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Die ÄLG.-Ausstellung in Mannheim.

Die diesjährige große Wanderausstel­lung derDeutschen Landwirtschafts- Gesellschaft findet in der Zeit vom 3 1. Mai bis 5. Juni in Mannheim statt. Die süd­deutsche Landwirtschaft muh dies freudig be­grüßen, erhält sie doch dadurch Gelegenheit, ohne allzu große Kosten für die Reise usw. die DLG.- Ausstcllung zu besuchen und die Fortschritte in der Tierzucht, der Technik auf vielen Gebieten, sowie der Produktion vielseitigster landwirtschaft­licher Erzeugnisse kennenzulernen. Besonderen Interesses erfreuen sich stets die täglichen Vor­führungen der Züchterkollcktionen aus den ein­zelnen Hochzuchtgebietcn der deutschen Pferde- und Rindviehzucht, die jeweils vormittags den großen Ausstellungsring passieren, und am Auge des Beschauers in nicht cndenwollender Fülle und Ausgeglichenheit vorüberziehen. Die Wirtschafts­krise wird allerdings in diesem Jahre manchen > Züchterverband davon abhalten, aus zwingenden Ersparnisgründen, die DLG.-Ausstellung zu be­schicken, so daß zweifellos gewisse Lücken in den sonst üblichen Massenvorführungen vorhanden sein werden. Erfreulicherweise hat die Schauleitung der Ausstellung jedoch dafür Sorge getragen, daß die täglichen Vorführungen im großen Ring mög­lichst vielseitig gestaltet und allen züchterisch ein­gestellten Besuchern etwas bieten werden. Richt zuletzt kann cs mit Genugtuung begrüßt werden, daß auch in Mannheim zahlreiche erstklassige Gespanne von Warm- und Kaltblutpferden aus den heimischen und alten Zuchtgebieten das Auge des Beschauers erfreuen werden.

Als besondere Attraktion müssen die ostfrie­sischen Gespanne des Stalles Klopp aus Leer angcsprochen werden, welche erfreulicherweise in vielseitigster Anspannungsart zur Vorführung kommen. Es handelt sich hier um jene auf fast allen bedeutenden Turnierplätzen Deutschlands vielfach siegreichen Gespanne, die in einer Reihe wirkungsvoller Schaunummern auch für Mann­heim verpflichtet sind. Sie werden durchweg von

Reitschülern der Fahr- und Reitschule Leer gefahren werden, der S t a m m s ch u l-e Hessens, in welcher die Mitglieder der dem Landesverbände Hessen angeschlossenen ländlichen Reit- und Fahrvcreine ihre Ausbildung nach einheitlichen Grundsätzen genießen. Die F a h r - und Reitschule Leer wird mit insgesamt 20 ihrer ehemaligen Schüler die Schaunummern mit den Gespannen des Kloppschcn Fahrstalles täglich vorführen. 3n erster Linie dürften die bereits im vergangenen Jahre bei der DLG. in Hannover, sowie beim Internationalen Turnier in Aachen mit außerordentlichem Erfolge vorge­fahrenen Randoms auch diesmal ihre Anzie­hungskraft auf das Publikum nicht verfehlen, dann werden etwa sechs Tandems und drei Vicrerzüge des gleichen Stalles gezeigt werden. Erfreulicherweise werden die hervorragenden Ge­spanne in Mannheim in der Hauptsache von ehe­maligen Reitschülern der Schule aus Hessen vor­gefahren werden, die hier eine willkommene Ge­legenheit finden, ihre in der Schule erworbenen außergewöhnlichen Fähigkeiten in der Fahrkunst vor der Oeffentlichkeit unter Beweis zu stellen.

An den Rachmittagen der Ausstellungstage findet täglich das DLG.-Reit - und Fahr­turnier statt, welches zahlreiche bekannte Tur- nicrreiter und Fahrer und Pferde in den Ring führen wird. Die Tage des 4. und 5. Juni sind ausschließlich den ländlichen Reitern Badens, der Pfalz und Hessens Vorbehalten und wer­den zweifellos sich des besonderen Interesses der Landbevölkerung erfreuen. Auch an diesen beiden Rachmittagen werden die Schaunummern der Fahr- und Reitschule Leer als Ein­lagen das Turnierprogramm abwechselungsreich unterbrechen. Als besondere Zugnumnter muß der Kloppsche Rappenachterzug ange- sprachen werden, der in turniermähiger Anspan­nung ein herrliches Bild bietet und das Auge jedes Pferdeliebhabers erfreuen wird.

Zett wurden uns z. B. wiederum einige Fälle be­kannt, wo trotz ausgesprochener Senkfüße die Er­greifung stehender Berufe schwere Fußoperationen notwendig machte.

Infolge der Befreiungsanzeigen für die Ar­beitslosenversicherung gehen alle Lehrverträge durch unsere Hände. Wir haben so die Möglich­keit, auch die ohne uns eingestellten Lehrlinge auf Grund der vorhandenen schulischen und ärzt­lichen Unterlagen auf ihre voraussichtliche Bc° rufseignung einzuschähen, wenngleich sie nicht in unserer Beratung waren. Dieser diskrete Einblick in die Lehrverhältnisse nötigt uns manches Kopf­schütteln ab. Wieviele Lchrplätze könnten belfer beseht, wieviele gesundheitliche Schäden durch ver­nünftigere Lehrlingsauslese noch vermieden wer- denl Da ist die stets weiter um sich greifende Einsicht höchst erfreulich, daß die öffentliche Be­rufsberatung, deren aufklärende Arbeit freilich nicht in jedermanns Interesse liegt, mit ihren viel­seitigen Erfahrungen und Feststellungsmöglich­keiten voraussichtlicher Derufseignung für Rat­suchende. Arbeitgeber und Wirtschaft eine nicht zu unterschätzende segensreiche Einrichtung ist. Aus manchem Saulus ist heute ein Paulus geworden, und von allen Seiten und Bevölkerungskreisen her nimmt man sie gerne und immer häufiger in Anspruch.

Zum fast täglichen Erlebnis gehört es. daß die Aussichten in ein und demselben Beruf mit nor­maler Arbeitslosigkeit aus ganz nichtigen, einfäl­tigen Gründen einmal sehr pessimistisch, ein an­dermal. vielleicht gerade vom nächsten Ratsuchen­den, ebensosehr optimistisch beurteilt werden, und je nach der kurzsichtigen Einstellung des Rat­suchenden wird der betreffende Beruf dann strikte abgelehnt, oder stark begehrt. Die unsicheren, schlechten Wirtschaftsverhältnisse wirken auf viele in dem Sinn, anstatt die Eignung nun erst recht die völlig unvorherzusehenden Berufsaussichten zum ausschlaggebenden Gesichtspunkt der Beruss- entscheidung zu machen. Lind wer würde bei der Lehrstellenzuweisung die immer wiederkehrende Frage nicht verstehen, ob der Junge nach dem Auslernen auch bleiben könne. Was liehe sich in dieser Beziehung aber auf drei bis vier Jahre noch versprechen oder prophezeien? Man wähle in erster Linie den geeigneten, seinen Anlagen und Fähigkeiten entsprechenden Berus ohne übergroße Rücksichtnahme auf augenblickliche Aussichten, die morgen schon wieder anders sein können, man sei eifrig bemüht, ein tüchtiger Facharbeiter zu werden, man nütze die Lehrzeit bei einem wirk­lichen Meister gehörig aus und nehme der Jugend durch leichtsinniges Gerede nicht die Hoffnung auf bessere Zukunft! In möglichster Erfüllung dieser Imperative liegt noch die beste Gewähr eines nicht allzu harten Berufs- und Lebensschicksals.

Oberheffen.

Landkreis Gießen.

* Treis a. d. Löa., 27. Mai. In der jüngsten Gemeinderatssihung stand der Vor­anschlag für 1932 zur Beratung. Hierbei zeigte sich, wie sehr unsere Gemeinde unter der Erwerbslosigkeit leidet. Obwohl die Diersteuer in doppelter Höhe und die Bürgersteuer mit 300 v. H. erhoben wird, weist der Voranschlag noch ein Defizit von mindestens 18 000 Mk. auf, das aus dem Ausgleichsstock gedeckt werden soll. Der Gemeinderat nahm folgende Entschlie­ßung einstimmig an; »Die Gemeinde ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, die ungeheuren Wohlfahrtslasten zu tragen. Sollten Reich und Land die fehlenden Mitteln nicht zur Verfügung stellen, so ist die Gemeinde gezwungen, ihre Zah­lungen einzu stellen.'

I L i ch, 27. Mai. Im Verlaufe mehrerer Wochen hat sich auf der Eisenbahnlinie Gießen Gelnhausen in der Gemar - fung Lich in nächster Rähe der Lieberführung über die Butzbacher Straße ein allmählicher Dammrutsch vollzogen, der der Reichsbahn Veranlassung gab, größere Ausbesse - rungsarbeiten ausführen zu lassen. Der Bahndamm besteht an dieser Stelle aus reiner Lette, die durch Witterungseinflüsse ins Gleiten gekommen ist. Die Züge verkehren schon seit Wochen an dieser Stelle im Fuhgängertcmpo. An mehreren Stellen werden jetzt Schächte in den Bahnkörper getrieben und diese mit Stücksteinen und Schlacken ausgefüllt. Sie sollen der Ent­wässerung des Dammes dienen und einem wei­teren Abgleiten des Llntergrundes entgegen- wirken.

'D L i ch, 28. Wai. Die hiesige Marktkommission hat wegen des Ausfalles des Fastnachts- und Ostermarktes beschlossen, am Montag, 1 3. Iuni, hier ersatzweise einen Schweine - und Krä­mer m a r 11 stattfinden zu lassen. Dem Verlauf des Pfingstmarktes nach zu urteilen, ist zu diesem Markt mit einem starken Austrieb erstklassiger Ferkel zu rechnen und somit der Bevölkerung Gelegenheit geboten, sich mit bestem Material zu versorgen. Auf die in nächster Zeit erscheinende amtliche Bekanntmachung über die Abhaltung des Marktes sei jetzt schon hingewiesen.

4c L i ch, 27. Mai. Die von der Reichsregierung eingeleitete Aktion zur Versorgung der H ü h n c r° Haltungen mit billigem Ausland- weizen ist hier bereits zur Durchführung ge­langt. Von einer größeren Anzahl Geflügelhalter wurden insgesamt etwa 3550 Hühner angemeldet, das sind etwa i/s der bei der amtlichen Viehzäh­lung am 1. Dezember 1931 ermittelten Hühner. 3e Huhn gelangen bekanntlich 2,5 Kilo verbillig­ter Weizen zur Abgabe. Der Gesamtbedarf zu­züglich einer fünfprozentigen Erhöhung beträgt etwa 9280 Kilo.

* Obbornhofen, 28. Mai. Der Altveteran von 1870 71 Heinrich Peter Ruppel und seine Ehefrau, geb. Hahn, können am 2. Juni das seltene Fest der diamantenen Hochzeit begehen. Herr R u p p e l ist von Beruf Zimmermeister und in der Llmgegend allgemein bekannt und geschätzt. Als tüchtiger Handwerker bekannt, wurde er von der Graf Solms-Laubachschen Bauvcrwal- tung bei der Errichtung von Reubauten aus deren Gütern stets herangezogen. Der Jubilar steht Im 85., seine Ehefrau im 82. Lebensjahre.

Kreis Büdingen.

Büdingen, 27. Mai. Die Kreis-Wan- dcrkochschule hat Kurse in Düdelsheim und Stockheim abgehalten. In Düdelsheim mußten we­

gen starker Beteiligung zwei Kurse stattfinden. Dom 30. Mai ab findet ein fünfwöchiger Lehrgang in Hirzenhain statt.

A Bleichenbach, 27. Mai. Ein seltenes Vorkommnis im Imkereibetriebe er­eignete sich dieser Tage hier, indem ein fremder, jedenfalls von auswärts hergekommener Bienen­schwarm hoch aus der Luft einem Bienenhaus zu­strebte und in eine leerstehende Wohnung einzog.

Kreis Schotten.

V 6eIInrob, 27. Mai. Gin lokaler Feiertag im Kirchspiel Sellnrod war bis auf die neueste Zeit der 2 6. Mai, der sog.Hagel feier- t a g. Dieser Feiertag geht zurück auf den 25. Mai 1868, an dem ein Hrvchtbares Hagelwetter die Fluren unserer Gemarkung und der Llmgegend schwer verwüstete. In Zeitungsberichten aus jenen Llnglückstagen ist heute noch ersichtlich, wie schwer das Wetter gehaust hatte. Die Pfarrer Bang und Wüst aus Sellnrod bzw. Bobenhausen l! er­ließen dama's ci en Ausruf zur Hilselcistung. Dar­aufhin erhielten die Gemeinden von dem Groß­herzog, und der Großherzoglichen Familie, dem Fürsten von Lich, dem Grafen von Laubach, von vielen Gemeinden und Privaten 1657 Gulden und 11 Kreuzer an Geld und 4O/2 Malter Frucht. Da­von erhielten Bobenhausen, Höckersdorf und Wohnfeld 800 Gulden und die Hälfte der Frucht. Von dem Rest erhielt Altenhain, welches weniger hart betroffen war, 100 Gulden. Das übrige wurde unter die Ortsbürger von Sellnrod und Schmitten verteilt. Rur wenige Leute waren damals mit ihren Feldfrüchten gegen Hagel versichert gewe­sen. Zur Linderung der Rot trat außerdem auf Rachsuchen ein Steuernachlaß ein (Sellnrod 241 Gulden und 12 Kreuzer, Schmitten 13 Gulden und 20 Kreuzer). Mit Genehmigung des Ober­konsistoriums wurde angeordnct, daß zum Ge­dächtnis an dieses Hagelwetter alljährlich am 26. Mai ein Gottesdienst abgehalten werden sollte. Seit etwa drei Jahren wird dieses Hageltages am nächstliegenden Sonntag im Gottesdienst ge­dacht, wie cs z. D. auch in Lardenbach Brauch geworden ist.

Kreis -Usfeld.

Nieder-Gemünden, 27. Mai. Unter der Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden, Bürgermeister Lutz (Elpenrod), hielt die M o l k e r e i g e n o 11 e n» schäft Nieder-Gemünden ihre ordentliche Jahresversammlung ab, die von rund 250 Mitglied dem besucht war. Der Rechner gab die Jahresrech­nung und die Bilanz bekannt, gegen die keine Ein- Wendungen erhoben wurden. Dem Vorstand wurde einstimmig Entlastung erteilt. Aus dem Reingewinn werden die Geschäftsguthaben mit 10 v. H. verzinst, der Restbetrag wird zu gleichen Teilen der Betriebs­rücklage und dem Reservefonds zugeführt. Die satzungsgemäß ausscheidenden Vorstandsmitglieder Rocker (Bleidenrod) und Becker (Maulbach) wur­den einstimmig wiedergewählt. Wer Mitglieder, die im Jahre 1931 keine Milch abgeliefert haben, wurden von der Generalversammlung ausgeschlossen. Die neue Milchlieferungsordnung wurde von der Ver­sammlung mit Stimmenmehrheit genehmigt. Das Anwesenheitsgeld wurde auf 3 Mark je Mitglied festgesetzt. Nach Erledigung einiger interner An­gelegenheiten hielt Dr. Wald vom Verband Hessi- scher Landwirtschaftlicher Genossenschaften einen Vor­trag über das Genossenschaftswesen. Anschließend überreichte er den Vorstandsmitgliedern Nathes (Nieder-Gemünden) und H e ß (Büßfeld) sowie den Mitgliedern Martin (Nieder-Gemünden), Bern­hardt (Elpenrod) und H e I f t e n b c i n (Hainbach) anläßlich des 40jährigen Bestehens der Genossenschaft Ehrendiplome; die Ausgezeichneten sind Mitbegrün­der der Genossenschaft. Direktor Nathes berichtete anschließend noch über die Gründungsgeschichte der Genossenschaft. Ein geselliges Beisammensein folgte den geschäftlichen Verhandlungen nach. Die hiesiye Spar- und Darlehnskasse hielt unter der Leitung des Aufsichtsratsvorsitzenden Nathes (Nie- der-Gemünden) ihre ordentliche Generalversammlung ab. Die Jahresrechnung und die Bilanz wurden von der Generalversammlung einstimmig genehmigt und dem Vorstand und Aussichtsrat Entlastung erteilt. Die satzungsgemäß ausscheidenden Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder Karl Kehr (Hainbach), N a

thes (Nieder-Gemünden), Binding (Elpenrod) und Steeg (Elpenrod) wurden einstimmig wieder- gewählt. Aus dem Reingewinn wurden den in der Generalversammlung anwesenden 109 Mitgliedern je 3 Mark Agwesenheitsgeld bewilligt, der Rest­betrag wird dem Reservefonds und der Betriebsrück­lage gutgeschrieben.

Preußen.

Kreis Marburg.

WSR. Mar.burg, 27.Mai. Der 19jährige Student Wilhelm Keitel aus Stockheim (Oberheffen) stürzte in der Rächt zum Don­nerstag so unglücklich auf der Treppe, die von der Rittergassc zum lutherischen Kirchhof führt, daß er einen schweren Schädelbruch erlitt, an dessen Folgen er am Donnerstagnachmittag, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben, verstarb.

2Raubü6erfal( auf einen Geldbnefiräger

WSN. Frankfurt a. TL, 27. Mai. Heute, kurz nach 9 Uhr, wurde im Hause Sandweg 27 der Geldbriefträger Georg Mohr von einem unbe­kannten Mann überfallen und seiner Tasche beraubt. Auf die Hilferufe des Brief­trägers, der am Kopfe schwere Verletzun­gen davontrug, eilten Hausbewohner herbei, die den Täter verfcheuchten.Diefer warf auf der Flucht die Geldtasche in ein Nachbargrundstück, wo sie auf­gefunden und fichergestellt wurde. Von dem Täter fehlt bisher noch jede Spur. Er hat, wie Zeugen angeben, längere Zeit vor dem Hause gewartet, und wahrscheinlich eine fingierte Postanweisung nach dem betreffenden Hause aufgegeben.' Für die Er­greifung des Täters hat die Reichspost eine Be­lohnung von 500 Mark ausgesetzt.

Strafkammer Gießen.

* Gießen, 27. Mai. Am 29. Februar fand in Alten-Dufeck, nachdem eine öffentliche Ver­sammlung von der zuständigen Behörde- nicht genehmigt war, eine Mitgliederversammlung der Rationalfozialistischen Arbeiter-Partei statt, zu der auch cingeladcne Richtmitglieder in großer Zahl sich einfanden. Da auf Grund der Ermitte­lungen anzunehmcn war, daß die sog. Mitglieder- vcr^immlung in Wirklichkeit eine verbotene öffent­liche Versammlung war, wurde wegen Verstoßes gegen die Paragraphen 2, 3 der Verordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. Mäi^ 1931 gegen Veranstalter. Leiter und Redner der Versammlung Anklage erhoben. Das Amts­gericht Gießen sprach diese aus subjektiven Grün­den insoweit frei und verurteilte lediglich wegen einer 11 Übertretung gemäß Paragraphen 16, 18,4 des Dereinsgesetzes. Die Berufung der Staats­anwaltschaft konnte heute nicht durchgeführt wer­den; zur Beiladung von Zeugen mußte die Ver­handlung vertagt werden.

Am 15. Rovember 1931, dem Tage der hessischen Landtagswahlen, wurde ein Rationalsozialist in Vilbel von verschiedenen Kommunisten bedroht und geschlagen. Zwei von diesen konnten fest- gestellt und angeklagt werden. Das Amtsgericht Vilbel sprach den einen mangels Beweises frei und verurteilte den anderen zu zwei Mona­ten Gefängnis. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin wurde heute auch der Freigesprochene wegen gemeinschaftlicher Körper­verletzung verurteilt, und zwar mit Rücksicht auf seine Vorstrafen zu vierMonatenGcsäng- n i s.

Vezirksschöffengerichl Gießen.

Gie.ßen, 27. Mai. Ein Schornsteinfeger­geselle hat feine Dienstherrin um den Betrag von 80 bis 90 Mk- geschädigt, indem er von ihm eingenommene Fegegelder unterschlug. Ferner hat er einen Betrug dadurch begangen, daß er den Schornstein eines Hauses nicht reinigte und sich die Gebühr trotzdem bezahlen ließ. Seine Anwesenheit in einem Haus hat er benutzt, um einem Dienstmädchen einen Zwanzigmark­schein, den diese in einer Schublade ihrer Kammer aufbewahrte, zu stehlen. Er war in keinem Fall

geständig, so daß eine umfangreiche Beweis­aufnahme nötig war. Da Zweifel an der Zu­rechnungsfähigkeit des Angeklagten bestandeq» der in früheren Fällen aus diesem Grund frei- gesprochen worden war, sand auch eine psychia­trische Begutachtung statt, die das Ergebnis hatte, daß der Angeklagte zwar ein Psychopath, nicht aber geisteskrank ist. E.in früheres Gut­achten. das von der Annahme einer bestimmten Geisteskrankheit 'ausgegangen war, erwies sich nach dem weiteren Verlaus der Geistesentwicklung des Angeklagten nicht als haltbar. Es wurde auf eine Gesamtgefängnis st rafe von zwei Monaten erkannt.

Amtsgericht Gießen.

Diefalsche Anschuldigung" umfaßt trotz ihrer nahen Verwandtschaft mit den Ehrverletzungen wegen der schwereren Ratur des Vergehens einen besonderen Abschnitt des Strafgesetzbuchs. Er sieht als Mindeststrafe einen Monat Gefängnis vor, kennt keine mildernde Llmstände, und es kann der Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ausgespro­chen werden. Im Fragefall wurde auf eine Ge­fängnisstrafe von 6 Wochen erkannt. Rur das Alter des Angeklagten er jft 72 Jahre alt - und seine Invalidität schützten "Ihn vor einer höheren Strafe. Er erhob seinerzeit An­zeige bei der Polizei, eine in demselben Hause wie er wohnende Frau bzw. deren Angehörigen, mit denen er auf gespanntem Fuß lebte, hätten sich des Verbrechens wider das keimende Leben schuldig gemacht. Er will dies aus einer von ihm abgelauschten Unterhaltung mit Distimmt- heit entnommen und dann auch dahingehende Be­obachtungen gemacht haben. Von der Staats­anwaltschaft wurde auf die Anzeige hin ein Ver­fahren ein geleitet, aber wieder eingestellt. Sie gewann aber aus den Verhandlungen die Lieber­zeugung. daß es sich seitens des Anzeigenden um eine bewußt falsche nach § 164 des St.G.B. zu bestrafende Anschuldigung gehandelt habe, ab­gegeben lediglich in der Absicht, ein Strafver­fahren zu veranlassen. Die erhobene Anklage hatte auch Erfolg. Es ergab sich in der Gerichts­verhandlung aus einer ganzen Reihe von Um­ständen, daß alle Angaben des Angeklagten, die zur Llnterstühung seiner Anzeige dienen sollten, nur erdichtet und unwahr sein konnten. DaS Motiv der falschen Anzeige war Rache gewesen.

Ein Heiratsschwindler, angeblich berufsmäßiger Agitator einer politischen Partei, erhielt wegen Betrugs zwei Monate Gefängnis. Das Verhältnis, das er angeknüpft hatte, begann mit gemeinschastlichen Besuchen von Lokalen und en­dete damit, daß der Angeklagte ohne Abschied verschwand, nachdem er seine leichtgläubige Be­gleiterin dazu gebracht hatte, ihm von ihren Er­sparnissen 300 Mark zu verabfolgen, die er an­geblich benötigte, um eine Stelle in der Industrie zu erhalten. Er hatte ihr auch die Absicht späterer Verehelichung vorgespiegelt.

Wegen Beleidigung zweier Polizeiwachtmeister und eines Feldschühen im Dienste wurden gegen einen hiesigen Schlosser, bzw. eine Ehefrau, auf Geldstrafen von je 20 Mark erkannt. Im ersten Falle war die Polizei aus Anlaß einer Schlägerei eingeschritten, bei der der Angeklagte beteiligt war. Dieser, darüber ungehalten, ließ seinen Zorn gegen die Polizei dadurch aus, daß er die Wachtmeister mit gemeinen Schimpfworten bedachte, die auch nicht nachließen, als er auf die Wache befördert wurde. Der zweite Fall er­eignete sich gelegentlich einer Haussuchung nach angeblich gestohlenen Fichtenstämmchen in der Wohnung der Angeklagten, die hierüber auf­gebracht war und den Feldschühen ebenfalls mit Schimpfworten titulierte, ihm auch die ehren­rührige Behauptung ins Gesicht sagte, er erhalte für jede Anzeige 5 Mark, für die er nachher Schoppen trinke.

Kirche unö Schule.

Kreis Schotten.

S ch o 11 e n , 27. Mai. Lehrer i. R. Leidig, der schon wiederholt Reisen nach Amerika unter­nommen hat, sprach in einer Bezirkslehrcr- konserenz über dasAmerikanische Volksschulwcs.e n. Der Redner hatte Ge­legenheit, sowohl städtische als auch ländliche Schulkörper dieses Landes zu besuchen und Ein­richtungen und LInterrichtsweise fennenwlemen. Die Lehrpersonen sind bis zu 85 Prozent weib­lich. Die männlichen Lehrkräfte scheiden, sobald sie eine besser bezahlte Stellung erhalten können, aus, dem Schuldienst aus. Im Unterricht findet das Prinzip der Selbsttätigkeit weitgehendst Be­rücksichtigung Hausaufgaben gibt es nicht. Die Schüler erfreuen sich innerhalb eines gewissen Rahmens während der Lehrstunden größerer Frei­heit. die sich sehr oft auch auf die Wahl der Beschäftigung erstreckt. Das handwerkliche Kön­nen wird stark gefördert. Schüler, die in gröbster Weise die Schulzucht verstoßen, werden von der Schule ausgewiesen. Das Schuljahr dauert zehn Monate, Juli und August sind schulfrei. An den sehr beifällig aufgenommenen Vortrag schloß sich eine lebhafte Aussprache, an der sich auch die Herren des Lehrerkollegiums von Alsfeld, sowie die Schulräte aus beiden Kreisen beteiligten.

(Schluß des redaktionellen Teils.) Die bringt man Kinder dazu, mehr Milch zu trinken?

Was muß man manchmal anstellen, um ein Kind zum Milchtrinken zu bewegen! Und meistens ist der Widerstand des Kindes gar nicht fo unberechtigt. Milch ist nämlich nicht für jeden fo leicht verdaulich, wie man gemeinhin glaubt. Taufende von Müttern in allen Ländern der Welt sind daher dazu über« gegangen, in die Taffe Milch zwei bis drei Kaffee, löffel Ovomaltine-Kraftnahrung zu geben. Man er­hält dadurch ein Getränk, das gut schmeckt, viel nähi kräftiger ist und so bekömmlich, daß jedes Kind es gern trinkt- Doomaltine ist aus den edelsten Be­standteilen von Ma/z, Milch, Eiern und Kakao her- gestellt und wird feit Jahrzehnten von Aerzten aller Länder als Kraftnahrung besonders für den schwächlichen und nervösen Organismus emp­fohlen. Schon mit einer Dose zu RM. 1,15 aus der nächsten Apotheke oder Drogerie können Sie einen Versuch machen. Wollen Sie erst eine kostenlose Ge» schrnacksprobe, so erhalten Sie diese von Dr. A. Wander G. m. b. H., Abt. I 79, Osthofen (Rhein. Hessen). 4127V

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