keine Nachgeordneten Stellen des Reichsinnenministerums, denen Befehle und Er­lasse zugestellt werden, sondern selbständige, verfassungsmäßige organische Glie­der des Reiches. Erst nachdem der Weg der Verhandlung nicht zum Ziel geführt hatte, schien eine reichsgesetzliche Regelung durch Verord­nung am Platze. Die in der Öffentlichkeit fühlbare Aufregung, die besonders in Versammlungsreden und Presseäußerungen in Süddeutschland bedauer­licherweise zutage trat, entbehrt der inneren Berechtigung. Es handelt sich hier nicht um eine angeblich willkürliche Vergewaltigung von Län­derrechten, sondern um die r e i ch s r e ch t l i ch e Regelung einer innerpolitischen Frage für das ganze Reich, wie sie regelmäßig dann vorgenommen werden muß, wenn die Verschieden­artigkeit der Reichsverhältnisse untragbar geworden ist. Dieser Zustand war in der Behandlung großer, über das ganze Reich verbreiteter Parteien und Verbände zutage getreten und bedurfte drin­gend der Abhilfe. Die Maßnahmen der Reichsregierung waren auch nichts neues. Die Ver­ordnungen z. B- über das Verbot der einheitlichen Kleidung und die Aufhebung der SS. und SA. find vor Monaten vom Reich gegen den Willen einzel­ner Länder erlassen und durchgeführt worden, ohne daß ein Einspruch gerade der Länder erfolgt wäre, deren Bevölkerung heute zum Teil in den neuen Verordnungen eine Vergewaltigung sehen zu müssen glaubt. Nach den Erklärungen der ein­zelnen Regierungen besteht bei der Reichsregierung kein Zweifel, daß die neuen Verordnungen auf Reichsrecht auch loyal durchgeführt werden.

Die vielfach geäußerten Betenken gegen die wieder gewährten Freiheiten find übertrieben. Es war vorauszusehen, daß in der Lieber- gangszeit hier und da Schwierig­keiten eintreten würden, bis die. Öffentlichkeit sich an die veränderten Verhältnisse gewöhnt hat. Dieser Liebergang ist von f o m mH irt-ft i f <b e ö Seite zu Lieberfällen und örtlichen Störungen ter Ordnung planmäßig benutzt worden. Die ener­gische Abweisung dieser Störungsversuche ist al- leinSache derLänder, deren Polizei stark genug ist, diese Aufgabe zu erfüllen. Die Reichs­regierung hat zur Zeit keine Veranlassung, irgend­welche Ausnahmemaßregeln zu ergreifen. Sie wird die Entwicklung genau beobachten und, falls wider Erwarten die Gefahr ernster Ruhestörungen ihre Schatten vorauswerfen sollte, nicht zögern, das dann Rotwendige zu tun.

An die politischen Parteien und die Gruppen aller Richtungen muß die ernste Mahnung ergehen, die Dinge ruhiger als bisher zu betrach­ten und zu besprechen. Es liegt nicht im Interesse Deutschlands, das Gespenst von Llnruhen immer wieder aus parteitaktischen Erwägungen an die Wand zu malen. In diesem Augenblick entschei- tender außenpolitischer Verhandlungen ist Selbstdisziplin und Ruhenotwendi­ger denn je. Es ist zu hoffen, daß die Ruhe und Festigkeit, mit denen die Reichsregierung diese innerpolittschen Fragen heute behandelt, von ter deutschen Ocffentlichkeit verstanden und auch von ihr gewahrt werden.

Buntes Allerlei.

Keine Fahrgäste zweiter Klaffe.

Dor Gott und der Obrigkeit sind alle Menschen gleich, das Klassenwahlrecht ist überwunden, und nur wenn ter Mensch auf der Eisenbahn fährt, ist er noch in Klassen eingeteilt. Rur in einer anderen Reihenfolge. Im allgemeinen ist ein zweitklassiger Mensch der minderwertige, auf der Bahn ist ter Mensch der zweiten Klasse der gehobene. Die Berliner Llntergrundbahn hat das Zweiklassensystem seit langem beseitigt, nur die Berliner Vorortbahn hält noch daran fest, trotz­dem ihr das eine gute Stange Geld kostet. In jedem Zug werten Wagen der zweiten Klasse mit- geführt, sie find komfortabler eingerichtet, als die der dritten und bleiben immer sauber, denn die Wagen mit den gepolsterten Sitzen werden nicht benutzt. Sie sind nur da, falls einer das Ver­langen hat, für einen Mehrpreis von einigen Groschen von Berlin nach Wannsee ganz allein im Abteil zu fahren. In einem Zeitraum von zwei Iahren ist die Benutzung der zweiten Klasse auf manchen Strecken um die Hälfte gesunken. Rur noch 9,4 Prozent aller Fahrgäste wünschen Polsterklasse zu fahren. Die Polsterklasse ist für weite Strecken eine Rotwendigkeit, im Nahverkehr ist sie sinnlos geworden, weil diejenigen, für die sie eingerichtet wurde, sie nicht mehr benützen können oder nicht mehr benutzen wollen. Ließe man sie eingehen, könnte die Ersparnis den Fahr­gästen zugute kommen.

Zoologie des Kurgastes.

Von Frank Maraun GDS.

Der Kurgast ist ein Schmetterling. Er gebärdet sich ebenso leichtflügelig, blumen- und wiesen­süchtig und so wohlig vom Leben angerührt wie dieser. Er ist ausgeschlüpft in dem Augenblick, in dem er im Hotel den Staub der Reise von sich abgewaschen hat. Frisch aus der Schale ge­pellt und im wonnigen Gefühl, eine pflichtenlose Strecke Zeit vor sich zu haben, schwebt er als ein neues Wesen die Stufen herab zum Speise­saal.

Der Kurgast hat seinen Beruf zurückgelassen. Er läßt jetzt auch noch seinen Ramen zurück. Rämlich im Gästebuch. Dort gibt er ihn ab wie den Hut in der Garderobe. Der Kurgast ist offiziell nur als Rümmer notiert.Rr. 36 will morgen um 5 Llhr geweckt sein!"Rr. 52 wünscht heute auf dem Zimmer zu speisen!" Das ist die Art, wie jetzt von ihm gesprochen wird. Die Zimmernummer gilt im Hotel als das Ewige und Beständige. Ramen, mit ihr verbunden, sind Schall und Rauch. Auch die Hoteldirektion weiß, daß Schmetterlinge ohne Ramen leben.

Der Kurgast, von allem, was sonst mit ihm zusammenhängt und an ihm hängt, befreit und weife abgelenkt, kann sich nun mit ungehemmter Geisteskraft auf die Lösung des einzigartigen Problems werfen, wie für so kurze Zeit so viel freie Zeit am besten aufzubrauchen ist. Lind darin, wie das Problem bewältigt wird, nichts zu tun zu haben, unterscheiden sich alle, die der Begriff Kurgast nachlässig, unempfindlich für Differenzie­rung, auf einen Haufen wirft. Da hört die Entwicklungsgeschichte, die für alle gleich ist, auf. Da beginnt die reine beschreibende Zoologie. Sie kennt wie bei Schmetterlingen nur noch Typen und Familien. Zuerst fällt hier der

Geldprotz auf. Er schreitet sozusagen mit aufgeschlagenem Scheckbuch auf der Brust umher. Wer ihm gerade in die Quere kommt, wird ein­geladen, fei es zu einem Schnaps, sei es zu einer Autotour, zu einem Paar Strandschuhen oder zu einem kleinen Faß Münchener Dunkel Export: darauf kommt es ihm nicht so genau an. Er liebt cs, in Bausch und Bogen den guten Onkel zu shielen und hält bei Gelegenheit nicht damit zurück, zu versichern, daß ihm der Preis egal sei. Ein solcher Mann ist in der ganzen Gegend bald beliebt. Denn er hebt den Konsum. Rur der Kellner, obgleich er gut an ihm ver­

dient, fürchtet ihn, denn er tritt als der Herr mit den Sonderwünschen auf. Diesen Herrn gelingt es nie, den Ches ganz abzustreifen. Am wenigsten dann, wenn er mittags oder abends durch den Speifesaal segelt. Er hat eine Art um sich zu blicken, die alle anderen Kurgäste an den Tischen zu Stenotypistinnen und Buchhaltern macht. Selbst noch am Strand oder auf der Alm bleibt eine Wolke Bureauluft unverscheuchbar um ihn stehen.

Der Erholungslöwe dagegen läßt auch nicht einen Anflug von Berufsrückständen an sich erspähen. Er hat aus der Erholung selbst meinen Beruf gemacht. Er widmet sich ihr mit Pflichteifer, Gewissenhaftigkeit und Fanatismus. Sein Erholungstraining beginnt damit, daß er sich gleich nach der Ankunft erst einmal seines Gewichtes vergewissert. Von da ab wiegt der sich täglich. Mit wechselndem Erfolg. Mitunter wirkt die Luftveränderung verheerend, und es seht trotz Faulheit und guter Kost eine Baisse in Kilogramm ein. Das um so mehr, als der Erholer sich gerne tief gebräunt sieht und sich, wann und wo er kann, in die Sonne stürzt wie der Schwimmer in die Wellen. Hat die Sonne einen guten Tag, so liegt der einstmalige Bleichling binnen kurzem rötlich angebraten und fiebrig zu Hause herum und schält sich melancho­lisch das Fell: jeder Zoll ein Invalide des Erholungswahns.

Der Plauderer bestätigt sich als erfolg­reicher Praktiker des Anschlußgedankens. Seine Liebenswürdigkeit grenzt an Dämonie, und seine verbindliche Heiterkeit ist geeignet, die wider­standsfähigsten Seelen unstandhaft zu machen. Er ist uns aus den kleinen Anzeigen alsallein­stehender, foignierter Herr" bekannt. Steht ge­wissermaßen immer mit Höflichkeit bei Fuß, jeder­zeit bereit, anzulegen und loszuschießen. Ge­borener Meister der Konversation, reißt er als Llnterhaltungsstosf das landschaftliche und ethno­graphische Milieu in das Zentrum seiner Aus­führungen, und man sieht sich so über Sehens­würdigkeiten und Ausflüge, die man nicht ver­säumen darf, über Kirchengemälde, Gedenktafeln, eine Bank am Bach und Stellen mit seltenen Blumen, über reizvolle Aussichtspunkte und- geo­logische Formationen der näheren und weiteren Umgebung auf das zwangloseste unterrichtet. Darum können wir jetzt weitergehen:

Die einzelne Dame mit Kind kommt niemals einzeln vor, sondern immer in Gruppen. Zumindest findet sie eine andere einzelne Dame

mit Kind und tut sich schicksalsschwesterlich mit ihr zusammen. Alle vier stecken in weiten seidenen Hosen und Iacketts, und besonders die Kleinen mit der Grazie ihrer zündholzdünnen Glieder sehen putzig darin aus. Wenn sie zusammen, jede Mutter ihr Kind an der Hand und tief pflügende Gedanken über die abwesenden Gatten und die Männer im allgemeinen tauschend, über die Wiesenwege trippeln, ist es ein hauchholdes Quartett von Pyjamas, in dem Farben, Bewe­gung und Wind musizieren.Sieh mal, wie aUerliebstl", sagt von ihnen der

Iubiläumsgastzu seiner Frau, die neben ihm im Grase sitzt, denn beide sind alt und be­dürfen des Ausruhens und ber Entspannung, wenn sie ein Stück Weges gegangen sind. Der Iubiläumsgast kommt schon seit zehn oder fünf­undzwanzig Iahren jeden Sommer an denselben Ort. Er hat zu ihm ein ganz persönliches ge­fühlsbetontes Verhältnis wie zu einem Garten, der ihm gehört und in dem er Frieden sucht nach der Mühe des Iahres. Er ist ein treuer Liebhaber. Dafür genießt er auch allerlei Vor­rechte und Vergünstigungen im Hotel, von denen eine behagliche Stammtischecke und ein besonders feierlicher Empfang mit Flaggenhissen und mit Blumengirlanden nicht verschwiegen seien.

Der Freund der Landwirtschaft dient dem Einheimischen gleichermaßen zur Er­heiterung wie zum Verdruß. Obgleich er weder eme Sense noch eine Harke richtig anfassen kann bietet er sich unentwegt zur Feldarbeit an hauptsächlich, um sich dabei photographieren zu lassen. Mäht er, so tut er gut daran, darauf zu achten, daß sofort geknipst wird, denn nach zweimaligem Ausholen hat er die Sensenspitze so tief in das Erdreich gewettert, daß er nur noch mit zersplittertem Stiel in das Bild käme Der Bauer lächelt dazu. Hinter seinem Lächeln erhebt sich der mahnende Zeigefinger der Kur- direktion:Seid freundlich zu ihnen, sie bringen Geld in das Dorf!"

Der Raturschwärmer ist bei weitem harmloser. In ihm brechen knabenhafte Atavis- men durch. Er bringt von seinen einsamen Streif­zügen allerlei Fragmente der Ratur in seinen Taschen mit: hübsche kleine Muscheln oder orna­mental geringelte Schneckengehäuse, Versteigerun­gen aus der Triasformation oder ein paar Vogelfedern LIeberbleibsel einer Fuchsmahl­zeit, deren buntes Schillern fein Herz erfreut. Llnterwegs trifft er mitunter in entlegener Wild­nis und in malerischer Gruppierung

d i e jungen Leute, die sich von ihm da­durch unterscheiden, daß sie die Ratur weniger substantiell und mehr ätherisch, durch das Me­dium der Liebe, erleben. Da sie allein fein wollen mit ihrem Gefühl, wäre es. unbillig, ihre schwärmerisch junge Zweisamkeit noch länger zu stören. Ein Blick auf sie hat genügt, uns davon zu überzeugen, daß sie die genialsten unter den Crholungssuchern sind, die geborenen Kurgäste sozusagen. Denn sie lösen das Problem der freien, ungeordneten Zeit, die die Zeit des Kur­gastes ist, intuitiv und zeitlos. Sie verstehen es, nichts zu tun zu haben. Sie verstehen es, faul zu sein, ohne sich zu langweilen: froh von sich und der Welt.

Gekrönten Hauptes durch London.

Die Mitglieder des englischen Llnterhauses schei­nen von Amts wegen mit Sorgen nicht beschwert zu sein. Wer keine Sorgen hat, der macht sich welche. So saßen eines Tages zwei Mitglieder des Llnterhauses, der Abgeordnete Blackhan und der Abgeordnete Batema beim Whisky und zer­brachen sich den sorgenleeren Kopf darüber, was Rützliches man mit seiner Zeit beginnen könne. Sie verfielen auf das, was an allen Stamm­tisches als letztes Mittel gilt, um aufkommende Langweile zu unterdrücken, sie schlossen eine Wette ab. Blackhan sagte zu seinem Kollegen, er würde nicht imstande sein, mit einer Her­zogskrone auf dem Haupt durch Londons Ge­schäftsstraße, die Bondstreet, zu gehen. Batema antwortete: wetten, daß? Man wettete um fünf Pfund und Batema stülpte sich eine Krone auf die Glatze und erregte in der Bondstreet angemes­sene Sensation, man photographierte das Ereig­nis und veröffentlichte das Bild in der Presse. Batema, ter seine fünf Pfund schon gewonnen glaubte, hatte aber nicht mit den heraldischen und ähnlichen verwandten Kenntnissen des Lon­doner Publikums gerechnet. Batema, hieß es, wollte mit einer Herzogskrone durch die Bond- street gehen, aber was er trug, war ja eine Carlskrone. Aber glauben Sie, daß Ba­tema die Wette nun verloren gab? Sie irren, er geht ins Museum, um sich dort unter sach­verständiger Assistenz eine Krone auszuleihen, die jeder Kritik standzuhalten vermag und wird mit einer richtigen Herzogskrone durch die Bond- street stolzieren und sich freuen, ein Star im Wochenschauprvgramm der Kinos geworden zu fein.