Ausgabe 
22.7.1932 Erstes Blatt
 
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Ur. 170 Erstes Blatt

182. Jahrgang

Srcitag, 22. Juli 1952

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wich. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wich. Lange: für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil ÜJlaj Filter, sämtlich iir Gießen.

allein die Verantwortung. Sie treten deutsche Volk und vor die Geschichte Frage: sollen die Paragraphen von leben oder das deutsche Volk und das Reich? Die Folgezeit wird lehren, ob

vor das mit der Weimar Deutsche sie recht

Zurück zu Bismarck?

Eine innerpolitische Entscheidung von unüber­sehbarer Tragweite ist gefallen. Der in der Verfassung von Weimar verankerte Dualis­mus zwischen Reich und Preußen ist zunächst durch einen gewaltigen Eingriff von oben beseitigt worden. Es ist kaum anzu­nehmen. daß er in seiner bisherigen Form ein­mal wieder erstehen wird. Die brennende Ge­fahr und die große Rot der Stunde haben eine Lösung erzwungen, die zweifellos anfecht­bar erscheint, wenn man sich an den Maßstab der Paragraphen hält. Die Männer, die diesen folgenschweren Weg beschritten haben, tragen

gehandelt haben Ziel und Zweckmäßigkeit des Weges werden sich nur beurteilen lassen, wenn man an. d e n Ausgangspunkt dieser Ent­wicklung zurückkehrt.

Man weiß, daß die Weimarer Verfassung an einem entscheidenden Punkte nicht die Gestalt gewonnen hat, die ihrem Schöpfer Hugo Preuß ursprünglich vorschwebte. Rach seinem Willen sollte das Reich zu einem viel stärker unitari- fchen Staat mit dezentralisierter Verwaltung in allen Fragen um das Kulturgebiet werden. Er wollte zu diesem Ziel den Umweg über die Zerschlagung Preußens in große Stammes- gebiete wählen. Dagegen lehnte sich nicht nur der Selbständigkeitswille der süddeutschen Län­der auf. in denen man sehr schnell heraus hatte, daß Preuß ihnen mit der Aufteilung Preußens ein Kuckuksei ins Rest legen wollte. Den ent­scheidenden Widerstand gegen eine Verstärkung der Reichsgewalt leistete seltsamerweise eine sozialdemokratische preußische Re­gierung. Preuß hatte richtig vorausgesehen, daß das Wonnegefühl der Macht, daß das er­hebende Bewußtsein der ministeriellen Existenz Lei Menschen, denen das etwas ganz Reues war, politische Grundsätze leicht über den Haufen Aversen könnte. Wenn man seine Auffassung teilen will, so hatte er einen richtigen prakti­schen Gedanken. Er hat im Rovember 1918, toie er dem Schreiber dieser Zeilen in Weimar einmal persönlich erzählte, den Volksbeauftragten Ebert und Haase vorgeschlagen, daß sie auch sofort die Hand auf Preußen legen möchten, damit sich dort überhaupt nicht eine Regierung konstituieren könne. Aber diese Re­volutionäre, die ja überhaupt keine Revolutio­näre waren, hatten vor einem wirklich konstruk­tiven Gedanken, der zur Reichsreform hätte über­leiten können, eine beinahe spießbürgerliche Angst.

Was damals, vor vierzehn Zähren, ver­säumt wurde, war natürlich in der Folgezeit iaum noch nachzuholen. Eines ist auch klar, daß die Widerstände gegen eine Unitarisierung res Reiches, soweit sie aus dem Süden stammen, ein starkes inneres Recht in sich tragen. Das Versprechen einer dezentralisierten Verwaltung hätte leicht ein Schlagwort bleiben können, das nur auf dem Papier gestanden hätte. Die Ver­einigung der gesamten Macht in der Reichs­hauptstadt hätte die kulturellen Zentren im Reich in die Rolle der ewig Fordernden degra­diert. Die Möglichkeit zur Entfaltung eines ftammesmäßigen, geistigen und künstlerischen Eigenlebens, dem die deutsche Kultur ihren Reich- tum und ihre Farbigkeit verdankt, wäre in der vollkommenen materiellen Abhängigkeit wo^ noch weiter eingeengt worden als dies durch die Erzbergersche Finanzreform ohnehin schon ge­schehen ich. Es ist in der Tat sehr schwer, die kulturpolitischen Erfordernisse des deutschen Volks­lebens mit der nationalpolitischen Rotwendig­keit in Einklang zu bringen, die auf ein mög­lichstes Zusammenfassen aller Kräfte und Macht­mittel in einer einzigen politischen Willens­richtung nach außen und nach innen drängt.

Wenn man diese Dinge einmal durchdenkt und wenn man aus den Erfahrungen von mehr als einem Jahrzehnt die Folgerungen ableitet so zeigt sich, daß die entscheidenden politischen Schwierigkeiten niemals in den Beziehungen zwischen dem Reich und den süddeutschen Ländern gelegen haben. Da hat es gewiß auch manche un- ersreuliche Auseinandersetzung gegeben, bei denen die Schuld einmal mehr hüben und einmal mehr drüben gelegen haben mag. Aber diese Singe haben sich niemals so peinlich und so gefähruch ausgewirkt wie schon des öfteren die Tatsache, daß inder Reichshaupt st adt zwei Re­gierungen nebeneinander amt ter* ten, die an verschiedenen Strängen zogen. Wie sehnsüchtig mochte sich mancher Kanzler der Republik der verfassungsrechtlichen Formen des Dismarckschen Reiches erinnern! Die geniale Konstruktion dieses wahrhaft schöpferischen Staatsmannes zeigt sich nun erst heute in ihrer ganzen Gröhe, wo wir in den Riederungen eines theoretisch erklügelten und so ganz und gar papierenen Verfassungslebens unsere bitteren Er­fahrungen gesammelt haben. Damals waren den süddeutschen Ländern für die Entfaltung des notwendigen Eigenlebens die weitesten Grenzen gezogen. Damals konnte sich Preußen im Bundes­rat überstimmen lassen, weil Preußen fest in der Hand des Reiches war. Der Deutsche Kaiser war König von Preußen und der Kanzler des Reiches war, von einer kurzen Ausnahmezeit abgesehen, preußischer Minister­präsident.

Die Lösung, die man jetzt aus den Schwierig- keiten gesucht hat, scheint V)$*r_ Anleitung auf ben ßinien der Dismarckschen Konstruktion

Die verabschiedeten Staatssekretäre und Oberpräsidenten.

Die zurückgetretenen Staatssekretäre und Oberpräsidenten. Obere Reihe: die Staatssekretäre Dr. A b e g g (Innenministerium) Dr. Weißmann (Staatsministerium), Dr. Staudinger (Handel) und Dr. Krüger (Landwirtschaft). Untere Reihe: die Oberpräsidenten Haas (Hessen-Nassau), Dr. F a l k (Sachsen), Kürbis (Schleswig-Holstein) und L ü d e m a n n (Niederschlesien).

Stimmen aus Bayern.

M ü n ch e n , 21. Juli. (TU.) Zu der Absetzung der Preußenregierung schreibt derVölkische Be­obachter" u. a., damit habe der Kriegszug der vereinigten marxistischen Terroristen ge­gen das nationalsozialistische Deutschland einen Er­folg gezeigt, den die Genossen b e ft i m m t nicht erwartet hätten. Der Plan der schwarz-roten Systemoerteidiger, durch die fortgesetzten UeberfäUe und Morde, die Reichsregierung zur Wiedereinfüh­rung des Uniformverbots zu zwingen, sei vorbei- gelungen. Es fei notwendig, auszusprechen, daß die Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen und die Absetzung der roten Minister nur Öen einen Sinn haben könne, damit den Anfang zu machen für die notwendig gewordene allgemeine Säuberungsaktion und weiter die Voraus­setzungen zu schaffen für die notwendige B e w e - güngsfreiheit der nationalsozialisti- s ch e n Partei. Die Nationalsozialisten erwarten jetzt die Säuberung aller preußischen Amtsstellen von den Nutznießern der November-Parteien und die beschleunigte Wiederherstellung der Demonstrationsfreiheit der NSDAP.

DieMünchener Reue st en Rach rich­ten" schreiben u. a.: In diesen Tagen bricht die von Bayern seit jeher bekämpfte Weimarer Verfassung zusammen, bricht zusammen an ihrem entscheidenden Konstruktions­fehler: der Doppelregierung in Ber- l i n. Wohl besteht die Gefahr, daß das ein- stürzende Gebäude alles mit sich reißt, aber diese Gefahr kann unter keinen Tlmständen da­durch gebannt werden, daß man versucht, das Unhaltbare zu halten. Wir können es deshalb nicht für richtig halten, daß die bayrische Regierung sich protestierend an den Staats­gerichtshof gewendet bat. Eine Länder­

front gegen das Reich ist vollkommener Widerspruch: denn die Länder sind das Reich. Jetzt sollten vor allem die süddeutschen Länder bedacht und entschlossen Politik auf weite Sicht und unter höheren Gesichts­punkten treiben, und zwar in dem Sinne, daß sie der Vereinigung von preußischer und Reich sgewalt unter ganz bestimmten vertraglichen Sicherungen ihrer Selbständigkeit z u st i m m e n.

Zu dem Schritt Bayerns beim Staatsgerichts­hof für das Deutsche Reich stellt dieBaye­rische Staatszeitung" fest, daß dieser Schritt nicht als Sekundanten st ellung für Preußen gewertet werden dürfe. Er sei nichts anderes, als ein Schritt zur prinzi­piellen Klärung der Frage, ob die Einsetzung eines Reichskommissars an Stelle von Landes­regierungen und die Enthebung von Landes­ministern mit der Reichsverfassung vereinbar sei. Bayern verneinte nach wie vor die Verfassungs­mäßigkeit dieser Maßnahmen des Reichskabi­netts mit aller Entschiedenheit. Hier handelt es sich um Dinge, die keineswegs etwa nur Preußen angehen. Hier gehe es um die Exi - stenzrechte aller deutschen Länder und damit um den bundesstaatlichen Charakter des Deutschen Reiches überhaupt. Werde heute in Preußen versucht, die Axt an die Wurzel der Eigenstaatlichkeit zu legen, so könne dasselbe, wenn die veifassungsmäßige Rechtslage weiter so außer Acht gelassen werde, trotz der angeblich entgegengerichteten Meinung des Reichskanzlers morgen gegenüber Bayern oder einem anderen deutschen Lande ge­schehen, wenn die Männer der Reichsregierung die Zeit oder die Rotwendigkeit dafür gekommen glaubten.

zu liegen. 2n den letzten Wochen hat es sich erschreckend gezeigt, wie furchtbar die Gefahren werden können, wenn das Reich und das größte deutsche Land in Zeiten revolutionärer Gärung von Regirungen entgegengefeht e r Willensrichtung geleitet werden. Wenn jetzt die Gleichförmigkeit und die gleiche Richtung aesichert werden, so mögen die Formaljuristen bedenklich mit den Perücken wackeln. Aber wer will denn bestreiten, daß unsere verfassungsrecht­liche Entwicklung unter Anlehnung an den Ar­tikel 48 schon längst über bie Buchstaben des Werkes von Weimar hinausgewachsen ist. Hier sind wir durchaus den Weg der englischen Po­litik gegangen, wo uralte Schäften noch zu Recht bestehen die durch Auslegung, Präzedenzfälle und Entwicklung praktisch längst überholt wurden. Die Reichsregierui^ hat sich of^nbar gesagt, daß Politik vor Recht gehe. Besser würde man sagen: politische Lebensnot­wendigkeiten schaffen neues Recht.

In Süddeutschland mag man gewiß Bedenken haben. Sie werden sich zerstreuen lassen wenn die Wegrichtung als zu Bismarck zumickfuhrend erkannt wird. Das Preußen der Rheinlader und der Ostpreußen, der Friesen und der Schlesier ist eben nicht vergleichbar mit den einheitlicheren Stammesgebieten des .Südens. Der Reichs­kanzler als Reichskommissar für Preußen das ist eine Lösung, die aus allen angedeuteten Gründen keinen Präz e d enzfallgegen- über den süddeutschen Landern zu

schaffen braucht. Es sollte allerdings noch klarer herausgehoben werden, daß es sich um eine politische Lösung in dem Gegeneinander der Reichshauptstadt, nicht in den grundsätz­lichen Beziehungen zwischen Reich und Ländern handelt.

Deutsche Volkspartei und Reichswahlliste.

Berlin, 21. Juli. (Priv.-Tel.) Wie die Deutsche Volkspartei mitteilt, hat die Ein­reichung der Reichswohlvorschläge zu dem Miß­verständnis geführt, als ob die Deutsche Volks­partei nicht mit eigenen Wahlvorschlägen auf­trete. Es sei demgegenüber festgestellt, daß die Deutsche Volkspartei in allen 35 Wahl­kreisen mit eigenen Wahlvorschlä­gen, die d ie Rümmer 6 tragen, er­scheint, und daß sie lediglich auf die Aufstel­lung einer Reichs liste verzichtet hat, da aus technischen Gründen eine Verrechnung der volksparteilichen Re st stimm en auf öer deutschnationalen Reichsliste vorgenommen wurde. Die Vereinbarungen mit der deutschnationalen Partei sind so ab­geschlossen worden, dcch die Sicherheit besteht, daß alle volksparteilichen Stimmen auch volks­parteilichen Kandidaten zukommen.

Heymannsberg erneut verhaftet.

Berlin, 22. Juli. (OB. Funkspruch, eigene Meldung.) Der ehemalige Kommandeur der Schutz­polizei, heymannsberg, sowie Major Luke und das Mitglied des Reichsbanners Larlbergh wurden heute früh in haft genommen wegen dringenden Tatverdachts einer Zu­widerhandlung gegen bie Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932. Gegen 4 Uhr früh erschien ein Reichswehr­hauptmann mit vier Soldaten im Polizeipräsidium, forderte zwei Beamte der Abteilung I an und verlangte, zur Wohnung des Polizeikommandeurs heymannsberg und zu der des Polizeimajors Enke geführt zu werden. Er hatte einen Ausweis des Militärbefehls- Habers bei sich. Dem Ersuchen wurde stattgegeben. Um 4.55 Uhr hat Polizeikommandeur heymannsberg feine Wohnung, die im Polizeiamt Schöneberg liegt, um 5.45 Uhr Polizeimajor Enke feine Woh­nung verlassen, jeweils in Begleitung der Reichs­wehr. Die Behafteten wurden in bie Mili 1 är­gerest an st alt nach Moabit gebracht.

L a r l b e r g h ist. wie wir erfahren, Vorsitzen- der des Ortsvereins Lhar(ottenburg des Reichsbanners und gehört außerdem dem G a u o o r st a n d an. Der ebenfalls verhaftete Ma­tz o r e n f e steht mit Larlbergh in freundschaftlichen Beziehungen und ist, wie aus fireifen des Reichs­banners mitgefeilt wird, ebenso roie Oberst heymannsberg, Mitglied des Reichs­banners.

Der Preußenkonflikt vor dem Lleberwachungsausschuß.

Berlin, 22. Juli. (DDZ. Funkspruch.) Die politischen Ereignisse der letzten Tage werden die erste parlamentarische Behandlung in der heu­tigen Sitzung des ^leberwachungs- ausschusses des Reichstags finden. Der Ausschuß, der infolge der Weigerung des Ab­geordneten Straßer von dem ältesten Mitglied, dem Abgeordneten Heimann (Soz.) einberufen worden ist, tritt um 15 Ut)r zusammen, um zu­nächst einen stellvertretenden Ausschußvorsihen- den und damit einen rechtmäßigen Leiter der Ausschußtagung zu wählen. Die Sozialdemo­kraten haben dafür den Abgeordneten H ö g n e r, München, vorgeschlagen. Mit Sicherheit sind Anträge auf Aufhebung der Rot­verordnung über den Reichskommis- sar in Preußen und den Ausnahme­zustand zu erwarten. In Kreisen der Aus­schußmehrheit vertritt man die Ansicht, daß der Lleberwachungsausschuß mit allen Befugnissen ausgestattet ist, die das Parlament an sich be­sitzt, und daß er infolgedessen auch das Recht zur Aufhebung von Rotverordnun- gen hat und die Regierung vor den Ausschuß zitieren kann. Wieweit sich die Regierung an den Ausschuhverhandlungen be­teiligen wird, steht noh nicht fest. In der Reichskanzlei jedenfalls wird erklärt, daß man von dort keinen Vertreter in den Aus­schuß entsenden werden. Die Rationalsozia- l i st e n werden gemäß ihrer Ankündigung an der Tagung des äleberwachungsausschusses nicht teilnehmen.

Echo der presse.

Berlin, 22. Juli. (CNB.) Die Amtsenthebun­gen der verschiedenen Staatssekretäre, Oberpräsi­denten, Regierungspräsidenten und Polizeioerwal- ter in Preußen werden von den meisten Müttern lebhaft erörtert. Während die in Opposition zur Reichsregierung steyende Presse in teilweise sehr scharfer Form dagegen polemisiert, nehmen die übrigen Blätter den Standpunkt ein, daß durch die­ses Vorgehen eine Säuberung des preußi­schen Verwaltungskörpers von par- teipolitisch gebundenen Beamten er­folgt sei. Die DAZ. betont, daß zunächst mit großer Rücksicht zu Werke gegangen worden sei, alles unter dem Gesichtspunkt, die preußische Verwaltung von parteipolitischen Einflüssen freizumachen und d i e sachliche Vorbildung und Eignung der Höch st en Regierungsbeamten wieder in den Vordergrund zu stellen. Die Länderkonferenz, die der Reichskanzler für Samstag zweifellos mit bestimmter Absicht gerade nach Stuttgart einberufen habe, werde sich von dem streng o erfassungsmäßigen Vorgehen der Reichsreierung überzeugen kön­nen. Wenn noch während der Zusammenkunft der Ministerpräsidenten das Urteil des Staatsgerichts­hofes in Leipzig bekannt werde, an dessen Inhalt nach dem absolut gesetzlichen Handeln der Reichs- gemalt nicht zu zweifeln sei, so könne das auch unter den Parteipolitikern des Südens die Beruhigung fördern, die die Bevölkerung ohne jede Ausnahme brauche.

DerLokalanzeiger" meint, man könne wahrhaftig nicht behaupten, daß Herr v. Papen als Reichskommissar in Preußen irgendwie scharf durchgegriffen hätte. Die jetzt entfernten bisheri­gen ho§rn Beamten feien sämtlich Partei- ouchbeamte.

DieB ö r f e n z e i t u n g" stellt fest, daß der Reichskommiffar auf Grund einer vollgültigen Rotverordnung des Reichspräsidenten mit allen Vollmachten des preußischen Ministerpräsidenten ausgestattet sei und demgemäß jederzeit po­litische Beamte ihres Amtes enthe­ben könne. An der rechtlichen Zulässigkeit der