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26.7.1932 Frühausgabe
 
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Oie Entscheidung des Staatsgen'chtshofs

Oie Anträge der vormaligen preußischen Regierung auf Erlaß einer einst­weiligen Verfügung gegen den ReichSkommiffar werden abgelehnt.

Leipzig. 25. Juli. (IDIB.) 3n der Strdtfadje zwischen dem Lande Preußen und dem Deutschen Reich verkündete, wie schon kur; gemeldet, der Vor­sitzende des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich als Entscheidung, daß die Anträge aus Erl ah einer ein st welligen Verfügung abgewiesen werden.

Zur Begründung führte der Vorsitzende u. a. aus: Daß der Staatsgerichtshof g r u n d s ä tz l i ch für sich die Befugnis in Anspruch nimmt, im Laufe eines Verfahrens vorläufige Anordnungen zu treffen, ist wiederholt ausgesprochen worden, lieber die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung kann der Staatsgerichtshof aber nur dann entschei­den, wenn und insoweit er für die Streitigkeiten, um die es sich bei dem Verfahren in der Hauptsache han­delt, zuständig ist. Diese Frage der Zuständigkeit für die Hauptsache ist von Amts wegen zu prüfen.

Der Staatsgerichtshof habe die Auffassung ver­treten, daß eine einstweilige Verfügung d i e end­gültige Entscheidung nicht vorweg­nehmen darf, daß sie insbesondere nicht auf der Grundlage ergehen kann, daß der Staatsgerichtshof sich den Rechtsstaildpunkt des einen oder des ande­ren streitenden Teiles zu eigen macht. Das Ziel einer solchen vorübergehenden Regelung sei, ein möglichst vereinfachtes, reibungsloses, die Belange beider Teile schonendes Verhältnis ihrer wechselseitigen Be­ziehungen biszur Endentscheidung herbeizu- . führen. Angesichts dieses Zweckes einer einstweiligen Verfügung erscheint es nicht angängig, die von Preußen begehrte Verfügung entsprechend dem in der mündlichen Verhandlung neu formulierten Anträge zu erlassen. Dieser Anträge bezwecke, die

Regierun^gewalt in Preußen solle vorläufig zwi­schen den Reichskommissaren und den bisherigen Mi­nistern geteilt werden. Das gehe mit besonderer Klarheit aus der Ziffer 3 hervor, die die Vertretung Preußens im Reichsrat den jetzt klagenden Ministern belassen wissen will. Ebenso habe Ziffer 4 des An­trages wohl den Sinn, daß Beamtenernennungen und -absetzungen nicht nur dem Reichskommissar^ entzogen, sondern auch den früheren Ministern be­lassen bleiben sollen.

Diese Regelung sei nicht geeignet, die von den Antragstellern beklagten Reibungen und Schwie­rigkeiten zu verringern, vielmehr sei sie in be­sonderem Matze geeignet. Verwir­rung im Staatsleben herbeizufüh­ren. Irgendeinen Weg, um den von den An­tragstellern vorgebrachten Beschwerden abzuhel­fen, vermag der Staatsgerichtshof nicht zu sehen. Die Anträge des Zentrums und der SPD. lau­fen darauf hinaus, die Anordnungen der Ver­ordnung vom 20. 3uli in ihrem wesentlichen Teil zu lähmen. Der Reichskommissar soll sich nach dem Anträge jeder Tätigkeit enthalten. Einen soweit gefaßten Antrag im Wege ber einstweili­gen Verfügung anzunehmen, würde aber gleich­bedeutend sein mit einer Entscheidung in der Hauptsache. Gerade weil der Staats­gerichtshof sich außerstande gesehen hat, dem Ver­langen einer vorläufigen Regelung zu entspre­chen. legt er besonderes Gewicht darauf, daß das Verfahren in der Hauptsache mitmöglich st er Beschleunigung durchgeführt wird und ver­traut darauf, daß das nötige Material ihm mit der Beschleunigung zugeleitet wird, die der Sach­lage entspricht.

wonach der Beschluß des preußischen Slaalsmlnisieriums vom 25. Juni 1930 insoweit aufgehoben wird, als er die Teilnahme von Beamten an der RS DAP. verbietet.

Dr. Bracht hat. wie wir weiter erfahren, die Aufhebung der Immunität des Land­rates hansmann beantragt, gegen den ein verfahren wegen Beschimpfung der al­ten Armee eingeleitet werden soll. Landrot hansmar.n war. wie erinnerlich, seiner Zeit Mittel­punkt einer heftigen Auseinandersetzung in der Oessentlichkeit, in der ihm der Vorwurf gemacht wurde, daß er in einer öffentlichen Wahlrede herabwürdigende Aeußerungen über die alte Armee getan habe.

Kommunistische Vorbereitungen zum Vürgerkrieg.

Eine Dienstanweisung des Rot-Front» tämpfcrbundes.

Darmstadt, 25. Juli. (WSN.) Von der (Bau­leitung der hessischen NSDAP, wird ein ge Hei­ni es Rundschreiben des hessischen Landeskriminalpolizeiamts vom 27. Oktober 1931 veröffentlicht, das den Rotfront­kämpferbund betrifft. In diesem Rundschreiben heißt es am Eingang: Von dem verbotenen Rot- Frontkämpferbund werden in letzter Zeit energische Versuche unternommen, die illegale Organi­sation zu beleben und neu aufzu­bauen. Nach einem vertraulichen Bericht über eine anfangs September 1931 in Braunschweig ftattgefunbene Gaukonferenz gelte es, den RFB. und Jungfront nunmehr auf den akut-revo- lutionären Kurs einzu st eilen, also alle Maßnahmen zu treffen, die für den bewaff­neten Aufstand erforderlich seien. Der Funktio­närstab soll genau überprüft und nursolche G e- nassen auf ihren Posten belassen werden, die ge­willt seien, die Anordnungen der Lei­tung restlos duchzuführen. In allen Bür­gerkriegen sei die wichtigste Aufgabe sowohl in der Vorbereitungszeit wie auch im offenen Kampf den Terrorgruppen beizumessen. Vorwiegend müßten für diese Gruppen junge unverheiratete Leute (Rote Jungfront) gewonnen werden, da diese unabhängiger und auch zuverlässiger wären. Die aufzunehmenden Leute seien einer scharfen Prüfung zu unterziehen. Außerdem seien sie zu­nächst mit den schwierigsten Probeaufgaben $u be­trauen, die größte Anforderungen an Diut und Un­erschrockenheit fteUem Die Mitglieder der Terror­gruppen sollen sich von allen andern Parteiveran­staltungen fernhalten, damit sie der Polizei gegenüber als harmlose Leute erschei­nen.

Bei einer am 12. und 13. September v. I. in Hagen in Westfalen ausgehobenen Funktionarkon- serenz des Untergaues Hagen wurde u. a. ein Schreiben beschlagnahmt, aus dem hervorgeht, daß der RFB. in feiner neuen Form mit Wissen und mit aktiver Hilfe der KPD. und deren Bezirksleitung aufgebaut wird. Die Bezirksleitung Niederrhein der KPD. hat nach dem Schreiben gemeinsam mit der Gauführung des RFB. beschlossen, daß zum Zwecke des Neuauf­baues des RFB. zunächst mit der Polleitern, also mit Vorsitzenden der Organisationseinheiten der KPD.. Fühlung genommen werden soll und daß die Polleiter die Gauführung des RFB. bei dem Ausbau der neuen Organisation unter- stützen sollen. Bei ber gleichen Gelegenheit wurde eine Dienstanweisung des Nachrichtendienstleiters des RFB. Gau Niederrhein vorgefunden, in t*er der Aufbau der Organisation näher beschrieben ist. Ein besonderer Abschnitt betrifft das Spitzel- und Provokateurwesen. Für den Fall einer militärischen Beteiligung Deutschlands an einem Interventionskriege gegen Rußland werden zahlreiche Anweisungen für Sabotage­akte bei der Reichswehr, bei dem Nach­schub und Transportwesen aufgezählt.

Strafanzeige gegen Encke und Breuer.

D e r l i n, 25. Juli. (TU.) Zu den FäNen Encke und Breuer wird von zuständiger Stelle mit-

Reue Rechtsliteratur.

Otto Eger, o. Professor der Rechte an der Universität Gießen, Das Recht der deutschen Kartelle. Eine einführende Gesamtdarstellung mit den Texten der einschlägigen Verordnungen. Berlin, 1932. Verlag von Georg Stille. VIII + 193 Seiten. Preis geh. 5, Mark, geb. 6, Mark. Wohl jedem, der sich auf dem neuen und wichtigen, aber schwierigen Gebiete des Wirtschaftsrechtes auf dem Laufenden zu halten bemüht ist, find noch die trefflichen Ausführungen im Gedächtnis, mit wel­chem Professor Eger in der Reichsgerichtsfestschrift (Berlin-Leipzig 1929, Bd. IV S. 231 ff.) die Stel­lung des Reichsgerichts zum Recht der Kartelle be­leuchtet hat. Wie auf den anderen Gebieten des Wirtschaftsrechts, drängt auch im Kartellrecht die Entwicklung ungestüm vorwärts, und nur derjenige wird im Stande fein, die sich hier ergebenden zahl­reichen, meist wirtschaftlich sehr einschneidenden Fälle richtig zu entscheiden, der einesteils einen Ueberblitf über den neuesten Stand des Kartell­rechts in feiner Gesamtheit hat, wie auch Rechts­lehre und Rechtsprechung zu den Einzelfragen kennt. Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht zu viel behauptet, wenn der Verfasser im Vor­wort des angezeigten Werkes von einer Lücke des kartellrechtlichen Schrifttums spricht, die auszusül- len er sich zum Ziele gesetzt hat. Es ist ihm aber auch wirklich gelungen, diese Lücke auszufüllen und so­mit einem wirklichen Bedürfnis der Rechtslehre und Praxis nachzukommen. Das Verdienst der Dar­stellung sehen wir hauptsächlich darin, daß sie einesteils in klarer und übersichtlicher Systematik ein Bild vom Gesamtaufbau des deutschen Kartell­rechts vermitelt, und zwar nach dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung so sind z. B. noch die einschlägigen Vorschriften der Not­verordnung vom 8. Dezember 1931 hineinverarbei­tet, daß sie andererseits aber auch durch sorg­fältige Angaben über Schrifttum (vielleicht darf noch hingewiesen werden auf Adolf Graß, Die Kar­tellgerichtsbarkeit sMünchener jur. Diss. 1928s in Annalen des Deutschen Reichs 1927/28, S. 169 ff. Wolfgang Stresemann, Die Rechtsprechung des Kar­tellgerichts sErl. jur. Diss. 1929), Dillingen 1929, und Walter Schmitt, Der Einfluß der Kartell-Ver­ordnung auf das allgemeine Gesellschaftsrecht Würzburger jur. Diss. 1930), Würzburg 1930) und über die Rechtsprechung des Kartellgerichts, des Reichsgerichts und auberer hoher Gerichte jeder- zeit eine Vertiefung in Einzelfragen ermöglicht. Wir haben allerdings den Eindruck, daß der Theo-

geteilt, daß der Militärbcfehlshaber gegen die beiden Festgenommenen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet hat. Die Behandlung der Angelegenheit liege jetzt also bei den ordentlichen Gerichten, das heißt im Falle Encke beim Landgericht II, im Falle Breuer beim Reichsgericht. Polizeimajor Encke wird be­schuldigt, sich den Anordnungen des Inhabers der vollziehenden Gewalt widersetzt zu haben. Er wird auf Grund der Verordnung des Reichs- präsidenten über den Ausnahmezustand abgeur­teilt werden. Das Verfahren gegen den Reichs­bannerführer Breuer wird vom Oberreichs­anwalt weitergcführt werden, da Breuer dringend verdächtig erscheint, sich der Vorbereitung zum Hochverrat schuldig gemacht zu haben.

Abgefangener Waffentransport.

Zwickau, 25.3ufi. (TA.) Wie die Polizei­direktion mitteilt, wurde am Sonntag der Ge­schäftsführer des Zwickauer Reichs­banne r s namens Weck wegen Waffenvergehens festgenommen und der Staatsanwaltschaft zuge­führt. Weck, der aus Werdau stammt, hatte ge­meinsam mit dem Stadtrat Ritter aus Reichenbach eine nächtliche Kraftwagenfahrt nach Suhl in Thüringen unternommen, um Waffen zu holen. Auf der Heimfahrt wurde der Transport abgcfangen. 3n dem Kraftwagen befanden sich 10 Pistolen und 500 Schuß Munition. Auch Stadtrat Ritter ist verhaftet worden.

Das Arbeitsbeschaffungs­programm kommt in Gang. Berlin, 26. Juli. (CNB.) Die Vorbereitun­gen zur Durchführung des von der Reichsregierung beschloßenen Arbeitsbeschaffungsprogramms find auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft uni) des Straßenbaues in vollem Gange. Für Maßnahmen der Reichswasserftvaßenverwal- tung wurden die ersten Projekte in einem Gesamt- kostenbetrag von 3 800 000 Mark bereits bewil­ligt. Hierfür wurden von der Deutschen Gesell- schäft für öffentliche Arbeiten Darlehen im Gesamt-

retifer ober Praktiker, der sich dieses Werk von Eger zum Studium uorgenommen hat, auch in Ein­zelfragen das Richtige treffen wird, zumal der Ver­fasser die klare und einsichtige Linie feines Systems mit Selbständigkeit gegenüber anderen Meinungen wahrt und so, wenn der Ausdruck erlaubt ist, zu richtigem kartellrechtlichem Denken erzieht. Gerade auf diesem Gebiete kommt es so sehr daraus an, ob man die richtige Einstellung dazu findet. Der of­fene Blick für die Notwendigkeiten der Wirtschaft die Kartelle haben ja, wie der Verfasser S. 3, Note 1, richtig anbeutet, auch ihre guten Wirkun­gen auf der anderen Seite die bewußt vertretene Einsicht in die Notwendigkeit des Schutzes der All­gemeinheit und Einzelner gegenüber Auswüchsen kartellistischer Macht find weitere Vorzüge, die Eger in Einzelproblemen zu befriedigender objektiver Jnteressenabwägung führen.

Was den Inhall des Werkes angeht, so müssen wir uns hier mit wenigen Bemerkungen begnü­gen. Das einschneidendste Ereignis auf dem Gebiete des Kartellrechts war zweifellos der Erlaß der Ver­ordnung gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung (Kartellverordnung) vom 2. November 1923. Während vorher nur von einem volkswirt­schaftlichen Begriff des Kartells gesprochen werden konnte, der natürlich auch heute noch besonders in der Abgrenzung gegenüber Konzern, Interessen­gemeinschaft und Trust seine Bedeutung hat (vergl. S. 4 ff.), gibt es nun einen besonderen juristischen Begriff des Kartells nach der Kartellverordnung (darüber S. 15 f. und 60 ff.). Vor der genannten Verordnung kam nur das allgemeine Recht für Kartelle in Frage. Nunmehr ist ein Sonderrecht geschaffen, allerdings ohne die allgemeinen Nor­men überflüssig zu machen. Diese behaupten viel­mehr gerade hinsichtlich der Organisation der Kar­telle nach wie vor ihre Wichtigkeit (S. 1949). Das Sonderrecht der Kartelle stellt Eger bar auf Grund der Kartellverordnung und der kartellrechtlichen Vorschriften der Notverordnungen des Jahres 1931. Anschließend werden noch kurz die Zwangskartelle (S. 130 ff.) und die Rechtstellung des PreiLkommis- sars (S. 133) behandelt.

Besonders dankenswert wird es empfunden wer­den, daß der Verfasser auch bie einschlägigen Nor­men des allgemeinen Rechts und des Kartettfonder- rechts anhangsweise beigegeben hat. Wertvolles An­schauungsmaterial bilden die Muster von Kartell- Verträgen und Satzungen in verschiedenen Rechts- formen. Ein gut gearbeitetes Sachregister erleich­tert die Auswertung des außerordentlich klar und lebendig geschriebenen Werkes.

i betrag von rund 3100 000 Mark und von der Ar» I beitslosenversicherung Zuschüsse in Höhe von 430 000 Mark zur Verfügung gestellt. Lei den zu fördern- den Projekten handelt es sich u. a. um neue Lose des Mittellandkanals.

Des weiteren hat die Deutsche Gesellschaft für Notstandsmaßnahmen in den Ländern Preußen und Bayern im Rahmen ihres laufenden Programms neuerdings einen Betrag von rund zwei Millionen Mark bewilligt. An der Finanzierung dieser Arbeiten ist die Arbeitslosen­versicherung ihrerseits mit Zuschüssen in Höhe von weiteren rund 900 000 Mark beteiligt. Auch mit die­sen Beträgen werden in erste Linie Straßen- bauten, daneben auch Brückenbauten und Kanalisationsanlagen gefördert. Die Stadt Berlin hat hiervon einschließlich der Zuschüsse der Reichsanstalt einen Betrag von rund 2 025 000 Mark erhalten^ Insgesamt sind somit für zusätzliche Arbeiten von der Deutschen Gesellschaft für öffent­liche' Arbeiten und der Arbeitslosenversicherung rund 6 500 000 Mark zur Verfügung gestellt worden.

Aus -em Finanzausschuß des Hessischen Landtags.

Darmstadt, 25. Juli. (WHP.) Der Finanzaus­schuß des Hessischen Landtags begann seine Bera­tungen mit einem nationalsozialistischen Antrag, der die Regierung ersucht, unverzüglich bei der Reichsregierung dahin vorstellig zu werden, daß alsbald die allgemeine umfassende Arbeitsdienst pflicht nicht ein freiwilliger Arbeitsdienst, der ohne praktische Wirkung bleibe im Deutschen Reich durchgeführt werde. Der Antrag wurde gegen die Nationalsozialisten abgelehnt. Ein kommunistischer Protestantrag gegen die Einführung der Arbeitsdienstpflicht wurde gegen die Kommunisten abgelehnt.

Eine längere Debatte entspann sich über die na­tionalsozialistischen und kommunistischen Anträge auf Hilfe für bie Unwettergeschädigten. Die Nationalsozialisten verlangten: 1. Sofortigen Erlaß der laufenden Steuern der un« roettergefdjäbigten Landwirte; 2. in besonders ge­lagerten Fällen soll den Landwirten Unter­stützung gewährt werden; 3. wird die Regierung

Man wird dem Berfaffer zu dieser trefflichen Lei­stung, die wieder einmal einen schönen Beweis für die Lebensverbundenheit der deutschen Rechtswis­senschaft erbringt, beglückwünschen dürfen. Die Frucht daraus wird die Praxis ziehen, wie wir hof­fen, nicht nur die der Gerichte, sondern auch bie der Kartellorgane. Wir müssen aber schließlich noch daraus Hinweisen, daß wir kein anderes Werk über Kartellrecht kennen, das so geeignet wäre zur Ein­führung des Studierenden in diese schwierigen und interessanten Fragen.

Priv.-Doz. Dr. Wohlhaupter, München.

Dr. A. Weinmann, Amtsgerichtsrat und Landgerichtsrat in Krefeld, Examen S/fu hrer durch das Strafprozeßrecht chn Hand der Rechtsprechung für Referendare und Rechts st ubenten, Gießen/Berlin, Leip­zig, Verlag Emil Roth, 1932, 70 Seiten, 3, Mark. Dieser wohlfeile Grundriß des Strafprozeßrechts mit Einschluß des für den Strafprozeß in Aetracht kommenden Gerichtsoerfajspnßsrechts steht auf er­freulicher Höhe. Er stelle bie wichtigsten Normen des Strafprozeßrechts, übersichtlich dar und erläutert sie durch Mitteilungen aus der Rechtsprechung. Die angezogenen.^Entscheidungen, die überwiegend aus der jüngsten Vergangenheit stammen, sind mit gu­tem Blick für bas Wesentliche ausgewählt. Zahl­reiche Hinweise auf die Literatur, insbesondere auch auf andere Arbeiten des Verfassers, regen zu ver­tieftem Studium der einen oder anderen Frage an. Der junge Rechtsbeflissene, der sich, bas Gesetz in der Hand, den Inhalt des Grundrisses aufmerksam und mit Verständnis angeeignet hat, darf getrost hoffen, sein Examen zu bestehen. Zu bemerken ist noch, daß ein Nachtrag über die tief einschneidenden Neuerungen, die uns bie Notverordnung vom 14. Juni 1932 auf dem Gebiete des Strafprozeh- rcchts gebracht hat, berichtet. E.

Bücher zur Tagespolitik.

Geschichte der politischen Par­teien in Deutschland von Pros. D r. L. B e r g st r ä ß e r. 6. Derrn. Ausl. Verlag 3. Bens­heimer, Mannheim. Pr. 3,50 Mk. (180.) Un­voreingenommen und unparteiisch gibt Berg- straßer einen zuDerlässigen, kurzgefaßten, aber doch gründlichen Äeberblick über die Geschichte, die Programme und Ziele aller Parteien. Die an­regende. für jedermann verständliche Darstellung beginnt mit den Anfängen der Parteientwicklung und führt bis zur Gegenwart. Auch die politischen Vorgänge der allerjüngsten Zeit sind bereits be­handelt. Gerade jetzt vor den Wahlen wird der

ersucht, unverzüglich mit Hilfe des Freiwil» liaen Arbeitsdienstes Vorkehrungen zu treffen, um die Wiederholung dieser Schä­den zu verhüten. Zur Deckung der Ausgaben sollen die Forderungen Hessens an das Reich aus der Uebertragung der Eisenbahn eingezogen wer­den. Der kommunistische Antrag aing noch wei­ter und forderte u. a. sofortige Bereitstel­lung von 250000 Mark für bie geschäbigten Devölkerungskreise. Von der Regierung würbe erklärt, daß sie, wie in früheren Fällen, weitest- gehenbentgegenkommen werde, soweit bas nach Lage des E i n z e l f a l l e s gerechtfertigt und notwendig erscheine. Die beiden Anträge wurden mit den Stimmen der Nationalsozialisten gegen bie Kommunisten für erledigt erklärt.

Von ber Regierung wurden zwei Vorlagen unterbreitet, bie jeboch noch -nicht erledigt wurden, weil die Fraktionen noch beraten wollen. Einmal verlangt bie Regierung einen auf mehrere Jahre verteilten Betrag bis zur Höhe von 150 000 Mark zum Ankauf von anliegendem Gelände zur Erweiterung ber Gießener Uni­versitätskliniken. Zum anberen ersucht die Regierung um bie Ermächtigung zur Auf­nahme eines Dar^hens von 500 000 Mk. bei der Reichsversicherungsanstalt für den Woh­nungsbau.

Unterzeichnung des polnisch-russischen Nichtangriffspaktes.

Bukarest, 26. Juli. (WTB.) Die Unter- Zeichnung des polnisch-russischen Nichtangriffspakts ist erfolgt. Eine Einigung zwischen Ruß­land und Rumänien konnte nicht zustande gebracht werden, so daß die Unterzeichnung durch P o l e n a l l e i n erfolgt, wahrscheinlich bereits mor­gen. Es wird erklärt, daß durch diese Unterzeichnung durch Polen allein das polnisch-rumänische Bündnis nicht gefährdet werde. Außerdem hat Polen offiziell Zusicherungen gegeben, baß es mit ber Ratifizierung des polnisch-russischen Nicht­angriffspaktes warten werbe, bis auch eine Eini­gung zwischen Rumänien und Rußland zustande tomrtien werde. Von russischer Seite wird erklärt, daß die Rchllinien der russischen Außenpolitik gegenüber Deutschland und Litauen durch diesen Vertrag nicht berührt werden. Die russische Regierung hat sich vo l l k o m m e n e F r e i» heitinder Wilnafrage vorbehalten und auch keine Garantien für d i e westliche Grenze Polens übernommen.

Tonfilm:Elisabeth von Oesterreichs.

Der Film (Produktion: Gottschalk) schildert nach einem Drehbuch von Alfred Schirokauer das Leben der auf so unglückliche Weise ums Leben ge­kommenen Kaiserin Elisabeth von Oesterreich, ber Gemahlin Franz Josefs, ber Mutter bes Kron­prinzen Rudolf. Als Leitmotiv der romanhaft- romantischen Fabel auf historischer Grundlage er­gibt sich der Konflikt zwischen der ungebundenen Natürlichkeit der jungen bayerischen Prinzessin und den strengen Pflichten ihrer hohen Stellung und dem einengenden Zeremoniell am Wiener Hdse. Man erlebt, wie die Kaiserin ihrem Gemahl all­mählich entfremdet wird, wie die kronprinzliche Zwangsehe sich zu der sattsam bekannten Affäre von Meyerling entwickelt, die dramatisch bas Kern­stück ber Hanblung bildet. Auch eine Begegnung mit dem im Starnberger See ertrunkenen Bayernkönig Ludwig spielt flüchtig hinein: den Ausklang bildet das sinnlose Attentat des Anarchisten Luccheni, dem die Kaiserin in Genf zum Opfer fällt. Der Regisseur Adolf Trotz, her imRasputin" einen ergiebigeren Stoff fand und eine filmisch stärkere Inszenierung zeigte, bemüht sich mit viel Detail, mit heiterem Auftakt und eingesprengten Episoden dem Vorwurf bie besten Seiten abzugewinnen. In der Hauptrolle sieht man Lil Dagover als Elisabeth von Oester­reich: eine schöne und vornehme Erscheinung, liebens­würdig und würdevoll zugleich: sehr geeignet für diese Aufgabe. Paul Otto, gepflegt und reserviert wie immer, gibt in guter Maske den Kaiser Franz Josef. Von den übrigen Mitwirkenden sind noch Charlotte Ander (Vetsera), Maria S o l v e g (Fanny Angerer), Ekkehard Arend (Rudolf), Ida W ü ft und Ludwig Stössel zu nennen. Der Film läuft im neuen Programm bes Lichtspiel­hauses.r

Politisch interessierte Staatsbürger in diesem vor­züglichen Handbuch Auskunft über viele wichtige unb aktuelle Fragen finden.

Die Programme der politischen Parteien Deutschlands. Verlag von Korner & Sohn, Leipzig C1. Preis 1,25 Mk. (137.) Das Heft enthält nicht eine einseitig- politische Auslegung der einzelnen Programme, diese sind vielmehr im Originalwortlaut in alphabetischer Reihenfolge wiedergegeben. Zur bevorstehenden Reichstagswahl wird mancher Staatsbürger den Wunsch hegen, sich unbeein­flußt von Kommentaren an Hand der Programme selber zu unterrichten.

Carl Rothe: Weltkrieg gegen deutsche Wirtschaft. Hanseatische Verlags­anstalt, Hamburg. Kartoniert 3 Mk. (172.) Es ist heute, 13 3ahre nach Versailles, kein Zweifel: wir haben die Bereitschaft unserer Gegner zur Versöhnlichkeit überschätzt. Was wir zunächst als die launische Willkür ber Gegner ansahen, stellte sich im Laufe ber 3ahre als die planmäßige Fortführung des im Weltkriege be­gonnenen Kampfes gegen Kraft und Lebens­willen des deutschen Volkes heraus. Wo man das Militär zurückzog. setzte man die wirtschaft­lichen Mittel an, mit dem festen Willen, den deutschen Konkurrenten in Politik und Wirt­schaft für immer aus dem Kreise der Mächtigen auszuschalten. Mit rückhaltloser, schmerzlicher Offenheit, übersichtlich und mit umfassenden Kenntnissen hat Rothe den erschreckenden Stand des gigantischen Ringens, das uns mit unserer Wirtschaft für immer zu Boden zu werfen droht, bargelegt. Don ber Pariser Wirtschaftskonferenz von 1916, auf ber schon für bie Zeit nach bem Kriege bie möglichen wirtschaftlichen Maßnahmen gegen uns beschlossen worden sind, bis zur Zer­störung des kunstvollen Aufbaus unserer Rhein- Ruhr°3nbustrie durch bie Wegnahme ber loth­ringischen Eisenvorkommen, bis zur Zerreißung Oberschlesiens, bis zum Ausverkauf Deutschlanbs in ber Inflationszeit unb zur Abdrosselung ber deutsch-österreichischen Zollunionspläne: alles wirb in Rothes Darstellung entrollt als bie Etappen des qualvollsten Leidensweges, der je einem Volke beschieben war. Wenn ber lehrreiche An­schauungsunterricht, ben uns Rothes Buch er­teilt, mit der Erkenntnis unserer tatsächlichen Situation enblich auch bazu führt, daß sich alle unsere Kräfte für eine einmütige und wirkungs­volle Abwehr bes gegen uns gerichteten Vernich­tungskampfes zusammentun. dann hat dieses Buch seinen Sinn erfüllt.