Ausgabe 
27.11.1931
 
Einzelbild herunterladen

m. 278 Erster Blatt

ii

M. Jahrgang

Freitag, 27. November tM

Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhesfen

Druck und Verlag: vrühl'sche Univerfitätr-Vuch- und Steindruckerei R. Lange in Giessen. Schriftleitung und Geschäftsstelle: Schulftratze 7.

L2JI

Goering beim Reichsmnemmmster

Lh 10 D.5.

der Gesamtbezüge des Reichs

!M. 1.10.

D.5O

:ilets

iiefeeniudit

eilet

16160

sse

arbeitun legalen 1

3 un p r ö

4PFUNG]

RASCH 1

IGDÄNE- iCHHEÜZ WAH RT

ILLE

ie'

aven

Tel2ü7

i g von Richtlinien. Wenn die Vertreter des Staates durch den

Versuch iftSf« iGüte

Erscheint täglich, außer Sonntags und Feiertag».

Beilagen:

Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle.

Monatr-Vezugspretr:

2.20 Reichsmark und 30 Reichspfennig für Träger­lohn, auch bei Richter» scheinen einzelnerRummern infolge höherer Gewalt.

Zernsprechanschlüsse anterSammelnummer2251. Anschrift für Drahtnach» richten. Anzeiger Sietzen.

Postscheckkonto:

Frankfurt am Main 11686.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher.

Preis für I mm höhe für Anzeigen von 27 mm Breite örtlich 8, auswärts 10 Reichspfennig,- für Re­klameanzeigen von 70 mm Breite 35 Reichspfennig, Platzvorschrift 20% mehr.

Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot,- für den übrigen Teil Ernst Blumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Bietzen.

Oie Partei bekennt sich erneut zur Legalität und wird Mitglieder ausschließen, die gegen diese Weisung gehandelt haben.

, die in dtt '.-llen, wird !deE j^ieu.W

tanzen der Baugenossenschaften nachgeprüft und die Bauherren angehalten werden, übermäßige Berwaltungskosten erheblich zu senken. Den er» werbslosen Mietern von Neubau­wohnungen soll dieselbe soziale Fürsorge ge­wahrt werden, wie den erwerbsUn Mietern von Altwohnungen. 3n der gleichen Meise sollen die Lasten der Kleinsiedlungen gesenkt werden.

Ml

geglückten Hochverrat der KPD. beseitigt wor­den wären, hätte nach meiner Auffassung die natio­nale Bewegung, an ihrer Spitze die NSDAP., die Pflicht gehabt, mit den von ihr zusammengerafften Kräften (deshalb auch die Erwähnung von ,Landes- wehren^ neben den SA. der NSDAP.!) aus eige­nem Recht die Ernährung und den Schutz der Be­völkerung sicherzustellen.

Den Entwurf meiner Richtlinien übergab ich einigen Mitarbeitern, darunter dem jetzi­gen Denunzianten Schäfer-Offenbach zur Rück­äußerung über die rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten meiner Vorschläge. In diesem Sta­dium blieb die Bearbeitung der Angelegenheit a u f sich beruhen, da die politische Entwicklung seit dem 1. August d. I. ihre weitere Erörte­rung überflüssig machte. Keine Dienst- stelle der NSDAP., besonders auch weder der damalige Gauleiter Gemeinder, noch die Reichslei­tung haben von meinem Entwurf mittelbar oder unmittelbar Kenntnis erhalten. Die Richtlinien sind auch nicht in einer .geheimen Sitzung auf dem Box- Heimer Host beschlossen worden. Ich habe vielmehr gelegentlich eines Zusammentreffens auf diesem Hof, das art sich anderen Zwecken galt, den von mir allein herge st eilten Entwurf einigen (nicht allen) der Anwesenden zur Kenntnisnahme und Aeußerung übergeben.

Der jetzige Denunziant Schäfer, Offenbach, hat als der damalige Leiter des Gau­wirtschaftsbeirats der ÄSDAP. Gau Hessen meinen Entwurf mit mir öfters durchge­sprochen, ohne den bedingten und deshalb durchaus legalen Charakter der von mir an­geregten Erörterungen zu bezweifeln. Menn Schä­fer jetzt eine andere Darstellung der Borgänge gibt, so will er sich dafür rächen, daß ich im Auf­trage des Gauleiters Lenz, M. d. R., d i e Er­mittlungen durchführte, die kurz vor der Landtagswahl ergaben, daß Schäfer durch Ver­schweigen seiner Bestrafung wegen Wechselfäl­schung usw und durch falsche Angaben über seine Laufbahn Und-seine berufliche Stellung seine Kan­didatur für den Hessischen Landtag bei der RSDAP. erschwindelt hat. Wenn ich noch daraus Hinweise, daß Schäfer vor seiner im Frühjahr d. 3. erfolgten Verurteilung durch psychiatrische Gutachten als schwerer Psychopath und als stark vermindert zurechnungsfähig festgestellt wurde, so dürfte die Oesfentlichkeit nunmehr in der Lage fein, sich über die Bedeutung des von dem preu­ßischer. Innenminister veröffentlichten Materials ein abschließendes Urteil zu bilden." Innenminister Leuschner zu der Erklärung desOberreichsanwalts

WSR. Darmstadt, 26. Rov. Der hessische Innenminister gab zu den Darlegungen des Oberreichsanwalts folgende Erklärung ab: Ich habe die Erklärung des Oberreichsanwalts, die heute mittag durch die TU. verbreitet wurde, zunächst für eine Mystifikation ge­halten, da sie in wichtigen Teilen mit den ge­führten Besprechungen nicht zu vereinbaren ist. Nachdem mir aber bestätigt wurde, daß- tatsäch­lich diese Erklärung vom Oberreichsanwalt stammt, sehe ich mich gezwungen, dazu folgendes festzu- stellen:

1. Der Oberreichsanwalt behauptet, Schäfer seiauf noch nicht geklärte Weise von Darm­stadt nach Frankfurt a. M. gebracht und dem Polizeipräsidenten übergeben worden, der für Vorfälle in Darmstadt keineswegs zuständig ist". Dazu bemerke ich: Dr. Schäfer hat sich unmittelbaranden FrankfurterPo- lizeiPräsidenten gewandt, der über diesen ihm amtlich zur Kenntnis gekommenen Vorfall pflichtgemäß dem preußischen In­nenministerium berichtet hat. Das hes­sische Innenministerium hat erst indirekt und zu einem späteren Zeitpunkt von den Mitteilun­gen des Dr. Schäfer Kenntnis bekommen.

2. Der Oberreichsanwalt behauptet, das Vor­gehen der Darmstädter Polizei sei nicht auf seineVeranlassung" hin geschehen, führt aber dann selbst aus, daß er bei der Unterredung im preußischen Innenministerium denRat" gegeben habe, als Beweismittel we­nigstens (!) die Schreibmaschine des Best zu *

Wege oder Ziele habe er selbst sich Gedanken nicht B. Er habe nie daran gedacht, daß aus seinen n sich ein Hochverratsverfahren entwickeln könnte. Dr. Schäfer ist zu Beginn seiner Verneh­mung darauf aufmerksam gemacht worden, daß er unter Umständen, also bei Einleitung eines Ver­fahrens auf Grund feiner Aussagen auch als Mitbeschuldigter in Frage kommen könne.

e n t e n , der amtierenden Reichs- Minister und demgemäß auch der Diäten der Reichstagsabgeordneten um 50 Prozent vor- sieht. In den hohen Beamtengruppen soll eine stufenweise durchgeführte Verminderung der Bezüge bis zu 15 Prozent und völliger Wegfall von Mini- " sterialzulagen stattfinden. Grundsätzlich sind die Ge­hälter der unteren und mittleren Beamten unange­tastet zu lassen. Pensionen dürfen keinesfalls die Höchstgrenze von 12 000 Mark jährlich übersteigen. Pensionen und Wartegelder von Ministern sowie von Beamten, die ohne die nötige Vor- und Ausbildung zu Unrecht in die Berufsbeamten- laufbahn ausgenommen worden sind, fallen ohne weiteres fort. Die Gehälter der leitenden An-

btr

Mtnrng __23rif

ä

169,32

81.13

82.51

82.53

15.22 1.067

4.21? 58,61

21,72 16,51

81,73 35,68

82,13 2.0» 0,251 7,447

13,86

Die Goiilofenbewegung.

Reichsinnenministcr (Sröncr faßt Schutz vor neuen Angriffen zu.

Berlin, 26. Rov. (WTB.) Der Rcichstags- abgeorbnete Simpfendörfer vom Christ­lichen Volksdienst hatte an den Reichsinnen­minister © r ö n e r einen Brief gerichtet, in dem er auf die alarmierenden Meldungen über eine neue Offensive der Gottlosenbewe­gung hinweist. Würde die Regierung nicht alle Möglichkeiten der Bekämpfung der Gottlosen­bewegung restlos ausschöpfen, so müßte das nicht nur die Unruhe in unserem Volk ins Unerträg­liche steigern, sondern auch die Autorität der Regierung in den Kreisen aufs schwerste er­schüttern, auf deren Mitarbeit und positive Ein­stellung die Regierung ganz besonderen Wert legen müsse.

Minister G r ö n e r hat darauf folgende Ant­wort erteilt: Ich sehe es in dem mir neu über­tragenen Amt des Reichsministers des Innern als meine selbstverständliche Pflicht an, die christlichen Glaubensbekennt­nisse und die ch r i st l i ch e K u l t u r in Deutsch­land vor Angriffen zu schützen, wie sie von kommunistischer Seite in Form der sogenann­ten Gottlosenbewegung unternommen werden. Ich befinde mich dabei in vollem Einklang mit dem Herrn Reichskanzler, der erst kürzlich wieder auf die Werte des christlichen Glaubens hingewiesen hat. Maßnahmen gegen Auswüchse der anti­christlichen Bewegung sind vorgesehen. Ich werde daraus achten, daß von diesen Maßnahmen in den Fällen, wo ihre Anwendung geboten ist, auch Gebrauch gemacht wird.

M

ibzugeben. Annoncen-

Best gibt Aufklärung.

Er bekennt nch als alleiniger Berfafser des Dokuments.

Darmstadt, 26. Nov. (TU.) Von der Gau- pressestelle der NSDAP, wird eine längere Erklä­rung verbreitet, wonach Dr. Werner Best, der als Verfasser des Manifestes gilt, das der preußische Innenminister veröffentlicht hat, am Dannerstagnachmittag auf der Gauleitung in Darm­stadt eine formulierte Erklärung abgab:

Ich bin der Berfafser eines Entwurfs", so sagt die Erklärung,von dem Einzelheiten in dem von dem preußischen Innenminister der Presse über­gebenen .Material* teils richtig, teils geändert wie­dergegeben sind. Als um den 1. August d. I. all­gemein ein kommunistischer Aufstand erwartet wurde und von den Dienststellen der NSDAP, keine Weisungen für diesen Fall gegeben wurden, entschloß i ch mich, ohne Auftrag und ohne Fühlungnahme mit den amt­lichen Verwaltern der Partei zur Aus-

Schiedsspruch für den Ruhrbergbau.

Essen, 26. Nov. In den aufgenommenen Ver­handlungen über die Löhne im Ruhrbergbau wurde durch die Schlichterkammer mit den Stimmen der 'Arbeitnehmer ein Schiedsspruch gefällt, wonach d a s b e st e h e n d e L o h n a b do m - men bis zum 31. Dezember 1931 ver­längert wird. Der Spruch kann erstmalig am 1. Dezember zum 31. Dezember gekündigt werden. Von Arbeitnehmerseite wurden Bedenken gegen die kurzfristige Verlängerung erhoben, weil dann die nächsten Verhandlungen vor Weihnachten stattfinden müßten und dadurch eine neue Beunruhigung in das Revier hineingebracht würde. Die Arbeitgeber haben den Schiedsspruch ab gelehnt. Am kom­menden Sonntag werden die N a ch v e r h a n d l u n ° 8 e n über den Schiedsspruch in Berlin stattfinden. Die Gewerkschaften werden um die Verbind­lichkeitserklärung des Schiedsspruchs nach­suchen. Falls das Reichsarbeitsministerium diesem Antrag entsprechen sollte, würde die General- f ünbigung de r 21 r b e i t s o e r t r ä g c, die die Zechenverwaltung zum 1. Dezember ausgesprochen hat, hinfällig werden.

4.22 53,62 82,06 1546 16.52 169,23 21,74 81^6

2,50 82,56 81,71

rg.

Mutigen leben. 5er '»den. (fs *^8 bis 'UMnrl, * Er oer-

Aus dem Wohnungsausschuß

Berlin, 26. Aov. (VDZ.) Im Wohnungs­ausschuß des Reichstags wurde die Beratung der Anträge über Fragen des Wohnungsbaues und der Reubaumieten abgeschlossen. Mit einigen Aenderungen gelangte der Antrag der Sozial­demokraten zur Annahme. Danach wird die Reichsregierung ersucht, zur Bekämpfung der un­geheuren Arbeitslosigkeit den Kleinwoh­nungsbau zu fördern. Der Aufwand zur Deckung der erhöhten Zinsen für aufgewertete Hypotheken ab 1. Januar 1932 soll nur den Hauseigentümern vergütet werden, die nachweisen können, daß sie diesen Mehraufwand aus den geltenden Mieten nicht zu decken vermögen oder den Betrag der Ver­gütung zu größeren Reparaturen oder in­dividuellen Mietsenkungen verwenden. Kleinhausbesitzer, deren Eigenhaus nur einen Friedenswert von etwa 5000 Mk. hatte, sollen von der Zahlung der Hauszrns- steuer befreit werden, wenn ihre soziale Lage es erfordert. Die Mieten der vornehmlich in den Jahren 1927 bis 1930 erstellten Reubauwoh- nungen, deren Wohnfläche 70 Quadratmeter (mit Ausnahme der Wohnungen der Kinderreichen) nicht übersteigt, sollen durch Herabsetzung der Grundsteuer, Aussehen der Tilgung und Verzin­sung, Förderung der Hmschuldung und Zinszu schüsse gesenkt werden. Zuvor sollen die Bi

Besoldungsfragen im Haushaltsausschuß.

Berlin, 26. Nov. (VDZ.) Im Haushaltsaus­schuß des Reichstags wurden die Plenaranträge verschiedener Fraktionen über die Beamtengehalts­kürzungen beraten. Zunächst begründete Abg. D. Mumm (Chr.-Soz.) einen Antrag, der einen Ge­setzentwurf oder eine Notverordnung verlangt, durch die den Körperschaften des öffentlichen Rechts verboten wird, höhere Gehälter zu zahlen als sie die Reichsminister erhalten. Sind bei der Reichsbahngesellschaft internationale Verhandlungen erforderlich, so sind solche sofort ein­zuleiten. Allen Körperschaften des öffentlichen Rechts, einschließlich Eisenbahn und Post, soll verboten wer­den, Aufträge an Großbetriebe, an Verbände oder Banken zu vergeben, die nicht dem Reichsminister der Finanzen den Nach­weis geliefert haben, daß sie bei solchen Singe» [teilten, deren Bezüge die der Reichsminister überschreiten, eine prozentuale Minderung haben eintreten lassen.

Auf der Tagesordnung stand ferner ein Antrag der Nationalsozialisten, der die Kür-

ge st eilten in der Privatwirtschaft müs­sen den Gehältern der Beamten bis zu einem ge­wissen Grade angepaßt werden.

Ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums er­klärte auf eine Anfrage, ihm sei nid)t befannt, ob und welche Pläne die Reichsregierung hinsichtlich einer neuen Gehaltskürzung habe.

Der christlich-soziale Antrag wurde angenommen. Der nationalsozialistische Antrag wurde, da die An­tragsteller abwesend waren, vom Ausschuß adge- lehnt.

Oie Offenlegung der Steuerlisten.

Berlin, 26. Rov. (VdZ.) Der Reichsfinanz- minister hat dem Reichstag eine Denkschrift über die Offenlegung der Steuerlisten im Aus­lande vorgelegt. Die Erhebungen erstrecken sich auf 51 Staaten in der ganzen Welt. Von diesen nehmen 18 eine Offenlegung der Steuerlisten vor, u. a. England, Frankreich, Italien, Schweden, die S ch w e i z , die Tschechoslowakei. Einige dieser Staaten haben offene Steuerlisten nur für bestimmte Steuerarten. Die Verei­nigten Staaten von Amerika haben bis 1926 die Steuerlisten offengelegt und diesen Beschluß dann wieder revidiert. Heber die Er­fahrungen in den Ländern, die für einzelne Steuerarten oder für alle Steuern die Offenlegung eingeführt haben, enthält die Denkschrift aus­führliche Berichte. Heberwiegend ist die Auffas­sung, daß eine gerechtere Besteuerung erreicht worden sei und Anhaltspunkte für eine Förderung der Kapitalflucht nicht vor­liegen.

Die Vorgänge bei der NSDAP, in Hessen.

t°nung Lkunst £ iut 1 .'bisher tonnen, f bon 9en die ^ises folgen.

r>°- ^Nait» N bah 'tmaii, des, die gestalt^

Stelle nunmehr mitgeteilt, daß sich der Gau Hessen der NSDAP, nicht nur auf Hessen beschränkte, son­dern auch auf Preußen übergreife. Das inkriminierte Material sei zuerst den preußi­schen Polizeibehörden bekannt ge­worden, die ihre vorgesetzte Stelle, also das preu­ßische Innenministerium, pflichtgemäß benachrichtigt hätten. Irgendwelche Mitteilungen über den Aus­gang der polizeilichen Ermittlungen in Hessen seien den preußischen Behörden bisher noch nicht zur Kenntnis gekommen. Man nehme aber an, daß Preußen auf dem Wege über den Ober­reichsanwalt noch unterrichtet werde. Das preu­ßische Innenministerium habe keinen Zweifel an der Echtheit des Vorgefundenen Dokuments. Es sei davon überzeugt, daß das Schriftstück von leitenden Per­sönlichkeiten der NSDAP, stamme. Der in dem Do­kument enthaltene Passus über den Wegfall der bisherigenInhaberderStaatsgewalt beweise, daß die Voraussetzung, es handele sich um ein hochverräterisches Unternehmen, zweifelsfrei ge­klärt sei. Bei Gefahr und Verdacht eines hochver­räterischen Unternehmens sei es aber die Pflicht der Polizei, sofort alles zu tun, um die Angelegenheit aufzuklären.

beschlagnahmen. Lediglich dieserR a t" des Oberreichsanwalts ist von der Polizei durchgeführt worden. Die bei den führenden Persönlichkeiten der Rationalsozialistischen Partei Gau Hessen durchgeführten Haussuchungen dienten lediglich dem Zweck der Sicher­stellung solcher Beweismittel.

3. Der Zeitpunkt für eine rechtliche Wür­digung des Falles durch die Behörden in der Oesfentlichkeit scheint mir im Gegensatz zu dem Herrn Oberreichsanwalt jetzt noch nicht ge­kommen zu sein. Unabhängig von der straf­rechtlichen Würdigung der Angelegenheit ist fest- gestellt: an der Echtheit der Belastungsdoku­mente ist nach den bisherigen Feststellung.n nicht z u z w e i f e l n.

Wie Gevering sein Eingreifen begründet.

Berlin, 26. Nov. (TU.) Heber die rechtlichen Voraussetzungen, die zum Eingreifen des preußischen Innenministeriums in der Angelegenheit der Vorfälle bei der hessischen NSDAP, geführt haben, wird von zuständiger preußischer

Berlin, 27. Rov. (TH.) Im Auftrage Hitlers hat der nationalsozialistische Reichs­tagsabgeordnete Goering den Reichsinnenmi­nister Dr. Groener am Donnerstag aufgesucht und ihm folgende Erklärung übermittelt: Die Rachrichten über angebliche Hochverrats­handlungen der Partei in Hessen sind derPar­te i l e i t u n g erst durch die Presse be­kanntgeworden. Die Reichsleitung sowie die maßgebenden Partcistellen haben damit nicht das gering st e zu tun. Die Reichsleitung steht nach wie vor auf ihrem oft genug zum Aus­druck gebrachten und beschworenen Stand­punkt strengster Legalität. Sie wird die Vorgänge in Hessen untersuchen und gegen j e - de n, der nicht die Weisung der Legalität befolgt hat, rücksichtslos vorgehen und ihn aus der Partei ausschließen.

Hauptmann a. D. Goering teilte der Presse in Ergänzung der Erklärung als Bevollmächtigter noch folgendes mit:

1. Es ist weder der Reichsleitung, ndch der Gau­leitung Hessen, noch sonstigen höheren Personen oder Organisationen der RSDAP. das g e - ring st e von dem Vorhandensein der- artiger Schriftstücke bekannt gewe - s e n. Die Rachricht hiervon erhielten wir erst durch die Presse.

2. Sollte dieses Schriftstück tatsächlich exi­stieren, so kann es nur die Privatarbeit eines Mitgliedes darstellen. Die Partei ist nicht in der Lage, ihre etwa 800 000 Mitglieder zu über­wachen, um so weniger, als in letzter Zeit das Eintreten von Spitzeln und Provo­kateuren anStärke zunimmt.

3. Es ist unmöglich, den so sehr gewünschten Zu­sammenhang zwischen dem Schriftstück und der ofs- ziellen Partei herzustellen. Dr. Schäfer, der die Meldung und Mitteilung gemacht hat, ist vor wenigen Wochen von der Sozialdemo­kratie zu uns gestoßen, scheinbar also in der Absicht, hier Material zu fabrizieren. Es ist festgestellt, daß die ganze Aktion zunächst vom Preußischen Innenministerium aus­gegangen ist und daß die Polizei sich krampf­haft alle Mühe gibt, hier die Partei fest- z u l e g e n. Sollten tatsächlich Parteimitglie­der über staatliche Probleme Privatarbei- ten in illegalem Sinne entworfen haben, so schließen sie sich damit ge­mäß der seinerzeitigen Verfügung von selbst aus der Partei aus. Die ganze Aktion sieht nach bestellter marxistischer Spitzelarbeit aus. Die Partei wird in der Lage sein, hierfür den Beweis anzutreten. Ich stelle nach wie vor ausdrücklich fest, daß die Partei­leitungrückhaltlos zu der beschwo­renen Legalität, steht und daß auch nur in diesem Sinne bisher Verhandlungen bezüglich einer Regierungsbildung in Hessen unterhalten worden sind.

Schäfer in Leipzig als Zeuge vernommen.

Leipzig, 26. Nov. (TU.) Dr. Schäfer aus Offenbach ist den ganzen Donnerstag über a l s Zeuge vernommen worden und Zwar durch den Oberreichsanwalt Dr. Werner selbst, durch Reichsanwalt I o r n s und Amtsgerichtsrat Dr. Bauer. Dr. Schäfer soll als Zeuge nunmehr ent­lassen werden. Er sprach sich dahin aus, daß er seine Mitteilungen an den Polizeipräsidenten in Frankfurt a. M. und an die preußische Regierung nur deshalb gemacht habe, um diese Stellen von den wirtschaftlich unsinnigen Plänen des Herrn Dr. Best zu unterrichten. Sein Ziel sei nur darauf ge­richtet gewesen, zu zeigen, mit welch unmöglichen wirtschaftlichen Gedanken einzelne Leute in der NSDAP, umgingen. Ueber irgendwelche politischen

%

ig'