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Preußen.

Kreis Wetzlar.

XX Kinzenbach, 22. April. 3n unserem Dorfe sind verschiedene altertümliche Hau- s e r vorhanden, zu denen bei etwa einem Dutzend noch die überdachten großen Hoftore gehören. Dieser Lage wurden aber in der Hauptstraße, gegenüber der Kirche, zwei alte Fachwerkhäuser (Den Landwirten Linker und P e u s ch gehörig) niedergelegt. Mit dem Abbruch des Hauses Linker fiel leider auch eines der alten über­dachten Tore

# Atzbach, 22. April. In der jüngsten Sitzung der hiesigen Gemeindevertretung stand u. a. die Fertig st ellung des Neubaues der K l c in kinderschule zur Beratung. Die Bau und Fi- nanzkommission wurde beauftragt, in Verbindung mit dem Kreisbauamt die bisher verbrauchten und die noch vorhandenen (Bclbmittel sestzustellen und der Vertretung Bericht zu erstatten. Die Schreiner-, Glaser-, Anstreicher- und Elektroinstallationsarbei­ten sollen infolge der allgemeinen Preissenkung neu vergeben werden. Der Feueroersicherungswert der Gemeindegebäude wurde nachgeprüft und den heutigen Werken entsprechend festgesetzt. Der Ge­meindevorsteher teilte mit, daß die Iagdpacht für 1932 um 220 Mark ermäßigt wird.

7» Groß-Rechtenbach, 2-5. April. Im Amte Rechtenbach leben noch 9 Kriegsveteranen von 1 8 7 0'7 1. Es find dies: Johannes Olbrich lDornholzhausen), Martin Jung (Ebers-Gons), Johannes Langsdorf (Ebers-Göns), Johannes Schiefer ft ein (Hochelheim), Johannes Borck (Hörnsheim), Georg Lenz IV. (Lützellinden), Wil beim Kinzenbach (Münchholzhausen), Friedrich Bern (Niederkleen) und Johannes Knorz (Nie­derkleen).

Güterzugräuber schießen auf Vahnbeamte.

WSR. Mainz. 25. April. Am Samstag gegen 11 Uhr wurden auf dem Gütcrbahn - 5 o f Mainz beim Zurücksehen von Güterwagen zwei Man ner beobachtet, die sich an der Türe eines S t ü ck g u t w a g e n s zu schaffen

machten. Als man die beiden festnehme n wollte, gaben sie auf die Eisenbahnbcdiensteten mehrere Schüsse ab, wobei der Rangiermeister Heinrich M e h r b a ch durch einen Steckschuß in die rechte Brustscite verletzt wurde. Er wurde in das hiesige Städtische Krankenhaus verbracht. Bei der weiteren Verfolgung der Diebe konnte eine dritte Person, der 30jährige Schnei­der Fritz B a s ch e aus Berlin, f e st g e n o m m e n werden. Die Berichungen Mehrbachs sind schwer, aber nicht lebensgesährlich. Bei der Vernehmung Basches gestand dieser ein. daß man für die Rächt zum Montag geplant hatte, die Sta­tionskasse in Hochheim zu plündern.

Erweitertes

Schöffengericht Gießen.

* Gießen, 20. April. Ein Gastwirt und Rech­ner einer oberhessischen Ein- und Verkaussgenossen- schaft- war beschuldigt, in den letzten Jahren ins- geiamt den Betrag von über 7000 Mark veruntreut zu haben. Die Verfehlungen wurden von dem Ver­bandsrevisor bei einer Revision festgestellt. Der An­geklagte wollte nicht wissen, wie der Verlust ent­standen sei, uni) berief sich außerdem darauf, daß er infolge ständiger Kopf- und Nervenschmerzen seinem Posten nicht mehr gewachsen gewesen sei. Das Ge­richt ließ letzteren Umstand, sowie seine Unbestraft- heil nur als strafmildernd gelten und erkannte auf eine Gefängnis st rase von 5 Mo n a t c n , von denen 3 Monate bedingt aufgeschoben werden. Die Probezeit rourbe auf 4 Jahre und außerdem eine Buße von 50 Mark festgesetzt.

Ein junger Schneider und ein Reisender waren der gemeinsamen Urkundenfälschung angeklagt. Der erstere hat den Namen seines Vaters in rechts­widriger Weise unter einen Bestellschein gesetzt und letzterer diesen in Kenntnis der Fälschung an seine Firma weitergereicht. Der erste Angeklagte war ge­ständig, der zweite erklärte dessen Angaben für falsch. Das Gericht hielt indessen beide für schuldig und sprach gegen sie eine Gefängnis st rase von je 2 Wochen aus.

Ein auswärtiger Fabrikant war der fahrlässigen Tötung eines Kindes beschuldigt. Er behauptete, er

habe das Kind, als er mit seinem Auto die Land­straße daherfuhr, nicht gesehen. Es sei plötzlich vor ihm aufgetaucht und überfahren worden. Es könne ihn keine Schuld treffen. Die umfangreiche Beweis­aufnahme erbrachte allerdings manche Momente dafür, daß der Angeklagte fahrlässig geljanbelt habe. Da aber ein schlüssiger Beweis nicht zu erbringen war dafür, daß er das Kind gesehen habe oder hätte sehen müssen, erfolgte Freisprechung. Die Möglichkeit, daß das Kind selbst in das Auto ge­laufen sei, sei nicht mit Sicherheit auszuschliehen.

Strafkammer Gießen.

* Gießen, 22. April. Das Amtsgericht Büdin­gen hatte einen Kraftwagcnführer zu insgesamt 4 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er entgegen den gesetzlichen Bestimmungen zweimal Fahrten von Nationalsozialisten zu politischen Ver­sammlungen mit seinem Lastwagen veranstaltet hatte. Die Strafkammer sprach den Angeklagten mangels Beweises und aus rechtlichen Erwägungen frei.

Ein auswärtiger Autofahrer hatte im Januar 1930 auf der Landstraße bei Staden einen vor ihm befindlichen Radfahrer angestoßen und leicht verletzt, als dieser vor dem Auto von der linken auf die rechte Straßenseite hinüberfuhr. Er war deshalb von dem Amtsgericht 'Altenstadt zu 20 Mark Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Die Strafkammer ermäßigte heute die Strafe auf 10 Mark, da die Hauptschuld an dem Unfall den Radfahrer traf.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

L. ÜL 1. Nur Verwandte auf- und absteigender Linie (Eltern und Kinder, Enkel und Großeltern) sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Eine Unterhaltspflicht im Falle der Not besteht da­gegen für Geschwister nicht. Ihre Frau kann deshalb zur Bestreitung der Unterhaltskosten ihres Bruders in einem Krankenhause nicht herangezogen werden und haftet in keiner Weise für seine Schulden, es sei denn auf Grund eines besonderen Vertrages.

2. Die zwischen den Geschwistern bestehende Grund­stücksgemeinschaft kann auf Antrag eines Teiles auf­gehoben werden. Es geschieht dieses durch einen Antrag auch nur eines Teiles bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die fraglichen Grundstücke liegen. Das Gericht ordnet auf »Antrag die Versteigerung der Grundstücke zum Zwecke der Aufhebung der Ge­meinschaften. Das Verfahren erfolgt in den Formen des Jmmobiliarzwangsoollstreckungsverfahrens.

Rundfunkprogramm.

Mittwoch, 27. April.

7.20: Frühkonzsrt auf Schallplatten. 10.20 bis 10.50: Schulfunk: Die Fabeln von La Fontaine. 12.00: Kammermusik auf Schallplatten. 13.00: Von München: Orchestcrkonzert. 15.15 bis 16.00: Stunde der Jugend. 17.00: Rachmittagskonzert des Rundfunkorchesters. 18.25:Was eine Woh- nungspslegerin erlebt", Vortrag von Martha Ro- ther. 18.50:Das Maifestspiel im Kulturkartell der modernen Arbeiterbewegung", Vortrag von Dr. Karl Holl. 19.30: Zwei Hörspielszenen. 1. Ri­viera-Expreß. 2. Die Stimme 20.00: Freiburg: Konzert des Freiburger Konzcrtorchesters. 21.00: Konzert. 22.40: Von Berlin: Rachtmufik.

Daten für Dienstag. 26. April.

1731: der Dichter desRobinson", Daniel Defoe, in London gestorben: 1787: der Dichter Ludwig Uhland in Tübingen geboren; 1812: der Jndu strielle Alfred Krupp in Essen geboren^ 1863: der Dichter Arno Holz in Rastenburg geboren; 1910: der norwegische Dichter Björnstjerne Björnson in Paris gestorben; 1925: Wahl des Reichspräsi­denten von Hindenburg.

Kirchliche Nachrichten.

Israelitische Gemeinden.

Israelitische Religionsgesellschaft. M i 11 m o ch, den 2 7. Aril, und Donnerstag, den 28. Apri l. P a s s ä h f e st - E n d e. 7. Tag: Vorabend 7.30 Uhr; vormittags 8; nachmittags 4. 8. Tag: Vorabend 8.30; vormittags 8; nachmittags 4. Festesausgang 8.35. Sabbatfeier den 30. April: Freitag abend 7.20. Sams­tag vormittag 8; nachmittags 4; Sabbatausgang 8.35. Wochengottesdienst: morgens 6.30; abends 7 Uhr.

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MmMlMMrWe« über das Vermögen des Siegfried Haas, Inhabers der Firma h. Lehmann in Gie­ßen, soll nunmehr die Schluhverteilung er­folgen. Den nach § 61,1 KO. bevorrechtig­en Gläubigern steht nach Abzug der be­reits geleisteten Akontozahlungen in Höhe von RM. 500, noch ein Betrag von RM. 231,61 zur Verfügung, gegenüber den festgestellten Forderungen dieser Gläubiger in Höhe von RM. 1085,15. Die nach § 61,1 KO. bevorrechtigten Gläubiger erhalten da. her eine Quote von insgesamt 67,4 v. H. Das Schlußverzeickinis liegt auf der Ge­schäftsstelle des Hessischen Amtsgerichts in Gießen zur Einsichtnahme auf. 32551) Gießen, den 23. April 1932.

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