Ausgabe 
15.9.1932 Frühausgabe
 
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Nr.2l? Kvübausgabe

182. Jahrgang

Donnerstag, 15. September 1952

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Theftedakteur

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.THynot; für den übrigen Teil Ernst Diumschein und für Den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in (Biegen.

Der Lleberwachungsausschuß tagt weiter.

Konstituierung als Untersuchungsausschuß zur Klärung der Vorgänge in der Reichstagssitzung des 12. September.

auf dessen verlangen zu erscheinen. Dieser Pflicht kann sich die Reichsregierung wirksam nicht entziehen durch Berufung auf eine juristische Meinung, die sie eingestandenermaßen ablehnt und tatsächlich nicht beachtet.

Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen der Deutschnationalen angenommen.

3m Ueberwachungsausschuh des Reichstags führte Reichstagspräsident Göring aus Reichs- tagssihungen aus der Vorkriegszeit eine Reihe von Beispielen an, das; auch damals die Dertreter der Reichsregierung im Bundesrat während einer Abstimmung nicht das Wort zu materiellenMitteilungenhättener- halten können. § 43 der Geschäftsordnung des alten Re chstags habe das ausdrücklich ausge­schlossen. Als dem Fürsten Bismarck einmal wäh­rend einer Abstimmung das Wort erteilt worden sei, sei dies damals als eine besondere Aus­nahme bezeichnet worden. Der Reichstagspräsi­dent sei also nach dem Wortlaut der Verfassung, wie auch nach allen parlamentarischen Praktiken nicht befugt gewesen, dem Reichskanzler das Wort zu erteilen, nachdem die Abstimmung bereits be­gonnen hatte.

Abgeordneter Schmidt-Hannover (im.) be­zeichnete den lebhaften Briefwechsel des Reichs- tagspräsidenten und dessen wie er sagte krampfhafte Ausgrabungen aus den Geschäfts­ordnungen des Jahres 1883 als Rückzugskano­nade, um sich aus verfahrener Lage zu retten. Die Wortmeldung des Kanzlers sei erfolgt, ehe die Abstiminungshandlung im Gange war.

Abgeordneter Wegmann (Z.) stellte nun folgende Entschließung zur Aussprache: Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volks­vertretung nimmt zu dem Schreiben des Herrn Reichspräsidenten an den Reichstagspräsidenten vom 13. September 1932 wie folgt Stellung:

1. In der Sitzung des Reichstags vom 12. Sep­tember 1932 hat der Herr Reichstagspräsident die Abstimmung über die kommunistischen Anträge eröffnet, bevor der Herr Reichskanzler sich zum Worte ge­meldet hatte. Rach der Geschäftsordnung nnd nach feststehendem parlamentarischen Gewohn­heitsrecht durfte der Reichstagspräsident nach Er Öffnung der Abstimmung keine IDorterteilung mehr vornehmen, auch nicht an einen Vertreter der Reichsregie­rung. Die Richlunterbrechung des Abstimmungs­vorganges bis zur Feststellung und Verkündi­gung des Ergebnisses entspricht sowohl der Reichsversassung als auch der Geschäftsordnung.

2. Die Verordnung über die Auflösung des Reichs­tags wurde während der Abstimmung auf den Tisch des Herrn Reichstagspräsidenten niedergelegt.

3. Das Ergebnis der Abstimmung (An­nahme der Anträge auf Aufhebung der Not­verordnungen und die Entziehung des ver­trauens gegenüber der Reichsregierung) hat keine staatsrechtliche Wirkung, weil inzwischen der Reichstag aufgelöst war. Die allgemein politische Bedeutung dieser Abstimmung, bei der 512 Stimmen gegen die Regierung von Papen abgegeben wurden, wird davon nicht berührt.

Abg. Frank (RS.) erklärte, daß seine Frak­tion mit den ersten beiden Punkten der Resolu­tion Wegmann einverstanden sei, dagegen nicht mit dem dritten Punkt. Sie halte nach wie vor an dem Standpunkt fest, daß die Regierung auf Grund des für sie vernichtenden Abstimmungs­ergebnisses hätte zurücktreten müssen. Auch da­mit sei die nationalsozialistische Fraktion nicht einverstanden, daß der Herr Reichspräsident ent­gegen dem festen Willen des deutschen Volkes die Regierung von Papen weiter stütze und erhalte.

Abg. T o r g l e r (K.) bezeichnete die Weg- mannsche Resolution als volles Rückzugsma­növer. Man wolle auf dem Wege des Kompro­misses zwischen Zentrum und Rationalsozialisten nun alles tun, was di« Regierung verlange.

Abg. Dr. Pfleger (Bayr. vp.) hielt es für not- roencig, daß zunächst einmal die Vorgänge in der Reichstagssihung vom 12. September 1932 ganz genau geklärt werden mühten. Die Äußerun­gen des Reichstagspräsidenten, einzelner Abgeord­neter und einzelner Zeitungen seien in den ent­scheidenden Punkten durchaus widerspruchsvoll.

Abgeordneter W e g m a n n (Z.) zog nach den ab­lehnenden Aeußerungen der Nationalsozialisten seine Resolution zurück und beantragte nunmehr fol­gendes ZU beschließen:

Dor Ausschuß hält daran fest, daß das Nichterscheinen des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers vor dem Aus­schuß gegen den klaren Wortlaut und den klaren Sinn des Artikels 33 Absatz 1 der Reichsversassung verstoßt. Die Reichsregierung hat die Abstimmung des Reichs­tags über das Mißtrauensvotum nicht aner­kannt, sie ist nicht zurückgetreten, amtiert vielmehr uneingeschränkt weiter, von dieser Tatsache ausgehend, hat der Aus­schuß das Erscheinen des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers verlangt. Bei dieser Sachlage hatten die Mitglieder der Reichsregie­rung die unbedingte Pflicht, vor dem Ausschuß

Runmehr erklärte Abgeordneter Marum (S.): Für die Entscheidung der Frage, ob die Abstim­mungen des Reichstags vorn 12. September 1932 staatsrechtlich wirksam sind, ist die Klärung der Vorgänge in der Sitzung belanglos, weil von allen Seiten anerkannt ist und feststeht, daß der Reichstag vor Beendigung der Abstimmung bereits rechtswirk- f a m aufgelöst war. Die sozialdemokratische Fraktion hält aus diesem Grunde den Antrag aus Beweiserhebung über die Vor­gänge in der Reichstagssitzung vom 12. September 1932 für überflüssig.

Auch Abgeordneter W e g m a n n (Ztr.) schloß sich dieser Ansicht an.

Abgeordneter Schmidt (Hannover) (dn.) er- flärte. Haben die vereinigten Mehrheitsparteien wirklich die Absicht, über so widerspruchsvolle und widersinnige Anträge weiter abzustimmen? Das Spiel dieses Ausschusses ist der w i r - kungsvollste Anschauungsunterricht über einen versunkenen Parlamen­tär i s m u s für das deutsche Volk. Ich bedauere, daß die Verhandlungen dieses Ausschusses nicht im Rundfunk verbreitet werden können. Das deutsch« Volk wäre von der Vergötzung der Mehrheit und dem Parlamentsunfug endgültig kuriert

Die Reichsregierung will den Briefwechsel nicht fortsetzen.

Berlin, 14. Sept. (TU.) In der heutigen Sitzung des Reichskabinetts find Beschlüsse nicht gefaßt worden. Die Reichsregierung beabsichtigt, wie amtlich mitgeteilt wird, nicht, den Briefwechsel mit dem Reichstagspräsidenten Göring fortzusetzen. Es werde lediglich noch ein abschließendes Schreiben des Reichspräsidenten an den Reichstagspräsidenten gesandt werden. Im übrigen seien heute zwei vom Reichstagspräsidenten Göring und dem Abgeordne­ten Löbe unterzeichnete Schreiben beim Reichsinnen­minister und beim Reichspräsidenten (mit Abschrift an den Reichskanzler) eingegangen. Für die Be­teiligung der Regierung an den beiden Reichstags- ausschüsien dürfte nach Ansicht der Reichsregierung durchaus eine dem Verlangen der Reichsregierung entsprechende Erklärung des Reichstagspräsidenten Göring genügen, da ja aus seinem Schreiben her­vorgeht, daß er sich mit den Auffassungen des Ueberwachungsausschusses identifiziert hat Die Reichsregierung hat sich noch nicht mit der Frage des Termins der Neuwahlen beschäftigt: ebenso hat sie auch noch nicht zu der Frage Stellung genom­men, die in den Beratungen des Ueberwachungs­ausschusses zum Ausdruck gekommen ist, daß näm­lich nach der Verfassung die beiden ständigen Aus­schüsse das Recht haben, sich als Untersu- chungsausscbüsse zu konstituieren und dann in dieser Eigenscyast die Mitglieder der Reichsregie­rung v o r l a d« n können

Berlin, 14. S«pt. (WTD. Funkspruch.) Di« Plän«, welch« schon seit langem nach der Rich- tung bestanden, die mannigfaltigen Vereinigun­gen, welche sich der körperlichen Aus­bildung der Jugend widmen, zu gemein­samer Arbeit zusammenzufassen, haben nunmehr ihrenorganisatori'chenAbschluhg«. funden. Der Herr Reichspräsident hat unter dem 13. September folgenden von dem Herrn Reichskanzler und dem Herrn Reichs­minister des Innern gegengezeichneten Erlaß an den Reichsminister des Innern gerichtet:

Die deutsche Iugend ist die Zukunft unseres Volkes. Seit Iahreu habe ich daher mit beson­derer Anteilnahme alle Bestrebungen verfolgt, die ihrer körperlichen Ertüchtigung galten. Die Stählung des Körpers, die Erziehung der Ju­gend zur Zucht, Ordnungsliebe und Kamerad­schaft und zur Opferbereitschaft für die Gesamt­heit sind Ausgaben, deren sich anzunehmen der Staat die pflicht hat. Ihre Lösung wird in der Zusammenarbeit mit allen Vereinigungen oer- schiedenster Art erfolgen können, die schon bis­her sich diesem Werk an der deutschen Jugend gewidmet haben, und denen ich für diese Arbeit danke. Am für die Zukunft alle Kräfte, denen die körperliche Ertüchtigung der deutschen 3u- genö am Herzen liegt, zu gemeinsamer und ein-

Runmehr zog Abg. Dr. Pfleger (Bayr. vp.) seinen Antrag auf Beweiserhebung zurück. Abg. Tor gier (Komm.) und Abg. Frank (Natfoz.) nahmen aber den Antrag von neuem wieder auf. Diefer Antrag wurde von der Mehrheit, die sich aus Nationalsozialisten und Kommunisten zusammenseht, an genommen. Alle übrigen Parteien stimmten nicht für diesen Antrag.

Da infolge der Annahme dieses Antrags der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volks­vertretung in einen llntersuchungsaus- s ch u ft gemäft Artikel 35 Abs. 3 der Reichsver­fassung umgewandelt wurde, erhob sich jetzt die Frage, wann und wie die nächste Tagung und die Zeugenvernehmungen vorbereitet werden sollen.

Abg. Dr. Oberfohren (Dn.) erklärte, es sei von Interesse, festzustellen, ob die Mehrheits- Parteien dieses Ausschusses auch entschlossen seien, Herrn v. Papen im Falle seiner Weigerung, zu erscheinen, vorführen und verhaftetz zu lassen.

Vorsitzender Abg. Löbe (Soz.) erwiderte, daft man sich mit dieser Frage erst zu befassen haben werde, wenn eine solche Weigerung wirklich er­folgen sollte.

Reichstagspräsident Göring: Ich glaube nicht, daft der Reichskanzler die Gesetze rniftachten wird.

Damit war die Sitzung beendet. Der Termin einer neuen Sitzung ist noch nicht festgelegt worden. Es ist auch noch zweifelhaft, wann der Vorsitzende. Abg. Löbe (Soz.), den Ausschuft wieder einberuft.

3u Görings erstem Schreiben an den Reichspräsidenten.

Berlin, 14. Sept. (TU.) Zu ber Tatsache, daft der gestrig« erste Brief des Reichs­tagspräsidenten an den Reichspräsidenten irgendwelche H ö f l i ch k e i t s f o r m e l nicht enthielt, verlautet nunmehr, dah di« Form dieses Dri«fes am heutigen Mittwoch Ge­genstand einer Aussprache zwischen dem Direktor beim Reichstag und dem Staatssekretär des Reichspräsidenten war. Der Direktor beim Reichstag wies hierbei darauf hin, daft dieses Schreiben nicht als ein persönlicher Brief des Reichstagspräsidenten an den Reichs- Präsident, sondern als die amtliche R o t i - fizi« rung eines Beschlusses eines Reichstagsausschusses anzusehen sei und daher in der für di« Liebermittlung solcher Beschlüsse ü 6 - lichen geschäftsmäßigen Form ge­schehen sei. Irgendeine Absicht sei daher in der formellen Abfassung des Schreibens nicht zu er­blicken, im Gegenteil hätte der Reichstagspräsi­dent zunächst das Fehlen der Höf­lichkeitsformeln bemängelt und erst nach der ihm gewordenen Mitteilung, daft dies die übliche Form sei, sich mit der Weg­lassung einverstanden erklärt. Der Reichspräsi­dent hat von dieser Darstellung Kenntnis ge­nommen und die Angelegenheit als erledigt bezeichnet.

heitlicher Arbeit zusammenzufassen, berufe ich hiermit ein Reichskuratorium für Jugendertüchtigung. Ich bestelle den Reichsminister des Innern zu feinem Vorsitzenden und den General der Infanterie a.D. Edwin oon Stülpnagel zum geschäfts­führenden Präsidenten. Ich beauftrage den Reichsminister des Innern, geeignete Persön­lichkeiten. die auf diesem Gebiete besondere Lr- sahrnngen besitzen, als Mitglieder des Kura­toriums zu berufen, die Satzungen mir zur Ge­nehmigung vorzulegen und alle Maßnahmen zur Durchführung dieses Erlasses im Benehmen mit den sonst beteiligten Reichsministerien zu treffen.

gez. oon Hindenburg, gez. von papen. gez. Freiherr oon Gayl.

Das mit diesem Erlaß berufene Reichskurato­rium für Jugendertüchtigung soll nicht in die Frei­heit der bereits bestehenden Verbände eingreifen oder zu den Stellen, die die Forderungen von Turnen und Sport sich schon bisher zur Ausgabe Smacht haben, in irgendwelchen Gegensatz treten.

n dem neuen Reichskuratorium für Jugend­ertüchtigung sollen vielmehr Vertreter der­jenigen Verbände z u s a m me nge f a ß k werden, die mögen sie auf beruflicher oder

Der Papierkrieg wir- eingestellt.

Oie körperliche Ertüchtigung der Lugend.

Ein Erlaß des Reichspräsidenten. General von Stülpnagel übernimmt die Leitung. Ausbildung für den Geländesport.

politischer oder konfessioneller Grundlage organi­siert sein daneben aber der körperlichen Ausbildung der Jugend ihre besondere Aufmerksamkeit zugewandt haben, oder in Zu­kunst zuwenden werden. Diesen Verbänden soll ihre Arbeit vor allem dadurch erleichtert wer­den, daß geeignete Lehrkräfte heran- gebildet werden, die in der Lage sind, eine auch wirllich wertvolle Ausbildung zu vermitteln. A l l- gemeine Leibesübunge n sollen in den

General d. Inf. a. D. EdwinvonStülpnagel. dafür bestehenden Vereinen selbstverständlich wei­ter betrieben werden. Durch das Reichskuratorium für Jugendertüchtigung soll hauptsächlich die Sportart gefördert werden, für die sich der AusdruckG e l ä n d e s p o r t" eingebürgert hat, d. h. diejenige sportlich« Betätigung, die den jungen Mann aus den Turnhallen und von den Sportplätzen hinausführt in das freie Ge­lände, wo er in Wanderungen, in Ordnungs­übungen und Geländespielen seinen Körper stäh­len und zur Willensstärke, Ausdauer, Selbstbe­herrschung, Kameradschaftlichkeit und Opferbereit­schaft erzogen, woseineLiebezurngemein- samen Vaterland und zum Boden der Heimat gestärkt werden soll.

Das Reichskuratorium für Jugendertüchtigung, an dessen Spitze der Reichsminister des Innern steht, wird seine Absichten und Pläne im engen Einvernehmen mit den Landesregierungen durch­führen. Die Dertreter der Landesregierungen werden vom Reichsminister des Innern als Mit­glieder des Kuratoriums berufen werden.

20 Lager für die Fugendertüchiigung. Berlin, 14. Sept. (TU.) Wie derLokal- anzeiger" erfährt, sind die Vorbereitungen für die neu äu schaffende Organisation für die Ju­gendertüchtigung bereits dadurch getroffen, daft die Lehrer zum größten Teil aus- gebildet sind. Die Leitung der ganzen Organisation wird ehrenamtlich erfolgen. Die Geländesportschul en, die bestehen, werden vom Reich zur Ausbildung übernommen. Als Sportlehrer kommen im allgemeinen frü­here Offiziere in Betracht. Cs werden etwa 20 Lager in Deutschland gebildet, in die je 100 bis 200 Mann je drei Wochen ausgenommen werden, und zwar ohne Parteiuniform. Cs werden Drillichanzüg« getragen. Die Ver­pflegung in den Lagern ist unentgeltlich. Hin- und Rückreise zu den Lagern sind gleichfalls .frei. Sonstige finanzielle Zuschüsse werden nicht 'gewährt. Die Art der Ausbildung erfolgt im wirklichen Geländespiel mit bewußter Ab­kehr von amerikanischen Sportfor- men. Als Lager kommen zum Teil frühere Truppenübungsplätze in Betracht. Heber den Betrag von 1,5 Mill. Mark, die im Etat für die Jugendertüchtigung vorge­sehen sind, stehen keine weiteren Mittel zur Ver­fügung. Cs ist nicht beabsichtigt, irgendeinen Verband, der schon bisher in ähnlicher Weise gearbeitet hat, zum Grundstock für die Aufgaben des Reichskuratoriums zu machen, sondern alle Verbände, die gewillt sind und die Gewähr dafür bieten, entsprechend den Richtlinien für die Jugendertüchtigung zu arbeiten, sollen z u den Aufgaben herangezogen werden, ohne daß ihr Eigenleben in irgendeiner Weise gestört werden soll. Der zum geschäftsführenden Präsidenten des Reichskuratoriums berufene Ge­neral der Infanterie Edwin von Stülp- nagel ist zuletzt KommandeurdesWehr- kreises IV in Dresden gewesen. Cs handelt sich dabei nicht um den General von Stülpnagel, der nach seinem Austritt aus der Reichswehr in die Leitung der Berliner Dörsenzeitung ein­getreten ist.

Französische Hetze.

Paris, 14. Sept. (Sil.) Der Berliner Be­richterstatter desJournal" schreibt zu der durch Verordnung geschaffenen Einrichtung des Reichskuratoriums für Jugenderziehung", daß es sich um eine verkappte militärisch« Ausbildung der Jugend handele. Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die neue Organisation nur dazu geschaffen fei, dem stehenden Heer einen in jeder Beziehung militärisch ausgebildeten Organis­mus zur Seite zu stellen. Es sei sehr wahrschein­lich, daft dieser Organismus di« Reserven für di« von der Reichsregierung beabsichtigte Bürgerwehr liefern werde. In ausländisch diplomatischen Kreisen Berlins sei man der Auf»