Ausgabe 
5.12.1932 Frühausgabe
 
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Aus der Provinzialhauptstadt.

Oie Fälligkeit von Hypotheken und Grundschulden

Noch der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 11. November 1932 ist eine Kündigungs­sperre für Hypotheken bis zum 1. April 1934 getroffen worden insoweit der städtische Haus- besitz in Frage kommt. Bisher beftonb, wie schon in Nr. 270 desGießener Anzeigers", Seils 1, aus- geführt ist, lediglich ein Moratorium (Zahlungsauf- schub) für alle landwirtschaftlichen Hypotheken bis zum 1. April 1935. Außerdem bestand für alle nicht landwirtschaftlichen Hypotheken ein Kündi­gungsschutz bis zum 31. Dezember 1933 insoweit, als nicht vertragsgemäß fällig werdende Hypotheken in Frage kommen. Die nunmehrige wichtige Notoer- ornung besagt folgendes:

Die Rückzahlung einer Forderung, die durch eine Hypothek an einem inländischen Grundstück gesichert ist, die also ins Grundbuch ein­getragen ist, kann nicht vor dem 1. April 1934 ver­langt werden. Dies gilt auch für eine bereits füllige Forderung, es fei denn, daß die Fälligkeit aus be­sonderem Anlaß vorzeitig eingetreten ist. Die Rück­zahlung der Forderung kann früher verlangt wer­den, wenn hierüber eine vertragliche Vereinbarung und dazu ein besonderer Anlaß vorliegt, oder ent­sprechende Satzungsbeft'.mmungen vorhanden sind, oder wenn die Glaub igerrechte durch eine Ver­schlechterung des Grundstückes oder seines Zubehörs mit oder ohne Verschulden des Eigentümers oder eines Dritten gefährdet werden und wenn beispiels­weise eine Verschlechterung des Pfandobjekts deshalb zu besorgen ist, weil der Eigentümer die erforder­lichen Vorkehrungen gegen Einwirkungen Dritter oder gegen andere Beschädigungen unterläßt, Para­graphen 1133 bis 1135 BGB.

Der Gläubiger einer hypothekarisch gesicherten Forderung kann, auch wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig kündigen, wenn der Schuldner länger als einen Monat mit einer Zins­zahlung am Verzug, d. h. im Rückstände ist.

Die Unzulässigkeit des Verlangens auf Rückzah­lung einer Forderung vor dem 1. April 1934 findet nach der Notverordnung auch auf solche Forderun­gen Anwendung, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung, d. i. der 17. November 1932, aus besonderem Anlaß vorzeitig fällig geworden waren, oder fällig gemacht werden konnten, wenn die vor­zeitige Fälligkeit die Folge einer unpünktlichen Zah­lung von Zins- ober Tilgungsbeträgen ist und die rückständigen Beträge binnen einem Monat, d. i. bis zum 17. Dezember 1932, nachgezahlt werden. Gerichtliche Entscheidungen (Urteile und sonstige vollstreckbare Schuldtitel) stehen der Anwendung bie­der Vorschriften nicht entgegen. Letztere gelten nicht nur für Hypotheken, sondern auch für Grundschul- den und für Forderungen, die durch Grundschulden gesichert sind.

Ter Gläubiger hat seinerseits, die Möglichkeit, zum 'Amtsgericht zu beantragen, daß die Hinaus­schiebung 'der Fälligkeit der oben bezeichneten Forderungen ganz oder teilweise unterbleibt, wenn,?s die wirtschaftliche Lage des Gläubigers erfordert. Tas Amtsgericht kann anordnen, daß Ratenzahlungen zu erfolgen haben. Zuständig ist 'das Amtsgericht, in dessen Bezirk das be­lastende'Grundstück liegt. Tas Gericht kann meh­rere Verfahren des gleichen Schuldners mitein­ander verbinden, oder auch wieder trennen. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist mit sofortiger Beschwerde anfechtbar. Die Entscheidung des

Landgerichts ist alsdann endgültig und bindet Gerichte und Verwaltungsbehörden.

Zur Erhaltung der W.r.sarn eit gegenüber dem össent.i en Glauben des Grundbuchs bedürfen die auf dieser Verordnung beruhenden Veränderun­gen der Fälligkeitsbeoingungen nicht der Ein­tragung ins Grundbuch. Ganz allgemein gilt diese Verordnung nicht

1. für Aufwertungsforberungen, Aufwertungs­hypotheken und Au wertungsg.undschulden,

2. für bankmäßige Personalkredite, die durch Hypotheken gesichert sind, für Grundschulden, die der Rehmer eines bankmäßigen Personalkredits auf einem ihm gehörenden Grundstück zugunsten des Kreditgebers bestellt hat, sowie für Eigen- tümergrundschulden, die der Äehmer eines bank­mäßigen Personalkredits zu dessen Sicherung dem Kreditgeber abgetreten hat,

3. auch ohne daß die besonderen Voraussetzungen zu 2 vorliegen für Forderungen aus Darlehen, die aus Gemlligfeit oder sonst unter Umständen gegeben worden sind, aus denen zu entnehmen ist, daß eine langfristige Kreditgewährung nicht beabsichtigt war, sowie für Grundschulden, durch die solche Forderungen gesichert werden,

4. für solche Forderungen und Grundschulden, die den besonderen Kündigungsschutz des Kapi­tels III, §4 Absatz 1 der Aotverordwung vom 8. Dezember 1931 genießen,

5. für solche Forderungen und Grundschulden, deren Zinsen durch die Verordnung des Reichs- Präsidenten über die Zinserleichterung für den landwirtschaftlichen Realrredit genießen (Verord­nung vom 27. September 1932) herabgesetzt wor­den sind,

6. für Forderung und Grundschulden, die einem Träger der Invalidenversicherung zustehen.

Die Reichsregierung ist ermächtigt, zur Durch­führung dcr vorstehenden, in ihrem allgemeinen Inhalt wiedergegebenen Rotverordnung Rechts­und allgnneir.en Verwaltungsvorschri ten zu er­lassen, soweit das zur Erreichung des Zweckes dieser Verordnung erforderlich erscheint.

Wechsel in der Leitung des Forstamts Gießen.

Am 1. Dezember fand wie man uns berichtet die förmliche Verabschiedung des infolge des Altersgrenzegesetzes in den Ruhestand versetzten Obersorstmeistcrs Dr. Schüz und die Uebergabe des Amtes an den Rachsolger, Forstrat Lipp, durch Landforstmeister Dr. Hesse statt. Die Be­amten des Forstamts hatten sich um 11 Uhr im Stadthause versammelt. Als Vertreter der Stadt­verwaltung war der Beigeordnete Iustizrat Dr. Rosenberg erschienen. Landforstmeister Dr. Hesse würdigte in eindrucksvollen, von Herzen kommenden Worten die großen Verdienste des scheidenden Beamten und überreichte ihm ein Handschreiben des Finanzministers, in dem die besondere Anerkennung und der Dank der Staats­regierung für die langjährige, erfolgreiche Dienst­führung zum Ausdruck kommt. Iustizrat Dr. Ro­senberg legte in warm empfundenen Ausfüh­rungen dar, in welch' hervorragendem Maße Ober- forstmeister Dr. Schüz in feiner elfjährigen Gie­ßener Tätigkeit sich besonders auch um die Be­wirtschaftung des Gießener Stadtwaldes in öko­nomischer und landschaftlicher Beziehung verdient gemacht hat, und sprach ihm den Dank oer Stadt­verwaltung und der Stadt Gießen aus.

Bewegten Herzens dankte Oberforstmeister Dr. Schüz für die ihm zuteil gewordenen Ehrungen

DieZagd im Dezember.

reichlich nassem Herbst naht der Winter heran. Tritt er sein Regiment nicht so bald mit aller Strenge an, dann verheißt auch der letzte Iagdmond des Jahres dem Weidmann noch man­cherlei Freuden. Doch oft schon erwies sich be­reits im Iulmond Schützen und Hegen als not­wendiger als Jagen.

Im Rot- und Damwildrevier wird nach beendigter Brunft nun vor allem der Abschuß von Kahlwild durchgeführt, während gute Hirsche und Schaufler im gepflegten Revier Schonung genie­ßen. Rur solche Hirsche sollen noch der Kugel verfallen, deren Abschuß aus hegerischen Gründen wünschenswert erscheint. Wie im Rehrevier, so erstreckt sich der Kahlwildabschuß vor allem auf gelte Tiere. Echmaltiere und Wildkälber. Die Futterplätze sind herzurichten, damit bei starkem Schneefall alsbals mit der Fütterung begonnen werden fann.

Tas wehrhafte, vielgeschmähte Schwarzwild steht, nachdem es bei reichlicher Mast feist gewor­den ist, in der Rauschzeit. Schweine und Sauen stecken in starken Rotten meist in den unzugäng­lichsten Dickungen, sind aber auch verhältnismäßig viel auf den Läufen, so daß der Pirschgang dem Weidmann Erfolg bringen kann. Dor allem war­tet der Schwarzwildjäger auf Schnee. Die letzten schn.'earmen Winter haben den Bestand an Wild­schweinen stark wachsen lassen, und Reviere, in denen jahrzehntelang kein Keiler mehr seine Fährte zog, kennen heute die Sauen wieder als häufiges Wechsel- oder gar als Standwild. Man wird daher jede Reue zum Kreisen benutzen, um durch Treibjagden den Bestand auf weidmännische Weife auf ein erträgliches Maß zurückzuführen.

Für das Rehwild bringt der Dezember in Hessen die völlige Schonzeit, während weibliches Wild in Preußen noch geschossen wird. Bei nor­maler Witterung findet das Wild draußen man­nigfaltige urch ihm zuträgliche Aesung genug. Tritt aber starker Schneefall ein, im schlimmsten Fall gepaart mit Glatteis, diesem gefährlichen Feind unseres Schalenwildes, dann ist Fütterung am Platze. Durch Darbieten von Hafergarben oder Haferstroh, von gutem Heu, Eicheln, Kastanien (wo das Wild sie kennt) und durch Fällen von Weichhölzern ist es leicht, seinen Wildstand vor größerem Schaden zu bewahren.

Die Hasenjagden geben dem Jagdmonat sein besonderes Gepräge. Leider geht es auch in diesem Jahre nicht ohne Enttäuschungen ab. Die Berichte von den Hauptphasenlieferanten Wetterau und Rheinhessen sind 3.2. geradezu trostlos. Aber auch bei uns entsprechen die Strecken nicht dem, was man nach dem sommerlichen Besatz erwarten durfte. Es kann kein Zweifel sein und ist durch zahlreiches Fallwild belegt, daß der nasse Oktober fast erloschene Seuchen wieder hat aufleben lassen, die nicht eher abflauen werden als bis sich die Wit­terung gründlich geändert hat und Schnee und Frost die Verbreitung der Erreger erschweren oder ver­hindern. Es muß deswegen in diesem Jahre be- |

sonders überlegt werden, in welchem Maße die Jagd ausgeübt werden kann, will man nicht Scha­den anrichten, der Jahre hindurch fortwirken muß. Jedenfalls gebe man der schonendften Jagd art, der einmaligen Treibjagd, den Vorzug und erinnere sich dabei auch der großen Vorteile für eine pflegliche Jagdausübung, die das fast vergessene Standtreiben bedingt. Denn bann wird genügender Besatz er­halten bleiben, der den Stamm für das Folgejahr bildet.

Die Hühnerjagd ging zu Ende. Damit ist das Huhn aus dem Jntereffenkreis vieler Revierinhaber verschwunden, die sich feiner erst Ende August wie­der und nun um so lebhafter erinnern. Die dann wieder üblichen Klagelieder über schlechte Strecken, Mähmaschinen und künstlichen Dünger mürben sich z. T. erübrigen, wenn man im Winter auch des Rebhuhnes gedächte. Maulwurfshausengleich liegen die Hühner hungrig und matt auf der weißen Schneedecke, keine Deckung weit und breit, die Aesung unter dem weißen Tuch, eine leichte Beute von allerlei vierbeinigem oder geflügeltem Raub­zeug. Dabei ist das Huhn für Hege so dankbar und empfänglich und diese Hege mit so wenig Arbeit und Kosten verknüpft! Abfall der Dreschmaschine mit feinen Unkrautsamen, ein paar Hände voll Weizen dazu und etwas groben Sand als Magen- steinchen, dies alles in einer Hecke, unter einem Reisighaufen oder auch einem Schutzdach aus Dach­pappe gereicht, lohnt Arbeit und Mühe im kom­menden Herbst reichlich.

. Aehnliches gilt auch für den Fasan, der aller- dinas auch noch Jagdzeit hat. Wer Fasanen schießen will, muß füttern! Ubi bene, ibi patria lautet der Wahlspruch des buntschillernden Vogels, dessen zi­geunerhaftes Wesen fast an die Steppenvölker seiner asiatischen Heimat zu erinnern scheint.

Wenn der Frost einsetzt^ werden auch die E n t e n mehr und mehr zu uns kommen, denen sich Wild- nse oft beigesellen. Man muß nur die am läng­sten offenen Stellen in seinem Revier kennen, um mit Aussicht auf Erfolg den grünhalsigen Breit» schnabel beschleichen ober ihn auf den Zug oder beim Entenfall besagen zu können.

Besonderes Interesse für den Jäger besitzt jetzt fein Raubwild. Denn die Bälge sind nun gut, nach­dem seither zum Schaden der Iagdkasse viel min­derwertiges Rauchwerk erbeutet worden ist. Der passionierte Jäger findet durch die vielen Arten der Bejagung wie Lockjagd, Drücken, Pürsch und Anstand bei der Raubwildjagd viel Weidmanns- freude. Glaubt er zum Eisen greifen zu müssen, soll dem rasch tötenden Fangwerkzeug der Vorzug vor dem Tellereisen gegeben werden, das in nicht sach­verständiger Hand zu einer Gefahr und eine Quelle der Qual für unser Nutzwild werden kann. Daß nur der solche Eisen stellen darf, der sie auch unter allen Umständen bei Tagesgrauen, und zwar täglich alle nachsehen kann, sollte so klar sein, daß dem Anders- handelnden Entzug des Jagdscheins und Bestrafung wegen Tierquälerei gebührt. Hubertus.

i und Anerkennungen und gab deck Dank weiter an seine Beamten, die ihn in unermüdlichem Fleiße unterstützt hätten. Er dankte insbesondere noch der land- und forstwirtschaftlichen Deputation der Stadt Gießen und der Stadtverwaltung, die immer, in der Erkenntnis des Wertes des Stadt­waldes, großzügiges Entgegengekommen gezeigt habe.

Die Beamten des Forstamts Gießen hatten es sich nicht nehmen lassen, am Rachmittag eine kleine Abschiedsfeier zu Ehren ihres scheidenden Vor­gesetzten zu veranstalten, die getragen war von der hohen Verehrung und Wertschätzung, die sich Oberforstmeister Dr. Schüz auch bei seinen Unter­gebenen erworben hat.

Bornotizcu.

Aus dem Stadttheaterbiiro wird uns geschrieben: Morgen, Dienstag, zum erstenmal das SchauspielDer Dieb" von Bernstein unter H e y f e r s Spielleitung. Gewöhnliche Preise. 10. Vorstellung im Dienstag-Abonnement, 20 bis 22 Uhr. <yum letztenmal Björnsons Schauspiel Ueber unsere Kraft" (Spielleitung Wolfgang Kühne) am Mittwoch, 7. Dezember (9. Vorstellung im Mittwoch Abonnement), 20 Uhr. Gewöhnliche Preiise. Ende 22 Uhr. Am Freitag, 9. Dezember, 20 Uhr, unter der Spielleitung von Intendant Dr. Prasch das Frontschicksal einer deutschen Kom­panieDie endlose Straße", ein Frontstück in vier Bildern von Graft und Hintze. Erstaufführung. Ge­wöhnliche Preise. 10. Vorstellung im Freitag-Abon­nement. Spieldauer von 20 bis gegen 23 Uhr.

** Operetten-Volksvorstellung. Aus dem Stadttheaterbüro schreibt man uns: Da bei der letzten Aufführung der OperetteDie Toni aus

Wien" viele Theaterbesucher die von ihnen ge­wünschten Plätze nicht mehr erhalten konnten und auch sonst die Nachfrage nach dieser Erso.gsoperette sehr rege ist, hat die Intendanz beschlossen, am Montag, 12. Dezember, 20 Uhr, diese echt Wiener- Operette nochmals zur Ausführung zu bringen, und zwar als Operettenvolke Vorstellung zu Preisen von 50 Pig. bis 2,50 Mk. Der Kartenverkauf beginnt am Montag, 5. Dezember.

** Der Freivermerk auf den Post­paketen. Die postalischen Vorschriften, wonach bei freigemachten Paketen der Freivermerk (frei" oder fr.") nicht nur auf den Paketkarten (auf dem Ab­schnitt unterhalb des Vordrucks für die Absender­angabe), sondern auch auf den Paketen selbst (links von der Angabe des Bestimmungsortes) niederzu- fchreiben ist, wird von den Versendern und auch von den Annahmebeamten oft nicht beachtet. Bei Zu­stellung auf Notpaketkarte, falls das Paket am Be­stimmungsort eher ankommt als die Paketkarte, führt das Fehlen des Vermerks auf dem Paket, das Einziehen, Erstatten und Verrechnen von Nach­gebühren zur Folge haben kann, oft zu unnötigen Mehrarbeiten, mitunter auch zu sehr unliebsamen Weiterungen. Das Reichspostministerium hat daher angeordnet, daß die Annahmebeamten stets auf das Vorhandensein des vorgeschriebenen Freivermerks besonders zu achten haben.

** Das Fundsachen-Verzeichnis. Vom Polizeiamt wind uns mitgeteilt: Das Verzeichnis über die im Monat November gefundenen bzw. ab­gelieferten Gegenstände kann an der Anschlagtafel im Flur des Polizeiamts, Landgraf-Philipp-Platz 1, eingesehen werden. Die Empfangsberechtigten wer­den aufgeforfiert, ihre etwaigen Rechte innerhalb zwei Monaten beim Fundbüro geltend zu machen.

' Buntes

O.e Kunst, $rau zu sein.

Eine amerikanische Psychologin Dr. Olga Knopf veröffentlicht ein kluges BuchDie Kunst, eine Frau zu fein". Was den Müttern und Großmüttern noch selbstverständlich erschien, nämlich die Bewahrung ihrer fraulichen Art, das soll von der vermänn­lichten weiblichen Jugend erst wieder gelernt wer­den. Die Grundgedanken, die in dem Buch weiter ausgeführt werden, sind von der Verfasserin folgen­dermaßen zujammengefaßt:Die Kunst, eine Frau zu sein, kann niemals in einer schlechten Nach­ahmung des Mannes gesucht werden; sie kann nur darin bestehen, daß tüe Frau sich unabhängig, unter gleichen Bedingungen und in Zusammenarbeit mit dem Mann nach den Gesetzen entwickelt, die die menschliche Natur in das weibliche Geschlecht ge­legt hat, und daß die Frauen zunächst einmal wie­der Klarheit gewinnen 6her die natürlichen Fähig­keiten, die ihre Eigenart, ihre Kraft und Schönheit ausmachen. Für diese heute schwierig gewordene, aber gerade darum so wichtige Aufgabe, wirklich eine Frau zu fein, gibt das Buch eine praktische Anleitung. Die Autorin betont als die Grundlage der Entfaltung des weiblichen Wesens die Mutter­schaft, und sie äußert die Ansicht, ^daß jede Frau ausgenommen diejenigen, deren Leben durch das Gebären von Kindern in eine wirkliche Gefahr ge­bracht würde, davon überzeugt werden kann, daß das Kind die Krönung jedes weiblichen Lebens ist und daß dadurch der soziale Geist in ihr lebendig

Allerlei.

wird, durch den sie vor der größten Gefahr der Ver­kümmerung des weiblichen Wesens, der Beschäfti­gung nur mit sich selbst, geschützt wird."

Der Schlangenstab für Arzi-Auio6.

Um den Kraftwagen des Arztes kenntlich zu machen und ihm dadurch gewisse Vorrechte im Straßenverkehr zu verschaffen, wird von der In­ternationalen Kommission für erste Hilfe, die in Paris eine Sitzung abhielt, vorgeschlagen, einen roten Schlangenstab auf weißem Hintergrund an­zubringen. Der Kaduzeus oder Heroldstab ist ur­sprünglich das Attribut des antiken Gattes Her­mes oder Merkur und besteht in einem mit zwei zusammengeschlungenen Schlangen bekrönten Stab. Der Kaduzeus, ursprünglich Sinnbild des Han­dels, soll hier Äls Zeichen der Heilkunde verwen­det werden, obgleich er nicht ganz dem Schlan­genstab des Heilgottes Aeskulap entspricht. Durch dieses Zeichen soll den Kraftwagen der Aerzte aus der ganzen Welf das Recht des Vorfahrens und der größeren Geschwindigkeit eingeräumt wer­den. Außerdem werden Maßnahmen getroffen, durch die Krankentransporte beim Ueberschreiten von Grenzen Erleichterungen erhalten sollen, sv daß sie sich nicht erst ausweisen müssen, beson­ders bei großen Unglücksfällen. 28 Länder erwä­gen die Einrichtung von Stationen für erste Hilfe an ihren großen Straßen, und für diese Organi­sation soll ein einheitlicher Plan ausgearbeitet werden.

Schach-Ecke.

Bearbeitet von W. Orb ach.

Lösung des Problems Rr. 332 von A. L. Dull.

1. Dh6 f4! usw.

Aus der Schachwclt.

P o lem Nr. 333.

von I. Iuchlh, München.

Weitz 11 Steine: Kc8; Dal; Te4; Lc5; Se5, e6; Bb3, bb, c2. ß6, h3, h5.

Schwarz 6 Steine: Kf5; Lg3; Bb4, c3, c6, f6.

Weitz zieht und seht in drei Zügen matt.

Problem Nr. 334.

von Dr. Decker, Chikago.

Weitz 7 Steine: Ka2; Dh4; Lab, db; Sb5, f5; Bg2. Schwarz 2 Steine: Kd5; BfS.

Weitz zieht und seht in zwei Zügen matt

Im folgenden 2 lehrreiche Kurzpartien.

Partie Nr 240.

Englisch.

Aus dem Turnier zu Pasadena (Kalifornien), August 1932.

Weiß: A. 3. Fink. Schwarz: Dr. Aljechin.

I e2-e4. e7-e5. 2. Sglf3, Sb8-c6. 3. c2-c3, d7d5 (Die beste Erwiderung). 4. Ddl -a4,Sg8fb! (Ein interessantes von Leonhardt herrührendes Bauernopfer, das starken Angriff erstrebt). 5.Sf3xe5, Lfö-db b SeSxcb, b7xcb. 7. e4-e5 (Arn besten ist hier nach derHypermodernen Schachpartie" von Dr. Tartalover 7. d4l, dXe4, 8. Lab'). 7...., LdbxeS 8. d2-d4 LeS-db. 9 Da4xc6+? (Dies muh infolge der ungenügenden Entwicklung der Weihen zur baldigen Katastrophe führen), 9......Lc8 - d7.

10. Dcb-ab, 0-0. 11 Lf 1 - e2, Tf8-e8. 12. Sbl d2 (Auch andereFortsetzungen führen zu keinem günstigen Resultat). 12. . ., Ta8-b8. 13. a2-a4, DdS-e7. 14. Sd2 f 1 ? (Uebersieht die vernichtende Drohung des Gegners, auch sonstige Zuge, das weihe Spiel ist nicht mehr zu retten). 14...., Ld7- b5! Aufgegeben.

Partie Nr. 241.

Italienisch.

Aus dem pommerschen Schachkongretz. Oktober 1932.

Weitz: Moritz. Schwarz: Düse.

I.e2-e4. e7-e5 2 Sgl -f3, Sb8-c6 3. Lfl -c4, Lf8-c5 4 c2-c3,Sg8-f6.5.d2-d4,e5xd4 6.c3Xd4. Lc5-b4+.7.Lei -d2, Lb4 -d2-f-. 8.SblXd2. d7- db (Die althergebrachte Fortsetzung 8 ..., d5. 9. e x d5, Sxd5.10.Db3, Sd e7. II 0-0,0-0. 12.Tel,cb ulto. verdient den Vorzug) 9 0 - 0,0 0.10 h2-h3,dbd5. I Le4xd5,Sf6xd5.12 Tfl-el (Intendiert ein hübsches Bauernopfer). 12 ...,Sd5- fb, 13. Lc4b3, Scbxd4. 14. Sf3xd4, Dd8xd4. 15. Ddlh5!, g7-gb (Denn edbrobtelb.Dxf7-4-.Txf7 17.TeSmatt). 16.Dh5-h6, c7-cb?. 17 Lb3xl7-si'(Schwarzgabauf.da mindestens die Dame verloren geht, z.B...., Kxf7.18. Dxh7-f-, Dg7. 19. Te7+ usw.)

Losung des Problems Ar. 331 von Dr. Galitzkh.

1. Se5-c4I, Kfl -el. 2 Dab-gb! nebst Matt durch 3.Dbl, Dg3 oder gl. 1.....Kflf2. 2 Dabxa74-

nebst 3. Dgl matt 1...., e2elD. 2. Sc4-e3-s- nebst 3. Se3g4 matt. 1...., f3-f2. 2. Sc4e3-f- nebst 3. Dab-a5 matt

In einem mexikanischen Schachturnier siegten gemeinschaftlich Aljechin und Kasdhan.

Todesfall: Die Wiener Schachgemeinde erlitt einen schweren Verlust durch den Tod des erst 27jährigen Meisters H. Muller.

Die Narrenkappe.

Splitter und Sparren vom Redaktionstisch.

Kleine Täuschung.

Ein amerikanischer Farmer kommt sehr ermüdet von der Stadt zurück. Unterwegs wurde er noch müder und legte sich schließlich am Straßenrand zum Schlafen nieder. Während des Schlafes stahl ihm ein Dieb die neuen Schuhe, die er sich in der Stadt ge­kauft hatte, von den Füßen. Etwas später kam ein Fuhrmann mit einem Gefährt vorbei. Als er die Beine des Farmers halb auf dem Wege liegen sah, schrie er:

He, nehmen Sie Ihre Füße weg!"

Der Farmer richtet sich gähnend auf, wirft, noch halb im Schlafe, einen Blick auf feine Füße und ant­wortet:

Meine Füße? Das sind nicht meine Füße. Ich habe Schuhe dran." (Lust. Bl.)

Der Affe und der Löwe.

Ein schottischer Zirkusdirektor hatte den Verlust seines gelehrigen Orang-Utans zu beklagen. Als spar­samer Geschäftsmann engagierte er einen arbeits­losen Akrobaten, der im Fell des Affenmenschen am Trapez Beifallsstürme auslöst.

Eines Abends verletzt sich der Ersatzaffe am Fuß und fällt in die Arena zu Füßen eines wilden Ber­berlöwen.

Ich bin verloren?" ruft der Akrobat verzweifelt aus.

Quatsch!" brummt der Wüstenkönig zutraulich. Du bist doch nicht der einzige arbeitslose Artist!"

(Lust. Bl.)

Der alte MenzeL

Der Tiermaler Paul Meyerheim, aus der alten Familie Meyerheim, war mit Menzel eng befreundet. Er war der einzige, derOnfel Adolf" zu ihm sagen durfte.

Franz Stuck wiederum kannte Meyerheim gut, und äußerte diesem den Wunsch, durch ihn mit Menzel bekannt zu werden. Meyerheim willigte ein. Eines Tages erscheinen beide an Menzels Tür.

Onkel Adolf, hier bringe ich dir einen von den Begabten mit: Franz Stuck."

Menzel hebt sein Lorgnon und beäugt Stuck.

Stuck? Stuck? Kenne ich nicht."

Aber Onkel Adolf, du kennst doch sein Bild .Lu­zifer'."

Menzel äugt wieder in Stucks Gesicht.

»So, das sind Sie? Luzifer? Hoffentlich ist das nicht Ihr bestes."