Nr.216 SvüharrSgabe
182. Zahrgang
Mittwoch, U. September 1952
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Mtzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Dr. Friedr. Wilh. Lange. DerantwoNlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filler, sämtlich in Gießen.
OerKonfliktzwischenReichsregierung un-Parlament
Oer Lleberwachungsausschuß des Reichstags wirst dem Reichskanzler wegen Nichterscheinens vor dem Ausschuß Bruch der Verfassung vor.
Eine Erklärung des Reichskabinetts.
Ter Ausschuß soll die Ungültigkeit der Abstimmungen anerkennen.
Berlin, 13. Sept. (DDZ.) Der Reichstags- ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung trat unter dem Vorsitz des Abgeordneten Lobe zusammen. Die Beteiligung der Parteien war außerordentlich stark. Auch Reichstagspräsident Göring nahm an der Sitzung teil. Ebenso waren die Länder durch zahlreiche Gesandten vertreten. Von der Reichs- regierung war zunächst nur Ministerialdirektor Gottheiner vom Reichsinnenministerium erschienen. Dieser gab zu Beginn der Sitzung eine Erklärung ab, in der es heißt: Die Reichsregierung hält daran fest, daß das Vorgehen des Reichstagspräsidenten in der gestrigen Sitzung des Reichstages mit der Verfassung und mit der Geschäftsordnung des Reichstages nicht vereinbar ist. Rach Artikel 33 Absatz 3 der Reichsverfassung haben die Vertreter der Reichsregierung das verfassungsmäßige Recht, auch außerhalb der Tagesordnung, d. h. auch nach Schluß der Debatte und zu jedem beliebigen Gegenstände das Wort zu ergreifen. Entgegen dieser Bestimmung hat der Reichs- tagspräsident trotz wiederholter Wortmeldung dent Reichskanzler das Wort nicht erteilt, obwohl eine Abstimmung noch nicht begonnen hatte. Cs steht fest, daß nach der Wortmeldung des Reichstanzlers ein Antrag auf namentliche Abstimmung aus dem Hause gestellt wurde. Wenn der Reichstagspräsident nach der Wortmeldung des Reichskanzlers noch einen Beschluß auf namentliche Abstimmung herbeiführte, so ergibt sich daraus mit völliger Klarheit, daß die Abstimmung bei der Wortmeldung des Reichskanzlers noch nicht begonnen hatte und daß der Präsident selber die Abstimmung noch nicht als begonnen ansah. Damit steht fest, daß dem Reichskanzler geschäftsordnungs» und verfassungswidrig das Wort versagt worden ist. Infolge dieses Verhaltens des Reichstagspräsidenten war der Reichskanzler genötigt, die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten, die die Auflösung des Reichstages verfügte, in der Weise dem Reichstage zu übermitteln, daß er sofort nach der wiederholten Ablehnung der Worterteilung die Urkunde dem Reichstagspräsidenten übergab. Mit der Tleberqabe der Urkunde trat die Auflösung in Töirk- samkeit. Jede weitere Tätigkeit der noch versammelten Abgeordneten entbehrte damit der verfassungsrechtlichen Grundlage. Beschlüsse des Reichstages kür die Aufhebung der Rotverordnung vom 4. September d. 3. und über die Entziehung des Vertrauens liegen daher nicht vor. Ungeachtet dieser klaren Rechtslage hat der Präsident des Reichstages an den Reichskanzler in den gestrigen Abendstunden folgendes Schreiben gerichtet:
Der Reichstag hat in feiner Sitzung oom 12. September 1932 auf Grund der Anträge Torg- ler und Genossen mit 512 bei 559 abgegebenen Stimmen beschlossen:
1. Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 ist mit sofortiger Wirkung aufzuhebeet.
2. Die Verordnung der Reichsregierung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit oom 5. September 1932 ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
3. Der Reichstag entzieht der Reichsregierung von Papen das vertrauen.
Aus diesem Schreiben in Verbindung mit den Erklärungen, die er gestern abend gegeben hat, ergibt sich, daß der Reichstagspräsident die Auflösung des Reichstags nicht anerkennt. Mit dieser Stellungnahme des Reichstagspräsidenten stehl die Einberufung des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung im Widerspruch. Die Reichsregierung ist jederzeit bereit, mit dem nach Artikel 35 der Reichsoerfassung gestellten Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung zu verhandeln. Sie muß es jedoch a b l e h n e n , in solche Verhandlungen einzutreten, ehe nicht der Reichstagspräsident sein Schreiben vom 12. September 1932 zurückgezogen hat. — Nach Abgabe dieser Erklärung verlies Ministerialdirek- tor Gottheiner die Sitzung.
Weitere Verhandlungen ohne Regierungsvertreter. Etn Brief an den Reichspräsidenten
Reichstagspräsident (Boring erklärte, er müsse anerkennen, daß die Reichs- tagsauflöf ung rechtsgültig sei, da auch ein gestürzter Reichskanzler ein Auflösungsdekret gegenseitigen könne, solange er das vertrauen des Reichspräsidenten habe. Dagegen müsse er auf seinem Standpunkt beharren, daß
die Abstimmungen rechtsgültig feien, da sie bereits begonnen hatten, als der Reichskanzler sich zum Wort gemeldet hatte. Allerdings habe er auch formal juristisch lebhafte Bedenken, ob die Begründung, die für die Auflösung gegeben worden sei, mit dem Geist und
dem Sinn der Verfassung Übereinstimme.
Abg. Berndt (Sn.) erklärte, daß er sich voll auf den Boden der Ausführungen des Regierungsvertreters stelle. Die Reichsregierung sei zu ihrem Verhalten vollständig berechtigt. Auf einen Zuruf von feiten der Rationalsozialisten und des Zentrums, warum denn dann die Deutschnationalen sich an der Abstimmung beteiligt hätten, erklärte der Redner, das sei geschehen, um den Mehrheitsparteien nicht die Freude zu machen, auf einen einstimmigen Beschluß des Reichstages Hinweisen zu können in einer Sache und in einer Situation, die hinsichtlich ihres Ernstes überhaupt nicht -übertroffen werden könne und die wahrlich mehr Verantwortungsgefühl verlangt hätte, als es gestern der Reichstagspräsident und die Reichstagsmehrheit bewiesen hätten.
Abg. W e g m a n n (Zentr.) erklärte, die Regierung dürfe unter keinen Umständen ihr Erscheinen von Bedingungen abhängig machen
Bei den Ausführungen des deutschnationalen Abgeordneten Schmidt- Hannover, der nachdrücklich die Beweisführung des Reichstagspräsidenten bestritt, kam es zu erregten Auseinandersetzungen zwischen den deutschnationalen und nationalsozialistischen Ausschußmitgliedern.
Es wurde gegen die beiden deutschnationalen Stimmen beschlossen, die Anwesenheit des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers zu verlangen. Rach Wiederaufnahme der Sitzung teilte der Vorsitzende L ö b e mit, daß die Reichsregierung nach einer Erklärung des Staatssekretärs Dr. Planck auch weiter auf dem Rechts standpunkt beharre, der in der Erklärung des Ministerialrats Gottheiner zum Ausdruck komme.
Nach längerer Aussprache nahm der Ausschuß folgende Entschließung an:
„Der Ausschuß Hal gemäß Artikel 33 der Reichsverfassung die Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichsministers des Innern zu feiner heutigen Sitzung verlangt. Der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsminister des Innern haben ihr Erscheinen von Bedingungen abhängig gemacht. Das ist nach dem klaren Wortlaut des Artikels 33 der Reichsoerfassung nicht zulässig. Die Reichsregierung hat diese Rechtsauffassung auch aner
kannt durch ihr verhalten im Juni vor dem damaligen lleberwachungsausschuß. Der Ausschuß stellt fest, daß sich der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsminister des Innern durch ihre Handlungsweise eines offenen Bruches der Reichsoerfaffung schuldig gemacht haben. Er erwartet, daß der Herr Reichspräsident als der berufene Hüter der Verfassung den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichsminister des Innern zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten unverzüglich antjält.“
Die Annahme der Entschließung erfolgte gegen die Stimmen der Deutschnationalen. Den letzten Satz lehnten unter allgemeiner Heiterkeit auch die Kommunisten ab. Rach längeren, teilweise juristischen Ausführungen verschiedener Redner wurde ein Antrag Frank (RS.) angenommen, worin der Ausschuß feststellt, daß die Montagsabstimmungen über die Aushebung der Rotverordnun-
und die Entziehung des Vertrauens gegenüber Reichskabinett Papen verfassungsmä-
h i g waren.
Weiter wurden zwei Anträge Wegmann (Ztr.) angenommen, die lauten:
1. Die am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstags verstößt gegen Artikel 25 Absatz 1 der Reichsoerfassung, weil die in dem Auflösungsdekret angenommene Gefahr, der Reichstag könnte die Aufhebung bestimmter Rotoerordnungen verlangen, keinen konkreten Anlaß darstellt, wie er in Artikel 25 Absatz 1 der Reichsverfajsung gefordert wird.
2. Die am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstags verstößt gegen Artikel 48, Absatz 3, Sah 2 der Reichsverfassung, weit sie das wichtigste verfassungsmäßige Recht des Reichstags, die Aufhebung von Rotoerordnungen zu verlangen, verletzt und eine Wiederholung der Auflösung dieses Recht des Reichstags beseitigen würde.
Beide Anträge wurden gegen die Stimmen der Deutschnationalen angenommen. 3m weiteren Verlauf der Sitzung wurde dann noch ein Antrag Frank (RS.) angenommen, wonach der Ausschuß die Reichsregierung ersucht, denWahltermin für die Wahlen zum neuen Reichstag unverzüglich bekanntzugeben. Der Ausschuß stellte es in das Ermessen des Vorsitzenden, wann eine weitere Sitzung stattfinden soll.
Ein Briefwechsel zwischen Göring und dem Reichspräsidenten. Oer Reichstagspräsident verlangt Aufhebung der Notverordnungen und Abberufung des Kabinetts von Papen.
Berlin, 13. Sept. (TU.) Zwischen dem Reichstagspräsidenten Göring und dem Reichspräsidenten v. Hindenburg hat am Dienstag ein Briefwechsel stattgefunden. Reichstagspräsident Göring hat im Sinne der Entschließung des Reichstagsausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung an den Reichspräsidenten einen Brief gerichtet und darin den Reichskanzler und den Reichsinnenminister des offenen Bruchs der Verfassung beschuldigt. Er verlangt von dem Reichspräsidenten als den berufenen Hüter der Verfassung die Anweisung, daß der Reichskanler und der Reichsinnenminister unverzüglich vor dem Ausschuß erscheinen.
Der Reichspräsident hat hierauf wie folgt geantwortet:
„Den in Ihrem Schreiben oom heutigen Tage gegen den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichsminister des Innern erhobenen Vorwurf des verfaffungsbruches weife ich mit Entschiedenheit zurück. Die Fragen, mit denen sich heute der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung besaht hat, wären nie entstanden, wenn Sie, wie es die Reichsoerfassung vorschreibt, dem Herrn Reichskanler das Wort zur Verlesung meiner Auflösungsverordnung erteilt oder zumindesten sogleich nach Zustellung dieser Verordnung die Sitzung des Reichstages geschlossen hätten. Sobald Sie, Herr Reichstagspräsident, und der Ausschuß diese unanfechtbare Rechtslage ausdrücklich anerkennen, wird, wie die Rcichsregierung bereits erklärt hat, einem Erscheinen des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichsministers des Innern vor dem Ausschuß nichts mehr im Wege stehen.
ge;.: o. h i n b e n b u r g.“ Reichstagspräsident Göring hat darauf an den Reichspräsidenten einen zweiten Brief gerichtet.
..Hochzuverehrender Herr Reichspräsident! Ew. Exzellenz! Als Präsident des Reichstages beehre ich mich, ergebens! mitzuteilen, daß der Reichstag in seiner Sitzung vom 12. September 1932 im Wege namentlicher Abstimmung beschlossen hat, die von der Regierung Papen gegen- gezeichnete Notverordnung vom 4. und 5. September 1932 des Herrn Reichspräsidenten nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 außertraftsetzen zu lassen und ein diesbezügliches Verlangen an Sie, Herr Reichspräsident, zu stellen. Des weiteren hat der Reichstag gleichfalls im Wege namentlicher Abstimmung in demselben Abstimmungsakt nach Ar- titel 54 der Reichsoerfassung der Regierung Pap en das Vertrau en entzogen. Die Abstimmung wurde mit 512 Stimmen Mehrheit von insgesamt 559 gültigen Stimmen gegenüber 42 Nein-Stimmen und bei fünf Stimmenthaltungen beschlossen. Der Regierung Papen wurde also mit einer überwältigenden bisher noch nie dagewesenen Mehrheit das Vertrauen des deutschen Volkes entzogen.
Der Reichstag gibt feiner Erwartung hiermit Ausdruck, daß Sie, Herr Reichspräsident, entsprechend den Vorschriften der Reichsoerfassung die von der Abstimmung des Reichstages getroffene Rotverordnung unverzüglich auherkraftfehen werden. Die selbstverständliche Folge der Annahme des Mißtrauensvotums wird der Rücktritt der Regierung papen fein, da einer Regierung, die zu 95 o. h. das deutsche Volk gegen sich hat, weder weiter die Politik im Innern bestimmen noch Deutschland in der jetzigen schwierigen Lage dem Ausland gegenüber vertreten kann. Rach beiden Seiten hin fehlt der Regierung papen jegliche Legitimation des deutschen Volkes. Besonders im Hinblick auf die derzeit schwebenden Verhandlungen mit dem Ausland würde eine Regierung, die saft von dem gefangen deutschen Volke
durch schärfstes Mißtrauen abgelchnt wird, eine unmögliche Verhandlung s- b a f 16 besitzen. Dem deutschen Volke muß daraus schwere Schädigung erwachsend
Göring gibt bann eine Schilderung des Sitzungsverlaufs, wobei er erklärt, daß der Reichskanzler nach seinen Worten „Die Abstimmung hat begonnen" auf* stand und feinen Arm erhob, jedoch ihm noch keine Wortmeldung mitteilte. Auf den Zuruf: „namentliche Abstimmung!", der im gleichen Augenblick erfolgte, habe er, Göring, betont, daß die Abstimmung selbstverständlich namentlich fei. „3ch stelle auch Exz. gegenüber ausdrücklich fest (vergleiche amtliches Stenogramm), daß ich hereits den Beginn der Abstimmung erklärt hatte, als der Herr Reichs- kanzler den ersten Versuch machte, sich zum Wort zu melden. Bisher sind noch niemals und in keinem Parlament der Welt während einer Abstimmung Wortmeldungen erteilt worden." Fest stehe demnach,
1. daß der Abstimmungsakt vor der Auflösung des Reichstags stattgefunden habe;
2. daß das Ergebnis dieser Abstimmung zu Recht bestehe;
3. daß nach der Reichsoerfaffung die betreffenden Rotoerordnungen außer Kraft zu sehen seien;
4. daß die Regierung papen mit einer vernichtenden Mehrheit vom deutschen Volke durch seine erwählte Vertretung gestürzt worden sei.
Göring vertritt weiter den Standpunkt, daß formal der Reichstag im Augenblick nach der Abstimmung aufgelöst worden sei. Gegen die Begründung der Auflösungsorder erhebt er jedoch als Präsident der deutschen Volksvertretung Verwahrung. Tatsächlich sei der neue Reichstag genau, wie sein Vorgänger aus dem gleichen Grunde aufgelöst worden, nämlich, fbeil die Regierung Papen wiederum kein Vertrauen gefunden hätte. Der Reichskanzler habe bei seinem Eintritt in den Reichstag ostentativ und in einer für den Reichstag verletzenden Form mit der roten Mappe gegen die Diplvmatenloge hinaufge- winkt. Die Aushebung einer Notverordnung gehöre zu den verfassungsmäßigen Rechten des Reichstages."
„3ch darf Eie versichern, hochverehrter Herr Reichspräsident, daß das deutsche Volk sich zur Zeit in einem Zustand namenloser TInruhe und Empörung befindet, weil dieses Volk empfindet, daß seine in der Verfassung niedergelegten Grundrechte in Gefahr sind. Das Volk kann und wird es nicht verstehen, daß es weiterhin regiert werden soll von einer Anzahl von Männern, der soeben durch dcn Reichstag bestätigt wurde, daß sie sich auf keinerlei Vertrauen des Volkes berufen können. So wertvoll die Autorität Ew. Exzellenz sein mag, so darf nicht übersehen werden, daß das Vertrauen des Reichspräsidenten zur ic- weiligen Regierung seine Ergänzung finden muß in dem Vertrauen des deutschen Volkes." Er, der Reichstagspräsident, dürfe daher der berechtigten Hoffnung Ausdruck verleihen, daß der Reichspräsident der Regierung ebenfalls fein Vertrauen entziehe.
Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung habe ich die Ehre zu sein Ew. Exzellenz ergebenster
gez.: Göring, Reichstagspräsident.
Ein Aufruf Hugenbergs.
Berlin, 13. Sept. (TLl. Funkspruch.) Hugen- berg hat im Namen der Deutschnationalen Dvlkspartei einen Aufruf erlassen, in dem es heißt:
„Der 5. Wahlkampf dieses 3ahres scheint bevorzustehen. Die Deutschnationale Volkspartei ist für diesen Kampf bereit. Wir rufen alle nationalen Deutschen in Stadt und Land auf, die mit uns für die Befreiung von den Fesseln von Versailles, für Wehrsreiheit, für Brot und Arbeit, für christlich-deutsche Kultur und für die Zukunft unserer Kinder kämpfen. 3hnen allen sind unsere Tore weit geöffnet. Wir wenden uns auch an unsere alten Bundesgenossen in* nerhalb der NSDAP; den Poungplan haben wir zusammen leidenschaftlich bekämpft. Gegen die Schwarzen und gegen die Roten ging es, gegen das System Brüning haben wir Schwüre ausgetauscht. Wir blieben uns treu. Wir haben uns nie mit einem von denen zusammengetan, oder ihn als Teil einer „nationalen Reichstagsmehrheit" begrüßt, die £ u de n Trägern des gemeinsam bekämpften alten Systems gehörten. Es ist eine unbegreifliche Verirrung, wenn die Nationalsozialistische Fraktion nicht nur die Hilfe des Zentrums, sondern sogar der Sozialdemokraten und Kommunisten und die Waffen des Parlamentarismus gegen das heutige Kabinett in Anspruch nimmt. Zu den Waffen, mit denen die Nationalsozialisten diesen blinden und wunderlichen Kampf führen, gehören viele alte marxistische Schlagworte, darunter das Wort „Reaktion". 3ft Reaktion die Reinigung des preußischen Staates? 3ft Kampf für Wehrfreiheit Reaktion? 3ft Arbeitsbeschaffung Reaktion? Reaktion ist heute die Herrschaft der Parteien und der Bonzen. So lange das System von Weimar besteht, müssen wir Partei fein. Aber in dem Maße, in dem das Morgenrot eines organischen Dolksstaates auffteigt, fühlen wir uns als die Träger der künftigen Volksgemeinschaft.


