Ausgabe 
14.9.1932 Frühausgabe
 
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Nr.216 SvüharrSgabe

182. Zahrgang

Mittwoch, U. September 1952

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Mtzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. DerantwoNlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filler, sämtlich in Gießen.

OerKonfliktzwischenReichsregierung un-Parlament

Oer Lleberwachungsausschuß des Reichstags wirst dem Reichskanzler wegen Nichterscheinens vor dem Ausschuß Bruch der Verfassung vor.

Eine Erklärung des Reichskabinetts.

Ter Ausschuß soll die Ungültigkeit der Ab­stimmungen anerkennen.

Berlin, 13. Sept. (DDZ.) Der Reichstags- ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volks­vertretung trat unter dem Vorsitz des Ab­geordneten Lobe zusammen. Die Beteiligung der Parteien war außerordentlich stark. Auch Reichstagspräsident Göring nahm an der Sitzung teil. Ebenso waren die Länder durch zahlreiche Gesandten vertreten. Von der Reichs- regierung war zunächst nur Ministerialdirek­tor Gottheiner vom Reichsinnenministerium erschienen. Dieser gab zu Beginn der Sitzung eine Erklärung ab, in der es heißt: Die Reichs­regierung hält daran fest, daß das Vorgehen des Reichstagspräsidenten in der gestrigen Sitzung des Reichstages mit der Verfassung und mit der Geschäftsordnung des Reichstages nicht ver­einbar ist. Rach Artikel 33 Absatz 3 der Reichsverfassung haben die Vertreter der Reichs­regierung das verfassungsmäßige Recht, auch außerhalb der Tagesordnung, d. h. auch nach Schluß der Debatte und zu jedem be­liebigen Gegenstände das Wort zu ergrei­fen. Entgegen dieser Bestimmung hat der Reichs- tagspräsident trotz wiederholter Wortmeldung dent Reichskanzler das Wort nicht erteilt, obwohl eine Abstimmung noch nicht be­gonnen hatte. Cs steht fest, daß nach der Wort­meldung des Reichstanzlers ein Antrag auf namentliche Abstimmung aus dem Hause gestellt wurde. Wenn der Reichstagspräsident nach der Wortmeldung des Reichs­kanzlers noch einen Beschluß auf namentliche Abstimmung herbeiführte, so ergibt sich daraus mit völliger Klarheit, daß die Abstimmung bei der Wortmeldung des Reichskanzlers noch nicht begonnen hatte und daß der Präsident selber die Abstimmung noch nicht als begonnen ansah. Damit steht fest, daß dem Reichskanzler geschäftsordnungs» und verfassungs­widrig das Wort versagt worden ist. Infolge dieses Verhaltens des Reichstagspräsi­denten war der Reichskanzler genötigt, die Ver­ordnung des Herrn Reichspräsidenten, die die Auflösung des Reichstages verfügte, in der Weise dem Reichstage zu übermitteln, daß er sofort nach der wiederholten Ablehnung der Wort­erteilung die Urkunde dem Reichstags­präsidenten übergab. Mit der Tleberqabe der Urkunde trat die Auflösung in Töirk- samkeit. Jede weitere Tätigkeit der noch ver­sammelten Abgeordneten entbehrte damit der verfassungsrechtlichen Grundlage. Beschlüsse des Reichstages kür die Aufhebung der Rotverord­nung vom 4. September d. 3. und über die Ent­ziehung des Vertrauens liegen daher nicht vor. Ungeachtet dieser klaren Rechtslage hat der Präsident des Reichstages an den Reichskanzler in den gestrigen Abendstunden fol­gendes Schreiben gerichtet:

Der Reichstag hat in feiner Sitzung oom 12. September 1932 auf Grund der Anträge Torg- ler und Genossen mit 512 bei 559 abgegebenen Stimmen beschlossen:

1. Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 ist mit sofortiger Wirkung aufzuhebeet.

2. Die Verordnung der Reichsregierung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeits­gelegenheit oom 5. September 1932 ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

3. Der Reichstag entzieht der Reichs­regierung von Papen das ver­trauen.

Aus diesem Schreiben in Verbindung mit den Er­klärungen, die er gestern abend gegeben hat, ergibt sich, daß der Reichstagspräsident die Auflösung des Reichstags nicht anerkennt. Mit dieser Stellung­nahme des Reichstagspräsidenten stehl die Einbe­rufung des Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung im Widerspruch. Die Reichs­regierung ist jederzeit bereit, mit dem nach Artikel 35 der Reichsoerfassung gestellten Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung zu verhandeln. Sie muß es jedoch a b l e h n e n , in solche Verhandlungen einzutreten, ehe nicht der Reichstagspräsident sein Schreiben vom 12. Septem­ber 1932 zurückgezogen hat. Nach Abgabe dieser Erklärung verlies Ministerialdirek- tor Gottheiner die Sitzung.

Weitere Verhandlungen ohne Regierungsvertreter. Etn Brief an den Reichspräsidenten

Reichstagspräsident (Boring erklärte, er müsse anerkennen, daß die Reichs- tagsauflöf ung rechtsgültig sei, da auch ein gestürzter Reichskanzler ein Auflösungs­dekret gegenseitigen könne, solange er das ver­trauen des Reichspräsidenten habe. Dagegen müsse er auf seinem Standpunkt beharren, daß

die Abstimmungen rechtsgültig feien, da sie bereits begonnen hatten, als der Reichskanzler sich zum Wort gemeldet hatte. Allerdings habe er auch formal juristisch lebhafte Bedenken, ob die Begründung, die für die Auf­lösung gegeben worden sei, mit dem Geist und

dem Sinn der Verfassung Übereinstimme.

Abg. Berndt (Sn.) erklärte, daß er sich voll auf den Boden der Ausführungen des Regie­rungsvertreters stelle. Die Reichsregierung sei zu ihrem Verhalten vollständig be­rechtigt. Auf einen Zuruf von feiten der Rationalsozialisten und des Zentrums, warum denn dann die Deutschnationalen sich an der Abstimmung beteiligt hätten, erklärte der Redner, das sei geschehen, um den Mehrheits­parteien nicht die Freude zu machen, auf einen einstimmigen Beschluß des Reichstages Hin­weisen zu können in einer Sache und in einer Situation, die hinsichtlich ihres Ernstes überhaupt nicht -übertroffen werden könne und die wahrlich mehr Verantwortungsgefühl ver­langt hätte, als es gestern der Reichstagspräsi­dent und die Reichstagsmehrheit bewiesen hätten.

Abg. W e g m a n n (Zentr.) erklärte, die Regie­rung dürfe unter keinen Umständen ihr Erscheinen von Bedingungen abhängig machen

Bei den Ausführungen des deutschnationalen Abgeordneten Schmidt- Hannover, der nach­drücklich die Beweisführung des Reichstagspräsi­denten bestritt, kam es zu erregten Auseinander­setzungen zwischen den deutschnationalen und na­tionalsozialistischen Ausschußmitgliedern.

Es wurde gegen die beiden deutsch­nationalen Stimmen beschlossen, die Anwesenheit des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers zu ver­langen. Rach Wiederaufnahme der Sitzung teilte der Vorsitzende L ö b e mit, daß die Reichsregie­rung nach einer Erklärung des Staatssekretärs Dr. Planck auch weiter auf dem Rechts stand­punkt beharre, der in der Erklärung des Mi­nisterialrats Gottheiner zum Ausdruck komme.

Nach längerer Aussprache nahm der Ausschuß folgende Entschließung an:

Der Ausschuß Hal gemäß Artikel 33 der Reichs­verfassung die Anwesenheit des Herrn Reichs­kanzlers und des Herrn Reichsministers des In­nern zu feiner heutigen Sitzung verlangt. Der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsminister des Innern haben ihr Erscheinen von Be­dingungen abhängig gemacht. Das ist nach dem klaren Wortlaut des Artikels 33 der Reichsoerfassung nicht zulässig. Die Reichs­regierung hat diese Rechtsauffassung auch aner­

kannt durch ihr verhalten im Juni vor dem damaligen lleberwachungsausschuß. Der Ausschuß stellt fest, daß sich der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsminister des Innern durch ihre Hand­lungsweise eines offenen Bruches der Reichsoerfaffung schuldig gemacht haben. Er erwartet, daß der Herr Reichsprä­sident als der berufene Hüter der Verfassung den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichs­minister des Innern zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten unver­züglich antjält.

Die Annahme der Entschließung erfolgte gegen die Stimmen der Deutschnationalen. Den letzten Satz lehnten unter allgemeiner Heiterkeit auch die Kommunisten ab. Rach längeren, teilweise juristi­schen Ausführungen verschiedener Redner wurde ein Antrag Frank (RS.) angenommen, worin der Ausschuß feststellt, daß die Montagsabstim­mungen über die Aushebung der Rotverordnun-

und die Entziehung des Vertrauens gegenüber Reichskabinett Papen verfassungsmä-

h i g waren.

Weiter wurden zwei Anträge Wegmann (Ztr.) angenommen, die lauten:

1. Die am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstags verstößt gegen Artikel 25 Absatz 1 der Reichsoerfassung, weil die in dem Auflösungsdekret angenom­mene Gefahr, der Reichstag könnte die Auf­hebung bestimmter Rotoerordnungen verlan­gen, keinen konkreten Anlaß dar­stellt, wie er in Artikel 25 Absatz 1 der Reichsverfajsung gefordert wird.

2. Die am 12. September 1932 ausgesprochene Auflösung des Reichstags verstößt gegen Ar­tikel 48, Absatz 3, Sah 2 der Reichsverfassung, weit sie das wichtigste verfassungs­mäßige Recht des Reichstags, die Aufhebung von Rotoerordnungen zu verlan­gen, verletzt und eine Wiederholung der Auflösung dieses Recht des Reichstags beseitigen würde.

Beide Anträge wurden gegen die Stimmen der Deutschnationalen angenommen. 3m weiteren Verlauf der Sitzung wurde dann noch ein Antrag Frank (RS.) angenommen, wonach der Ausschuß die Reichsregierung ersucht, denWahltermin für die Wahlen zum neuen Reichs­tag unverzüglich bekanntzugeben. Der Ausschuß stellte es in das Ermessen des Vor­sitzenden, wann eine weitere Sitzung stattfinden soll.

Ein Briefwechsel zwischen Göring und dem Reichspräsidenten. Oer Reichstagspräsident verlangt Aufhebung der Notverordnungen und Abberufung des Kabinetts von Papen.

Berlin, 13. Sept. (TU.) Zwischen dem Reichs­tagspräsidenten Göring und dem Reichsprä­sidenten v. Hindenburg hat am Dienstag ein Briefwechsel stattgefunden. Reichstags­präsident Göring hat im Sinne der Entschließung des Reichstagsausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung an den Reichspräsidenten einen Brief gerichtet und darin den Reichskanzler und den Reichsinnenminister des offenen Bruchs der Ver­fassung beschuldigt. Er verlangt von dem Reichs­präsidenten als den berufenen Hüter der Verfassung die Anweisung, daß der Reichskanler und der Reichsinnenminister unverzüglich vor dem Ausschuß erscheinen.

Der Reichspräsident hat hierauf wie folgt geantwortet:

Den in Ihrem Schreiben oom heutigen Tage gegen den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichsminister des Innern erhobenen Vorwurf des verfaffungsbruches weife ich mit Ent­schiedenheit zurück. Die Fragen, mit denen sich heute der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung besaht hat, wären nie entstanden, wenn Sie, wie es die Reichsoerfassung vorschreibt, dem Herrn Reichskanler das Wort zur Verlesung meiner Auflösungsver­ordnung erteilt oder zumindesten sogleich nach Zustellung dieser Verordnung die Sit­zung des Reichstages geschlossen hätten. Sobald Sie, Herr Reichstagspräsident, und der Ausschuß diese unanfechtbare Rechts­lage ausdrücklich anerkennen, wird, wie die Rcichsregierung bereits erklärt hat, einem Erscheinen des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichsministers des Innern vor dem Ausschuß nichts mehr im Wege stehen.

ge;.: o. h i n b e n b u r g. Reichstagspräsident Göring hat darauf an den Reichspräsidenten einen zweiten Brief ge­richtet.

..Hochzuverehrender Herr Reichspräsi­dent! Ew. Exzellenz! Als Präsident des Reichs­tages beehre ich mich, ergebens! mitzuteilen, daß der Reichstag in seiner Sitzung vom 12. Sep­tember 1932 im Wege namentlicher Abstimmung be­schlossen hat, die von der Regierung Papen gegen- gezeichnete Notverordnung vom 4. und 5. September 1932 des Herrn Reichspräsidenten nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 2 außertraftsetzen zu lassen und ein diesbezügliches Verlangen an Sie, Herr Reichspräsident, zu stellen. Des weiteren hat der Reichstag gleichfalls im Wege namentlicher Ab­stimmung in demselben Abstimmungsakt nach Ar- titel 54 der Reichsoerfassung der Regierung Pap en das Vertrau en entzogen. Die Ab­stimmung wurde mit 512 Stimmen Mehrheit von insgesamt 559 gültigen Stimmen gegenüber 42 Nein-Stimmen und bei fünf Stimmenthaltungen be­schlossen. Der Regierung Papen wurde also mit einer überwältigenden bisher noch nie dagewesenen Mehrheit das Vertrauen des deutschen Volkes ent­zogen.

Der Reichstag gibt feiner Erwartung hiermit Ausdruck, daß Sie, Herr Reichspräsident, ent­sprechend den Vorschriften der Reichsoerfassung die von der Abstimmung des Reichs­tages getroffene Rotverordnung unverzüglich auherkraftfehen wer­den. Die selbstverständliche Folge der Annahme des Mißtrauensvotums wird der Rücktritt der Regierung papen fein, da einer Regierung, die zu 95 o. h. das deutsche Volk gegen sich hat, weder weiter die Politik im In­nern bestimmen noch Deutschland in der jetzigen schwierigen Lage dem Ausland gegen­über vertreten kann. Rach beiden Seiten hin fehlt der Regierung papen jegliche Legitimation des deutschen Volkes. Besonders im Hinblick auf die derzeit schwebenden Verhandlun­gen mit dem Ausland würde eine Regie­rung, die saft von dem gefangen deutschen Volke

durch schärfstes Mißtrauen abgelchnt wird, eine unmögliche Verhandlung s- b a f 16 besitzen. Dem deutschen Volke muß daraus schwere Schädigung erwachsend

Göring gibt bann eine Schilderung des Sitzungsverlaufs, wobei er erklärt, daß der Reichskanzler nach seinen Worten Die Abstimmung hat begonnen" auf* stand und feinen Arm erhob, jedoch ihm noch keine Wortmeldung mitteilte. Auf den Zuruf: namentliche Abstimmung!", der im gleichen Augenblick erfolgte, habe er, Göring, betont, daß die Abstimmung selbstverständlich namentlich fei.3ch stelle auch Exz. gegenüber ausdrück­lich fest (vergleiche amtliches Stenogramm), daß ich hereits den Beginn der Abstim­mung erklärt hatte, als der Herr Reichs- kanzler den ersten Versuch machte, sich zum Wort zu melden. Bisher sind noch niemals und in keinem Parlament der Welt während einer Ab­stimmung Wortmeldungen erteilt worden." Fest stehe demnach,

1. daß der Abstimmungsakt vor der Auf­lösung des Reichstags stattgefunden habe;

2. daß das Ergebnis dieser Abstimmung zu Recht bestehe;

3. daß nach der Reichsoerfaffung die betreffenden Rotoerordnungen außer Kraft zu sehen seien;

4. daß die Regierung papen mit einer ver­nichtenden Mehrheit vom deutschen Volke durch seine erwählte Vertretung gestürzt wor­den sei.

Göring vertritt weiter den Standpunkt, daß for­mal der Reichstag im Augenblick nach der Ab­stimmung aufgelöst worden sei. Gegen die Begründung der Auflösungsorder erhebt er jedoch als Präsident der deutschen Volksvertretung Ver­wahrung. Tatsächlich sei der neue Reichstag ge­nau, wie sein Vorgänger aus dem gleichen Grunde aufgelöst worden, nämlich, fbeil die Regierung Papen wiederum kein Vertrauen ge­funden hätte. Der Reichskanzler habe bei seinem Eintritt in den Reichstag ostentativ und in einer für den Reichstag verletzenden Form mit der ro­ten Mappe gegen die Diplvmatenloge hinaufge- winkt. Die Aushebung einer Notverordnung ge­höre zu den verfassungsmäßigen Rechten des Reichstages."

3ch darf Eie versichern, hochverehrter Herr Reichspräsident, daß das deutsche Volk sich zur Zeit in einem Zustand namenloser TInruhe und Empörung befindet, weil dieses Volk empfindet, daß seine in der Verfassung niedergelegten Grundrechte in Gefahr sind. Das Volk kann und wird es nicht verstehen, daß es weiterhin regiert werden soll von einer Anzahl von Männern, der soeben durch dcn Reichstag bestätigt wurde, daß sie sich auf kei­nerlei Vertrauen des Volkes beru­fen können. So wertvoll die Autorität Ew. Ex­zellenz sein mag, so darf nicht übersehen werden, daß das Vertrauen des Reichspräsidenten zur ic- weiligen Regierung seine Ergänzung finden muß in dem Vertrauen des deutschen Volkes." Er, der Reichstagspräsident, dürfe daher der berechtigten Hoffnung Ausdruck verleihen, daß der Reichs­präsident der Regierung ebenfalls fein Vertrauen entziehe.

Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung habe ich die Ehre zu sein Ew. Exzel­lenz ergebenster

gez.: Göring, Reichstagspräsident.

Ein Aufruf Hugenbergs.

Berlin, 13. Sept. (TLl. Funkspruch.) Hugen- berg hat im Namen der Deutschnatio­nalen Dvlkspartei einen Aufruf erlassen, in dem es heißt:

Der 5. Wahlkampf dieses 3ahres scheint be­vorzustehen. Die Deutschnationale Volkspartei ist für diesen Kampf bereit. Wir rufen alle natio­nalen Deutschen in Stadt und Land auf, die mit uns für die Befreiung von den Fesseln von Ver­sailles, für Wehrsreiheit, für Brot und Arbeit, für christlich-deutsche Kultur und für die Zukunft unserer Kinder kämpfen. 3hnen allen sind un­sere Tore weit geöffnet. Wir wenden uns auch an unsere alten Bundesgenossen in* nerhalb der NSDAP; den Poungplan ha­ben wir zusammen leidenschaftlich bekämpft. Ge­gen die Schwarzen und gegen die Roten ging es, gegen das System Brüning haben wir Schwüre ausgetauscht. Wir blieben uns treu. Wir haben uns nie mit einem von denen zusammen­getan, oder ihn als Teil einernationalen Reichs­tagsmehrheit" begrüßt, die £ u de n Trägern des gemeinsam bekämpften alten Systems gehörten. Es ist eine unbegreifliche Verirrung, wenn die Nationalsozialistische Frak­tion nicht nur die Hilfe des Zentrums, sondern sogar der Sozialdemokraten und Kommunisten und die Waffen des Parlamentarismus gegen das heutige Kabinett in Anspruch nimmt. Zu den Waffen, mit denen die Nationalsozialisten diesen blinden und wunderlichen Kampf führen, gehören viele alte marxistische Schlagworte, darunter das WortReaktion". 3ft Reaktion die Reini­gung des preußischen Staates? 3ft Kampf für Wehrfreiheit Reaktion? 3ft Arbeitsbeschaffung Reaktion? Reak­tion ist heute die Herrschaft der Par­teien und der Bonzen. So lange das Sy­stem von Weimar besteht, müssen wir Partei fein. Aber in dem Maße, in dem das Morgenrot eines organischen Dolksstaates auffteigt, fühlen wir uns als die Träger der künftigen Volksgemeinschaft.