Ausgabe 
14.12.1932 Frühausgabe
 
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nr. 201 KvübauSgabL

182. Jahrgang

Mittwoch, H- Vezemder 1952

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Chefredakteur , Dr. Frredr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den An« zeigenteil i.D.TH.Kümmel sämtlich in (Biegen.

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Das Kabinett Hernot gestürzt.

Oie Kammer nimmt mit 402 gegen 187 Stimmen in der Schuldenfrage einen Entwurf der Ausschüsse an, der die Zahlung der Oezernberrate ablehnt. Oie Regierung mit ihrem Vorschlag in die Minderheit verseht.

Oer Vorschlag des Kabinetts.

Frankreich zahlt unter Vorbehalt.

Paris, 13. Dez. (WTB.) Der heule vormit­tag abgehaltene Kabinettsrat Hal folgende Note an die Negierung der Vereinigten Staaten auf­gesetzt, die am Nachmittag dem Plenum der Kammer unterbreitet werden wird:

Die französische Negierung nimmt Kenntins von der Antwort des Staatssekretärs vom 8. Dezem­ber, di« der Negierung der Vereinigten Staaten die Möglichkeit lässt, olle Tatsachen zu prüfen, die den französischen Nevisions- o n t r a g und seine Prüfung durch den Kongress und das amerikanische Volk betreffen. Die fran- zös.sche Negierung ersucht um die sofortige Eröffnung von Verhandlungen zur NevisioneinesSyftems, das fortan un - vereinbar ist mit der rechtlichen und tatsäch­lichen Lage, wie sie geschaffen wird durch das auf Antrag des Präsidenten Hoover eingeführte Moratorium, sowie durch die daraus sich ergebenden Folgerungen, auf Grund deren d i e Reparationszahlungen ausgesetzt wurden. Die französische Regierung wird am 15. Dezember 19,261 Millionen Dol - I a r zahlen. Sie wird verlangen, dass diese Zahlung auf die in den neu abzuschliehenden Abkommen festgesetzten S chuldenbeträge angerechnet w:rd. Sie seht die Negierung der Vereinigten Staaten davon in Kenntnis, dass Frankreich, solange die durch das Moratorium geschaffene Lage beibeholten wird, und falls eine allgemeine Neuregelung der internationalen Schulden nicht erfolgt, tatsächlichundrecht- lich äusser Stande sein wird, künftig die Lasten eines Systems zu tragen, das sich ehrlicher­weise nur rechtfertigen lässt, wenn dadurch auch dieVegleichungderNeparationener- folgt.

Oie Kammer lehnt nb.

Eine stüt mische Sitzung.

Paris, 13. Dez. (WTB.) Die Kammer bie­tet heute das gleiche Bild wie gestern: voll­zähliges Erscheinen der Negie­rung s m i t g l i e d e r und der Abgeord­net e n , vollbesetzte Tribünen, starkes Polizei­ausgebot im Ordnungsdienst um das Gebäude. Als der Präsident die Sitzung eröffnete und dem Ab­geordneten Louis Marin das Wort erteilte la­gerte über der Versammlung bereits fieber- hafteSpannung. Louis Marin fand die ge­eignete Atmosphäre für seine scharfen A n - griffe gegen die Regierung und ge­gen die Vereinigten Staaten vor. Er nannte Herriots gestrige Ausführungen wider­spruchsvoll und verlangte, dass die Folgerungen aus Hvovers Moratoriumsinitiative gezogen wer. den Niemand wolle das gegebene Wort brechen. D e r t r a g s b r ü ch i g sei aber Hoover geworden. Seine Initiative entbinde Frank­reich jeder Verpflichtung. Hoover habe behauptet, das Moratorium würde Deutschlands Lage bes­sern. Das Gegenteil sei aber der Fall, und ganz Europasei mit in denStrudel gezo­gen worden. Der Vaseler Sachverständigenbericht gebe Frankreich Waffen in die Hand, deren man sich aber nicht mehr bedienen könne, wenn man an Amerika zahle. Alles, was man erreicht habe, fei höchstens, dass jetzt in Deutschland eine Militärregierung am Ruder sei. Marin bezeichnete ferner den deutsch-französischen Handelsvertrag als verhängnisvoll für Frankreich und reihte ihn unter die zahlreichen Enttäuschun- gen ein, die Frankreich erlebt habe. Wan müsse eine klare Entscheidung treffen, die laute. Zahlungsverweigerung! Das sei auch taktisch richtig, um zu einem annehmbaren Abkommen mit den Vereinigten Staaten und so­mit zur Erhaltung der Lausanner Abkommen zu gelangen. Eine Drohung Amerikas mit einem Zollkrieg gegen Frankreich wäre gegenstandslos; denn die amerikanischen Zölle seien ohnehin hoch genug.

Nach Marins Rede wurde die Sitzung für eine Stunde bis 17 Uhr (französischer Zeit) ausgesetzt, um den Ausschüssen die Vorbereitung chrer Be­richte zu ermöglichen.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung um 1730 Uljr gab der Generalberlchlersiatter Lamoureux die Entscheidung der vereiniglen Aus- s ch ü s s e für Finanzen und auswärtige Angelegen­heiten bekannt, die sich in der Pause dahin geeinigt hatten, dass die Zahlung der Dezember­rate aufgeschoben werden soll, bis die Re­gierung der vereinigten Staaten sich zu der (Ein­berufung einer Konferenz, aus der das gesamte Schutdenproblem zu regeln wäre, bereit- erklärt habe. Die Kammer könne die Zahlung vom 15. 12. nicht einmal mit Vorbehalten mehr gutheihen.

Die Erklärung Lamoureux' wurde aus säst allen Vänken mit ungeheuerem Beifall aus­genommen. und man beschloss die sofortige Beratung. H e r r i o t gab mit scharfen Wendun- | gen seiner Verwunderung Ausdruck, dass die I beiden Ausschüsse den Vorschlag der 2te» |

gierung, dessen Beratung er sorvece, n i cp t einmal erwähnt hätten. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, M a l v y, teilte daraus mit, dass der Finanzausschuss von dem Antrag der Regierung alle Paragraphen angenommen habe, aber den Passus über die Zah­lung am 15. Dezember abgelehnt habe. Aus diesem Grund sei der neue Text angenommen worden. Mehrere Redner verzichteten darauf auf ihr Wort, damit sofort zur Abstimmung geschritten werden könne. Auch der Kammerpräsi­dent sprach sich für den Schluss der Debatte aus. Rach längeren Ausführungen des Abgeordneten 'Seigert) wurde der Schluss der Generaldebatte angeordnet. Ein Mitglied Der radikalen Kammer­fraktion hat dem von der Regierung eingebrachten Text zur Schuldenfrage als Gegenentwurf zur Entschliessung der Ausschüsse wieder aus­genommen.

Kur; vor der Abstimmung richtete der General­berichterstatter, der radikale Abg. Lamoureux, an herriot die Frage, ob es stimme, daß Ame­rika die englischen Vorbehalte ange­nommen habe. Der Ministerpräsident habe im Laufe seiner Ausführungen darauf hingewiesen. Es war Lamoureux unmöglich, eine Antwort zu er­halten, da der Kammerpräsident ihm das Wort c b f d) n i 11 und der Ministerpräsident ihn dringend ersuchte, nicht auf der Frage zu bestehen.

hierauf wurde der Antrag des Abg. Chauvin, der den Regierungsenlwurf wieder a u f n i tu m t den der Auswärtige Ausschuß und der Finanzausschuß der Kammer in seinem wesent­lichen Punkte, nämlich der Zahlung am 15. Dezem­ber, abgelehnt hatte. von der Kammer, wie bereits gemeldet, mit 402 gegen 187 Stimmen im Plenum abgelehnt. Nach Verkündigung des Er­gebnisses haben Ministerpräsident herriot und sämt­

liche Minister den Sitzungssaal verlassen. Die Sitzung dauert an.

Was nun?

Paris, 14. Dez. (CNB Funkspruch.) Nach einer Sitzung, die mit kurzen Unterbrechungen über 15 Stunden dauerte, hat die französische Kammer i n ein^m Zustand ungewöhnlicher (Er­regung und Verwirrung den Vorschlag Der Regierung, mit Vorbehalt an die Vereinigten Staten zu zahlen, mit 402 gegen 187 Stimmen a b - gelehnt. Das Ergebnis stand seit gestern fest. Ueberraschend ist nur, in welchem Masse die zur Debatte stehende Frage zersetzend auf die Regie rungsparteien, ja sogar a u f _b i e Partei her­riots s e 1 b st, gewirkt hat. Stellt man die Frage: Was nach dem stürz der Regierung herriot?, so weiß niemand eine Antwort, außer der einer nationalen Regierungsbildung unter Hinweis auf einen analogen Zustand, wie der 1926 nach dem Sturz des Franken eingetreten war und der jur Regierung der nationalen Einigung unter Poincar 6 führte. Ader es gibt im Augenblick keinen Poincarö in der französischen Kammer und es dürfte dem Präsidenten der fran­zösischen Republik schwer fallen, eine Persönlichkeit zu finden, die eine Sammlung vornehmen könnte. r)erriot ist nicht wegen einer politischen Frage gestürzt worden, sondern wegen einer nationalen Frage.

Rücktritt der belgischen Regierung.

Brüssel, 13. Dez. (WTB.) Ministerpräsi­dent de Brocqueville teilte im Minister­rat mit, dass er dem König seine Demission überreichen wird. Damit ist das Kabinett zurück­getreten. 3n seiner letzten Sitzung befasste sich das Kabinett mit der am 15. Dezember fälligen Kriegsschuldenzahlung an Amerika und be­schloss einstimmig, die Dezemberrate nicht zu zahlen.

Oer Eindringling von Doorn nach Deutschland abgeschoben.

Mit 15 Zähren Zuchthaus vorbestraft und vermutlich geistesgestört.

Doorn, 13. Dez. (TU.) Heber den Vorfall ist noch ergänzend zu berichten, dass der Verhaftete bereits seit Samstag in Doorn geweilt hatte. Die Nacht zum Sonntag hatte er im Hotel van Harten" verbracht, wo er sich unter dem Namen eines M. von Hilliensklod aus Dormagen eingetragen hatte. Er war im Besitz einer hell­braunen Aktentasche, in der sich vermutlich die Parabcllumpistole befand. Wohin der Mann auch ging, überall nahm er die Aktentasche mit. Am Sonntagnachmittag üb erstieg er zum erstenmal die Mauer der Besitzung Doorn und wurde im Park vom Personal an- gehalten und hinausgesetzt. Am Montagnachmit­tag wurde er zum zweitenmal auf der Be­sitzung angetroffen und der Polizei übergeben. Bei seiner Vernehmung durch die holländische Landjägerei erklärte er, dass er keineswegs die Absicht gehabt habe, einen Anschlag auf den Kaiser zu verüben. Er habe dem Kaiser lediglich persönlich einen Brief überreichen wol­len. Die bei ihm vorgefundene Waffe sollte dazu dienen, sich der Wachhunde zu erwehren und sich nötigenfalls den Zugang »um Kai­ser für den Fall zu erzwingen, dass die Diener­schaft ihn an seinem Vorhaben bindern sollte.

Der Eindringling heisst, wie die Ermittlungen inzwischen ergeben haben, Heinich F u e ck e und wohnt in Neuss a.Rh., Kettlerstrasse 26. Die hol­ländischen Behörden halten Fuecker für g e i st e s- g e st ö r t. Der E.ndringling ist am Dienstag zur Grenze gebracht und dort den deutschen Behörden übergeben worden. Er ist in das Gefängnis des Greiizkommissariats in Em­me r i ch eingeliefert wordeü. Fuecker ist 33 Jahre alt, ledig und Sohn achtbarer Eltern. In jungen Jahren war er H.lssbeamter bei der Reichsbahn. Später war er einmal bei Eisenbahndieb­stählen zwischen Köln und Neuss beteiligt und wurde dann in mehreren Strafen zu ins­gesamt 15 Jahren Zuchthaus ver- urteilt. Lieber die Hälfte der Strafe hat Fuecker verbüsst und wurde vor einigen Mo­naten bis 1935 mit Bewährungsfrist be­gnadigt. Vor der letzten Verurteilung war er V/a in der Irrenanstalt Dülkey zur Untersuchung. Bei Festnahmen ist er mehr­fach entsprungen und war immer schwer bewaffnet. Nach Ansicht der Polizei kann er wohl kaum einen Anschlag beabsichtigt haben. Es handelt sich vielmehr um einen Simulanten mit grossem Geltungsbedürfnis.

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Um die Sozial - Aotverordnung.

Der Haustzaltsausschutz beschließt Aus­hebung der Notvct ordn ing übe» dieKiirzung der Sozialleiftungen.

Berlin, 13. Dez. > VDZ.j Der Haushaltsaus­schuss des Reichstages lieh sich über die Verhand­lungen des Unterausschusses wegen Aufhe­bung der lohnpolitischen Derord- nung vom 5. September Bericht erstatten. Im Unterausschuss hat die ReichsrLgierung durch den Neichsarbeitsminister erklären lassen, dass sie die Verordnung vom 5. September m i t einer gewissen Uebergangsrege- 1 ung aufheben wolle, so dass die Tarif­löhne Wied e^hcrge stellt werden. Eine generelle Ablaussfrist werde bis zuin 31. Dezem­ber 1932 vorgesehen. Diese Frist soll für Betriebe, die nachweislich noch Aufträge auszu­führen haben, die aus Grund der ge­kürzten Lohnsätze hereingenommen wurden, und denen nachweislich bei sofortiger Aufhebung der Verordnung ein Schaden ent­stehen würde, auf Antrag vom Schlichter his 31. Januar 1933 verlängert werden können. Ausserdem habe die Reichsregierung die Absicht, die inzwischen ergangenen Aussührungsverord- nungen äusser Kraft zu setzen. Der Ausschuss nahm diese Mitteilung zur Kenntnis.

Der Ausschuss beschäftigte sich dann mit den Anträgen, die eine Milderung oder Aufhebung der Notverordnung vom 14. Juni verlangen. Zu Beginn der Aussprache bat Reichsarbeits­minister Syrup, bei den Anträgen über die Aufhebung der Notverordnung vom 14. Juni daran zu denken, dass der finanzielle Be­stand der sozialpolitischen Einrich- 'tungen von dieser Verordnung abhänge.

Abg. Karsten (Soz.) begründete den sozial­demokratischen Antrag, die Notverordnung vom 14. Juni außer Kraft zu setzen. Er verwies auf die trostlose Lage, in der sich die Erwerbslosen befänden.

Lchg. Dr. Schmidt- Eichwalde (Dntl.) bean­tragte, die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die sozialen Härten der Notverordnun­gen, insbesondere vom 9. Dezember 1931 und vom 14. Juni 1932, beseitigt werden. Die Notverordnungen, die von der Regierung Brü­ning erlassen worden seien, gäben der 3uni=» Verordnung an sozialen Härten nichts nach.

Abg. Reinhardt (NS.) erklärte, die Juni- Notverordnung übertreffe an sozialer Ungerechtig­keit und Brutalität alles bisher Dagewesene. Die Küijung der Arbeitslosenunterstützung und der Sozialleistungen sowie die Bestimmungen über die Zeitliche Begrenzung des Anspruchs auf Unter­stützung, die Verschlechterung der Reichsversorgung und die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe, die Beseiti­gung der Freigrenze bei der Umsatzsteuer und die Salzsteuer müßten unbedingt fallen.

Ministerialdirektor IB e i g e r f vom Reichsor- beitsminiskerium wies auf die finanzielle Tragweite der Notverordnung vom 14.3uni für die verschiedenen Zweige der Arbeitslosenhilfe hin. 3m Frühsommer d. 3. bestand in der gesam­ten Arbeitslosenhilfe ein Defizit von rund 900 Millionen Mark. Dieses Defizit ist durch die Verordnung vom 14. 3tnii, und zwar durch Einsparungen und Erhöhung der Einnahmen ausgeglichen worden. Wenn die vorliegenden Anträge auf Aufhebung der Notverordnung ange­nommen würden, so würde sich wiederum ein Defizit von 80 Millionen Mark im Monat ergeben. Die geordnete Unterstützung der Arbeitslosen wäre also nicht mehr gesichert.

Die gegenwärtigen Sätze lägen zweifellos a n der unteren Grenze d e s sozial Ver­tretbaren und müßten erhöht werden, sobald die wirtschaftliche Lage es irgendwie gestatte. Eben­so könne die Organisation der Arbeitslosenhille, wie sie jetzt sei, nicht befriedigen. Zweifellos werde die Reichsregierung sich um Veränderungen und Mil­derungen bemühen.

Ministerialdirektor Krohn vom Reichsarbeits­ministerium erklärte, die Beiträge der Invali­denversicherung seien von 90 Millionen mo­natlich im Jahre 1929 bis auf rund 53 Millionen monatlich im Jahre 1932 zurückgegangen. Im Jahre 1931 habe sich bereits ein Fehlbetrag von 188 Millionen ergeben. Dieser Fehlbe­trag märe in den folgenden Jahren ohne die Not­verordnung so hoch geworden, daß das gesamte realisierbare Vermögen zu einer Dek- fung nicht mehr ausgereicht hätte Tran d«r Auswirkungen der Notverordnung müsse man im Jahre 1933 noch mit einem Fehlbetrag von 125 Millionen bei der Invalidenversicherung rech­nen. Die A n g e ft e 111 e n ve r s i ch e r u n q habe zwar zurzeit noch erhebliche Ueberichüsse Da ie aber nicht oersicherungstechnisch vollständig gesichert sei, sei auch hier eine Kürzung der Leistungen nm-. wendig. In der Unfallversicherung stiegen die Umlagebeitragssätze infolge des Rückgangs der Lohnfummen stark an. Im Kohlenbergbau habe der