Ausgabe 
23.7.1932 Frühausgabe
 
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len des Volkes nicht mehr bestand, mußte schleu­nigst die Staatsautorität durch die Entfernung von Persönlichkeiten, die sich der Objektivität ihrer Be- sckküfse nicht immer fähig gezeigt haben, wieder- hrrgestellt werden.

Die Staatsregierung wird sich auch in Zukunft bei Betrauung von Persönlichkeiten mit öffent­lichen Aemtern nicht nach der Parteizugehörig­keit, sondern lediglich nach der sachlichen Eig­nung und Objektivität des Amtsträgers richten. Denn das vertrauen in den Gerechtigkeitssinn aller Funktionäre des Staats wiederhergestekt ist, dann bin ich überzeugt, daß auch der Aus­trag der parteipolitischen Gegensätze unter dem Schuh einer starken Staatsautorität wieder in normale Bahnen gelenkt werden kann.

Die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung setzt voraus, daß der Staat voraus­schauend mit fester Hand auch diejenigen Gruppen bekämpft, die sich die Störung der öffentlichen Ordnung zum Ziel gesetzt haben. Es muß das Ziel sein, denen, die Gewalt in den politischen Kampf hineintragen, so rechtzeitig das H a n d - werk zu legen, daß die Betätigung der politi­schen Meinungsfreiheit ungehindert erfolgen kann. Es geht nicht an, daß die friedliebenden Teile der Bevölkerung auf die Dauer von Staats wegen in der Ausübung ihrer politischen Rechte behindert werden müssen, weil der Staat sich nicht dazu ent­schließen kann, gegen diejenigen, die Fein 3 n t e r esse am friedlichen Verlauf der politischen Aus­einandersetzungen haben, mit aller Schärfe einzu­schreiten. Ich werde deshalb meine Maßnahmen auf diesem Gebiet, nicht auf Eingriffe beschränken, die erst wirksam werden, nachdem die Pistolen los­gegangen sind, sondern ich werde systematisch dafür sorgen, daß die Waffen aus der Beoölke- rung verschwinden. Mit dieser Absicht stimmt auch mein fester Entschluß überein, alle Maßnah. men zu einer geordneten Abwicklung des Wahlkampfes und der Wahl selbst zu treffen. Das Vorgehen der Reichsregierung und der mir erteilte Auftrag haben nicht das Geringste mit einer Absicht der Wahlbehinderung zu tun. Im Gegenteil: Es ist meine erste und wichtigste Auf­gabe, eine Terrorisierung des Wahl­kampfes zu verhindern. Zum Schluß möchte ick in aller Offenheit meinem sehnlichen Wunsche Ausdruck geben, daß es auch in Preußen gelingt, bald geordnete parlamenta- rische Verhältnisse herzustellen und die körn- missarische Verwaltung des Landes zu ersetzen durch eine vom Landtag gewählte Re­gierung.

Die Bedenken

der hessischen Regierung.

Ein Schreiben an den Reichskanzler.

Darmstadt, 22. Juli. (WSR.) Die hes- sischeRegierunghat durch ihr« Vertretung in Berlin dem Reichskanzler von Papen fol­gendes Schreiben überreichen lassen:

Von der durch den Herrn Reichskanzler dem hessischen Vertreter beim Reich am 20. Juli ge­gebenen Darlegung über die Maßnahmen der Reichsregierung gegenüber der Regierung des Landes Preußen hat das hessische Gesamtmini­sterium Kenntnis genommen. Der hessische Staats­präsident hatte bereits in der Besprechung der Ministerpräsidenten der deutschen Länder mit der Reichsregierung am 11. Juli d ie stärk­sten Bedenken gegen derartige Eingriffe des Reichs in die Länderkompetenzen ausgesprochen. Das hessische Gesamtministerium hält sich für verpflichtet, heute nachdrücklichst abermals der großen Sorge Ausdruck zu geben, daß in der durch die jüngsten Rotverordnungen des Reichs geschaffenen politischen Lage die in der Reichsverfassung gewährlei­steten Lebensrechte der Länder ge­fährdet werden könnten. Zugleich bekundet die hessische Regierung ihr Einvernehmen mit der übereinstimmenden Haltung der andern süddeutschen Länderregierungen in dieser Frage."

Dieses Schreiben ist gleichzeitig dem Herrn Reichspräsidenten übermittelt worden.

Das Sa'ngerbundesfest in Frankfurt a. M.

50 000 Sänger aus allen deutschen Gauen und aus dem deutschsprachigen Ausland sind in Frankfurt am Main eingetroffen, um das 11. Deutsche Sängerbundesfest zu begehen. Unser Bild zeigt das erste Treffen auf dem Römerberg.

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Staatspräsident Adelung hat gleichzeitig den Reichspräsidenten gebeten, ihn zu einem per­sönlichen Vortrag zu empfangen.

Milderung

-es Demonstrationsverbots.

Unpolitische Gedenkfeiern und Fcstzüge gestattet.

Berlin, 22. Juli. (WTB.) (Amtlich.) Rachdem in den letzten Tagen die Störungen der öffentlichen Ordnung wesentlich nachgelassen ha­ben, hat der Reichsmini ft er des In­nern durch eine Verordnung vom 22. Juli 1932 Milderungen des bestehenden Demonstrationsver- bvts vorgenommen. Das Verbot von Ver­sammlungen unter freiem Himmel und von Auf zügen gilt nach der neuen Ver­ordnung, die mit Sonntag, 24. Juli, in Kraft tritt, nicht mehr für Gedenkfeiern, Trachtenfeste und sonstige Veranstaltungen, die der Förderung künstlerischer, kul- turelleroderheimatlicherZwecke die­nen, wenn sie von Körperschaften oder von Vereinigungen unpolitischer Art veranstaltet werden. Jedoch sind auch diese Veranstaltungen 48 Stunden vorher der Ortspolizeibehörde anzumelden und können im Eintels all verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist. Für Veranstaltun­gen, die am Sonntag, 24. Juli 1932, stattfinden sollen und für die daher die 48stündige Anmelde­frist nicht mehr eingehalten werden kann, hat der Reichsinnenminister den Landesregierungen emp­fohlen, aus der Richteinhaltung der Anmelde­frist keinen Anlaß zu nehmen, die Veranstaltun­gen, die gerade für diesen Tag an verschiedenen Orten geplant sind, nicht zuzulassen.

3n einem Rundschreiben an die Landesregie­rungen hat der Reichsinnenminister ferner ausge­führt, daß gewöhnliche Leichenbegäng­nisse, hergebrachte Hochzeitszüge, kirch­liche Prozessionen, Bittgänge, Wall­fahrten und überhaupt Veranstaltungen got­tesdienstlicher Art nichtunterdasDemvn- strationsverbot fallen, weil sie nicht als Versammlungen oder Aufzüge im Sinne der hier

in Betracht kommenden Vorschriften anzusehen sind. Das Gleiche gilt von sogenannten ge- ländesportlichen Liebungen, sofern sie nicht demonstrativen Charakter tragen.

Heimannsberg und Carlbergh aus der Schuhhast entlasten.

Zwei Reichsbannerführer in Schutzhaft genommen.

Berlin, 22. Juli. ($11.) Amtlich wird mitgeteilt:

Aus Kreisen der Schutzpolizei war dem Mi­litärbefehlshaber am 21. Juli 1932 dienstlich ge- meldet worden, daß der Polizeimajor E ncke im Einvernehmen mit dem Polizeikom­mandeur Heimannsberg und Herrn Carlbergh die Wiedereinsetzung des Polizeikommandeurs Heimannsberg in sein bis­heriges Amt auf gesetzwidrigem Weg betreibe. Auf Grund dieser Anzeige wurden die drei Genannten am frühen Morgen des 22. Juli in Schutzhaft genommen. Die Untersu­chung, die sich über den 22. Juli hingezogen hat, hat ergeben: Die Ermittlungen gegen den Polizeimajor E n ck e geben Anlaß zur Einleitung einer strafrechtlichen Verfolgung. Er verbleibt in Schutzhaft. Dem Polizeikommandeur Heimannsberg konnte die Teilnahme an den Bestrebungen des Polizeimajors Encke nicht nachgewiesen werden. Polizei kommandeur Heimannsberg hat betont, daß er solche Bestre­bungen unter allen Umständen ableh­nen würde. Der gegen Herrn Carlbergh bestehende Verdacht hat sich nicht ausrei­chend bestätigt. Die beiden Letztgenannten wurden aus der Schutzhaft entlassen. Da­gegen wurde gegen die Reichsbannerführer Ma­jor a. D. Ancker und Robert Breuer Schuh Haftbefehl erlassen.

Die Stellung -es Zentrums.

Berlin, 22. Juli. (VDZ.) Die Zentrumsfraktion des Preußischen Landtags hat als Ergebnis ihrer Beratungen eine Entschließung angenommen, die nachmittags auch vom geschäftsführenden Parteioor- stand gebilligt wurde. In dieser Entschließung wird erklärt, daß die sachlichen Voraussetzun­

gen für die Anwendng des Artikels 48 in der Preußenfrage nicht oorlägen; weder habe Preußen feine Pflichten aus der Reichs­oerfassung oder aus Reicksgesetzen nicht ordnungs­mäßig erfüllt, noch sei durch das Verhalten der preußischen Staatsregierung die öffentliche Sicher­heit und Ordnung innerhalb Preußens gestört worden.

Wenn seitdemRücktrittdesKabinetts Brüning die öffentliche Ordnung und Sicherheit in bedenklichem Maße gestört worden sei, so be­schränkten sich diese Erscheinungen weder auf das Land Preußen, noch seien sie durch das Verhalten der preußischen Staatsregierung verursacht worden. Die Vorgänge in Preußen seien vielmehr, wie es in der Entschließung heißt, den verfehlten Ma ß- nahmen des Kabinetts von Papen z u - z u s ch r e i b e n. Die Entschließung b e ft r e i t e t die Behauptung, daß durch die Schuld der Regierungs­parteien den Kommunisten im Preußischen Landtag eine Schlüsselstellung ver­schafft worden sei. Vielmehr sei das Anerbieten der Kommunisten a b g e l e h nt worden, mit ihrer Hilfe das Landtagspräsidium ausschließlich mit Mit­gliedern des Zentrums und der SPD. zu besetzen. Ebensowenig könne das Vorgeben der Reichsregie­rung mit der bisher nicht erfolgten Neuwahl des Ministerpräsidenten gerechtfertigt werden. Zwi­schen Nationalsozialisten und Zen­trum bestehe Uebereinftimmung, daß diese Wahl erst nach den Reichstags­wahlen vorgenommen werden solle. Im übrigen seien auch in anderen deutschen Ländern geschäffsführende Regierungen seit langem im Amt, ohne daß die Reichsregierung sich zu Maßnahmen veranlaßt gesehen hätte.

Gefängnis für -ie Luther-Attentäter.

Das Urteil im Roofen-Prozetz.

Berlin; 22. 3uli. (WTB.) Rach mehrtägiger Verhandlung verurteilte das Schöffengericht Ber­lin-Mitte den Rechtsanwalt Dr. Max Roofen wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Vergehens gegen das Schuhwaffengesetz zu zehn Monaten Gefängnis, den Rationalökonom Werner Kertscher zu neun Monaten zwei Wochen Gefängnis. Die Verurteil­ten hatten am 9. April abends auf dem Pots­damer Bahnhof einen Anschlag auf den ReichsbankprLsidenten Dr. Luther verübt und ihn durch einen Schuß am Oberarm leicht verletzt. Die Tat erklärten sie damit, daß sie ihre Währungstheorie durch die Ge­richtsverhandlung an die Oesfentlichkeit bringen wollten. In der Verhandlung selbst ist über Theorie aber nicht gesprochen worden, der Zweck ihres Vorgehens also nicht erreicht worden.

In der Urteilsbegründung führte Land­gerichtsdirektor Masur aus:

Di« Angeklagten hätten nicht einen Anschlag auf das Leben des Reichsbankpräsidenten im Schilde geführt, sondern sie wollten ihn lediglich leicht ver­letzen, sie seien durchdrungen gewesen von der JdeL, daß sich die Handhabung des Geldwesens durch die Reichsbank auf Irrwegen befinde und daß ihre eigenen Ideen zum Wohle des Volkes ein« Aenderung herbeiführen könnten.

Das Gericht halte sich nicht für befugt, über die Währungstechnik oder die Finanzpolitik der Reichs­bank irgendein Urteil zu geben. Das Gericht be­scheinige aber den Angeklagten, das sie geglaubt haben, der Volksgesamtheit durch die Propagie­rung ihrer Ideen zu dienen. Sie hätten aber schwer gefehlt und sich strafbar gemacht durch die Form, die sie zur Propagierung dieser ihrer Ideen angewendet hätten. Ein solches Verfahren sei b es anders gefährlich gerade in der heutigen Zeit, wo unreife Köpfe leicht durch das Beispiel der Angeklagten auf den Gedanken ge­bracht werden könnten, daß sie die Politik der Re­gierung, wenn sie ihnen nicht richtig erscheine, da­durch beeinflussen könnten, daß sie die Waffen gegen Vertreter der Regierung erheben. Die An­geklagten müßten streng be st rast werden, weil sie gesetzlose Wege gegangen seien. Darum konnte das Gericht trotz der Anerkennung ihrer lauteren Motive sich nicht auf die gesetzliche Mindeststrafe be­schränken.

Zwischen Ebbe un- Flui.

Kleine Feriengeschichten.

Von Charlie Noellinghoff.

Im allgemeinen sind ja die Schauspieler rührend selbstlose und neidlose Menschen, harmlose Gemüter, für die Kollegenerfolge das Schönste auf Erden sind. Aber es gibt natürlich auch da Ausnahmen.

Zwei Wochen lebte der Heldendarsteller I auf Westerland, unbestritten als größte momentan an­wesende Prominenz. Dann war es vorbei mit der Herrlichkeit: der Filmliebhaber U traf ein. Und bei der ersten Begegnung meinte JE zu seinem Verehrer­kreis:

Ein armes Hascheri, der gute P! ... Er sieht nicht berühmt aus, und das das einzige, wofür er bekannt ist! ..."

*

Das kleine Fritzchen Mielemann war noch nie an der See. Sein Erstaunen und auch fein Unwillen waren daher groß, als er zum erstenmal den Mund voll Salzwasfer bekam.

Neben Fritzchens Strandburg sonnte sich ein deut­scher Dichter.Diesen fragte Fritzchen:

Wieso issn das Wasser salzich?"

Sagte der deutsche Dichter mit einem verträumten Lächeln:

Ach, mein Kind das Meer ward aus den Tränen der Götter ..."

Fritzchen dachte ein wenig nach und meinte:

Bloß gut, daß die bei uns zu Hause nicht auch noch alle Bäche und Seen oollgeflennt haben ..."

*

Hugo hat sich zu weit hinausgewagt, ohne gerade ein Schwimmkünstler zu sein. Zum Glück war ein erfahrener Wassersportler in der Nähe, der Hugo just im Moment Des rettungslosen Versinkens am Haarschopf packte. Hugo schlug wild um sich.

Verhalten Sie sich ruhig, Herr", sagte der Schwim- mer.Legen Sie sich auf meinen Rücken ich bringe Sie an Land!"

Hugo tat, wie ihm geheißen und schrieb selbigen Abend eine Karte nach Haus, in der es hieß:

Uebrigens, wißt Ihr, was das heißt: ich bin heute eine Viertelstunde auf dem Rücken geschwommen, ohne mich dabei zu bewegen! Das macht gefälligft mal nach * Eurem Hugo."

(Sines fehlt Frau Lippe in der einsamen Strand­sommerfrische: die Beobachtung der Nachbarschaft und die Diskussion über diese Beobachtungen mit

Frau Sied aus dem dritten Stock. Denn hier gibt es nichts zu beobachten Frau Lippe und ihr Mann wohnen allein unter verschlossenen Nordsee­fischern.

Und dennoch als Herr Lippe eines Morgens erwacht, teilt ihm die Gattin funkelnden Auges mit:

Also, weißt du! ... Die ganze Nacht bin ich am Fenster gesessen! Das muß ja doll zugehen bei diesen Leuchtturmsleuten! ... Ununterbrochen ist die Treppenbeleuchtung an- und aus­gegangen! ..."

*

Die Damen Lilli und Emmi treffen sich auf der Kurpromenade. Nach einigen einleitenden Freund­lichkeiten sagt die Dame Lilli:

Sie wissen doch, heute abend ist Schönheitskon- kurrenz!"

Gewiß", sagt die Dame Emmi:und wo gehen Sie hin?"

*

Du willst morgens in aller Ruhe deinen Kaffee auf der Veranda mit der Aussicht auf die See trinken. Denkste! Nebenan wird die Arie ausAida" von einer Damenftimme geschmettert. Mittags willst du eine Strecke scklafen. Denkste!Freischütz." Nachmit- tagsCarmen'. AbendsRigoletto".

So ging es dem Oberbaurat Schief. Bis er sich gelegentlich der Table d'hote die betreffende Dame vorknöpfte:

Sie find unsere fleißige Sängerin, mein Fräu­lein?"

Hold errötend nickte das Mädchen.

Hm. Sie müssen unbedingt Gesangsunterricht nehmen!"

Geschmeichelt blickte das Wesen auf:

Sie meinen wirklich, Herr Dberbaurat!?" Sicher. Es wird allerhöchste Eisenbahn, mein Fräulein!"

*

Herr Steuerinspektor Draht bezog ein Zimmer in der PensionSeestern". Um sich nicht unbeliebt zu machen und um allerlei Fragen aus dem Wege zu gehen, trug er sich ins Fremdenbuch ein: Steuer­mann.

Drei Tage später traf der Dberfteuerlnfpeftor Weiß ein, erblickte Herrn Draht, sah ins Fremdenbuch, überlegte kurz und schrieb:

Weiß, K a p i t ä n."

Die Herren grüßen sich nicht.

*

Bergmanns waren gründlich mit ihrer Ostsee­pension reingefallen. Es gab immer wieder Flundern

mit Beigeschmack. Und den ganzen Tag spielte immer wieder ein altersschwaches Grammophon.

Und eines Tages, nach dem Essen, sagte Herr Berg­mann zu seiner Gattin seufzend:

Erna, ich glaube, heute mittag haben wir die Grammophonplatten gegessen und jetzt spielen sie die alten Flundern ..."

Ein toller Banditenstreich.

Ein mit verwegener Frechheit ausgeführter Raubüberfall, der aus Berlin zu berichten ist, bestätigt die von Sachkennern oft geäußerte An­sicht, daß es in Deutschland noch viele Geldham­ster gibt, denen das Geld im Schrank sicherer er­scheint als auf der Bank. Ein aus Polen zug«- wanderter Schneidermeister betrieb in Reukölln eine Werkstatt, die ausnahmsweise gut florierte, denn der Pole war in den Kreisen seiner Lands­leute sehr bekannt und fand hier Kunden genug, die sich trotz der Wirtschaftskrise Maßanzüge lei­sten konnten. Seine Kundschaft hatte zum Teil, was Gelderwerb betrifft, keine Skrupel, aber sie zahlte gut.

Eines Morgens gegen fünf Uhr klopfte es ener­gisch an der Wohnungstür des Schneidermeisters. Eine barsche Stimme rief: Oeffnen! Kri­minalpolizei! Der polnische Schneider­meister hatte, ebenso wie ein Teil feiner Kund­schaft, einigen Grund, gegenüber Kriminalbeam­ten sehr zuvorkommend zu sein, denn er ist in eine Paßaffäre verwickelt. Das wußten offenbar die Räuber. Sie sagten nämlich dem Schneider­meister, daß er in Potsdam einem Paßfälscher ge­genübergestellt werden solle und daher mitkom- men müsse. Außerdem sei eine Durchsuchung feiner Wohnung angeordnet. Die Räuber durchsuchten alle Schränke und Kommoden und fanden in Win­keln versteckt 2 7 00 Mark in deutschen Geld­scheinen und 300 Dollar. Sie erklärten das Geld für beschlagnahmt.

Inzwischen hatte sich der Meister angekleidet. DieBeamten" nahmen ihn in ihre Mitte und verliehen die Wohnung. Auf der Straße stand ein Auto bereit. 3n rasender Fahrt ging es in Rich­tung Potsdam. Kurz vor Potsdam bog das Auto von der Chaussee ab und fuhr in den Wald. Der Pole schöpfte nun Verdacht und rief um Hilfe. Die Kriminalbeamten zogen ihre Revol­ver, ließen den Wagen halten und stießen den Schneider aus dem Wagen heraus. Der Schneider war aber hartnäckig, er klammerte sich an die

Kofferbrücke des davonfahrenden Wagens und stieß gellende Hilferufe aus. Einer der Räuber drückte den Revolver gegen den Schneider ab. Die Waffe versagte. Dann nahmen die Verbrecher den Kolben und schlugen auf Kopf und Hände ihres Opfers ein, um den verzweifelt kämpfenden Mann zu zwingen, den Wagen loszulassen. Ein Schlag raubte ihm die Besinnung, das Auto war frei und verschwand. Später fand ein Chauffeur eines vor­überfahrenden Autos den Polen in seinem Blute liegend auf.

Von den Verbrechern fehlt jede Spur. Der pol­nische Schneider ist seiner ganzen Darschaft be­raubt und wahrscheinlich wird eine weitere Folge für ihn sein, daß er in eine Devisenaffäre ver­wickelt wird, denn sein Besitz an Dollarscheinen verstößt gegen die Devisenordnung.

Prozeß um einen Ziegenbock.

Es droht ein Prozeß von unübersehbarer Trag­weite. Ein Prozeß um einen Ziegenbock. Zwi­schen der Stadt Deidesheim und der Stadt Lam­brecht in der Pfalz besteht noch vom mittelalter­lichen Weiderecht her ein Vertrag, wonach die Stadt Lambrecht der Stadt Deidesheim jährlich einen Geißbock zu liefern hat. Da Deidesheim den Bock nicht im städtischen Besitz halten will, wurden die Böcke seit Hunderten von Jahren alljährlich am Pfingstdienstag versteigert. Die Geihbockversteigerung entwickelte sich im Lause der Zeit zu einem Volksfest, zu dem die^Bauern aus der ganzen Umgegend in die Stadt kamen, hier chre Sommereinkäufe tätigten, sich amü­sierten und also Geld nach der Stadt brachten. Das soll nun alles aus fein. Der Magistrat Don Lambrecht muß auch sparen und die Stadt­verordneten sind der Ansicht, daß der Geih- bock, der jedes Jahr nach Deidesheim geliefert werden müsse, den städtischen Haushalt zu sehr belaste und gestrichen werden könne. Den Deidesheimern liegt wahrscheinlich nicht viel an dem Ziegenbock, aber auf die Einnahmen aus dem Volksfest wollen sie nicht verzichten und daher brauchen sie den Ziegenbock zur Ver­steigerung. Die von Stadt zu Stadt geführten Einigungsverhandlungen blieben ergebnislos und der Stadt Deidesheim bleibt, wenn sie sich nicht selber einen Dock anschaffen will, nichts anderes übrig, als die Stadt Lambrecht auf jährliche Lieferung eines Geihbocks zum Zwecke der öffent­lichen Versteigerung mit anschließender Volks­belustigung zu vervageiz.