Oie sozialpolitische Ermächtigung.
Vereinfachung und Verbilligung der sozialen Einrichtungen. — Mit möglichst geringen Mitteln große Leistungen.
3m zweiten Teil der Verordnung wird die Regierung beauftragt, im Hinblick auf die gegenwärtige Rot des deutschen Volks zur Erhaltung der sozialen Fürsorge und zur Erleichterung iron Wirtschaft und Finanzen die sozialen Einrichtungen zu vereinfachen und zu verbilligen. Die Reichsregierung wird zu diesem Zweck ermächtigt, auf bestimmten Gebieten das soziale Recht in seinen Formen und Grenzen so au gestalten, wie der wirtschaftliche Rötst crno und das soziale Vedürfnis, wie das Gebot de r C i n f achhe i t und Sp a r s a m ke i t es erfordern. Das Misstrauen, dem diese Ermächtigung von vornherein in der Oeffentlichkeit begegnete, ist nicht gerechtfertigt. Für die Richtung in der Sozialpolitik ist der Wille maßgebend, den der Herr Reichspräsident am 30. August in Reudeck kundgegeben hat: „Die Lebenshaltung der deutschen Arbeiterschaft soll gesichert und der soziale Gedanke g e w a h r l bleiben."
Die Reichsregierung hält sich an den Grundsatz, daß die Freiheit der Wirtschaft ihre Grenze findet in der sozialen Mission des Staats, insbesondere im Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Sie verschließt aber nicht die Augen vor der unaufhörlichen Wechselwirkung zwischen
Wirtschaft und Sozialpolitik. Die Reichsregierung wird einen angemessenen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Möglichkeiten und den sozialen Rotwendigkeiten suchen.
Der Tarifvertrag bleibt in seinen begrifflichen Merkmalen unberührt. Damit ist aber vereinbar eine gewisse Bewegungsfreiheit im räumlichen und beruflichen Geltungsbereich, insbesondere mit Rücksicht auf das Schwergewicht der örtlichen Verhältnisse und die besonderen Bedürfnisse eines Gewerbezweigs, oder wegen des Rotstands in einem Betrieb. Der beweglich gestaltete Tarifvertrag kann unter Umftänöen selbst der Erhaltung und Vermehrung der Arbeitsplätze dienstbar gemacht werden. Auch die Arbeitslosenhilfe kann einfacher geregelt werden. Jedenfalls scheint die Dreiteilung der Unterstützung keine durch die Ratur der Dinge auferlegte Rotwendigkeit zu sein. Heber» all wird die Reichsregierung den Spar- oder mindestens den Leistungserfolg suchen. Die gesamte soziale Verwaltung soll einfach, billig und zugleich pfleglich werden; sie soll mit einem geringen Verbrauch von Mitteln und Kräften verhältnismäßig große Leistungen vollbringen. So faßt die Reichsregierung Sinn und Zweck der Ermächtigung auf.
Ermäßigung des Tariflohns bei Vermehrung derdelegschast
Von dieser Ermächtigung hat die Reichsregierung für das Gebiet des Tarifvertrags sofort Gebrauch gemacht, um Arbeitslose wieder in das Beschäftigungsverhältnis einzureihen und um eine, für einen Betrieb drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Dollzugsverordnung ermächtigt den Arbeitgeber, wenn er die Zahl feiner Arbeitnehmer vermehrt, d i e Tariflöhne verhältnismäßig zu mindern; sie ermächtigt außerdem den Schlichter, für Betriebe, die besonders gefährdet sind, den Tariflohn innerhalb eines festgesetzten Spielraumes zu ermäßigen.
Die erste Maßnahme verfolgt den Zweck, durch eine begrenzte Entlastung des Lohnkontos einen Anreiz zur Vermehrung der Arbeitsplätze und zur Einstellung von Arbeitslosen auszuüben. Voraussetzung ist, daß der Arbeitgeber die Belegschaftsziffer gegenüber ihrem Stand am 15. August oder gegenüber dem Durchschnitt der Monate 3uni, 3uli und August 1932 erhöht. 3e größer diese Vermehrung, um so größer soll auch die Ermäßigung der tariflichen Löhne sein. Die Lohnermähi- gung soll sich jedoch nicht auf die ganze Entlohnung erstrecken, sondern auf die Vergütung für die 31. bis 4 0. Wvchenarbeits- stunde beschränkt sein, einmal, um dem Arbeitnehmer ein gewisses Mindesteinkommen zu garantieren, andererseits, um einen Anreiz zur Verkürzung der Arbeitszeit zu schaffen. 3n keinem Fall soll die Lohnermäßigung über die Hälfte der Vergütung für die 30. bis 40. Stunde hinausgehen, so daß also der Arbeitnehmer von dem bisherigen Gesamtlohn höchstens 12,5 v. H. einbühen kann. Diese Höchstgrenze wird aber erst bei einer Vermehrung der Belegsch af t um ein volles «Viertel- erreicht und« Meibt bei einer werier- gehenden Vermehrung der Belegschaft unverändert. Die Einbuße trifft stets nur den einzelnen Arbeitnehmer, während die gesamte Lohnsumme des Betriebes sich nicht nur nicht vermindert, sondern infolge der Reueinstellungen anwächst. Die Hundertsätze für die Vermehrung der Belegschaft und die Ermäßigung der Löhne sind derartig bemessen, daß stets eine Vermehrung der gesamten Lohnsumme und damit eine Stärkung der allgemeinen Konsumkraft Eintreten muß.
Die Verordnung gibt dem Arbeitgeber eine solche gesetzliche Ermächtigung zur Ermäßigung der tariflichen Lohnsätze, ohne daß hierzu eine
Aenderung des Arbeitsvertrages erforderlich wäre. Der Arbeitgeber, der von der Berechtigung Gebrauch machen will, hat dies der Belegschaft durch Au shang im Betrieb bekannt- z u g e b e n und darf dairn ohne weiteres von dem Beginn der nächsten Lohnwoche an, für Angestellte vom Beginn der nächsten Monatshälfte an, die Lohn- und Gehaltsermäßigung eintreten lassen. Selbstverständlich ist diese Berechtigung aber nurfür Fälle gedacht, in denen tatsächlich eine echte Vermehrung de ^Arbeitsgelegenheit stattfindet. Wo es sich lediglich um Verschiebung der Arbeit zwischen mehreren Betrieben handelt oder aus sonstigen Gründen der Zweck der Verordnung nicht erreicht wird, hat der Schlichter dem Arbeitgeber die Berechtigung zu entziehen. Wenn auch nach dem großen Geltungsbereich der Maßnahme eine dauernde Ueberwachung aller Betriebe kaum möglich sein wird, darf doch angenommen werden, daß die beteiligten Kreise schon von sich aus auf etwaige Mißbräuche aufmerksam machen. Fallen die Voraussetzungen für die Lohnermäßigung weg oder ändern sie sich, so treten die entsprechenden Auswirkungen auf die Lohnermäßigungen ohne weiteres ein. Die Verordnung findet auf Saisonbetriebe grundsätzlich keine Anwendung. Rur wo der Arbeitgeber über den saisonmähig bedingten Stand hinaus seine Arbeitskräfte vermehrt, soll ihm der Schlichter gleichfalls zu entsprechenden Lohnermäßigungen ermächtigen können.
Für landwirtschaftliche Betriebe, bei denen die Arbeiterzisfer je nach den Jahreszeiten regelmäßig wechselt, und bei denen deshalb von einem bestimmten Stichtag nicht ausgegangen werden kann, soll für die Feststellung der Arbeitsplätze jeweils von dem entsprechenden Monat des Vorjahres ausgegangen wenden. Auch sonst bedingen die Verhältnisse der Landwirtschaft bestimmte Abweichungen von der allgemeinen Regelung. Insbesondere werden die Sachbezüge bei -der Kürzung außer Ansatz bleiben müssen. Die Verordnung berücksichtigt sie aber insofern, als sie bei überwiegenden Sachbezügen größere Abzüge vom Barlohn zuläßt.
Der zweite Abschnitt der Vollzugsverordnung trägt Sorge um die Aufrechterhaltung besonders notleidender Betriebe. Der Schlichter wird ermächtigt, in Fällen, in denen die Weiterführung oder Wiedereröffnung eines Be-
Das Ende der Gorillas.
Ein Bericht von Anton E. Zifchka.
Man jagt den Gorilla nicht aus Sport, nicht um sich zu schützen. Man jagt heute den Gorilla, we^ sein Fleisch die Lieblingsspeise fast aller Reger am Kongo ist, weil sein Fleisch ihnen Erj atz für Menschenfleisch ist, weil es jenen eigenartigen Geschmack besitzen soll, der alle Kanni- baten krank vor Gier macht. Seit Jahrtausenden liegt diese Gier den Menschen im Innern Afrikas im Blut. Jahrtausende hindurch befriedigten sie sie, indem sie Feinde und Gefangene fraßen, Reisende mordeten ...
Seit ein Paar Jahrzehnten aber ist das Reh der weißen Herrn so dicht geworden, die Furcht vor Entdeckung so groß, daß Kannibalismus nicht mehr vorkommt ... Seither wird der Go- rilla gejagt ...
Tausende Quadratkilometer rings um den Kongo und seine Rebenflüsse sind heute noch ebenso Urwald wie vor hundert Iahren. OTber heute treibt der Hunger nach Rohstoffen, nach Gummi und seltenen Erden, nach Farbhölzern und Oelfrüchten Menschen in diese Wälder, heute müssen Weiße in dem ewig halbdunklen Urwald am Kongo leben. Feucht, sumpfig, heiß ist es hier. Fieber liegt in der Luft. Kaum leben noch Tiere hier. Alles, was Luft und Licht und Trockenheit liebt, ist am Kongo nicht zu finden. Im Innern, weit weg von den Siedlungen, wohnen die Gorillas in kleinen Herden. Ro° maden ... Die Riesen dieser Wälder ... und dabei die lebensuntüchtigsten der Menschenafsen.
Man bekommt keine Träger, man bekommt keine Arbeiter, wenn man nicht Affenfleisch verspricht ... Gorillafleisch ... Die Tiere sind selten geworden, mit Speeren und Pfeilen sind die Kolosse schwer zu erlangen. So muß der Weihe helfen.
Cs ist keine Iagd ... es ist ein Morden.
Die Gorillas bauen Rester in den Baumgabeln, Rester aus Blättern und Zweigen. In diesen muldenartigen Unterschlupfen schlafen die Weibchen und Die Jungen. Der Mann bleibk unten am Baumstamm lehnen und hält Wache ... Er ist doppelt so groß wie das Weibchen, ein Muskelungetüm von Riesenmaßen. Mein Begleiter Drussaux erlegte einen, der 240 Kilo wog, aufgerichtet 2,30 Meter hoch war, Schultern von 1,10 Meter Breite hatte. Unwiderstehliche
Kräfte birgt dieser Riesenleib. Trotzdem flieht der Gorilla immer, er ist wenig widerstandsfähig.
Die Reger beschleichen eine Familie, tagelang oft, sie sind bei dieser Jagd unermüdlich. Drei Monate mußte ich ihnen den „Killer" machen, die flüchtenden Affen schießen. Täglich müssen die schwarzen Arbeiter ihr Fleisch haben. Sie streiken wie die Arbeiter der Küste ... 'Lange sind die Zeiten vorbei, da Glasperlen und das Wort des Weißen sie in die Wälder trieb.
Drei Monate in der feuchten Glut des Kongo machen aus jedem Menschen ein Wrack. Und gerade am Ende dieser furchtbaren Urwaldzeit hatten wir das Erlebnis mit dem R'Pungu ... wie der Gorilla in der Eingeborenensprache heißt.
Der Gorilla flieht, er ist ein Riese, aber er kämpft nicht ... Die Jagd hat nichts von der Gefahr der Löwenjagd oder der Jagd auf Fluh- pferbe ... Man wird daher leichtsinnig ...
Die Männer von Kwanaa hatten eine Familie gestellt, ein- Weibchen mit drei Jungen, die drei oder vier Jahre alt sein mochten. Die Gorillas bleiben länger bei der Mutter als Menschen- rlntCr' ost bis zum fünften oder sechsten Jahr gesaugt ... Ein fast grauer, riesiger Mann toar bei ihnen. Aus irgendeinem Grund glaubte biefer Gorilla, daß jede Flucht ausgeschlossen lei, aus irgendeinem unbegreiflichen Grund fehlte ihn Brussaux beim ersten Schuh ...
dröhnenden, schreckeinflöhenden Gebrull hebt sich der Affe auf die Beine und trommelt mit den Fäusten auf feine Brust. Cs Hingt wie das dumpfe Anschlägen von Baum- stammen, klingt wie das Brausen eines Orkans. Rascher, immer rascher schlägt er seine Brust Seine Kopfhaare sind gesträubt, neigen sich über die Stirn. Funkelnde Augen und ein Gesicht wie in menschlicher Wut verzerrt ... Aufrecht gehend kommt der Affe näher ...
Die Reger laufen, flüchten vor dem teuflisch aussehenden Tier. Der Affe ist langsam, torkelnd bricht er durch das Unterholz.
Da knallt es zweimal, und er sinkt in sich zusammen ... Wie ein Sack, dem die Luft ausgeht. Alle urweltartige Kraft ist ganz plötzlich verschwunden. Mit ihren kurzen Messern fallen die Reger über das Tier her, wenige Stunden später ist nur noch der Kopf da. Die Köpf-e der Gorillas gelten als Fetisch.
Später wurden dann die Jungen gefangen. Aber wie fast alle Gorillas, sind sie jeder Krankheit ausgeliefert und halten den Transport nicht aus, kein ungewohntes Klima und Futter.
mebs durch die Bezahlung der Tariflöhne gefährdet ist, Abschläge vom Tariflohn zuzulassen. Dabei ist aber nur an Umstände gedacht, die einem bestimmten einzelnen Betrieb eigentümlich sind und außerhalb seines Einflusses liegen, während eine bei einer größeren Anzahl von Betrieben vorhan- bene Notlage durch Aenderung des Tarifvertrags selbst zu berücksichtigen ist. Ueberhaupt wird der Schlichter bei der Bewilligung dieser Sonderaus
nahme mit größter Vorsicht verfahren und die von den Beteiligten selbst geschaffene tarifliche Regelung soweit als möglich aufrechterhallen müssen. Ueber 20 v. H. der tariflichen Löhne darf die Lohnermäßigung in keinem Falle gehen.
Die Verordnung tritt am 15. September 1932 in Kraft. Das Lohnminderungsrecht, das auf der Vermehrung der Belegschaft beruht, fällt mit dem Schluß des Monats März 1933 weg.
Finanzhilfe für die Gemeinden.
Weitererhebung der ermäßigten Bürgersteuer. — Fortfall des Frauenzufchlags.
Die Gemeinden erhalten nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 zur Erleichterung ihrer Wohlfahrtslasten vom Reich einen Betrag von 672 Millionen Mark, ohne daß die Länder eine Einwirkung darauf haben. Die Länder sollen aber 10 Prozent der Wohlfahrtsbeihilfe, die auf ihre Dezirks^ü.iorgeverbände entfallen, einem Ausgleichs stock zuführen können, der zugunsten solcher Gemeinden zu verwenden ist, die durch den Aufwand zur Arbeitslosenhilfe besonders belastet sind. Die neue Verordnung ermächtigt die Länder, dem Ausgleichsstock in Zukunft 2 0 Prozent der Wohlfahrtsbeihilfe zuzuführen, weil der Kreis der in besonderer Rotlage befindlichen Gemeinden wächst und ohne schwere Gefährdung der Gesamtinteressen hier eine besondere Hilfe dringend geboten ist.
Die Bürgersteuer 19 32 war an sich nur bis zum Juni d. I. zu zahlen. Die Gemeinden haben die Verlängerung der Bürgersteuer vom Juli bis Dezember 1932, gefordert. Die Reichsregierung hat dieser Forderung in ihrer Juninotverordnung nicht stattgegeben. Inzwischen sind aber die Wohlfahrtslasten der Gemeinden zum Teil weiter erheblich angewachsen. Nur um sie zur Weiterzahlung in den Stand zu setzen, werden die Gemeinden, die die Bürgersteuer für das Rechnungsjahr 1931 erhoben haben, ermächtigt, sie im letzten Viertel des Kalenderjahres 1932, d. h. vom Oktober bis Dezember, auf der Grundlage der bisherigen Vorschriften in HöhederHälste des Steuersatzes weiter zu erheben, mit dem sie für 1931 erhoben wurden. Hierbei sollen jedoch folgende zwei wesentliche Erleichterungen eintreten:
a) Bekanntlich war bisher für die Ehefrau ein Zuschlag von 50 o.H. zu zahlen. Ein solcher Zuschlag ist jedenfalls dann ungerechtfertigt, wenn die Bürgersteuer, die ja etwas ganz anderes als die Einkommensteuer sein soll, nach dem Einkommen gestaffelt, ist. Daher soll der Zuschlag für die Ehefrau in Zukunft roegfallen.
b) Die jetzigen Bürgersteuersätze fußen noch a u f dem Einkommen des Jahres 1 930. Seitdem find die Einkommen zum großen Teil erheblich zurückgegangen. Mit Rücksicht hierauf sollen die Steuerbeträge um 25 o.H. gesenkt werden.
Diese beiden Ermäßigungen wirken sich wie folgt aus: Wer als Lediger bisher 3X6-18 RM. zu zahlen hatte, zahlt für die Monate Oktober bis Dezember noch 6,75 RM. Wer als Verheirateter bisher 3X9-27 RM. zu zahlen hatte, zahlt für die Monate Oktober bis Dezember ebenfalls nur noch 6,75 RM.
Bereits durch die Rotverordnung vom 6. Oktober 1931 ist die Weitererhebung der Bürger steuer auch für 1 9 33 vorgeschrieben. Die neue Verordnung läßt aber auch für diese wesentliche Erleichterungen eintreten. Es soll einmal der Zuschlag für die Ehefrau (wie auch schon für die restliche Dürgersteuer 1932) f o r t f a 11 e n: Ehepaare werden also künftig mit dem gleichen Satz heran- gezogen wie Unverheiratete. Ferner ist der Mangel der bisherigen starren Freigrenze von 500 Mark, die den Familienstand des Steuerpflichtigen und die Lebenshaltungskosten in der einzelnen Gemeinde nicht berücksichtigt, dadurch beseitigt, daß als Freigrenze künftig der Betrag gellen soll, den der Steuerpflichtige nach feinem Familienstand im Falle der Hilfsbedürftigkeit von der Wohnsitzgemeinde nach den Richt
sätzen der allgemeinen Fürsorge als Unterstützung erhalten würde.
Die Gemeinde-Bier st euerentschädi- flu n g wird für den Rest des Jahres nach einem Maßstab verteilt, der auf der breiteren und daher tauglicheren Grundlage des Aufkommens in der Zeit vom 1. Oktober 1931 bis 30. Juni 1932 (bisher 1. Oktober bis 31. Dezember 1931) errechnet wird.
Die Verordnung ermächtigt die Reichsregierung, eine nicht überschreitbare Höchstgrenze für die Dienstbezüge eines Ange st eilten bei Unternehmen oder Körperschaften aufzustellen, die aus öffentlichen Mitteln Kredite, Bürgschaften oder sonstige finanzielle Beihilfen erhalten. Die Einhaltung der in der zweiten Gehaltskürzungsverordnung enthaltenen Höchstgrenze für die Bezüge von Angestellten und Arbeitern bei Gemeinden und anderen Körperschaften sichert die Verordnung durch ein Be- anstandungsoerfahren, dessen Anwendung im wesentlichen in die Hand der obersten Landesfinanzbehörden gelegt ist. Außerdem wird die vorstehend bezeichnete Höchstgrenze auch auf die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung der nichtbeamteten Arbeitnehmer bei Ländern, Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Recht' ausgedehnt.
Aus oder Welt.
10. Bundesversammlung des Deutschen Försterbundes in Kassel.
Dieser Tage fand in Kassel die 10. Bundesversammlung des Deutschen Förster- bundes statt. Neben Vertretern der Behörden sowie Landtagsabgeordneten verschiedener Parteien nahm auch der Regierungspräsident Dr. Friede n s b u rg an der Tagung teil, der die Grüße der Staatsregierung überbrachte. Der Bundesvorsitzende Pfalzgraf gab der Hoffnung Ausdruck, daß die Tagung in jeder Beziehung ein Erfolg sein möchte. Von den Vorträgen ist besonders der des Försters T h a t c aus Lucka-Breitenhain in Thüringen zu erwähnen, der die Reform der deutschen Staatsforstverwaltung behandelte. Der Redner nahm Stellung gegen die Pläne, die auf eine Loslösung der Forst- verwaltung aus der allgemeinen Staatsverwaltung hinzielen. Hiernach soll die Staatsforstverwaltung von der politischen Oberhoheit unabhängig gemacht und in eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts verwandelt werden, etwa im gleichen Sinne wie die Reichsbahn. Der Redner betonte, daß die Staatsforstverwaltung gewiß einer Reform bedürfe, aber das dürfe keinesfalls in der Weife geschehen, daß die Forstverwaltung auf privatwirtschaftliche Grundlage umgestellt werde, was nicht ohne erhebliche Eingriffe in das Beamtenrecht geschehen könne. Alle derartigen Bestrebungen würden auf den schärfsten Widerstand der Förster stoßen. In diesem Sinne wurde auch eine Ent- schließung angenommen. In weiteren Vorträgen über „Zeitgemäße Durchforstungsfragen" und „Berufsneigung und Auswahl der Forstdienstan- roärter" sprachen Prof. Deiters von der Forstschule Hann.-Münden und Förster Michel- Hartmannsdorf bei Lübben. Sämtliche Vorträge wurden mit starkem Beifall ausgenommen.
Mutter und vier Kinder verbrannt.
Wie ein Funkspruch aus Oslo meldet, brannte dieser Tage in der Rähe von Otens- berg ein kleines Haus ab. Eine Frau und ihre vier Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren kamen in den Flammen um.
Riesenhafte Körper, Muskelkolosse, die doch dem Kampf nicht mehr gewachsen sind.
Immer weiter dringt der Weiße in die Urwälder vor, immer größer werden die Forderungen der Reger. Bald werden die Gorillas auch vom Kongo verschwunden sein. Man kämpft in den bakteriologischen Instituten der ganzen Welt gegen sie. Dort wird unablässig nach Mitteln gesucht, die dem weißen Menschen den Aufenthalt in den nassen, heißen Urwäldern ermöglichen sollen, die bisher allein dem Gorilla gehörten. Man kämpft in den Bureaus der Kolonialverwaltungen gegen sie, denn dort wird die Affenjagd gefördert, um den Kannibalismus auszuschalten.
Und man kämpft gegen sie, wo immer ein Tiergarten besteht, denn kein Gorilla wird in die meisten sterben schon auf dem Transport der Gefangenschaft älter als ein bis zwei Jahre: oder in den ersten Monaten der Schaustellung Man braucht immer neue Tiere ...
Und dann: der Gorilla ist das stärkste, das größte Tier der Kongowälder. Aber er greift nicht an, wie die anderen Tiere des Urwaldes, er flößt nur ganz selten Furcht ein. Scheu, versteckt, furchtsam lebt der größte der Menschenaffen in dem Halbdunkel der Wälder.
Die Reger wollen sein Fleisch. So wird er sehr bald verschwunden sein. Ein Riese, von Zwergen vertrieben.
Tonfilm: „Oie Fledermaus".
Im neuen Programm des Lichtspielhauses läuft seit gestern die von der Emelka herausgebrachte Tonfilmfassung der alten unverwüstlichen „Fledermaus" von Johann Strauß. Der bemerkenswert starke Besuch der Premidre beweist die noch immer unverminderte Anziehungskraft dieser klassischen Repertoire-Operette. Die in ihren Glanzstücken berühmt gewordene Partitur erstand in alter Frische, unb der Regisseur Carl L a m a c hat in einer von munteren Einfällen und unbeschwerter Faschingslaune getragenen Inszenierung drei Akte geschaffen, ^ren großzügige und silmgerechts Ausstattung und dem alten Stück neuen Antrieb und neue Wirkungsmöglichkeiten geben. Aus dem En- jemble sind die scharmante, kokett-naive Anny O n - ö r a als Adele und der bekannte Berliner Komiker Georg Alexander als Eisenstein an erster Stelle 3U nennen, ferner Oskar Sima, Ivan Petro- D1 2.u nfermann, Betty Werner
unb Karl Ettlinger heroorzuheben. — Aus dem
Beiprogramm: die Bühnenfchau der drei Daniels, die mit einer Wasserpantomime und anderen Scherzen große Heiterkeit erweckten; eine amüsante und auch technisch interessierende Groteske „Menschen sehen dich an" (aus der Affen-Perfpek- tive); schließlich die Ankündigung zweier Neuio^ feiten: „Emil und die Detektive" und „Peter Voß .
Ein Kriegsbeschädigter wandert nach Frankreich.
Dieser Tage beginnt der Berliner Kriegsveteran Paul Quer, dem während des Krieges das rechte Bein zerschmettert wurde, einen Fußmarsch nach Frankreich. Er will ein Gelübde erfüllen. das er im Krieg getan hat. Dem Vertreter eines Berliner Blattes erzählte er darüber: In St. Quentin sah er unter wüsten Hausratstrümmern einen blinkenden Gegenstand liegen. In dem Augenblick, als er sich niederbeugte, um ihn aufzuheben, sauste eine Granate über ihn hin und krepierte in seiner Rähe. Wie durch ein Wunder blieb er unverletzt. Als er wieder zu sich kam, hielt er jenen blinkenden Gegenstand krampfhaft in der Hand. Es war ein kleines Gebetbuch, dessen Goldschnitt in der Sonne blitzte. Auf der ersten Seite des Buches stand handschriftlich eingetragen: Suzanne — 16. Mai 1895. Paul Quer behielt das Gebetbuch bei sich. Etwas später wurde ihm durch eine Handgranate das Dein abgerissen, außerdem hatten sich zahlreiche Splitter in seinen Körper gebohrt. Im Lazarett gelobte er sich, das Gebetbuch später nach St. Quentin zurückzubringen. Er konnte das Gelübde bisher nicht erfüllen, weil noch lange nach dem Krxeg immer wieder operative Eingriffe zur Entfernung von Splittern notwendig waren. Später traten andere Krankheiten auf; bei einem Unfall brach er sich auch das linke Dein. Jetzt erst fühlt waftig genug, um den Marsch zu wagen. Gr will, wie er erzählt, vor allem den im Der- hncr Oskar-Helene-Heim untergebrachten Kriegs- kruppeln Mut machen, indem er ihnen beweist, daß man sich, trotz Prothese und Granatsplittern Glledern, einen Marsch von immerhin 1300 Kilometer zumutet. Ein Freund wird ihn mit dem Fahrrad begleiten. Das Gebetbuch will Stadtverwaltung übergeben. Cant fid^ die Eigentumerin nicht ermitteln und erhall er das Buch als Geschenk, jo will er es als Erinnerung an sein Kriegserlebnis behalten. Lieber wäre es ihm natürlich, er könnte die Eigentümerin kennenlernen.


