Ausgabe 
23.8.1932 Frühausgabe
 
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JIM97 KrübauSsabe

Dienstag, 25. August 1952

182. Jahrgang

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Orurf und Verlag: vrühl'fche Univer^lülr-Vuch- und Steinörudcrei R. Lange in Gietzen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Schulstraße 7.

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Dr. Fnedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Ted Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in (Biehen.

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Die Maßnahmen der kommissarischen preutzijchen Regierung, mit denen jeßt in Staffel durch die E i n - setzung eines Staatskommifsars der Anfang gemacht wurde, können leicht bases Blut machen, selbstverständlich, daß in den finanziellen Beziehungen zwischen Reich, Ländern und Gemein­den Ordnung herrschen muß Aber an dem gegen- roärtigen Durcheinander, an der Unübersichtlichkeit der gegenseitigen Verpflichtungen und an der be­stehenden vollkommenen Unsicherheit ist auch in er­ster Linie die bisherige Reichsfinanzpolitik schuld. Das System der Notverordnungen hat den Finanz­ausgleich und die Lastenverteilung auf dem Gebiet der Erwerbslosenfürsorge so verwirrt, daß sich alle Beteiligten schließlich durch eine unwahrhafllge Bilanzpolitik über die wahren Tatsachen hinweg­zutäuschen suchten. Da der Reichsetat im Vorder­grund der Rampenbeleuchtung steht, wurden die gewagtesten Manöver durch dauernde Verschiebung der Fürsorgelasten unternommen, um einen Haus- haltsausgleich zu schaffen, der selbstverständlich stets nur eine Fiktion war. Zu welchen eigenartigen Verrechnungsmethoden hat man nicht gegriffen, um über die Reichswohlfahrtshilfe den direkten Verkehr zwischen Reich und Kommunen durchzuführen

Nein, so kann nicht der Anfang gemacht werden, daß der Staat neben die städtischen Finanzverwal­ter einen Gerichtsvollzieher stellt, um die von den Gemeinden zu erhebenden und von diesen doch nicht zum Vergnügen, sondern aus Not einbehaltenen Steuern zu beschlagnahmen, ober den Staat durch Einbehaltung der Gemeindeanteile an den Reichs- Überweisung'ssteuern schadlos zu halten Man muß umgekehrt von der Tatsache der Not ausgehen. Soeben haben die Stadtverordnetenversammlungen des Ruhrgebietes einen dringenden Hilferuf an die verantwortlichen Stellen im Reich und in Preußen ergehen lassen, in dem mit höchster Eindrmgltchkett die auf das äußerste gestiegene Finanznot der In­dustriegemeinden des Westens und die schweren so­zialen und wirtschaftlichen Gefahren geschildert wer­den, die für den Fall zu befürchten sind, daß die Gemeinden ihre Wohlfahrtszahlungen einfteUen ""(Auch die Reichshauptstadt muß besorgen, daß ihrem Stadtkämmerer ein Staatskommissar auf

Randnoten.

Der Arbeitsausschuß deutscher Verbände hat vor einigen Tagen in Berlin die Presse zu einem Empfang eingeladen, um den Ausklärungs- ausschuß für nationale Sicherheit in feiner Tätigkeit vorzustellen. Es ist kein Zufall, daß gerade jetzt dieser Aufklärungsausschuß her­vortritt und in Anwesenheit eines Reichsmini­sters, mehrerer Staatssekretäre und zahlreicher Mitglieder der Reichspressestelle vor der in- und ausländischen Presse die Forderung erhebt, Deutschland müsse in seiner Wehr gleichberechtigt neben den Dölkern st e h e n. Diese Kundgebung ist der Auftakt zu der Entwicklung einer Bewegung in Deutschland, die uns unter dem Ramen des Wehrsports zwar schon ein Begriff geworden ist, die als Dolks- bewegung aber doch erst jetzt ihren Anfang nehmen soll. Der Wehrsport, von dem ein großer Teil der deutschen Jugend erfaßt werden wird, verletzt keineswegs den Versailler Vertrag. Ob­wohl die anderen Länder, Frankreich an der Spitze, das in den Verträgen feierlich gegebene Abrüstungsversprechen nicht gehalten haben, hält Deutschland sich weiterhin an den Versailler Vertrag. So liegen auch in bezug auf die Wehr­sporttätigkeit eine Reihe'von Gutachten vor, in denen festgestellt wird, daß die vorgesehenen Hebungen nicht gegen den Versailler Vertrag verstoßen. Denn was dieser Wehrsport bezweckt, das kann kein Vertrag verbieten: die Belebung des Wehrgeistes, die körperliche Ertüchtigung, die bic Voraussetzungen für eine spätere Wehraus­bildung schafft.

Die Reichsregierung selbst wird die Initiative zur Durchführung der Wehrsportbewegung ergreifen und auch wesentliche Mittel bereilfleUen. Die Reichsregie» rung wird sich auch durch ein besonderes Kuratorium davon überzeugen, daß die Bestimmungen des Ver­sailler Vertrags nicht verletzt werden. Dies kann um jo eher geschehen, als es auch nach übereinstimmen­der Ansicht der maßgeblichen Reichspolitiker im Rah­men des Versailler Vertrags außerordentliche Mög­lichkeiten der Wehrsportausbilbung gibt Diese Möglichkeiten konnten bisher nicht ausgenutzt wer- Len, weil.bic Wehrsportgedanken nicht mit sondern Hegen die früheren Regierungen durchgefochten roep den mußten Das Kleinkaliberschießen, Gelände­übungen, Abwehr von Luftangriffen. Marschieren mit Gcpäcklasten. Gymnasttkübungcn, die alle Dr gane des Körpers gleichmäßig ausbilden, all das ist erlaubt und wirb jetzt durchgeführt

Das Reich übernimmt die Führung Trager oct D hrjPortbewegung werben jeboch wie es auch immer geforbert wurde, die großen politischen Ver bände Von links bis rechts, vorn Reichsbanner bis zu den Nationalsozialisten werben sie herangezogen, liicht nur ihre Erfahrungen und ihre Organisationen joden genutzt werben, sondern noch etwas anderes Angesichts der Notwendigkeit, den Wehrsport vor­läufig freiwillig durchzuführen, sind die Verbände om besten geeignet. Disziplin zu halten und die Ju­gend zu regelmäßiger Wehrsportbetätigung zu ver- mlassen In den Lagern des freiwilligen Ar' etts- Dienstes allerdings in denen in großem Maßstabe W-Hrsport getrieben werden wirb, wirb ber Lager sichrer gleichzeitig ber Wchrsportführer fein

Die Entwicklung des 'ffi'hrfpo-ta-'banfens licoi n ber großen politischen Linie: Abkehr von den Par­teien und Zusamm, nfassung der jungen aufbauroilh gen Kräfte aus allen Lagern

Fünf Todesurteile in Beuchen.

Beulten, 22. Aug. (IDIB.) Der Vorsitzende des Sondergerichts, Landgerichtsdirektor h i m m e , verkündete um 16.45 Uhr das Urteil im Potempaer Prozeß. Das Urteil lautet gegen die Angeklagten 6 o 11ifch, Müller, Do Uni ha und Gräupner wegen politischen Totschlages auf Todes st rase, gegen Höllisch, Müller und Gräupner wegen gefährlicher politischer Körperverletzung außerdem auf zwei Jahre Zuchthaus, gegen Wollniha wegen desselben Verbrechens auf ein Jahr Zuchthaus. Gegen den Angeklagten L a ch m a n n wurde wegen An­stiftung zum Morde ebenfalls auf Todes ft rase und außerdem auf Verlust der bürgerlichen Ehren­rechte erkannt. Der Angeklagte Hoppe wurde we­gen Beihilfe zu Zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. Die Angeklagten hadamik, Nowak und L z a j a wurden freigesprochen.

bestand des politischen Totschlags handele. Man kann nicht, wie der Anklagevertreter annehme, bei sämtlichen Beteiligten Tötungsabsicht annehmen; das sei aber zur Erfüllung des Tatbestands erfor­derlich Wenn so den Angeklagten nur die Ver» ketzungsabsicht nachgewiesen werden könne, dann frage sich, ob nicht Körperverletzung mit Todes- erfolg oorliege, ein Tatbestand, der in der Terror­notverordnung überhaupt nicht berührt werde. Auf Grund des medizinischen Sachverständigengutachtens komme nach seiner Ansicht aber auch §3 Ziffer 1 der Terrornotverordnung nicht in Frage, sondern eine Bestrafung aus §27 des Strafgesetzbuches we- gen Raufhandels. Wegen dieses Deliktes könnten lediglich die Angeklagten Kottisch, Wollnitza und

Gräupner bestraft werden, und zwar unter Zu­billigung mildernder Umstände. Er schloß dann sein Plädoyer mit einem Apell an die Richter, ein Urteil Zu finden, das binde und nicht scheide zum Heile einer neuen Volkseinheit.

Der zweite Verteidiger Rechtsanwalt Lowak führte in etwa einstundiger Verteidigungsrede u. a. aus, daß nach seiner Ansicht dein flüchtigen Golombek die geistige Führerrolle der ganzen Aktion zuzuschreiben sei. Er beschästigte sich bann* mit den Aussagen einiger Zeugen, die er als nicht glaubwürdig genug hinstellte, und dedu­zierte schließlich die Erregung unter den Ange­klagten als den Ausfluß des deutsch-polnischen Gegensatzes im oberschlesischen Grenzgebiet. Die

Vor der Entscheidung in Preußen.

Oie Urteilsbegründung.

In ber verhältnismäßig kurzen Urteilsbegründung erörterte der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor H i m m e , die Entwicklung der Bereitschaften in Broslawitz und in Rokittnitz, die von den National­sozialisten als Selbstschutz gegen die Kommunisten geschaffen worden seien. Einen breiteren Raum in der Urteilsbegründung nahm die Schilderung der Tatvorgänge ein. Der Vorsitzende betonte, daß man als das Haupt der ganzen Aktion den Gastwirt L a ch m a nn betrachten müsse, und daß die anderen Angeklagten, denen die Todesstrafe auferlegt wurde, als seine Opfer zu betrachten seien. Ohne weiter auf juristische Einzelheiten einzugehen, erklärte der Vor- sitzende, daß gar kein Zweifel darüber bestehe, daß bei der Tat der Angeklagten die Notverordung vom 9 August 1932 in Anwendung zu bringen sei. Es sei somit erwiesen, daß die ersten vier Angeklagten sich des gemeinschaftlichen politischen Totschlags schul­dig gemacht hätten, und daß Lachmann als Anstifter dafür in Frage komme Sie könne nach dem Buch­staben des Gesetzes nur die Todesstrafe treffen Der Angeklagte Hoppe habe zweifelsohne gewußt, worum es sich handle. Da er Waffen geliefert habe sei bet ihm die Beihilfe dzw Begünstigung erwiesen Bei dem Angeklagten Nowat hätten zweifelsohne starke Verdachtsmomente nörgele gen, das Beweismaterial hab jedoch zu einer Verurteilung nicht ausgereicht Freigesprochen werden mußten auch die Angeklagten Hadamik und Czaja, die bei der Tal Überhaupt nicht Zugegen gewesen sind, sondern im Lachmannschen Gasthaus gewartet haben

Oer Standpunkt der Aerteldlgung

Nach dem gestern bereits berichteten Plädoyer des Oberstaatsanwalts Mm die 'Berteibiguna zu Wort

Rechtsanwatt Luelgevruite führte in letner etwa zweistündigen Verteidigungsrede u a aus, daß er in der Theorie zwar mit dem Ober­staatsanwalt übereinftimme nicht aber in der Praxis Der Oberstaatsanwalt habe sich in der Schilderung ber Bestialität, mit der die Angeklagten den so unglücklich zu Tobe gekommenen Pietr Z u ch mißhandelt hätten, überboten Er wünsche dem Obe, st latsanwalt nicht nut erlebt zu haben, auf welch Weise H o r st Wessel zu Tode gequält worden sei Die Aktion in der Nacht zum 10 August in Potcmpa sei lediglich als Abwehraktio» gegen Bedrohungen von kommunistischer Seite zu erklä ren Die Angeklagten seien als tüchtige Soldaten anzuspr chen, die auf einen Befehl oder einen mili­tärischen Anruf reagierten, ohne lange zu fragen, roirum und weshalb In tatsach'ichei Beziehung müsse der Umfang der zur Verantwortung zu Ziehenden Personen ganz erheblich eingeschränkt werden Träger der ganzer- Aktion ici der geftüch tote Golombek gewesen In rechl'icher Hinsicht komme eine Verurteilung aus §3 Ziffer 5 der Ter­rornotverordnung vom 9 August, dje zusätzliche Verurteilung zu .zwei Jahren Zuchthaus wegen der Körperverletzung an dem Bruder des Erschlagenen, wegen Konsumption nicht in Frage Er verneinte weiter die Argumentation, daß es sich um den Tat

Heute Beginn der Verhandlungen zwischen NSOAP. und Zentrum.

ßanötagspräfibent KerrI (NSDAP.)

Dr. Graß, Führer der Zentrumsfraktion

Von unterer Berliner Redaktion.

Zn dieser Woche soll die Entscheidung in Preußen fallen. Die schwerwiegende Frage, ob s .ch Zentrum und Nationalsozialisten aui einer gemeinsamen Linie finden werden, soll eine Antwort finden. Die eigentlichen Koa- litivnsverhandlustgen sollen am heutigen Diens­tag beginnen. Die Rationalsozialisten wird in diesen Besprechungen der Landtags- pcäsident Kerrl vertr.ien. für das Zentrum ist ber Abgeordnete Dr Graß mit der Ver­handlungsführung betraut worden Jetzt schon Mutmaßungen über den Ausgang dieser Ver­handlungen zu äußern, wäre verfrüht. Ent­scheidend ist doch immer der Verständi­gung s w i l l e Uni) es kann im Augenblick niemand sagen, ob auf beiden Seiten der Ver- ftänbigungstoilK da ist, oder ob es sich nur darum handelt einen Verständigungsversuch zu machen In parlamentarischen Kreisen herrscht die Meinung vor, daß auf eine solche ehr­liche Verständigung kaum zu hoffen fein wird Man glaubt daß die National­sozialisten -olangc eine geringe Aussicht für sie besteht die Lage im Reich meistern zu können kein wirkliche^ Inte.esse daran haben dürsten sich in Preußen an das Zentrum zu binden Eins ist jedenfalls sicher das Zen­trum bes tzt den Verständigungswillen, ohne an hn gebunden zu sein. Es betrachtet die Angelegenhe t zunächst vom rein parla­mentarischen Standpunkt aus, wonach die Parteien die nach Lage der Mehrheitsver­hältnisse zur Bildung der Regierung berufen sind den Versuch machen müssen, sich auf ein Reg e ungsprogramm zu einigen Das bedeutet für das Zentrum aber nicht unter allen Um­ständen eine Koalition zu erzwingen. Rur auf ber Grundlage einer ehrlichen Verstän­

digung über alle Punkte des aufzustellenden Regierungsprogramms könnte das Zentrum vor feinen Wählern die Verbindung mit den Nationalsozialisten rechtfertigen. Trifft es also zu. daß die Nationalsozialisten die Absicht haben, dem Zentrum sog. schwere Be­dingungen zu stellen, dann sind die Ver­handlungen gescheitert, ehe sie eigentlich be­gonnen haben.

LandtagS-Oispositionen.

Berlin, 22. Aug. (Vdz- Wie das Nachrich­tenbüro des Vdz. meldet, hat der Präsident des Preußischen Landtags Kerrl jetzt dem Staatsgerichtshof seine Erklärung zu der von den Sozialdemokraten verlangten einstwei- ligen Verfügung auf frühere Einberufung des Landtags abgegeben. In parlamenta­rischen Kreisen meint man, daß durch die nun erfolgte Einberufung des Parlaments der Erlaß einer solchen einstweiligen Ver­fügung für dieses Mal sich erübrigt habe.

Der Aeltestenrat des Preußischen Land­tags. der vor Beginn der Vollsitzung am 30. Au­gust zusammentritt, wird darüber entscheiden, wie lange der Siyungsabschnitt dauern bzw. wann ein neuer Sihungsabschnitt beginnen soll. Vor­läufig sind Vollsitzungen nur für den 30. und 31 August geplant, da am 1 September die wichtigeren Veranstaltungen des Essener Katholikentags beginnen. Man wird also für den 31. August mit bedeutungsvollen Ab­stimmungen des Landtags über die Ein­setzung des Reichskommissars und die blutigen Zusammenstöße zu rechnen haben. Dagegen ist bisher nicht au übersehen, ob und wann die Wahl des Ministerpräsiden- t e n auf die Tagesordnung gesetzt werden kann.

die Rafe gesetzt wird. Man muß sich einmal die Zohlen vor Augen führen, in denen die Wohl­fahrtslasten Berlins zum Ausdruck kommen Allein die tag ichen Dar eiftungen betragen eine Million Sie werden durch die Sachleistungen. Mictbeihilfcn. Ausgaben für Heilanstalten. Für- forqcftcllen, Aerzte usw. erheblich vermehrt. Rund 365 Millionen für Barunterstützungen im Jahr, benen nach dem Voranschlag 408 Millionen an Steuereinnahmen gegenüberstehen! Barleistungen und Sachleistungen für Unterslutzungszwecke sind also zusammen wesentlich höher, als das Steuer- soll Und schließlich hat ja die Reichshauptstadt auch noch andere Aufgaben als diejenigen der Wohlfahrtspflege. Wenn man diese Zahlen über­schaut, so springt der ganze Unfug der bis­herigen Lastenverteilung in die Augen, der die Verantwortungen vollkommen durcheinander- bringt und jede Klarheit und Uebersich zerstört. Die Forderung der Ruhrgememden stellt eine klare Alternative: entweder sollen den Gemein­den ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, ober die Gemeinden wollen von der eigentlich dem Staat und dem Reich obliegenden Fürsorge für die Wohlfahrtserwerbslosen ganz befreit werden. Eine grundlegende Reform der Finanzwirtschaft erweist sich als ebenso dringend, wie die Derwaltungsreform.

Reid)0tüg0Obg Gaildorfer

München. 22. Aug <WTB.) Der dem Bayri- ichen Bauern- und Mitlelstandsbund angehörende Reichstagsabgeordnete Karl G a n d o r f e r ist in der Nacht zum Sonntag gestorben.

Zraktion0sitzungen im Reichstag.

Berlin, 22. Aug. (VDZ.) Wie das Nachrichten­bureau des VDZ. erfährt, sind die R eich st aas - fraktionen des Zentrums und der D N V P Zu ihren ersten Sitzungen auf Montag, 29 August, einberufen worden. Die nationalsoziali­stische Reichstagsfraktion wird sich am 30. August vor der Eröffnungssitzung des Reichstags ver­sammeln

Handgranaten Anschläge mOstpreußen

Al len st ein. 22. Aug. (TU.- In der Nacht zum Montag wurde auf den Gasthof S e e h e i m, Inhaber Albert K u s z e w s k i, in G r o h - K l e e- berg ein Handgranatenanschlag verübt. Don der Dorfstrahe her warfen die Täter zwei Handgranaten über das Dach des Aufsahrt- gebäudes auf den Hof der Gastwirtschaft, wäh­rend die Dritte auf dem Dach liegen blieb. Eine Kiste mit fünf Handgranaten wurde in einer Ecke unmittelbar vor dem Eingangstvr gesunden. Wei­

tere Handgranaten sind auf dem Hose des Post­agenten B i e r m a n n, im Garten der Wirtschaft Waleschkowski und vor der Kirche nieder­gelegt worden. Eine Handgranate hing an dem Türdrücker des Hökers Pompehki. Es sind also etwa achtzehn Handgranaten ge­sunden worden. Eigenartig ist dabei, daß keine der Handgranaten explodierte, obwohl sie zum größten Teil abgezogen waren. Ob die Hand­granaten tatsächlich wirkungsunfähig waren, muß noch untersucht werden.

Urteile des

Insterburger Sondergerichts.

fterburg, 22. Aug. (WTB.) Das Inster- burger Sondergericht verurteilte zwei N a t i o n a l s o z i a I i st e n , die an einer Schießerei Zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten in der Nacht zum Wahlsonntag teilgenommen hatten, ZU 17 Monaten und fünf Monaten G e - f ä n g n i s.

Herriot konferiert mit Jlotlef.

Paris, 22. Aug. (WTB.) Ministerpräsident Herriot hatte heute mit dem früheren Vorsitzen­den der Interalliierten Militärkontrollkommission in Berlin, General Rollet, eine längere Unter­redung.