Ausgabe 
9.8.1932 Erstes Blatt
 
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Sn der obersten B e f e h l s g e w a l t des Reichspräsidenten über Reichsheer und Reichsmarine kommt der Gedanke der Reichseinheit sehr klar zum Ausdruck. Rach der Weimarer Verfassung ist im Gegensatz zu der Rechtslage der früheren Reichsverfassung die militärische Befehlsgewalt des Reichsober- Hauptes durch keinerlei Kontingentsrechte der Bundesstaaten mehr beschränkt. Sn den durch Reichsverfassung und Reichsgesehe dem Reichs­ole Haupt verl ehenea Befugnissen und Zuständig­keiten erschöpft sich aber seine tatsächliche Macht nicht. Sein Einfluh wird neben den staatsrecht­lichen Befugnissen vor allem durch die Per­sönlichkeit des Reichsoberhauptes bestimmt. Sein hohes Amt erhält seinen wesentlichen Sn- Halt durch die Person des Snhabers, durch die Autorität, die dieser im deutschen Volke inne hat. Der vom Volke gewählte Reichspräsident verkörpert über die Vielheit der Parteien und Snteressen die Einheit der Ration. Den zentrifugalen Kräften der Auflösung in Parteien und Gruppen seht er den Willen zum Zusammen- schluh aller verschiedenen Kräfte zum einheitlichen Staatswillen entgegen.

Amt und Würde des Reichspräsidenten haben in Deutschland keine Vorgeschichte und keine Ueberlieferung. Diese Ueberlieferung muh erst geschaffen werden. Die beiden ersten deutschen Reichspräsidenten haben in ihrer verantwortungs- bewuhten Art von den Rechten, die chnen die Reichsverfassung gibt, tatkräftigen Gebrauch ge- macht. Sie haben das Amt des Reichspräsidenten nicht als das eines blohen Repräsentanten der Ration, sondern als das eines wirklichen FührersdesdeutschenVolkes aufgefaßt und so die Stellung des Reichsoberhauptes im politischen Leben Deutschlands Schritt für Schritt gefestigt.

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Kt. 185 (Elftes Blatt

182. Zahrgang

Dienstag. 9. August 1932

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Eichener Anzeiger

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tc», ohne durch verfassungsrechtliche Destimmun- dm dazu verpflichtet gewesen zu sein, lediglich Gründen politischer Zweckmäßigkeit bei dec Bil dung der einzelnen Regierungen sich nach den Parteien und Fraktionen des Reichstags und nach isns-n Zusammengehen zu einer Mehrheit gerichtet wd» daß er bei der Zusammensetzung der Reichs­rigierung meistens die Parteivorschläge iwe-mommen hat, mit anderen Worten, daß also vsongs d a s P arlamentbei derRegie- d war. Erst allmählich trat 8i e persönliche Entscheidung des Reichspräsidenten bei der Regierunas- »ld-ung stärker hervor. Schon der erste Reichs- !£ifrbcnt Ebert machte im Rovember 1922 mit ®ic Bildung des Kabinetts Cuno den Versuch Regierung, die sich mindestens zum Teil auf außerhalb des Parlaments, nämlich mc Wirtschaft, stützt. Doch blieb es bei diesem «reit Versuch. Ebert kehrte nach Cunos Rücktritt v.'Lcr zu dem System der Verhandlungen mit »ri Parteien und des Koalitionskabinetts zurück.

D>^r zweite Reichspräsident hat selbständig ein» ggiMssen und sich bei den Regierungsbildungen » n Parteien unabhängig ge- xu^t. Als im Sahrc 1927 die Frage zur Entsck^i- vm g stand, ob die Regierung der Mitte, die un- Ic Reichskanzler Rlarx bestanden hatte, nach links «.'ir nach rechts verbreitert werden sollte ent- 101-5 sich der Reichspräsident von Hindenburg .nure die bis dahin üblich gewesene Fühlung* i Wc mit dem Reichstag, selbständig für das .Irtare und brachte dies in einem an den zum .rnntjlcr ausersehenen Zentrumsführer Dr Marr ! Stifteten Schreiben zum Ausdruck. Roch deut* K tT t>cr C2Bine des Reichspräsidenten, sich Iwc Ser Bildung der Regierung von den Parteien tui) Fraktionen unabhängiger zu machen, bei der .R^ierungsbildung nach den .^».Wahlen im Mai 1 928 hervor.

*iner amtlichen Verlautbarung vom 27. Suni IM erklärte Reichspräsident v. Hindenburg, daß ablehnen müsse, in Ausübung seiner ver* s>'c'ii!,gsmäßigen Rechte sich Don einer Frak- B: io« für die Zusammensetzung des Reichskabi- n«s besondere Vorschriften machen zu 2. o re n . Besondere Initiative des Reichspräsi- llketen trat bei der Bildung der Regie* tring Brüning am 30. März 1930 in Erschei* rnurj als er unter den verschiedenen sich ihm

im Äureau des Reichspräsidenten.

Staatssekretär Dr. Meißner, Hindenburgs engster Mitarbeiter, dessen Rame insbeson. dcre bei den politischen Vorgängen der letz- ten Zeit häufig genannt wurde, hat dem Berliner Berichterstatter von Reclams Uni­versum, Ren^ Kraus, die nachfolgen­den Ausführungen zur Verfügung gestellt. Die geschriebenen Verfassungen der Völker sind nicht wesenlose Gebilde und für die Ewigkeit fest* gelegt; sie sind entwicklungsfähig wie die ctaatsvölker selbst, deren Leben zu regeln sie be* Himmt sind. Auch die Artikel der Reichsverfas* fung geben Raum genug, in dem durch Anpassung uird durch Ausdehnung das geschriebene Recht sich weiterentwickeln kann. Die Reichsverfassung hat bem Reichspräsidenten die Rechte des for­mellen Staatsoberhauptes übertragen, barüber hinaus hat sie ihm aber noch als Gegen- .^'Ickcht gegen das Parlament eine bestimmte Mitwirkung bei der Gesetzgebung verliehen. Sn den ersten Sahren der Geltung der Aeimarer Verfassung überwog der Parlamen* lorismus. Erst später fanden die dem Reichs* Präsidenten verfassungsmäßig eigenen Rechte ein xroßeres Anwendungsgebiet, so daß die Befug* Nisse des Reichsoberhauptes sich allmählich zu dem ft-.'igctten, was man heute als Präsidial* in ci ch t bezeichnen kann.

Die Verfassung überträgt dem Reichspräsidenten die wichtige Funktion der Bildung der llieichsregierung. Dem Reichspräsidenten c-bührt die Auswahl der Persönlichkeiten, die die llieichsregierung bilden. Rach Artikels! bedürfen bcc Reichskanzler und d e Reichsminister zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstages. Diese Bestimmung bedeutet jedoch nicht, daß der Reichspräsident nur solche Personen wählen darf, ton denen er weiß, daß sie das Vertrauen des 7i-jchstags genießen. Die Berücksichtigung der Wehrheitsverhältnisse im Reichstag ist keine sa a ts r e ch t l i ch e Pflicht des Reichspräsi- leirten, mag sie auch häufig eine politische Rot- dcndigkeit sein. Sm Falle des Rücktritts der Aeichsregierung steht es dem Reichspräsidenten frei, ihre Mitglieder gleich zu entlassen oder sie lter einzelne von ihnen mit der Fortführung ter Geschäfte zu betrauen, bis die neue Regie* junig gebildet ist. Aus dem Rechte des Reichs« Miidenten, die Mitglieder der Reichsregierung U ernennen und zu entlassen, ergibt sich seine veJugnis, ständig über die Staats- ke sch ä f t e informiert au werden, Bericht tbrr Vortrag einzufordern, sowie selbst den Vor* fn bei Sitzungen der Reichsregierung zu führen. süLibei steht ihm aber weder eine Stimme noch 6e Entscheidung bei Stimmengleichheit zu. Sn der Segel nimmt als Beauftragter des Reichspräsi* kennen der Chef seines Bureaus an den Sihun* an der Reichsregierung zwecks Snformation des Leüchspräsidenten teil.

Ein Rückblick auf die Praxis der Regierungs- l düng seit der Staatsumwälzung haben wir li verschiedene Regierungen gehabt zeigt, daß kr Reichspräsident in den ersten Sah.

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Vorbereitungen zur Regierungsbildung.

Erste Fühlungnahme der ausschlaggebenden Männer. Hindenburgs Bedingung für eine Regierungsbeteiligung der Nationalsozialisten: der Charakter des Präsidialkabinetts muß gewahrt bleiben.

Von unserer Berliner Redaktion.

Die großen Entscheidungen, die das politische Ge­sicht Deutichlands vielleicht für Äahre bestimmen werden, müssen nun von den verantwortlichen Männern nach ihrer Rückkehr in die Reichshaupt­stadt getroffen werden. Der Reichskanzler hat am Montag feine Amtstätigkeit wieder ausgenom­men. Am Dienstag kommt der Reichswehrminister von Schleicher von Mprineübungen der Hoch- feestrcitkräste in der Ostsee zurück, und am Mittwoch wird der Reichspräsident mit dem Staats­sekretär Meißner in Berlin erwartet. Man nimmt an, daß schon während des Wochen­endes die Vorentscheidung über den künftigen Kurs zwifchen den maßgeblichen Perfönlichteiten vereinbart worden ist. Den Gerüchten ist ein weiter Spielraum gelassen. Was kann man nicht alles für Möglichkeiten an die Tatsache knüpfen, daß am gleichen Tage der General Schleicher an die Ostsee gefahren ist, an dem auch Hitler und Goering nach bestimmten Nachrichten dort ge­weilt haben sollen und daß außerdem Staatssekre­tär Meißner zu einem kurzen Erholungsurlaub nach Heringsdorf gefahren ist. Es wäre unter die­sen Umständen wirklich nicht verwunderlich, wenn diese politischen Persönlichkeiten, die auf die kom­mende Entwicklung in höherem Maße als alle an­dern bestimmenden Einfluß haben, schon während des Sonntags Besprechungen gehabt hätten und wenn sie nun mit einem genau festgelegten Pro­gramm in die Reichshauptstadt zurückgekehrt wären.

Als feststehend kann man heute annehmen, daß die Nationalsozialisten in die Regie­rung wollen und daß sowohl Hindenburg wie General Schleicher diesem Wunsche Rech­nung zu tragen bereit sind unter der einen Bedingung, daß aus demPräsidial- fabinett nicht wieder ein parlamenta­risches Parteienkabinett werden darf. Die Stellung Hindenburgs und Schleichers ist in den kommenden Verhandlungen außerordentlich stark, weil sie bei einem Scheitern der Verhandlungen das Mittel einer neuen Neichstagsauflösung in der Hand haben. Unter diesen Umständen und wie sonst die Dinge liegen, kann man auch nicht mehr unbedingt von einer allein entscheidenden Schlüsselstellung des Zentrums sprechen. Die Einschaltung in die parlamentarische Mitbestimmung hat zur Voraus­setzung die Tolerierung einer Präsidial- regierung, die im Sinne der nationalsozialisti­schen Wünsche u m g e b i l b e t ist.

Ein sichtbares älnbehagen kann man wohl in den Kreisen der Deutschnattonalen fest- stellen, nachdem bisher von keiner entscheidenden Stelle Anstalten gemacht wurden, ihre Wünsche und Forderungen festzustellen. Auf deutsch­nationaler Seite möchte man vor allen Dingen keinen Wechsel im Kanzleramt sehen. Man ist sich inzwischen darüber klar gewcrden, daß auch in einer starken Regierungsgruppe wirt­schaftspolitische Aufsassungen zur Geltnug drän­gen, die sich mit gewissen staatssozialisti- s ch e n Wünschen in der RSDAP. decken. 3n Herrn von Popen glaubt man ein wirksames Gegengewicht im Sinne einer konservativen Wirtschaftsauffassung erblicken und erhalten zu müssen. Das Verbleiben des Kanzlers scheint unter diesen Umständen nicht allein von den For­derungen der Rationalsozialisten abhängig zu

bietenden Möglichkeiten der Regierungsbildung die Lösung wählte, aus Mitgliedern des Reichs­tags ein Kabinett zu bilden, ohne ^daß die G unbla e einer Par. enfoclition vorhanden war.

Während bis zum Fayre 1932 die Reichsregie- rungen lediglich entweder infolge einer Beschluß- fassung des Reichstags zurücktraten, oder weil sie keine Mehrheit des Reichstags mehr hinter sich fühlten, ist kürzlich zum erstenmal eine Retchsregierung außerhalb des Par­laments durch politische Meinungs­verschiedenheiten mit dem Reichs­präsidenten zum Rücktritt veran­laßt worden. Die Initiative des Reichspräsi­denten zeigte sich bei der Bildung der gegen­wärtigen Regierung v. Papen insbesondere dadurch, daß diese Regierungsbildung völlig unabhängig vom Reichstag erfolgte und daß dieses Kabinett keine Persönlichkeiten umfaßt, die dem Reichstag als Abgeordnete angehören.

Ein Rückblick auf die seit der Staatsumwälzung erfolgten zahlreichen Regierungsbildungen zeigt, daß die anfänglich all-ein ausschlag­gebende Macht des Parlaments in­folge seiner Zersplitterung in viele Parteien und bei schwieriger werdenden innerpvlitischen Ver­hältnissen Schritt für Schritt hinter der steigenden Macht des Reichspräsi­denten zurückgetreten ist. Das wichtigste Gegenrecht des Reichspräsidenten dem Parlament gegenüber ist seine, im Artikel 25 der Reichs- Verfassung ihm gegebenen Befugnis, d e n R e i ch s- tag aufzulösen. Das Auflösungsrecht des Reichspräsidenten ist für unser Staatssystem oon großer Bedeutung. Es ermöglicht das politische Gleichgewicht, in dem sich Reichsoberhaupt und Parlament die Waage halten. Der deutsche Reichspräsident besitzt in dem Auflösungsrecht ein gewichtiges politisches Machtmittel, das seine Stellung weit über die Stellung vieler anderer

sein. Diese werden vielleicht ihre Wünsche da­von abhängig machen, ob innerhalb der Reichs­regierung ein Einverständnis über einen wirt­schaftspolitischen Kurs erzielt werden kann, dem sie ihre Zustimmung zu geben vermöchten.

Heute noch Notverordnung gegen politischen Terror.

Londergertchte

und Androßnnti der Todesstrafe.

Berlin, 9. August. (OB. Funkspruch.) Die Veröffentlichung der Verordnung und der Notver­ordnung gegen Terrorakte wird heute abend erfolgen. Rach dem bisherigen Entwurf sollen

Sondergerichtc für Berlin, die Provinz Ostpreußen, Schlesien. Schleswig- h ölst ein und Brandenburg eingesetzt wer­den, zweifelhaft ist wohl noch Braunschweig. Die neue Notverordnung über die Strafverschär­fungen sieht die Todes st rase für ganz be­stimmte Fälle vor, u. a. bei Hochverrat, Brand­stiftung, Herbeiführung oon Explosionen, Ueber- schwemmungcn, Beschädigungen von Eisenbahnan- lagen, Landesverrat und bestimmten schweren Fäl­len von Ausschreitungen. Außer der Todesstrafe sind aber auch bei den Freiheitsstrafen Verschärfun­gen beabsichtigt, lieber die Einzelheiten entscheidet jedoch erst das Reichskabinett.

Wird Hiller Reichskanzler?

Oie Nationalsozialisten fordern die ^stegierungsführung.

Von unserer Berliner Redaktion.

Berlin, 9. August. Wenn in der Berliner Presse der Fortbestand der Regierung Papen nach der Aufnahme einiger National­sozialisten in bas Kabinett als die wahrscheinliche Löfung bezeichnet wird, so ist wohl in den meisten Fällen der Wunsch der Vater des Gedankens. Die­ser Wunsch dürste feinen Ausgangspunkt natürlich beim Kanzler selbst und in feiner engeren politischen Umgebung haben. Die Frage ist, ob er heute noch erfüllbar erscheint, wenn Adolf Hitler seinen Anspruch auf die Regierungs­führungoffiziell anmeldet. Es ist zwar noch nicht ganz klar, ob der nationalsozialistische Führer für sich persönlich das Kanzleramt verlangt, aber es ist jetzt sehr wahrscheinlich geworden. Das Goebbelsche Blatt,De r Angriff", hat in gro­ßer Aufmachung eine offenbar parteioffizielle Aus­lassung veröffentlicht, in dec für den Fall, daß man Hitler nicht an die Regierung läßt, dem Kabinett Papen der rücksichtslose Kampf ange­sagt wird. Es wird auch ausdrücklich, und zwar nicht nur als Privatmeinung des Blattes, grund­sätzlich abgelehnt, in eine Regierunghinein­zugehen". Einemfarblosen Kabinett der Fach­männer" wird im Gegenteil schärfste Opposition an­gekündigt.

Damit fallen alle Kombinationen und Pläne des derzeitigen Reichskanzlers ins Wasser. Er wird weder für die Regierung in der bisherigen Zusammen­setzung eine parlamentarische Mehrheit finden, noch kann er ferner auf den Eintrittüberparteilicher Nationalsozialisten" in fein Kabinett rechnen. Es bliebe ihm nur noch die eine Möglichkeit, auf Grund des Artikels 48 gegen alle Parteien zu regieren. Die Frage ist, ob der Reichspräsident oon Hin­denburg ihm dazu die Ermächtigung geben wird. Wir halten das nicht für wahrscheinlich. Draußen im Reiche werden auch in linksgerichteten Kreisen die Dinge viel ruhiger und nüchterner betrachtet, als in der übernervösen Reichshauptstadt, wo man oft den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht. Selbst die Frankfurter Zeitung" bezeichnet es als nützlich, daß auf irgendeine Weise der größten Partei jetzt

Gelegenheit gegeben werde, entweder ihr Können oder ihr Nichtkönnen zu beweisen." Weiter sagt dann das demokratische Blatt:Dies würde nicht autori­tativer geschehen können, als wenn der Führer dec Bewegung, Hitler s e l b st, mit seinem Namen dieVerantwortungdafürübernähme".

Gegenüber der Haltung eines demokratischen Blattes im Reich wirkt es natürlich etwas seltsam, wenn ein Berliner Blatt der Rechten, die Deutsche Allgemeine Zeitung", die man jetzt wohl den Dcutschnationalen zurechnen muß, Hitler geradezu beschwört, von seinem Plane Abstand zu nehmen. Zn dcutschnationalen Kre.sen sieht man allerdings einer Regierung Hitler mit schweren Bedenken entgegen. Man möchte unter allen Umständen das Kabinett Papen erhalten. Wie weit die Sorgen gehen, das zeigt sich in einem dringenden Appell der erwähnten Zeitung andie Ritterlichkeit und Loyalität des Reichspräsidenten gegenüber seinen Ministern, die diesen Kurswechsel ermöglicht haben". Von der andern Seite wird aber der Appell an den Reichspräsidenten gegründet auf den Anspruch der stärksten Partei. Dieser An­spruch dürfte bei einer einflußreichen Gruppe in der Regierung als berech­tigt anerkannt werden.

Neue Terrorakte in Gchlesien

G l e i w i tz, 9. Aug. (WTB. Funkspruch.) Wie die Polizeipressestelle mitteilt, wurde heule früh in Schönwald auf die Wohnung eines Schuh­machermeisters, der der Zentrumspartei ange­hört, Pistolen- und Karabinerschüsse abgegeben; verletzt wurde niemand. In Hindenburg wurde ein Sprengkörper in dos Schaufenster eines jüdischen Gemischtwarengeschäftes gewor­fen. Kurz darauf wurde in einem Fenster des Büros der internationalen Arbeiterhilfe ein Sprengkörper zur Entzündung gebracht. 3n Scho m b crg explodierte auf einem Garten­grundstück ein Sprengkörper. Zwei Kommunisten wurden als der Tat dringend verdächtig fest­genommen. Auf das Haus des Gemeindevorstehers

republikanischer Präsidenten und sogar mancher Monarchen erhöht. Der Reichspräsident kann je­doch von diesem Recht nur einmal aus dem gleichen Anlaß Gebrauch machen. 3m Falle der Auflösung muh die Reuwahl spätestens am sechzigsten Tage nach der Auflösung stattsinden. Mit dieser Befugnis ist dem Reichspräsidenten die Möglichkeit gegeben, vom Gewählten an den Wähler zu appell'eren.

Für außerordentliche Fälle verleiht Artikel 48 unter bestimmten Voraussetzungen dem Reichs­präsidenten eine zeitlich und inhaltlich be­schränkte Diktaturgewalt. Dieser Artikel 48 gibt dem Reichspräsidenten für jeden Fall einer erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine weitgehende außerordentliche Gesehgebungsgewalt, einerlei, ob diese Störung sich durch Unruhen im Lande oder durch Auf­treten wirtschcftl cher Gefahren offenbart, mit der Befugnis, alle zur Abweyr dieser Gesährdung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Durch die hier dem Reichspräsidenten übertragenen Befug­nisse geht seine verfassungsmäßige Macht erheblich über die manchen anderen Staatsoberhäuptern, den republikanischen wie den monarchischen, ge­gebene staatsrechtliche Stellung hinaus.

Reben dem Rechte zu außerordentlichen Maß­nahmen und zu außerordentlicher Gesetzgebung hat der Reichspräsident nach Artikel 48 weiter dasRechtderReichsexekution. Er kann also ein Land, das die ihm nach der Reichs­verfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, mit Hilfe der bewaffneten Macht dazu anhalten. Der Reichspräsident selbst entscheidet unter der verfassungsmäßigen Gegenzeichnung darüber, ob die Voraussetzun­gen zu diesem Eingreifen gegeben sind. Ebenso bestimmt er im Einzelfalle die anzuwendenden Maßnahmen.