Aus aller Welt
Handhabung der
Aus der Provinzialhauptstadt
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Mit voller Offenheit bekennt sich schließlich die polnische Regierung von neuem zu dem Verlangen, an den Danziger Staatsgrenzen d i e völlige Herrschaft über Danzig auf dem Gebiete der Sicherheitspolizei, der Deterinärpolizei und auf allen anderen Gebieten der Innenverwaltung und der kulturellen Derwaltun,
Hindenburg fährt zum Manöver.
Berlin, 15-Sept. (CAB.) Reichspräfi- - e^t ^Hindenburg wird an den Manovern in der Gegend von F ü r st e n b e r g an der Oder terlnehmen und für den 20. und 21. September rn Furstenberg Standquartier nehmen.
Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Berlin, 15. Sept. (TU.) In den Ausführungs» beftimmungen zu der neuen Notverordnung werden besondere Vorschriften enthalten sein, durch die die sogenannte Schwarzarbeit wirksam bekämpft werden soll. Wie von gutunterrichteter Seite erklärt wird, haben sich auf diesem Gebiet außerordentlich große Auswüchse breitgemacht. Schätzungsweise sollen 70 bis 80 o. H., in erster Linie der Hausreparaturen von Schwarzarbeitern ausgeführt werden. Bei Vergebung der Hausreparaturarbeiten, die aus dem im Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung vorgesehenen 50-Millionen°Fonds bestritten werden wird streng darauf geachtet werden, daß jegliche Schwarzarbeit a u s g e s ch a l- t et bleibt. Aufträge dürfen nur an Handwerker erteilt werden, die sich darüber ausweisen können, daß sie als selbständige Gewerbetreibende angemeldet sind. Auch bei Vorlegung der Rechnungen über diejenigen Reparaturarbeiten, die aus Mitteln des 50-Millionen-Fonds bezahlt werden, soll eine strenge Kontrolle erfolgen. Es ist ferner daran gedacht, örtliche Ausschüsse zu bilden, die die Durchführung der Bestimmungen zwischen Hausbesitz und Handwerk regeln und prüfen sollen.
Srieffoffen öer Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
Rr. 200. 1. Im Falle des Todes eines Elternteils tritt, wenn keine letztwilligen (testamentarischen) Be- stimmunaen des Verstorbenen allein oder in Gemein scka ft mit seinem überlebenden Ehegatten (gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag) vor- liegen das gesetzliche Erbrecht ein. In diesem Falle ist nach tz 1931 des BGB. der überlebende Ehegatte des Erblassers zu einem Vierteile als gesetzlicher Erbe berufen wahrend die Kinder als gesetzliche Erben- erster Ordnung zusammen drei Vierteile er- halten. 2. Zum Nachlaß gehören auch die Schul- den. Nur das, was nach Abzug der Schulden und ~e.rcnß..'\I9un9 übrig bleibt, kann verteilt werden.
Kinder können die Herausgabe ihrer Erbpor» tion von dem überlebenden Ehegatten erst oerlan- gen wenn sie volljährig sind. — 3. Wer eine Erb- lmrltan Nachfolger in allen Rechten und
Pflichten des Erblassers, haftet also, wenn er die Haftung nicht durch Errichtung eines Inventars auf beschränkt oder die Erbschaft rechtzeitig ausschlagt, auch für die Schulden.
h. K. in G. Der seiner Zeit von Ihrem Vater für Sie geleistete Betrag bildete für Sie einen Voremp-
" Sie sich bei der Erbauseinandersetzung aufrechnen lassen müssen. Heber die Höhe der der- Aeltig noch in Aufrechnung zu bringenden Summe ^ber besteht keine bestimmte gesetzliche Vorschrift. Es ™ ^*er ^e Lage der Familie usw., und es M Die Aufwertung unter den allgemeinen Gesichts, punkten von Treu und in Güte zu regeln. Es kann eine Aufwertung bis zu 100 Prozent in Frage kommen, wenn der Vater beispielsweise seiner Zeit gezwungen wurde, ein wertvolles Grundstück zu veräußern. Kommt unter den Erbbeteiligten eine Eint« flung nicht zustande, so entscheidet letzten Endes das Prozeßgencht.
das sofortige Leerpumpen des Tankdampfers an- geordnet. Die Feuerwehr wird außerdem versuchen, das aus der Wasseroberfläche schwimmende Oel abzusaugen, um so jede weitere Gefahr zu beseitigen.
Erdbeben auf Neuseeland.
3m Gebiet von Wairea und Gisborne an der Hawkes-Day ereignete sich ein schweres Erdbeben. Die Erschütterungen wurden im größten Teil der Rordinsel verspürt. Die Verbindung mit Gisborne ist unterbrochen, eine Anzahl H ä u- s e r sind beschädigt worden.
Augsburger Afrika-Expedition verhaftet.
Die Angehörigen des Leiters der Augsburger Afrikaexpedition teilen der Presse den Inhalt eines Telegramms mit, das dieser Tage in Augsburg eingetroffen ist: Augsburger Afrikaexpedition, Leiter Georg Müller, in der Festung Toca verhaftet und als politische Verbrecher nach Smyrna transportiert worden. — Die Cxpeditionsteilnehmer waren mit Motor- und Faltboot auf der Donau ins Schwarze Meer und nach Konstantinopel gefahren.
Zur Haftentlassung Gandhis.
Die englische Regierung betätigt nunmehr in einer amtlichen Verlautbarung, daß Gandhi entlassen und ihm eine Art Hausarrest auferlegt werden soll. Sollte Gandhi seine Freiheit zur Unterstützung der Tlngehorsamkeitsbewegung mißbrauchen, so müßte die Regierung weitere Veschränkungsmaßnahmen in Betracht ziehen.
Eine Hitler-Partei in Siebenbürgen.
3n Schähburg haben die Siebenbürger Sachsen eine Hitler-Partei gegründet, die gleich nach der Ernte bzw. Weinlese ihre Tätigkeit aufnehmen soll. Die Partei nennt sich übrigens nur Arbeiterpartei. Die Mitglieder sollen nach dem Muster der SA. eine eigene Uniform erhalten.
Ein Knabe als Opfer eines Brandunglücks.
Aus München wird gemeldet: Dieser Tage brach in einem dem Oekonomierat Weinberger in Großhadern gehörenden, alleinstehenden Stadel, der mit Erntevorräten und Maschinen gefüllt war, ein Brand aus, der den ganzen Stadel in kurzer Zeit einäscherte. Bei den Aufräumungsarbeiten machten die Feuerwehrleute eine schreckliche Entdeckung. Zwischen den Heuresten fand man die ganz verkohlte Leiche eines Knaben. Es handelt sich um den Sohn des Hilfsarbeiters Grüner aus München. Der Knabe war bei den Großeltern in Großhadern untergebracht. Ob der Knabe an dem Brand schuld ist, oder ob der Brand von einer fremden Person gelegt wurde, steht noch nicht fest.
Banküberfall in Altona. — Zwei Täter verhaftet.
In Altona wurde auf eine Depositenkasse der Commerz- und Privatbank ein Raub- überfall verübt. Die Alarmanlage der Bank ertönte plötzlich schrill, und im Schaufenster erschienen auf einem Schild in roter Schrift die Worte „Hilfe! Ueberfall!" Vor der Dank versammelten sich mehrere mit Knüppeln bewaffnete Rachbarn. Als drei Männer in ruhigem Schritt die Bank verließen und sich in immer schnellerem Tempo einem in etwa 50 Meter Entfernung auf der anderen Straßenseite haltenden Auto näherten, wurden sie von den Passanten verfolgt. Sie schwangen sich schließlich auf den Kraftwagen und fuhren schnell davon, verfolgt von einem mit einer Pistole bewaffneten Bankbeamten und einem Polizisten, die sich ebenfalls eines Kraftwagens bemächtigt hatten. Wie es heißt, sollen bei dem Heberfall Gasmasken benutzt worden sein. Wie die Polizeibehörde mitteilt, ist den drei Räubern eine Kassette, die ein Sparkassenbuch und einen am folgenden Tag zu Protest gehenden Wechsel enthielt, in die Hände gefallen. Zwei der Räuber konnten bereits verhaftet werden.
Zwei Toke bei einem Moiorradzusammensloh.
Aus Neumarkt (Opf.) wird gemeldet: Dieser Tage rasten auf der Nürnberger Landstraße zwischen Pöl- finger Höhe und Pölling der 22jährige Bautechniker Theo Egner, der mit seinem Motorrad aus Nürnberg kam und ein Fräulein Grete Kröner aus Nürnberg auf dem Soziussitz hatte, und der von Neumarkt kommende Motorradfahrer Elektromonteur Adam Kreil, auf dessen Rad noch sein Freund Josef R ö d l saß, aufeinander. Egner erlitt einen komplizierten Oberschenkels ruch, und durch das Nummernschild wurde ihm der Bauch aufgeschlitzt, während Kreil eine Lungen- quetschung und mehrere Beinbrüche davontrug. Beide st a r b e n alsbald nach ihrer Einlieferung in das Neumarkter Krankenhaus. Fräulein Kröner erlitt einen komplizierten Oberschenkelbruch, während Rödl mit einer Fleischwunde am Unterschenkel noch glimpflich daoonkam.
Tankdampfer im Hamburger petroleumhafen leck gesprungen.
3m Hamburger Petroleumhafen ist der italienische Tankdampfer „Portofino", ein 8000-To.- Schiff, das für die Derutra fährt, plötzlich leck gesprungen. Das Schiff verlor große Mengen Gasöl. Angesichts der dem Petroleumhafen drohenden Gefahr wurde die „Portofino" durch die Hamburger Feuerwehr mit einem schwimmenden Gestänge umgeben und so weiteres Abtreiben des gefährlichen Oeles verhütet. Ferner wurde
Oberheffen.
Lanotreis Gießen.
^Reiskirchen, 15. Sept. Gestern nachmittag hielt Herr Rechtsanwalt Lind (Grünberg) den Arbeitsdienstwilligen einen Vortrag über „Rechtsfragen des täglichen Lebens", dem von feiten der Zuhörer mit sichtlichem Interesse gefolgt wurde. An Hand von praktischen Beispielen zeigte der Redner die manchmal sehr verwickelte Rechtslage und die gefällten Entscheidungen. Der Vortragende wird demnächst hier über das Erbrecht oder über das Gerichtswesen sprechen.
,O Göbelnrod, 15. Sept. Dadurch, daß unser seitheriger Beigeordneter Heinrich Kern das Amt eines Polizeidieners übernahm, wurde die Wahl eines neuen Beigeordneten erforderlich, tjür diese war jedoch nur ein WahloorschlgL eingereicht worden, der auf den Namen Hermann Velten lautete. Dieser gilt somit als gewählt.
k jungen, 15. Sept. In feiner jüngsten Sitzung oeschloh der Gemeinderat, daß der am 26. September stattfindende Schweine-, Rindvieh- und Krämermarkt wie alljährlich mit einer Prämiierung von Rindvieh verbunden werden fofi. Die Errichtung eines Gemeindehauses auf dem Grundstück in der Bihenstraße neben dem alten Gemeindehaus wurde ebenfalls beschlossen. Die Drainierung des Siedlungsgeländes vor dem Galgenwald soll durch Wohlfahrtsunterstühungsempfänger oder ™ zur Ausführung kommen.
Verschiedene Mietunterstühungsgesuche wurden durch Befürwortung eines entsprechenden Rach- lasses genehmigt. Den Arbeitsdienstwilligen des Freiwilligen Arbeitsdienstes wurde eine Abnützungsgebühr für das von ihnen gestellte Arbeitsgerät gewährt. Der Stundenlohn der Rotstandsarbeiter wurde auf 55 Pfennig festgesetzt.
Kreis Büdingen.
, △ ® I o f e I b, 15. Sept. Am kommenden Sonn- tag. 18. Sept., findet hier Bürgermeister- Wahl statt. Als Bewerber für diesen Posten kandidieren Beigeordneter Gg. Wilhelm R o h l und Landwirt Hugo Schäfer.
d" Ranstadt, 15. Seot. Dieser Tage spielten ^"?0ens auf dem Gelände des hiesigen Güter- bahnhofes. Sie benutzten dabei die zum Verladen von Vieh dienende, fahrbare Brücke als Schaukel. Der ungefähr 10jährige Sohn des Kaufmanns Bernhard W o l f kam dabei unglücklicher Weise mit dem Dein unter das niedergehende Drücken- t; S- too^ci sein Unterschenkel über dem Knöchel cS; telephonisch herbei gerufene Arzt aus vder-Mockstadt legte einen Rotverband an und brachte denn verunglückten Knaben zur Dahn. In Begleitung seines Vaters wurde er nach Gießen tn die Klinik gebracht.
Kreis Schotten.
.U^ichstein, 15. Sept. Die diesjährigen Ne i ch s j u gendwett kämpfe wurden bei denkbar günstigem Wetter auf dem Sportplatz in Ulrich» Item ausgetragen. Es nahmen folgende Schulen
kulturellen Verwaltung, also auch durch Handhabung der Zensur auszuüben. Polen gesteht offen zu, daß es sich nach seinem Willen nicht mehr um einen Vertrag zwischen gleichberechtigten Partnern handele, sondern ist der Meinung, daß Danzig dem polnischen Zollgebiet „als ein untergeordneter Faktor" angehore, und verlangt llntertoerfung in kategorischer Form.
daran teil: Ulrichstein, Babenhausen, Wohnfeld, Kölzenhain, Feldkrücken, Ober- und Unterfeibertent rod, Helpershain, Köddingen, Meiches und Stum» pertenrod. In der Oberstufe konnte Kölzenhain durch einen Knaben den ersten Preis belegen, der bei durchweg glänzenden Leistungen auch 1,25 Meter im Hochsprung erzielte. Entsprechend den Reichs» Vorschriften waren zur Pflicht gemacht: 100- bzw. 75-Meter-Lauf, Hochsprung, Ballweitwurf und eine Freiübung. Die Leistungen waren durchweg sehr befriedigend. Das Fest fand seinen Abschluß mit der 4-mal-100-Meter-Stafette um den Wanderpreis des Bezirks Ulrichstein. Zum dritten Male (und damit endgültig) konnte ihn sich die Schule Stumpertenrod sichern, in der guten Zeit von 61,3 Sekunden.
Kreis Alsfeld.
-er. Homberg, 15. Sept. In Mendorf a. d. Lumda fand am verflossenen Sonntag das Gau- schießen des Gaues Marburg statt. Zu diesem Schießen waren von der Hornberger Schützengilde die Kreismeister-Jungmannschaft und als Einzelschütze Schütze G o ß f e l d e r zugelassen. An diesem Wettkampfe nahmen im ganzen 18 Kreismeistermann- schaften und ungefähr 30 Einzelschützen teil. Die Wettkampfübung bestand wieder in der bekannten Uebung: 9 Schuß, ohne anzeigen, in den drei verschiedenen Anschlagsarten: liegend, kniend und stehend freihändig. Die Homberger Jungmannschaft (Bromm, Christ, Luch,'Pabst, Schön- hals) erreichte das stattliche Ergebnis von 333 Ningen und war mit dem Dexein Frohnhausen (Dillkreis) ringgleich. Von den Einzelschüßen errang Schutze Goßfelder mit 93 Ringen die beste Leistung, wodurch er zum Landesschlußschießen zugelassen ist. Gleichzeitig konkurrierten aber um die Gaueinzelmeisterschaft auch die Schützen der teilnehmenden Mannschaften mit, von denen Schütze M ä lter aus Buchenau ebenfalls mit 93 Ringen Bester wurde. Es war Pech, daß Schütze Goßfelder und die Jungmannschaft Hombergs das gleiche Miß- geschick traf, denn beide kamen an zweiter Stelle, weil nach den Wettkampfbestimmungen bei Ringgleichheit die meistgeschossenen 12, 11, 10 usw. entscheiden. Immerhin sind die Erfolge beachtenswert.
• Preußen.
Kreis Biedenkopf.
* R o d h e i m, a. d. B i e b e r 13. Sept. In Rod- heim erfolgt gegenwärtig der fünfte Einsatz im freiwilligen Arbeitsdienst unter jungdeutscher Führung. 63 Mann werden 20 Wochen lang (7500 Tagewerke) beschäftigt sein. Ausgeführt werden Ar beiten des Straßen- baues für d i e Gemeinde Rodheim. Träger der Arbeit ist die Gemeinde, Träger des Dienstes die Bruderschaft Biebertal des Jungdeutschen Ordens. Von der Bruderschaft Biebertal wurden bisher vier Maßnahmen des freiwilligen Arbeitsdienstes durchgeführt, die zum Teil schon beendet werden konnten. Oer kommissarische Kreisausschuß für den neuen Kreis Marburg-Kirchhain.
][ Marburg, 15. Sept. Dekanntlich soll in den zusammengelegten Kreisen bis zu den Kreistagsneuwahlen ein provisarischer Kreisausschuß die Belange der Kreisbevölkerung vertreten. Gestern nachmittag traten nunmehr im Kirchhainer Landratsamt die Areisdeputier- ten der seitherigen Kreise Marburg und Kirchhain unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Dr. Friedensburg zu einer Sitzung zusammen, um Vorschläge zur Ernennung des kommissarischen Kreisausschusses für den zukünftigen Kreis Marburg-Kirchhain auszuarbeiten. Der Regierungspräsident hatte den Wunsch, daß die sechs zu ernennenden Kreisausschußmitglieder sich gleichmäßig auf die seitherigen Kreise Marburg und Kirchhain verteilten, trotzdem die Devölke- rungszahl des Kreises Marburg die größere ist. Diesem Wunsche wurde von den Kreisdeputierten einstimmig entsprochen. Rach längerer Verhandlung einigte man sich über folgende Zusammensetzung des provisorischen Kreisausschusses: Bürgermeister i. R. Grün (Kirchhain), Bürgermeister Linker (Reustadt) und Arbeiter Röder (Durgholz) aus dem Kreise Kirchhain, Gutsbesitzer Kaiser (Cyriaxweimar), Anstreicher Liebmann (Wetter) und Bürgermeister Preiß (Beltershausen) aus dem Kreis Marburg. Als die laut Rotverordnung vorgeschriebenen Stellvertreter kamen in Vorschlag: Bürgermeister Metzler (Kirchhain), Bürgermeister Martin (Allendorf) und Kreistagsmitglied Rau (Großleelheim) aus dem Kreis Kirchhain, Hegemeister i.R. Kaufmann (Marbach), Hn- terverbandsdirektor Preiß (Hachborn), Landwirt Wiegand (Ammönau) (erster Vorschlag). Preiß (Hachborn), Kaufmann (Marbach) und Schlienbecker (Lohra) (zweiter Vorschlag) aus dem Kreise Marburg. Die Ernennung der oben vorgeschlagenen Herren für den provisorischen Kreisausschutz des zukünftigen Kreises Marburg-Kirchhain ist nach den Aeuherungen des Herrn Regierungspräsidenten ziemlich sicher.
Oer Zwangsvollstr-eckungsschutz für die Landwirischast.
Berlin, 15. Sept. (WTB. Amtlich.) Der Landwirt genießt nach der Rotverordnung vom 8. Dezember 1931 und 14. Juni d. I. unter ge- totffen Voraussetzungen Schutz gegen Z w a n g s v ollstreckungenfürbestimmte Gegenstände seinesbeweglichenDer- m o g e n s. Zu diesen Gegenständen gehören insbesondere das landwirtschaftliche Inventar, die Erzeugnisse des Grundstücks sowie Forderungen aus der Lieferung von Milch oder Milcherzeug- nissen. Voraussetzung des Schuhes ist u. a., daß der gegen die Vollstreckung ge- schuhten Sachen und Forderungen bedarf um seine Wirtschaft bis zur Ernte ordnungsmäßig f o r t z u f ü h r e n. Es sind Zweifel dar- uber entstanden, wie hiernach der Zwangsvoll- ftr-ckungsschuy zeitlich abzu grenz en ift. Da oer Zweck der Schuhbestimmung ist, die Durchführung der Erntearbeiten und die Einbringung der Ernte zu sichern, wird man annehmen müssen, M der Vollstreckungsschutz bis zum völli. ernt?61?1U6 bcr Einbringung der
Unrichtige Behauptungen über die Entstehung des Wirtschastsprogramms
Berlin 16. Sept. (CNB. Funkspruch.) Amtlich. Der nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Dr
r rA£eLs gestern in einer Rede im Sport- pataft die Frage an den Reichskanzler gerichtet, ob oor dem Erlaß der Notverordnung zur Belebung der Wirtschaft eine Unterredung zwischen dem R e l ch s k a n z l e r und dem Bankier Jakob G o l d- i ch m i d t in Neubabelsberg stattgefunden habe und ob dabei Jakob Goldschmidt Anregungen für das Wirtschaftsprogramm gegeben und weiter Die Auflösung der Gewerkschaften gefordert habe. Demgegenüber wird von amtlicher St'llc erklärt, daß der Bankier Jakob Goldschmidt mit dem Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung nicht dasGeringstezutun hat. Es hat aurf) feine Besprechung des Reichskanzlers mit Jakob Goldschmidt stattgefunden.
Ein Dementi Görings.
Berlin, 16. Sept. (CNB. Funkspruch.) Die Nachricht, Reichstagspräsident Göring hätte bei einer am Montagabend unmittelbar nach der Reichstagssitzung stattgefundenen Abendunterhaltung erklärt, er wäre fest entschlossen gewesen, den ReichskanzlerunterkeinenUm ständen Zu Worte kommen zu lassen, stimmt nach einer Mitteilung des Reichstaaspräsidenten weder dem Sinne noch dem Wortlaute nach.
Gießen, den 16. September 1932. Sparkassen in der guten alten Zeit. Vor hundert und mehr Jahren war es für Danken ein schwieriges Problem, den für das Geldgeschäft unerläßlichen Bedingungen der Sicherheit und der KontroUe zu genügen. Geldschränke kannte man damals noch nicht. In Sparkassen diente eine eisenbeschlagene Kiste, die nachts mit einer Kette an das Bett des Rendanten angeschlossen wurde, als Aufbewahrungsort für Bargeld und Wertpapiere!
Der Kunde mußte sich wohl oder übel mit Maßnahmen abfinden, die man zum Schutz der Sparkasse getroffen hatte. Man woUte z. D. Veruntreuungen der Beamten vorbeugen und ließ Kassierer und Vorsteher unabhängig voneinander in ihren Wohnungen arbeiten. Die Folge davon war, mit seinem Sparbuch mehrmals den Weg zwischen den beiden Wohnungen-zu machen, die oft weit voneinander entfernt lagen. Mit dem „Dienst am Kunden", den die Sparkassen und andere Geldinstitute heute leisten, hat dies nichts gemein!
Kasfenzeiten. So gab es noch um 1850 Sparkassen, die Nur einmal im halben Jahr Dienststunden hatten, solche, die vierteljährlich dem Publikum zur Verfügung standen, und solche mit einmaliger Oeffnung im Monat. Am Ende des Jahres schlossen die Kassen mehrere Wochen um die Sparerkonten zu erledigen, vor allem die Zinsen zu berechnen. An den Oeffnungs- tagen stand der Kassierer oft nur wenige Stunden zur Verfügung. Durchaus etwas Besonderes stellt z.B. die Ankündigung der Sparkasse zu Freiberg i. Dr. von 1827 dar: „Die Kasse ist jeden Montag in der Woche von früh neun bis zwölf und nachmittags von zwei bis vier Uhr in der Behausung des Herrn Zunftmeisters Alohs Schlosser offen."
. lieht, in der „guten, alten“ Zeit war DaS Sparen gar nicht so bequem gemacht.
Bornotizen.
fffg J a 1 e " rJ ü r 5 r € i t a g : Bund K1,u oA?)/e<^n9erlI9e Erziehung in Haus und ^ule, M.lS^fyr, So^ann^faat, Lichtbilder-Dor- traa über /2lht dem Monte Cervantes in Das
Z'ttemachtssonne". - Lichtspielhaus, "f®“ Gräfin von Monte Christo";
22.45 Uhr: „Rund um die Liebe". *
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Ä& ^Sdtisch-n ®“«' und Waffe?. r ienst j u b ilä u m. Der Drückende rschlos- Großer von hier kann am heuti- E 35jährige Tätigkeit bei der Reichsbahn zuruckblicken.
" Auskunftspflicht des Verbreiters k r e d 11 g e f a h r d e n d e r Behauptungen Dem Rund,chreiben Nr. 18 der „Aktuellen Steuer-
D£on Hermann Will, dem beeidigten Wirtschaftsprüfer und Bucherrevisor, dem Leiter der Steuerberatungsstelle der Industrie- und Handelskammer Gießen herausgegeben werden, entnehmen wir folgende Ausführungen: Das Reichsgericht ubrt m einem Urteil vom 6. April 1932 — IX 366/31 — aus, daß der durch widerlegte oder doch nicht er- wiesene ehrenrührige oder kreditgefährdende Behauptungen Verletzte gegen den Täter ein Recht auf Auskunft Darüber habe, gegenüber welchen Personen die Behauptungen erfolgt sind. Ohne dieses Auskunftsrecht sei das Recht auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz praktisch wertlos. Ein anftänbiaer Mensch, der gutgläubig eine unwahre oder nicht erweislich wahre ehrverletzende Behauptung verbreitet habe, würde es selbstverständlich fin
den, daß er dem Verletzten behilflich sein müsse, das eingetretene Unheil nach Möglichkeit wieder auszugleichen und dem Gerede überall da entgegenzutreten, wohin es gelangt ist. Ein Verleumder verdiene aber nicht, von der Rechtsordnung anders gestellt zu werden. Nur an der Voraussetzung sei dabei festzuhalten, um nicht zu uferloser Ausdehnung derartiger Klagen die Möglichkeit zu geben, daß zunächst einmal bewiesen sein muß, daß überhaupt eine Verbreitung der ehrenrührigen oder kredit- gesährdenden Behauptungen erfolgt ist, und nur unaufgeklärt geblieben ist, welche Personen dabei als Empfänger in Frage kommen.
Polen fordert Llnterwerfnng Danzigs.
Einverleibung der Freien Stadt in das polnische Zollgebiet.
^Danzig, 15. Sept. (WTD.) Vom Senat der Freien Stadt Danzi-g wird mitgeteilt: Dekannt- llch Hut die Regierung der Freien Stadt Danzig vor zwei Monaten den Schuh des Völkerbund skommissars mit einem Antrag angerufen, der künftige Uebergriffe der polnischen Zoll - und Wirtschaftsge- setzgebung und Mißbräuche der polnischen De- fugniffe zur Benachteiligung Danzigs auf dem Gebiete des Zollrechtes vorbeugen soll. Die polnische Regierung hat nunmehr auf diesen Antrag Danzigs geantwortet mit eigenen Gegenforderungen. Polen will insbesondere den Umfang [eine? Kompetenzen künftig selbst und ausschließlich bestimmen. Es verlangt ferner die bedingungslose Anpassung der indirekten Steuern und Monopole an die polnische Gesetzgebung, ohne Danzig irgendeine Einwirkung auf diese Gesetzgebung zum Schutze der Danziger wirtschaftlichen Interessen und Bedürfnissen zuzugestehen.


