Nr. 159 Kvühaussabe
182. Jahrgang
Samstag, 9. Juli 1932
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richte' ea.
GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.
*)et Abschluß.
- Konferenz von Lausanne ist beendet. Drei Zöchen lang verhandelten die leitenden Staatsmänner der an der Tributfrage interessierten vier europäischen Großmächte über eine Regelung, die den wirtschasllichen Tatsachen entsprach. Die Schwierigkeiten waren nicht gering und oft genug stand das Schicksal der Konferenz auf des Messers Schneide, oft genug hing die Fortführung der Verhandlungen nur noch an einem dünnen Fädchen, aber die Verantwortung für die Folgen eines Scheiterns der Konferenz wären unabsehbar gewesen, nicht nur für Deutschland, niemand konnte und wollte dafür die Verantwortung übernehmen, so gelang es immer wieder, Die Fäden wieder anzuknüpfen und trotz schärfster Gegensätze und stärkster Spannungen einen Abbruch zu verhüten. Wenn das Ergebnis den verhandelnden Staatsmännern oft genug in dem, Augenblick zu entgleiten schien, wo sie schon glaubten, zugreifen zu können, so hatte das seinen Grund darin, daß immer wieder neue Probleme in die Debatte geworfen wurden und sich der Rahmen der angestrebten Vereinbarungen ständig erweiterte. Dazu war die unverminderte Anspannung dieser Wochen natürlich auch nicht ohne tiefe psychische und körperliche Wirkung auf Die Rervenkraft geblieben. Macdonald, der britische Premierminister, der als Rekonvaleszent nach Lausanne gekommen war und hier als ständiger Vermittler zwischen Deutschen und Franzosen eine heikle und aufreibende Aufgabe zu losen hatte, fühlte sich erschöpft und zermürbt. Sogar Herriots unbekümmerte Vitalität zeigte sich nicht immer den Anstrengungen der ständig wechselnden Sorge gewachsen. Rur von. den Deutschen hörte man nicht viel Aeußerungen der Entmutigung und nachlassender Spannkraft. Roch vor wenigen Stunden schien eine Vertagung der Konferenz ohne ein abschließendes Ergebnis fast unvermeidlich. Wmn cs dann doch gelang, durch eine letzte energische Kraftanstrengung in an dramatischen Zuspitzungen reichen Verhandlungen, die am Donnerstag früh begannen und fast ohne Unterbrechung bis zum Morgen des Freitag fortgeführt wurden, zu einem Abschluß zu kommen, so nur dadurch, daß man auf den engen Rahmen des Tributproblems an sich zurückging, in dem die Konferenz vor drei Wochen begonnen war.
lieber das, was in diesem engeren Rahmen schließlich erreicht wurde, hat Reichskanzler von Popen noch gestern abend in einer kurzen Rundfunkansprache die deutsche Oeffentlichkeit unterrichtet. Nach seiner Erklärung hat die deutsche Delegation in Lausanne die völlige Beseitigung der Tributzahlungen durchgesetzt. Der Poung- plan mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mehr als 33 Milliarden Mark ist gefallen. Deutschland hat sich indessen verpflichten müssen, die während des Hooverfeierjcchrs gestundeten Zahlungen zu leisten und außerdem einen Beitrag für die gemeinsame europäische Wiederaufbaukasse, insgesamt eine Summe von drei Milliarden Mark, die 'in Form von Reichsschuldverschreibungen der Baseler Bank für internationale Zahlungen zu treuen Händen übergeben werden soll. Diese Schuldverschreibungen des Reichs dürfen indessen erst nach drei Jahren von der BIZ. auf den ausländischen Geldmärkten angeboten werden und zwar zu Modalitäten, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands Rücksicht nehmen müssen. Schuldverschreibungen, die nach 12 Jahren unter diesen Bedingungen nicht begeben werden konnten, gelten als erloschen. Diese Vereinbarung bedeutet das Ende des Tributsystems, das, wie der Kanzler mit Recht ausführte, mit seiner destruktiven Tendenz einseitiger Zahlungen eins der stärksten Hemmnisse für die Wiederherstellung des Vertrauens und eine Erholung der Wirtschaft dar- gestellt hat. Deutschland löst sich wieder aus den finanzpolitischen Verstrickungen, in die es Dawcs- und Äoungplan hineingezogen hatten. Es erhält seine volle Souveränität über Reichsbahn und Reichebank zurück und damit volle Freiheit, aber auch volle Selbstoerantwortung für die Gestaltung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Zukunft. Es bestehen keinerlei weitere Bindungen mehr. Auch g^endwelcher Zusammenhang mit den interalliierten Kriegsschulden an Amerika in Form einer Sicherungsklausel, wie Herriot sie gefordert hatte, ist von der deutschen Delegation erfolgreich abgcwehrt wor- den und damit auch dieser Unsicherheitsfaktor, der für die Zukunft hätte gefährlich werden können, ausgeschaltet worden. Die deutsche Delegation hat offenbar lieber eine höhere Gesamtleistung in Kauf ge- nommcn, als die künftige wirtschaftliche Entwicklung, die sich nur auf einer festfundierten neuen Grundlage des Vertrauens in die Stabilität der Verhältnisse aufbauen kann, mit der Uebernahme von Zahlungsverpflichtungen zu belasten, die nicht aus eigenem Entschluß und zur selbstgewählten Stunde eintreten wurden. So sind wir also auch hier unser eigener Herr geworden.
Einer kritischen Betrachtung der Vereinbarung von Lausanne im Einzelnen stehen Schwierigkeiten entgegen, so lange die dort getroffenen Abmachun- chen nur in großen Umrissen und in Kommentierungen unserer Unterhändler vorliegen Von ausschlaggebender Wichtigkeit für die abschließende Beurteilung des neuen Abkommens ist z V daßdie Zahlung, zu der wir uns verpflichtet haben nur in einer Höhe erfolgen soll, die der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht und daß die Schuldverschreibungen, in die diese deutsche Zahlung gekleidet wird, erst dann begeben werden dürfen, wenn das wirtschaftliche Gleichgewicht Deutschlands vollkommen wiederhergestellt wird. Wir möchten annehmen, daß gewitzigt durch Erfahrungen bei der Ausführung früherer Tributabkommen, die Deutsche Delegation starke Kau-
Das Vertragswert von Lausanne.
Oer Ersah des Haager Abkommens durch eine neue Vereinbarung über eine deutsche Zahlungsverpflichtung in Höhe von 3 Milliarden Mark.
Oie politische Präambel.
Das Außerkrafttreten des AoungPlans.
Lausanne, 8. Juli. (TU.) Das umfangreiche Dertragswerk von Lausanne besteht zunächst aus einer allgemeinen geschichtlichen Darstellung der Vorgänge, die zur Einberufung der Konferenz geführt haben. Es gibt sodann die Moratoriumserklärung der Gläubigermächte vom 16. Juni wieder.
1. Das Reparationsabkommen mit Deutschland beginnt mit einer Präambel, in der die Regierungen von England, Belgien, Kanada, Australien, Reuseeland, Südafrika, Indien, Frankreich, Griechenland, Japan, Portugal, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, Südslawien, und Deutschland feststellen, daß die Rechts- gültigkeit der Haager Abkommen vom 20. Januar 1930 nicht zur Verhandlung stehen, jedoch im Hinblick auf die großen wirtschaftlichen Krisen und Schwierigkeiten und von dem Wünsche geleitet, das notwendige Vertrauen für die normalen wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen zu sichern, die unterzeichneten Mächte folgendes Tlebereinkom- m e n getroffen haben:
Die unterzeichneten Staaten des gegenwärtigen Abkommens sind in Lausanne zusammengetreten, um eines der Probleme des Weltkrieges mit dem ehrlichen Wunsche zu regeln, zur Bildung einer neuen Ordnung beizutragen, die die Schaffung und Entwicklung des Vertrauens zwischen den Völkern im Geiste des gegenseitigen Entgegenkommens, der Zusammenarbeit und der Gerechtigkeit fördert. Die Wachte sind nicht der Ansicht, daß das in Lausanne geschaffene Werk, das vollständig den Reparationen ein Ende bereitet, genügt, um den Frieden zu erreichen, den die Völker wünschen. Jedoch hoffen sie, daß diese Erkenntnis in sich selbst so bedeutend ist, daß sie von allen friedlichen Elementen Europas und der Welt verstanden und richtig geschäht werden, und daß neue Werke folgen werden. Diese Taten werden um so leichter durchzuführen sein, als die Völker diesen neuen Schritt zu einem wahren Frieden unterstützen, der, um vollständig zu sein, sich gleichmäßig auf die wirtschaftliche und politische Ordnung beziehen muh, wie sie auch jeden Appell an Gewalt oder zu den Waffen zurückweisen. Die Anlerzeichner- mächte des gegenwärtigen Abkommens werden sich daher bemühen, die gegenwärtig gestellten Probleme oder diejenigen Probleme, die später gestellt werden, in dem gleichen Gei sie z u l ö s e n, der dieses Abkommen beseelt.
Dis finanziellen Abmachungen.
Es folgt der finanzielle Teil der Abmachungen: Artikel I regelt die von der deutschen Regierung im Gesamtbetrag von drei Milliarden Goldmark auf der Grundlage der gegenwärtigen Währung auszugebenden Schuldverschreibungen zu 5 v. H. sowie in neun Punkten d i e näheren Ausgabebedingungen. Die Schuldverschreibungen können von der BIZ. erst nach Ablauf von drei Jahren vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens begeben
werden. 15 Jahre nach der Unterzeichnung werden die von der BIZ. nicht untergebrachten Schuldverschreibungen annulliert. Der Ausgabe- k u r s ist 90 v. H. Bemerkenswert ist Punkt 6, wonach im Falle, daß die Reichsregievung im Auslande mit oder ohne ihre Garantie Anleihen auflegt, sie bis zu einem Drittel das Nettoeinkommen dieser Anleihen zum Rückkauf der Schuldverschreibungen verwenden muß. Gegebene Vorschüsse für die gleiche Zeit oder für weniger als ein Jahr bleiben davon unberührt. Punkt 7 besagt, falls zu irgendeinem Zeitpunkt die BIZ. der Ansicht ist, daß der Kredit der deutschen Regierung wiederher g e st e l l t ist, jedoch die Anleihekurse unterhalb des Minde st Preises der Emission liegen, so kann eine Zweidrittelmehrheit des Der- waltungsrates der BIZ. den Mindestpreis ä n - dern. In allen anderen Fragen (Punkt 8) faßt
der Vcrwaltungsrat der BIZ. ferne Entschließungen mit Stimmenmehrheit.
Artikel II. Von dem Zeitpunkt des Inkrafttretens an beendet und ersetzt das vorliegende Abkommen das Reparationssystem des Haager Abkommens vom 20. Januar 1930, des Londoner Abkommens vom 11. August 1931 und des Berliner Abkommens vom 6. Juni 1932. Die Verpflichtungen dieses vorliegenden Abkommens c r - fetzen vollständig die vorhergehenden Verpflichtungen Deutschlands, die in den Jahreszahlungen des „Reuen Planes" zusammengefaßt waren.
Artikel III. Infolgedessen sind die Artikel I, II, IV, V, VII, VIII und IX sowie die Annexe I, III, IV, V, Vb, VI, VIb, VII, X und Xa (des Haager Abkommens) en d g ü l t i g beseitigt.
Artikel IV: Das Londoner Protokoll vom 11. August 1931 und das Berliner Zusatzprotokoll vom
Sie Wahl des hessischen Siaaispräsidenien
aus den 14.3uli vertagt.
Mißirauensaniräge gegen MinisterLeuschner undGesamtkabineit angenommen- Aufhebung des Verfassungsfeieriags.
WSR. D a r m st a d t, 8. Juli. Rach etwa zweistündiger Tlnterbrechung der Sitzung des Hessischen Landtages teilte der Vizepräsident mit, daß der zweite Wahlgang äuc Staatspräsidentenwahl auf Wunsch verschiedener Fraktionen heute von der Tagesordnung abgesetzt werde. Das Haus trat dann in die Beratung des nationalsozialistischen Mihtrauensantra- ges gegen Innenminister Leuschner und des kommunistischen Mißtrauensantrags gegen die Gesamtrcgierung ein. Der kommunistische Antrag gegen die Gesamtregierung wurde bei Stimmenthaltung der Rationalsozialsten, des Zentrums und der Sozialdemokraten mit den acht Stimmen der Antragsteller angenoinmen. Der nationalsozialistische Abberufungsantrag gegen Minister Leuschner wurde von den Rattonalsozialisten, den Bürgerlichen und den Kommunisten bei Stimmenthaltung des Zentrums und der Sozialdemokraten angenommen.
Ein nationalsozialistischer Antrag auf Aufhebung des Verfassungsfeiertages in Hessen wurde angenommen. Ein weitergehender Antrag der Kommunisten, dafür den 1. Mai zu feiern, abgelehnt. Der Landtag verabschiedete anschließend eine Vorlage, die das Gesetz vom 20. Juni 1929 über den Verfassungstag mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzt. Damit wird in diesem Jahr der Verfassungstag in Hessen nicht mehr als Feiertag begangen.
Ein nationalsozialistischer Antrag, der die hessische Regierung ersuch!, bei der Reichsregierung mit allem Nachdruck dieAufhebungderKürzung der Sozialversicherten-Renten zu fordern, wurde angenommen. Gleichfalls Annahme fand ein sozialdemokratischer Antrag, der die Regierung ersucht, bei der Reichsregierung schärfsten Protest gegen die N o tve r o r dn ung vom 14. J u n i zu erheben, den Reichsrats-Bevollmächtigten zu beauftragen, im Reichsrat einen Antrag auf Aufhebung dieser Notverordnung einzubringen und alsbald Fühlung mit den übrigen Länderregierungen zu nehmen mit dem Ziel, gemeinsam im Sinne
des Antrags der SPD. bei der Reichsregierung vorstellig zu werden. Der Präsident vertagte hierauf den Landtag auf Donnerstag, den 14. Juli. Auf der Tagesordnung steht lediglich die Wahl des Staatspräsidenten.
Die Hintergründe der Vertagung
Aussichten auf Zustandekommen der Koalition Zentrum-NSDAP.
WSN. Darmstadt, 8. Juli, lieber die Verhandlungen zwischen den Nationalsozialisten und dem Zentrum sowie über die Ursache der heutigen Vertagung der Staatspräsidentenwahl hört man in politischen Kreisen u. a.: Die schon seit Wochen im Gang befindlichen Fühlungsnahrnen und Verhandlungen — tm Laufe der Woche war auch der Führer der Zentrumspartei, Prälat Kaas, in Darmstadt — hatten bereits Donnerstag abend z u einer weitgehenden Annäherung geführt, so daß man einen positiven Ausgang des heutigen Wahlganges für möglich hielt. Gegen den Staatspräsidenten-Kandidaten Professor Werner bestand auf keiner Seite Wider- spruch. Ueber die Person . für den zweiten Ministerposten war jedoch eine Einigung zwischen Nationalsozialisten und Zentrum noch nicht re st los zustande gekommen. Man glaubte jedoch, daß diese Differenz am Freitag noch ausgeglichen werden könnte. Der überraschende Versuch des nationalsozialistischen Fraktionsführers, ohne diese Einigung bereits die Wahl des Staatspräsidenten allein heute durchdrücken zu können, scheiterte an dem Zentrum, das sofort mit einem eigenen Kandidaten, dem Finanzminister Kirnberger, hervortrat. Die Wahl des Staatspräsidenten wird nun am kämmenden Donnerstag erfolgen und man nimmt an, daß, wenn nicht mehr Unvorhergesehenes eintritt, am kommenden Donnerstag d i e neue Regierung aus Nationalsozialisten und Zentrum in Hessen zustande kommt.
telen dafür durchgesetzt hat, daß später einmal, frühestens also nach 3 Jahren über die Prüfung dcr deutschen Leistungsfähigkeit nicht ein neuer Streit entbrennt. Schon die Möglichkeit dazu müßte auf den deutschen Kredit schädigend wirken. Lind das um so mehr, als migesichts des völligen Damie- derliegens der deutschen Wirtschaft mit ihrer ungeheuren Auslandverschuldung und angesichts der katastrophalen Lage der öffentlichen Finanzen in Deutschland die von der deutschen Delegation angenommene Gesamtzahlung von drei Milliarden Mark keineswegs ein Pappenstiel ist. wie es fast den Anschein haben könnte, wenn man sie, wie es der Reichskanzler getan hat, neben die völlig imaginären Zahlen des Voun-zplans stellt. Hier bleibt also vorerst eine Frage of en, die Anlaß zur Beunruhigung geben könnte.
Offengeblieben sind auch, um diese Feststellung gibt es kein Herumreden, die sog. politischen Fragen, die die deuttche Delegation in einer kritischen Phase der Lausanner Konferenz überraschenderweise in die Debatte geworfen hatte und von deren präziser Beantwortung sie ursprünglich ihre Zustimmung zu dem Finanzplan des britischen Sachverständigen Sir Walter Lahton, der auch der endgültigen Vereinbarung zugrunde liegt, abhängig machen wollte. Es ist natürlich leicht, dem Reichskanzler den Vorwurf zu machen, mit dieser Aufrollung der politischen Fragen sich ein Ziel gesteckt zu haben, das er bei nüchterner Einschätzung der Lage aller Voraussicht nach in Lausanne wenigstens nicht erreichen konnte. Hier spielten von allen Seiten zweifellos innerpolitt- sche Einwirkungen und Rücksichten hinein. Die deuttckte Delegation, die ausgezogen war mit dem entschiedenen „Olein" hinter sich, das Reichskanzler Brüning schon für jede künfttge Verhandlung
über die Beendigung der Tributzahlungen vorweggenommen hatte, sah sich in Lausanne einer sehr erheblichen Milliardenforderung Herriots gegenüber, die dieser als „Rest-" oder „Abschluß z a h l u n g“ verlangte, zumindest bann,, wenn es ihm nicht gelingen sollte, die Amerikaner' zum Verzicht auf ihre Ansprüche aus den Kriegsschulden zu bewegen. Da auch England, obwohl es früher für eine gänzliche Beseitigung der einseitigen und deshalb wirtschaftsmordenden Tribute eingetreten war, eine solche Restzahlung als Kompensation für den Fortfall der Boungplanver- pflichtungen für angebracht und gerechtfertigt hielt, fand man den Ausweg des „fonds com- mun“, der gemeinsamen europäischen Wiederaufbaukasse, deren Verwendungszweck übrigens auch noch recht im Dunkeln geblieben ist. So wurden zwar die Tribute restlos beseitigt, aber doch eine deuttche Zahlung herausgeschla- gen, die allerdings beträchtlich unter den ursprünglichen Forderungen der Franzosen liegt.
Die deutsche Delegation glaubte dieses Zugeständnis, das sie entgegen ihrer ursprünglichen Absicht — wenn auch in anderer Form — gemacht hatte, durch die Forderung auf Beseitigung der Diskriminationen des Versailler Diktats dem deutschen Volke erleichtern zu können. Sie hatte dabei aber doch anscheinend Herriots inner» politische Stellung falsch eingefchäht. Sie ist keineswegs so stark, wie sie nach den letzten Kammerwahten hätte sein können. Das erwiesen eklatant die verschiedenen Pariser Reisen des Ministerpräsidenten, von denen Herriot stets sturer und unzugänglicher nach Lausanne zurück- kehrte, von der eigenen Partei sowohl wie von der Rechten bedrängt, in nichts locker zu lassen. Herriot wird auch ohne die Erfüllung der politi
schen Forderungen in Paris um feinen Kopf zu kämpfen haben, denn er bringt weder die Restzahlung mit in der Höhe, wie sie der französischen öffentlichen Meinung als für Deutschland tragbar eingctrichtert worden ist, noch hat er die Sicherungsklausel durchsetzen können, die Frankreich von der Sorge um die Rückzahlung seiner amerikanischen Kriegsschuld befreien sollte. Daß auch Macdonalds Plan eines „Gottes- friedens", dessen gefährliche Auswirkungen für Deutschlands Ostpolitik wir hier schon beleuchteten, soweit wir bisher durch den Kanzler über die in Lausanne getroffenen Vereinbarungen unterrichtet sind, offenbar nicht zustande gekommen ist, müssen wir als einen Erfolg buchen. Herriot war sofort bereit, als Antwort auf die deutschen politischen Forderungen das Verlangen nach einem politischen „Stillhalteabkommen" zu erneuern. Auch dieses wäre für Deutschland unerträglicher gewesen, als die Ablehnung der deutschen Forderung nach Beseitigung der Diskriminierung des Versailler Vertrags. Die Taktik der deutschen Delegation hat während der einzelnen Phasen der Konferenz von Lausanne häufig gewechselt und ist ohne Kenntnis der internen Vorgänge hinter den Kulissen der Konferenz von daheim aus nicht immer klar zu durchschauen gewesen. So muh sich auch eine Kritik vorerst noch Zurückhaltung auf er legen, wenn es auch im ganzen öeutfdjen Volk als besonders schmerzlich empfunden werden wird, daß das ihm gezeigte Ziel der offiziellen Beseitigung der Kriegsschuldlüge und der Wiederherstellung der deutschen Gleichberechtigung gegen den heftigen Widerstand der Franzosen nicht erreicht werden konnte.


