Ausgabe 
13.9.1932 Frühausgabe
 
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Kr.215 Kvühaussabe

182. Jahrgang

Dienstag, 13. September 1932

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton vr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.

Auflösung des Reichstags.

Offener Konflikt zwischen Parlament und Regierung.Oer Reichstag beschließt auf Antrag der Kommunisten Aenderung | der Tagesordnung.Oer Reichskanzler kommt nicht zu Wort und übergibt das Auflösungsdekret.

Berlin, 12. Sept. (VDZ.) Die Tribünen, auch . die Diplomatenloge, sind bis auf den letzten Platz | besetzt. Die Mitglieder des Reichskabinetts sind voll­zählig erschienen. Bon den nationalsozialistischen Abgeordneten haben diesmal nur wenige die Par­teiuniform angelegt.

Reichstagspräsident Göring, der gleichfalls in Zivil erschienen ist, eröffnet um 15 Uhr die Sitzung und verkündet das Ergebnis der Schrift- führerwayl.

Zur Geschäftsordnung begründet Abg. T o r g l e r (Komm.) eine Aenderung de ^Tagesord­nung. Seit der letzten Sitzung fei jene Notver­ordnung erschienen, die die Arbeiterschaft zu­gunsten der Besitzenden in schlimmster Weife belaste. Das Schicksal der Arbeiterklasse dürfe nicht abhängig gemacht werden von den Verhandlungen über das Schicksal des Reichstages. Früher hätten die Na­tionalsozialisten so etwasKuhhandel" genannt. Bon den Kommunisten werde darum beantragt, auf die Tagesordnung zu setzen den Antrag auf Aufhebung der Notverordnung und den .Mißtrauensantrag gegen d i e Reichs­regierung. Sollte, wie zu erwarten, diesem An­trag widersprochen werden, so beantragten die Kommunisten sofortige Anberaumung einer neuen Sitzung für heute.

Auf die Frage, ob dem kommunistischen Antrag widersprochen werde, kommt von keiner Seile Widerspruch. Diese überraschende Wendung wird mit Bewegung und Heiterkeit ausgenommen, denn damit wäre die sofortige Abstimmung über Notverordnung und Mißtrauensantrag beschlossen.

Abg. Dr. Frick (Rats.) beantragt, die Sitzung auf eine halbe Stunde z u unterbrechen. Dieser Antrag wird mit den Stimmen der National­sozialisten und des Zentrums angenommen.

Nachdem Neichstagsoräsident Göring feinen P.atz wieder eingenommen hat, erscheint Reichs­kanzler von Papen und zeigt ostentativ eine rote Aktenmappe, das Wahrzeichen der Reichctagsauflösung in früheren Jahren. Die Kom­munisten machen entsprechende Zurufe.

Reichstagspräsident Göring eröffnet die Sitzung m l dcr Erklärung: Nachdem sich vor­hin hin Widerspruch gegen den kommunistischen Antrag erl oben hat, kommen wir jetzt zur ge­meinsamen namentlichen 2t b ft i in m u n g über den Antrag Torgier auf Aust)ebung der Not­verordnung und übet das Mißtrauensvotum gegen die Regierung.

Reichskanzler von Papen erhebt die h.:nd, um sich 3 um Wort zu melden.

Reichstags Präsident Göring sagt mit einer abwehrenden Hcmdbewegung:Bit sind bereits in der Abstimmung, während der Abstimmung kann ich das Wort nicht er­teilen Von den Nationalsozialisten und der Cinten wird diese Erklärung mit großer Heiterkeit und mit Zusliimnungekundgebungen begrutzt.

Reichskanzler von Papen geht darauf jun Prüsidenkenlifch und legt dort ein Schrift st ück nieder, offenbar die Auf­lösung sorder des Reichspräsidenten.

Reichstags prüf ident Göring schiebt dieses Schriftstück zurück und erklärt:w i r f nf>- ren jetzt erst die Abstimmung durch, w'r waren bereits in der Abstimmung und beoor Jte durchgeführt ist, kann ich nichts anderes machen.

Unter großer Bewegung wird hierauf die nament. liche Abstimmung durchgeführt. Die Kommunisten rufen:Nieder mit der Hungerregierung! -0>e Le­gier ungs Mitglieder verlassen unter hoym- ichen Zurufen der Kommunisten den ocml-

Reichstagspräsident Göring verkündet Das Er­gebnis der namentlichen Abstimmung über den Mißtrauensantrag und über die Aufhebung der Notverordnung: Es sind abgegeben worden 53« Karten, 5 Abgeordnete Haden sich der stimme ent­halten, 42 Karten lauteten mit Nein, 312 haben mit Ja gestimmt. Der Mißtrauensantrag und der An­trag auf Aufhebung der Notverordnung sind damit angenommen. (Stürmischer Beifall.)

Präsident Göring:

Die Abg. Dr. Oberfohren und Torgler haben sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Ich erteile jetzt das Wort dazu nicht. Nachdem bereits die Abstimmung begonnen hatte, hat der Herr Reichskanzler um das Wort ersucht. Nach der 21 b ft x mm u n g hätte ich ihm der Verfassung gemäß das Wort er­teilt. Während der A b st i m m u n g war das nicht möglich. Während dieser Abstimmung hat er mir eine Auflösungsorder des Herrn Reichspräsidenten überreicht, ein odjreiben, das nunmehr, da es gegengezeichnet ist von einem Reichskanzler und einer Regierung, die du r ch die nunmehr durchgeführte Ab st , mm u n g als gestürzt zu bezeichnen sind h ins a 111 g geworden ist. (Stürmischer Beifall bei den Na­tionalsozialisten.) Der Reichstagsprastdent verlieft dann die Auflösungsorder und erklärt dazu noch­mals, daß eine solche Auflösungsorder n i ch t rechtsgültig fein kann, wenn sie gegengezeich- net sei von einer Regierung, der die überwältigende Mehrheit der deutschen Volksvertretung das Ver­

trauen ent,zogen habe und hinter der im Deutschen Reichstag nur 42 Abgeordnete stehen. Er werde dem Reichspräsidenten von dieser Tatsache Mitteilung machen und ihn bitten, unter diesen Umständen feine Auflösungsorder zurück zuziehen. Die Auf- lösungsorder komme nicht überraschend. Schon beim Empfang des Reichstagspräsidiums habe der deutsch- nationale Vizepräsident Graes-Thüringen dem Reichspräsidenten erklärt, daß seine Freunde gegen das parlamentarische Regiment seien. Im Gegensatz zu dieser Erklärung wolle er, Reichstagspräsident Göring, streng nach der 2krfaffung Weiterarbeiten und d ie Rechte der deutschen Volksver­tretung wahren. (Stürmischer Beifall bei den Nats.) Der Neichstagspräsident schlägt dann vor, morgen eine weitere Sitzung abzuhalten, mit einer Tagesordnung, die vom Aeltestenrat bestimmt wer­den soll.

Das Ergebnis der Abstimmung im Reichstag.

Berlin, 12. Sept. (DDZ.) Bach der end­gültigen amtlichen Feststellung über das Ergeb­nis der namentlichen Abstimmung des Reichstags am Montag sind für den kommunistischen Antrag für Aufhebung der Rotver - ordnung und gleichzeitig für das von den Kommunisten beantragte Mißtrauensvo­tum gegen das Kabinett v. Papen 512 Stimmen abgegeben worden. Gegen die Anträge stimmten 42 Abgeordnete, nämlich 3 5 Deuts ch - nationale und die sieben Mitglieder der Deutschen Dolkspartci. Don den Deutsch­nationalen hat sich jedoch der Abg. Spahn der Stimme enthalten. Ferner haben sich der Stimme enthalten: die drei Abgeordneten deZ Christlich-sozialenDolksdie nst e s Dehrens, Schmidt-Westfalen und Simpfendörfer, sowie der Abgeordnete der Dolksrecht- patrei Dauser-Stuttgart, so daß sich im ganzen fünf Stimmenthaltungen ergeben. Lieberhaupt nicht an der Abstimmung teilgenom­men haben die vier Mitglieder der Staats- Partei, die beiden Abgeordneten der Deut- schenBauernpartei und die beiden Wirt­schaftsparteiler.

Oie Auftösungsor der.

Berlin, 12. Sept. (WTB.) Auf Grund des Art. 25 der Reichsverfaffung löse ich den Reichs­tag auf, weil die Gefahr besteht, daß der Reichs­tag die Aufhebung meiner Notverord­nung vom 4. September d. 3. verlangt.

Berlin, den 12. September 1932.

Der Reichspräsident (gej.) o. Hindenburg.

Der Reichskanzler v. Papen.

Der Reichsminister des Innern Frhr. v. Gayk.

Oer Reichskanzler an den Reichstagspräsidenten.

Berlin, 12. Sept. (WTB.) Reichskanz­ler v. Papen hat an den Präsidenten des Reichstages dcr sechsten Wahlperiode, Göring, nachstehendes Schreiben gerichtet:

Ich stelle fest, daß Sie entgegen dem Artikel 33 der Verfassung desDeut- schen Reiches sich geweigert haben, mir in der heutigen Reichstagssitzung das Wort zu erteilen. Sie haben mich dadurch gezwun­gen, Ahnen die Auslösungsurkunde des Herrn Reichspräsidenten zu überreichen, ohne zur Ver­lesung zu kommen. Mit diesem Augenblick war der Reichstag aufgelöst. Die von Ihnen | nachher veranlaßte Fortsetzung der Sitzung und die von Ihnen geleitet« Abstim­mung waren verfassungswidrig. Auch jede weitere Versammlung und Be­schlußfassung des aufgelösten Reichstages, mit Ausnahme der in Artikel 35 ter Reichsverfassung vorgesehenen Möglichkeiten, würde gegendieReichsverfassung ver­stoßen.

Kein Zusammentritt des Reichstags.

Berlin, 12. Sept. (DDZ.) Wie das Nachrichten- bureau des VDZ. ergänzend erfährt, fand nach der Reichstagssitzung beim Präsidenten Goring eine Aussprache zwischen den Vertretern der Nationalsozialisten und des Zen­trums statt, in der die Vertreter des Zentrums zum Ausdruck brachten, daßanderRechtsgül- tiakeit der Auflösung des Reichstages gar fein Zweifel bestehen könne. Als Ergeb­nis dieser Besprechung wurde die Aeltesten- ratssitzung abgesagt und der Plan eines neuen Zusammentritts des Reichstages fallen gelassen. Präsident Goring hat sich Vor­behalten, eine Klärung der verfassungs­rechtlichen Streitfrage durch fünften her- beiführen zu lassen. Bis zu einer solchen verfassungs­rechtlichen Entscheidung wird jedenfalls eine neue Reichstagstagung nicht stattfmden. Dagegen ist be­

absichtigt, den Reichstagsausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertre­tung einzuberufen und schon in den nächsten Tagen zusammentreten zu lassen.

Loebe beruft den LleberwachungS- ausschuß ein.

Berlin, 12. Sept. (TU.) Als Mitglied des Aelteftenrats und zugleich als Vorsitzender des Ueber- wachungsausschusses des Reichstags hat der sozial­demokratische Abgeordnete Loebe folgenden Brief an den Reichstagspräsidenten Göring gerichtet: Sehr geehrter Herr Präsident! Die sozialdemokra­

tischen Mitglieder des Aeltestenrates nehmen an der von Ihnen einberufenen Aeltestenratssitzung nicht in e h r t e i 1, da der Aeltestenrat durch die Aus­lösung des Reichstags mitbetroffen worden ist. Die staatsrechtlichen Fragen, die in Ihrer Schlußansprache aufgeworfen wurden, gehören vor den Ausschuß zur Wahrung der Rechte des Parlaments, der von der 'Auflösung nicht betroffen wird. Als Vorsitzender b c - rufeichdiesenAusschußeinund werde den Zeitpunkt der Sitzung noch heute bekanntgeben. In vorzüglicher Hochachtung gez. Loeb e."

Oer Rer'chsinnenmimster über die Vorgänge im Reichstag.

Berlin, 12.Sept. (ERD.) Reichsinnenmini- ster Freiherr vonGayl sprach vor Derttc- tern der Presse über die heutigen Vorgänge im Reichstag und die Auffassung der Regierung über die verfassungsrechtliche Lage bei der Auflösung. Der Reichskanzler sei heute im Reichstag erschienen, um eine umfangreiche Regie­rungserklärung abzugeben. Von der sich an diese Erklärung anschließenden politischen Aussprache erwartete die Reichsregierung eine Klärung der politischen Lage. Im Anschluß daran sollte dann der Empfang der Par­teiführer beim Reichspräsidenten stattfinden. Der Minister schilderte dann die Si­tuation, die sich durch die überraschende Vorlage des kommunistischen Antrags zur Eeschäftsord- ordnung ergeben habe, einen Antrag auf Aushe­bung ber Rotverordnung und die Mißtrauens­voten auf die Tagesordnung der heutigen Sit­zung zu sehen. Diesem Anträge sei überra­schenderweise nicht widersprochen worden. Als dann nach der halbstündigen -Unter­brechung der Sitzung der Reichstagspräsident fest stellte, daß kein Widerspruch erhoben worden sei, und daß er daher zur Abstimmung über den kommunistischen Antrag schreiten wollte, bat in diesem Augenblick der Reichskanz­ler ums Wort. Dies wurde ihm vom Reichs­tagspräsidenten nicht erteilt. Staatssekretär Dr. Planck habe daraus dem Reichstagspräsiden­ten nochmals persönlich die Ditte um Worterteilung ü b e rm i 11 e l t, wäh­rend gleichzeitig aus dem Hause der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt wurde. Als dann der Kanzler erneut ums Wort bat, wurde ihm dies wiederum abgeschlagen. Der Kanzler überreichte daraus persönlich dem Reichstagspräsidenten die Auflösungs- v r d e r.

Der Reichsinnenminister erklärte weiter, die Reichsregierung stehe auf dem Standpunkt, daß ihr auf Grund des Artikels 33 der Reichsversassung im Reichstag je­

derzeit das Wort erteilt werden müsse, ganz abgesehen davon, daß die Abstimmung in dem Augenblick, als der Reichskanzler ums Wort bat, noch nicht begonnen hatte. Der Minister wies dabei darauf hin, daß gleich­zeitig der Reichstagspräsident einen Antrag auf namentliche Abstimmung entgegengenommen hatte. Im übrigen sei maßgebend die Tatsache, daß die Auflösungsorder dem Reichs­tagspräsidenten zugestellt worden seu Mit diesem Augenblick sei sie i n W i r k s a m - leit getreten. Infolgedessen seien alle später erfolgten Handlungen des Reichstags nicht Der* fassungsgültig.

Wie Freiherr v- Gahl schließlich noch betonte, hat die Regierung die Absicht, die verfas­sungsmäßigen Vorschriften innezu­halten und, wenn Wahlen ausgeschrieben werden, sie unter den Bedingungen durchzuführen, die heute gelten. Eine Einschränkung müsse allerdings gemacht werden: daß Wahlen natürlich nur dann möglich sind, wenn Ruhe und Ordnung gewähr­leistet sind. Die Reichsregierung sehe im Augenblick keine Rotwendigkeit, irgendwelche Ausnahmeregeln zu ergreifen.

Im weiteren Declans der Pressekonferenz unter* strich Ministvialdirektor Gottheimer, daß der Reichstagspräsident nach seiner eigenen Angabe das WortAbstimmung" noch nicht ausgesprochen habe, als der Reichs­kanzler sich durch Handerheben zum Wort mel­dete. Ebenso habe der 'Reichstagspräsident auch erklärt, daß ihm um die gleiche Zeit das Wort namentlich" zugerufen worden sei. Der Antrag auf namentliche Abstimmung kann nach der Geschäftsordnung aber nur bis zur Er­öffnung der Abstimmung gestellt wer­den. Auch daraus ergebe sich, daß der Reichs­kanzler sich vor der Abstimmung ge­meldet hat und das Verhalten des Reichs­tagspräsidenten mit der Verfassung im Widerspruch stehe.

Michstagspräsident Göring vor der presse

Keine neue Sihung des Reichstags. - Oie verfassungsrechtlichen Kragen werden vor den Staatsgerichtshof gebracht.

Berlin, 12. Sept. (VDZ.) Reichstagspräsident Göring empfing die Presse, um seinerseits zu der Reichstagsauflösung Stellung zu nehmen. Er erklärte: Als keine dcr Fraktionen dem kommu­nistischen Antrag widersprach, sei er verpflichtet gewesen, sofort zu Beginn der zweiten Sitzung mit der Abstimmung zu beginnen. Er habe di« Sitzung eröffnet und sofort bei Eröffnung fest- gestellt, daß er die Anträge zur Abstimmung bringe. Er habe das Wort zur Abstim­mung noch nicht ausgesprochen ge­habt, als Herr v. Papen zunächst nur d i e Hand erhob, während aus der gleichen Rich­tung das Wortnamentlich" kam, so daß er habe annehmen müssen, auch Herr v. Pa­pen verlange die namentliche Abstimmung.

Nach meiner Auffassung und der des Reichstages, fo erklärte Präsident Göring, hatte ich die Abstimmung bereits begonnen und eröffnet, als der Reichskanzler um das Wort bat. Nach der Verfassung bin ich verpflichtet, der Reichsregierung jederzeit das Wort zu geben, aber nicht, wenn ein anderer Redner spricht ober eine Abstimmung vor sich geht. Ich habe dem Reichs­kanzler bedeutet, er würde sofort nach der Abstim­mung das Wart erhalten. Der Reichskanzler legte daraufhin ein Stück Papier auf meinen Präsidenten- tisch, das ich z u n ä ch st n i ch t a n g e sehe n habe. Ich habe die Abstimmung durchgefuhrt; sie ist eine Handlung in sich, die nicht unterbrochen werden kann Als ich das Resultat bekanntgab, hatte sich die Reichsregierung bereits entfernt, und ich habe nun angenommen, daß der Reichskanzler mir auf diesem Settel eine Mitteilung über feine Entfernung ge­macht hatte. Ich habe dann gesehen, daß es sich u m die Auflösung des Reichstags handelt

und den Standpunkt eingenommen, daß eine Regie­rung, die soeben durch eine überwältigende, noch nie dagewesene Mehrheit der Vertretung des deutschen Volkes gestürzt wurde, zur Gegenzeich­nung eines solchen amtlichen Erlasses nicht das Recht hat.

Erst in dem Augenblick, wo der Reichspräsi­dent diese Regierung in den Stand einer gesch ä s tsführenden wieder einseht und uns die Mitteilung zukomrncn läßt, gewinnt auch die Gegenzeichnung dieser Regierung wied^ Wert. Iedenfalls ist es ein Streitobjekt, und ich habe die Mitteilung erhalten, daß Länder- regierungen die Absicht haben, augenblick­lich und unverzüglich beim S t a a t s g e r i ch t s- hos eine Entscheidung und einstweilige Verfügung herbeizuführen, da sie legitimiert sind, während der Reichstag durch eine Lücke der Verfassung nicht legitimiert ist, diesen Streit beim Reichsgericht zu führen. Die Länder werden den Streit dahin präzisieren, ob eine gestürzte Reichsregierung überhaupt durch Gegenzeichnung einen Reichstag auflösen kann. Die Frage, ob der Reichstag vor der Abstimmung bereits aufgelöst war, vexmein« ich auf das entschiedenste. Fest steht, wie immer auch das Reichsgericht entschei­den mag, daß die Abstimmung unter allen Um­ständen zu Recht besteht, daß das Kabinett Papen mit erdrückender Mehrheit gestürzt worden ist. Ich werde nun zunächst mit den Parteiführern darüber konferieren, welche Schritte weiterhin zu unternehmen sind. Dis zur Entschei­dung des Staatsgerichtshofes werde ich Amtshandlungen desReichstages, soweit es sich nicht um die fortbestehenden Aus­schüsse handelt, unterlassen.