Ausgabe 
16.7.1932 Frühausgabe
 
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Hr. 165 Krühaussabe

182. Jahrgang

Samstag, 16. Juli 1952

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Diumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

Sie österreichische Anleihe vom Völlerbundsral genehmigt.

gegeben hatte, in diesem Falle die Neuwah­len bereits für den 31. Juli auszuschreibcn und nachdem die gesetzlichen Möglichkeiten für eine verkürzte Wahlvorbereitung sichergestellt worden

aus politischen und wirtschastlichen Anschluß an Deutschland als Gegenleistung?

Neuer österreichischer Verzicht

Gens, 15- Juli. ($11.) Der Völkerbund s- r a t nahm heute abend das Protokoll über die Anleihe an Oe st erreich, das von dem Ausschuß finanzieller Regicrungssachverständiger während der Lausanner Konferenz ausgearbeitet worden ist, einstimmig mit Stimment­haltung Deutschlands an. Das Proto­koll, das jetzt zur Unterzeichnung der an der Anleihe beteiligten sieben Staaten England, Frankreich, Italien, Belgien, Holland, Schweiz und Tschechoslowakei ausgelegt wird, enthält eine Präambel, die auf dem während der deutsch- österreichischen Zollunionsverhand­lungen so viel erörterten Protokoll von 1922 ausgebaut ist. Es übernimmt damit das in diesem Protokoll enthaltene

politische und finanzielle Anschlußverbol für Oesterreich.

In der Präambel heißt es, daß die österrei­chische Negierung sich mit einem Hilfegesuch an den Völkerbund gewandt habe, um das Werk der finanziellen und wirtschaftlichen Wieder­herstellung Oesterreichs in Verfolg der Entschlie­ßung des Völkerbundsrates vom 4. Oktober 1922 und dreier Protokolle vom gleichen Datum durch­führen zu können.

Der Vertreter Deutschlands, Gesandter G ö p - p e r t, wies in einer Erklärung darauf hin, daß das neue Anleiheprotokoll auf 1922 aufgebaut sei. Deutschland sei damals noch nicht Mitglied des Völkerbundes gewesen und habe daher an

den Verhandlungen von 1922 nicht teilgenommen.

Die deutsche Reichsregierung sei nicht in der Lage, dem gegenwärtigen Protokoll beizutreten.

Der Internationale Gerichtshof sei in den Be­ratungen des vorigen Jahres keineswegs zu einer einmütigen Stellungnahme über die wahre Bedeutung dieses Protokolls gelangt. Die deutsche Negierung könne nicht an der Hilfsaktion für einen Staat teilnehmen, wenn die Aktion an politische Bindungen irgend­welcher Art gebunden sei. Um jedoch die An­leihe nicht zu verhindern, enthalte sich Deutschland bei der Abstimmung der Stimme. Die deutsche Negierung hoffe ihrer­seits durch eine unabhängige finanzielle Transaktion an der finanziellen Sanierung Oesterreichs teilzunehmen.

Das Protokoll für die neue Finanzhilfe für Oesterreich enthält folgende Bestimmungen: Die das Protokoll unterzeichnenden Staaten ver­pflichten sich, der österreichischen Regierung bei der Aufnahme einer

internationalen Anleihe bis zur höhe von 300 Millionen Schilling

zu helfen, indem sie diese Anleihe entweder garantieren, oder die notwendigen Beträge der österreichischen Negierung zur Verfügung stellen. Die Anleihe hat eine Lauffri st von 2 0 Jahren. Die Bedingungen der Anleihe werden von dem Ausschuß der Garantiestaaten fest­gesetzt.

hessischen Landtagsabgeordncten Rechtsanwalt Jung namens der nationalsozialistischen Frak­tion d?s Hessischen Landtags geführte Klage beim Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich auf Durchführung eines Landtagsbeschlusses, der die Abberufung des Innenministers Leuschner for­derte, ist in der Sitzung des Staatsgerichts­hofes vom 24. Juni unter dem Vorsitz des Prä­sidenten Dr. Bumke abgcwiesen worden. Damit ist grundsätzlich entschieden, daß aus dem geschäftsführenden Kabinett in Hes­sen ein einzelner Minister vom Landtag nicht abberufen werden kann. Der Staats­gerichtshof hat sich im wesentlichen der^Beweis- führung der hessischen Regierung angeschlossen.

Selbstauslösung

des Thüringer Landtages.

Neuwahlen am 31 Juli.

Weimar, 15. Juli. (TU.) Der Thürin­ger Landtag nahm heute nachmittag einen Antrag auf b e f r i stete Auflösung zum 3 0. Juli 1 9 3 2 mit den Stimmen sämtlicher Parteien bei Enthaltung der Deutschen Volkspar­tei an, nachdem die Regierung die Erklärung ab­

waren.

Ein Strafantrag Brünings.

Berlin, 15. Juli. (CNB.) Reichskanzler a. D. Dr. Brüning hat, derGermania" zufolge, fei» nen Rechtsbeistand beauftragt, gegen den Führer der NSDAP, in Jena, Postinspektor S ch in i d t, Strafantrag zu stellen. Schmidt hatte behaup­tet, daß Dr. Brüning beabsichtigt habe, Ost p reu ß e n für zwei Milliarden Mark an Polen und das Saargebiet für 99 Jahre an Frankreich zu verpachten.

Lord Cecil fordert wirksame Abrüstung.

London, 16. Juli. (WTB. Funkspruch.) Lord Cecil sagte gestern abend in einer Rede im Bristol, der Lausanner Vertrag diene der Wiederversöhnung der Welt. Aber weitere Schritte seien nötig. Nichts werde, so betonte Lord Cecil, zum Frieden der Welt mehr beitragen, als ein wirkungsvoller Ab - rüstungsvertrag. Er sei tief enttäuscht über das britische Programm in Gens. Wenn England nicht eine energischere Politik be­treibe als in diesem Programm zum Ausdruck komme, dann fürchte er, daß der Erfolg der A b - rüstungstonferenz in großer Gefahr sei.

Seine Wiederherstellung des Aoung-Mechanismus

Auseinandersetzung im österreichischen Finanzausschuß. Gegen die politische Bevormundung. -Sozialistische Angriffe gegen die deutsche Regierung.

W i e n, 15. Juli. (TU.) In der Freitagssitzung des Finanz- und Haushaltsausschusses des öster­reichischen Nationalrates kam der sozial­demokratische Abgeordnete Dr. Bauer auf die Be­merkung Herriots in einer Sitzung des Außen­ausschusses der französischen Kammer zu sprechen, wonach Oesterreich in Lausanne und durch die Lausanner Abmachungen für20Jahre frei­willig auf den Anschluß verzichtet habe. Das deutsch-österreichische Volk habe ein Recht dar­auf, endlich zu erfahren, was in Lausanne nicht nur über die Anleihe, sondern über seine ganze Zukunft entschieden worden sei. Auf die Bestimmung, daß die Anleihe möglicherweise auch früher zurückgezahlt werden könne, sei kein Gewicht zu legen, da nicht anzunehmen sei, daß Oesterreich in der Lage sein werde, seine Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen.

Ls entstehe die sehr ernste Besorgnis, daß Oesterreich Verpflichtungen auf sich genommen habe, die nicht nur dem politischen Anschluß an Deutschland, sondern auch jeder anderen wirt­schaftlichen Verbindung mit Deutschland für lange Jahre unüberwindbare Hindernisse ent- gegenstelle.

Es sei selbstverständlich, daß das im ganzen Bolke die allergrößte Beunruhigung Hervor­rufen müsse. In Kreisen der Regierung scheine die Meinung zu bestehen, aus der Uebernahme solcher Verpflichtungen könne man ihr keine Vorwürfe machen, weil die Reichsregierung dabei mittelbar mitgewirkt hätte. Das sei durchaus nicht die Mei­nung des Redners. Die Haltung der Reichsregierung in dieser Sache scheine aber sehr zweideutig zu sein. Sie habe sich zwar, wie man höre, in der Sitzung des Gemischten Ausschusses geweigert, das Proto­koll zu unterschreiben, durch das Oesterreich diese Verpflichtungen auf sich nehme. Das bestätige nur den Verdacht gegen die Unhaltbarkeit dieses Protokolls. Auf der anderen Seite scheine die Reichsregierung aber selbst mitzuhelfen, daß diesem Protokoll keine Hindernisse entständen. Aus diesem Grunde habe sie ihren Vertreter im Völkerbundsrat, der ja nur einstimmig entscheiden könne, angewie­sen, sich bei der Beschlußfassung der Stimme zu ent­halten. Das wundere den Redner gar nicht. Die Herren, die in Deutschland jetzt regierten, seien Ver­treter derselben Klassen, die sich seit 1848 für Oester­reich nie interessiert hätten und einen Anschluß Deutsch-Oesterreichs an Deutschland immer nur sozu­sagen für eine Verlängerung ihrer bayerischen Front gehalten hätten, die ihnen jetzt Schwierigkeiten be­reite. Die Sozialdemokratie könne den Genfer Ab­machungen in keiner Weise zustimmen.

Bundeskanzler Dollfuß

erklärte darauf, daß geheime Abmachun­gennichtvorliegen. Er ging dann auf die Ausführungen des Abgeordneten B a u e r ein und erklärte, er könne aus Grund der inzwischen an­gelangten Nachrichten folgendes mitteilen: »Die angebliche Aeußerung Herriots kann sich nur auf jene Antworten beziehen, die H e r r i o t in der vorgestrigen vertraulichen Sitzung des Ausschusses auf Anfrage gegeben hat. Das französische Außenamt erklärt, daß die in ihm diesbezüglich erschienenen Publikationen erstens ganz und gar inoffiziell, also nicht offi­

ziell, zweitens sicher in deformierter Form erschienen sind. In der Sitzung wurde, wie immer in vertraulichen Ausschußsitzungen, kein Protokoll geführt. Er sei daher aifdj niemals imstande, den Wortlaut einer solchen Antwort zu kennen bzw. wiederzugeben. Es handelt sich daher ohne Zwei­fel um eine von unberufener Seite mißverstandene Interpretation einer im Wortlaut nicht bekannten Aeußerung des Ministerpräsidenten.

Abg. Bauer bemerkte, in dieser Frage könnten vertrauliche Mitteilungen nicht ge­nügen, sondern die Angelegenheit müsse sobald als möglich öffentlich geklärt werden. Bun­deskanzler Dr. Dollfuß erwiderte, er werde in der nächsten Sitzung des Ausschusses antworten.

Oesterreichs

Transfer-Moratorium.

Wien, 15. Juli. (TU.) Die österreichische Nationalbank hat bekanntlich unter Hinweis auf die Lausanner Verhandlungen seit dem 23. Juni die Zuteilung von ausländischen Zahlungsmitteln für die Verzinsung und Tilgung von Finanzschulden vorübergehend eingestellt, die in fremder Währung gegen­über ausländischen Gläubigern eingegangen wur­den. Der Hauptausschuß des österreichischen Na­tionalrates hat nun auf Grund des zweiten wäh­rungspolitischen Ermächtigungsgesetzes einer Re­gierungsverordnung zugestimmt, die die Ucber- gangsbcstimmungen für die Zeit dieser Devisen­sperre für ausländische Schulden trifft. Es wird angeordnet, daß

der Gegenwert der jeweils valutarischen Fällig­keiten zum Umrechnungskurs der Rationalbank in Schillingen in einem Fonds zu hinterlegen Ist, der bei der Oesterreichischen Rationatbank ge­bildet und von ihr unter Mitwirkung ihres Be­raters verwaltet wird.

Diese Bestimmung führt aber zur Befreiung des Schuldners von seiner Zahlungspflicht nur dann, wenn der Gläubiger selbst zustimmt. Dieser kann sein so entstandenes Schillingguthabenim österreichischen Jnlande für Zahlungen, die er in Oesterreich zu leisten hat, nach Maßgabe der jeweiligen Verfügungen der österreichischen Nationalbank z. B. zur Bezahlung in Oesterreich gekaufter Waren, im Reise- und Fremdenverkehr usw. verwerten. Der An le i h e d i e n st der österreichischen Dölkerbundsanleihe 1923 wird von dieser Verordnung nicht be­rührt. Für die Fälligkeiten der internationalen Bundesanleihe vom Jahre 1930, vom 1. Juli 1932 und vom 1. Januar 1933 ist bereits prospektgemäh vorgesorgt. Die österreichischen Zahlungen an die caisse commune in Paris für den auf Oesterreich entfallenen Dienst der alten österreichischen Staats­schuld werden jedoch bis auf weiteres im Sinne dieser Verordnung in Zinsen hinterlegt werden.

Keine Abberufung Leuschners

Entscheidung des Ttaatsgerichtshofes.

Darmstadt, 15. Juli. (WSR.) Die amtliche Darmstädter Zeitung teilt mit: Die von dem

Deutschlands Stellung zum Gentlemen Agreement.

Berlin, 15. Juli. (OB.) Angesichts der wi­derspruchsvollen Auslegung, die das Gentlemen Agreement der Gläubigermächte und feine Tragweite für Deutschland noch im­mer in einem Teil der Presse findet, wird von zu­ständiger Stelle erneut mit allem Rachdruck daraus hingewiesen, daß für Deutschland lediglich die Abmachungen bindend sind, an denen es beteiligt ist. Die deutsche Delegation in Lausanne hat von Anfang an sich den Bemühungen, die insbesondere von den Franzosen ausgehen, widersetzt, eine Verquickung zwischen der Reparationssrage und der Frage der i n - teralliierten Schulden an Amerika sicher- zuslellcn, und alle versuche, den Lausanner Pakt von der Regelung der Schuldenzah­lungen an Amerika abhängig zu machen, kategorisch abgelehnt. Maßgebend für diese Haltung war, wie nur immer wieder betont werden kann, daß Deutschland die Schulden­frage nichts angeht und daß sich Deutsch­land nicht in eine Einheitsfront der Gläubigermächte gegen Amerika einspannen lassen wird.

Als dann am 8. Juli der deutschen Delegation die Erklärung der fünf Gläubigermächte mitgeteilt wurde, daß der zahlungslofe Zeitraum, der zu Beginn der Konferenz erklärt worden ist, solange bestehen bleiben soll, bis die Frage der Ratifizierung geregelt sein würde, und daß für den Fall der Richtratifizie­rung der alte Z u st a n d wieder hergestellt fein solle, hat Deutschland sofort gegen die Idee, dann wieder den Mechanismus des Poungplanes in Kraft zu sehen, Einspruch erhoben.

Zur Klärung dieser Frage erfolgte die deutsche Anfrage an den Präsidenten der Konferenz Macdonald, der daraus die Erklärung abgab, daß im Falle der Richtratifizierung eine neue Lage geschaffen sei und eine neue Konferenz stattsinden müsse.

Das bedeutet, wie in hiesigen unterrichteten Kreisen betont wird, keinesfalls eine Wie­derherstellung des Poungmechanis- m u s. Durch diese Erklärung Macdonalds ist ledig­lich festgestellt, daß im Falle der Richtratifizierung die Situation vor Beginn des hooverjahres den Ausgangspunkt für neue Verhandlun­gen bilden wird, die der Beseitigung des entstande­nen Vakuums zu dienen hätten.

Der Konsultativpakt (Vertrauensabkom­men) ist in Lausanne nur zwischen den Englän­dern und Franzosen getroffen und von her - r i o f bekanntlich als die Wiedergeburt der entente cordiaJe bezeichnet worden. Inzwischen haben auf Einladung Italien und Belgien ihre Bereit­willigkeit erklärt, dem Abkommen beizutreten. Deutschland, dem der Beitritt ebenfalls nahegelegt worden ist, hat noch nicht end­gültig Stellung genommen. Der englische Außenminister Simon hat im Unterhaus Zweck und Bedeutung dieses Abkommens wie folgt umrissen: Die unterzeichneten Mächte verpflichten sich, keiner­lei Maßnahmen in wesentlichen Fragen der euro­päischen Politik zu treffen, ohne sich vorher gegen­seitig unterrichtet oder befragt zu haben." Das be­zieht sich nach den Andeutungen Simons sowohl auf politische, als auch auf wirtschaftliche

Dinge. Darunter fallen also die A b r ü ft a n g s - frage ebensogut wie Fragen der Handels­politik. Ob und inwieweit auch die Revision des Versailler Vertrages hiermit gemeint ist, geht aus den bisherigen Veröffentlichungen nicht eindeutig hervor.

Oie deutschen Schuldverschreibungen.

Ausschluß fremder Garantie«.

Berlin, 15. Juli. (WTB.) Um ausdrücklich sicherzu st eilen, daß die Unterbringung der Schuldverschreibungen des Lausan­ner Abkommens nicht durch Garantien fremder Länder oder auf ähnliche Weise er­möglicht oder erleichtert wird, ist am 8. Juli in Lausanne von den Sachverständigen der sechs ein­ladenden Mächte protokollarisch fest ge­stellt worden, daß jede Ausgabe deut- scherRcgierungsschuldverschreibun- gen ausschließlich auf der Grundlage des deut­schen Kredites erfolgen muß.

Erklärungen Herriots.

Paris, 15.Juli. (WTB.) Am Schluß der heuti­gen Kammersitzung sprach Ministerpräsident H e r - r i o t über die Lausanner Konferenz. Her- riot erklärte, daß am 6. Juni die Lage ernst gewesen sei. Frankreich habe zunächst nicht geplant, das Moratoriums - Problem herauszuschälen. Deutschland habe durch seine qualifizierten Vertreter erklärt, daß es niemals mehr be­zahlen wolle. Frankreich habe dafür gesorgt, daß der Begriff desMoratoriumsoufdie Dauer der Konferenz beschränkt bleibe, und habe den Grundsatz der Verbindung zwi­schen dem Reparationsproblem und dem Problem der französischen Schulden bei Amerika durchsetzen wollen. Dies sei in Lausanne gleich zu Beginn der Konferenz geglückt Auch für andere Staaten offen... Erklärung des englischen Außenministers.

Genf, 15. Juli. (WTB.) Der Völker- bu ndsrat trat heute nachmittag zu einer öffentlichen Sitzung zusammen, um zu der Frage der Einberufung der Weltwirtschastskon- serenz und der finanziellen Hilfsaktion für Oesterreich Stellung zu nehmen. Dor dem Eintritt in die Tagesordnung gab der englische Außen­minister Sir John Simon eine Erklärung über die englisch-französische Vereinba­rung ab. Er gab seiner Genugtuung darüber Ausdruck, daß Italien und Belgien der Einladung zum Beitritt bereits gefolgt seien, und betonte, daß

die Einladung sich nicht etwa auf die Lausanner einladenden Mächte beschränke, sondern auch für andere Staaten gelte.

Sir John Simon erklärte, er sei überzeugt, daß die von Großbritannien inaugurierte Me­thode der Zusammenarbeit zu einer Stärkung dcs Völkerbundes führen werde und in diesem Rah­men insbesondere zu einer Vertiefung der Arbei­ten der Europäischen Studienkommission, deren Begründer Briand sicherlich als einen neuen Schritt zu einer europäischen Zusammenarbeit be­grüßt haben würde. Der Vertreter Frankreichs, M a s s i g l i, erklärte, daß er sich den Erklärungen des englischen Außenministers voll und ganz ansch ließ e.