Volkshalle-Debatte im Gießener Stadttat.
Maßnahmen zur Beseitigung von Härten bei -er kommunalen Gondergebäudesteuer beschlossen.
• Gießen, 24.3uli 1931.
Der Gießener ötaötrat hat heute seine letzte Sitzung ddc den Sommerferien gehalten, in ter er die Bahn frei machte für eine mehrwöchige Arbritsruhe im Stadtparlament. Zwei Punkte waren es, die beherrschend aus der Tagesordnung herausragten. Zunächst die Entscheidung des Stadtrates über gewiss« Milderungsrnaß- nahmen bei der kommunalen Sonder- gebäudesteuer, die erfreulicherweise bewirten werden, daß allzu große Härten hintenange- hatten werden tonnen. Der andere Punkt war eine Debatte über die Volkshalle, auf die wir noch zurvckkommen werden, da zu dieser 'Aussprache und insbesondere zu der eigenartigen Stellungnahme des sozialdemokratischen Fraktionsredners Hornberger unbedingt einige Korrekturen öffentlich vorzunehmen sind. Den Gipfelpunkt erklomm Herr Homberger mit der Empfehlung, den Dolkshalteverein in Konkurs gehen zu lassen, damit die Stadt aus dieser Pleite die Halle dann erwerben könne. Herrn Homberger beschwert offenbar nicht im geringsten der E^danke, daß die Bürger, die vor etwa 6 Jahren der Stadt 120 000 Mark freiwillig und zinslos für den Bau gegeben haben, nach seiner Empfehlung doch Wohl i h r Geld zum größten Teil verlieren würden. Man muß schon sagen, daß die Lehren, die das Reich in der Inflationszeit gegeben hat und bei denen die Anleihegläubiger des Reiches ihren Besitz zum größten Teil verloren haben, bei Herrn Homberger noch lebhaft, aber eigenartig in Erinnerung sind! So viel für heute.
Sitzungsbericht.
Anwesend Oberbürgermeister Dr. Keller, Bürgermeister 2>r. 6eib, Beigeordneter Dr. Hamm und 33 Stadtratsmitglieder. Der Zuhörerraum ist schwach besetzt.
Gemeinde-Zuschlag zur Ivanderlager steuer.
Als Berichterstatter des Finanzausschusses gibt Stadtratsmitglied Appel (Arbeitsgem. d. Mitte) einen kurzen lleberblick über die Sachlage bei der Wanderlagersteuer und über die Möglichkeiten des kommunalen Zuschlagsrechts. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können die G e m ei n d e - Zuschläge bis zu 100 Prozent gehen. Auf diese Steuerquelle könne die Stadt nicht verzichten, ferner sei die Inanspruchnahme dieser Steuer mit 100 Prozent Zuschlag ein Akt der Gerechtigkeit gegenüber dem ortsansässigen Gewerbe. Der Stadtrat beschließt mit sämllichen Stimmen gegen eine kommunistische:
Die Stadt Gießen erhebt vom 1. August 1931 ab einen Zuschlag von 100 Prozent zu der im Tarif für die Wanderlager st euer festgesetzten Steuer.
Die kommunale Sondergebäudesteuer.
Stadtratsmitglied Fischer (Arbeitsgem. d. Mitte) gibt als Berichterstatter des Finanzausschusses einen lleberblick über die gesetzlichen Borschriften und Möglichkeiten zur Ermäßigung der kommunalen Sondergebäude st euer in den Fällen, wo die vom Landtag beschlossene Erhöhung der staatlichen Sondergebäudesteuer mit zwingender Borschrift zu gleicher Erhöhung bei der Sondergebäudesteuer der Gemeinden unerttägliche Härten für weite Kreise der Bürgerschaft bringt. Ferner erstattet er - Bericht über die Stellungnahme des Finanzausschusses, die in dem untenstehenden Beschluß des * Hauses zum Ausdruck kommt. Die Vorlage der Verwaltung und die Empfehlung des Finanzausschusses 7 entspreche den Richtlinien des Ministeriums zur Milderung von Sondergebäudesteuer-Härten. Hinsichtlich des finanziellen Ergebnisses meint der Redner, daß der aus dem Fahre 1930 erwartete Sondersteuerertrag nicht hereinkomme, und daß die Stadt Glück haben müsse, wenn sie den für 1931 vorgesehenen Betrag erlangen werde.
Stadtratsmitglied Nicolaus (Wirtsch.Vgg.) betont, es handele sich hier nicht um eine neue, sondern um die Milderung einer bereits bestehenden Steuer. Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, daß aus den Richtlinien des Ministeriums das schlechte Gewissen derer spreche, die die jüngste Erhöhung der Sondergebäudesteuer beschlossen hätten. Durch diesen eigenartigen Beschluß des Landtages sei es dahin gekommen, daß infolge der Sondergebäude- steuer-Erhöhuna die Mehrzahl der Häuser keinen Ueberschuß mehr abwerfe, sondern einen Zuschuß erfordere. Die Auswirkung dieser Steuererhöhung in Gestalt von Arbeitslosigkeit werde immer schlimmer. Es handle sich hier um das letzte Glied in der Kette der kalten Sozialisierung des Hausbesitzes. Seine Fraktion könne an diesem Zustand der Ungerechtigkeit und Entrechtung nichts ändern, aber sie erhebe gegen dieses neue Unrecht schärfsten Protest. Nach dem Beschluß des Landtages solle diese Steuererhöhung einen Mehrertrag von 500 000 Mk. erbringen. In Wirklichkeit sei ein Mehrfaches dieser Summe zu erwarten, man rechne mit einem Ertrag von 2^ Millionen Mark. Daraus gehe hervor, wie oberflächlich man in Darmstadt die Erhöhung berechnet habe und wie leichtfertig man über diese Steigerung hinweggeschritten sei. Ebenso wirke sich diese Erhöhung in unserer Stadt aus, die gesetzlich verpflichtet sei, sie durchzuführen. Auch hier sei ein Mehrfaches dieser Steuern gegenüber dem Voranschlag zu erwarten; vorgesehen seien 6500 Mark, man könne aber mit dem vier- bis fünffachen Ertrag rechnen. Seine Fraktion beantrage daher, zunächst nur das erste Ziel dieser Steuererhöhung zu erheben; insoweit die veranschlagte Summe von 6500 Mark nicht erreicht werde, solle bann erst ein weiteres Ziel folgen, aber nur bis zur Grenze der veranschlagten Summe.
Oberbürgermeister Dr. Keller erklärt, der Antrag Nicolaus und Gen. könne zunächst nur im Finanzausschuß beraten werden, deshalb werde der Antrag dorthin überwiesen. Der Redner bestreitet, daß das Drei- bis Vierfache dieser Steuer eingehen werde, wenn aber ein Mehrertrag komme, sei er zur Minderung des Defizits von 300 000 Mark im Voranschlag zu verwenden.
Auf Vorschlag des Finanzausschusses beschließt das Haus folgendes:
1. Die kommunale Sondergebäude - steuer ist auf Antrag um ein Drittel des Betrags zu ermäßigen, den der Steuerpflichttge nachweisbar als jährliche Verzinsung und Tilgung solcher Hypotheken aufwendet, die für notwendig gewordene laufende oder große Instandsetzungen ausgenommen sind (Reparaturhypotheken). Die Ermähi-
en Müllwagen rzeugsteuer her-
angezogen sind, wird für die Zeit vom 21. November 1928 bis 21. Mai 1931 ein Betrag von 6628 Mark bereitgestellt.
Der für die Unterhaltung des Stadthauses. Bergstraße, zur Verfügung stehende Kredit wird um 500 Mark erweitert.
Vergebung von Arbeiten und Lieferungen.
Die Schreiner- und Schlosserarbeiten für die Wohnungsbauten in der Schollst r a ß e werden wie folgt vergeben: Schreinerarbetten: Heinr. Damm, Ludwig Wack, L. Vetter, W. Bender, B. Ruhn, K. Schön, O. Schmidt, Schreinervereinigung, E. H. Müller; Schlosserarbetten: Heinrich Scheid. Wilh. Ziegler, Hch. Baumann, W. Schön, K. Schmidt, Oskar Kunz.
Die Kanalbauarbeiten zur Herstellung der Kanäle in der verlängerten Wolfstraße und im Eichgärlengebiel werden der Firma Georg Becker- Gießen zum Angebotspreis von 4681,40 Mark übertragen.
Die Pflaster- und Chaussierungsarbeiten für den Hohleichweg erhält die Firma Gebr. Pau sch-Gießen zum Angebotspreis von 5381 Mark.
Die Lieferung von Zementröhren für das Rj. 1931 wird je zur Hälfte der Firma Sack & Iugh ard und der Firma I.Dern & C o. zu ihren Angebotspreisen übertragen.
Ein Daugesuch
des Wilhelm Dippel zur Vornahme von An- und Umbauten auf dem Grundstück Kaiserallee 38 wird genehmigt.
Für Motorräder gesperrt.
Der vom Polizeiamt vorgesehenen Ergänzung der bestehenden Polizeiverordnung über die Verkehrsregelung in der Stadl Gießen, vom 30. November 1928, wonach die Iohan- n e s st r a ß e von der Neuen Bäue bis zur Plock- straße, und die L i e b i g st r a h e von der Frankfurter Straße bis zur Ludwigstraße für Motorräder gesperrt werden soll, wird zugestimmt.
Stadtratsmitglied Prof. Brüning (Wirtschaftliche Dgg.) empfiehlt, die gleiche Anordnung auch für die Friedrichstraße in der Nähe der Kinderklinik zu treffen.
firiegerfleblung Gießen.
Der Geschäftsanteil der Stadt bei der Kriegersiedlung Gießen gern. Baugenossenschaft mbH. wird von 100 Mark auf jetzt 200 Mark erhöht, gleichzeitig erhält die Verwaltung Vollmacht, einer künftigen Erhöhung auf 300 Mark zuz-ustImmen, falls die Kriegersiedlung einen solchen Beschluß faßt.
Schankkonzeffionsgesuche
werden antragsgemäß befürwortet für Heinrich Dahmer, Wagengasse 9, Frau Emmy Dah Wwe., Seltersweg 23, Wilhelm Doll, Marktstr ahe 32, Wassersportverein „Hellas" 1920, Karl Peppier und Elisabeth Kießelbach geb. Peppler, Marburger Strcche 25, Marie Pfitz - ne r, Grünberger Straße 1; abgelehnl wird ein Gesuch von Marie Opfermann, Gleiberger Weg 92.
Mark bewilligt.
Da die beiden städtisch nachträglich zur K r a f t f a h
guixg erfolgt erstmals für das Rechnungsjahr 1931 und bis auf weiteres. Anträge sind bis zum Ablauf der Einspruchsfrist gegen den kommunalen Steuerbescheid für das betreffende Rechnungsjahr an die Bürgermeisterei zu richten.
2. Ist die gegenwärtig tatsächlich vereinbarte Miete eines bebauten Grundstücks geringer als die auf der Grundlage der Friedensmiete sich errechnende gesetzliche Miete, so ist auf Antrag die kommunale Sondergebäude- steuer auf der Grundlage einer fiktiven Friedensmiete zu berechnen, di« aus der gegenwärtig tatsächlich vereinbarten Miete abzuleiten ist; eine aus anderen, auch gesetzlichen Gründen etwa zugebilligte Steuerermäßigung ist jedoch aufzurechnen. Antragstellung wie bei Ziffer 1.
3. Betragen die von einem Steuerpflichtigen für ein Gebäude aufgewendeten und nicht schon nach Ziffer 1 zu berücksichtigenden Kosten für laufende oder große Instandsetzungen in der Zeil vom 1. April 1929 bis 31. März 1932 nachweisbar zusammen mehr als 7 5 Pro- zenl der einjährigen Friedens miet« dieses Gebäudes, so ist die kommunale Sonder- gebäudesteuer für 1931 auf Antrag zu er - mäßigen. Die Ermäßigung für 1931 beträgt ein Drittel des nachgewiesenen Mehraufwands aus den genannten drei Rechnungsjahren, jedoch nicht mehr als die aus Art. 13a des Sonder- gebäudesteuergesehes sich für 1931 ergebende Erhöhung der kommunalen Sondergebäudesteuer. Diese Ermäßigung ist zunächst für das Rechnungsjahr 1931 zu bewilligen, für das Rechnungsjahr 1932 bleibt weitere Regelung Vorbehalten. Anlragstellung wie bei Ziffer 1.“
Auf Grund von Art. 13 Abs. 3 Satz 3 wird in Verbindung mit Art. 12 des Sondergebäudesteuer- gesetzes weiter beschlossen: Di« Erhöhung der kommunalen Sondergebäude st euer 1931 ist auf Antrag aus Billigkeitsgründen entsprechend den von dem Herrn Finanzminister für die staatlich« Sondergebäübest euer gegebenen Richtlinien zu ermäßigen oder zu erlassen, soweit «ine Berücksichtigung der Richtlinien nicht schon bei Feststellung des der kommunalen Sondergebäudesteuer 1931 zugrunde gelegten vorläufigen staatlichen Sonder- gebäudesteuersvtts des Pflichttgen stattgefunden hat. Anträge auf Ermäßigung ober Erlaß des Betrages der Erhöhung der kommunalen Sonder- gebäudesteuer 1931 sind spätestens bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist für den kommunalen Steuerbescheid 1931 gegebenenfalls innerhalb von vier Wochen vom Tage dieser Beschlußfassung ab gerechnet bei der Stadtverwaltung zu stellen.
Kreditbewilligungen.
Zur Fertigstellung des gesamten Ausbaues der Wartehalle auf dem Trieb wird ein Betrag von 6500 Mark zur Verfügung gestellt.
Für Bohrarbeiten auf einer Wiese bei Queck- born zwecks Erschließung weiterer Quellen für das Wasserwerk werden 3000
Große Debatte über die Volkshalle.
Ein Antrag der sozialdemokrattschen Fraktion fordert, zwei auf der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung stehende Vorlagen über die Volksh alle in der öffentlichen Sitzung zu erledigen. In nichtöffentlicher Sitzung beschließt das Haus, diesem Antrag stattzugeben.
In öftentlicher Sitzung teilt dann Stadtratsmitglied G o e r z (Arbeitsgem. d. Mitt«) als Berichterstatter mit, daß die Stadt aus 1929 einen Fehlbetrag in der Volkshglle-Rechnung in Höhe von 8001L7Mk. vorlagsweife übernommen habe, der jetzt endgültig zu übernehmen sei. Im Iahve 1930 habe die Rechnung der Volkshalle mit einem Fehlbetrag von 14 156,64 Mk. abgeschlossen, von dem aber 5801,22 Mk. Außenstände seien, die man noch hereinzubringen hoffe, während das tatsächliche Defizit sich auf 8355,42 Mk. belaufe. Cs werde vorgeschlcmen, auch diese 14 156,64 Mk. auf die Stadt zu übernehmen, da ja die Volkshalle doch allmählich in den Besitz der Stadt übergehe. Der Finanzausschuß habe dieser Vorlage mit fünf Stimmen bei drei Sttmmenthal- tungen zugestimmt. Das Haus werde um Annahme der Vorlage gebeten.
Stadtratsmitglied Homberger (Soz.) erklärt, an der Dolkshalle habe noch niemand Freude gehabt, außer denen, die daran gearbeitet hätten. Es fei unrichtig, daß die Dolkshalle den Verkehr fördere; sie leite vielmehr den Verkehr von den Geschäften ab aus der Stadt hinaus, während in der Stadt bei den Geschäftsleuten nichts zu tun fei und die Auswärtigen mit der Straßenbahn wieder durch die Stadt führen. Die fozialdemokratifche Fraktion könne ihren bisherigen Standpunkt gegenüber Bewilligung für die Dolkshalle nicht verlassen, sie werde sich auch hier der Stimme enthalten. Er hoffe, daß künftig ein solches Defizit nicht mehr herausgewirtschaftet werde. Beim Theater werde mit jedem Pfennig gekrebst, hier aber solle man zu tausenden geben.
Stadtratsmitglied Schmieder (Arbeitsgem. der Mitte) tritt den Ausführungen des Vorredners nachdrücklich entgegen. Er betont, daß gerade durch die Dolkshalle schon reger Verkehr nach Gießen gekommen sei. Wenn wir die Volkshalle nicht yätten, wären große Veranstaltungen, für di« sonst in der Stadt kein Platz vorhanden sei, gar nicht möglich gewesen und viele Einnahmemöglichkeiten wären unserer Stadt verloren gegangen. Wie gut eine solche Einrichtung wie die Volkshalle sei, werde dadurch bewiesen, daß Darmstadt nach uns auch eine solche Halle gebaut habe. Es seien zwar Fehler gemacht worden, aber diese könnten bei der Wiederkehr besserer Verhältnisse behoben werden. Wie stark der Verkehr in Gießen durch die Volkshalle gefördert werde, könne der Verkehrsverein bestätigen. Wenn gesagt werde, der Verkehr durch die Volks- Halle bringe den Geschäftsleuten nichts, so könne er das nicht verstehen, denn das gerade Gegenteil sei richtig. Die Geschäftsleute in den Straßen nahe der Volkshalle wünschen sich dort nur öfter Veranstaltungen, von denen sie Vorteil hätten. Daß die Volks- Halle den Geschäftsleuten Schaden bringe, müsse er entschieden zurückweisen. Wir könnten vielmehr froh
sein, daß wir die Dolkshalle haben. Wenn die Volks- Halle im Winter geheizt werden könne, werde sie noch mehr benutzt und auch besser rentieren. Man solle doch auch bedenken, welche Summen die Stadt an Vergnügungssteuer durch Veranstaltungen in der Dolkshalle einnehme und welche Vorteile die Straßenbahn davon habe.
Stadtratsmitglied Nicolaus (Wirtsch. Vgg.) erklärt, man müsse sich wundern, daß immer wieder dasselbe Lied gesungen werde, wenn es sich um die Dolkshalle handele. Für jeden, der klar sehe, gebe es keinen Zweifel darüber, daß durch die Dolkshalle das Geschäftsleben in Gießen gewonnen habe. Es sei nur zu erinnern an die Straßenbahn, deren ganzer Wagenpark bei großen Veranstaltungen in der Volkshalle eingesetzt werden müsse, wodurch doch die Derkehrsförderung durch die Volkshalle bewiesen werde. Der größte Teil dieser Veranstaltungen in Gießen sei doch nur möglich, weil wir die Halle haben. Auch die Klagen über Abzug der Bevölkerung von den Geschäftsleuten seien nicht richtig; wenn vielleicht einmal einer über ein leeres Lokal an einem Abend der Veranstaltung in der Volkshalle klage, so dürfe man nicht verallgemeinern. In weitesten Kreisen der Geschäftswelt werde vielmehr bestätigt, daß durch die Dolkshalle eine große Menge Leute von auswärts nach Gießen geführt werde, von denen die Geschäftswelt Vorteil habe. Er könne für die Haltung der SPD.-Fraktion nur eine Erklärung finden, daß sie mit ihrer Stellungnahme Propaganda machen wolle. Man solle doch auch nicht übersehen, daß gerade die Gießener Geschäftswelt einen erheblichen Betrag freiwillig und zinslos für den Bau der Volkshalle gegeben hab«. Und wem sei denn ein sehr großer Teil der aufgewendeten Summen für die Volkshalle bisher zugute gekommen? Doch der Arbeiterschaft in Gestalt von Löhnen. Das solle die SPD-Frak- tton doch auch beachten.
Stadtratsmitglied Beckmann (Soz.) betont noch einmal, daß die SPD.-Fraktton von Anfang an und heute noch gegen die Errichtung der Volkshalle sei, die SPD.-Fraktton sei heute noch der Meinung, wenn die Dolkshalle nicht gebaut worden wäre, hätte man mit diesem Geld« Wohnungen erbauen und damit der Allgemeinheit einen größeren Dienst erweisen können.
Stadtratsmitglied Fischer (Arbeitsgem. der Mitte) hebt hervor, es sei im Sommer 1931 nicht schwer, auf Zuschüsse hinzuweifen und zu sagen, der Bau der Volkshalle sei ein Fehler gewesen. 1925 sei es kein Fehler gewesen, die Dolkshalle zu errichten. Wer habe aber damals die heutige Zeit voraussehen kö.nnen? Er habe damals für den Bau der Dolkshalle gestimmt, und er würde unter den gleichen Verhältnissen auch heute wieder dafür stimmen. In normalen Zeiten habe sich die Volkshalle selbst getragen, und das sei auch wieder zu erwarten nach der Rückkehr normaler Verhältnisse. Er betone ausdrücklich, es sei richtig gewesen, daß die Volkshalle gebaut wurde, er bekenne sich ausdrücklich zu seiner Zu- sttmmung zu diesem Bau, er habe sich dieser Entscheidung noch nie geschämt.
Beigeordneter Dr. Hamm erklärt, daß die Volkshalle nicht genügend benutzt werde, sei nur auf das Fehlen der Heizmöglichkeit zurückzuführen. Wenn eine Heizung vorhanden sei, werde die Hatte auch mehr benutzt werden und dadurch auch bester rentieren. Die Einrichtung der Heizung werde aber 24 000 ober 25 000 Mk. kosten. Projekte seien auch fefron geprüft worden, das Kapital sei aber nicht zu beschaffen. Es sei notwendig, auch einmal daraus hinzuweisen, welche Einnahmen die Stadt aus der Volkshalle schon gehabt habe. Nach den Geschäftsberichten des Volkshallevereins habe die Stadt durch Veranstaltungen in der Vollshalle im Iahre 1928 an Vergnügungssteuer 8356 Mk. einnehmen können, während aus den gleichen Anlässen die Straßenbahn eine Mehreinnahme von 51 871 Mk. erzielen konnte. Es habe sich dabei um Veranstaltungen | gehandelt, die anderswo nicht abgehalten werden j konnten. Durch Veranstaltungen in der Volks- i Halle habe die Stadt im Iahre ^9SS an Vergnügungssteuer 5600 Mk. einnehmen können, die [ Stratzenbahnhn habe dabei eine Mehreinnahme I von 7600 Mb gehabt. An diesen Summen könne 1 man doch jetzt nicht vorübergehen.
Stadttatsmitgl. Hornberger (Soz.) bemerkt, er sei kein Gegner der Vollshatte am sich, aber ein Gegner der Volkshalle. Man solle die Volkshalle vorübergehend schließen.
Beigeordneter Dr. Hamm weist darauf hin, daß das Defizit bei der Dolkshalle doch nur von ' der Zinsenlast komme. Eine Schließung der Volks- Halle werde daran auch nichts ändern.
Stadtratsmitgl. Lotz (NSDAP.) lehnt die Zu- schuhbewittigung ab und fordert, diesen Betrag zur Speisung von Kindern der Wvhlfahrtsemp- fänger zu verwenden.
Stadtratsmitgl. Leop. Mayer (Arbeitsgem. der Mitte) weist noch einmal auf die Beihilfe der Bürgerschaft in Höhe von 120 000 Mk. zum Dau der Dolkshalle hin und hebt weiter hervor, daß durch die verkehrswerbende Eigenschaft der Dolkshalle Geld nach Gießen gebracht wird. Man könne der Stadt keinen Vorwurf machen, daß sie die Volkshalle gebaut habe. Die heutigen Der- hältniste habe niemand voraussehen können.
Stadtratsmitgl. L o e b e r (Arbeitsgem. der Mitte) betont als Geschäftsmann, der viele Beziehungen zur Geschäftswelt hat, daß man in den Kreisen der Geschäftsleute mit der Existenz der Volkshalle sehr zufrieden sei. Man badauere nur, daß in der Halle nicht allmvnallich eine größere Veranstaltung abgehalten werden könne. Im übrigen mochte er die SPD.-Fraktton doch einmal fragen, was denn nach ihrer Meinung mit der Dolkshalle werden solle, nachdem sie nun einmal bestehe.
In der Abstimmung wird der älebernahme. des Zuschusses auf die Stadt zugestimmt. , Dagegen stimmen der Äommunift und der Natto- nalsozialist. Die Sozialdemokratie enthält sich der Stimme,
Die zweiteVvlkshalle-Dvrlage fordert die Llebernahme der Bürgschaft der Stadt für ein Darlehen von 120 000 Mark, das der Volkshalle-Verein bei der Girozentrale aufnehmen will, um damit ein Darlehen von 106 000 Mark, das er vom hiesigen Elektrizitätswerk im Iahre 1925 erhalten hat, abzulösen. Ein Teil dieses Darlehens (54 000 Mark) ist früher an den Dolkshalle-Derein schon ausgezahlt worden. Da die Stadt von Iähr zu Iahr immer mehr in den Besitz der Volkshalle-Anteile kommt, also das Eigentum in ständigem Maße erwirbt, hat der Finanzausschuß bei drei Stimmenthaltungen der Bürgschaftsübernahme zugesttmmt.
Stadtratsmitglied Hornberger (Soz.) erflärt, seine Fraktion lehne dieses „Manöver" ab. Es sei sehr bedenklich, eine neue Bürgschaft zu übernehmen. Er schlägt vor, den Dolkshalle -Verein in Konkurs geh en zu lassen, damit die Stadt die Volkshalle aus der Kon kursmasse erwerben könne. Diejenigen, die sich seinerzeit hätten überreden lassen, könnten sich dann bei denen bedanken, di« sie überredet hätten.
Nach einer kurzen Polemik des Stadtratsmitgl. Nicolaus (Wirtsch. Vgg.) gegen den Vorredner wird die Abstimmung vorgenommen, bei der die Bürgschaftsübernahme gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, des Kommunisten und des Nationalsozialisten genehmi^k wird.
Schluß der öffentlichen Sitzung.
Oberheffen.
Landkreis Gießen.
# Großen-Linden, 24.Iuli. Dom heutigen Samstag ab werden auf dem hiesigen Bahnhof Sonntagskarten nach Wiesbaden und Rüdesheim aufgelegt.
# Rödgen, 23.Iuli. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde der Voranschlag für das Rechnungsjahr 1931 beraten. Er sieht eine Gesamtausgabe von 45 720 Mk. vor. Die Einnahme aus dem Betrieb sott 29 720 Mk. erbringen, so daß noch 16 000 Mk. durch Umlagen zu decken sind. Der Rechnungsrest beträgt 3000 Mark. Im einzelnen weist der Voranschlag folgende Posten aus: Gebäude: Einnahme 518 Mk., Ausgabe 165 Mk.; Grundstücke: Einnahme 2191 Mark, Ausgabe 524 Mk.; Waldungen: Einnahme 8247 Mk., Ausgabe 3000 Mk.; Iagden: Einnahme 715 Mk.;' Schäferei: Einnahme 1232 Mk., 2llrs- gabe 2110 Mk.; Waag- und Eichanstalten: Einnahme 80 Mk., Ausgabe 100 Mk.; Wasserversorgung: Einnahme 2559 Mk., Ausgabe 2348 Mk.; allgemeine Verwaltung: Einnahme 275 Mk., Ausgabe 5780 Mk.; öffentliche Sicherheit: Ausgabe 990 Mk.; Gesundheitspflege: Ausgabe 1395 Mk.; Feuerlöschwesen: Einnahme 44 Mk., Ausgabe 170 Mk.; Armenpflege: Ausgabe 960 Mk.; Schulen: Einnahme 750 Mk., Ausgabe 2244 Mk.; evangelische Kirche: Ausgabe 2041 Mk.; Friedhöfe: Ausgabe 200 Mk.; Straßen: Ausgabe 1320 Mk.; Kanäle: Einnahme 2500 Mk., Ausgabe 2905 Mk.; Landwirtschaftszwecke: Einnahme 640 Mark; Ausgabe 3291 Mk.; Bäche, Flüsse,Gräben: Ausgabe 150 Mk.; Ruhegehalte und soziale Fürsorge: Einnahme 697 Mk., Ausgabe 2277 Mk.; Erwerbslosenfürsorge: Ausgabe 5000 Wk.; Förderung des Wohnungsbaues: Einnahme 2200 Mk., Ausgabe 2200 Mk.; Steuern und Abgaben: Ausgabe 2417 Mk.; Sondersteuern: Einnahme 1000 Mark (hierunter die Biersteuer mit 800 Mk.);


