Ausgabe 
6.9.1932 Frühausgabe
 
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Oie sozialpolitische Ermächtigung.

Vereinfachung und Verbilligung der sozialen Einrichtungen. Mit möglichst geringen Mitteln große Leistungen.

3m zweiten Teil der Verordnung wird die Re­gierung beauftragt, im Hinblick auf die gegen­wärtige Rot des deutschen Volks zur Erhaltung der sozialen Fürsorge und zur Erleichterung iron Wirtschaft und Finanzen die sozialen Ein­richtungen zu vereinfachen und zu verbilligen. Die Reichsregierung wird zu diesem Zweck ermächtigt, auf bestimmten Gebieten das soziale Recht in seinen Formen und Grenzen so au gestalten, wie der wirtschaftliche Röt­st crno und das soziale Vedürfnis, wie das Ge­bot de r C i n f achhe i t und Sp a r s a m ke i t es erfordern. Das Misstrauen, dem diese Er­mächtigung von vornherein in der Oeffentlichkeit begegnete, ist nicht gerechtfertigt. Für die Rich­tung in der Sozialpolitik ist der Wille maßgebend, den der Herr Reichspräsident am 30. August in Reudeck kundgegeben hat:Die Lebenshal­tung der deutschen Arbeiterschaft soll gesichert und der soziale Gedanke g e w a h r l bleiben."

Die Reichsregierung hält sich an den Grund­satz, daß die Freiheit der Wirtschaft ihre Grenze findet in der sozialen Mission des Staats, ins­besondere im Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Sie verschließt aber nicht die Augen vor der unauf­hörlichen Wechselwirkung zwischen

Wirtschaft und Sozialpolitik. Die Reichsregierung wird einen angemessenen Aus­gleich zwischen den wirtschaftlichen Möglichkei­ten und den sozialen Rotwendigkeiten suchen.

Der Tarifvertrag bleibt in seinen be­grifflichen Merkmalen unberührt. Damit ist aber vereinbar eine gewisse Bewegungsfreiheit im räumlichen und beruflichen Geltungsbereich, insbesondere mit Rücksicht auf das Schwergewicht der örtlichen Verhältnisse und die besonderen Bedürfnisse eines Gewerbezweigs, oder wegen des Rotstands in einem Betrieb. Der beweglich gestaltete Tarifvertrag kann unter Umftänöen selbst der Erhaltung und Vermehrung der Ar­beitsplätze dienstbar gemacht werden. Auch die Arbeitslosenhilfe kann einfacher ge­regelt werden. Jedenfalls scheint die Dreiteilung der Unterstützung keine durch die Ratur der Dinge auferlegte Rotwendigkeit zu sein. Heber» all wird die Reichsregierung den Spar- oder mindestens den Leistungserfolg suchen. Die gesamte soziale Verwaltung soll einfach, bil­lig und zugleich pfleglich werden; sie soll mit einem geringen Verbrauch von Mitteln und Kräften verhältnismäßig große Leistungen vollbringen. So faßt die Reichsregierung Sinn und Zweck der Ermächtigung auf.

Ermäßigung des Tariflohns bei Vermehrung derdelegschast

Von dieser Ermächtigung hat die Reichsregierung für das Gebiet des Tarifvertrags sofort Ge­brauch gemacht, um Arbeitslose wieder in das Be­schäftigungsverhältnis einzureihen und um eine, für einen Betrieb drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Dollzugsverordnung ermächtigt den Arbeit­geber, wenn er die Zahl feiner Arbeit­nehmer vermehrt, d i e Tariflöhne ver­hältnismäßig zu mindern; sie ermächtigt außerdem den Schlichter, für Betriebe, die beson­ders gefährdet sind, den Tariflohn innerhalb eines festgesetzten Spielraumes zu ermäßigen.

Die erste Maßnahme verfolgt den Zweck, durch eine begrenzte Entlastung des Lohnkontos einen Anreiz zur Vermehrung der Ar­beitsplätze und zur Einstellung von Arbeits­losen auszuüben. Voraussetzung ist, daß der Ar­beitgeber die Belegschaftsziffer gegenüber ihrem Stand am 15. August oder gegenüber dem Durch­schnitt der Monate 3uni, 3uli und August 1932 erhöht. 3e größer diese Vermehrung, um so größer soll auch die Ermäßigung der tariflichen Löhne sein. Die Lohnermähi- gung soll sich jedoch nicht auf die ganze Entloh­nung erstrecken, sondern auf die Vergütung für die 31. bis 4 0. Wvchenarbeits- stunde beschränkt sein, einmal, um dem Ar­beitnehmer ein gewisses Mindesteinkommen zu ga­rantieren, andererseits, um einen Anreiz zur Verkürzung der Arbeitszeit zu schaf­fen. 3n keinem Fall soll die Lohnermäßigung über die Hälfte der Vergütung für die 30. bis 40. Stunde hinausgehen, so daß also der Arbeit­nehmer von dem bisherigen Gesamtlohn höch­stens 12,5 v. H. einbühen kann. Diese Höchst­grenze wird aber erst bei einer Vermeh­rung der Belegsch af t um ein volles «Viertel- erreicht und« Meibt bei einer werier- gehenden Vermehrung der Belegschaft unverän­dert. Die Einbuße trifft stets nur den einzelnen Arbeitnehmer, während die gesamte Lohnsumme des Betriebes sich nicht nur nicht vermindert, son­dern infolge der Reueinstellungen anwächst. Die Hundertsätze für die Vermehrung der Belegschaft und die Ermäßigung der Löhne sind derartig be­messen, daß stets eine Vermehrung der gesamten Lohnsumme und damit eine Stärkung der allgemeinen Konsumkraft Eintreten muß.

Die Verordnung gibt dem Arbeitgeber eine solche gesetzliche Ermächtigung zur Ermäßigung der tariflichen Lohnsätze, ohne daß hierzu eine

Aenderung des Arbeitsvertrages erforderlich wäre. Der Arbeitgeber, der von der Berechtigung Gebrauch machen will, hat dies der Belegschaft durch Au shang im Betrieb bekannt- z u g e b e n und darf dairn ohne weiteres von dem Beginn der nächsten Lohnwoche an, für Ange­stellte vom Beginn der nächsten Monatshälfte an, die Lohn- und Gehaltsermäßigung eintreten las­sen. Selbstverständlich ist diese Berechtigung aber nurfür Fälle gedacht, in denen tatsächlich eine echte Vermehrung de ^Arbeits­gelegenheit stattfindet. Wo es sich lediglich um Verschiebung der Arbeit zwischen mehreren Betrieben handelt oder aus sonstigen Gründen der Zweck der Verordnung nicht erreicht wird, hat der Schlichter dem Arbeitgeber die Berechtigung zu entziehen. Wenn auch nach dem großen Geltungsbereich der Maß­nahme eine dauernde Ueberwachung aller Be­triebe kaum möglich sein wird, darf doch ange­nommen werden, daß die beteiligten Kreise schon von sich aus auf etwaige Mißbräuche aufmerk­sam machen. Fallen die Voraussetzungen für die Lohnermäßigung weg oder ändern sie sich, so treten die entsprechenden Auswirkungen auf die Lohnermäßigungen ohne weiteres ein. Die Ver­ordnung findet auf Saisonbetriebe grundsätzlich keine Anwendung. Rur wo der Arbeitgeber über den saisonmähig be­dingten Stand hinaus seine Arbeitskräfte ver­mehrt, soll ihm der Schlichter gleichfalls zu ent­sprechenden Lohnermäßigungen ermächtigen können.

Für landwirtschaftliche Betriebe, bei denen die Arbeiterzisfer je nach den Jahreszeiten regelmäßig wechselt, und bei denen deshalb von einem bestimmten Stichtag nicht ausgegangen wer­den kann, soll für die Feststellung der Arbeitsplätze jeweils von dem entsprechenden Monat des Vorjahres ausgegangen wenden. Auch sonst bedingen die Verhältnisse der Landwirtschaft bestimmte Abweichungen von der allgemeinen Re­gelung. Insbesondere werden die Sachbezüge bei -der Kürzung außer Ansatz bleiben müssen. Die Ver­ordnung berücksichtigt sie aber insofern, als sie bei überwiegenden Sachbezügen größere Abzüge vom Barlohn zuläßt.

Der zweite Abschnitt der Vollzugsverordnung trägt Sorge um die Aufrechterhaltung be­sonders notleidender Betriebe. Der Schlichter wird ermächtigt, in Fällen, in denen die Weiterführung oder Wiedereröffnung eines Be-

Das Ende der Gorillas.

Ein Bericht von Anton E. Zifchka.

Man jagt den Gorilla nicht aus Sport, nicht um sich zu schützen. Man jagt heute den Gorilla, we^ sein Fleisch die Lieblingsspeise fast aller Reger am Kongo ist, weil sein Fleisch ihnen Erj atz für Menschenfleisch ist, weil es jenen eigen­artigen Geschmack besitzen soll, der alle Kanni- baten krank vor Gier macht. Seit Jahrtausenden liegt diese Gier den Menschen im Innern Afrikas im Blut. Jahrtausende hindurch befriedigten sie sie, indem sie Feinde und Gefangene fraßen, Reisende mordeten ...

Seit ein Paar Jahrzehnten aber ist das Reh der weißen Herrn so dicht geworden, die Furcht vor Entdeckung so groß, daß Kannibalismus nicht mehr vorkommt ... Seither wird der Go- rilla gejagt ...

Tausende Quadratkilometer rings um den Kongo und seine Rebenflüsse sind heute noch ebenso Urwald wie vor hundert Iahren. OTber heute treibt der Hunger nach Rohstoffen, nach Gummi und seltenen Erden, nach Farbhölzern und Oelfrüchten Menschen in diese Wälder, heute müssen Weiße in dem ewig halbdunklen Urwald am Kongo leben. Feucht, sumpfig, heiß ist es hier. Fieber liegt in der Luft. Kaum leben noch Tiere hier. Alles, was Luft und Licht und Trockenheit liebt, ist am Kongo nicht zu finden. Im Innern, weit weg von den Siedlungen, wohnen die Gorillas in kleinen Herden. Ro° maden ... Die Riesen dieser Wälder ... und dabei die lebensuntüchtigsten der Menschenafsen.

Man bekommt keine Träger, man bekommt keine Arbeiter, wenn man nicht Affenfleisch ver­spricht ... Gorillafleisch ... Die Tiere sind selten geworden, mit Speeren und Pfeilen sind die Kolosse schwer zu erlangen. So muß der Weihe helfen.

Cs ist keine Iagd ... es ist ein Morden.

Die Gorillas bauen Rester in den Baumgabeln, Rester aus Blättern und Zweigen. In diesen muldenartigen Unterschlupfen schlafen die Weib­chen und Die Jungen. Der Mann bleibk unten am Baumstamm lehnen und hält Wache ... Er ist doppelt so groß wie das Weibchen, ein Muskelungetüm von Riesenmaßen. Mein Be­gleiter Drussaux erlegte einen, der 240 Kilo wog, aufgerichtet 2,30 Meter hoch war, Schultern von 1,10 Meter Breite hatte. Unwiderstehliche

Kräfte birgt dieser Riesenleib. Trotzdem flieht der Gorilla immer, er ist wenig widerstandsfähig.

Die Reger beschleichen eine Familie, tagelang oft, sie sind bei dieser Jagd unermüdlich. Drei Monate mußte ich ihnen denKiller" machen, die flüchtenden Affen schießen. Täglich müssen die schwarzen Arbeiter ihr Fleisch haben. Sie streiken wie die Arbeiter der Küste ... 'Lange sind die Zeiten vorbei, da Glasperlen und das Wort des Weißen sie in die Wälder trieb.

Drei Monate in der feuchten Glut des Kongo machen aus jedem Menschen ein Wrack. Und gerade am Ende dieser furchtbaren Urwaldzeit hatten wir das Erlebnis mit dem R'Pungu ... wie der Gorilla in der Eingeborenensprache heißt.

Der Gorilla flieht, er ist ein Riese, aber er kämpft nicht ... Die Jagd hat nichts von der Gefahr der Löwenjagd oder der Jagd auf Fluh- pferbe ... Man wird daher leichtsinnig ...

Die Männer von Kwanaa hatten eine Familie gestellt, ein- Weibchen mit drei Jungen, die drei oder vier Jahre alt sein mochten. Die Gorillas bleiben länger bei der Mutter als Menschen- rlntCr' ost bis zum fünften oder sechsten Jahr gesaugt ... Ein fast grauer, riesiger Mann toar bei ihnen. Aus irgendeinem Grund glaubte biefer Gorilla, daß jede Flucht ausgeschlossen lei, aus irgendeinem unbegreiflichen Grund fehlte ihn Brussaux beim ersten Schuh ...

dröhnenden, schreckeinflöhenden Gebrull hebt sich der Affe auf die Beine und trommelt mit den Fäusten auf feine Brust. Cs Hingt wie das dumpfe Anschlägen von Baum- stammen, klingt wie das Brausen eines Orkans. Rascher, immer rascher schlägt er seine Brust Seine Kopfhaare sind gesträubt, neigen sich über die Stirn. Funkelnde Augen und ein Gesicht wie in menschlicher Wut verzerrt ... Aufrecht gehend kommt der Affe näher ...

Die Reger laufen, flüchten vor dem teuflisch aussehenden Tier. Der Affe ist langsam, tor­kelnd bricht er durch das Unterholz.

Da knallt es zweimal, und er sinkt in sich zusammen ... Wie ein Sack, dem die Luft aus­geht. Alle urweltartige Kraft ist ganz plötzlich verschwunden. Mit ihren kurzen Messern fallen die Reger über das Tier her, wenige Stunden später ist nur noch der Kopf da. Die Köpf-e der Gorillas gelten als Fetisch.

Später wurden dann die Jungen gefangen. Aber wie fast alle Gorillas, sind sie jeder Krankheit ausgeliefert und halten den Transport nicht aus, kein ungewohntes Klima und Futter.

mebs durch die Bezahlung der Tariflöhne gefähr­det ist, Abschläge vom Tariflohn zuzulassen. Dabei ist aber nur an Umstände gedacht, die einem be­stimmten einzelnen Betrieb eigentümlich sind und außerhalb seines Einflusses liegen, während eine bei einer größeren Anzahl von Betrieben vorhan- bene Notlage durch Aenderung des Tarifvertrags selbst zu berücksichtigen ist. Ueberhaupt wird der Schlichter bei der Bewilligung dieser Sonderaus­

nahme mit größter Vorsicht verfahren und die von den Beteiligten selbst geschaffene tarifliche Regelung soweit als möglich aufrechterhallen müs­sen. Ueber 20 v. H. der tariflichen Löhne darf die Lohnermäßigung in keinem Falle gehen.

Die Verordnung tritt am 15. September 1932 in Kraft. Das Lohnminderungsrecht, das auf der Ver­mehrung der Belegschaft beruht, fällt mit dem Schluß des Monats März 1933 weg.

Finanzhilfe für die Gemeinden.

Weitererhebung der ermäßigten Bürgersteuer. Fortfall des Frauenzufchlags.

Die Gemeinden erhalten nach der Ver­ordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 zur Erleichterung ihrer Wohlfahrts­lasten vom Reich einen Betrag von 672 Mil­lionen Mark, ohne daß die Länder eine Ein­wirkung darauf haben. Die Länder sollen aber 10 Prozent der Wohlfahrtsbeihilfe, die auf ihre Dezirks^ü.iorgeverbände entfallen, einem Aus­gleichs stock zuführen können, der zugunsten solcher Gemeinden zu verwenden ist, die durch den Aufwand zur Arbeitslosenhilfe besonders be­lastet sind. Die neue Verordnung ermächtigt die Länder, dem Ausgleichsstock in Zukunft 2 0 Prozent der Wohlfahrtsbeihilfe zuzuführen, weil der Kreis der in besonderer Rotlage befind­lichen Gemeinden wächst und ohne schwere Ge­fährdung der Gesamtinteressen hier eine be­sondere Hilfe dringend geboten ist.

Die Bürgersteuer 19 32 war an sich nur bis zum Juni d. I. zu zahlen. Die Gemeinden ha­ben die Verlängerung der Bürgersteuer vom Juli bis Dezember 1932, gefordert. Die Reichsregierung hat dieser Forderung in ihrer Juninotverordnung nicht stattgegeben. Inzwischen sind aber die Wohl­fahrtslasten der Gemeinden zum Teil weiter erheblich angewachsen. Nur um sie zur Weiterzahlung in den Stand zu setzen, werden die Gemeinden, die die Bürgersteuer für das Rechnungs­jahr 1931 erhoben haben, ermächtigt, sie im letzten Viertel des Kalenderjahres 1932, d. h. vom Ok­tober bis Dezember, auf der Grundlage der bisherigen Vorschriften in HöhederHälste des Steuersatzes weiter zu erheben, mit dem sie für 1931 erhoben wurden. Hierbei sollen jedoch folgende zwei wesentliche Erleichterun­gen eintreten:

a) Bekanntlich war bisher für die Ehefrau ein Zuschlag von 50 o.H. zu zahlen. Ein solcher Zuschlag ist jedenfalls dann ungerechtfertigt, wenn die Bürgersteuer, die ja etwas ganz anderes als die Einkommensteuer sein soll, nach dem Ein­kommen gestaffelt, ist. Daher soll der Zuschlag für die Ehefrau in Zukunft roegfallen.

b) Die jetzigen Bürgersteuersätze fußen noch a u f dem Einkommen des Jahres 1 930. Seit­dem find die Einkommen zum großen Teil erheblich zurückgegangen. Mit Rücksicht hierauf sollen die Steuerbeträge um 25 o.H. gesenkt werden.

Diese beiden Ermäßigungen wirken sich wie folgt aus: Wer als Lediger bisher 3X6-18 RM. zu zahlen hatte, zahlt für die Monate Oktober bis De­zember noch 6,75 RM. Wer als Verheirateter bisher 3X9-27 RM. zu zahlen hatte, zahlt für die Mo­nate Oktober bis Dezember ebenfalls nur noch 6,75 RM.

Bereits durch die Rotverordnung vom 6. Ok­tober 1931 ist die Weitererhebung der Bürger steuer auch für 1 9 33 vorgeschrie­ben. Die neue Verordnung läßt aber auch für diese wesentliche Erleichterungen eintreten. Es soll einmal der Zuschlag für die Ehefrau (wie auch schon für die restliche Dürgersteuer 1932) f o r t f a 11 e n: Ehepaare wer­den also künftig mit dem gleichen Satz heran- gezogen wie Unverheiratete. Ferner ist der Man­gel der bisherigen starren Freigrenze von 500 Mark, die den Familienstand des Steuer­pflichtigen und die Lebenshaltungskosten in der einzelnen Gemeinde nicht berücksichtigt, dadurch beseitigt, daß als Freigrenze künftig der Betrag gellen soll, den der Steuerpflichtige nach feinem Familienstand im Falle der Hilfsbedürftigkeit von der Wohnsitzgemeinde nach den Richt­

sätzen der allgemeinen Fürsorge als Unterstützung erhalten würde.

Die Gemeinde-Bier st euerentschädi- flu n g wird für den Rest des Jahres nach einem Maßstab verteilt, der auf der breiteren und daher tauglicheren Grundlage des Aufkommens in der Zeit vom 1. Oktober 1931 bis 30. Juni 1932 (bisher 1. Oktober bis 31. Dezember 1931) errechnet wird.

Die Verordnung ermächtigt die Reichsregierung, eine nicht überschreitbare Höchstgrenze für die Dienstbezüge eines Ange st eilten bei Unternehmen oder Körperschaften aufzustellen, die aus öffentlichen Mitteln Kredite, Bürgschaften oder sonstige finanzielle Beihilfen erhalten. Die Einhaltung der in der zweiten Gehaltskürzungsverordnung enthaltenen Höchstgrenze für die Bezüge von Angestellten und Arbeitern bei Gemeinden und anderen Kör­perschaften sichert die Verordnung durch ein Be- anstandungsoerfahren, dessen Anwendung im wesentlichen in die Hand der obersten Landes­finanzbehörden gelegt ist. Außerdem wird die vor­stehend bezeichnete Höchstgrenze auch auf die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung der nichtbeamte­ten Arbeitnehmer bei Ländern, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Recht' aus­gedehnt.

Aus oder Welt.

10. Bundesversammlung des Deutschen Försterbundes in Kassel.

Dieser Tage fand in Kassel die 10. Bundes­versammlung des Deutschen Förster- bundes statt. Neben Vertretern der Behörden sowie Landtagsabgeordneten verschiedener Parteien nahm auch der Regierungspräsident Dr. Frie­de n s b u rg an der Tagung teil, der die Grüße der Staatsregierung überbrachte. Der Bundesvorsitzende Pfalzgraf gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Tagung in jeder Beziehung ein Erfolg sein möchte. Von den Vorträgen ist besonders der des Försters T h a t c aus Lucka-Breitenhain in Thüringen zu erwähnen, der die Reform der deutschen Staatsforst­verwaltung behandelte. Der Redner nahm Stellung gegen die Pläne, die auf eine Loslösung der Forst- verwaltung aus der allgemeinen Staatsverwaltung hinzielen. Hiernach soll die Staatsforstverwaltung von der politischen Oberhoheit unabhängig gemacht und in eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts verwandelt werden, etwa im gleichen Sinne wie die Reichsbahn. Der Redner betonte, daß die Staatsforstverwaltung gewiß einer Reform be­dürfe, aber das dürfe keinesfalls in der Weife ge­schehen, daß die Forstverwaltung auf privatwirt­schaftliche Grundlage umgestellt werde, was nicht ohne erhebliche Eingriffe in das Beamtenrecht ge­schehen könne. Alle derartigen Bestrebungen wür­den auf den schärfsten Widerstand der Förster stoßen. In diesem Sinne wurde auch eine Ent- schließung angenommen. In weiteren Vorträ­gen überZeitgemäße Durchforstungsfragen" und Berufsneigung und Auswahl der Forstdienstan- roärter" sprachen Prof. Deiters von der Forst­schule Hann.-Münden und Förster Michel- Hart­mannsdorf bei Lübben. Sämtliche Vorträge wur­den mit starkem Beifall ausgenommen.

Mutter und vier Kinder verbrannt.

Wie ein Funkspruch aus Oslo meldet, brannte dieser Tage in der Rähe von Otens- berg ein kleines Haus ab. Eine Frau und ihre vier Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren ka­men in den Flammen um.

Riesenhafte Körper, Muskelkolosse, die doch dem Kampf nicht mehr gewachsen sind.

Immer weiter dringt der Weiße in die Ur­wälder vor, immer größer werden die Forde­rungen der Reger. Bald werden die Gorillas auch vom Kongo verschwunden sein. Man kämpft in den bakteriologischen Instituten der ganzen Welt gegen sie. Dort wird unablässig nach Mitteln gesucht, die dem weißen Menschen den Aufenthalt in den nassen, heißen Urwäldern ermöglichen sollen, die bisher allein dem Go­rilla gehörten. Man kämpft in den Bureaus der Kolonialverwaltungen gegen sie, denn dort wird die Affenjagd gefördert, um den Kannibalismus auszuschalten.

Und man kämpft gegen sie, wo immer ein Tiergarten besteht, denn kein Gorilla wird in die meisten sterben schon auf dem Transport der Gefangenschaft älter als ein bis zwei Jahre: oder in den ersten Monaten der Schaustellung Man braucht immer neue Tiere ...

Und dann: der Gorilla ist das stärkste, das größte Tier der Kongowälder. Aber er greift nicht an, wie die anderen Tiere des Urwaldes, er flößt nur ganz selten Furcht ein. Scheu, versteckt, furchtsam lebt der größte der Menschen­affen in dem Halbdunkel der Wälder.

Die Reger wollen sein Fleisch. So wird er sehr bald verschwunden sein. Ein Riese, von Zwergen vertrieben.

Tonfilm:Oie Fledermaus".

Im neuen Programm des Lichtspielhauses läuft seit gestern die von der Emelka herausgebrachte Tonfilmfassung der alten unverwüstlichenFleder­maus" von Johann Strauß. Der bemerkenswert starke Besuch der Premidre beweist die noch immer unverminderte Anziehungskraft dieser klassischen Repertoire-Operette. Die in ihren Glanzstücken be­rühmt gewordene Partitur erstand in alter Frische, unb der Regisseur Carl L a m a c hat in einer von munteren Einfällen und unbeschwerter Faschings­laune getragenen Inszenierung drei Akte geschaffen, ^ren großzügige und silmgerechts Ausstattung und dem alten Stück neuen Antrieb und neue Wirkungsmöglichkeiten geben. Aus dem En- jemble sind die scharmante, kokett-naive Anny O n - ö r a als Adele und der bekannte Berliner Komiker Georg Alexander als Eisenstein an erster Stelle 3U nennen, ferner Oskar Sima, Ivan Petro- D1 2.u nfermann, Betty Werner

unb Karl Ettlinger heroorzuheben. Aus dem

Beiprogramm: die Bühnenfchau der drei Da­niels, die mit einer Wasserpantomime und ande­ren Scherzen große Heiterkeit erweckten; eine amü­sante und auch technisch interessierende Groteske Menschen sehen dich an" (aus der Affen-Perfpek- tive); schließlich die Ankündigung zweier Neuio^ feiten:Emil und die Detektive" undPeter Voß .

Ein Kriegsbeschädigter wandert nach Frankreich.

Dieser Tage beginnt der Berliner Kriegs­veteran Paul Quer, dem während des Krieges das rechte Bein zerschmettert wurde, einen Fuß­marsch nach Frankreich. Er will ein Gelübde er­füllen. das er im Krieg getan hat. Dem Vertreter eines Berliner Blattes erzählte er darüber: In St. Quentin sah er unter wüsten Hausratstrüm­mern einen blinkenden Gegenstand liegen. In dem Augenblick, als er sich niederbeugte, um ihn aufzuheben, sauste eine Granate über ihn hin und krepierte in seiner Rähe. Wie durch ein Wunder blieb er unverletzt. Als er wieder zu sich kam, hielt er jenen blinkenden Gegenstand krampfhaft in der Hand. Es war ein kleines Gebetbuch, dessen Goldschnitt in der Sonne blitzte. Auf der ersten Seite des Buches stand hand­schriftlich eingetragen: Suzanne 16. Mai 1895. Paul Quer behielt das Gebetbuch bei sich. Etwas später wurde ihm durch eine Handgranate das Dein abgerissen, außerdem hatten sich zahlreiche Splitter in seinen Körper gebohrt. Im Lazarett gelobte er sich, das Gebetbuch später nach St. Quentin zurückzubringen. Er konnte das Gelübde bisher nicht erfüllen, weil noch lange nach dem Krxeg immer wieder operative Eingriffe zur Ent­fernung von Splittern notwendig waren. Später traten andere Krankheiten auf; bei einem Unfall brach er sich auch das linke Dein. Jetzt erst fühlt waftig genug, um den Marsch zu wagen. Gr will, wie er erzählt, vor allem den im Der- hncr Oskar-Helene-Heim untergebrachten Kriegs- kruppeln Mut machen, indem er ihnen beweist, daß man sich, trotz Prothese und Granatsplittern Glledern, einen Marsch von immerhin 1300 Kilometer zumutet. Ein Freund wird ihn mit dem Fahrrad begleiten. Das Gebetbuch will Stadtverwaltung übergeben. Cant fid^ die Eigentumerin nicht ermitteln und erhall er das Buch als Geschenk, jo will er es als Erinnerung an sein Kriegserlebnis behalten. Lieber wäre es ihm natürlich, er könnte die Eigentümerin kennenlernen.