m. 278 Erster Blatt
ii
M. Jahrgang
Freitag, 27. November tM
Gietzener Anzeiger
General-Anzeiger für Oberhesfen
Druck und Verlag: vrühl'sche Univerfitätr-Vuch- und Steindruckerei R. Lange in Giessen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Schulftratze 7.
L2JI
■
Goering beim Reichsmnemmmster
Lh 10 D.5.
der Gesamtbezüge des Reichs
!M. 1.10.
D.5O
:ilets
iiefeeniudit
eilet
16160
sse
arbeitun legalen 1
3 un p r ö
4PFUNG]
RASCH 1
IGDÄNE- iCHHEÜZ WAH RT
ILLE
ie'
aven
Tel2ü7
i g von Richtlinien. Wenn die Vertreter des Staates durch den
Versuch iftSf« iGüte
Erscheint täglich, außer Sonntags und Feiertag».
Beilagen:
Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.
Monatr-Vezugspretr:
2.20 Reichsmark und 30 Reichspfennig für Trägerlohn, auch bei Richter» scheinen einzelnerRummern infolge höherer Gewalt.
Zernsprechanschlüsse anterSammelnummer2251. Anschrift für Drahtnach» richten. Anzeiger Sietzen.
Postscheckkonto:
Frankfurt am Main 11686.
Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.
Preis für I mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig,- für Reklameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20% mehr.
Chefredakteur:
Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot,- für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Bietzen.
Oie Partei bekennt sich erneut zur Legalität und wird Mitglieder ausschließen, die gegen diese Weisung gehandelt haben.
, die in dtt '.-llen, wird !deE ■ j^ieu.W
tanzen der Baugenossenschaften nachgeprüft und die Bauherren angehalten werden, übermäßige Berwaltungskosten erheblich zu senken. Den er» werbslosen Mietern von Neubauwohnungen soll dieselbe soziale Fürsorge gewahrt werden, wie den erwerbsUn Mietern von Altwohnungen. 3n der gleichen Meise sollen die Lasten der Kleinsiedlungen gesenkt werden.
Ml
geglückten Hochverrat der KPD. beseitigt worden wären, hätte nach meiner Auffassung die nationale Bewegung, an ihrer Spitze die NSDAP., die Pflicht gehabt, mit den von ihr zusammengerafften Kräften (deshalb auch die Erwähnung von ,Landes- wehren^ neben den SA. der NSDAP.!) aus eigenem Recht die Ernährung und den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.
Den Entwurf meiner Richtlinien übergab ich einigen Mitarbeitern, darunter dem jetzigen Denunzianten Schäfer-Offenbach zur Rückäußerung über die rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten meiner Vorschläge. In diesem Stadium blieb die Bearbeitung der Angelegenheit a u f sich beruhen, da die politische Entwicklung seit dem 1. August d. I. ihre weitere Erörterung überflüssig machte. Keine Dienst- stelle der NSDAP., besonders auch weder der damalige Gauleiter Gemeinder, noch die Reichsleitung haben von meinem Entwurf mittelbar oder unmittelbar Kenntnis erhalten. Die Richtlinien sind auch nicht in einer .geheimen Sitzung auf dem Box- Heimer Host beschlossen worden. Ich habe vielmehr gelegentlich eines Zusammentreffens auf diesem Hof, das art sich anderen Zwecken galt, den von mir allein herge st eilten Entwurf einigen (nicht allen) der Anwesenden zur Kenntnisnahme und Aeußerung übergeben.
Der jetzige Denunziant Schäfer, Offenbach, hat als der damalige Leiter des Gauwirtschaftsbeirats der ÄSDAP. Gau Hessen meinen Entwurf mit mir öfters durchgesprochen, ohne den bedingten und deshalb durchaus legalen Charakter der von mir angeregten Erörterungen zu bezweifeln. Menn Schäfer jetzt eine andere Darstellung der Borgänge gibt, so will er sich dafür rächen, daß ich im Auftrage des Gauleiters Lenz, M. d. R., d i e Ermittlungen durchführte, die kurz vor der Landtagswahl ergaben, daß Schäfer durch Verschweigen seiner Bestrafung wegen Wechselfälschung usw und durch falsche Angaben über seine Laufbahn Und-seine berufliche Stellung seine Kandidatur für den Hessischen Landtag bei der RSDAP. erschwindelt hat. Wenn ich noch daraus Hinweise, daß Schäfer vor seiner im Frühjahr d. 3. erfolgten Verurteilung durch psychiatrische Gutachten als schwerer Psychopath und als stark vermindert zurechnungsfähig festgestellt wurde, so dürfte die Oesfentlichkeit nunmehr in der Lage fein, sich über die Bedeutung des von dem preußischer. Innenminister veröffentlichten Materials ein abschließendes Urteil zu bilden." Innenminister Leuschner zu der Erklärung desOberreichsanwalts
WSR. Darmstadt, 26. Rov. Der hessische Innenminister gab zu den Darlegungen des Oberreichsanwalts folgende Erklärung ab: „Ich habe die Erklärung des Oberreichsanwalts, die heute mittag durch die TU. verbreitet wurde, zunächst für eine Mystifikation gehalten, da sie in wichtigen Teilen mit den geführten Besprechungen nicht zu vereinbaren ist. Nachdem mir aber bestätigt wurde, daß- tatsächlich diese Erklärung vom Oberreichsanwalt stammt, sehe ich mich gezwungen, dazu folgendes festzu- stellen:
1. Der Oberreichsanwalt behauptet, Schäfer sei „auf noch nicht geklärte Weise von Darmstadt nach Frankfurt a. M. gebracht und dem Polizeipräsidenten übergeben worden, der für Vorfälle in Darmstadt keineswegs zuständig ist". Dazu bemerke ich: Dr. Schäfer hat sich unmittelbaranden FrankfurterPo- lizeiPräsidenten gewandt, der über diesen ihm amtlich zur Kenntnis gekommenen Vorfall pflichtgemäß dem preußischen Innenministerium berichtet hat. Das hessische Innenministerium hat erst indirekt und zu einem späteren Zeitpunkt von den Mitteilungen des Dr. Schäfer Kenntnis bekommen.
2. Der Oberreichsanwalt behauptet, das Vorgehen der Darmstädter Polizei sei nicht auf seine „Veranlassung" hin geschehen, führt aber dann selbst aus, daß er bei der Unterredung im preußischen Innenministerium den „Rat" gegeben habe, als Beweismittel wenigstens (!) die Schreibmaschine des Best zu *
Wege oder Ziele habe er selbst sich Gedanken nicht B. Er habe nie daran gedacht, daß aus seinen n sich ein Hochverratsverfahren entwickeln könnte. Dr. Schäfer ist zu Beginn seiner Vernehmung darauf aufmerksam gemacht worden, daß er unter Umständen, also bei Einleitung eines Verfahrens auf Grund feiner Aussagen auch als Mitbeschuldigter in Frage kommen könne.
e n t e n , der amtierenden Reichs- Minister und demgemäß auch der Diäten der Reichstagsabgeordneten um 50 Prozent vor- sieht. In den hohen Beamtengruppen soll eine stufenweise durchgeführte Verminderung der Bezüge bis zu 15 Prozent und völliger Wegfall von Mini- " sterialzulagen stattfinden. Grundsätzlich sind die Gehälter der unteren und mittleren Beamten unangetastet zu lassen. Pensionen dürfen keinesfalls die Höchstgrenze von 12 000 Mark jährlich übersteigen. Pensionen und Wartegelder von Ministern sowie von Beamten, die ohne die nötige Vor- und Ausbildung zu Unrecht in die Berufsbeamten- laufbahn ausgenommen worden sind, fallen ohne weiteres fort. Die Gehälter der leitenden An-
btr
Mtnrng __23rif
ä
169,32
81.13
82.51
82.53
15.22 1.067
4.21? 58,61
21,72 16,51
81,73 35,68
82,13 2.0» 0,251 7,447
13,86
Die Goiilofenbewegung.
Reichsinnenministcr (Sröncr faßt Schutz vor neuen Angriffen zu.
Berlin, 26. Rov. (WTB.) Der Rcichstags- abgeorbnete Simpfendörfer vom Christlichen Volksdienst hatte an den Reichsinnenminister © r ö n e r einen Brief gerichtet, in dem er auf die alarmierenden Meldungen über eine neue Offensive der Gottlosenbewegung hinweist. Würde die Regierung nicht alle Möglichkeiten der Bekämpfung der Gottlosenbewegung restlos ausschöpfen, so müßte das nicht nur die Unruhe in unserem Volk ins Unerträgliche steigern, sondern auch die Autorität der Regierung in den Kreisen aufs schwerste erschüttern, auf deren Mitarbeit und positive Einstellung die Regierung ganz besonderen Wert legen müsse.
Minister G r ö n e r hat darauf folgende Antwort erteilt: Ich sehe es in dem mir neu übertragenen Amt des Reichsministers des Innern als meine selbstverständliche Pflicht an, die christlichen Glaubensbekenntnisse und die ch r i st l i ch e K u l t u r in Deutschland vor Angriffen zu schützen, wie sie von kommunistischer Seite in Form der sogenannten Gottlosenbewegung unternommen werden. Ich befinde mich dabei in vollem Einklang mit dem Herrn Reichskanzler, der erst kürzlich wieder auf die Werte des christlichen Glaubens hingewiesen hat. Maßnahmen gegen Auswüchse der antichristlichen Bewegung sind vorgesehen. Ich werde daraus achten, daß von diesen Maßnahmen in den Fällen, wo ihre Anwendung geboten ist, auch Gebrauch gemacht wird.
M
ibzugeben. Annoncen-
Best gibt Aufklärung.
Er bekennt nch als alleiniger Berfafser des Dokuments.
Darmstadt, 26. Nov. (TU.) Von der Gau- pressestelle der NSDAP, wird eine längere Erklärung verbreitet, wonach Dr. Werner Best, der als Verfasser des Manifestes gilt, das der preußische Innenminister veröffentlicht hat, am Dannerstagnachmittag auf der Gauleitung in Darmstadt eine formulierte Erklärung abgab:
„Ich bin der Berfafser eines Entwurfs", so sagt die Erklärung, „von dem Einzelheiten in dem von dem preußischen Innenminister der Presse übergebenen .Material* teils richtig, teils geändert wiedergegeben sind. Als um den 1. August d. I. allgemein ein kommunistischer Aufstand erwartet wurde und von den Dienststellen der NSDAP, keine Weisungen für diesen Fall gegeben wurden, entschloß i ch mich, ohne Auftrag und ohne Fühlungnahme mit den amtlichen Verwaltern der Partei zur Aus-
Schiedsspruch für den Ruhrbergbau.
Essen, 26. Nov. In den aufgenommenen Verhandlungen über die Löhne im Ruhrbergbau wurde durch die Schlichterkammer mit den Stimmen der 'Arbeitnehmer ein Schiedsspruch gefällt, wonach d a s b e st e h e n d e L o h n a b do m - men bis zum 31. Dezember 1931 verlängert wird. Der Spruch kann erstmalig am 1. Dezember zum 31. Dezember gekündigt werden. Von Arbeitnehmerseite wurden Bedenken gegen die kurzfristige Verlängerung erhoben, weil dann die nächsten Verhandlungen vor Weihnachten stattfinden müßten und dadurch eine neue Beunruhigung in das Revier hineingebracht würde. Die Arbeitgeber haben den Schiedsspruch ab gelehnt. Am kommenden Sonntag werden die N a ch v e r h a n d l u n ° 8 e n über den Schiedsspruch in Berlin stattfinden. Die Gewerkschaften werden um die Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruchs nachsuchen. Falls das Reichsarbeitsministerium diesem Antrag entsprechen sollte, würde die General- f ünbigung de r 21 r b e i t s o e r t r ä g c, die die Zechenverwaltung zum 1. Dezember ausgesprochen hat, hinfällig werden.
4.22 53,62 82,06 1546 16.52 169,23 21,74 81^6
2,50 82,56 81,71
rg.
Mutigen leben. 5er '»den. (fs *^8 bis 'UMnrl, *■ Er oer-
Aus dem Wohnungsausschuß
Berlin, 26. Aov. (VDZ.) Im Wohnungsausschuß des Reichstags wurde die Beratung der Anträge über Fragen des Wohnungsbaues und der Reubaumieten abgeschlossen. Mit einigen Aenderungen gelangte der Antrag der Sozialdemokraten zur Annahme. Danach wird die Reichsregierung ersucht, zur Bekämpfung der ungeheuren Arbeitslosigkeit den Kleinwohnungsbau zu fördern. Der Aufwand zur Deckung der erhöhten Zinsen für aufgewertete Hypotheken ab 1. Januar 1932 soll nur den Hauseigentümern vergütet werden, die nachweisen können, daß sie diesen Mehraufwand aus den geltenden Mieten nicht zu decken vermögen oder den Betrag der Vergütung zu größeren Reparaturen oder individuellen Mietsenkungen verwenden. Kleinhausbesitzer, deren Eigenhaus nur einen Friedenswert von etwa 5000 Mk. hatte, sollen von der Zahlung der Hauszrns- steuer befreit werden, wenn ihre soziale Lage es erfordert. Die Mieten der vornehmlich in den Jahren 1927 bis 1930 erstellten Reubauwoh- nungen, deren Wohnfläche 70 Quadratmeter (mit Ausnahme der Wohnungen der Kinderreichen) nicht übersteigt, sollen durch Herabsetzung der Grundsteuer, Aussehen der Tilgung und Verzinsung, Förderung der Hmschuldung und Zinszu schüsse gesenkt werden. Zuvor sollen die Bi
Besoldungsfragen im Haushaltsausschuß.
Berlin, 26. Nov. (VDZ.) Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurden die Plenaranträge verschiedener Fraktionen über die Beamtengehaltskürzungen beraten. Zunächst begründete Abg. D. Mumm (Chr.-Soz.) einen Antrag, der einen Gesetzentwurf oder eine Notverordnung verlangt, durch die den Körperschaften des öffentlichen Rechts verboten wird, höhere Gehälter zu zahlen als sie die Reichsminister erhalten. Sind bei der Reichsbahngesellschaft internationale Verhandlungen erforderlich, so sind solche sofort einzuleiten. Allen Körperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich Eisenbahn und Post, soll verboten werden, Aufträge an Großbetriebe, an Verbände oder Banken zu vergeben, die nicht dem Reichsminister der Finanzen den Nachweis geliefert haben, daß sie bei solchen Singe» [teilten, deren Bezüge die der Reichsminister überschreiten, eine prozentuale Minderung haben eintreten lassen.
Auf der Tagesordnung stand ferner ein Antrag der Nationalsozialisten, der die Kür-
ge st eilten in der Privatwirtschaft müssen den Gehältern der Beamten bis zu einem gewissen Grade angepaßt werden.
Ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums erklärte auf eine Anfrage, ihm sei nid)t befannt, ob und welche Pläne die Reichsregierung hinsichtlich einer neuen Gehaltskürzung habe.
Der christlich-soziale Antrag wurde angenommen. Der nationalsozialistische Antrag wurde, da die Antragsteller abwesend waren, vom Ausschuß adge- lehnt.
Oie Offenlegung der Steuerlisten.
Berlin, 26. Rov. (VdZ.) Der Reichsfinanz- minister hat dem Reichstag eine Denkschrift über die Offenlegung der Steuerlisten im Auslande vorgelegt. Die Erhebungen erstrecken sich auf 51 Staaten in der ganzen Welt. Von diesen nehmen 18 eine Offenlegung der Steuerlisten vor, u. a. England, Frankreich, Italien, Schweden, die S ch w e i z , die Tschechoslowakei. Einige dieser Staaten haben offene Steuerlisten nur für bestimmte Steuerarten. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben bis 1926 die Steuerlisten offengelegt und diesen Beschluß dann wieder revidiert. Heber die Erfahrungen in den Ländern, die für einzelne Steuerarten oder für alle Steuern die Offenlegung eingeführt haben, enthält die Denkschrift ausführliche Berichte. Heberwiegend ist die Auffassung, daß eine gerechtere Besteuerung erreicht worden sei und Anhaltspunkte für eine Förderung der Kapitalflucht nicht vorliegen.
Die Vorgänge bei der NSDAP, in Hessen.
t°nung Lkunst £ iut 1 .'bisher tonnen, f bon 9en die ^ises folgen.
r>°- ^Nait» N bah 'tmaii, des, die gestalt^
Stelle nunmehr mitgeteilt, daß sich der Gau Hessen der NSDAP, nicht nur auf Hessen beschränkte, sondern auch auf Preußen übergreife. Das inkriminierte Material sei zuerst den preußischen Polizeibehörden bekannt geworden, die ihre vorgesetzte Stelle, also das preußische Innenministerium, pflichtgemäß benachrichtigt hätten. Irgendwelche Mitteilungen über den Ausgang der polizeilichen Ermittlungen in Hessen seien den preußischen Behörden bisher noch nicht zur Kenntnis gekommen. Man nehme aber an, daß Preußen auf dem Wege über den Oberreichsanwalt noch unterrichtet werde. Das preußische Innenministerium habe keinen Zweifel an der Echtheit des Vorgefundenen Dokuments. Es sei davon überzeugt, daß das Schriftstück von leitenden Persönlichkeiten der NSDAP, stamme. Der in dem Dokument enthaltene Passus über den Wegfall der bisherigenInhaberderStaatsgewalt beweise, daß die Voraussetzung, es handele sich um ein hochverräterisches Unternehmen, zweifelsfrei geklärt sei. Bei Gefahr und Verdacht eines hochverräterischen Unternehmens sei es aber die Pflicht der Polizei, sofort alles zu tun, um die Angelegenheit aufzuklären.
beschlagnahmen. Lediglich dieser „R a t" des Oberreichsanwalts ist von der Polizei durchgeführt worden. Die bei den führenden Persönlichkeiten der Rationalsozialistischen Partei Gau Hessen durchgeführten Haussuchungen dienten lediglich dem Zweck der Sicherstellung solcher Beweismittel.
3. Der Zeitpunkt für eine rechtliche Würdigung des Falles durch die Behörden in der Oesfentlichkeit scheint mir im Gegensatz zu dem Herrn Oberreichsanwalt jetzt noch nicht gekommen zu sein. Unabhängig von der strafrechtlichen Würdigung der Angelegenheit ist fest- gestellt: an der Echtheit der Belastungsdokumente ist nach den bisherigen Feststellung.n nicht z u z w e i f e l n.“
Wie Gevering sein Eingreifen begründet.
Berlin, 26. Nov. (TU.) Heber die rechtlichen Voraussetzungen, die zum Eingreifen des preußischen Innenministeriums in der Angelegenheit der Vorfälle bei der hessischen NSDAP, geführt haben, wird von zuständiger preußischer
Berlin, 27. Rov. (TH.) Im Auftrage Hitlers hat der nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Goering den Reichsinnenminister Dr. Groener am Donnerstag aufgesucht und ihm folgende Erklärung übermittelt: Die Rachrichten über angebliche Hochverratshandlungen der Partei in Hessen sind derParte i l e i t u n g erst durch die Presse bekanntgeworden. Die Reichsleitung sowie die maßgebenden Partcistellen haben damit nicht das gering st e zu tun. Die Reichsleitung steht nach wie vor auf ihrem oft genug zum Ausdruck gebrachten und beschworenen Standpunkt strengster Legalität. Sie wird die Vorgänge in Hessen untersuchen und gegen j e - de n, der nicht die Weisung der Legalität befolgt hat, rücksichtslos vorgehen und ihn aus der Partei ausschließen.
Hauptmann a. D. Goering teilte der Presse in Ergänzung der Erklärung als Bevollmächtigter noch folgendes mit:
1. Es ist weder der Reichsleitung, ndch der Gauleitung Hessen, noch sonstigen höheren Personen oder Organisationen der RSDAP. das g e - ring st e von dem Vorhandensein der- artiger Schriftstücke bekannt gewe - s e n. Die Rachricht hiervon erhielten wir erst durch die Presse.
2. Sollte dieses Schriftstück tatsächlich existieren, so kann es nur die Privatarbeit eines Mitgliedes darstellen. Die Partei ist nicht in der Lage, ihre etwa 800 000 Mitglieder zu überwachen, um so weniger, als in letzter Zeit das Eintreten von Spitzeln und Provokateuren anStärke zunimmt.
3. Es ist unmöglich, den so sehr gewünschten Zusammenhang zwischen dem Schriftstück und der ofs- ziellen Partei herzustellen. Dr. Schäfer, der die Meldung und Mitteilung gemacht hat, ist vor wenigen Wochen von der Sozialdemokratie zu uns gestoßen, scheinbar also in der Absicht, hier Material zu fabrizieren. Es ist festgestellt, daß die ganze Aktion zunächst vom Preußischen Innenministerium ausgegangen ist und daß die Polizei sich krampfhaft alle Mühe gibt, hier die Partei fest- z u l e g e n. Sollten tatsächlich Parteimitglieder über staatliche Probleme Privatarbei- ten in illegalem Sinne entworfen haben, so schließen sie sich damit gemäß der seinerzeitigen Verfügung von selbst aus der Partei aus. Die ganze Aktion sieht nach bestellter marxistischer Spitzelarbeit aus. Die Partei wird in der Lage sein, hierfür den Beweis anzutreten. Ich stelle nach wie vor ausdrücklich fest, daß die Parteileitungrückhaltlos zu der beschworenen Legalität, steht und daß auch nur in diesem Sinne bisher Verhandlungen bezüglich einer Regierungsbildung in Hessen unterhalten worden sind.
Schäfer in Leipzig als Zeuge vernommen.
Leipzig, 26. Nov. (TU.) Dr. Schäfer aus Offenbach ist den ganzen Donnerstag über a l s Zeuge vernommen worden und Zwar durch den Oberreichsanwalt Dr. Werner selbst, durch Reichsanwalt I o r n s und Amtsgerichtsrat Dr. Bauer. Dr. Schäfer soll als Zeuge nunmehr entlassen werden. Er sprach sich dahin aus, daß er seine Mitteilungen an den Polizeipräsidenten in Frankfurt a. M. und an die preußische Regierung nur deshalb gemacht habe, um diese Stellen von den wirtschaftlich unsinnigen Plänen des Herrn Dr. Best zu unterrichten. Sein Ziel sei nur darauf gerichtet gewesen, zu zeigen, mit welch unmöglichen wirtschaftlichen Gedanken einzelne Leute in der NSDAP, umgingen. Ueber irgendwelche politischen
%
ig'


